(FMG-INFORMATION 112, August 2014)

 

        

 

Wachsam sein gegen alles,

 

was die Unschuld der Kinder verletzt

 

 

Aus einem Interview mit Raymond Leo Kardinal Burke

 

Der amerikanische Kurienkardinal Raymond Leo gab – wie das deutsche Internet-Magazin „katholisches.info“ berichtete – Izabella Parowicz von „Polonia Christiana“, einem katholischen polnischen Internetportal, ein ausführliches Interview (in deutscher Fassung auf www. katholisches.info in autorisierter Übersetzung im März 2014 in vier Teilen veröffentlicht). Darin antwortete er insbesondere auf Fragen zu Ehe, Familie, Erziehung, Lebensrecht und Bioethik.

Burke, 1948 in Wisconsin (USA) geboren, wurde 1975 von Paul VI. zum Priester geweiht. 1995 ernannte ihn der hl. Papst Johannes Paul II. zum Bischof seiner Heimatdiözese La Crosse (und spendete ihm in Rom die Bischofsweihe) und 2003 zum Erzbischof von St. Louis. Benedikt XVI. ernannte ihn 2008 zum Präfekten der Apostolischen Signatur und berief ihn 2010 ins Kardinalskollegium.

 

 

Kardinal Burke widersprach in diesem Interview der Einstellung, sich aus Glauben und Morallehre der Kirche auszusuchen, was man wolle. Es gebe keinen „teilweisen Katholizismus“. Er unterstrich die Wichtigkeit einer Bildung und Förderung der klaren Haltung zur unverletzlichen Würde des Lebens, zur Unversehrtheit der Ehe und Familie und der freien Ausübung eines korrekt gebildeten Gewissens. Er verteidigte den kirchlichen Standpunkt zur künstlichen Erzeugung menschlichen Lebens (In vitro-Fertilisation) und die beständige Lehre der Kirche zur Verhütung, wie sie Paul VI. in „Humanae vitae“ dargelegt hat. Johannes Paul II. habe ausdrücklich in der Enzyklika „Caritas in veritate“ darauf Bezug genommen und eine „individuelle Moral“ zurückgewiesen. „Die empfängnisverhütende Mentalität, die die Schönheit von Ehe und Familie radikal entstellt, lehrt uns, vor allem nach materiellen Gütern zu streben und somit selbstsüchtig zu werden“, so Burke; daher sei es nicht überraschend, dass diese Mentalität auch zur Rechtfertigung der Abtreibung führen könne. Leider gebe es z. B. in den Vereinigten Staaten katholische Universitäten, die der katholischen Lehre und Praxis nicht treu seien.

Befragt, wie ein Missbrauch der kirchlichen Annullierung (Nichtigkeitserklärung) der Ehe verhindert werden könne, verwies Burke auf die Tätigkeit des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur, der die korrekte Rechtsprechung in der Kirche zu überwachen habe. Im Blick auf nominell katholische Politiker, die die Abtreibung oder homosexuelle „Ehen“ unterstützen, bekräftigte Burke seine schon mehrfach geäußerte Ansicht, dass jemand, der „in offenkundiger und schwerer Sünde verharrt“, ge­bührend zu ermahnen und dann, „falls er darauf beharrt“, vom Kommunionempfang auszuschließen ist. Das sei keine „Bestrafung“, sondern eine Haltung, die „den objektiven Stand einer Person in der Kirche respektiert“, wie Paulus schon ermahne (1 Kor 11,29). „Die Weigerung des Priesters, die hl. Kommunion hier zu spenden, ist ein wesentlicher Akt pastoraler Nächstenliebe, die der betreffenden Person hilft, ein Sakrileg zu vermeiden und andere Gläubige davor bewahrt, Anstoß zu nehmen.“ Burke kritisierte, dass der amerikanische Präsident Obama offenbar die Religionsfreiheit zu einer bloßen „Kultfreiheit“ einschränken wolle, d. h. dass der Gläubige vom Staat gezwungen werden könne, außerhalb seiner Kultstätte seinem korrekt gebildeten Gewissen entgegenzuhandeln; leider nehme ein großer Teil der Bevölkerung noch nicht wahr, was da geschehe. Auf das Thema der gleichgeschlechtlichen „Ehen“ angesprochen, verteidigte der Kardinal das Naturrecht, das – „in jedes menschliche Herz eingeschrieben“ (vgl. Röm 2,15) – „die unersetzliche Grundlage aller Gesetze ist“. Regierungen, die solche Gesetze einführen, die die Beziehung zweier gleichgeschlechtlicher Personen als ehelich anerkennen, „verletzen das Naturrecht“. Gerade die Bewegung „La Manif Pour Tous“ in Frankreich unterstreiche mit ihrem Logo die Wahrheit, „dass – gemäß der Natur, gemäß GOTTES Plan für uns und unsere Welt – ein Kind von einem Vater und einer Mutter kommt und einen Vater und eine Mutter braucht für seine gesunde Entwicklung und Entfaltung“. Der Kardinal drückte seine Hoffnung aus (im Blick auf die USA gefragt), dass „der Anti-Life-Bewegung Widerstand geleistet werden kann“, denn die Pro-Life-Bewegung sei stärker geworden. Zwar seien die „Mächte der Säkularisierung“ einflussreich und würden vom größten Teil der Medien unterstützt. Es habe auch für einige Jahrzehnte diesbezüglich „eine schwerwiegend mangelhafte Katechese“ gegeben und „auch die Neigung in der Kirche, furchtsam zu sein hinsichtlich der ernsten Pflicht, die Wahrheit in der Öffentlichkeit zu verteidigen“. Der Kardinal empfahl, in der Sonntagspredigt und Katechese usw. „nicht zu zögern, die Lehre der grundlegenden Wahrheiten zu wiederholen“. Man könne heute hinsichtlich der moralischen Bildung „nichts voraussetzen“. Und wesentlich sei auch die Liturgie: „Nur wenn wir einen festen Sinn für die Realität der Begegnung mit CHRISTUS in der hl. Liturgie haben, verstehen wir die Wahrheiten des Glaubens und des moralischen Lebens, und was sie für unser tägliches Leben bedeuten“.

Aus den Aussagen von Kardinal Burke zum Problem des verpflichtenden Sexualkundeunterrichts und der Gender-Ideologie zitieren wir im Wortlaut.

Die Frage der Interviewerin: „Warum wird Unschuld heute so heruntergespielt – ich spreche hier vom Leben ungeborener Kinder, von Kindern, die während des verpflichtenden Sexualkundeunterrichts psychologisch vergewaltigt werden, und von der Unschuld, die man versteht als Reinheit der Gedanken und Reinheit des Fleisches?“

 

»Die gänzlich säkulare Agenda, soll sie erfolgreich sein, muss Kinder und Jugendliche für ihre Denkweise gewinnen. Erziehung ist der ultimative Schlüssel für ihren Sieg in der Gesellschaft. Der einzige Weg, Kinder und Jugendliche an sich zu reißen, ist die Usurpierung der ernsten Pflicht der Eltern und Lehrer, in Übereinstimmung mit dem Wahren, Guten und Schönen zu erziehen. Eltern sowie Lehrer, die mit den Eltern in der korrekten Erziehung ihrer Kinder zusammenarbeiten, müssen notwendigerweise die Zeit der Unschuld von Kindern und jungen Menschen vollständig respektieren. Indem sie diese natürliche Unschuld respektieren, die eine Reflexion des Gewissens ist, das GOTT jedem Kind schenkt, bereiten Eltern und Lehrer Kinder und junge Menschen darauf vor, klar und mutig jenen Einflüssen zu antworten, die sie ihrer Unschuld berauben würden – sowohl von innen (wegen der Auswirkungen der Erbsünde) als auch von außen, beispielsweise durch schlechte Gefährten und schlechten Medienkonsum, etwa Pornografie im Internet. Eltern und Lehrer sollten wachsam sein, dass nichts in den Lehrplan eingebracht wird, was die Unschuld eines Kindes verletzt und sich sogar daran macht, dem Kind ernstlich falsche Denkweisen anzuerziehen. So etwa der Lehrplan, der von einer gewissen wichtigen Regierung empfohlen wird und vier- bis fünfjährigen Kindern beibringt, dass die Ehe andere Formen annehmen kann als die ein Leben lang dauernde, treue und fruchtbare Verbindung von einem Mann und einer Frau.«

»Eltern müssen heute besonders wachsam sein, wenn sie ihren Kindern die Wahrheiten über die menschliche Sexualität beibringen und sie vor all den falschen Botschaften bezüglich der menschlichen Sexualität schützen, die in den Schulen und den Medien vermittelt werden. Die Eltern sollten darauf bestehen, dass ihre Kinder nicht am Unterricht oder an Aktivitäten in der Schule teilnehmen, welche die Wahrheit über die menschliche Natur, Mann und Frau, verraten. Besonders verderblich ist die sogenannte „Gendertheorie“, die immer aggressiver vorangetrieben wird, speziell durch Lehrpläne für Kinder und Jugendliche.«

(Vgl. dazu www. katholisch.info/?p=37489, /?p=37540, /?p=37599, /?p=37603, /?p=37615.)

 

 

 

 

Opfer als Sprache der Liebe

 

 

Hirtenwort von Bischof James Douglas Conley, Bischof von Lincoln (Nebraska, USA)

 

Diözesanbischof James Douglas Conley (59) richtete am 25.3.2014 einen Hirtenbrief unter dem Titel „Die Sprache der Liebe“ „an die katholischen Familien und an die Einrichtungen des Gesundheitswesens der Diözese“. Darin forderte er zur Offenheit für die Kinder und zum Verzicht auf Empfängnisverhütungsmittel auf und scheut sich nicht, die Bedeutung des Opfers herauszuheben. Er spricht auch Ärzte und Apotheker besonders an, denn kein im Gesundheitswesen tätiger Katholik könne sich „guten Gewissens als Mediziner einsetzen, um die Gabe der Fruchtbarkeit zu untergraben“. Conley lobt Ärzte und Apotheker, die es ablehnen, Verhütungsmittel zu verschreiben bzw. zu verkaufen „trotz Gegnerschaft, finanziellen Einbußen oder beruflichem Druck“; sie würden damit „am Leiden JESU CHRISTI teilnehmen“, aber auch „durch ihr Festhalten an der Wahrheit Patienten und Kollegen das Evangelium bezeugen“.

Bischof Conley ist seit November 2012 Nachfolger von Bischof Fabian W. Bruskewitz, von dessen klarer Verkündigung zu ethischen Themen wir schon mehrfach berichten durften. Und Conley zitiert in seinem Hirtenwort auch dessen Vorgänger, Bischof Glennon P. Flavin (1916-1995, Bischof von Lincoln 1967-1992), der schon 1991 einen ähnlichen Hirtenbrief herausgegeben hatte. Wie ermutigend, wenn eine Diözese solche gläubige Bischöfe hat. - Zwischen einem solchen Wort eines guten Hirten und manchen bischöflichen Aussagen hierzulande, die eine Veränderung der Sexualmoral als Anpassung an die heute gängige Lebensweise fordern, liegen Abgründe. Doch es ist beglückend, dass es solche klare und aufbauende Bischofsworte gibt, die wir gern (in eigener Übersetzung) abdrucken. Wir dürfen verweisen auf manche Hirtenbriefe, die wir in der FMG-Information in den vergangenen Jahren schon in Übersetzung gebracht haben, gerade auch zu Fragen der Ehemoral. Insbesondere erinnern wir an unsere Broschüre „Liebe die aufs Ganze geht“ (unter anderem mit dem Hirtenbrief des dama­ligen Erzbischofs von Denver [heute von Philadephia], Charles J. Chaput). – Quelle: www. lincolndiocese.org/oped/ed/ bcwriting/1848-the-language-of-love, kath.net/news/45485 3.4.2014.

 

 

»Liebe Brüder und Schwestern in CHRISTUS,

vor 20 Jahren stand die selige Mutter Teresa von Kalkutta vor dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, vor den Senatoren und Kongressabgeordneten, vor den Richter des Höchsten US-Gerichtshofes. Sie sprach über ihre Arbeit unter den Armen der Welt. Sie sprach über Gerechtigkeit und Mitgefühl. Vor allem aber sprach sie über die Liebe.

„Liebe“, so sagte sie ihnen, „muss wehtun. Ich muss bereit sein zu geben, was immer es kostet, um andere Menschen nicht zu verletzen und ihnen wirklich Gutes zu tun. Das erfordert, dass ich bereit bin zu geben, bis es wehtut. Sonst ist keine wahre Liebe in mir und ich bringe den Menschen um mich herum Ungerechtigkeit, nicht Frieden.“ 1

Opfer ist die Sprache der Liebe. Liebe spricht aus dem Opfer JESU CHRISTI, der Sein Leben für uns am Kreuz hingegeben hat. Liebe spricht aus dem Opfer des christlichen Lebens, das teilhat an CHRISTI Leben, Tod und Auferstehung. Und Liebe spricht aus dem Opfer von Eltern, Seelsorgern und Freunden.

Wir leben in einer Welt, die Mangel an Liebe hat. Liebe wird heute oft eher als romantische Sentimentalität denn als unverbrüchliche Hingabe verstanden. Aber Sentimentalität schenkt keine Befriedigung. Materielle Dinge, Komfort und Vergnügen bringen nur flüchtiges Glück. Die Wahrheit ist, dass wir alle nach wirklicher Liebe suchen, weil wir alle nach Sinn suchen.

Bei der Liebe – der wahren Liebe – geht es um Opfer, Erlösung und Hoffnung. Wirkliche Liebe steht im Zentrum eines reichen, erfüllten Lebens. Wir sind für die wahre Liebe geschaffen. Und alles, was wir tun – in unserem Leben, in unserem Beruf und besonders in unserer Familie – sollte verwurzelt sein in unserer Fähigkeit zu wahrer, herausfordernder und treuer Liebe.

Heute aber, in einer Welt, der es an Liebe mangelt, sind wir ohne Frieden und ohne Freude.

In meinem priesterlichen Dienst stand ich oft vor Abtreibungskliniken, um Frauen, die ungewollt schwanger waren, Hilfe anzubieten; ich habe mit vernachlässigten älteren Menschen gebetet; und ich habe junge Gewaltopfer beerdigt. Ich habe die Isolation, die Ungerechtigkeit und die Traurigkeit gesehen, die aus einer Welt kommt, der es an Liebe mangelt. Mutter Teresa glaubte, wie auch ich, dass vieles von der Traurigkeit und der Ungerechtigkeit der Welt anfängt mit der Missachtung des Wunders des Lebens, das im Schoß der Mütter geschaffen wurde. Unsere Kultur heute weist die Liebe ab, wenn sie die Gabe neuen Lebens durch den Gebrauch von Verhütungsmitteln zurückweist.

Mutter Teresa sagte, dass „ein Mann oder eine Frau die Gabe der Liebe zerstören, wenn sie durch die Verhütung die Kraft, Leben zu schenken, zerstören“. Eheleute sind berufen, sich selber ganz frei als Geschenk an den ande­ren in Freundschaft zu geben und so an der Leben schenkenden Liebe GOTTES teilzuhaben. Er hat die Ehe für die Vereinigung und für die Zeugung geschaffen, da­mit Mann und Frau untrennbar in der Sendung der Liebe verbunden sind, und damit aus dieser Liebe etwas Neues entspringt. Die Empfängnisverhütung raubt die Freiheit für diese Möglichkeiten.

GOTT hat uns geschaffen, um zu lieben und geliebt zu werden. Er hat uns geschaffen, damit wir Freude haben an der Kraft der geschlechtlichen Liebe, um neue Men­schen, Kinder GOTTES, geschaffen mit unsterblichen Seelen, hervorzubringen. Unsere Kirche hat immer gelehrt, dass die Ablehnung des Geschenks von Kindern die Liebe zwischen Mann und Frau untergräbt, denn sie zerstört die vereinende und lebenspendende Natur der Ehe. Der Gebrauch von Verhütungsmitteln sprengt die opfernde, heilige und liebende Bedeutung der Ehe in schwerwiegender und ernster Weise.

Die Kirche ruft die katholischen Ehepaare beständig auf zur liebenden Einigung und zur Fruchtbarkeit. Die Ehe ist ein Ruf zu etwas Großem – zu lieben, wie GOTT liebt – frei, schöpferisch, großherzig. GOTT selbst ist eine Gemeinschaft der Liebe – der VATER, der SOHN und der HL. GEIST. Die christliche Ehe ist eine Einladung zur Nachahmung, zur Erkenntnis und zur Teilhabe an der freudvollen Freiheit der Liebe GOTTES, also zu einem Echo der Heiligsten DREIFALTIGKEIT.

 

Im Jahr 1991 schrieb mein Vorgänger, Bischof Glennon P. Flavin, dass „es kein wahres Glück in unserem Leben geben kann, wenn nicht GOTT sehr stark ein Teil eures Ehebundes ist. Zu erwarten, das Glück in der Sünde zu finden, würde bedeuten, im Bösen nach dem Guten zu suchen… Wenn ihr GOTT in eurem Eheleben Platz gebt, Seiner Weisheit und Liebe vertraut und Seinen Gesetzen gehorcht…, wird Er eure Liebe zueinander vertiefen und euch den inneren Frieden des Geistes und des Herzens schenken, der der Lohn eines guten Gewissens ist.“ 2

GOTT ist in jeder Ehe gegenwärtig, und Er ist während jeder ehelichen Umarmung gegenwärtig. Er hat die Geschlechtlichkeit geschaffen, damit Männer und Frauen die DREIFALTIGKEIT widerspiegeln können, indem sie, in ihrer geschlechtlichen Vereinigung, die lebenslangen Bande der Familie formen. GOTT bestellte die Eheleute zu Seinen Mitarbeitern bei der Erschaffung neuen menschlichen Lebens, das für die Ewigkeit bestimmt ist. Ehepaare, die die Verhütung praktizieren, verringern ihre vereinigende Kraft und geben die Möglichkeit auf, mit GOTT in der Schöpfung neuen Lebens zusammenzuarbeiten.

Als Bischof von Lincoln wiederhole ich die Worte von Bischof Flavin. Liebe Eheleute: Ich rufe euch auf, den Gebrauch von Verhütungsmitteln in eurer Ehe zu verwerfen. Ich fordere euch auf, offen zu sein für den Liebesplan GOTTES in eurem Leben. Ich lade euch ein, am Geschenk der lebenspendenden Liebe GOTTES teilzuhaben. Ich glaube fest, dass ihr im Plan GOTTES die wahre Liebe für euren Ehegatten, für eure Kinder, für GOTT und für die Kirche wiederentdecken werdet. Ich weiß, dass ihr in dieser Offenheit für das Leben das große Abenteuer findet werdet, für das ihr geschaffen seid.

Unsere Kultur sagt uns oft, dass Kinder mehr eine Last als ein Geschenk seien, dass Familien unsere Freiheit behindern und unsere finanziellen Mittel einschränken. Wir leben in einer Welt, in der große Familien Aufsehen erregen und Spott hervorrufen, anstatt als normale Folge einer liebenden Ehe gesehen zu werden, die sich der Vorsehung GOTTES anvertraut. Aber man sollte Kinder nicht als Bedrohung oder Last fürchten, sondern sie als Zeichen von Hoffnung für die Zukunft sehen.

Im Jahr 1995 schrieb der selige Johannes Paul II., dass unsere Kultur leide an einer „Mentalität, die von Hedonismus und Ablehnung jeder Verantwortlichkeit gegenüber der Sexualität bestimmt wird, und die… einen egoistischen Freiheitsbegriff (unterstellt), der in der Zeugung ein Hindernis für die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit sieht“ (Evangelium vitae, 13). Großherzige, lebenspendende eheliche Liebe ist ein Gegenmittel gegen Hedonismus und Unreife: Eltern geben gern leichtsinniges Streben und Selbstsucht auf zugunsten des weit bedeutungsvolleren Werkes, ihre Kinder zu lieben und zu erziehen.

Ich bin dankbar dafür, dass es in der Diözese Lincoln das Beispiel von Hunderten von Familien gibt, die sich frei und großherzig für Kinder geöffnet haben. Einigen wurden große Familien geschenkt, anderen nicht. Und gewiss leiden einige am sehr schweren und verborgenen Kreuz der Unfruchtbarkeit oder der geringen Fruchtbarkeit. Das Geheimnis des Planes GOTTES für unser Leben ist unergründlich. Aber die Freude dieser Familien, ob sie viele Kinder haben oder nicht, widerlegt die Behauptungen der Empfängnisverhütungsmentalität.

Liebe Brüder und Schwestern, der sel. Johannes Paul II. erinnerte uns, dass „der Mensch zu einer Lebensfülle berufen (ist), die weit über die Dimensionen seiner irdischen Existenz hinausgeht, da sie in der Teilhabe am Leben GOTTES selber besteht“ (Evangelium vitae, 2). Die sexuelle Intimität der Ehe, die innigste Art menschlicher Freundschaft, ist ein Weg, um an GOTTES eigenem Leben teilzuhaben. Sie ist ein Weg zu Fülle des eigenen menschlichen Lebens. Sie ist ein Mittel, um an der unglaublichen Liebe GOTTES teilzunehmen. Empfängnisverhütung verhindert unsere Anteilnahme an GOTTES schöpferischer Liebe. Und somit verhindert sie unsere Freude.

Die Freude von Familien, die in Übereinstimmung mit GOTTES Plan leben, belebt und bereichert unsere Gemeinschaft mit einem Geist von Vitalität und des Enthusiasmus. Das Beispiel eurer Freunde und Nachbarn veranschaulicht, dass Kinder, wenn sie auch Opfer verlangen, auch eine Quelle von Freude, Sinn und Frieden sind. Wer würde das große Geschenk einer liebenden Familie nicht verstehen?

Ja, liebevoll offen zu sein für Kinder, fordert Opfer. Aber das Opfer ist der Vorbote wahrer Freude. Liebe Brüder und Schwestern, ich lade euch ein, offen für die Freude zu sein.

 

Natürlich gibt es einige echte und legitime Gründe, warum Familien, zu bestimmten Zeiten, erkennen, dass sie zum Opfer gerufen sind, den Kinderwunsch aufzuschieben. Für Familien mit ernsthaften geistigen, körperlichen oder emotionalen Gesundheitsproblemen oder für jene, die schwere finanzielle Sorgen haben, ist es möglicherweise am besten, die Geburt von Kindern aufzuschieben. Der Katechismus der Katholischen Kirche lehrt, dass Ehepaare „gerechte“ Gründe haben müssen, um die Geburt von Kindern aufzuschieben. Für Ehepaare, die Schwierigkeiten verschiedenster Art ausgesetzt sind, empfiehlt die Kirche die natürliche Empfängnisregelung: Sie ist eine Methode, um eine Wahl zu treffen, ob man sich auf fruchtbare Geschlechtsakte einlässt.

Natürliche Empfängnisregelung zerstört die Kraft, Leben zu geben, nicht: stattdessen fordert sie die Ehepaare heraus, im Gebet zu erkennen, wann sie lebenspendende Geschlechtsakte vollziehen sollen. Sie ist ein integrierter, organischer und ganzheitlicher Umgang mit der Fruchtbarkeit.

Natürliche Familienplanung ist ein zuverlässiger und vertrauenswürdiger Weg, die Fruchtbarkeit zu regulieren, sie ist leicht zu erlernen und kann für Ehepaare eine Quelle der Einheit sein. Gewiss erfordert die Anwendung der natürlichen Empfängnisregelung Opfer und Geduld, aber Opfer und Geduld sind keine Hindernisse für die Liebe, sie sind selbst Teil der Liebe. Richtig angewendet, bildet die natürliche Empfängnisregelung gütige und großherzige Ehemänner und selbstlose, geduldige Ehefrauen heran. Sie kann zu einer Schule tugendhafter und heiliger Liebe werden.

Jene, die die geschlechtliche Vereinigung auf die unfruchtbaren Zeiten des Monats beschränken, wenden keine empfängnisverhütenden Praktiken an. Sie versuchen nicht, einen potentiell fruchtbaren Akt unfruchtbar zu machen. Sie enthalten sich in opferbereiter Weise während der Zeit der Fruchtbarkeit, weil sie die Fruchtbarkeit respektieren. Sie wollen diese nicht verletzen. Sie wollen das Geschenk der Fruchtbarkeit nicht als Last ansehen.

In einigen relativ seltenen Fällen wird die Natürliche Familienplanung von Ehepaaren in einer empfängnisverhütenden Haltung angewendet. Zu oft können sich Ehepaare aus einer Grundhaltung gegen die Fruchtbarkeit entscheiden oder aus Furcht vor den Konsequenzen neuen Lebens. Ich ermutige alle Ehepaare, die die natürliche Empfängnisregelung anwenden, dazu, miteinander sehr offen zu sein hinsichtlich der Gründe, von denen sie glauben, dass es recht sei, die Größe ihrer Familie zu beschränken, und dazu, ihre Gedanken vor GOTT zu bringen und um Seine Führung zu beten. Lassen wir Furcht, Ängstlichkeit oder Besorgnis die Größe unserer Familien bestimmen? Oder vertrauen wir uns dem HERRN an, dessen Großzügigkeit für alle unsere Bedürfnisse sorgt?

„Die vollkommene Liebe vertreibt die Furcht“ (1 Joh 4,18).

Liebe Freunde, ich rufe euch zu Offenheit im Eheleben auf. Ich rufe euch auf, auf GOTTES überfließende Vorsehung zu vertrauen.

 

Ich möchte mich in besonderer Weise an die katholischen Ärzte, Apotheker und andere in Gesundheitsberufen Tätigen wenden. Das edle Ziel eures Berufes ist es, Männern und Frauen dabei zu helfen, in Übereinstimmung mit GOTTES vollkommenem Plan zu leben. Bischof Flavin schrieb, dass ihr von Berufs wegen „die Stellung habt, GOTTES Instrumente zu sein bei der Kundgabe Seiner Wahrheit und Liebe.“

Kein im Gesundheitswesen tätiger Katholik kann sich guten Gewissens als Mediziner einsetzen, um die Gabe der Fruchtbarkeit zu untergraben. Es gibt keinen legitimen medizinischen Grund, bei Akten der Empfängnisverhütung oder Sterilisierung Hilfe zu leisten. Kein katholischer Arzt kann aufrichtig etwas anderes sagen.

Die Gesundheitssorge ist die Kunst zu heilen. Empfängnisverhütung und Sterilisierung dürfen nie als Gesundheitssorge betrachtet werden. Empfängnisverhütung und Sterilisierung verdunkeln und erniedrigen den eigentlichen Zweck des Leibes. Fruchtbarkeit ist eine normale Funktion der Gesundheit und der menschlichen Blüte und eine außergewöhnliche Teilnahme an GOTTES Schöpferliebe. Empfängnisverhütung und Sterilisierung ersticken die natürlichen und übernatürlichen Vorgänge der Ehe und verursachen großes Leid. Sie behandeln die Fruchtbarkeit, als wäre sie eine schreckliche Unannehmlichkeit oder sogar ein physischer Defekt, der behandelt werden muss.

Empfängnisverhütung versucht, das Leben von Beginn an zu verhindern, und wenn dies misslingt, zerstören einige Verhütungsmittel das neue entstandene Leben. Viele Verhütungsmittel verhindern die Einnistung eines menschlichen Embryos in die Gebärmutter seiner Mutter.

Empfängnisverhütung wird allgemein im Gesundheitswesen als normaler Vorsorge-Standard für Frauen betrachtet. Die Lehre der Kirche wird dabei oft als etwas angesehen, das der Gesundheit und dem Wohlergehen der Frau entgegengesetzt wäre. Aber ganz abgesehen von den moralischen und geistlichen Gefahren der Empfängnisverhütung gibt es auch große körperliche Risiken beim Gebrauch der meisten chemischen Verhütungsmittel. Die gegenwärtige medizinische Literatur bestätigt in überwältigender Mehrheit, dass Empfängnisverhütung Frauen in das Risiko ernster gesundheitlicher Probleme bringt, die die Ärzte sehr sorgfältig bedenken sollten.

Manche Frauen haben einen Gesundheitszustand, der besser zu ertragen ist, wenn er mit hormonellen Verhütungsmitteln behandelt wird. Aber die Auswirkungen der Empfängnisverhütung verdecken oft die zugrunde liegenden Umstände, die die Gesundheit der Frauen gefährden. Heute gibt es sichere natürliche Mittel, um das hormonelle Ungleichgewicht zu korrigieren und die Zustände, die oft mit Verhütungsmitteln behandelt werden, zu beheben.

Empfängnisverhütung ist eine ungesunde Praxis im Gesundheitswesen. Alle Ärzte können Besseres tun!

Katholische Ärzte sind aufgerufen, ihren Patienten und Kollegen zu helfen, dass sie die Wahrheit über die Gefahren von Empfängnisverhütung und Sterilisierung kennenlernen. Das gute Beispiel eines Arztes, der es ablehnt, Verhütungsmittel zu verschreiben und Sterilisierungen durchzuführen, oder eines Apothekers, der sich weigert, Verhütungsmittel zu verkaufen trotz Gegnerschaft, finanziellen Einbußen oder beruflichem Druck, ist eine Gelegenheit am Leiden JESU CHRISTI teilzunehmen. Ich bin all den katholischen Ärzten und Apothekern dankbar, die durch ihr Festhalten an der Wahrheit ihren Patienten und Kollegen das Evangelium bezeugen.

 

Tragischerweise hat eine Mehrheit der Menschen in unserem Kulturkreis und sogar in der Kirche Verhütungsmittel verwendet. Ein großer Teil der Verantwortung dafür liegt in der Tatsache begründet, dass zu wenige je die klare und konsequente Lehre über dieses Thema gehört haben. Doch die natürlichen Folgen der Verhütungsmentalität unserer Kultur sind offensichtlich. Mutter Teresa hat die Überlegung ausgesprochen, dass, „wenn einmal die lebendige Liebe durch Empfängnisverhütung zerstört wurde, sehr leicht darauf die Abtreibung folgt“ 3. Sie hat Recht. Kulturelle Haltungen, die das Geschenk des Lebens ablehnen, führen sehr leicht zu einer gesellschaftlichen Akzeptanz der Abtreibung, der Scheidungen und der vaterlosen Familien. 50 Jahre lang akzeptierte Amerika den Gebrauch von Empfängnisverhütungsmitteln, und die Folgen sind schrecklich.

Liebe Brüder und Schwestern, ich ermutige euch, die Enzyklika Humanae Vitae von Papst Paul VI. mit eurem Gatten bzw. eurer Gattin oder in eurer Pfarrei zu lesen. Erwägt auch das Schreiben der US-Bischofskonferenz „Married Love and the Gift of Life“.

Liebe priesterliche Mitbrüder, ich ermutige euch, über die Gefahren der Empfängnisverhütung zu predigen und mit Familien in eurer Pfarrei dieses Thema zu besprechen.

Liebe Brüder und Schwestern, wenn ihr Verhütungsmittel gebraucht bzw. verschrieben habt: die barmherzige Liebe GOTTES wartet auf euch. Heilung ist möglich – im Sakrament der Buße. Wenn ihr Verhü­tungsmittel gebraucht oder ihren Gebrauch unterstützt habt, so bete ich, dass ihr damit aufhört und dass ihr euch GOTTES zärtlicher Barmherzigkeit zuwendet bei einer guten, aufrichtigen Beichte.

 

Heutzutage wird die Offenheit für Kinder selten gerühmt, selten verstanden und selten unterstützt. Für viele erscheint die Lehre der Kirche über das Leben bedrückend oder altmodisch. Viele glauben, dass die Kirche ein zu großes Opfer verlangt.

Aber Opfer ist die Sprache der Liebe. Und im Opfer sprechen wir die Sprache GOTTES selber. Ich rufe euch auf, liebe Brüder und Schwestern, CHRISTUS in eurer Liebe füreinander zu begegnen. Ich rufe euch auf zu einem reichen und erfüllten Familienleben. Ich rufe euch auf, euch an der Liebe und am Opfer zu erfreuen, für die ihr geschaffen wurdet. Ich rufe eure Familien auf, teilzunehmen an der schöpferischen und aktiven Liebe der VATERS, des SOHNES und des HL. GEISTES.

Ich bete, dass jeder von euch durch das wahre Opfer die vollkommene Freude erfährt.

Auf die Fürsprache unserer Lieben Frau von der Verkündigung, der Heiligen Familie und in der Liebe JESU CHRISTI.

Am Fest der Verkündigung des HERRN, 25. März 2014

+ James D. Conley, Bischof von Lincoln«

 

Anmerkungen:

1) Sel. Teresa von Kalkutta, National Prayer Breakfast, 1994. www. priestsforlife.org/brochures/mtspeech.html.

2) Bischof Glennon P. Flavin, Pastoral Letter to Catholic Couples and Physicians. September 26, 1991. www. Ewtn.com/library/BISHOPS/ FLAVIN.HTM.

3) Sel. Teresa von Kalkutta, National Prayer Breakfast, 1994.

                   

 

 

 

 

 

Die Geschichte des Zölibats

 

 

Aus einem Brief von Walter Kardinal Brandmüller

 

Im neuesten sogenannten „Interview“ des linksliberalen, atheistischen Journalisten Eugenio Scalfari mit Papst Franziskus im Juli sagte – neben anderen Themen – der Papst oder legte Scalfari dem Papst in den Mund, der Zölibat sei ein Gesetz, das „900 Jahre nach dem Tod des HERRN“, festgelegt worden sei.

Schon am 1. Oktober 2013 hatte Scalfari ein „Interview“ mit Franziskus veröffentlicht, das unter anderem ein Bekenntnis zum Relativismus und den Verzicht auf die Missionierung zu beinhalten schien; Scalfari erweckte auch den Eindruck, als habe der Papst die Sünde faktisch für abgeschafft erklärt. Später gab er zu, das „Interview“ ohne Tonaufnahmen oder schriftliche Aufzeichnungen aus dem Gedächtnis niedergeschrieben zu haben. Die Verwirrung wurde verstärkt, weil dieses angebliche Interview damals vom „Osservatore Romano“ vollinhaltlich nachgedruckt und vom Vatikan auf der Internetseite veröffentlicht wurde, als ob es eine lehramtliche Aussage sei. Erst viel später wurde es von der Internetseite des Vatikans gelöscht (offenbar, nachdem Kardinal Gerhard Müller darauf aufmerksam gemacht worden war, vgl. www. kath.net/news/43719), stand aber nun nach dem zweiten „Interview“ einige Zeit erneut unter den Texten des Papstes auf der Vatikan-Internetseite (vgl. www. katholisches.info/?p=40143). Auf das zweite „Interview“ reagierte der Direktor des vatikanischen Presseamts, Pater Lombardi SJ, mit einem Dementi, es entspreche nicht dem, was Franziskus gesagt und gemeint habe.

Das Internet-Nachrichtenmagazin kath.net veröffentlichte dazu am 16. Juli 2014 einen Brief des Kirchengeschichtlers und emeritierten Präsidenten des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaften, Walter Kardinal Brandmüller, an Scalfari, in dem der Kardinal in hervorragender und knapper Weise die verbreiteten falschen Darstellungen über die Geschichte der priesterlichen Ehelosigkeit widerlegt (vgl. www. kath.net/news/46756). Brandmüller bezieht sich auf seine 30jährige Tätigkeit als Lehrer der Kirchengeschichte und möchte Scalfari „den gegenwärtigen Stand der Forschung zur Kenntnis bringen“. Er schreibt:

 

 

Es sei »insbesondere vorausgeschickt, dass der Zölibat keineswegs auf ein 900 Jahre nach dem Tod CHRISTI erfundenes Gesetz zurückgeht. Es sind vielmehr die Evangelien nach Matthäus, Markus und Lukas, welche die diesbezüglichen Worte JESU berichten.

Bei Matthäus (19, 29) ist zu lesen: „… Jeder der um meines Namens willen Häuser oder Brüder, Schwestern, Vater, Mutter, Kinder oder Äcker verlassen hat, wird dafür das Hundertfache erhalten und das ewige Leben gewinnen.”

Ganz ähnlich Markus (10,29): „Amen ich sage euch: Jeder, der um meinetwillen und um des Evangeliums willen Haus oder Brüder, Schwestern, Mutter, Vater, Kinder oder Äcker verlassen hat, wird das Hundertfache dafür empfangen …”

Noch ausführlicher Lukas (18, 29f.): „Amen ich sage euch: Jeder, der um des Reiches GOTTES willen Haus oder Frau, Brüder, Eltern oder Kinder verlassen hat, wird schon in dieser Zeit das Vielfache erhalten und in der kommenden Welt das ewige Leben.”

JESUS richtet diese Worte nicht an die große Volksmenge, sondern an jene, die Er aussenden will, um Sein Evangelium und den Anbruch des Reiches GOTTES zu verkünden.

Zur Erfüllung dieser Sendung ist es also notwendig, alle irdischen, menschlichen Bindungen abzustreifen. Da dies radikale Trennung, Verlust des Selbstverständlichen bedeutet, verheißt JESUS ihnen überreiche „Entschädigung”.

Nun wird gelegentlich eingewandt, dieses „alles Verlassen” habe nur für die Dauer der Verkündigungsreise gegolten, danach seien die Jünger zu ihren Familien zurückgekehrt. Nun, dafür gibt es keinen Hinweis. Der Text der Evangelien spricht im Übrigen von etwas Endgültigem, wenn dabei auf das ewige Leben verwiesen wird.

Da nun die Evangelien zwischen 40 und 70 p. C. entstanden sind, hätten ihre Verfasser sich selbst in schlechtes Licht gestellt, wenn sie JESUS Worte in den Mund gelegt hätten, denen ihr eigenes Leben nicht entsprochen hätte. JESUS verlangt also von jenen, denen Er Anteil an Seiner Sendung gibt, dass sie sich auch Seine Lebensform zu eigen machen.

Was aber ist davon zu halten, wenn Paulus im ersten Korintherbrief (9, 5) schreibt: „Bin ich nicht frei? Bin ich nicht ein Apostel? … Haben wir nicht das Recht, zu essen und zu trinken? Haben wir nicht das Recht, eine gläubige Frau mitzunehmen, wie die übrigen Apostel und die Brüder des HERRN und Kephas? Sollen nur ich und Barnabas auf das Recht verzichten, nicht zu arbeiten?” Ist damit nicht vorausgesetzt, dass die Apostel in Begleitung ihrer Frauen unterwegs waren?

Doch hier ist Vorsicht geboten. Bei den rhetorischen Fra­gen des Apostels geht es um das Recht des Verkünders des Evangeliums, auf Kosten der Gemeinde zu leben, und das gilt auch für seine Begleitung. Die Frage ist nun, worin diese besteht. Der griechische Ausdruck „άδελφήν γυναĩκα” [adelphén gynaika] bedarf der Erklärung. Adelphe ist Schwester. Hier ist eine Schwester im Glauben, eine Christin, gemeint, während Gyne ganz allgemein eine Frau, Jungfrau, Ehefrau, auch Braut bedeuten kann – kurzum ein weibliches Wesen. Damit beweisen zu wollen, die Apostel hätten ihre Ehefrauen mitgenommen, ist nicht möglich. Wäre dem so, wäre es unverständlich, dass eigens von einer Adelphe = Schwester, Christin, die Rede ist. Und: seine Ehefrau hatte der Apostel beim Eintritt in den Jüngerkreis JESU ja verlassen.

Man wird dem Text vielmehr gerecht, wenn man an das 8. Kapitel des Lukasevangeliums denkt, wo es heißt: „Die Zwölf begleiteten ihn (= JESUS), außerdem einige Frauen, die Er von bösen Geistern und Krankheiten geheilt hatte: Maria Magdalena, aus der sieben Dämonen ausgefahren waren, Johanna die Frau des Chuzas, eines Beamten des Herodes, Susanna und viele andere. Sie alle unterstützten JESUS und die Jünger mit dem, was sie besaßen.” Es ist nur folgerichtig anzunehmen, dass die Apostel später auch hierin dem Beispiel Jesu gefolgt sind.

Im Übrigen ist auf die emphatische Empfehlung der Ehelosigkeit bzw. der ehelichen Enthaltsamkeit durch den Apostel Paulus zu verweisen (1. Kor. 7, 29ff.): „Denn ich sage euch, Brüder: Die Zeit ist kurz. Daher soll, wer eine Frau hat, sich in Zukunft so verhalten, als habe er keine …” Und: „Der Unverheiratete sorgt sich um die Sache des HERRN; er will dem HERRN gefallen. Der Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; er will seiner Frau gefallen. So ist er geteilt.”

Dass Paulus mit diesen Worten besonders die Bischöfe und Priester anspricht, ist offenkundig. Im Übrigen hat er selbst dieses Ideal verwirklicht.

Zum Beweis dafür, dass Paulus bzw. die Kirche der apostolischen Zeit den Zölibat nicht gekannt habe, werden von manchen auch die Briefe an Timotheus und Titus, die sog. Pastoralbriefe, angeführt. Nun ist in der Tat im 1. Timotheusbrief (3,2) die Rede vom verheirateten Bischof. Vielfach wird hier der griechische Urtext so übersetzt: „der Bischof sei eines Weibes Mann”, und das wird als Vorschrift verstanden. Indes genügen selbst bescheidene Kenntnisse des Griechischen, um richtig zu übersetzen: „Deshalb soll der Bischof ein Mann ohne Tadel sein, nur einmal verheiratet (= eines Weibes Mann!!), nüchtern, besonnen …”. Ebenso ist im Brief an Titus zu lesen: „Ein Ältester (= Priester, Bischof) soll un­bescholten und nur einmal verheiratet sein …”.

Was mit dieser Weisung ausgeschlossen werden soll, ist, dass einer zum Bischof-Priester geweiht wird, der nach dem Tod seiner Frau ein zweites Mal geheiratet hat (sukzessive Bigamie). Davon abgesehen, dass die nochmalige Heirat eines Witwers allgemein nicht gut angesehen war, kam im kirchlichen Milieu die Überlegung hinzu, dass ein solcher keine Gewähr dafür zu bieten schien, dass er die vom Bischof bzw. Priester erwartete Enthaltsamkeit zu bewahren vermochte.

 

Die Praxis der nachapostolischen Kirche

Die ursprüngliche Form des Zölibats bestand also darin, dass ein zum Priester bzw. Bischof Geweihter wohl das Familienleben, nicht aber die eheliche Gemeinschaft fortsetzte. Dem entsprach es, dass mit Vorzug ältere Männer geweiht wurden.

Dass dies alte, geheiligte, auf die Apostel zurückgehende Überlieferung war, bezeugen die Werke kirchlicher Schriftsteller wie Clemens von Alexandrien und der Nordafrikaner Tertullian, die um das Jahr 200 lebten. Davon abgesehen wird die Hochschätzung der Enthaltsamkeit durch die Christen insgesamt durch eine Reihe von erbaulichen Romanen über die Apostel bezeugt – es sind die sogenannten apokryphen Apostelakten, die noch im 2. Jahrhundert entstanden sind und weit verbreitet waren.

Im folgenden 3. Jahrhundert werden die literarischen Zeugnisse für die Kleriker-Enthaltsamkeit zahlreicher und ausdrücklicher, besonders im Osten. So etwa lautet ein Absatz aus der sogenannten syrischen Didaskalie: „Der Bischof muss vor der Weihe geprüft werden, ob er keusch ist, und ob er seine Kinder in der Gottesfurcht erzogen hat.” Der große Theologe Origenes aus Alexandrien (†253/50) kennt gleichfalls einen verbindlichen Enthaltsamkeitszölibat, den er in verschiedenen Schriften theologisch begründet und vertieft.

Natürlich wären hierfür weitere Zeugnisse anzuführen, was hier nicht geschehen kann.

 

Das erste Zölibatsgesetz

Dieser auf apostolischer Überlieferung beruhenden Praxis verlieh das Konzil von Illiberis-Elvira im Jahre 305/6 erstmals Gesetzesform. In seinem Kanon 33 verbietet das Konzil Bischöfen, Priestern, Diakonen und allen Klerikern den ehelichen Umgang mit ihren Frauen bzw. die Zeugung von Kindern. Das bedeutet, dass man eheliche Enthaltsamkeit mit dem Zusammenleben in der Familie für vereinbar hielt.

So schreibt auch der hl. Papst Leo der Große um 450, die Geweihten sollten ihre Gattinnen nicht verstoßen. Sie sollten beieinander bleiben, doch „so, als hätten sie sie nicht” – wie Paulus im 1. Korintherbrief 7, 29 geschrieben hatte.

In der Folge ging man dann mehr und mehr dazu über, nur noch unverheiratete Männer zu weihen, und dann folgte die Gesetzgebung des Mittelalters, für die der unverheiratete und enthaltsam lebende Priester-Bischof selbstverständlich war. Dass diese kanonische Disziplin nicht immer und überall treu gelebt wurde, kann nicht verwundern. Auch die Beobachtung des Zölibats kannte im Laufe der Jahrhunderte Tiefen wie Höhen.

Bekannt ist etwa die harte Auseinandersetzung zur Zeit der sogenannten Gregorianischen Reform im 11. Jahrhundert, die besonders in Deutschland und Frankreich die Kirche so sehr zerriss, dass etwa Bischof Altmann von Passau von seinem zölibatsunwilligen Klerus aus seinem Bistum gewaltsam vertrieben wurde.

In Frankreich wurden päpstliche Gesandte, die auf Zölibatsdisziplin dringen sollten, mit dem Tode bedroht, und der hl. Abt Walter von Pontoise wurde auf einer Pariser Synode von den reformfeindlichen Bischöfen verprügelt und ins Gefängnis geworfen. Am Ende setzte sich jedoch die Reform durch und führte einen neuen religiösen Aufschwung herbei.

Es ist bemerkenswert, dass Infragestellung und Missachtung des Zölibats in der Vergangenheit stets mit anderen Symptomen kirchlichen Verfalls Hand in Hand gegangen ist, während Zeiten religiöser Blüte und kulturellen Aufschwungs durch gewissenhafte Beobachtung des Zölibats gekennzeichnet waren.

Aus dieser historischen Beobachtung die Konsequenzen für unsere gegenwärtige Krisensituation zu ziehen, ist nicht schwer.

 

Das Problem der Ostkirche

Bleiben noch zwei oft gestellte Fragen: Da ist einmal die Zölibatspraxis der katholischen Kirchen des byzantinischen und des orientalischen Ritus, die zwar von Bischöfen und Mönchen die Ehelosigkeit fordern, nicht aber von Priestern, sofern diese noch vor ihrer Weihe geheiratet haben. Nun fragen manche, ob dies nicht auch im lateinischen Westen so gehandhabt werden könnte.

Dazu ist zunächst zu bemerken, dass gerade im Osten die apostolische Praxis des Enthaltsamkeitszölibats als verbindlich betont wurde. Erst auf dem Konzil von 691, dem sogenannten Quinisextum bzw. Trullanum, kam es unter dem Eindruck eines allgemeinen religiös-kulturellen und politischen Verfalls des byzantinischen Reiches zum Bruch mit der apostolischen Überlieferung. Das Konzil, das maßgeblich vom Kaiser bestimmt wurde, der mit der Gesetzgebung auf dem Konzil wieder geordnete Verhältnisse schaffen wollte, ist indes von den Päpsten nie anerkannt worden. Erst von da an datiert aber die genannte ostkirchliche Praxis.

Als nun im Laufe späterer Entwicklungen seit dem 16. und 17. Jahrhundert sich mehrere orthodoxe von Rom getrennte Kirchen aufs Neue mit der Kirche des Westens vereinigten, stellte sich für Rom das Problem, wie mit dem verheirateten Klerus dieser Kirchen zu verfahren sei. Um der Einheit der Kirche willen beschlossen die jeweiligen Päpste, von den zurückkehrenden Priestern keine Änderung ihrer Lebensweise zu fordern.

 

Die Ausnahmen in unserer Zeit

Ähnlich ist die Dispens vom Zölibat begründet, die seit Pius XII. einzelnen protestantischen Pastoren, die zur katholischen Kirche konvertierten und zu Priestern geweiht zu werden wünschten, gewährt wurde.

Diese Regelung wurde jüngst durch Benedikt XVI. auch auf die nicht wenigen anglikanischen Geistlichen angewandt, die gemäß der Apostolischen Konstitution „Anglicanorum coetibus” sich der katholischen Mutterkirche anzuschließen wünschen.

Mit diesem außerordentlichen Entgegenkommen würdigt die Kirche deren oftmals langen und schmerzlichen religiösen Weg, der mit ihrer Konversion ans Ziel gelangt ist, womit sie zudem ihre bisherige materielle Lebensgrundlage um der Wahrheit willen preisgegeben haben. Es ist das hohe Gut der Einheit der Kirche, das eine solche Ausnahmeregelung begründet.

 

Verbindliche Überlieferung?

Von solchen Ausnahmefällen abgesehen stellt sich freilich die grundsätzliche Frage, ob es der Kirche überhaupt erlaubt sein könnte, eine unbezweifelbar apostolische Überlieferung grundsätzlich preiszugeben.

In der Tat wird eine solche Möglichkeit immer wieder in Betracht gezogen. Manche meinen, dass dies zwar nicht von irgend einem kirchlichen Teilverband, wohl aber von einem Allgemeinen Konzil verfügt werden könnte. So, meint man, könnte, wenn nicht für die ganze Kirche, so doch für einzelne Bereiche das Zölibatsgebot gelockert oder gar aufgehoben werden. Was heute noch untunlich erscheint, könne morgen Wirklichkeit werden.

Da nun müsste allerdings der Verbindlichkeitscharakter apostolischer Traditionen neu ins Bewusstsein gerückt werden. Es mag dabei hilfreich sein, die Frage zu stellen, ob es denn etwa möglich wäre, durch Konzilsbeschluss die Feier des Sonntags abzuschaffen, die im Übrigen biblisch weit weniger begründet ist als der Zölibat.

 

Zum Schluss sei eine in die Zukunft weisende Überlegung erlaubt:

Wenn es denn gesicherte historische Erkenntnis ist, dass alle Kirchenreform, die diesen Namen verdient, aus einer vertieften Erkenntnis des Glaubens der Kirche erwächst, dann wird auch die gegenwärtige Bestreitung des Zölibats durch eine neue und tiefere Erfassung des Wesens des Priestertums überwunden werden. Je deutlicher es gelehrt und verstanden wird, dass das Priestertum der Kirche nicht eine Dienstfunktion ist, die im Auftrag der Gemeinde ausgeübt wird, sondern darin besteht, dass der Priester kraft des Sakraments der Weihe „in persona CHRISTI” lehrt, leitet und heiligt, dann wird neu verstanden, dass er auch die Lebensform CHRISTI übernimmt. Ein so verstandenes und gelebtes Priestertum wird aufs Neue seine Anziehungskraft auf die Elite der Jugend erweisen.

 

Im Übrigen wird der Zölibat wie die Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen für eine säkulare Lebensauffassung immer ein Ärgernis bleiben. Schon JESUS selbst hat dazu gesagt: „Wer es fassen kann, der fasse es”.«

 

[Für den wissenschaftlichen Nachweis für die kurze Darlegung verweist der Kardinal auf folgende Werke:

1) Christian Cochini, Origines apostoliques du célibate sacerdotal, Namur 1981.

2) Stefan Heid, Zölibat in der frühen Kirche, 3. erw. Auflage Paderborn 2003. 

3) Alfons M. Stickler, L’évolution de la discipline du célibate dans l’ Église d’Occident de la fin de l’âge patristique au Concile de Trent, in: J. Coppens, Sacerdoce et célibat. Études historiques et théologiques, Gembloux-Louvain 1971, 373-442.

4) Heinz Ohme, Concili­um Quinisextum – Das Konzil Quinisextum (= Fontes Cristiani 82) Turnhout 2006.

5) Roman M. T. Cholij, Married Clergy and Ecclesias­tical continence in the Light of the Council in Trullo (691), in: Annuarium Historiae Conciliorum 19 (1987) 71-300.]

 

 

  

 

Meldungen - Meinungen

 

 

 

Bedeutung der Moralenzyklika von Johannes Paul II.

Vatikan. Über die wichtigsten Enzykliken von Papst Johannes Paul II. äußerte sich der emeritierte Papst Benedikt XVI. unter anderem in einem Gespräch mit dem polnischen Vatikanisten Włodzimierz Rędzioch. Anfang März 2014 wurde es in Italien veröffentlicht (in dem Buch „Accanto a Giovanni Paolo II. Gli amici e i collaboratori raccontano“ („Neben Johannes Paul II. Die Freunde und Mitarbeiter erzählen“). Neben der ersten Enzyklika „Redemptor hominis“ und „Redemptoris missio“ über den missio­narischen Auftrag der Kirche hob Benedikt XVI. die Enzyklika über die Moralprobleme „Veritatis splendor“ hervor. „Sie hat lange Jahre der Reifung be­nötigt und ist von unveränderter Aktualität. Die Konstitution des II. Vaticanums über die Kirche in der Welt von heute hatte gegenüber der überwiegend naturrechtlichen Ausrichtung der Moraltheologie von damals eine biblische Fundierung der katholischen Morallehre von der Gestalt CHRISTI und Seiner Botschaft her verlangt. Dies wurde nur kurze Zeit ansatzhaft versucht, dann setzte sich die Meinung durch, die Bibel habe gar keine eigene Moral zu verkündigen, sondern verweise auf die jeweils gültigen moralischen Modelle. Moral sei eine Frage der Vernunft, nicht des Glaubens. So verschwand zwar die naturrechtlich verstandene Moral, aber es wurde keine christliche Konzeption an ihre Stelle gesetzt. Da man weder eine metaphysische noch eine christologische Fundierung der Moral erkennen konnte, griff man zu pragmatischen Lösungen – zu einer Moral der Güterabwägung, in der es das eigentlich Böse und das eigentlich Gute nicht mehr gibt, sondern nur von der Wirkung her das Bessere oder Schlechtere. Hier wieder sowohl eine metaphysische Fundierung in der Anthropologie wie auch eine christliche Konkretisierung in dem neuen Menschenbild der Heiligen Schrift zu finden, war eine große Aufgabe, der sich der Papst in dieser Enzyklika gestellt hat. Sie zu studieren und sich anzueignen, bleibt eine große und wichtige Aufgabe.“ Ferner hob der emeritierte Papst die Enzykliken „Fides et Ratio“ über das Verhältnis von christlichem Glauben und Vernunft und „Evangelium vitae“ („ein Grundthema des ganzen Pontifi­kats: die unantastbare Würde des menschlichen Lebens vom ersten Augenblick der Empfängnis an“) heraus (vgl. www. kath.net/45337 - 21.3.2014).

Ein „neuer Blick auf die Sexualmoral“?

Luxemburg. Die Erzdiözese Luxemburg (mit knapp 400.000 Katholiken) umfasst das gleichnamige Großherzogtum; Diözesanbischof ist seit 2011 Jean-Claude Hollerich SJ. In einem Interview mit RTL-Radio am 12. Februar 2014 schloss sich Erzbischof Hollerich offensichtlich den Aussagen seines nur 50 km entfernten Trierer Nachbarbischofs Ackermann an. Hinsichtlich der vorehelichen Sexualität befragt, äußerte der Erzbischof, die Kirche spreche „von einem großen Ideal“, wonach Sexualität in die Ehe gehöre. Das sei eine wunderbare Sache, doch man wisse, auch von den Statistiken her, dass das bei weitem nicht immer der Fall sei. „Ich meine, dann muss man realistisch werden, ohne dass man das Ideal aufgibt“. Hinsichtlich der Scheidung und Wiederheirat müsse die Kirche das Leid der Leute ernster nehmen. Sie müsse „schon sagen, dass die Ehe wichtig ist“, weil sie eine gesellschaftstragende Institution sei, „aber gleichzeitig muss die Kirche auch das Erbarmen CHRISTI zu den Menschen haben und die Leute nicht verdammen, sondern ihnen helfen“. Gegenüber den Homosexuellen entschuldigte sich Hollerich für die „Diskriminierung“ seitens der Kirche: Das tue ihm von Herzen weh, er hoffe, „dass wir nicht noch einmal in einen solchen Fehler verfallen“. Homosexualität sei sicher nicht, wie früher gesagt wurde, eine Krankheit. Allerdings stehe die Gender-Theorie „auch ein bisschen auf wackligen Füssen“. Die Ehe homosexueller Paare sei, so Hollerich, eine ganz neue, bedeutende Etappe, worüber man im Vorfeld gut nachdenken müsse.

Eine Schwulen-Organisation „Rosa Letzebuerg“ begrüßte die „Entschuldigung“ Hollers. Der luxemburgische Premierminister Xavier Bettel, in einer homosexuellen eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend, äußerte, er sei „beruhigt“, zu hören, dass er nicht krank sein solle. Wenn die Kirche sich öffne, sei es erfreulich, doch reiche ihm die Stellungnahme des Oberhaupts der luxemburgischen Kirche nicht.

[Unklar bleibt, für welche „Diskriminierung“ sich der Erzbischof entschuldigt. Im Übrigen heißt es im Katechismus der Katholischen Kirche, dass Menschen mit dieser „Neigung, die objektiv ungeordnet ist“, „mit Achtung, Mitgefühl und Takt zu begegnen“ ist und sie nicht „in irgend einer Weise ungerecht“ zurückgesetzt werden dürfen, doch „hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, ‚dass homosexuelle Handlungen in sich nicht in Ordnung sind‘“ und dass „homosexuelle Menschen zur Keuschheit gerufen“ sind (vgl. KKK 2357-2359).] (Vgl. www. wort.lu/de/lokales/ erzbischof-hollerich-homosexualitaet-ist-keine-krankheit-52fb190ee4b0 2baf4af5930e, http:// replayaudio.newmedia.lu/20 14/02/11/98b5a9bc13 c45a039b5f90bf3e524248.mp3.)

„Vieles ist offen“

Osnabrück. Der „Zeit“-Beilage „Christ&Welt“ sagte der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode, er halte das Frauenpriestertum auf absehbare Zeit für ausgeschlossen. Die Kirche habe nicht die Vollmacht, Frauen zu Priesterinnen zu weihen, so habe Johannes Paul II. 1994 mit einem Lehrschreiben entschieden. Bode – der sich für mehr Verantwortung für Frauen in der Kirche aussprach („Warum soll alle Leitung an das Priesteramt geknüpft sein?“) – wagte sich noch weiter vor: Unter Papst Franziskus habe eine neue Diskurskultur Einzug gehal­ten. „Rom spricht, und vieles ist offen. Das ist eine neue Erfahrung.“ Zwar habe auch Franziskus die Absage an das Frauenpriestertum bekräftigt. Doch die Kirche müsse – so Bode – „im geduldigen Dialog offen bleiben für andere Sichtweisen und neue Argumente“. (Vgl. kath.net 16.4.14.)

Die Kirche ist mit „Humanae vitae“ der Zeit voraus

München. Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer sprach in einer Fastenkatechese in München St. Peter über die kirchliche Ehe- und Sexualmoral. „Kaum in einem anderen Lebensbereich“ tue sich die kirchliche Verkündigung heute schwerer, „wahr- und ernstgenommen zu werden“. Doch wer heute nach wie vor meine, „vor einer vermeintlichen kirchlichen Verbotsmoral warnen zu müssen, gleicht einem Katastrophenmelder, der nach dem Löschzug der Feuerwehr ruft, während in Wahrheit eine Überschwemmung droht“. Die kirchlichen Weisungen zur Sexualmoral setzten „einen lebendigen Glauben an den SchöpferGOTT voraus, der sich in der Geschichte für den Menschen engagiert und den Menschen in sein Heilswerk einbezieht“, so Voderholzer. Paul VI. sei in „Humanae vitae“ genau von dieser Überlegung ausgegangen. Der Mensch sei „seinem Wesen nach weder bloß ein ‚hochentwickeltes Tier mit ausgeprägter Gehirnspezialisierung‘ noch eine mehr oder weniger geglückte ‚Kombination von Leib und Seele‘“. Dass er „Ebenbild GOTTES“ ist, sei „die Spitzenaussage christlicher Anthropologie“. So spiegle sich in jeder menschlichen Liebe „ein Teil der GÖTTlichen Liebe“ wider. In der kirchlichen Lehre von Sexualität und ehelicher Liebe gehe es dementsprechend „um ein Streben nach wahrhaft personaler Gemeinschaft zwischen zwei Menschen und um die Teilhabe an der schöpferischen Tätigkeit GOTTES“. „Vollmenschliche Liebe“ entspringe, so zitiert Voderholzer die Enzyklika, „nicht nur Trieb und Leiden­schaft, sondern auch und vor allem einem Entscheid des freien Willens, der darauf drängt, in Freud und Leid des Alltags durchzuhalten, ja dadurch stärker zu werden“. Die Kirche sei mit ihrem „Nein“ zu künstlicher Verhütung ihrer Zeit voraus. Paul VI. sei es maßgeblich darum gegangen, „dass die Quelle des Lebens, der Zeugungsakt, durch den eine neue menschliche Person ins Dasein tritt, frei bleibt von jeglicher Manipulation“, und er habe sehr hellsichtig auf ernste Gefahren in der modernen Gesellschaft hingewiesen.

Im Blick auf den „Fragebogen im Vorfeld der nächsten Bischofssynode“ meinte der Bischof, es sei zunächst gut, möglichst differenziert die Fragen, Sehnsüchte und Aporien wahrzunehmen. Das bedeute aber nicht, „dass sich die kirchliche Lehre einfach der Macht des Faktischen unterwirft, ihr gewissermaßen nach dem Mund redet und über alles schnell den Segen spricht“. Es gehe darum, vom Glauben her Lebenshilfe anzubieten (vgl. kath.net/news/45501 - 4.4.2014).

Kommunion: mit Glauben und ohne schwere Sünde

Chur. In der Messe vom Letzten Abendmahl am „Hohen Donnerstag“ 2014 sagte Bischof Vitus Huonder in seiner Predigt in der Kathedrale Chur, das Sakrament der hl. Eucharistie „würdig empfangen heißt, sich bewusst werden und im Glauben annehmen, dass wir nicht eine gewöhnliche Speise und einen gewöhnlichen Trank empfangen, sondern eben den Leib und des Blut des HERRN, den HERRN selber.“ CHRISTUS selber werde gegenwärtig. Daher sollten wir uns „ohne dieses Be­wusstsein, ohne dieses Bekenntnis, ohne diesen Glauben“ nicht dem Tisch des HERRN nahen. Ferner heiße, das Sakrament würdig zu empfangen, „seinen eigenen Seelenzustand prüfen, bevor man hinzutritt, etwa mit den Fragen: ‚Habe ich mich auf den Empfang gut vorbereitet? Habe ich mich vor allem von der Sünde, die eine Beleidigung GOTTES ist, abgewandt? Habe ich meine schweren Sünden vor dem Empfang gebeichtet und mein Herz so für den HERRN gereinigt?‘“ Wer den HERRN wirklich liebe und Ihm in der hl. Kommunion in Liebe begegnen wolle, dem sei „nichts zu viel, um Ihm zu gefallen“ (vgl. Kath. Wochenzeitung 21/2014 S. 4).

„Haben sie mich verfolgt…“

Aachen. Anlässlich der Aachener Heiligtumsfahrt predigte der Apostolische Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, am 22. Juni 2014 über die christliche Berufung, Zeugen CHRISTI zu sein. Unter anderem hob er das Wort des Evangeliums heraus, die Frohe Botschaft ohne Menschenfurcht zu bezeugen, wohl aber im Geist der GOTTESfurcht. Die Worte JESU (Mt 10,26-33), wie auch die Geschichte des Propheten Jeremia (Jer 20,10-13) erinnerten daran, „dass ein Glaubender, der in aufrichtiger Weise seinen Glauben leben will, in den schwierigen Gegensatz zur Welt gerät, die gegen GOTT, den HERRN JESUS und Sein Evangelium ist.“ Der Nuntius erinnerte an die vielen, die heute „bis zum Tod verfolgt werden aufgrund ihres christlichen Glaubens“ und sagte: „Es gibt eine Weise der Verfolgung, die mehr verschleiert ist, auch in Europa, in den Ländern mit christlicher und demokratischer Tradition. Wie anders soll man die Akte nicht nur der religiösen Intoleranz, sondern auch der Gewalt gegen Christen interpretieren? Wie sind die Absichten der Verhöhnung des christlichen Glaubens zu verstehen und die Förderung von Werten, die im offenen Widerspruch zum Evangelium stehen“, das für 70% der Menschen in der EU „noch ein wichtiger Bezugspunkt“ sei. „Angesichts vieler solcher Herausforderungen erinnern wir uns an das Wort JESU: ‚Haben sie mich verfolgt, werden sie euch auch verfolgen‘“. Wir sollten aber auch an das Versprechen JESU denken, Er sei bei uns bis ans Ende der Welt (vgl. Mt 28.20). Wir dürften, vom HL. GEIST geführt, JESUS CHRISTUS, dem Sieger über Sünde und Tod, vertrauen (vgl. kath.net 22.6.2014).

Anbiederung an Homo-Lobby?

Trier. Bischof Ackermann hatte im Februar Aufsehen erregt mit seiner Forderung, die „lebensferne“ „Verbotsmoral“ der Kirche zu ändern: eine neue Ehe nach einer Scheidung dürfe nicht als dauernde Todsünde angesehen werden; es sei nicht haltbar, „jede Art von vorehelichem Sex als schwere Sünde zu bewerten“ (vgl. FMG-INFORMATION 111, S. 19f.). Im Juli nahm er an einer vom „Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Saar“ organi­sierten Diskussion über Fragen zum Umgang der Kirche mit Sexualität und zum kirchlichen Arbeitsrecht teil. Dabei schloss er sich auch dem Mainstream der Homo-Lobby an, die alle Aussagen zu einer Heilung von Menschen, die unter ihrer homosexuellen Neigung leiden, zurückweist und bekämpft. Ackermann sagte, er sehe Angebote zur „Heilung“ von Homosexualität kritisch; es gebe für derartige Initiativen „keinerlei kirchenamtliche Rückendeckung“.

Ein Thema waren die sogenannten Loyalitätsobliegenheiten. Demnach müssen Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, die in einer homosexuellen Verbindung leben und diese Partnerschaft rechtlich eintragen lassen, mit einer Entlassung rechnen. Der LSVD Saar forderte Ackermann in einem „Saarbrücker Appell“ auf, öffentlich zu erklären, „dass in seinem Bistum Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Kirche wegen Eingehung einer eingetragenen Partnerschaft nicht länger eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses befürchten müssen“, so berichtete KNA. Bischof Ackermann habe als Antwort um „Verständnis“ dafür geworben, dass Loyalitätsobliegenheiten für die Kirche, ganz allgemein gesprochen, wichtig seien. Im KNA-Bericht heißt es, die Bischöfe befänden sich derzeit in intensiven Gesprächen darüber, wie die Loyali­tätsobliegenheiten künftig auszugestalten seien (vgl. katho­lisches.info/?p=40212 - 19.7.2014, rv 17.7.2014).

 

Anmerkungen: 1. In Nordamerika gibt es in Verbindung mit der katholischen Vereinigung „Courage“ durchaus das Engagement für die „Heilung“ bzw. Selbstheilung von Homosexuellen, die unter ihrer Neigung leiden (vgl. FMG-Information 85 S.29, 102 S.24).

2. Bei einem – von LGBT-Gruppen und Parteivertretern scharf kritisierten – Kongress „Sexualethik und Seelsorge“ in Kas­sel im Mai 2014, veranstaltet vom protestantischen „Weißen Kreuz“, äußerte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sexualwissenschaftliche Sexualforschung, Jakob Pastötter, die sexuelle Orientierung eines Menschen sei nach heutiger wissenschaftlicher Kenntnis nicht genetisch vorbestimmt. Er sprach sich dafür aus, hilfesuchende Homosexuelle nicht allein zu lassen. Sie hätten wie jeder das Recht, Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn sie Probleme mit ihrer Sexualität hätten (vgl. kath.net/news/46100 - 23.5.14).

3. Nach einer anderen kath.net-Meldung (16.6.14) wandte sich ein 46-jähriger Katholik und ehemaliger Homosexueller, Robert Gollwitzer, in einem offenen Brief an Papst Franziskus mit der Bitte, den Anliegen von Menschen mit ungewollten homosexuellen Neigungen mehr Gehör in der Kirche zu verschaffen. Ihm selbst sei es mit Hilfe der überkonfessionellen Organisation „Homosexuals Anonymous“ vor etwa 10 Jahren gelungen, sein Leben als Homosexueller zu verlassen und in die katholische Kirche zurückzufinden.

4. Beim Katholikentag in Regensburg war ein Stand des „Bundes katholischer Ärzte“ (BKÄ) durch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken nicht zugelassen worden, weil deren Haltung zur Homosexualität „nicht akzeptabel“ sei. Der BKÄ tritt u.a. hinsichtlich der Homosexualität für Toleranz und für wissenschaftliche u. Therapiefreiheit ein (vgl. BKÄ München 24.2.14).

 

Im März hatte der Essener Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck an einem Gesprächsabend zwischen Vertretern des „Forums Essener Schwulen und Lesben (F.E.L.S.)“ und des Ruhrbistums in der „Katholischen Akademie ‚Die Wolfsburg‘“ teilgenommen und – nach Bericht von „katholisches.info“ (25.3.2014) – sich für die kirchliche Anerkennung homosexueller Beziehungen ausgesprochen, damit Erwachsene und Kinder in homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht unter subtilen Diskriminierungsformen leiden müssten. Es sei nicht in Ordnung, wenn gleichgeschlechtliche Paare bei kirchlichen Feiern wie Taufe und Erstkommunion der Kinder nicht gemeinsam in Erscheinung treten dürften.

Kein Kommunionempfang für Abtreibungspolitiker

Illinois, USA. US-Senator Richard Durbin, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Demokraten im US-Senat, der sich öffentlich für die gesetzliche Freigabe der Abtreibung engagiert, wurde von seinem Pfarrer die hl. Kommunion verweigert. Bischof Thomas Parocki des Bistums Springfield (Illinois) bekräftigte nun die Entscheidung des Diözesanpriesters. In einer E-Mail an einen katholischen Lebensschützer stellte der Bischof fest: „Senator Durbin war vor einigen Jahren von seinem Pfarrer der Blessed-Sacrament-Gemeinde hier in Springfield informiert worden, dass er gemäß Can. 915 des Kirchenrechts nicht zum Kommunionempfang zugelassen ist. Mein Vorgänger bestätigte diese Entscheidung, und sie bleibt gültig.“ (Vgl. kath.net/news/45532 - 7.4.2014.)

Anfangs April berichtete „LifeSiteNews“ die Aussage von Erzbischof Salvatore Cordileone von San Francisco, über die Voraussetzungen für den Kommunionempfang. Er bezog sich auf die drei Kriterien, die schon der hl. Justin der Märtyrer für den Kommunionempfang festgelegt habe: Man müsse getauft sein, das glauben, was die Kirche lehrt, und ohne schwere Sünde sein. Wer dies nicht erfülle, empfange die Kommunion unwürdig und begehe damit eine weitere schwere Sünde. Das habe die Kirche von Anfang an so gesehen, so der Erzbischof, der an die Warnung des hl. Paulus (1 Kor 11,27) erinnerte. Diese Bedingungen würden aus dem Eucharistieverständnis der Kirche folgen, die das auf dem Altar vergegenwärtigte Opfer CHRISTI sei und nicht bloß eine Geste der Begrüßung oder Bestärkung. Wer sich in einer Situation befinde, in der er die hl. Eucharistie nicht empfangen könne, habe die Möglichkeit zu beichten und dadurch wieder in den Stand der Gnade zu gelangen, so Cordileone (vgl. kath.net 3.4.2014).

Kein Rechtsanspruch auf Kinder

Rom. Der frühere Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Camillo Ruini, kritisierte die Aufhebung des Verbots künstlicher Befruchtung mit Spermien oder Eizellen Dritter in Italien. Diese Entscheidung des Verfassungsgerichts unterstelle, dass es ein „Recht auf Kinder“ gebe. Einen solchen Anspruch könne es jedoch nicht geben. Umgekehrt hätten Kinder ein Recht darauf, zu wissen, wer ihre Eltern seien. Dies sei bei dieser Form der künstlichen Befruchtung unmöglich, so Ruini. Das italienische Verfassungsgericht hatte einen Gesetzespassus aus dem Jahr 2004, der die sogenannte heterologe künstliche Befruchtung untersagt, für verfassungswidrig erklärt. Im Jahr 2005 hatte Ruini als Vorsitzender der Bischofskonferenz zum Boykott eines Referendums aufgerufen, das die künstliche Befruchtung mittels Fremdspender zuzulassen forderte; das Referendum hatte die notwendige Unterzeichnerzahl verfehlt (vgl. kath.net/news/45578 - 11.4.2014).

[Die Kirche lehrt, dass medizinische Verfahren zur Behandlung der Unfruchtbarkeit „drei grundlegende Güter“ achten müssen: das Lebensrecht, die Einheit der Ehe einschließlich „des Rechtes der Eheleute, dass der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird“, und „die eigentlich menschlichen Werte der Geschlechtlichkeit, die erfordern, dass die Zeugung einer menschlichen Person als Frucht des spezifisch ehelichen Aktes der Liebe zwischen den Eheleuten angestrebt werden muss“. „Im Licht dieses Kriteriums sind alle Techniken der heterologen künstlichen Befruchtung sowie die Techniken der homologen künstlichen Befruchtung, die den ehelichen Akt ersetzen, auszuschließen“ (Instruktion „Dignitas Personae“ über einige Fragen der Bioethik, 8.9.2008, Nr. 12).]

Keine Diakoninnen

Münster. Nach einer Pressemeldung sprach sich Bischof Felix Genn vor der Vollversammlung des Diözesankomitees der Katholiken gegen die Diakonenweihe von Frauen und gegen die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten aus. Er sei über den seit 1998 am 29. April begangenen „Tag der Diakonin“ „nicht glücklich“. Beim Letzten Abendmahl seien nur Männer zugegen gewesen; das Weiheamt könne nur Männern gespendet werden. Freilich sei die GOTTESmutter Maria die größte Person der Kirche. Genn sprach sich dafür aus, Frauen in andere leitende Positionen zu bringen, für die keine Weihe erforderlich sei. Zum Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene sagte der Münsteraner Bischof, das Ehesakrament symbolisiere ebenso wie die Eucharistie den „unauflöslichen Bund und die Treue GOTTES zu Seiner Kirche“ (vgl. rv 11.5.2014).

Die Normen nicht verändern, weil eine glaubenslos werdende Welt anders denkt

Passau. Der am 24. Mai 2014 neugeweihte Passauer Bischof Stefan Oster (48) gab einige Wochen nach Amtsantritt der „Passauer Neuen Presse“ ein ausführliches Interview. Der aus dem Salesianerorden kommende junge Bischof, der vorher als Journalist gearbeitet hatte, erklärte unter anderem auf die übliche Frage nach der „Freistellung“ des Zölibats, er habe in jeder Vorlesung gesagt, dass der Zölibat kein Dogma und veränderbar sei. Doch sei die Frage die nach dem Wert des Zölibats, aus dem eine das bloß biologische Leben übersteigende Fruchtbarkeit erwachsen solle. Ein Priester ahme die zölibatäre Lebensform JESU nach, darin liege ein tiefer Sinn. „Das würde verlorengehen, wenn der Zölibat zur Wahl gestellt würde. Denn die Geschichte lehrt, dass dann wohl unter Anpassungsdruck die große Mehrheit der Priester sich für eine Ehe entscheiden würde“. Dann ging von einem GOTTgeschenken Charisma etwas verlo­ren und die priesterliche Existenz verbürgerliche. Auf die Frage nach dem Auseinanderklaffen von kirchlicher Sexualmoral und der Praxis vieler Gläubigen verwies Oster zunächst darauf, dass die flächendeckenden kirchlichen Verluste der letzten 50 Jahre in Deutschland zusammenhingen damit, dass „wir uns wirklich schwertun zu glauben, was wir da“ – in der hl. Messe, die die Quelle der Fruchtbarkeit sei – „feiern“. Wenn der Glaube als der existenzielle Grund „schleichend verloren geht, dann verstehen wir auch diese schwierigen Themen nicht mehr aus der Sicht des Glaubens. Dann behandeln wir sie, wie die säkularisierte Welt sie auch behandelt.“ Oster – der, wie er in einem Interview des Bayerischen Rundfunks vor ein paar Jahren sagte, jahrelang eine Freundin gehabt und ans Heiraten gedacht habe – bekannte, „am eigenen Leib erlebt“ zu haben“, „dass die Begegnung, die Berührung mit dem HERRN mein Leben dramatisch verändert. Ich habe so etwas wie eine echte Bekehrung erlebt“. Wenn einer sich tatsächlich bekehre, dann helfe CHRISTUS, „ein Leben zu leben, das dem Glauben entspricht, auch im Blick auf die Sexualmoral“. Oster stellte die Frage, ob die Normen für das Zusammenleben verändert werden sollten, „bloß weil eine glaubensloser werdende Welt anders denkt? Oder sollen wir Menschen werden, die wirklich aus der Gegenwart des HERRN leben und versuchen, dass Er im Herzen der anderen wach wird?“

Dass es eine „Diakonin“ im Sinn der ersten Stufe des sakramentalen Ordo geben werde, glaube er nicht. Denn nach dem Verständnis des Glaubens und der Tradition könne nur ein dazu berufener Mann Priester und Bischof werden. Das habe nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern damit, „dass die Geschlechterpolarität von Mann und Frau in das Geheimnis der Schöpfung und Erlösung eingezeichnet ist.“ Es sei kein Zufall, dass CHRISTUS ein Mann und Maria als Urbild der Kirche eine Frau gewesen sei. Die Eucharistie als Zentrum der Kirche würde als „eine Art Hochzeit, eine Vermählung GOTTES mit Seiner Schöpfung“ gefeiert. Der Inhaber des sakramentalen Amtes (Bischof, Priester, Diakon) vertrete CHRISTUS, den Bräutigam, personal, auch im Gegenüber zur Kirche, Seiner Braut. Das sei „keine Frage von Diskriminierung, sondern eine Frage einer sakramentalen Repräsentation“.

Die Antwort Osters zur Streitfrage der Kommunion für sog. wiederverheiratete Geschiedene war etwas verschwommen: Als Dogmatiker glaube er, es werde keine generelle Lösung geben. Man müsste die Einzelfälle anschauen, aber auch das Problem in der Tiefe, ob es sein könne, dass theologisch Ehewille und Getauftsein konstitutiv für das Zustandekommen einer Ehe seien, der Glaube aber nicht. [Anmerkung: Bischof Oster scheint hier z. B. nicht zu bedenken, dass nach der Lehre der Kirche auch die Ehe von nichtkatholischen Getauften sakramental und unauflöslich ist. Nimmt man den vollen katholischen Glauben zur Voraussetzung für die sakramentale Gültigkeit der Ehe, würden man allen gemischten und nichtsakramentalen Ehen die Sakramentalität rauben.]

(Vgl. www. mittelbayerische.de/nachrichten/artikel/christus-war-monogam-nicht-polygam/1085064/christus-war-monogam-nicht-polygam.html #1085064 29.6.2014)

Bei seiner Vereidigung auf die bayerische Verfassung hatte Stefan Oster am 8.5.2014 in seiner Ansprache den Massenkonsum von Pornografie und Gewaltdarstellungen angeprangert. Dies komme einem flächendeckenden Verstoß gegen die Verfassung gleich, die Jugendliche vor Ausbeutung und sittlicher Verwahrlosung schützen wolle. Als Jugendseelsorger sei ihm diese Praxis wieder und wieder begegnet und bereite ihm große Sorge. Er warb für einen „breiten Schulterschluss“ von Politik, Medien, Kirche und Gesellschaft gegen dieses vor allem durch das Internet verbreitete Massenphäno­men. Die Herstellung entsprechenden Materials stehe auch im Widerspruch zur verfassungsrechtlich gebotenen Achtung vor der Würde jedes Menschen. Bei Kindern und Jugendlichen habe der oft schon jahrelang wie selbstverständlich praktizierte Konsum negative Folgen für die Entwicklung des Gehirns und die Ausbildung von Beziehungsfähigkeit (vgl. kath.net/new/45857 - 9.5.2014).

„Holzschnittartige Antworten“?

Trier. Nach Meldung des Kölner Domradios (vgl. rv 14.06. 2014) sagte der Trierer Bischof Stephan Ackermann, es sei „schwierig, richtige Abwägungen zu finden zwischen dem klaren Bekenntnis zur Unauflöslichkeit der Ehe und der Vielfalt der verschiedenen Lebenssituationen, unter Berücksichtigung der theologischen, pastoralen und rechtlichen Fragen“. Man komme „mit holzschnittartigen Antworten schematischer Art nicht gut weiter“. Es sei ein dorniges Problem, und man könne „die Situation nicht einfach so belassen“, denn sonst gebe es für die Betroffenen „keine Möglichkeit für Versöhnung und Neuanfang“.

[Wie Ackermann wohl diese „holzschnittartigen Antworten“ beurteilt: „Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen. Wenn dich dein rechtes Auge zum Bösen verführt, dann reiß es aus und wirf es weg! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verlorengeht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle geworfen wird.‘ (Mt 5,27-29) – „Denkt nicht, ich sei gekommen, um das Gesetz und die Propheten aufzuheben. Ich bin nicht gekommen, um aufzuheben, sondern um zu erfüllen“ (Mt 5,17) - Wer mein Jünger sein will, der verleugne sich selbst, nehme täglich sein Kreuz auf sich und folge mir nach. Denn wer sein Leben retten will, wird es verlieren; wer aber sein Leben um meinetwillen verliert, der wird es retten…“ (Lk 9,23f)? Und schenkt nicht CHRISTUS einen Neuanfang jedem, wenn er umkehrt?]

„Marsch für die Ehe“

San Francisco, USA. Salvatore Cordileone, der Erzbischof von San Francisco, kündigte an, er werde am „Marsch für die Ehe“ in Washington D.C. Ende Juni teilnehmen. Seine Position als Erzbischof und Vorsitzender des Komitees zur Förderung und Verteidigung der Ehe verpflichte ihn dazu, auch wenn es Kritik von politischer Seite gebe, so schrieb Cordileone in einem auf der Internetseite des Erzbistums veröffentlichten Offenen Brief. Verschiedene Politiker hatten ihn gebeten, nicht an dem „Marsch für die Ehe“ teilzunehmen, weil dieser gegen Homosexuelle gerichtet sei, und sich auf die häufig zitierte Aussage von Papst Franziskus berufen: „Wenn eine Person homosexuell ist, GOTT sucht und guten Willen hat – wer bin ich, ihn zu verurteilen?“ Die Pressesprecherin der Erzdiözese San Francisco sagte, dieser Satz werde oft verwendet, um praktizierte Homosexualität zu rechtfertigen. Das entspreche aber nicht dem, was Franziskus habe sagen wollen; er habe sich als treuen Sohn der Kirche bezeichnet und den homosexuellen Lebensstil und seine Lobbyisten verurteilt. Cordileone zitierte in seinem Offenen Brief einen anderen Satz von Papst Franziskus, der weit weniger mediale Aufmerksamkeit gefunden habe: „Wir müssen das Recht der Kinder bekräftigen, in einer Familie aufzuwachsen, mit einem Vater und einer Mutter“ (vgl. kath.net/news/46494  26.6.14).

Der Zölibat ist zeitgemäß und notwendig

Köln. In einem Interview mit der RP-Online („Rheinischen Post“) wies der Kölner Weihbischof Dominik Schwaderlapp klar jede Erwartung auf Priesterinnen zurück. Auch ein Konzil könne nicht willkürlich entscheiden. „Bei aller Hochschätzung für Frauen hat CHRISTUS in den Dienst der Apostel nur Männer berufen.“ Die Kirche habe „nach ihrer Überzeugung nicht das Recht, diese Entscheidung CHRISTI zu ändern.“ Wer meine, dass sich in dieser Frage etwas ändern könne, dem könne er keine Hoffnung machen. Im Blick auf den Priestermangel auf den Zölibat angesprochen, nannte Schwaderlapp den Zölibat „nicht nur zeitgemäß, sondern notwendig“. Er sei „das unausgesprochene Zeugnis dafür, dass ich meinen Entschluss, mein Leben in den Dienst CHRISTI zu stellen, ernst nehme – mit ganzem Leib und ganzer Seele“. Auf den Einwand, den Zölibat freizustellen, sagte der Weihbischof: „Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich freiwillig den Zölibat angenommen habe. Mich hat niemand gezwungen, Priester zu werden.“ Ein Priester sei kein religiöser Funktionär, sondern er habe „CHRISTUS in dieser Welt auch durch die eigene Lebensweise sichtbar und berührbar zu machen“. JESUS habe zugunsten Seiner Liebe zu allen Menschen auf eine Ehe verzichtet, und er als Priester versuche dies ebenfalls mit seinen bescheidenen Mitteln. Der Zölibat bewahre davor, ganz und gar zu verbürgerlichen. Auch könne eine Erneuerung der Kirche „nie durch weniger, sondern immer nur durch mehr Hingabe gelingen“. Die Früchte des Zölibats würden von den Gläubigen gern in Anspruch genommen, sie schätzten, wenn Priester ganz für GOTT und die Gemeinde da seien. – Der Weihbischof wies die Meinung, hinsichtlich moralischer Positionen, etwa der vorehelichen Enthaltsamkeit, kämpfte die Kirche „längst verlorene Schlachten“, zurück. Die Frage, wie ein junger Mensch seine Sexualität lebe, „ob er sich vergibt, wenn er bereit ist, alles jederzeit zu präsentieren“, sei existentiell ungemein bedeutsam. „Wir dürfen nicht aufhören, diese Frage zu stellen, ob das nun populär ist oder nicht.“ Viele Jugendliche suchten im Sex Geborgenheit und Erfüllung und würden ausgenutzt. „Was als Liebe daherkommt, ist oft nichts anderes als Egoismus.“ Die Botschaft der Kirche sei anspruchsvoll, nur sie diene dem Menschen und führe zu Freude, Treue und Geborgenheit, wonach sich, wie Jugendstudien belegten, die Menschen sehnten. Was jene, die die katholische Moral als „Spielverderber“ ansähen, davon wüssten, sei „eigentlich eher eine Karikatur dieser Lehre“. Es gebe keine leibfreundlichere Religion als das Christentum, denn GOTT sei Mensch, sei Leib geworden.

Der Kölner Weihbischof warnte im Hinblick auf die Bischofssynode „vor überzogenen Erwartungen“. Die katholische Überzeugung von der Unauflöslichkeit der vor GOTT geschlossenen Ehe „kann und wird sich nicht ändern“, denn das sei vom Evangelium vorgegeben. Bei der geforderten „Vergebung“ bei geschiedenen Wiederverheirateten gehe es ja „nicht um eine Sünde der Vergangenheit, sondern um den gegenwärtig gelebten Bruch des vor GOTT gegebenen Eheversprechens“. Schwaderlapp nannte es aber ein wichtiges Anliegen, auf die Betroffenen zuzugehen, sich mehr um sie zu kümmern (vgl. www. rp-online.de/panorama/deutschland/der-zoelibat-ist-zeitgemaess-und-notwendig-aid-1.4395441, 18.7.2014).

Zölibat: der revolutionäre Lebensstil JESU

Freiburg/Schweiz. Der im Januar 2014 neugeweihte Weihbischof der Diözese Lausanne, Genf und Freiburg, Alain de Raemy (55), zuletzt Kaplan der Päpstlichen Schweizergarde, sprach sich gegenüber den „Freiburger Nachrichten“ gegen eine Abschaffung des priesterlichen Zölibats aus. Der Zölibat habe eine lange Tradition, die beim „revolutionären Lebensstil JESU“ anfange. Der Entscheid, Priester zu werden und damit sexuell enthaltsam zu leben, werde aus freien Stücken getroffen. Für jemanden, der Frau und Kinder habe, sei dies „klar die erste Priorität“ (vgl. rv 22.7.14).

Wer betreibt Proselytismus?

Nowosibirsk. In einem Interview der „Tagespost“ berichtete Bischof Joseph Werth von Nowosibirsk von der Situation der katholischen Christen in Russland. Werth, der aus einer russlanddeutschen Familie stammt und in Kasachstan geboren wurde, kam 1991 als Apostolischer Administrator nach Nowosibirsk und ist seit der Erhebung der Administratur zum Bistum im Jahr 2002 Bischof einer der flächenmäßig größten Diözesen der Welt. Die Zahl der Katholiken in Russland insgesamt liegt bei 6-800.000 Gläubigen, das sind 0,5% der Gesamtbevölkerung, während sich zwei Drittel der gut 142 Millionen Einwohner Russlands nominell zum orthodoxen Glauben bekennen. Werth ging auf diesem Hintergrund auf die immer wieder erhobene Beschuldigung ein, die katholische Kirche betreibe Proselytismus. Diese Beschuldigungen gäben keinen Sinn: „Auch religiös Suchende mit orthodoxen Wurzeln kamen in katholische Gemeinden. Aber bis sie aufgenommen wurden, mussten sie sich ein Jahr lang bei uns katechetisch bilden. In der orthodoxen Kirche war dies niemals der Fall: Leute mit deutschem Namen, von denen anzunehmen war, dass sie katholisch waren, wurden ohne Vorbereitung russisch-orthodox getauft. Da können Sie selbst entscheiden, wer tatsächlich Proselytismus betrieben hat“, so Bischof Werth, der vom Westen weiterhin viel Gebet wünscht, „bis Russland sich wirklich vom Atheismus erholt hat“ (vgl. DT 22.7.2014).

Nicht Resignation, sondern Nachfolge

Fulda. Zur Eröffnung des Kongresses „Freude am Glauben“ 2014 in Fulda predigte am Fest des hl. Apostels Jakobus der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Müller. Er stellte die rhetorische Frage, warum sich die Kirche nicht „in ein verweltlichtes Christsein“ zurückziehe, sich in einen humanitären Sozialkonzern verwandle und die Glaubens- und Sittenlehre „ins Kleingedruckte“ verberge. Die Antwort, so Kardinal Müller, „ist einfach: Weil der GEIST GOTTES sich nicht in die engen Schubladen des weltlichen Denkens, des Denkens ohne GOTT, zwingen lässt. Wir wollen lieber mit Maria unter dem Kreuz stehen, als mit den Spöttern an Ihm vorbeigehen!“ Die Antwort „auf die Säkularisierung des Denkens, die Entchristlichung und Aushöhlung der kulturellen und ethischen Identität Europas, die Entfremdung vieler Getaufter von GOTT, vom Evangelium und von der Kirche“ sei nicht „Rückzug und schon gar nicht Resignation“. Wir bräuchten uns nicht Verkaufsstrategien oder einen Maßnahmenkatalog ausdenken. Die Antwort sei viel einfacher und zugleich viel fordernder: Die Nachfolge CHRISTI (vgl. DT 26.7.14).

 

 

 

Die Geschiedenen in neuer ziviler Verbindung

 

und der Sakramentenempfang

 

Im September 2013 stieß der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, bei der Herbstvollversammlung der DBK das Tor für eine Sakramentenzulassung der sog. wiederverheirateten Geschiedenen (im Folgenden abgekürzt: w. G.) an, und kurz darauf – Zollitsch war als Erzbischof von Freiburg emeritiert – stieß das Seelsorgeamt Freiburg (nicht ohne die Förderung Zollitschs) mit einer Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung in der Erzdiözese Freiburg“ das Tor auf. Der Widerspruch des Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof – jetzt KardinalGerhard Müller, dass die „Handreichung“ „in zwei Punkten nicht mit der kirchlichen Lehre übereinstimmt“ und zurückzunehmen ist, wurde missachtet. Am 21.2.2014 hatte dann Kardinal Walter Kasper vor dem Kardinalskollegium auf Wunsch des Papstes einen etwa 2-stündigen Vortrag gehalten, in dessen 2. Teil er in fragender Form dafür eintrat; man müsse den w. G. „einen Neuanfang ermöglichen“. Franziskus hatte den Vortrag danach ausdrücklich gelobt. Nach Vatikan-Angaben sollte er nicht veröffentlicht werden, wurde aber kurz darauf bekannt. Kasper selber gab ihn dann in Buchform heraus.

Nach Aussage von Kardinal Marx, München, der sich zu Kasper stellte, sei vor allem der Teil des Vortrags zu seelsorglichen Perspektiven für w. G. von den Kardinälen kontrovers diskutiert worden. Kasper selber behauptete, er habe vor allem das „Evangelium von der Familie“ referiert und sei erst am Schluss nebenbei auf die Frage von w. G. eingegangen; natürlich wolle man die kirchliche Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe nicht in Frage stellen. Er habe gefragt, ob man jemandem, der sein Versagen in der ersten Ehe aufrichtig bereue, der in „seiner nicht rückgängig zu machenden Situation“ [warum schließt er das so generell aus?] nach Kräften christlich lebe, „die Absolution verweigern“ könne. Im Credo würden wir ja die Vergebung der Sünden bekennen (Vgl. kath.net/news/44987, /45047, /45077, /45088).

Es gab in den nun folgenden Wochen und Monaten eine Reihe von Stimmen, die Kaspers Linie zustimmten und verteidigten, aber auch fundierte, deutliche Kritik. In der FMG-Information 111 (S. 24) hatten wir schon erwähnt: die Einwände von Renate und Norbert Martin, Mitglieder des Päpstl. Rates für die Familie (DT 11.3.14), die Kritik des spanischen Moraltheologen in Rom, Pérez-Soba (DT 12.3.14), einen Artikel von Kardinal Walter Brandmüller (DT 27.2.14), in dem er die von Kard. Kasper behaupteten altkirchlichen Beispiele wiederlegte, und kurz einen Artikel von Kardinal Caffarra.

 

„Hier wird an die Lehre gerührt“

Zunächst noch etwas detailierter die Ausführungen des Bologneser Kardinals Carlo Caffarra: Er wies zunächst Aussagen zurück, als sei das Schreiben „Familiaris consortio“ 1981 „in einem völlig anderen geschichtlichen Kontext als dem heutigen“ entstanden, dies sei nicht richtig; so zu urteilen sei eine „Karikatur“ oder das Urteil von Menschen, die „Familiaris consortio“ nicht gelesen hätten. Johannes Paul II habe da eine Methode aufgezeigt, nämlich wie JESUS nicht auf die kasuistische Problematik der Pharisäer zu schauen, sondern in Richtung des „Prinzips“: was die Ehe ist und worin folglich die Wahrheit der Unauflöslichkeit der Ehe besteht.

Er warnte energisch vor einer Zulassung von w. G. zur Eucharistie. Entscheidungen von Fall zu Fall dürfe es nicht geben, da sie einer Segnung von Scheidung gleichkämen. Er betonte die Aktualität der Ehelehre von Paul VI. und Johannes Paul II. und äußerte sich „zutiefst erstaunt“, dass „selbst Kardinäle den 184 Katechesen über die menschliche Liebe“ (des hl. Johannes Paul II.) „keine Beachtung schenken“. Es könne nicht darum gehen, jetzt entstandene „Erwartungen“ zu erfüllen, wie sie die Fragebogen-Ergebnisse im deutschsprachigen Raum zeigten. Eine Untersuchung eines großen amerikanischen Fernsehsenders in aller Welt habe gezeigt, dass z. B. in Afrika 75% der Gläubigen gegen den Eucharistieempfang von w. G. wären. Er sei perplex und nachdenklich, wenn jetzt gesagt würde: „Entweder geht man in eine gewisse Richtung oder es wäre besser, die Synode nicht zu halten.“

[Der Erzbischof von Bologna bezog sich hier offensichtlich auf eine Aussage Kaspers: „In Bezug auf unsere Frage gibt es in der Kirche große Erwartungen. Zweifelsohne können wir nicht alle Erwartungen erfüllen. Sollten wir aber nur die üblichen Antworten geben, die wahrscheinlich schon immer gegeben wurden, würde dies zu einer schlimmen Enttäuschung führen… Es braucht Mut… Wenn wir dies nicht wollen, dann sollten wir besser erst gar keine Synode zu unserem Thema abhalten, denn dann wäre die Situation danach schlimmer als davor“ (vgl. katholisches.info/ 37250/?p= - 12.3.14).]

Caffarra bekräftigte, dass in der letzten Zeit eine gläubige Familienpastoral gefehlt habe: „Welcher Seelenhirt spricht noch von Keuschheit? Ein fast totales Schweigen, seit Jahren, so weit ich das sehe.“ Es sei so, dass man „jetzt Symptome behandeln will, ohne sich ernsthaft mit der Krankheit auseinanderzusetzen.“

Würde man Kaspers Vorschlag folgen, w. G. nach einer Zeit der Buße wieder zur Eucharistie zuzulassen, dann müsste die Kirche die erste Ehe als bestehen bleibend denken und die zweite Form des Zusammenlebens irgendwie legitimieren. „Somit gibt es dann einen außerehelichen Vollzug der menschlichen Sexualität, den die Kirche als legitim erachtet. Damit aber wird die tragende Säule der Lehre der Kirche zur Sexualität geleugnet.“ Dann könnte man weiterfragen, warum es „nicht auch eine Zulassung der freien Lebenspartnerschaften“ und von Beziehungen zwischen Homosexuellen geben dürfe. Papst Johannes Paul II. habe 1980 vor der Rota Romana gesagt, es sei als definitive Lehre anzusehen, dass der Papst keine Vollmacht über gültige und vollzogene sakramentale Ehen habe. Auch wenn dies nicht in feierlicher Form verkündet wurde, besage die Formel „als definitiv anzusehende Lehre“, dass diesbezüglich keine weitere Diskussion unter Theologen zulässig sei. Es gehe also jetzt nicht nur um eine Frage der Praxis, sondern „hier wird an die Lehre gerührt“, auch wenn man sage, man tue dies nicht. Langfristig würde damit auch die Idee nicht nur im Volk genährt, dass es keine absolut unauflösliche Ehe gäbe.

Caffarra verwies auf das Wort JESU: „Auch ich verurteile dich nicht, geh hin und sündige nicht mehr“. Das sei die Barmherzigkeit JESU. Die Kirche habe „von JESUS die Vollmacht empfangen, zu heilen, doch unter derselben Bedingung“. Sie müsse sagen, was das Übel ist. Reue bestehe darin, zur ersten Ehe zurückzukehren. Es sie nicht ernsthaft, von Reue zu sprechen, aber im Zustand des Bruches des Ehebandes zu bleiben.

Die Situation des Beichtvaters sei nicht die der Beurteilung des Sonderfalls im Unterschied zur allgemeinen Lehre. Es gehe vielmehr um das Drama der menschlichen Freiheit: „Ich sehe das Gute und billige es, und dann tue ich das Böse.“ Etwas anderes würde zur Heuchelei führen: „Das ist das universale Gesetz. Da du dich aber in diesen Umständen befindest, bist du nicht daran gebunden“. Dann könnte der Mensch schließlich „zu der Überzeugung gelangen, dass er nicht krank ist und somit JESUS CHRISTUS nicht braucht“. - Caffarra zeigte sich auch sehr betroffen, dass in der Diskussion „die Größe der Männer und Frauen, die trotz einer Trennung ihrem Ehepartner treu blieben, totgeschwiegen wird“ (vgl. DT 18.3.14, kath.net/news/45279 – 17.3.14).

Die Gefahr, die Unauflöslichkeit der Ehe für ein Übel zu halten

Der emeritierte Kurien-Kardinal Velasio De Paolis, Scalabriner-Missionar und angesehener Kirchenrechtler, setzte sich in einem sehr ausführlichen Referat bei der Eröffnung des neuen Gerichtsjahres am Kirchengericht Umbriens am 27. März mit den Thesen Kaspers auseinander. Dieser habe seine „Öffnung“ zwar als Ausnahme dargestellt, die nicht allgemeine Regel werden solle. Das sei eine Einschränkung, die mehr der Durchsetzung des gesteckten Ziels zu dienen scheine. Doch De Paolis sieht bei allen guten Absichten keine positive Antwort möglich. Denn bei allen unterschiedlichen Situationen von w. G. sei allen dasselbe Problem gemeinsam: die Unzulässigkeit eines Zusammenlebens „more uxorio“ [wie Eheleute] zwischen zwei Personen, die nicht durch ein wirkliches Eheband miteinander verbunden sind. „Oft und zu Recht sagt man, dass wir nicht gerufen sind, die Menschen zu verurteilen. Das Urteil steht in der Tat GOTT zu. Eine Sache aber ist es, zu verurteilen, eine ganz andere, eine Situation moralisch zu bewerten, um zu unterscheiden, was gut und was böse ist; um zu prüfen, ob etwas dem Plan GOTTES für den Menschen entspricht oder nicht. Diese Bewertung ist zwingend notwendig.“ Bezüglich der w. G. müsse man nicht verurteilen, sondern helfen. Es sei nötig, die Situation von w. G. „im Licht des Glaubens und des GÖTTlichen Plans, des Wohls der Familie, der betroffenen Person und vor allem von GOTTES Gesetz und Seiner Liebe zu bewerten“. Andernfalls bestehe die Gefahr, das Gesetz GOTTES nicht mehr zu schätzen, ja es für ein Übel zu halten. Es scheine, also ob es besser wäre, „wenn es das Gesetz der Unauflöslichkeit der Ehe nicht gäbe“. Das sei eine Abirrung, die die fehlerhafte Art des Denkens und Argumentierens erkennen lasse. – Eingeladen zu diesem Vortrag hatte Kardinal Gualtiero Bassetti, Erzbischof von Perugia, stellvertretender Vorsitzender der Italienischen Bischofskonferenz; er bezeichnete die Ausführungen De Paolis als „wertvoll und äußerst aktuell“ und „wahre Bereicherung für uns alle“ (vgl. katholisches.info/?p=38527 - 5.5.14; DT 8.5.13; Kath. Wochenzeitung 20/2014).

Unverfälschte Lehre in Gefahr

Nach Auffassung von Kurienkardinal Walter Brandmüller ist Unkenntnis der katholischen Lehre unter Bischöfen und Theologen der Hauptgrund für das gegenwärtige „Chaos“ in der Kirche. Angesichts der innerkirchlichen Debatte über Ehe und Familie sei die „unverfälschte katholische Lehre“ in Gefahr, sagte der Kirchenhistoriker der italienischen Zeitung „Il Foglio“ am 27. März. Brandmüller ging in seinen Aussagen auch auf die Äußerungen des Trierer Bischofs Ackermann ein, der eine Änderung der Sexualmoral verlangt hatte (vgl. DT 29.3.14).

Falsche Barmherzigkeit dient nicht der Nächstenliebe

In einem Interview mit dem katholischen Fernsehsender EWTN äußerte der amerikanische Kurienkardinal Raymond Burke große Vorbehalte gegen die Aussagen von Kardinal Walter Kasper in seinem Vortrag vor dem Kardinalskonsistorium im Februar zum Thema der sog. wiederverheirateten Geschiedenen. „Ich sage es offen: Mit dem Text von Kardinal Kasper gibt es viele Schwierigkeiten“, auch wenn er zu einem Sammelpunkt jener werde, „die zu Unrecht glauben, dass die Kirche ihre Praxis in diesem Punkt ändern könne“. Die Zulassung von Menschen, die in einer nichtannullierten Ehe leben und gleichzeitig eine zweite, nur zivilrechtliche Ehe eingegangen sind, zu den Sakramenten der Beichte und der Eucharistie sei nach seiner Einschätzung als Kirchenrechtler „nicht möglich“. Den Menschen die Idee zu vermitteln, trotz einer Sakramentenzulassung die Wahrheit über die Ehe aufrecht erhalten zu können, werde „eine Menge möglicher Enttäuschung“ mit sich bringen. Man rede, so der Präfekt der Apostolischen Signatur, nicht über einen Wahrheitsbegriff, der sich im Lauf der Zeit entwickelt habe, sondern „über die eigenen Worte JESU im Evangeliums“. JESUS habe die Unauflöslichkeit der Ehe gelehrt. – Beim Konsistorium habe es über den Text Kaspers „natürlich“ Auseinandersetzungen gegeben. Burke sprach sich auch gegen vorschnelle Vereinfachungen der Annullierungsverfahren aus. Es „müsse klar sein“, dass der Ehenichtigkeitsprozess nicht nur eine Prozedur sei, sondern dass er „essentiell mit der Wahrheit der Lehre verbunden ist“. Das Kirchenrecht sage: „Die gültige und vollzogene Ehe kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grund, außer durch den Tod, aufgelöst werden“ (CIC can. 1141). Der amerikanische Kardinal zitierte die Warnung des hl. Papstes Johannes Paul II vor „falscher Barmherzigkeit, die sich nicht um die Wahrheit sorgt und deshalb nicht der Nächs­tenliebe dienen kann, deren einziges Ziel die Rettung der Seelen ist“ (vgl. kath.net 24.3.2014).

Barmherzigkeit nicht Akzeptanz eines Übels

Im Hinblick auf die Bischofssynode über die Familie im Oktober schrieb der Erzbischof von Denver (USA), Samuel J. Aquila in einem Zeitschriftenartikel, wenn „pastorale Lösungen“ zu den gegenwärtigen Herausforderungen für die Ehe nicht in der Offenbarung GOTTES über die Ehe gegründet seien, würden sie „nicht zu echter Freiheit und echtem Glück führen“. Manche verurteilten die Lehre JESU von der Ehe heute als „unpraktikabel“ und „nicht pastoral“. Barmherzigkeit dürfe aber nicht mit der Akzeptanz eines Übels verwechselt werden (vgl. kath.net/news/45837 – 8.5.14).

Der Punkt: die bewusste Entscheidung, fortdauernd entgegen dem Gebot JESU zu leben

In einem umfangreichen Interview mit Brandon Vogt für den katholischen US-Blog „The Word on Fire“ nahm der anglokanadische Erzbischof von Toronto, Kardinal Thomas Collins, am 25. Juni 2014 zu den Themen Ehe, Scheidung und Kommunion Stellung. Nach einer Darlegung der „revolutionären“ Aussage JESU, dass entgegen dem gebräuchlichen Gesetz des Mose eine Scheidung der Ehe nicht erlaubt sei, erklärte der Kardinal den Unterschied der Nichtigkeitserklärung einer von Anfang an nicht gültige Ehe durch die Kirche von der staatlichen Scheidung einer gültigen Ehe. Die Bischofssynode, so Collins, werde sich mit vielen Fragen beschäftigen, z. B. mit dem Problem, dass viele ohne zu heiraten zusam­menlebten. Die Frage der Kommunion für w. G. werde nach seiner Auffassung nur eine von vielen Fragen sein. Doch „das Gebot JESU, dass die Ehe unauflöslich ist, ist zentral für die christliche Auffassung von Ehe und kann durch die Kirche nicht verändert werden“, so Collins. Man könne die Hilfen der Vorbereitung auf die Ehe, der Begleitung der Ehe und praktischer Hilfen beim Auseinanderbrechen verbessern. „Ein Gramm Vorbeugung ist mehr wert als ein Pfund Heilung.“ Hier erhoffe er Anregungen von der Synode. In einer Zeit, die dauerhafte Bindungen nicht schätzt, was für das Priestertum und Ordensleben ebenso gelte wie für die Ehe, brauche es große geistliche Kraft. Doch ein christliches Leben verlange immer einen gewissen Heroismus. Doch was nicht geändert werden könne, „ist die Tatsache, dass, was GOTT verbunden hat, niemand trennen kann“. Leider würden manchmal Ehen scheitern, und die Synode könne versuchen, wirksamere Möglichkeiten der Fürsorge für Menschen in solch schmerzlichen Situationen zu finden. Doch „sie können nicht wieder heiraten, weil sie bereits verheiratet sind“, betonte Collins. Viele geschiedene Christen würden das anerkennen und ein Leben beispielhafter Heiligkeit leben.

In manchen Fällen sei eine Feststellung der Ehenichtigkeit möglich. Doch viele Geschiedene, die nicht frei seien zu heiraten, würden eine zweite (zivile) Ehe eingehen, aus verschiedensten Gründen. Katholiken in solch tragischen Situationen könnten in vielfacher Weise am Leben der Kirche teilnehmen, doch „sie können nicht die Sakramente empfangen“. Ihre persönliche Disposition sei vielleicht nur GOTT bekannt, doch „sie führen fortdauernd ein Leben, das objektiv gegen das eindeutige Gebot JESU ist“. Das sei der entscheidende Punkt. Nicht eine einmal begangene Sünde sei der Punkt, da die Barmherzigkeit GOTTES allen Sündern, wie schwerwiegend ihre Schuld auch sei, angeboten sei. Das Problem sei hier „die bewusste Entscheidung – aus welchen Gründen auch immer -, in einer fortdauernden Situation der Trennung vom Gebot JESU hartnäckig zu verharren“. Obwohl es nicht recht sei zu kommunizieren, müssten bessere Wege für eine liebevolle Unterstützung gefunden werden. Kardinal Collins erwähnte auch das Gebet zu Maria, der Knotenlöserin. – Erwartungen, dass die Kirche ihre Lehre diesbezüglich ändern werde, seien unbegründet. Sie resultierten aus einer falschen Auffassung von der kirchlichen Lehre, als sei sie so etwas wie eine Regierungspolitik, die bei anderen Umständen oder Mehrheit verändert werde. Doch die Lehre der Kirche habe als Grundlage das Naturrecht, das GOTT in unsere menschliche Natur eingeschrieben habe. „Wir formen nicht den Willen GOTTES nach dem, was uns momentan am besten erscheint“ (vgl. kath.net/news/46578 – 3.7.14, katholische.info 30.6.14, www. wordonfire.org/WoF-Blog/WoF-Blog/June-2014/Marriage, -Divorce,-and-Com munion-An-Interview-wit.aspx)

Kardinal Gerhard Müller nicht einzuschüchtern

Vom Präfekten der vatikanischen Glaubenskongregation, dem früheren Regensburger Bischof und jetzigen Kardinal Gerhard Müller gibt es immer wieder Aussagen zum Thema. Ende Februar 2014 erklärte er gegenüber Journalisten in Rom, es gebe in der heutigen Zeit „eine Ideologie gegen die Ehe und gegen die Familie“. Er bekräftigte den Ausschluss der w. G. vom Kommunionempfang. Dies sei keine Frage von Meinungen, sondern die Entscheidung gründe auf Katechismus, Kirchenkonzilien und Lehraussagen der Glaubenskongregation. „Wir können doch nicht nur deshalb, weil es viele Menschen gibt, die das Wort JESU nicht verstehen, daraus die Konsequenz ziehen und meinen, das Wort JESU kann oder sollte geändert werden. Es wäre ja paradox, würde die Kirche sagen: Nachdem nicht jedermann die Wahrheit kennt, ist die Wahrheit in Zukunft nicht mehr verpflichtend.“ JESUS habe die Ehe als Sakrament eingesetzt; Abstriche von der Lehre der Unauflöslichkeit könne es daher nicht geben. Doktrin und Pastoral dürften sich nicht widersprechen (vgl. kath.net/news/45069 – 27.2.14).

 

 

Andere sprechen nur für sich persönlich

In einem Interview mit Radio Vatikan im März erklärte Kardinal Müller, zur Zeit würden viele sich auf den Papst berufen, die das Papsttum vorher fast abgelehnt hätten; der Papst dürfe nicht für eigene Zwecke vereinnahmt werden; die Glaubenskongregation habe unter anderem für einen solchen Schutz zu sorgen. Er sei darum an der derzeitigen Diskussion nicht als Privattheologe beteiligt, sondern in seiner Funktion in der Glaubenskongregation, und diese sei „die einzige der römischen Kongregationen, die am Lehramt des Papstes unmittelbar Anteil hat“. Andere, die sich zu Wort meldeten, und seien es Kardinäle, sprächen „einfach nur für sich selber persönlich“. Die Glaubenskongregation habe einen „klaren Auftrag, den katholischen Glauben zu fördern, aber auch zu schützen“. Das sei kein anderer Auftrag als der, den der Papst selber von CHRISTUS empfangen habe. „Hier dürfen wir nicht schweigen, uns in Bequemlichkeit zurücklehnen und einfach mit der öffentlichen Meinung kokettieren“. Dieser Versuchung müsse jeder Bischof und jeder Priester widerstehen (vgl. rv 24.3.14).

 

Gefahr des Rückfalls in heidnische Vorstellungen

Ähnlich antwortete Kardinal Müller auch auf Fragen eines Interviews der „Tagespost“ (29.3.2014). Er sagte, der Präfekt der Glaubenskongregation könne nie ein Gegenpol zum Papst sein; er sei vom Papst berufen und bespreche alle wichtigen Entscheidungen persönlich mit ihm. Es geht um das Heil der Menschen, und dazu gehöre auch „dass die Wahrheit bekannt wird. Denn letztlich macht uns nur die Wahrheit frei.“ Der Reichtum der Kirche bestehe „in der Wahrheit, in der Gnade GOTTES, im Glauben an die Menschwerdung, die Erlösung, das ewige Leben“, das sei der Schatz der Kirche, den sie auszuteilen habe. Die Situation, in der wir – besonders im Hinblick auf Ehe und Familie – heute stünden, sei „vielleicht vergleichbar mit dem Eintritt des Christentums in die griechisch-römische Kultur, in der Ehe, Familie, Sexualität in einem ziemlich deprimierenden Zustand waren“. Die alten christlichen Länder seien in der Gefahr, „auf eine Stufe zurückzufallen, die eher heidnischen Vorstellungen entspricht als der Schöpfungsordnung, in der die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau als ebenbürtigen Personen begründet ist“. Die kulturelle Revolution der 68er-Jahre habe schon viel früher begonnen. Ehe, Sexualität und Glück rein innerweltlich zu definieren, reiche bis in die französische Revolution zurück. Ein Reagieren auf bestimmte Gegenwartsentwicklungen könne aber nicht sein, „das Wort GOTTES (zu) entleeren und aus den Angeln (zu) heben“. Änderungen gegen das Wort JESU an der Unauflöslichkeit der Ehe „würden eine Zerrüttung des Glaubens der Kirche bedeuten“. In der Frage der geschiedenen Wiederverheirateten gebe es „eine klare Lehre und eindeutige Praxis, die von Johannes Paul II. in ‚Familiaris consortio‘ (1981), von Benedikt XVI. in „Sacramentum caritatis‘ (2007), von der Glaubenskongregation im Schreiben aus dem Jahr 1994 und von vielen anderen Stellungnahmen der Päpste und des Hl. Stuhls bekräftigt worden ist.“ Es gelte, diese Lehre besser zu erklären und umzusetzen.

 

Unauflöslichkeit nicht abstrakte Theorie

In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 14. April stellte sich Kardinal Müller erneut gegen Überlegungen, die Unauflöslichkeit des Ehesakraments im Namen der Barmherzigkeit zu relativieren. Das Evangelium von der Unauflöslichkeit der Ehe dürfe „nicht zu einer abstrakten Theorie werden, die in der Praxis der Kirche keine Rolle mehr spielt“. Man dürfe nicht die Prinzipien der Glaubenslehre und einer barmherzigen Pastoral gegeneinander ausspielen. Das kirchliche Verständnis von Barmherzigkeit müsse am biblischen Verständnis Maßnehmen. Eine Übernahme der Praxis der Ostkirchen lehnte er ab. „Die Diskussion darüber ist Teil der jahrhundertelangen Unionsbemühungen. Das katholische Lehramt hat aber immer eine Übernahme dieser Praxis für unmöglich betrachtet, weil man nicht sieht, wie sie mit der Weisung JESU in Übereinstimmung gebracht werden kann“, betonte Müller (vgl. kath.net/news/45620 – 15.4.14, DT 15.4.14).

 

Keine Wohlfühlreligion

Am 1. Mai warnte Kardinal Müller in Marktl am Inn davor, „verzagt und geistlos“ auf irgendeinen Zug aufzuspringen. Der katholische Glaube sei keine „Wohlfühlreligion“ und das Bequeme sei nicht immer das Beste. Grundsätzlich gelte: „Wir müssen uns anpassen an das, was GOTT von uns will“ (vgl. kath.net/news/45786 – 1.5.14, DT 3.5.14).

Gegenüber der evangelischen Nachrichtenagentur epd schloss Kardinal Müller eine Kommunionzulassung von w. G. weiterhin aus. Dies sei auch kein „einklagbares Recht“. Auch innerhalb der Kirche werde das Wesen der Ehe oft nicht mehr voll verstanden und nur als „auflösbarer Vertrag“ nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gesehen (vgl. kath.net/news/46769 – 16.7.14).

Aus einem Interviewbuch „Die Hoffnung der Familie“ veröffentlichte die italienische Tageszeitung „Avvenire“ vom 24. Juli 2914 Aussagen von Kardinal Müller. Demnach könnte selbst ein Konzil nicht ändern, dass w. G. nicht zur Kommunion gehen können, weil sie im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe leben. Müller sieht keinen Spielraum für eine andere Verhaltensweise. Er erklärte auch, die Glaubenskongregation verwendet derzeit viel Energie darauf, auf das Problem der Ungültigkeit vieler Ehen, weil die Brautleute sich der Bedeutung der Ehe im katholischen Sinn nicht bewusst gewesen seien, eine Antwort zu finden. Als vorrangiges Ziel der Weltbischofssynode über die Familie im Oktober nannte Müller, den sakramentalen Charakter der Ehe wiederzuentdecken und junge Menschen zur Heirat zu ermutigen. Die von Scheidung betroffenen Kinder nannte er die „vielleicht Ärmsten der Armen“ (vgl. kath.net/news/46849 – 24.7.14, DT 26.7.14).

Keuschheit ist nicht unmöglich

Eine bemerkenswerte, sehr klare und hilfreiche Stellungnahme haben im Juli 2014 acht Professoren an amerikanischen päpstlichen Fakultäten, darunter sieben Dominikanertheologen, veröffentlicht. Der 20-seitige Aufsatz wird in der US-Zeitschrift „Nova et vetera“ und in Deutsch im „Forum kath. Theologie“ erscheinen, wurde aber bereits in fünf Sprache auf der Internetseite der Zeitschrift veröffentlicht (deutsche Übersetzung: Prof. Josef Spindelböck). Siehe www. nvjournal.net.

Nach einer knappen Zusammenfassung der „gegenwärtigen Vorschläge“ (Abschnitt A) führt ein Abschnitt B die „allgemeinen Prinzipien“ an: „1. Die sakramentale Ehe ist unauflöslich“. Daher könne, so wird die „Internationale Theologische Kommission“ von 1977 zitiert, „die Kirche in keinem Fall anerkennen, dass zwei Getaufte in einem ihrer Würde und ihrem Sein als ‚neue Schöpfung in CHRISTUS‘ entsprechenden Ehestand leben, wenn sie sich nicht durch das Sakrament der Ehe verbunden haben.“ Es wird mit Verweis auf die ausführlich begründete definitive Aussage von Johannes Paul II. festgestellt, dass „eine gültige und vollzogene Ehe zwischen zwei getauften Personen durch keine menschliche Gewalt aufgelöst werden (kann), nicht einmal durch die Stellvertretungsvollmacht des römischen Papstes.“ Die Kirche halte daher, auch unter großem Druck daran fest, „dass dort, wo ein gültiges Eheband besteht, eine zweite Ehe während des Lebens des ersten Gatten unmöglich ist“.

Ferner es sei vom Lehramt klargestellt, „dass private Urteile oder die persönliche Überzeugung eines einzelnen (z.B. dass jemandes vorherige Ehe ungültig war) keine Grundlage darstellen können, um die Gültigkeit einer Ehe aufzuheben“. Ein Urteil könne nur die kirchliche Autorität entsprechend objektiver Normen fällen.

Punkt 2 der allgemeinen Prinzipien beinhaltet eine Geschichte der Definition des Ehebruchs und der Lehre der Kirche über die Ehescheidung“. Vom 6. Gebot und vom Wort CHRISTI mit seiner „schockierenden Neuheit“ aus­gehend, wird angeführt, dass „das Verbot der Scheidung und Wiederverheiratung auch aus den frühesten offiziellen Verlautbarungen der Katholischen Kirche klar hervor(geht)“ und von den Päpsten seit der Reformation wiederholt bestätigt wurde. Auf Beispiele – Lehraussagen zur Unmöglichkeit der Scheidung für Katholiken des östlichen Ritus – wird ebenso hingewiesen wie z. B. auf die Korrektur eines Missbrauchs von Annullierungen in Polen im 18. Jh. oder auf die Mahnung von Pius VII. 1803 an die deutschen Bischöfe, „dass Priester in keinem Fall liturgische Feiern von Zweitehen abhalten dürfen, auch wenn dies durch das bürgerliche Gesetz von ihnen verlangt werde“. 1858 gaben „permissive Praktiken durch Bischöfe des östlichen Ritus in Transsylvanien“ Anlass zu einem römischen Dekret, Und 1880 habe Leo XIII. 1880 in der Enzyklika „Arcanum“ gegen die Ehe­scheidung die Ehelehre komprimiert. So sei die Verkündigung zu Ehebruch und Ehescheidung zu allen Zeiten schwierig gewesen und rufe stets zur Bekehrung auf.

Ein 3. Punkt „Die Ehe ist ihrem Wesen nach öffentlich antwortet auf Vorschläge, die „Bewertungen über das Bestehen gültiger Ehen in den subjektiven Bereich des Gewissens oder in die Richtung privater Urteile“ zu verlegen. Die Ehe habe jedoch „eine ihrem Wesen nach öffentliche Natur“, denn sie sei ein „öffentlicher Vertrag zwischen den Gatten“, diene – im Hinblick auf die Kinder – dem öffentlichen Wohl und sei als Sakrament „ein öffentliches Zeugnis und ein Zeichen für die Treue und Liebe CHRISTI zu Seiner Kirche“.

Abschnitt C analysiert dann ausführlich (in 10 Punkten) die „Vorschläge zur hl. Kommunion der Geschiedenen und Wiederverheirateten“. Zunächst wird als „hauptsächliche Neuheit“ herausgestellt, dass den Vorschlägen „ein Zweifel an der Keuschheit“ zugrunde liege. Die Empfehlung, die die Kirche bisher w. G. gegeben habe, die „aus ernsthaftem Grund weiterhin zusammen“ lebten, nämlich „wie Bruder und Schwester“, werde nun als „unmöglich“ dargestellt: „Enthält dies nicht eine versteckte Verzweiflung an der Keuschheit und an der Macht der Gnade, Sünde und Laster zu besiegen?“ - CHRISTUS rufe jede Person entsprechend ihrem Stand zur Keuschheit und verheiße die Gnade eines keuschen Lebens, so wird u. a. mit Verweis auf die Bergpredigt aufgezeigt und die Keuschheit als „Frucht der Gnade“, nicht als „Buße oder Verlust“, erklärt, als „unverzichtbar“ für die CHRISTUSnachfolge. - Das „säkulare Dogma“ der heutigen Kultur behaupte, Keuschheit sei unmöglich oder gar schädlich. Das zu akzeptieren, würde auch für die Keuschheit vor der Ehe und weitere Situationen gelten, in denen ebenfalls der Kommunionempfang erlaubt werden müsste.

Es gebe zivil wiederverheiratete Menschen, die in der Tat sich mühten, wie Bruder und Schwester zu leben. Viele w. G. lebten hingegen nicht keusch. „Was sie von jenen unterscheidet, welche sich um die Keuschheit mühen (und manchmal darin versagen), ist dies, dass sie die Unkeuschheit noch nicht als schwerwiegend falsch erkennen oder zumindest noch keine Absicht haben keusch zu leben.“ Erhielten sie die Erlaubnis zum Kommunionempfang (und würden sogar, in der Absicht, weiter unkeusch zu leben, beichten – „ein radikaler Widerspruch“), so bestehe die Gefahr ihrer Bestärkung in der Sünde. CHRISTUS lehre, „dass die Keuschheit möglich ist, auch in schwierigen Fällen, denn GOTTES Gnade ist mächtiger als die Sünde.“ Auf dieser Verheißung solle die pastorale Sorge für die Geschiedenen aufbauen. „Wenn sie nicht die Kirche die hoffnungsvollen Worte CHRISTI verkünden hören, dass sie wirklich keusch sein können, werden sie es niemals versuchen.“

Ein nächster Punkt weist die Fehlinterpretation der Aussagen der frühen Kirche zurück – damals sei es um eine „zweite Ehe“ nach dem Tod des Ehegatten nach einer Bußzeit gegangen.

Dann wird die östlich-orthodoxe Praxis“ behandelt [vgl. unsere Meldung S. 34f.]. Im 4. Punkt geht es um Entscheidungen in den Kontroversen der Reformation durch dogmatische Definitionen des Konzils von Trient.

Punkt 5 erinnert daran, dass in der „modernen Anglikanischen Gemeinschaft“ im 20. Jh. „eine pastorale Anpassung an die sich ändernden sozialen und sexuellen Sitten in Europa und Nordamerika“ erfolgt sei, mit Liberalisierung der Scheidung, Erlaubnis der Verhütung bis zur Segnung homosexueller Verbindungen. Anfangs habe man das gerechtfertigt, weil es sich „nur auf seltene Fälle“ beziehe, doch die Praktiken seien nun weitverbreitet, mit der Folge offener Spaltungen. So wäre die Kommunion für die w. G. bei uns auch nur der Anfang. Doch könne niemand behaupten, dass dieses Anpassen den Ang­likanern oder anderen protestantischen Gemeinschaften geholfen habe, Mitglieder zu behalten.

Ein 6. Punkt befasst sich mit den Empfehlungen zur „geistigen Kommunion“. Problematisch sei, dass dieser Begriff sehr mehrdeutig verwendet werde. Man könne darunter die „Frucht oder Wirkung“ des sakramentalen Kommunionempfangs verstehen oder dieselbe geistige Gemeinschaft mit CHRISTUS durch einen Akt gläubiger Vereinigung mit dem HERRN, wenn der mögliche Kommunionempfang versäumt werde, oder „die Sehnsucht nach der Kommunion vonseiten einer Person, die sich einer schweren Sünde bewusst ist oder in einer Situation lebt, welche objektiv dem sittlichen Gesetz widerspricht, und die noch keine vollkommene Gemeinschaft mit CHRISTUS im Glauben und in der Liebe besitzt“. Diese 3. Bedeutung unterscheide sich ziemlich, denn die Person verlangt nach der Eucharistie, ohne jedoch einem schweren Hindernis für die vollkommene Gemeinschaft mit CHRISTUS zu entsagen. Eine Stärkung dieses Verlangen sei sehr gut, wenn es dazu führe, sich schließlich von der Sünde abzukehren, und das sei das Entscheidende. Daraus nun zu folgern, man könne so jemanden auch zur sakramentalen Kommunion zulassen ohne Absage an das Hindernis, verschlimmere nur die Situation und führe zu einer weiteren schweren Sünde.

Weitere Punkte des Aufsatzes: „7. Ohne Reue und den festen Willen zur Besserung ist Vergebung nicht möglich“, „8. Konsequenzen des Empfangs der hl. Kommunion in schwerer Sünde“, „9. Wird eine verworfene Moraltheorie zu neuem Leben erweckt?“ (die „Fundamentaloption“, die von Johannes Paul II. in „Veritatis spendor“ [Nr. 68] verworfen wurde), „10. Die Zulassung der Wiederverheirateten zur Kommunion würde schweres Ärgernis hervorrufen“.

Schließlich werden in Abschnitt D „Vorschläge zur Reform des Ehenichtigkeitsverfahrens“ behandelt und u. a. die Unmöglichkeit von subjektiven Urteilen in Ehefällen aufgezeigt. Der Aufsatz schließt mit einer Reihe von positiven Vorschlägen für die bevorstehenden Bischofssynoden. Der Schlusssatz: „Es kann schwer sein, die Lehre der Kirche über Ehe, Scheidung, menschliche Sexualität und Keuschheit anzunehmen. CHRISTUS selber sah das, als Er sie verkündigte. Diese Wahrheit bringt jedoch eine authentische Botschaft der Freiheit und Hoffnung mit sich: Es gibt einen Ausweg aus Laster und Sünde. Es gibt einen Weg nach vorne, der zu Glück und Liebe hinführt. Indem die Kirche diese Wahrheiten in Erinnerung ruft, hat sie Grund dazu, die Aufgabe der Evangelisierung in unserer eigenen Zeit mit Freude und Hoffnung anzunehmen.“

 

 

  

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