(FMG-INFORMATION 117, Dezember 2016)

 

 

„Treuebekenntnis
 

zur unveränderlichen Lehre der Kirche über die Ehe
 

und zu ihrer ununterbrochenen Disziplin“

 

Unter diesem Titel läuft sein einigen Wochen eine Unterschriftenaktion – und zwar in sechs Sprachen (englisch, italienisch, spanisch, französisch, deutsch, portugiesisch).

Im Internet ist unter http: //ergebenebitte.org/ die Titelseite mit einer ZUSAMMENFASSUNG des gesamten Textes des „Treuebekenntnisses“ und die Möglichkeit, die Erklärung online zu unterzeichnen, zu finden. Der vollständige Text kann dort durch einen Link bzw. unter der Internet-Adresse http: //ergebenebitte.org/full gelesen werden.

Die Initiatoren der Unterschriftenaktion sind eine Gruppe von katholischen Laien und einigen Familienorga­nisationen, die schon 2015 das Dokument „Ergebene Bitte“ an den Hl. Vater richteten und dafür die Unter­stützung von weltweit 879.451 Unterschriften (darunter 8 Kardinäle, 203 Erzbischöfe/Bischöfe) sammelten.

Als Kontaktadresse ist genannt: Filial Appeal, Via Nizza 110, 00198 Rom, Italien.

Wir empfehlen, wem es möglich ist, den Aufruf im Internet zu unterzeichnen. Sicherlich kann man ihn aber auch schriftlich unterzeichnen und an die vorstehend genannte Anschrift in Rom senden.

Möglichst viele Unterschriften sind ein deutliches und notwendiges Zeichen in unsere Zeit und in die Kirche hinein! (Am 9. November 2016 sind für die neue Unterschriftenaktion bislang weltweit über 7.000 angegeben.) [Mitte Januar 2017 werden über 26.000 Unterschriften angegeben!]

 

Als Erstunterzeichner werden auf der Internetseite unter anderem aufgeführt:

Prof. Dr. Wolfgang Waldstein, emeritierter ordentlicher Professor für Römisches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Salzburg, Mitglied der Päpstl. Akademie f. d. Leben

Eminenz Kardinal Jãnis Pujats, emeritierter Erzbischof von Riga (Lettland).

Exzellenz Dr. Athanasius Schneider, Weihbischof von Astana (Kasachstan).

Prof. Dr. Josef Seifert, Philosophieprofessor der Academia Internacional de Filosofía-Instituto de Filosofía Edith Stein IAP-IFES, Gründungsrektor der Internationalen Akademie für Philosophie im Fürstentum Liechtenstein (Österreich).

Dr. Anca-Maria Cernea, Ärztin, Vorsitzende der Ioan Barbus Stiftung (Rumänien).

Prof. P. Efrem Jindráček O.P., Vizedekan der Philosoph. Fakultät der Päpstlichen Universität des Hl. Thomas von Aquin „Angelicum“ Rom.

Eminenz Kardinal Carlo Caffarra, emeritierter Erzbischof von Bologna, Gründer und erster Präses des Päpstlichen Instituts Johannes Paul II für Studien zu Ehe und Familie

Eminenz Kardinal Raymond Leo Burke, Patron des Souveränen Malteserordens (Vatikan).

Hochw. Nicola Bux, Dozent an der Facoltà Teologica Pugliese in Bari (Italien).

Exzellenz Dr. Andreas Laun, Weihbischof von Salzburg

Exzellenz Juan Rodolfo Laise, emeritierter Bischof von San Luis (Argentinien).

P. Antonius Maria Mamsery, Generaloberer der Missionare vom Heiligen Kreuz in Singida (Tansania).

P. Giovanni M. Scalese, B., Ordinarius für Afghanistan.

Hochw. José María Iraburu, emeritierter Professor für spirituelle Theologie der Nordspanischen Theologischen Fakultät; Präses der Stiftung “Gratis Date” und Herausgeber der digitalen Tageszeitung „InfoCatólica“ (Spanien).

Mons. Juan Claudio Sanahuja, Doktor der Theologie; Dozent der Moraltheologie und der Sakramente; Journalist (Argentinien).

Prof. Dr. Alma von Stockhausen, Philosophieprofessorin, Gründerin der Gustav-Siewerth-Akademie in Weilheim-Bierbronnen (Deutschland).

Prof. Dr. Dr. Rudolf Hilfer, Professor der Fakultät für Physik und Mathematik, Institut für Computerphysik, Universität von Stuttgart (Deutschland).

Prof. Ettore Gotti Tedeschi, Dozent, Wirtschaftswissenschaftler, Banker, ehemaliger Leiter der IOR im Vatikan

Herzog Paul von Oldenburg (Deutschland).

Prof. Roberto de Mattei, Dozent für Moderne und Zeitgenössische Geschichte an der Europäischen Universität in Rom (Italien).

Hochw. Dr. Marc Hausmann, Philosophieprofessor (Österreich).

Erzherzogin Alexandra von Habsburg de Riesle (Österreich-Chile).

John-Henry Westen, Mitbegründer und Direktor von „Life Site News“ (Kanada).

Mathias von Gersdorff, Schriftsteller, Redner (Deutschland)

 

Unter den weiteren mehreren hundert aufgeführten Unterzeichnern sind ein Bischof, zahlreiche Priester, Ordensleute, Professoren, Laien aus einer Vielzahl von Ländern namentlich aufgeführt.

 

Abgesehen von der empfehlenswerten Unterzeichnung dieses Treuebekenntnisses ist der ausführliche, zugegebenermaßen recht lange Text sehr lehrreich, denn er enthält zu den heute der Verwirrung ausgesetzten Wahrheiten der kirchlichen Ehelehre eine Fülle von Zitaten lehramtlicher Aussagen des von Papst Franziskus 2014 heiliggesprochenen Papstes Johannes Paul II., aus anderen lehramtlichen Texten des letzten Jahrhun­derts bis zurück in die Zeit der Kirchenväter. Darum geben wir diesem vollständigen Text gerne Platz in der FMG-INFORMATION. (Wir haben durch das Kursiv-Setzen der Zitate versucht, den Text etwas übersichtlicher anzubieten; nur ganz vereinzelte Hervorhebungen sind von uns.)

 

 

„Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden“ (Hebr 13,4)

 

Treuebekenntnis zur unveränderlichen Lehre der Kirche über die Ehe


und zu ihrer ununterbrochenen Disziplin

 

»Wir leben in einer Epoche, in der zahlreiche Kräfte die Ehe und die Familie zu zerstören oder zu entstellen versuchen. Weltliche Ideologien versuchen das auszunutzen und verschärfen auf diese Weise die Krise der Familie, die das Ergebnis eines Prozesses der kulturellen und sittlichen Dekadenz ist. Dieser Prozess führt die Katholiken dazu, sich an unsere neuheidnische Gesellschaft anzupassen. Ihr „sich der Welt angleichen“ (Röm 12,2) wird häufig von einem Mangel an Glauben – und folglich an übernatürlichem Geist, um das Geheimnis des Kreuzes Christi anzunehmen – und dem Fehlen von Gebet und Buße begünstigt.

Die Diagnose des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Übel, von denen die Institutionen der Ehe und der Familie betroffen sind, sind gültiger denn je: „Polygamie, um sich greifende Ehescheidung, sogenannte freie Liebe und andere Entartungen entstellen deren Würde. Darüber hinaus wird die eheliche Liebe öfters durch Egoismus, bloße Genußsucht und durch unerlaubte Praktiken gegen die Fruchtbarkeit der Ehe entweiht (Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 7. Dezember, 1965, Nr. 47).

Bis vor kurzer Zeit galt die Katholische Kirche als eine Hochburg der wahren Ehe und der Familie. Heute allerdings gibt es in kirchlichen Bereichen verbreitete Irrtümer gegen diese beiden göttlichen Institutionen, speziell nach der außerordentlichen und der ordentlichen Bischofssynode über die Familie, die 2014 und 2015 stattfanden und nach der Veröffentlichung des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia.

Angesichts dieses Angriffs auf Ehe und Familie innerhalb der Kirche selbst sehen sich die Unterzeichner sittlich verpflichtet, ihre Entschlossenheit zu bekunden, dem unveränderlichen Lehramt der Kirche über Moral, Ehe, Buße und Eucharistie sowie der zeitlosen und beständigen Disziplin der Sakramente treu zu bleiben.

 

I. Über die Keuschheit, die Ehe und Rechte der Eltern

1. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass jede Form des Zusammenlebens more uxorio (als Mann und Frau) außerhalb einer gültigen Ehe auf schwerwiegende Weise dem Willen Gottes widerspricht, wie es in Seinen heiligen Geboten ausgedrückt ist. Das Zusammenleben more uxorio außerhalb einer gültigen Ehe trägt weder zum Fortschritt der Gesellschaft, noch zum sittlichen und geistlichen Fortschritt jener bei, die es praktizieren.

 

„Durch ihre natürliche Eigenart sind die Institution der Ehe und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung. Darum gewähren sich Mann und Frau, die im Ehebund nicht mehr zwei sind, sondern ein Fleisch (Mt. 19,6), in inniger Verbundenheit der Personen und ihres Tuns gegenseitige Hilfe und gegenseitigen Dienst und erfahren und vollziehen dadurch immer mehr und voller das eigentliche Wesen ihrer Einheit. Diese innige Vereinigung als gegenseitiges Sichschenken zweier Personen wie auch das Wohl der Kinder verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche Einheit ... So werden die christlichen Gatten in den Pflichten und der Würde ihres Standes durch ein eigenes Sakrament gestärkt und gleichsam geweiht“ (Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 7. Dezember, 1965, Nr. 48).

 

2. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass die Ehe und der eheliche Akt sowohl einen zeugenden als auch einen vereinigenden Zweck haben und dass alle und jeder der ehelichen Akte für das Geschenk des Lebens offen sein muss. Zudem bekräftigen wir, dass diese Lehre endgültig und unveränderlich ist.

 

„Verwerflich ist jede Handlung, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn oder beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel. Man darf, um diese absichtlich unfruchtbar gemachten ehelichen Akte zu rechtfertigen, nicht als Argument geltend machen, man müsse das Übel wählen, das als das weniger schwere erscheine; auch nicht, dass solche Akte eine gewisse Einheit darstellen mit früheren oder nachfolgenden fruchtbaren Akten und deshalb an ihrer einen und gleichen Gutheit teilhaben. Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein größeres zu verhindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern, so ist es dennoch niemals erlaubt - auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen (Röm 3,8): das heißt etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muss; das gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des Einzelnen, der Familie oder der menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu fördern. Völlig irrig ist deshalb die Meinung, ein absichtlich unfruchtbar gemachter und damit in sich unsittlicher ehelicher Akt könne durch die fruchtbaren ehelichen Akte des gesamtehelichen Lebens seine Rechtfertigung erhalten.“ (Paul VI., Enzyklika Humanae vitae, 25. Juli 1968, Nr. 14).

 

3. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass die sogenannte Sexualerziehung ein Vorrecht und Grund­recht der Eltern ist, die immer - sei es zu Hause oder in von ihnen ausgewählten und kontrollierten Erziehungs­einrichtungen - unter ihrer wachsamen Führung stattzufinden hat.

 

„In höchstem Grade gefährlich ist fernerhin jene naturalistische Richtung, die in unsern Tagen in das Gebiet der Erziehung eindringt in einer Frage so zarter Natur, wie es die Sittenreinheit und die Keuschheit ist. Sehr verbreitet ist der Irrtum derer, die in gefährlichem Unterfangen und mit hässlichen Ausdrücken einer sogenannten sexuellen Erziehung das Wort reden, indem sie fälschlich meinen, sie könnten die jungen Leute gegen die Gefahren der Sinnlichkeit durch rein natürliche Mittel schützen, durch eine gefährliche und verfrühte sexuelle Aufklärung für alle ohne Unterschied und sogar in der Öffentlichkeit, und was noch schlimmer ist, indem sie dieselben vorzeitig den Gelegenheiten aussetzen, um durch Gewöhnung, wie sie sagen, den Geist gegen die Gefahren abzuhärten.“ (Pius XI., Enzyklika Divini Illius Magistri, 31. Dezember 1929, Nr. 65).

„Es kommt euch zu, für eure Töchter, dem Vater für eure Söhne, mit Feingefühl den Schleier der Wahrheit [über die geheimnisvollen und bewundernswerten Gesetze des Lebens] zu lüften, und eine kluge, richtige und christliche Antwort auf ihre Fragen und Unruhe zu geben“ (Pius XII., Ansprache an die Mütter der italienischen Familien, 26. Oktober 1941).

„Sie [die öffentliche Meinung] war auf diesem Gebiet pervertiert durch eine Propaganda, die wir ohne Zögern als verderblich bezeichnen, auch wenn sie manchmal aus katholischen Quellen hervorkommt und darauf abzielt, auf die Katholiken zu wirken, und selbst dann, wenn jene, die sie ausüben, nicht in Zweifel zu ziehen scheinen, dass sie ihrerseits vom Geist des Bösen getäuscht sind ... Wir wollen hier von die sexuelle Initiation betreffenden Schriften, Büchern und Artikeln sprechen ... Selbst die Prinzipien, die unser Vorgänger Pius XI. bezüglich der Sexualerziehung und den damit verbundenen Fragen so weise in seiner Enzyklika Divini Illius Magistri dargelegt hat, wurden – ein trauriges Zeichen der Zeit! - mit einer abschätzigen Geste und einem Lächeln abgetan: ‚Pius XI., so sagt man, hat sie vor 20 Jahren geschrieben, für seine Zeit. Seither ist viel Zeit vergangen!‘ ... Vereint euch ohne Scheu oder falschen Respekt, um diese Kampagnen zu beenden und zu stoppen“ (Pius XII., Ansprache an eine Gruppe französischer Familienväter, 18. September 1951).

„Es wird empfohlen, das Recht des Kindes oder des Jugendlichen, sich von jeglicher Form außerfamiliären sexualkundlichen Unterrichts fernzuhalten, zu respektieren. Aufgrund einer solchen Entscheidung dürfen weder sie noch andere Familienmitglieder in irgendeiner Weise zur Rechenschaft gezogen oder benachteiligt werden (Päpstlicher Rat für die Familie, Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung. Orientierungshilfen für die Erziehung in der Familie, 8. Dezember 1995, Nr. 120).

„Zugleich müssen bei der Vermittlung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre zur Geschlechtlichkeit die dauerhaften Folgen der Erbsünde berücksichtigt werden, das heißt die menschliche Schwäche und die Notwendigkeit der Gnade Gottes, um den Versuchungen widerstehen und die Sünde meiden zu können“ (Päpstlicher Rat für die Familie, Orientierungshilfen für die Erziehung in der Familie, 8. Dezember 1995, Nr. 123).

„Kinder oder Jugendliche gleich welchen Alters dürfen auf keinen Fall, weder einzeln noch in der Gruppe, mit Materialien erotischer Art konfrontiert werden. Dieser Grundsatz der Schicklichkeit soll die Tugend der christlichen Keuschheit schützen. Daher muss bei der Vermittlung sexueller Informationen im Rahmen der Erziehung in der Liebe die Unterweisung stets ‚positiv und klug‘ und ‚klar und taktvoll‘ sein. Diese vier von der katholischen Kirche verwandten Begriffe schließen jede Form von unannehmbaren Inhalten in der Geschlechtserziehung aus“ (Päpstlicher Rat für die Familie, Orientierungshilfen für die Erziehung in der Familie, 8. Dezember 1995, Nr. 126).

„Heutzutage müssen die Eltern sich vor Bestrebungen in Acht nehmen, ihren Kindern mit Hilfe verschiedener Methoden eine unsittliche Erziehung zu vermitteln. Solche Methoden werden von Gruppierungen gefördert, deren Positionen und Interessen der christlichen Moral zuwiderlaufen. Es ist nicht möglich, auf sämtliche unannehmbaren Methoden hinzuweisen; daher sollen hier nur einige der am weitesten verbreiteten Arten vorgestellt werden, die die Rechte der Eltern und das sittliche Leben ihrer Kinder bedrohen. An erster Stelle müssen die Eltern die säkularisierte und geburtenfeindliche Sexualaufklärung ablehnen, die Gott an den Rand des Lebens stellt und die Geburt eines Kindes als Gefahr betrachtet; sie wird von den großen Organisationen und internationalen Vereinigungen in Umlauf gebracht, die der Abtreibung, Sterilisierung und Empfängnisverhütung das Wort reden. Diese Organisationen wollen gegen die Wahrheit der menschlichen Geschlechtlichkeit einen falschen Lebensstil durchsetzen“ (Päpstlicher Rat für die Familie, Orientierungshilfen für die Erziehung in der Familie, 8. Dezember 1995, Nr. 135f).

 

4. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass die endgültige Weihe eines Menschen an Gott durch ein Leben der vollkommenen Keuschheit objektiv vorzüglicher ist als die Ehe, da es sich um eine Art von geistlicher Ehe handelt, in der die Seele sich mit Christus vermählt. Die heilige Jungfräulichkeit wurde von unserem Göttlichen Erlöser und vom heiligen Paulus als ein Lebensstand empfohlen, der der Ehe komplementär ist, aber gleichzeitig als objektiv vollkommenerer als sie.

 

„Diese Lehre, wonach die Jungfräulichkeit und der Zölibat klar den Vorrang haben und höher stehen als die Ehe, wurde, wie Wir sagten, schon vom göttlichen Erlöser und vom Völkerapostel verkündet: ebenso wurde sie auf dem Konzil von Trient feierlich als Glaubenssatz definiert und allezeit von den heiligen Vätern und den Kirchenlehrern einmütig erklärt. Wie ferner Unsere Vorgänger, haben auch Wir selbst, sooft sich Gelegenheit bot, sie immer und immer wieder dargelegt und eindringlich empfohlen. Da es jedoch in jüngster Zeit nicht an solchen fehlte, die eben diese von den Vätern der Kirche überlieferte Lehre bekämpften, nicht ohne schwere Gefahr und ohne Schaden für die Gläubigen, so hielten Wir im Bewusstsein Unserer Pflicht es für angezeigt, den Gegenstand neuerdings in diesem Rundschreiben zusammenzufassen sowie die Irrtümer aufzudecken und zu verwerfen, die häufig unter dem falschen Schein des Wahren vorgetragen werden (Pius XII., Enzyklika Sacra virginitas, 25. März 1954, Nr. 32).

 

II. Über das Zusammenleben, über die gleichgeschlechtlichen Verbindungen und die Zivilehe nach der Scheidung

5. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass die irreguläre Verbindung eines Mannes und einer Frau, die zusammenleben, oder das Zusammenleben von zwei Individuen des gleichen Geschlechts nie mit der Ehe verglichen werden können; und dass diese Verbindungen nicht als sittlich erlaubt oder gesetzlich anerkannt werden können; und wir halten daran fest, dass es falsch ist, zu behaupten, dass es sich dabei um Formen von Familie handelt, die eine gewisse Stabilität bieten können.

 

„Das ist die unvergleichliche Eigenart des Ehevertrages. Sie unterscheidet ihn himmelweit von den Verbindungen der vernunftlosen Lebewesen, die nur aus blindem Naturtrieb erfolgen und in denen sich nichts von Verstand oder überlegtem Wollen findet, wie auch von den haltlosen Verbindungen unter Menschen, die nichts an sich haben von einer wahren und sittengemäßen Vereinigung der Willen und denen jedes Recht auf Familiengemeinschaft abgesprochen werden muss. Damit ist schon gegeben, dass die rechtmäßige Autorität zwar das Recht hat, ja dass ihr sogar die Pflicht obliegt, die unehrbaren, vernunft- und naturwidrigen Verhältnisse zu hemmen, zu hindern und zu bestrafen.“ (Pius XI., Enzyklika Casti Connubii, 31 Dezember 1930).

„Die Familie kann nicht mit bloßen Partnerschaften oder Verbindungen auf dieselbe Stufe gestellt werden, und diese können nicht in den Genuss der besonderen Rechte gelangen, die mit dem Schutz der ehelichen Verpflichtungen verbunden sind, die in der Ehe gründen, einer stabilen Lebens- und Liebesgemeinschaft“ (Johannes Paul II., Ansprache an eine Gruppe von europäischen Abgeordneten und Politikern, 23. Oktober 1998).

„Der wesentliche Unterschied zwischen der Ehe und den faktischen Lebensgemeinschaften muss richtig verstanden werden. Denn daraus erklärt sich auch der Unterschied zwischen der in der Ehe begründeten Familie und der aus einer faktischen Lebensgemeinschaft erwachsenen Verbindung. Die Familie entspringt dem Ehebund der Eheleute. Dieser Bund der ehelichen Liebe begründet die Ehe. Die Ehe ist damit keine Einrichtung der öffentlichen Gewalt, sondern eine natürliche und ursprüngliche Institution, die ihr vorangeht. In den faktischen Lebensgemeinschaften verleiht man zwar der gegenseitigen Zuneigung Ausdruck, doch es fehlt das die Familie begründende Eheband mit seinem ursprünglichen und öffentlichen Charakter“ (Päpstlicher Rat für die Familie, Ehe, Familie und Faktische Lebensgemeinschaften, 26. Juli 2000, Nr. 9).

 

6. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass irreguläre Verbindungen von Katholiken, die zusammenleben, die nicht kirchlich verheiratet oder die zivilrechtlich geschieden und „wiederverheiratet“ sind, radikal der christlichen Ehe widersprechen und weder teilweise noch analog ihre Gutheit ausdrücken können, und dass sie als eine sündhafte Lebensweise oder als eine ständige Gelegenheit zu schwerer Sünde betrachtet werden müssen. Zudem ist es falsch, zu behaupten, dass solche Verbindungen eine Gelegenheit mit konstruktiven Elementen bieten können, die zur Ehe führen. Ungeachtet von materiell vorhandenen Ähnlichkeiten sind nämlich eine gültige Ehe und eine irreguläre Verbindung zwei völlig verschiedene und gegensätzliche sittliche Realitäten: eine entspricht dem Willen Gottes und eine widerspricht diesem und ist daher sündhaft.

 

„Manche fordern heute das Recht zum vorehelichen Verkehr, wenigstens in den Fällen, wo eine ernste Heiratsabsicht und eine in gewisser Weise schon eheliche Zuneigung in den Herzen der beiden Partner diese Erfüllung fordern, die sie als naturgemäß erachten. Dies vor allem dann, wenn die Feier der Hochzeit durch äußere Umstände verhindert wird oder wenn diese intime Beziehung als notwendig erscheint, um die Liebe zu erhalten. Diese Auffassung widerspricht der christlichen Lehre, nach der jeder Geschlechtsakt des Menschen nur innerhalb der Ehe erfolgen darf. .… Durch die Ehe nämlich wird die Liebe der Eheleute zutiefst in jene Liebe hineingenommen, mit der Christus auf unwiderrufliche Weise die Kirche liebt (Eph 5,25–32); die körperliche Vereinigung in Unzucht (1 Kor 6,12–20) hingegen entehrt den Tempel des Heiligen Geistes, zu dem der Christ geworden ist“ (Heilige Kongregation für die Glaubenslehre, Persona Humana: Erklärung zu einigen Fragen der Sexualethik, 29. Dezember 1975, Nr. 7).

„Der wesentliche Unterschied zwischen einer faktischen Lebensgemeinschaft – die [angeblich] auch auf Liebe beruht – und der Ehe, in der die Liebe in eine nicht nur sittliche, sondern auch streng rechtliche Verpflichtung umgesetzt wird, kann festgestellt und verstanden werden. Das Band, das gegenseitig angenommen wird, entwickelt seinerseits eine festigende Wirkung auf die Liebe, aus der es hervorgeht; es fördert ihr Fortdauern zugunsten des jeweiligen Partners, der Nachkommenschaft und der ganzen Gesellschaft“ (Johannes Paul II., Ansprache zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota, 21. Januar 1999).

 

7. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass irreguläre Verbindungen nicht den objektiven Anforderungen des Gesetzes Gottes entsprechen können. Sie können weder für sittlich gut gehalten noch als kluge oder als graduelle Erfüllung von Gottes Gesetz empfohlen werden, auch nicht jenen, welche nicht in der Lage zu sein scheinen, die Anforderungen dieses Gesetzes zu verstehen, zu würdigen oder vollständig zu erfüllen. Das pastorale „Gesetz der Gradualität“ verlangt einen entschiedenen Bruch mit der Sünde zusammen mit einer schrittweisen, vollständigen Anerkennung des Willens Gottes und der Erfordernisse Seiner Liebe.

 

„Wenn die Akte in sich schlecht sind, können eine gute Absicht oder besondere Umstände ihre Schlechtigkeit zwar abschwächen, aber nicht aufheben: Sie sind ‚irreparabel‘ schlechte Handlungen, die an und für sich und in sich nicht auf Gott und auf das Gut der menschlichen Person hinzuordnen sind: ‚Wer würde es im Hinblick auf die Handlungen, die durch sich selbst Sünden sind (cum iam opera ipsa peccata sunt) – schreibt der hl. Augustinus -, wie Diebstahl, Unzucht, Gotteslästerung, zu behaupten wagen, sie wären, wenn sie aus guten Motiven (causis bonis) vollbracht würden, nicht mehr Sünden oder, eine noch absurdere Schlussfolgerung, sie wären gerechtfertigte Sünden?‘. (Contra Mendacium, VII, 18) Darum können die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen »subjektiv« sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 6. August 1993, Nr. 81).

„Es scheint bisweilen so zu sein, dass unter allen Umständen versucht wird, Situationen, die tatsächlich »irregulär« sind, als »regulär« und anziehend darzustellen, indem man ihnen den äußeren Anschein eines verlockenden Zaubers verleiht.“ (Johannes Paul II., Brief an die Familien Gratissimam sane, 2. Februar 1994, Nr. 5).

 

III. Über das Naturrecht und das individuelle Gewissen

8. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass im zutiefst persönlichen Prozess der Entscheidungsfindung das natürliche Sittengesetz nicht nur eine subjektive Quelle der Inspiration ist, sondern das ewige Gesetz Gottes, an dem die menschliche Person teilnimmt. Das Gewissen ist nicht eine willkürliche Quelle von Gut und Böse, sondern das Erinnertwerden daran, wie eine Handlung einem außerhalb des Menschen bestehenden Erfordernis entsprechen muss. Es handelt sich nämlich dabei um die objektive und unmittelbare Anordnung eines höheren Gesetzes, das wir als natürlich bezeichnen müssen.

 

„‚Das Naturgesetz ist in die Herzen der einzelnen Menschen geschrieben und eingemeißelt, da es nichts anderes ist als die menschliche Vernunft selber, insofern sie uns gebietet, das Gute zu tun, und uns zu sündigen verbietet ...‘ Die Kraft des Gesetzes beruht in der Tat auf seiner Autorität, Verpflichtungen aufzuerlegen, Rechte zu verleihen und gewisse Verhaltensweisen mit Lohn oder Strafe zu belegen. ‚Das Naturgesetz ist das ewige Gesetz selbst, das denen eingepflanzt ist, die die Vernunft gebrauchen, und sie auf das gebührende Tun und Ziel hinlenkt; es ist dies die ewige Vernunft des Schöpfers selbst und des die ganze Welt regierenden Gottes‘“ (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 6. August 1993, Nr. 44, zitiert Leo XIII., Enzyklika Libertas Praestantissimum und den Hl. Thomas Aquinas, Summa theologiae, I-II, q. 91, a. 2).

 

9. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass ein gut gebildetes Gewissen, das imstande ist, komplexe Situationen korrekt zu unterscheiden, nie zum Schluss gelangen wird, dass – angesichts der persönlichen Be­grenztheiten – das Verharren in einer Situation, die objektiv dem christlichen Verständnis der Ehe widerspricht, die beste Antwort auf das Evangelium sein kann. Anzunehmen, dass die Schwachheit eines individuellen Gewissens ein Maßstab der sittlichen Wahrheit sei, ist inakzeptabel und unfähig in die Praxis der Kirche aufgenommen zu werden.

 

„Die grundlegenden Verpflichtungen des Moralgesetzes gründen substantiell auf der Natur des Menschen und seinen wesentlichen Beziehungen und gelten folglich überall, wo immer der Mensch sich befindet. Die grund­legenden Verpflichtungen des christlichen Gesetzes, dass sie über dem Naturrecht stehen, gründen auf dem We­sen der übernatürlichen, vom Göttlichen Erlöser bestimmten Ordnung. Aus den wesentlichen Beziehungen zwischen Mensch und Gott, zwischen Mann und Frau, zwischen Eheleuten, zwischen Eltern und Kindern, aus den wesentlichen Beziehungen der Gemeinschaft in der Familie, der Kirche und dem Staat, aus all dem geht unter anderem hervor, dass der Hass gegen Gott, die Gotteslästerung, der Götzendienst, der Abfall vom wahren Glauben, die Leugnung des Glaubens, der Meineid, der Mord, das falsche Zeugnis, die Verleumdung, der Ehebruch und die Verführung, der Missbrauch der Ehe, die Selbstbefriedigung, der Diebstahl und der Raub, die Unterschlagung des Lebensnotwendigen, das Vorenthalten des gerechten Lohns, das Horten von Grundnahrungsmitteln und die ungerechtfertigte Preiserhöhung, der betrügerische Bankrott und die ungerechten Spekulationsmanöver – das alles ist vom göttlichen Gesetzgeber streng verboten. Daran besteht kein Zweifel. Wie auch immer die individuelle Situation sein mag, es gibt keine andere Wahl, als zu gehorchen“ (Pius XII, Ansprache an den Kongress des Weltbundes der katholischen weiblichen Jugend über Situationsethik und christliche Sittenlehre, 18. April 1952, Nr. 10).

„Wenn sie hingegen das Gesetz verkennen oder, mit oder ohne Schuld, auch nur darüber in Unkenntnis sind, so verletzen unsere Handlungen die Gemeinschaft der Personen zum Schaden jedes einzelnen“ (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 6. August 1993, Nr. 51).

„Auch wenn nur die negativen Gebote immer und unter allen Umständen verpflichten, heißt das andererseits nicht, dass im sittlichen Leben die Verbote wichtiger wären als das Bemühen, das von den positiven Geboten aufgezeigte Gute zu tun. Der Grund ist vielmehr folgender: Das Gebot der Gottes- und der Nächstenliebe hat in seiner Dynamik keine obere Grenze, wohl aber hat es eine untere Grenze: unterschreitet man diese, verletzt man das Gebot. Zudem hängt das, was man in einer bestimmten Situation tun soll, von den Umständen ab, die sich nicht alle von vornherein schon voraussehen lassen; umgekehrt aber gibt es Verhaltensweisen, die niemals, in keiner Situation, eine angemessene - das heißt, der Würde der Person entsprechende - Lösung sein können“ (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 6. August 1993, Nr. 52).

„Auch in den schwierigsten Situationen muss der Mensch die sittlichen Normen beachten, um den heiligen Geboten Gottes gehorsam und in Übereinstimmung mit der eigenen Personenwürde zu sein. Sicherlich verlangt die Harmonie zwischen Freiheit und Wahrheit mitunter durchaus ungewöhnliche Opfer und wird um einen hohen Preis erlangt: er kann auch das Martyrium einschließen“ (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 6. August 1993, Nr. 102).

 

10. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass man das Sechste Gebot und die Unauflöslichkeit der Ehe nicht als bloße Ideale betrachten kann, die es zu erreichen gilt; sie sind vielmehr Gebote Christi Unseres Herrn, die uns helfen, mit der Hilfe Seiner Gnade Schwierigkeiten durch Ausdauer zu überwinden.

 

„Im rettenden Kreuz Jesu, in der Gabe des Heiligen Geis­tes, in den Sakramenten, die aus der durchbohrten Seite des Erlösers hervorgehen (vgl. Joh. 19, 34), findet der Glaubende die Gnade und die Kraft, das heilige Gesetz Gottes immer, auch unter größten Schwierigkeiten, zu befolgen … Allein im Erlösungsgeheimnis Christi gründen die ‚konkreten‘ Möglichkeiten des Menschen. ‚Es wäre ein schwerwiegender Irrtum, den Schluss zu ziehen..., die von der Kirche gelehrte Norm sei an sich nur ein »Ideal«, das dann, wie man sagt, den konkreten Möglichkeiten des Menschen angepasst, angemessen und entsprechend abgestuft werden müsse: nach ‚Abwägen der verschiedenen in Frage stehenden Güter‘. Aber welches sind die ‚konkreten‘ Möglichkeiten des Menschen? Und von welchem Menschen ist die Rede? Von dem Menschen, der von der Begierde beherrscht wird, oder von dem Menschen, der von Christus erlöst wurde? Schließlich geht es um Folgendes: um die Wirklichkeit der Erlösung durch Christus. Christus hat uns erlöst! Das bedeutet: Er hat uns die Möglichkeit geschenkt, die ganze Wahrheit unseres Seins zu verwirklichen; Er hat unse­re Freiheit von der Herrschaft der Begierde befreit. (Ansprache an Teilnehmer eines Kurses zur verantwort­lichen Elternschaft, 1. März 1984) ... Aber den Fähigkeiten des Menschen, dem der Heilige Geist geschenkt wurde; des Menschen, der, wiewohl er in die Sünde verfiel, immer die Vergebung erlangen und sich der Gegen­wart des Geistes erfreuen kann‘. Hier öffnet sich dem Erbarmen Gottes mit der Sünde des sich bekehrenden Menschen und dem Verständnis für die menschliche Schwäche der angemessene Raum. Dieses Verständnis bedeutet niemals, den Maßstab von Gut und Böse aufs Spiel zu setzen und zu verfälschen, um ihn an die Umstände anzupassen. Während es menschlich ist, dass der Mensch, nachdem er gesündigt hat, seine Schwäche erkennt und wegen seiner Schuld um Erbarmen bittet, ist hingegen die Haltung eines Menschen, der seine Schwäche zum Kriterium der Wahrheit vom Guten macht, um sich von allein gerechtfertigt fühlen zu können, ohne es nötig zu haben, sich an Gott und seine Barmherzigkeit zu wenden, unannehmbar ... Eine solche Haltung verdirbt die Sittlichkeit der gesamten Gesellschaft, weil sie lehrt, an der Objektivität des Sittengesetzes im allgemeinen könne gezweifelt und die Absolutheit der sittlichen Verbo­te hinsichtlich bestimmter menschlicher Handlungen könne geleugnet werden, was schließlich dazu führt, dass man sämtliche Werturteile durcheinanderbringt.” (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 6. August 1993, Nr. 102-4).

 

11. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass das Gewissen, das zugibt, dass eine bestimmte Situation objektiv nicht dem Anspruch des Evangeliums über die Ehe entspricht, nicht ehrlich zum Schluss gelangen kann, dass das Verbleiben in dieser sündhaften Situation die großherzigste Antwort an Gott sein kann, und auch nicht zum Schluss gelangen kann , dass Gott selbst in dieser Zeit das Verbleiben in der Sünde fordern könnte. Beide Schlussfolgerungen würden nämlich die Allmacht der Gnade leugnen, welche die Sünder zur Fülle des christlichen Lebens bringen will.

 

„Niemand aber, wie sehr er auch gerechtfertigt sein mag, darf meinen, er sei frei von der Beachtung der Gebote, niemand jenes leichtfertige von den Vätern unter Androhung des Anathema verbotene Wort benützen, die Vor­schriften Gottes seien für einen gerechtfertigten Menschen unmöglich zu beobachten. ‚Denn Gott befiehlt nichts Unmögliches, sondern wenn er befiehlt, dann mahnt er, zu tun, was man kann, und zu erbitten, was man nicht kann‘ (Hl. Augustinus, De natura et gratia, 43, Nr. 50), und er hilft, dass man kann; ‚seine Gebote sind nicht schwer‘ (1 Joh. 5,3), sein ‚Joch ist sanft und seine Last leicht‘ (Mt. 11,30). Die nämlich Söhne Gottes sind, lieben Christus: Die aber ihn lieben, bewahren wie er selbst bezeugt seine Worte (vgl. Joh. 14,23), was sie zumal mit göttlicher Hilfe leisten können ... Denn Gott ‚verlässt‘ die durch seine Gnade einmal Gerechtfertigten ‚nicht, wenn er nicht zuvor von ihnen verlassen wird‘“ (Konzil von Trient, Dekret über die Rechtfertigung, Kap. 11).

„Es kann Situationen geben, in denen der Mensch, und besonders der Christ, nicht ignorieren kann, dass er alles opfern muss, sogar sein Leben, um seine Seele zu retten. Alle Märtyrer erinnern uns daran, und das sind auch in unserer Zeit sehr viele. Hätten ansonsten die Mütter der Makkabäer und ihre Söhne, die heiligen Perpetua und Felizitas trotz ihrer Neugeborenen, Maria Goretti und Tausende andere Männer und Frauen, die die Kirche verehrt, ihren blutigen Tod angesichts der ‚Situation‘ sinnlos oder sogar zu Unrecht erlitten? Sicher nicht; und sie sind mit ihrem Blut besonders ausdrucksstarke Zeu­gen der Wahrheit gegen die ‚neue Moral‘“ (Pius XII, Ansprache an den Kongress des Weltbundes der katholischen weiblichen Jugend über Situationsethik und christliche Sittenlehre, 18. April 1952, Nr. 11).

„Doch die Versuchungen können besiegt, die Sünden können vermieden werden, weil uns der Herr zusammen mit den Geboten die Möglichkeit schenkt, sie zu befolgen: »Die Augen Gottes schauen auf das Tun der Menschen, er kennt alle ihre Taten. Keinem gebietet er zu sündigen, und die Betrüger unterstützt er nicht« (Sir 15, 19-20). Die Befolgung des Gesetzes Gottes kann in bestimmten Situationen schwer, sehr schwer sein: niemals jedoch ist sie unmöglich. Dies ist eine beständige Lehre der Tradition der Kirche, wie sie vom Konzil von Trient formuliert wurde (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 6. August 1993, Nr. 102).

 

12. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass trotz der Verschiedenheit der Situationen eine persönliche und pastorale Unterscheidung die zivilrechtlich „wiederverheirateten” Geschiedenen niemals guten Gewissens zum Schluss gelangen lassen kann, dass deren ehebrecherische Verbindung wegen der „Treue“ zum neuen Partner sittlich gerechtfertigt sein kann, und dass es unmöglich sei, sich aus einer ehebrecherischen Verbindung zurückzuziehen, oder dass sie sich auf diese Weise neuen Sünden aussetzen würden, oder dass sie es gegenüber dem ehebrecherischen Partner an christlicher oder natürlicher Treue vermissen lassen würden. Wir können in einer unrechtmäßigen Verbindung, die das göttliche Gebot und die unauflösliche Band der Ehe verletzt, nicht von Treue sprechen. Die Vorstellung von Treue zwischen Ehebrechern in ihrer gemeinsamen Sünde ist blasphemisch.

 

„Wir setzen der ‚Situationsethik‘ drei Überlegungen oder Maximen entgegen. Erstens: Wir geben zu, dass Gott prinzipiell und immer die rechte Absicht will: Das allein genügt aber nicht. Ein weiteres: Es ist nicht erlaubt, Böses zu tun, damit Gutes entsteht (vgl. Röm. 3,8). Dennoch geht diese Ethik – vielleicht ohne sich dessen bewusst zu sein – nach dem Grundsatz vor, dass der Zweck die Mittel heiligt“ (Pius XII., Ansprache an den Kongress des Weltbundes der katholischen weiblichen Jugend über Situationsethik und christliche Sittenlehre, 18. April 1952, Nr. 11).

„Einige Autoren haben zur Rechtfertigung solcher und ähnlicher Einstellungen eine Art doppelter Seinsweise der sittlichen Wahrheit vorgeschlagen. Außer der theoretisch-abstrakten Ebene müsste die Ursprünglichkeit einer gewissen konkreteren existentiellen Betrachtungsweise anerkannt werden. Diese könnte, indem sie den Umständen und der Situation Rechnung trägt, legitimerweise Ausnahmen bezüglich der theoretischen Regel begründen und so gestatten, in der Praxis guten Gewissens das zu tun, was vom Sittengesetz als für in sich schlecht eingestuft wird. Auf diese Weise entsteht in einigen Fällen eine Trennung oder auch ein Gegensatz zwischen der Lehre von der im allgemeinen gültigen Vorschrift und der Norm des einzelnen Gewissens, das in der Tat letzten Endes über Gut und Böse entscheiden würde. Auf dieser Grundlage maßt man sich an, die Zulässigkeit sogenannter »pastoraler« Lösungen zu begründen, die im Gegensatz zur Lehre des Lehramtes stehen, und eine »kreative« Hermeneutik zu rechtfertigen, nach welcher das sittliche Gewissen durch ein partikulares negatives Gebot tatsächlich nicht in allen Fällen verpflichtet würde“ (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 6. August 1993, Nr. 56).

 

13. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass die Geschiedenen, die zivilrechtlich „wiederverheiratet“ sind, und die aus sehr ernsten Gründen, wie der Erziehung der Kinder, der ernsten Pflicht zur Trennung nicht nachkommen können, sittlich verpflichtet sind, „wie Bruder und Schwester“ zu leben, und es zu vermeiden haben, Ärgernis zu geben. Insbesondere bedeutet das den Ausschluss jener Formen der Intimität, die den verheirateten Paaren eigen sind, da sie an sich sündhaft wären, und zudem den eigenen Kindern zum Ärgernis würden, die daraus folgern könnten, dass ihre Eltern rechtmäßig verheiratet seien, oder dass die christliche Ehe nicht unauflöslich ist, oder es keine Sünde sei, eine sexuelle Beziehung mit einer Person zu haben, die nicht der rechtmäßig angetraute Ehepartner ist. Weil ihre Situation so heikel ist, haben sie besonders auf die Gelegenheiten zur Sünde achtzugeben.

 

„Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, ‚sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind‘“ (Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, 22. November 1981, Nr. 84).

 

IV. Über die Unterscheidung, die Verantwortung, den Stand der Gnade und den Stand der Sünde

14. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass jene zivilrechtlich „wiederverheirateten“ Geschiedenen, die diese Situation bei vollem Bewusstsein und mit Willenszustimmung gewählt haben, nicht lebendige Glieder der Kirche sind, da sie sich im Stand der schweren Sünde befinden, die ihnen den Besitz und ein Wachsen in der Liebe verhindert. Zudem unterstreichen wir, dass der heilige Papst Pius V. in seiner Bulle Ex omnibus afflictionibus gegen die Irrtümer von Michael de Bay, genannt Baius, folgende moraltheologische Meinung verurteilte: „Der Mensch, der in der Todsünde bzw. in der Strafwürdigkeit der ewigen Verdammnis lebt, kann die wahre Liebe haben“ (Denz-Schönm. 1970).

„Bei der Bestimmung und Unterscheidung von Todsünde und lässlicher Sünde mussten der hl. Thomas und die Theologie der Sünde, die sich auf ihn beruft, den biblischen Bezug und somit auch den Gedanken eines geistlichen Todes einbeziehen. Nach dem Doctor Angelicus muss der Mensch, um geistlich zu leben, in Gemeinschaft mit dem höchsten Lebensprinzip bleiben, das Gott ist, insofern dieser das letzte Ziel all seines Seins und Handelns ist. Die Sünde nun ist ein Vergehen, das der Mensch gegen dieses Lebensprinzip begeht. Wenn ‚die Seele durch die Sünde eine Unordnung schafft, die bis zum Bruch mit dem letzten Ziel - Gott - geht, an das er durch die Liebe gebunden ist, dann ist dies eine Todsünde; wann immer jedoch die Unordnung unterhalb der Trennung von Gott bleibt, ist es eine lässliche Sünde‘.(St. Thomas Aquinas, Summa Theologiae, I-II, q. 72, a. 5). Daher entzieht die lässliche Sünde nicht die heiligmachende Gnade, die Freundschaft mit Gott, die Liebe und so auch nicht die ewige Seligkeit, während ein solcher Entzug gerade die Folge der Todsünde ist“ (Johannes Paul II., Reconciliatio et poenitentia, 2. Dezember 1984, Nr. 17).

„Die Ehescheidung ist ein schwerer Verstoß gegen das natürliche Sittengesetz. Sie gibt vor, den zwischen den Gatten freiwillig eingegangenen Vertrag, bis zum Tod zusammenzuleben, brechen zu können. Die Ehescheidung missachtet den Bund des Heiles, dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist. Das Eingehen einer, wenn auch vom Zivilrecht anerkannten, neuen Verbindung verstärkt den Bruch noch zusätzlich. Der Ehepartner, der sich wieder verheiratet hat, befindet sich dann in einem dauernden, öffentlichen Ehebruch. ‚Wenn der Gatte, nachdem er sich von seiner Frau getrennt hat, sich einer anderen Frau nähert, ist er ein Ehebrecher, denn er lässt diese Frau Ehebruch begehen; und die Frau, die mit ihm zusammenwohnt, ist eine Ehebrecherin, denn sie hat den Gatten einer anderen an sich gezogen‘“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2384).

 

15. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass es keinen Mittelweg gibt zwischen dem Zustand in der Gnade Gottes und dem Zustand der Beraubung der Gnade aufgrund der Todsünde. Der Weg der Gnade und des geistlichen Wachstums für jemand, der in einem objektives Zustand der Sünde lebt, besteht darin, diese Situation aufzugeben und auf den Weg der Heiligung zurückzukehren, der Gott Ehre gibt. Kein „pastoraler Ansatz“ kann die Menschen rechtfertigen oder ermutigen, im Stand der Sünde zu bleiben, der sich dem göttlichen Gesetz widersetzt.

 

„Es bleibt jedoch wahr, dass der wesentliche und entscheidende Unterschied zwischen jener Sünde besteht, die die Liebe zerstört, und der Sünde, die das übernatürliche Leben nicht tötet: Zwischen Leben und Tod gibt es keinen mittleren Weg” (Johannes Paul II., Reconciliatio et poenitentia, 2. Dezember 1984, Nr. 17).

„‚Man muss vermeiden, die Todsünde zu beschränken auf den Akt einer Grundentscheidung oder Grundoption (optio fundamentalis) gegen Gott, wie man heute zu sagen pflegt, unter der man dann eine ausdrückliche und formale Beleidigung Gottes oder des Nächsten oder eine mitinbegriffene und unüberlegte Zurückweisung der Liebe versteht. Es handelt sich nämlich auch um eine Todsünde, wenn sich der Mensch bewusst und frei aus irgendeinem Grunde für etwas entscheidet, was in schwerwiegender Weise sittlich ungeordnet ist ... Der Mensch entfernt sich so von Gott und verliert die Liebe. Die Grundorientierung kann also durch konkrete Einzelhandlungen völlig umgeworfen werden. Zweifellos kann es unter psychologischem Aspekt viele komplexe und dunkle Situationen geben, die auf die subjektive Schuld des Sünders Einfluss haben mögen. Aufgrund einer Betrachtung auf psychologischer Ebene kann man jedoch nicht zur Schaffung einer theologischen Kategorie ... übergehen, wenn sie so verstanden wird, dass sie auf der objektiven Ebene die traditionelle Auffassung von Todsünde ändert oder in Zweifel zieht‘“ (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 6. August 1993, Nr. 70).

 

16. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass das Naturrecht und das geoffenbarte Gesetz – da Gott allwissend ist – für alle einzelnen Situationen sorgen, besonders wenn sie spezifische Handlungen in allen und unter allen Umständen verbieten und sie als „in sich schlecht“ brandmarken (intrinsece malum).

 

„Man wird sich fragen, wie das Moralgesetz, das universal ist, in einem bestimmten Einzelfall, der in der ihm eigenen konkreten Situation immer einzig und ‚nur das eine Mal‘ ist, genügend und sogar verpflichtend sein kann. Es kann es und es tut es, weil – gerade aufgrund ihrer Universalität – das Moralgesetz notwendigerweise und ‚absichtlich‘ alle Einzelfälle miteinschließt, in denen sich ihre Grundsätze bewahrheiten. Und in unzähligen Fällen macht es das mit einer so schlüssigen Logik, dass sogar das Gewissen des einzelnen Gläubigen die zu treffende Entscheidung sofort und mit voller Gewissheit sieht.” (Pius XII., Ansprache an den Kongress des Weltbundes der katholischen weiblichen Jugend über Situationsethik und christliche Sittenlehre, 18. April 1952, Nr. 9).

„Es gibt Handlungen, die durch sich selbst und in sich, unabhängig von den Umständen, immer schwerwiegend unerlaubt sind wegen ihres objektiven Inhaltes. Wenn solche Handlungen mit hinreichender Bewusstheit und Freiheit begangen werden, stellen sie immer eine schwere Schuld dar“ (Johannes Paul II., Reconciliatio et poenitentia, 2. Dezember 1984, Nr. 17).

„Nun bezeugt die Vernunft, dass es Objekte menschlicher Handlungen gibt, die sich »nicht auf Gott hinordnen« lassen, weil sie in radikalem Widerspruch zum Gut der nach seinem Bild geschaffenen Person stehen. Es sind dies die Handlungen, die in der sittlichen Überlieferung der Kirche ‚in sich schlecht‘ (intrinsece malum), genannt wurden: Sie sind immer und an und für sich schon schlecht, d.h. allein schon aufgrund ihres Objektes, unabhängig von den weiteren Absichten des Han­delnden und den Umständen ... Wenn die Kirche das Bestehen ‚in sich schlechter‘ Handlungen lehrt, greift sie die Lehre der Heiligen Schrift auf. Der Apostel stellt kategorisch fest: ‚Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker, keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben‘ (1 Kor 6, 9–10)“ (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 6. August 1993, Nr. 80f).

 

17. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass die Komplexität der Situationen und die verschiedenen Verantwortlichkeitsgrade der Fälle (die Faktoren geschuldet sind, die die Fähigkeit zur Entscheidungsfindung schmälern können) den Hirten nicht die Schlussfolgerung erlauben, dass jene, die sich in irregulären Situationen befinden, sich nicht im objektiven Zustand einer offenkundigen schweren Sünde befinden, und im forum externum zu vermuten, dass jene, die sich in diesen Verbindungen befinden und die Eheregeln kennen, sich nicht selbst der heiligmachenden Gnade beraubt haben.

 

„Der Mensch kann von mancherlei schwerwiegenden äußeren Faktoren abhängen, von ihnen bedrängt und getrieben sein, wie er auch Neigungen, Belastungen und Gewohnheiten unterworfen sein kann, die mit seiner persönlichen Verfassung gegeben sind. In zahlreichen Fällen können solche äußeren und inneren Faktoren seine Freiheit und damit seine Verantwortung und Schuld mehr oder weniger vermindern. Aber es ist eine Glaubens­wahrheit, von Erfahrung und Verstand bestätigt, dass die menschliche Person frei ist. Man darf diese Wahrheit nicht übersehen und die Sünde der einzelnen auf äußere Wirklichkeiten - auf Strukturen und Systeme oder auf die anderen Menschen - abwälzen. Das würde vor allem bedeuten, die Würde und die Freiheit der Person zu zerstören, die sich - wenn auch nur negativ und in entstellter Weise - auch in der Verantwortung für die begangene Sünde zeigen. Darum gibt es im Menschen nichts, was so persönlich und unübertragbar ist, wie das Verdienst aus der Tugend oder die Verantwortung für die Schuld.“ (Johannes Paul II., Reconciliatio et paenitentia, 2. Dezember 1984, Nr. 16).

„Schließlich ist es immer möglich, dass der Mensch infol­ge von Zwang oder anderen Umständen daran gehindert wird, bestimmte gute Handlungen zu Ende zu führen; niemals jedoch kann er an der Unterlassung bestimmter Handlungen gehindert werden, vor allem wenn er bereit ist, lieber zu sterben als Böses zu tun.“ (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 6. August 1993, Nr. 52).

 

18. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass dem Menschen, da er mit freiem Willen ausgestattet ist, jede bewusste und freie sittliche Handlung, die er vollbringt, als Urheber anzulasten ist, und dass seine Zurechnungsfähigkeit bis zum Beweis des Gegenteils angenommen werden muss. Die äußere Zurechnungsfähigkeit ist nicht mit dem inneren Zustand des Gewissens zu verwechseln. Trotz des Grundsatzes „de internis neque Ecclesia iudicat“ (über das Innerste des Gewissens urteilt selbst die Kirche nicht – das kann nur Gott) kann die Kirche dennoch Handlungen verurteilen, die direkt dem Gesetz Gottes widersprechen.

 

„Obwohl man aber glauben muss, dass Sünden nur umsonst, allein durch die göttliche Barmherzigkeit um Christi willen vergeben werden und immer vergeben wurden, so muss man doch sagen, dass keinem die Sünden vergeben werden oder vergeben wurden, der sich mit dem Vertrauen und der Gewissheit in Bezug auf die Vergebung seiner Sünden brüstet und sich allein damit zufriedengibt; denn dieses eitle und von jeder Frömmigkeit entfernte Vertrauen kann sich auch bei Häretikern und Schismatikern finden, ja in unserer stürmischen Zeit findet es sich und wird in erbittertem Kampf gegen die katholische Kirche gepredigt. Man darf aber auch nicht behaupten, dass diejenigen, die wahrhaft gerechtfertigt wurden, völlig ohne jeden Zweifel bei sich selbst feststellen müssten, sie seien gerechtfertigt“ (Konzil von Trient, Dekret über die Rechtfertigung, Kap. 9).

„Ist die äußere Verletzung des Gesetzes oder des Verwaltungsbefehls erfolgt, so wird die Zurechenbarkeit vermutet, es sei denn, anderes ist offenkundig“ (Codex Iuris Canonici, Can. 1321, § 3).

„Jede direkt gewollte Tat ist dem Handelnden anzurechnen” (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1736).

„Das Urteil über den Gnadenstand kommt nur dem Betroffenen zu, denn es handelt sich um ein Urteil des Ge­wissens. Aber in den Fällen, in denen ein äußeres Verhalten in schwerwiegender, offenkundiger und beständiger Weise der sittlichen Norm widerspricht, kommt die Kirche nicht umhin, sich in ihrer pastoralen Sorge um die rechte Ordnung der Gemeinschaft und aus Achtung vor dem Sakrament in Pflicht nehmen zu lassen. Auf diesen Zustand offenkundiger moralischer Indisposition verweist die Norm des kirchlichen Gesetzbuches, gemäß der jene nicht zur eucharistischen Kommunion zugelassen wer­den können, ‚die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren‘ (Can. 915)“ (Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de Eucharistia, 17. April 2003, Nr. 37).

 

V. Über die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie

19. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass die Beichtväter im Umgang mit den Büßern diesen bei­stehen sollen, sich selbst über die spezifischen Pflichten der Gebote zu prüfen, diesen helfen sollen, eine ausreichende Reue zu erreichen und sich vollständig der schweren Sünden anzuklagen, ebenso ihnen raten sollen, den Weg der Heiligkeit zu ergreifen. Auf diese Weise ist der Beichtvater gehalten, die Büßer bei ernsten und objektiven Übertretungen des Gesetzes Gottes zu ermahnen und sich zu vergewissern, dass sie wirklich die Absolution und die Vergebung Gottes wünschen und entschlossen sind, ihr Verhalten zu überprüfen und zu korrigieren. Auch wenn die häufigen Rückfälle an sich kein Grund sind, die Lossprechung zu verweigern, kann diese nicht ohne eine ausreichende Reue oder den festen Entschluss, die Sünde in Zukunft zu meiden, gegeben werden.

 

„Die Wahrheit, die vom Wort ausgeht und uns zu Ihm führen soll, erklärt, warum die sakramentale Beichte nicht von einem rein psychologischen Impuls ausgehen und begleitet werden soll, so als wäre das Sakrament ein Mittel psychologischer Therapien, sondern vom Schmerz, der auf übernatürlichen Motiven gründet, weil die Sünde die Liebe gegenüber Gott, dem absolut Guten, verletzt und dem Erlöser Leiden verursacht hat sowie uns den Verlust der ewigen Güter bringt ... Leider klagen sich heute nicht wenige Gläubige, die das Bußsakrament nützen, nicht aller Todsünden an, wozu das Konzil von Trient ermahnt, und manchmal reagieren sie auf den Beichtvater, der pflichtbewusst nach der Vollständigkeit fragt, fast so, als würde er sich eine unangemessene Einmischung in das Heiligtum des Gewissens erlauben. Ich wünsche und bete, dass diese wenig erleuchteten Gläubigen sich davon überzeugen, auch durch diese Unterweisung, dass die Norm, derentwegen die genaue Vollständigkeit verlangt ist, soweit sich das ehrlich befragte Gedächtnis zu erinnern vermag, nicht eine ihnen willkürlich auferlegte Last ist, sondern ein Mittel der Befreiung und der inneren Ruhe. Zudem ist offensichtlich, dass die Selbstanklage der Sünden den ernsten Vorsatz miteinschließt, sie in Zukunft nicht mehr zu begehen. Wenn diese Bereitschaft der Seele fehlen sollte, wäre in Wirklichkeit auch keine Reue vorhanden: diese zielt auf das sittlich Böse als solches ab; ein sittlich Böses nicht abzulehnen, hieße das Böse nicht zu verabscheuen und keine Reue zu empfinden. So wie das vor allem vom Schmerz ausgehen muss, Gott beleidigt zu haben, so muss der Vorsatz, nicht mehr zu sündigen, in der gött­lichen Gnade gründen, an der es der Herr jenen nie mangeln lässt, die das tun, was ihnen ehrlich möglich ist ... Es empfiehlt sich zudem, daran zu erinnern, dass die Existenz des ehrlichen Vorsatzes etwas anderes ist als das Urteil der Intelligenz bezüglich der Zukunft: es ist nämlich möglich, in der Treue gegenüber dem Vorsatz nicht mehr zu sündigen, dass die Erfahrung der Vergangenheit und das Bewusstsein der aktuellen Schwäche die Sorge vor neuem Fall wachruft; das präjudiziert die Echtheit des Vorsatzes nicht, wenn mit dieser Sorge der Willen vorhanden ist, unterstützt durch das Gebet, das Mögliche zu tun, um die Schuld zu meiden“ (Johannes Paul II, Schreiben an die Apostolische Pönitentiarie, 22. März 1996, Nr. 3-5).

 

20. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass die zivilrechtlich „wiederverheirateten“ Geschiedenen, die sich nicht getrennt haben, sondern in ihrem Zustand des Ehebruchs verbleiben, von den Beichtvätern oder ande­ren Seelenhirten nie als im objektiven Stand der Gnade betrachtet werden können, welche angeblich fähig wä­ren, im Leben der Gnade und der Liebe zu wachsen, und somit die Voraussetzungen erfüllten, die Absolution im Sakrament der Buße zu empfangen oder zur Heiligen Eucharistie zugelassen zu werden. Damit das geschehen kann, müssen die Geschiedenen Zerknirschung zeigen für ihre Lebenssituation und entschlossen sein, sie auf­zugeben, auch wenn sie sich für ihre objektiv sündhafte Situation aufgrund von bedingenden oder mildernden Umständen für nicht schuldig oder nicht ganz schuldig halten sollten.

„Ich meine gewisse, heute nicht seltene Situationen, in denen sich Christen befinden, die weiterhin am sakramentalen Leben teilnehmen möchten, aber daran gehindert sind durch ihre persönliche Situation, die in Widerspruch zu ihren vor Gott und der Kirche freiwillig übernommenen Verpflichtungen steht ... Die Kirche, welche sich auf diese beiden sich ergänzenden Grundsätze [des Mitgefühls und der Barmherzigkeit] stützt, kann ihre Söhne und Töchter, die sich in jener schmerzlichen Lage befinden, nur dazu einladen, sich auf anderen Wegen der Barmherzigkeit Gottes zu nähern, jedoch nicht auf dem Weg der Sakramente der Buße und der Eucharistie, solange sie die erforderlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt haben. Zu diesem Problem, das auch unser Herz als Hirten schwer bedrückt, habe ich mich verpflichtet gefühlt, im Apostolischen Schreiben Familiaris Consortio ein deutliches Wort zu sagen, was den Fall der wiederverheirateten Geschiedenen betrifft oder allgemein jener Christen, die unrechtmäßig zusammenleben“ (Johannes Paul II., Reconciliatio et poenitentia, 2. Dezember 1984, Nr. 34).

Jede Praxis muss missbilligt werden, die die Beichte auf ein allgemeines oder auf das Bekenntnis nur einer oder mehrerer für gewichtiger gehaltener Sünden beschränkt“ (Johannes Paul II., Motu proprio Misericordia Dei, 7. April 2002, Nr. 3).

„Es ist klar, dass Pönitenten, die im Gewohnheitszustand der schweren Sünde leben und nicht beabsichtigen, ihre Situation zu ändern, die Absolution nicht gültig empfangen können“ (Johannes Paul II., Motu proprio Misericordia Dei, 7. April 2002, Nr. 7 c.).

 

21. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass gegenüber den zivilrechtlich „wiederverheirateten“ Geschiedenen, die offen more uxorio (wie Mann und Frau) leben, keine verantwortungsbewusste persönliche und pastorale Unterscheidung behaupten kann, dass die sakramentale Lossprechung oder die Zulassung zur Eucharistie unter dem Vorwand erlaubt seien, dass aufgrund einer verminderten Zurechenbarkeit keine schwere Verfehlung vorliege. Der Grund dafür ist, dass ihr eventueller Mangel an formaler Schuldhaftigkeit nicht allgemein bekannt sein kann, während hingegen die äußere Form ihres Lebensstandes dem unauflöslichen Charakter der christlichen Ehe und der Liebesverbindung zwischen Christus und Seiner Kirche, die in der Heiligen Eucharistie ausgedrückt und verwirklicht ist, widerspricht.

 

„Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung“ (Johannes Paul II., Familiaris Consortio, 22. November 1981, Nr. 84).

„In den letzten Jahren wurden in verschiedenen Gegenden unterschiedliche pastorale Lösungen vorgeschlagen, denen zufolge zwar eine allgemeine Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur heiligen Kommunion nicht möglich wäre, sie aber in bestimmten Fällen zum Tisch des Herrn hinzutreten könnten, sofern sie sich in ihrem Gewissensurteil dazu ermächtigt hielten. So zum Beispiel, wenn sie ganz zu Unrecht verlassen worden wären, obwohl sie sich aufrichtig bemüht hätten, die vorausgehende Ehe zu retten, oder wenn sie von der Ungültigkeit ihrer vorausgehenden Ehe überzeugt wären, dies aber im äußeren Bereich nicht aufzeigen könnten, oder wenn sie schon einen längeren Weg der Besinnung und der Buße zurückgelegt hätten, oder auch wenn sie aus sittlich ernsthaften Gründen der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen könnten. Gewissen Meinungen zufolge müssten die geschiedenen Wiederverheirateten ein Gespräch mit einem klugen und erfahrenen Priester suchen, um ihre tatsächliche Situation objektiv zu prüfen. Dieser Priester hätte aber ihre mögliche Gewissensentscheidung, zur Eucharistie hinzuzutreten, zu respektie­ren, ohne dass dies eine Zulassung von amtlicher Seite einschlösse. In diesen und ähnlichen Fällen würde es sich um eine tolerante und wohlwollende pastorale Lösung handeln, um den unterschiedlichen Situationen der wiederverheirateten Geschiedenen gerecht werden zu können. Obwohl bekannt ist, dass von manchen Kirchenvätern ähnliche pastorale Lösungen vorgeschlagen und auch in der Praxis angewandt worden sind, stellten diese doch nie einen Konsens der Väter dar, bildeten in keiner Weise eine gemeinsame Lehre der Kirche und bestimmten nicht deren Disziplin ... In Treue gegenüber dem Wort Jesu hält die Kirche daran fest, dass sie eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann, falls die vorausgehende Ehe gültig war. Wenn Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen“ (Kongregation für die Glaubensleh­re, Schreiben an die Bischöfe der Katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen, 14. September 1994, Nr. 3-4).

„In der Tat ist es ein objektiver Schaden für die kirchliche Gemeinschaft, wenn jemand, der öffentlich als unwürdig bekannt ist, den Leib des Herrn empfängt; es ist ein Verhalten, das die Rechte der Kirche und aller Gläubigen verletzt, in konsequenter Weise den Ansprüchen dieser Gemeinschaft entsprechend zu leben. Im konkreten Fall der Zulassung der geschiedenen und wiederverheirateten Gläubigen zur hl. Kommunion betrifft das Ärgernis - verstanden als ein Handeln, das die andern zum Schlechten bewegt - zugleich das Sakrament der Eucharistie und die Unauflöslichkeit der Ehe. Ein solches Ärgernis besteht auch dann, wenn ein derartiges Verhalten leider keine Verwunderung mehr hervorruft; ja, gerade angesichts der Verformung der Gewissen wird ein geduldiges und zugleich entschiedenes Handeln der Seelsorger umso notwendiger, zum Schutz der Heiligkeit der Sakramente, zur Verteidigung der christlichen Moral und zur richtigen Unterweisung der Gläubigen“ (Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung über die Heilige Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene, 24. Juni 2000, Nr. 1).

 

22. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass eine subjektive Gewissensüberzeugung von zivilrechtlich „wiederverheiratet“ Geschiedener, nach welcher deren frühere Ehe ungültig sei (obwohl die Kirche deren frühere Ehe für gültig hält), allein nie ausreichend ist, die Sünde des Ehebruchs zu entschuldigen oder jemandem zu er­lauben, die kanonische Norm und die sakramentalen Konsequenzen, die ein Leben als öffentlicher Sünder mit sich bringt, zu ignorieren.

 

„Die irrige Überzeugung von wiederverheirateten Geschiedenen, zum eucharistischen Tisch hinzutreten zu dürfen, setzt normalerweise voraus, dass dem persönlichen Gewissen die Macht zugeschrieben wird, in letzter Instanz auf der Grundlage der eigenen Überzeugung (vgl. Enzyklika Veritatis splendor, Nr. 55) über das Bestehen oder Nichtbestehen der vorausgehenden Ehe und über den Wert der neuen Verbindung zu entscheiden. Eine solche Auffassung ist jedoch unzulässig (vgl. Codex Iuris Canonici, Can. 1085 § 2). Die Ehe stellt nämlich wesentlich eine öffentliche Wirklichkeit dar, weil sie das Abbild der bräutlichen Vereinigung zwischen Christus und seiner Kirche ist und die Urzelle und einen wichtigen Faktor im Leben der staatlichen Gesellschaft bildet ... Das Gewissensurteil über die eigene eheliche Situation betrifft daher nicht nur die unmittelbare Beziehung zwischen Mensch und Gott, als ob man ohne die kirchliche Vermittlung, die auch die im Gewissen verbindlichen kanonischen Normen einschließt, auskommen könnte. Diesen wichtigen Aspekt nicht zu beachten, würde bedeuten, die Ehe faktisch als Wirklichkeit der Kirche, das heißt als Sakrament, zu leugnen“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen, 14. September 1994, Nr. 7-8).

 

23. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass „die Taufe und die Buße eine reinigende Medizin für jene sind, die sich noch im Fieber der Sünde befinden; die Eucharistie dient zur Stärkung nach dem Fieber, sie soll deshalb nur jenen gewährt werden, die von der Sünde befreit sind“ (Hl. Thomas von Aquin, Summa theologiae, III, q. 80, a.4, ad 2). Jene, die die Heilige Eucharistie empfangen, haben wirklich Anteil am Leib und Blut Christi und müssen sich im Stand der Gnade befinden. Die zivilrechtlich „wiederverheirateten“ Geschiedenen, die hingegen öffentlich einen sündhaften Lebenswandel führen, riskieren, durch den Empfang der Heiligen Kommunion ein Sakrileg zu begehen. Für sie wäre die Heilige Kommunion keine Medizin, sondern ein geistliches Gift. Wenn ein Zelebrant ihre unwürdige Kommunion gutheißt, bedeutet das, dass er entweder nicht an die Realpräsenz Christi oder an die Unauflöslichkeit der Ehe oder an die Sündhaftigkeit des Zusammenlebens more uxorio (als Mann und Frau) außerhalb einer gültigen Ehe glaubt.

 

„Es ist daran zu erinnern, dass die Eucharistie nicht auf die Vergebung der Sünder hingeordnet ist, dem das Sakrament der Buße entspricht. Die Eucharistie ist vielmehr das Sakrament jener, die sich in der vollen Gemeinschaft mit der Kirche befinden“ (Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Rundschreiben über die Buße, 20. März 2000, Nr. 9).

„Das Verbot, das im zitierten Kanon ausgesprochen wird, leitet sich, seiner Natur entsprechend, aus dem göttlichen Gesetz ab und überschreitet den Bereich der positiven kirchlichen Gesetze: Letztere können keine gesetzlichen Änderungen herbeiführen, die der Lehre der Kirche widersprechen würden. Der Schrifttext, auf den sich die kirchliche Tradition immer beruft, findet sich beim hl. Paulus: ‚Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon isst und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt‘ (1 Kor 11, 27–29)... Jegliche Interpretation des Can. 915, die seinem wesentlichen Inhalt widerspricht, wie er ununterbrochen vom Lehramt und der Disziplin der Kirche durch die Jahrhunderte erklärt wurde, ist eindeutig abwegig. Man darf die Achtung vor den Worten des Gesetzes (vgl. Can. 17) nicht verwechseln mit dem uneigentlichen Gebrauch derselben Worte als Instrumente zur Relativierung der Vorschriften oder zu deren inhaltlicher Entleerung. Die Formulierung „sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren" ist klar und muss so verstanden werden, dass ihr Sinn nicht verformt und die Anwendung der Norm unmöglich wird. Die drei geforderten Bedingungen sind: a) die schwere Sünde, im objektiven Sinn, denn die subjektive Anrechenbarkeit könnte der Kommunionspender nicht beurteilen; b) das hartnäckige Verharren, das heißt das Bestehen einer objektiven Situation der Sünde, die in der Zeit fortdauert und die der Gläubige nicht aus der Welt schaffen will; es sind keine anderen Erfordernisse notwendig (herausforderndes Verhalten, vorausgehende Ermahnung usw.), damit die Situation in ihrer grundsätzlichen kirchlichen Schwere eintritt; c) der offenkundige Charakter der Situation der schweren habituellen Sünde.

Jene Gläubigen, die geschieden und wiederverheiratet sind und wegen ernster Gründe, zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder, nicht ‚der Verpflichtung zur Trennung nachkommen können‘, befinden sich nicht im Zustand der schweren habituellen Sünde, wenn sie ‚die Verpflichtung eingehen, in voller Enthaltsamkeit zu leben, das heißt sich der den Gatten eigenen Akte zu enthalten‘ (Familiaris consortio, Nr. 84) und auf der Grundlage dieser Absicht das Sakrament der Buße empfangen haben. Weil die Tatsache, dass diese Gläubigen nicht more uxorio zusammenleben, naturgemäß verborgen ist, während ihre Lebenssituation als geschiedene Wiederverheiratete naturgemäß bekannt ist, können diese nur remoto scandalo [unter Vermeidung des Ärgernisses] das Sakrament der Eucharistie empfangen ...

Wenn es jedoch zu Situationen kommt, in denen solche Vorsichtsmaßnahmen keine Wirkung erzielt haben oder nicht möglich waren, muss der Kommunionspender die hl. Kommunion demjenigen verweigern, dessen Unwürdigkeit öffentlich bekannt ist. Er wird das mit großer Liebe tun und wird versuchen, in einem günstigen Moment die Gründe zu erklären, die ihn dazu verpflichtet haben. Er muss es allerdings auch mit Festigkeit tun, im Bewusstsein des Wertes, die solche Zeichen der Festigkeit für das Wohl der Kirche und der Seelen haben ... In Anbetracht der Natur der oben zitierten Norm (vgl. Nr. 1) kann keine kirchliche Autorität in irgendeinem Fall von dieser Verpflichtung des Kommunionspenders dispensieren oder Direktiven erlassen, die dieser Verpflichtung widersprechen“ (Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung über die Heilige Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene, 24. Juni 2000, Nr. 1–4).

 

24. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass die Menschen, die im Stand der Todsünde sterben, ohne sich mit Gott versöhnt zu haben, gemäß der Logik des Evangeliums für immer in die Hölle verdammt sind. Im Evangelium spricht Jesus häufig von der Gefahr der ewigen Verdammnis.

 

„Wenn sie [die katholischen Gläubigen] dieser Gnade im Denken, Reden und Handeln nicht entsprechen, wird ihnen statt Heil strengeres Gericht zuteil“ (Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen gentium, 21. November 1964, Nr. 14).

„Die Todsünde ist wie auch die Liebe eine radikale Möglichkeit, die der Mensch in Freiheit wählen kann. Sie zieht den Verlust der göttlichen Tugend der Liebe und der heiligmachenden Gnade, das heißt des Standes der Gnade, nach sich. Wenn sie nicht durch Reue und göttliche Vergebung wieder gutgemacht wird, verursacht sie den Ausschluss aus dem Reiche Christi und den ewigen Tod in der Hölle, da es in der Macht unseres Willens steht, endgültige und unwiderrufliche Entscheidungen zu treffen. Doch wenn wir auch beurteilen können, dass eine Handlung in sich ein schweres Vergehen darstellt, müssen wir das Urteil über die Menschen der Gerechtigkeit und der Barmherzigkeit Gottes überlassen“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1861).

 

VI. Über die mütterliche und pastorale Haltung der Kirche

25. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass die klare Verkündigung der Wahrheit ein herausragendes Werk der Barmherzigkeit und der Liebe ist, weil die erste Heilsaufgabe der Apostel und ihrer Nachfolger es ist, dem feierlichen Gebot des Erlösers zu gehorchen: „Darum geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; ... und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe. Seid gewiss: Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt“ (Mt. 28,19–20).

„Die katholische Lehre zeigt uns aber, dass die erste Pflicht der Nächstenliebe nicht in der Toleranz gegenüber irrigen Überzeugungen, so aufrichtig dieselben auch sein mögen, besteht; auch nicht in der theoretischen oder praktischen Indifferenz gegenüber dem Irrtum und dem Laster, wohin wir unsere Brüder gestürzt sehen: sondern sie besteht in dem Eifer, sie geistig und sittlich zu bessern, nicht weniger, als in der Sorge für ihr materielles Wohlergehen ... Jede andere Liebe ist eine Illusion oder ein unfruchtbares, vergängliches Gefühl“ (Pius X., Enzyklika Notre charge Apostolique, 15. August 1910, Nr. 24).

„Die Kirche relativiert nicht in den Metamorphosen der profanen Kultur die immer gleiche und sich selbst treue Natur der Kirche, wie Christus sie wollte“ (Paul VI., Homilie, 18. Oktober 1965).

„Wenn nichts von der Heilslehre Christi zu unterschlagen eine hervorragende Ausdrucksform der Liebe ist, so muss dies immer mit Duldsamkeit und Liebe verbunden sein; dafür hat der Herr selbst durch sein Wort und Werk den Menschen ein Beispiel gegeben. Denn obwohl er gekommen war; nicht um die Welt zu richten, sondern zu retten, war er zwar unerbittlich streng gegen die Sünde, aber geduldig und barmherzig gegenüber den Sündern“ (Paul VI., Enzyklika Humanae vitae, 25. Juli 1968, Nr. 29).

„Die Lehre der Kirche und insbesondere ihre Festigkeit in der Verteidigung der universalen und dauernden Geltung der sittlichen Gebote, die die in sich schlechten Handlungen verbieten, werden nicht selten als Zeichen einer unerträglichen Unnachgiebigkeit kritisiert, vor allem angesichts enorm komplexer und konfliktanfälliger Situationen des heutigen Lebens des einzelnen und der Gesellschaft: eine Unnachgiebigkeit, die zu einem mütterlichen Empfinden der Kirche im Widerspruch stünde. Diese lasse es, so sagt man, an Verständnis und Barmherzigkeit fehlen. Aber in Wahrheit kann die Mütterlichkeit der Kirche niemals von ihrem Sendungsauftrag als Lehrerin abgetrennt werden, den sie als treue Braut Christi, der die Wahrheit in Person ist, immer ausführen muss: ‚Als Lehrerin wird sie nicht müde, die sittliche Norm zu verkünden ... Diese Norm ist nicht von der Kirche geschaffen und nicht ihrem Gutdünken überlassen. In Gehorsam gegen die Wahrheit, die Christus ist, dessen Bild sich in der Natur und der Würde der menschlichen Person spiegelt, interpretiert die Kirche die sittliche Norm und legt sie allen Menschen guten Willens vor, ohne ihren Anspruch auf Radikalität und Vollkommenheit zu verbergen‘“ (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 6. August 1993, Nr. 95).

 

26. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass die Unmöglichkeit jenen Katholiken die Absolution und die Heilige Kommunion zu spenden, die offenkundig in einem objektiven Stand der schweren Sünde leben, zum Beispiel jene, die zusammenleben oder die zivilrechtlich „wiederverheirateten“ Geschiedenen, auf die mütterliche Fürsorge der Kirche zurückgeht, da sie nicht Eigentüme­rin der Sakramente, sondern „treue Verwalterin der Geheimnisse Gottes“ ist (vgl. 1 Kor 4,1).

 

Als Lehrer und Hüter der Heilswahrheit der Eucharistie müssen wir immer und überall diese Bedeutung und diese Dimension der sakramentalen Begegnung und persönlichen Vertrautheit mit Christus bewahren ... Wir müssen jedoch immer darauf achten, dass diese tiefe Begegnung mit Christus in der Eucharistie uns nicht zur reinen Gewohnheit wird, dass wir ihn nicht unwürdig empfangen, das heißt im Zustand der Todsünde ... Wir können auch nicht einen Augenblick vergessen, dass die Eucharistie ein besonderes Gut der ganzen Kirche ist. Sie ist das größte Geschenk, das in der Gnaden- und Sakramentenordnung der göttliche Bräutigam seiner Braut gemacht hat und ohne Unterlass macht. Und gerade weil es um ein solches Geschenk geht, müssen wir uns alle im Geist tiefen Glaubens von echt christlichem Verantwortungsbewusstsein leiten lassen ... Die Eucharistie ist als Sakrament ihrer Einheit ein gemeinsames Gut der ganzen Kirche. Die Kirche hat daher die strenge Pflicht, all das genau festzulegen, was ihre Feier und die Teilnahme an ihr betrifft“ (Johannes Paul II., Schreiben Dominicae Cenae, 24. Februar 1980, Nr. 4-12).

„Dies bedeutet nicht, dass der Kirche die Situation dieser Gläubigen nicht am Herzen liege, die im Übrigen nicht von der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen sind. Die Kirche bemüht sich um ihre pastorale Begleitung und lädt sie ein, am kirchlichen Leben innerhalb der Grenzen teilzunehmen, in denen dies mit den Voraussetzungen des göttlichen Rechts vereinbar ist, über welche die Kirche keinerlei Dispensgewalt besitzt” (Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen, 14. September 1994, Nr.6).

„Die Pastoral wird alle Kräfte einsetzen müssen, um glaubhaft zu machen, dass es nicht um Diskriminierung geht, sondern einzig um uneingeschränkte Treue zum Willen Christi, der uns die Unauflöslichkeit der Ehe als Gabe des Schöpfers zurückgegeben und neu anvertraut hat. Das Mit-Leiden und Mit-Lieben der Hirten und der Gemeinschaft der Gläubigen ist nötig, damit die betroffenen Menschen auch in ihrer Last das süße Joch und die leichte Bürde Jesu erkennen können. Süß und leicht ist ihre Bürde nicht dadurch, dass sie gering und unbedeutend wäre, sondern sie wird dadurch leicht, dass der Herr - und mit ihm die ganze Kirche - sie mitträgt. Zu dieser eigentlichen, in der Wahrheit wie in der Liebe gleichermaßen gründenden Hilfe hinzuführen, ist die Aufgabe der Pastoral, die mit aller Hingabe angegangen werden muss“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen, 14. September 1994, Nr. 10).

„Die Feier des Sakramentes der Buße hat im Laufe der Jahrhunderte eine Entwicklung erfahren, die verschiedene Formen hervorgebracht hat, wobei die Grundstruktur jedoch immer bewahrt worden ist. Neben der Handlung des Beichtvaters — dieser ist immer ein Bischof oder ein Priester, der im Namen Jesu Christi richtet und freispricht, heilt und gesund macht — besteht diese notwendigerweise aus den Akten des Büßers: die Reue, das Bekenntnis und die Genugtuung“ (Johannes Paul II., Misericordia Dei, 7. April 2002).

 

VII. Über die universale Gültigkeit des beständigen Lehramtes der Kirche

27. Wir halten entschlossen an der Wahrheit fest, dass doktrinelle, moralische und pastorale Fragen, die die Sakramente der Eucharistie, der Buße und der Ehe betreffen, durch Stellungnahmen des Lehramts gelöst werden müssen, und dass sie ihrer Natur nach dem Lehramt widersprechende Auslegungen oder eine wesentlich unterschiedliche Umsetzung in der Praxis ausschließen. Diese Wahrheit kann nicht durch die Annahme entkräftet werden, dass jede Nation oder Region Lösungen suchen soll, die der eigenen Kultur, Sensibilität und lokalen Bedürfnissen angepasst sind.

 

„Folgendes bildet also ungefähr die Grundlage der neuen Meinungen: damit die Andersdenken leichter zur katholischen Weisheit geführt würden, müsse sich die Kirche der Menschheit einer fortgeschrittenen Zeit erheblich annähern und unter Lockerung der alten Strenge den neuerdings vorgetragenen Ansichten und Auffassungen der Völker willfahren. Dies sei aber nach der Meinung vieler nicht nur von der Lebensordnung zu verstehen, sondern auch von den Lehren, in denen die Hinterlassenschaft des Glaubens enthalten ist. Sie behaupten nämlich, es sei geeignet, den Willen der Abweichenden anzulocken, wenn bestimmte Lehrkapitel gleichsam leichteren Gerichts übergangen oder so gemildert würden, dass sie nicht (mehr) denselben Sinn behalten, den die Kirche beständig festgehalten hat. In welch verwerflichem Bestreben dies aber ausgedacht wurde, bedarf keiner langen Rede; es genügt Wesen und Ursprung der Lehre zu wiederholen, die die Kirche überliefert. Dazu das Vatikanische Konzil [Dogmatische Konstitution Dei filius über den katholischen Glauben, Kap. 4]: ‚Denn die Glaubenslehre, die ja Gott geoffenbart hat, ist nicht nach Art eines philosophischen Lehrsystems dem menschlichen Geiste vorgelegt worden, um durch seine For­scherarbeit erst vervollkommnet zu werden. Sie ist vielmehr der Braut Christi anvertraut worden als göttliches Lehrgut, um von ihr treu behütet und unfehlbar erklärt zu werden. Daher muss an dem Sinn der Heilslehren, wie ihn die Kirche, unsre heilige Mutter, einmal dargelegt hat, immerdar festgehalten werden und man darf niemals, etwa unter dem Vorwand und aus dem Scheingrund einer tieferen Erkenntnis, von diesem Sinn abgehen‘“ (Leo XIII., Enzyklika Testem benevolentiae nostrae, 22. Januar 1899).

„Als eine der ersten Aufgaben des Apostolischen Amtes haben wir die falschen Lehren zu missbilligen und zu verurteilen und uns den zivilen Gesetzen zu widersetzen, die in Konflikt mit dem Gesetz Gottes treten, und so die Menschheit davor zu bewahren, in den Ruin zu stürzen“ (Pius X., Ansprache an das Konsistorium, 9. November 1903).

„Die Kirche ist ‚die Säule und das Fundament der Wahrheit‘ (1 Tim 3, 15). Den ‚feierlichen Auftrag Christi zur Verkündigung der Heilswahrheit hat die Kirche von den Aposteln erhalten‘. ‚Der Kirche kommt es zu, immer und überall die sittlichen Grundsätze auch über die soziale Ordnung zu verkündigen wie auch über menschliche Dinge jedweder Art zu urteilen, insoweit die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen dies erfordern‘“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2032).

„Es ist von größter Bedeutung, dass in Sitten- wie in Glaubensfragen alle dem kirchlichen Lehramt gehorchen und die gleiche Sprache sprechen“ (Paul VI., Enzyklika Humanae vitae, 25. Juli 1968, Nr. 28).

„Es kommt dem universalen Lehramt der Kirche zu, in Treue zur Hl. Schrift und zur Tradition das Glaubensgut zu verkünden und authentisch auszulegen. In Anbetracht der neuen, oben erwähnten pastoralen Vorschläge weiß sich diese Kongregation verpflichtet, die Lehre und Pra­xis der Kirche auf diesem Gebiet erneut in Erinnerung zu rufen.“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen, 14. September 1994, Nr. 4).

 

VIII. Die immer junge Stimme der Kirchenväter

„Daher kommt es dann, dass die Seelenhirten vor lauter Freude am Geräusch des Weltlärmes nichts wissen vom inneren Leben, das sie doch andere lehren sollten ... Wenn das Haupt krank ist, hilft die Gesundheit der anderen Glieder nichts, und ganz umsonst eilt das Heer bei Aufsuchung des Feindes dem Feldherrn nach, wenn dieser den Weg verfehlt. Da wirkt keine Mahnung mehr auf die Untergebenen, da greift kein Tadel mehr an ... Da vermögen die Untergebenen das Licht der Wahrheit nimmer zu schauen, weil den Hirten irdische Sorgen in Beschlag genommen haben und weil der vom Sturme der Versuchung aufgewirbelte Staub die Augen der Kirche umnachtet. Die Augen der Kirche aber sind die Seelenhirten“ (Hl. Gregor der Große, Regulae pastoralis, II, 7).

„Die Buße, zu deren zeitweiliger Übung nach dem Gebrauche der Kirche ein gerechter Grund vorliegt, wird meist aus Schwachheit nicht geübt; denn auch die Scham (die uns von der Buße abhält) ist ja nur Furcht, Missfallen zu erregen; man schaut eben mehr auf Ansehen bei den Mitmenschen als auf Gerechtigkeit, um derentwillen man sich in einer Bußübung verdemütigt. Darum braucht es die Barmherzigkeit Gottes nicht nur, wenn wir schon Buße üben, sondern auch dazu, dass man sich überhaupt zu ihrer Übung aufrafft“ (Hl. Augustinus, Enchiridion de fide, spe et caritate, 82).

„Die Buße ist die Erneuerung der Taufe. Die Buße ist ein Vertrag mit Gott für ein zweites Leben. Die Buße ist ein Erwerber der Demut. Die Buße ist Selbstverurteilung der gedankenlosen Selbstlossprechung. Die Buße ist die Tochter der Hoffnung und ist der Verzicht auf Verzweiflung. Die Buße ist ein begnadigter Sträfling. Die Buße ist die Versöhnung mit dem Herrn durch die Praxis der guten Werke, die sich den Sünden entgegensetzen. Die Buße ist die Reinigung des Gewissens. Die Buße richtet die Gefallenen wieder auf, indem sie an die Pforte des Himmels klopft, die man mit der Demut öffnet“ (Hl. Johannes Klimakos, Scala paradisi, Nr. 25).

 

Schluss

Während unsere neuheidnische Welt einen Generalangriff gegen die göttliche Institution der Ehe führt, und die Plagen der Scheidung und der sexuellen Verkommenheit sich überall ausbreiten, sogar bis in das Leben der Kirche hinein, halten wir, die unterzeichneten Bischöfe, Priester und katholische Gläubige, es für unsere Pflicht und unser Privileg, mit vereinter Stimme unsere Treue zu den unveränderlichen Lehren der Kirche über die Ehe und zu ihrer ununterbrochenen Disziplin zu bekennen, so wie sie von den Aposteln empfangen wurden. Nur die Klarheit der Wahrheit wird die Menschen freimachen (vgl. Joh. 8,32) und es möglich machen, dass sie die wahre Freude der Liebe finden, indem sie ein Leben nach dem weisen und heilbringenden Willen Gottes leben, mit anderen Worten, indem sie die Sünde meiden wie es von der Gottesmutter von Fatima 1917 mütterlich verlangt wurde.

 

29. August 2016, Fest der Enthauptung des Heiligen Johannes des Täufers (der das Martyrium erlitt wegen seines Bekenntnisses zur Wahrheit über die Ehe).«

 

Wenn man diese beeindruckenden Aussagen über die Glaubenslehre und die kirchliche Disziplin liest, fragt man sich: Kann es sein, dass diese alle nicht mehr gelten, aber der Glaube „nicht verändert“ worden sei? Kann man wirklich denken, dass heute gemachte Aussagen eine legitime „Weiterentwicklung“ sein sollen?

 

 

 

Sich durch die täglichen schlechten Nachrichten beten

 

„‚Papa, das müssen schlechte Menschen sein, die so ein Gesetz machen‘, sagte meine siebenjährige Tochter eines Abends, als wir im Wohnzimmer zu unserem Familiengebet zusammensaßen. Ich hatte meinen Kindern gerade gesagt, dass wir sehr fest für unser Land beten müssten, wo gerade ein neues Gesetz verabschiedet würde, das die Euthanasie legalisiert.“

So beginnt der amerikanische Theologe und Familienvater Pete Baklinski, Vater von sieben Kindern, der im amerikanischen Staat Ontario lebt, einen Artikel (www. lifesitenews.com/opinion/praying-through-the-daily-bad-news, 27.09.2016).

 

Er bitte seine Kinder oft um das Gebet für die Probleme, über die er als Journalist für Lebensrecht und Familie schreibe, denn er wisse, „dass GOTT die Gebete der Kinder erhört, schließlich ist Er es, der uns sagte, dass wir die Kinder zu Ihm kommen lassen sollen, weil ihnen das Himmelreich gehört“. Dabei erkläre er ihnen jeweils das Anliegen so, dass sie es verstehen könnten.

So habe er ihnen am geschilderten Abend ungefähr gesagt: „Kinder, wir müssen beten, dass ein schlimmes Gesetz nicht durchkommt, das den Ärzten erlauben würde, ihre Patienten zu töten, wenn diese sterben wollen“. Auf die Frage eines der Kinder, warum denn jemand solch ein Gesetz machen wolle, antwortete er: „Weil eini­ge Leute glauben, dass der Tod der einzige Weg ist, um das Problem zu lösen, wenn man alt oder sehr krank wird oder schlimme Schmerzen hat und davon abhängig wird, dass jemand nach einem schaut.“ – „Aber Daddy, warum wollen sie die umbringen und nicht nach ihnen schauen?“ – „Nun, vielleicht weil die Leute einander nicht lieben und nicht genug füreinander sorgen. Wir müssen dafür beten, dass die Leute einander mehr lieben. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, wird es den Leuten erlauben, einander viel Böses zu tun und die Welt schlimmer zu machen.“

Darauf folgte, so schildert es Baklinski, die Feststellung eines der Kinder, es müssten schlechte Menschen sein, die ein solches Gesetz machten, worauf er antwortete, die Gesetzgeber seien keine schlechten Menschen, aber sie wüssten zu wenig über die Liebe und dass es GOTTES Wille sei, Ihn und einander zu lieben. So müsste man dafür beten, dass die Gesetzgeber diese Wahrheit erkennen und entsprechende Gesetze machen würden.

Wenn in den folgenden Wochen die Intention des gemeinsamen Rosenkranzgebetes genannt wurde, fügte immer wieder eines der Kinder hinzu: „Dass das schlimme Gesetz nicht durchkommt.“ Schließlich habe er sagen müssen, dass das Gesetz verabschiedet worden sei, und hinzugefügt, sie müssten beten für die Ärzte und als Wiedergutmachung gegenüber GOTT, weil Ihm das Gesetz sehr missfalle. Auf die Frage, was Wiedergutmachung bedeute, antwortete der Vater: „Es bedeutet, etwas Schlimmes, das getan wurde, wenigstens ein biss­chen wiedergutmachen.“

Seine Kinder scheinen nicht müde zu werden, der Liste der Gebetsanliegen noch eines hinzuzufügen, schreibt Baklinski; manchmal verspreche er Menschen, die er in ihren Kämpfen interviewe, dass seine Familie am Abend für ihre Anliegen beten werde.

So berichtete er weiter: „Vor kurzem habe ich meine Kinder gebeten, für Eltern in Tennessee zu beten, die für ihr Recht kämpften, ihre Kinder aus einem Sexualerziehungskurs ihrer katholischen Schule herauszunehmen: ‚Kids, wir müssen beten für einige Eltern – vor allem eine tapfere Mutter –, die sich einsetzen, um ihre Kinder vor einem schlechten Unterrichtskurs in der Schule zu schützen.‘‚Aber Daddy, warum will die Schule sie etwas Schlechtes lehren?‘ – ‚Nun, es könnte sein, weil die Lehrer eine Art Krankheit haben, dass sie denken, sie würden ihren Schülern etwas Gutes tun, das ihnen aber in Wirklichkeit nur Schaden zufügt und vielleicht einige von ihnen dazu verführen wird, sehr schwere Sünden zu begehen, die GOTT sehr beleidigen. Wir müssen für die Reinheit und den Schutz aller Schüler beten. Wir müssen auch für uns alle beten, dass wir rein und heilig und GOTT wohlgefällig sind.‘“ Auf die Frage, was die Eltern da unternähmen, erwiderte der Vater, sie versuchten zu erreichen, dass ihre Kinder an diesen Kurs nicht teilneh­men müssten. „‚Doch die Schule hat ihnen mitgeteilt, dass das nicht geht. Und der Bischof unterstützt, was die Schule sagt.‘ Meine Frau ergänzte: ‚Wir sollten auch für den Bischof beten!‘ Er: ‚Ja, lasst uns für den Bischof beten, dass er die Rechte der Eltern verteidigt, die auf ihre Kinder achten.‘ Später, jeden Abend während der Gebetszeit, wird eines der Kinder unausweichlich hinzufügen: ‚Für diese Eltern, die versuchen ihre Kinder zu schützen…‘ ‚und für den Bischof‘, wird mein Frau beipflichten.“

Ähnlich nenne er immer wieder aktuelle Anliegen – für einen Lebensrechts-Aktivisten, der in Schulen Jugendliche zu informieren sucht; für einen Politiker, der meine, es sei in Ordnung, wenn eine Mutter ihr ungeborenes Kind töten lasse; für einen verstorbenen Abtreiber, dass GOTT seiner Seele gnädig sei, usw.

Baklinski begründet dies in seinem Aufsatz damit, dass er fest überzeugt sei, dass keine menschliche Macht das Chaos von Tötung, Unmoral und Untreue entwirren könne, dem er in seiner Arbeit täglich begegnet. Er glaube, dass GOTT allein zu Seiner Zeit und auf Seine Weise die Probleme lösen könne. Es sei leicht, der Frustration oder gar der Verzweiflung zu verfallen angesichts der Größe der Nöte. Als Pro-Life-Journalist könne er nur ein klein wenig tun, um in das Dunkel etwas Licht zu tragen.

Aber als Christ glaube ich, dass ich durch das Gebet mit meiner Familie viel mehr tun kann, dass GOTT – wie immer auch die Situation ist - Seine Gnade und Barmherzigkeit strömen lässt, und dass es dazu unsere Gebete braucht. Ich glaube an die Kraft des Gebets. JESUS sagt uns, worum immer wir in Seinem Namen bitten, das wird Er gewähren. Ich denke, GOTT möchte, dass wir bitten, weil nur ein bittender Mensch erkennt, dass er abhängig ist von dem Einen, der geben kann. Und diese Erkenntnis macht uns wie kleine Kinder, die in allem von den liebenden Eltern abhängen. Wir müssen lernen, von GOTT, dem Geber alles Guten, abhängig zu sein, damit Er das Werk der Erlösung in uns und durch uns vollbringen kann. Lassen Sie uns, liebe Leser, unsere Sorgen, Nöte und Leiden im Gebet zu unserem liebenden GOTT bringen, wie kleine Kinder, und lassen Sie uns Wunder erwarten.“

 

 

In Kürze

 

Wissenschaftler stellen sich zu „Humanae vitae“

Washington D.C. Über 1000 Wissenschaftler und Gelehrte verschiedener Fachrichtungen und weitere Personen haben sich in einer Erklärung zu „Humanae vitae“ gestellt. Anlass dieser Erklärung war eine Antwort auf die „Wijngaard-Erklärung“, in der das sog. „Wijngaards Institute for Catholic Resarch“ die katholische Kirche aufforderte, die Ablehnung der Verhütungsmittel aufzugeben.

In der Erklärung der Wissenschaftler „Affirmation of the Church’s Teaching on the Gift of Sexuality“ heißt es, die unterzeichneten Gelehrten bekräftigen, „dass die Lehre der katholischen Kirche über die Gabe der Sexualität, über Ehe und über Kontrazeption aus vielen Gründen – darunter den Wahrheiten der Vernunft und der Offenbarung über die Würde der menschlichen Person wahr und haltbar ist“. Studien aus vielen wissenschaftlichen Bereichen, die in den letzten 50 Jahren durchgeführt wurden, hätten die Lehre der Kirche bestätigt. Die Wijngaard-Erklärung wiederhole nur die Einwände, die die Kirche bereits zurückgewiesen und zahlreiche Gelehrte seit 1968 entkräftet haben und trage nichts Neues zur Diskussion bei. Die kirchliche Lehre stelle die Beziehung des Menschen zu GOTT und zu anderen Menschen in den Mittelpunkt, heißt es in der Erklärung. Angeführt werden unter anderem die Wahrheiten, dass GOTT die Liebe ist, dass der Mensch als Abbild GOTTES geschaffen ist, und zwar, um sich selber zur Gabe an GOTT und an die anderen zu machen, und dass die Ehe eine einzigartige Gemeinschaft von Mann und Frau ist. Die Lehre, dass Verhütung immer gegen den Plan GOTTES für Geschlechtlichkeit, Ehe und Glück ist, entspringe nicht einem menschlichen Gesetz, sondern sei Gesetz GOTTES selber. Es wird auf die prophetischen Aussagen von Paul VI. verwiesen, die sich erfüllten: „Die weit verbreitete Anwendung der Empfängnisverhütung scheint maßgeblich zur Zunahme von Sex außerhalb der Ehe, von ungewollten Schwangerschaften, Abtreibung, Single-Elternschaften, unverheiratetem Zusammenleben, Scheidung, Armut, Ausbeutung von Frauen, Abnahme der Ehe­schließungen und Abnahme der Geburtenrate in Teilen der Welt beigetragen zu haben. Es gibt sogar vermehrte Hinweise, dass chemische Kontrazeptiva die Umwelt schädigen“ (Text der Erklärung: http: //trs.cua.edu/humanae-vitae/).

Zu den Erstunterzeichnern der Erklärung gehören Fr. Wojciech Giertych OP, Theologe des Päpstlichen Hauses, der Philosoph Prof. Josef M. Seifert, der aus Österreich stammende Theologieprofessor Michael Waldstein, der irische Moraltheologe Vincent Twomey, der amerikanische Theologe und Buchautor Dr. Scott Hahn, der Papstbiograph George Weigel u.a.

Interessant: Das sog. „Wijngaards Institute for Catholic Research“ in London, das sich auf die Fahnen geschrieben hat, für „Gleichstellung der Geschlechter und gemeinsame Entscheidungsfindung in der Kirche“ einzutreten, forderte im vergangenen Jahr den Papst auf, die Diakoninnenweihe „wieder“ einzuführen als ersten Schritt zum Priestertum der Frau und es attackiert die authentische Lehre der Kirche zu Ehe und Geschlechtlichkeit. „In unserer römisch-katholischen Kirche sollte kein Platz für eine mittelalterliche Geisteshaltung sein, mit ihrer Phobie bezüglich der Menstruation und dem Dünkel, dass Frauen von Natur aus minderwertiger seien als Männer…“ Gegründet wurde diese in der Nähe von London beheimatete Einrichtung 1983 durch den heute 81jährigen Niederländer John Wijngaards, als Mitglied des Mill-Hill-Missionsordens 1959 zum Priester geweiht; er legte 1998 sein Priestertum nieder aus Protest gegen das Apostolische Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“, in dem Papst Johannes Paul II. endgültig erklärte, die Kirche habe keine Vollmacht, Frauen das Weihesakrament zu spenden. - Als Sponsoren des „Wijngaard-Instituts“ werden auf der Internetseite übrigens unter anderem auch deut­sche Theologen wie der frühere Moraltheologe in Paderborn und Salzburg, Prof. Werner Wolbert, und der Professor für Religionspädagogik an der Würzburger Universität, Hans-Georg Ziebertz, aufgeführt.

Die Londoner Zeitung „Catholic Herold“ führte in einer Kritik an den Forderungen des „Wijngaards Instituts“ unter anderem an, dass man die drei Prognosen völlig übergangen habe, die Papst Paul VI. in „Humanae vitae“ gemacht hat und die sich erfüllt hätten: 1. weit verbreitete Untreue und Verfall der Familien, 2. zunehmende Degradierung der Frau zum Objekt und 3. Missbrauch neuer Methoden und Techniken zu eugenetischen Zwecken durch Regierungen und öffentliche Autoritäten (vgl. DT 20.9.2016).

 

Wissenschaftsstudie widerlegt die Theorie, Homose­xualität oder Transsexualität sei angeboren

Washington. Laut der Studie „Sexuality and Gender“ gibt es keine wissenschaftliche Grundlage für die Be­hauptung, dass die Geschlechtsidentität etwas vom biologischen Geschlecht Losgelöstes sei, wie die Gender-Ideologie behauptet. Dahinter steht die These, dass Homosexualität und Transsexualität angeboren sei. Ein angebliches „Homo-Gen“ aber wurde nie gefunden. Die neue, soeben veröffentlichte wissenschaftliche Studie widerlegt einige der zentralen Thesen der Homo-Lobby und Gender-Ideologen zu Transsexualität, Homosexualität und dem Gender-Dogma, es bestehe eine Dichotomie zwischen Gender und biologischem Geschlecht.

Die Studie wurde von Lawrence S. Mayer, einem in Psychiatrie ausgebildeten Epidemiologen, Dozent am „Department Psychiatry and Behavioral Sciences“ der „School of Medicine“ der „John Hopkins University“ in Baltimore und Professor für Statistik und Biostatistik an der „Arizona State University“, zusammen mit Paul R. McHugh, einem der führenden Psychiater weltweit, Professor für Psychiatrie am genannten „Department Psychiatry and Behavioral Sciences“ Baltimore, vorgelegt. Veröffentlicht wurde die Studie in der US-Wissenschafts­zeitschrift „The New Atlantis“. (Die Studie ist auch auf Deutsch abrufbar: www. thenewatlantis.com/docLib/20161012 _TNA50Sexuality andGenderDE.pdf.)

Mayer schreibt in der Einleitung, die sehr arbeitsaufwendige Studie (er arbeitete mehrere 100 wissenschaftliche Artikel durch) solle „die Aufmerksamkeit auf die psychischen Gesundheitsprobleme der LGBT-Bevölkerungsgruppe richten“ [=lesbisch, schwul, bisexuell, transgender], die im Vergleich zur Gesamtbevölkerung „unverhältnismäßig hoch“ seien. Man müsse „Wege finden, ihr Leid zu lindern“.

Er erwähnt auch, dass eine Reihe von Personen, die ihn in seinen Forschungen unterstützten, „bei der Danksagung nicht namentlich genannt werden möchte“, unter anderem weil sie Repressalien an ihren eigenen Universitäten befürchten. Mayer schreibt, er spreche sich „entschlossen für die Gleichheit und gegen die Diskriminierung der LGBT-Gemeinschaft aus“, plädiert aber für die unvoreingenommene Forschung zu öffentlich kontrovers diskutierten Themen.

Als wichtige Ergebnisse werden angeführt:

Zur „sexuellen Orientierung“: „Das Verständnis der sexuellen Orientierung als eine angeborene, biologisch festgelegte Eigenschaft des Menschen, die Vorstellung, dass die Menschen ‚so geboren‘ sind, wird von wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht untermauert“. Zwar gebe es Hinweise, dass biologische Faktoren wie Gene und Hormone mit sexuellen Verhaltensweisen verbunden sind, aber keine zwingende kausale biologische Erklärung für die sexuelle Orientierung; bei kleineren Unterschieden in der Gehirnaktivität lasse sich nicht klären, ob sie angeboren oder Ergebnis umweltbedingter oder psychologischer Faktoren sind. Langzeitstudien bei Jugendlichen deuteten zwar darauf hin, dass bei einigen die sexuelle Orientierung im Lauf des Lebens fließend sein könne, doch eine Studie schätze, dass sogar 80% der über gleichgeschlechtliche Anziehung berichtenden Jugendlichen dies als Erwachsene nicht mehr tun. Als weitere Erkenntnis wird angeführt, dass „bei nicht Heterosexuellen“ die Wahrscheinlichkeit, in der Kindheit einen sexuellen Missbrauch erlitten zu haben, „dreimal höher“ ist.

Zu „Sexualität und psychischer Gesundheit“ wird angeführt, dass „nicht heterosexuelle Subpopulationen“ ein erhöhtes Risiko haben, an einer Vielzahl psychischer und physischer Gesundheitsprobleme zu leiden, z. B. ein doppelt so hohes Risiko einer Depression, ein nahezu 2,5-fache erhöhtes Selbstmordrisiko. Bei Transsexuellen sei die Rate der Selbstmordversuche im Lauf des Lebens mit 41% gegenüber 5% der Gesamtbevölkerung der USA „besonders alarmierend“.

Zu „Gender-Identität“: Die Hypothese, Gender sei eine angeborene, festgelegte Eigenschaft unabhängig vom biologischen Geschlecht – „dass also ein Mensch ein ‚Mann in einem Frauenkörper‘ oder eine ‚Frau in einem Männerkörper“ sein kann“, finde keine wissenschaftliche Untermauerung. Erwachsene, die einen geschlechtsumwandelnden Eingriff durchführen ließen, hätten weiterhin ein erhöhtes Risiko psychischer Leiden. Eine Studie stelle bei solche Menschen gegenüber einer Kontrollgruppe „eine 5-fach erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Selbstmordversuchs und ein 19-fach erhöhtes Risiko, durch Selbstmord zu sterben, fest“. Es wird vor allem im Hinblick auf Kinder vor therapeutischen geschlechtsändernden Eingriffen gewarnt; auch für Erwachsene heißt es, die wissenschaftlichen Beweise ließen „eine skeptische Haltung gegenüber der Aussage ratsam erscheinen, wonach geschlechtsangleichende Verfahren die erhofften Verbesserungen bringen oder die zugrunde­liegende Problematik lösen, die zu den erhöhten psychischen Gesundheitsrisiken unter der Transgender-Population beiträgt“.

 

Diese umfassende Analyse, die mit dieser Studie zweier hochangesehener Wissenschaftler vorgelegt wurde, macht besonders deutlich, dass die Gender-Theorie jeder wissenschaftlichen Grundlage mangelt. Umso unverständlicher ist es, dass die Politik ihr immer mehr die Türen öffnet und unsere Kinder flächendeckend und mit zwangsweiser Missachtung des Elternrechts dieser Schädigung aussetzt.

Die Studie behandelt im Großteil ihrer Darlegungen in nüchterner akademischer Weise die Thematik. Prof. Dr. Lawrence S. Mayer wird jedoch in seinem Vorwort ganz deutlich: Viele Kinder würden zwar im Lauf ihrer Entwicklung den Gedanken, vom anderen Geschlecht zu sein, erkunden. „Aber nahezu alle Kinder identifizieren sich letztlich mit ihrem biologischen Geschlecht. Die Vorstellung, dass ein zweijähriges Kind, das Gedanken oder Verhaltensweisen des anderen Geschlechts zum Ausdruck bringt, für sein ganzes Leben als Transgender eingestuft werden kann, wird von der Wissenschaft in keiner Weise untermauert. Es ist sogar schändlich zu glauben, dass alle Kinder, die zu irgendeinem Zeitpunkt in ihrer Entwicklung gender-atypische Gedanken oder Verhaltensweisen insbesondere vor der Pubertät zeigen, dazu ermuntert werden sollten, Transgender zu werden“. (Vgl. www. thenewatlantis.com/ docLib/2016 1012_TNA50SexualityandGenderDE.pdf, familywatchinter national.org 25.8.2016, katholisches. info 24.8.2016.)

 

Mädchen wählen Puppen, Jungen Autos

Frankfurt/Main. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) zeigte sich in Versuchen, die der norwegischen Kinderpsychiater Trond Diseth unternahm, unterschiedliche Vorlieben schon von Kleinkindern für Spielzeuge, je nach dem Geschlecht. Als Hauptgrund werden die unterschiedlichen Testosteron-Ausschüttungen von Geburt an genannt. Der Kinderpsychiater bot neun Monate alten Babys in einem videoüberwachten Raum verschiedene Spielsachen an, Die Mädchen hätten dabei Puppen bevorzugt, die Jungen seien zu den Autos gekrabbelt. Das Ergebnis sei durch ähnliche Versuche mehrfach bestätigt worden. Auch bei Rhesusaffen und Grünen Meerkatzen hätte eine Studie ähnliche Ergebnisse erbracht. Laut dem britischen Psychologen Simon Baron-Cohen findet die geschlechtsspezifische Prägung bereits im Mutterleib statt. Die FAS kommentierte, hier werde eine zentrale Annahme der Genderforschung infrage gestellt, wonach die Unterschiede zwischen den Geschlechtern nicht angeboren, sondern sozial konstruiert sind (vgl. kath.net/idea 28.7.2016).

 

Kinderärzte warnen vor Geschlechtsumwandlung

New York. „Fakten, nicht eine Ideologie, bestimmen die Wirklichkeit“, sagte die „American College of Pediatricians (ACP)“ in einer Warnung an Gesetzgeber und Erzieher vor den Gefahren von operativen und medizinischen Geschlechtsumwandlungsmaßnahmen an Kindern. „Kinder festzulegen im Glauben, dass eine lebenslange chemische und chirurgische Personifizierung im entgegengesetzten Geschlecht normal und gesund ist, ist Kindesmissbrauch“, sagten die Mediziner. Die Selbstmordraten seien 20mal größer als bei Erwachsenen, die cross-sex-Hormone verwenden und sich einer geschlechtsverändernden Operation unterziehen. – Das „American College of Pediatricians“ hatte sich 2002 von der größeren „American Academy of Pediatricians“ abgesetzt, die chirurgische und medizinische Eingriffe bei den Jugendlichen vornimmt, um die Hormone zu unter­drücken, die die Weiterentwicklung von Mädchen in Frauen und Jungen in Männer verursachen. Dadurch würden die Kinder einem höheren Risiko von körperlichen und psychischen Erkrankungen ausgesetzt. Die Pubertät sei keine Krankheit, und Hormone, die die Pubertät blockierten, könnten gefährlich sein. 98% von Jungen und 88% von Mädchen, die über ihr Geschlecht verwirrt seien, würden schließlich ihr biologisches Geschlecht akzeptieren. Als Folgen wurden Gesundheitsrisiken wie Bluthochdruck, Blutgerinnsel, Schlaganfall und Krebs genannt. (Vgl. c-fam.org/fiday_fax 18.8.2016).

 

Geschlechtsumwandlung rückgängig

1979: Walt Heyer, scheinbar glücklich verheiratet mit zwei Kindern, 15 und 12 Jahre alt, fühlte sich aber wie eine Frau, die im Körper eines Mannes gefangen war. Er ließ sich von seiner Frau scheiden und unterzog sich einer teuren Operation zur Geschlechtsumwandlung.

Wir sind auf einer Schweizer Lebensrechts-Homepage auf die Zusammenfassung des Schicksals von Walt Heyer gestoßen, der selber englischsprachige Internetseiten anbietet und Menschen, die eine Geschlechtsumwandlung vorhaben, berät (www. sexchangeregret.com/; www. tradingmysorrows.com/Home, www. waltheyer.com/). Seine Kinder konnten seine Entscheidung überhaupt nicht nachvollziehen. Heute erkennt er seine damalige Entscheidung als riesigen Fehler, weil er seine Kinder auf egoistischste Weise in Stich gelassen habe.

Nach einer ersten euphorischen Zeit fühlte er sich immer schlechter, war jahrelang arbeitslos. Als er Psychologie studierte, erkannte er, dass man das biologische Geschlecht nicht wirklich verändern kann und dass es letztlich ein psychologisches Problem war, nicht ein medizinisches. Er erkannte, dass seine Geschlechtsverwirrungen mit traumatischen Erlebnissen in seiner Kindheit zu tun hatten – eine extrem strenge Mutter, eine Großmutter, die ihm Mädchenkleidung anzog, sexuelle Belästigung durch einen Onkel. Walt Heyer, fand Heilung durch eine Gnade CHRISTI; auch die Beziehungen zu seinen Kindern konnten allmählich wieder heilen. (Vgl. www. livenet.ch/themen/people/erlebt/294866-es_ist_vermutlich_das_ egoistischste_was_ein_mensch_tun_kann.html?utm_source =dlvr.it&utm_medium=facebook, download 13.7.2016.)

 

Kitas hemmen die geistige Entwicklung von Kindern

Bologna. Aus einer Studie der Universität Bologna geht hervor, dass Kinder den häufigen Kontakt zu Er­wachsenen brauchen. Wenn sie – wie in einer Kindertagesstätte – nur unter sich sind, entwickeln sie sich geistig langsamer. Die Wissenschaftler untersuchten, welchen Einfluss die Unterbringung von Kleinkindern unter drei Jahren in städtischen Kindertagesstätten in Bologna auf ihre spätere Entwicklung hat. Sie kamen zum Ergebnis, dass der negative Effekt mit der Zeit steigt. Laut dieser Studie reduziert sich der Intelligenzquotient von Acht- bis Vierzehnjährigen mit jedem zusätzlichen Monat, den sie als Kleinkinder in der Kita verbrachten, um durchschnittlich 0,5%; bei Mädchen sei der Effekt noch etwas größer. Grund dafür ist nach Ansicht der Wissenschaftler, dass der zu geringe Kontakt mit Erwachsenen die frühkindliche kognitive Entwicklung behindere. Mädchen profitierten von einem Austausch mit Erwachsenen aufgrund ihrer „allgemein rascheren geistigen Entwicklung im Kindesalter“ stärker als Jungen. Vorgeschlagen wurde, durch Einstellung zusätzlicher Betreuer die Kinder besser zu fördern (vgl. kath.net/idea 14.9.2016).

 

„Der eine sie war, aber ein er ist“

Linz. In Anmerkungen zu Aussagen von Papst Franziskus über Transsexuelle (auf dem Rückflug von Aserbaidschan am 2.10.2016) schrieb der in Österreich wirkende Psychiater und Psychotherapeut Christian Spaemann im Internet-Magazin kath.net (11.10.2016), Transsexualität bedeute schweres Leid für die Betroffenen, aber auch für deren Angehörige und Kinder. Studien zeigten bei Transsexuellen selbst nach geschlechtsumwandelnden Operationen vermehrt psychische Störungen und Suizidalität. Auch komme es immer wieder zu Wünschen nach Rückoperation. Das Phänomen der Transsexualität aber werde „von den Gender-Aktivisten für ihre gesellschaftlichen Absichten nach Relativierung der natürlichen Geschlechterdichotomie weidlich instrumentalisiert“. Dabei bestätigten gerade die Transsexuellen „durch ihren dezidierten Wunsch, dem anderen Geschlecht angehören zu wollen, die Geschlechterdichotomie“. Die Geschwindigkeit, mit der bereits Jugendliche in der Pubertät in Richtung operativer Maßnahmen geführt werden, sei beängstigend, so Spaemann. Er kommt dann auch auf pastorale Begleitung Betroffener zu sprechen, „die nicht natürlich vorgegebene, psychologisch ersehnte geschlechtliche Identität GOTTES Barmherzigkeit anheim zu stellen, anstatt sie sich als eine Art Selbstbestimmungsrecht anzueignen, wie das heute propagiert wird“.

 

 

 

Vorwort der FMG-INFORMATION 117

 

Liebe Freunde und Mitarbeiter, verehrte Leser und Förderer!

Hochwürdigste Bischöfe!

 

Am 16. Oktober wurde die mit 26 Jahren verstorbene französische Karmelitin Elisabeth Catez (Elisabeth von der hlst. DREIFALTIGKEIT bzw. von Dijon) heiliggesprochen. In Vorahnung ihres frühen Heimgangs schrieb sie an ihre kleinen Nichten in einem Brief, den diese später lesen sollten:

„Wer euch in den Armen eurer Mutter betrachtet, dem kommt ihr recht klein vor. Aber eure Tante, die euch im Licht des Glaubens betrachtet, erblickt in euch ein Merkmal von unendlicher Größe. Denn GOTT hat Euch von Ewigkeit her ‚in Seinem Plan getragen‘; Er hat euch dazu vorherbestimmt, dem Bild Seines geliebten SOHNES ähnlich zu werden; und durch die hl. Taufe hat Er euch mit sich selbst bekleidet und euch so zu Seinen Kindern und gleichzeitig ‚zu Seinem lebendigen Tempel gemacht‘. Ihr lieben kleinen Heiligtümer Seiner Liebe, wenn ich die Herrlichkeit sehe, die in euch aufleuchtet und die doch nur ein Vorbote ist, so schweige ich und bete IHN an, der solche Wunderwerke schafft!“

Wie sehr GOTT schon jedes Kind schätzt, wird offenbar, da Er in Seiner Menschwerdung selber Kind geworden ist. Das Titelbild (Fra Angelico) mit dem jungen JESUS macht diese Wahrheit gegenwärtig.

 

Die folgenden Verse, angelehnt an „das Lied vom Kinde“ des Dichters Clemens von Brentano, benennen die geheimnisvolle Beziehung zwischen der Kindwerdung GOTTES und der Würde jedes Kindes:

Welch Geheimnis ist ein Kind! GOTT ist auch ein Kind gewesen; weil wir GOTTES Kinder sind, kam ein Kind, uns zu erlösen. Welch Geheimnis ist ein Kind!

Welche Würde trägt ein Kind! Sprach doch selbst das WORT die Worte: ‚Die nicht wie die Kinder sind, geh’n nicht ein zur Himmelspforte.’ Welche Würde trägt ein Kind!

O wie heilig ist ein Kind! Nach dem Wort von GOTTES SOHNE aller Kinder Engel sind wachend vor des VATERS Throne. O wie heilig ist ein Kind!

Ach, wer führt dies schwache Kind! Höll’ und Himmel stehen offen; dass das Lamm dem Wolf entrinnt, hat es mich wohl angetroffen. Ach, wer führt dies schwache Kind?

Wer dies einmal je empfunden, ist den Kindern durch das JESUSKIND verbunden!“

 

Das Wort JESU aus dem Lukasevangelium (18,16), das auf der Titelseite jeder FMG-INFORMATION steht – in Verbindung mit dem anderen Ausspruch JESU („Wer einen von diesen Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals im tiefen Meer versenkt würde.“ Mt 18,6, vgl. Lk 17,2) – mahnt eindringlich:

Die Offenheit der jungen Menschen für GOTT darf nicht preisgegeben werden. Sie wird aber zerstört, wenn man ihre Reinheit antastet, die Unterscheidung von Gut und Böse vernebelt, die Sünde zur Normalität erklärt, die Ordnung der Schöpfung verneint, gerade auch durch die Sexualisierung und Genderisierung. Immer wird ein „Heiligtum“ verwüstet; auch das ist sexuelle Gewalt, die Kindern und Jugendlichen angetan wird!

 

Darum setzen wir uns mit bescheidenen Mitteln für die reine, gläubige Erziehung ein. Wir danken für Ihre Unterstützung durch Einsatz, Gebet und Spenden. Ein gnadenreiches Weihnachtsfest und GOTTES Segen für 2017!

Ihr Freundeskreis Maria Goretti e. V., München

 

 

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