(FMG-INFORMATION 114, August 2015)

 

 

 

 

Hirntod: Die Leugnung der Fakten

 

Das Thema der sog. „Organspende“ wird immer wieder in den Medien als Klage und Appell transportiert: „‚Mangel an Organspenden‘ ist das wahre Problem“ titelten etwa die Südtiroler „Dolomiten“ anfangs Juni über die Werbekampagne des Landes.

 

Da wird der Transplantationsmediziner Prof. Königsrainer vom Universitätsklinikum Tübingen als Referent einer „Sensibilisierungskampagne“ angekündigt und befragt, der beklagt, dass „Patienten auf der Warteliste sterben“. Er behauptet, das „verwerfliche Phänomen“ des Organhandels wäre bei mehr „Spendern“ „nicht relevant“ (wie groß müsste die „Spenderzahl“ wohl sein, um die „Warteliste“ zu leeren, da bislang sehr viel mehr Menschen am Herztod sterben?!). Immerhin gibt er zu, dass die Vermittlung des Hirntod-Kriteriums ein Problem sei, weil es „für den Nicht-Mediziner schwer zu begreifen“ sei, „dass ein hirntoter Mensch, der durch maschinelle Unterstützung warm und rosig ist, bei dem sich der Brustkorb hebt und das Herz schlägt, tatsächlich tot“ sei. Die Südtiroler Werbekampagne ging dann weiter mit einem Interview eines Südtiroler Mediziners, der ein schlechtes Gewissen machen will („Organspende sollte ein natürlicher Akt sozialer Großzügigkeit und Solidarität sein“). Der Brixener Moraltheologe Lintner behauptet dann, die Ablehnung des Hirntodkriteriums stehe „nicht im Einklang mit der kirchlichen Lehre“, und Bischof Ivo Muser gibt an, er habe bereits im Jahr 2000 seine Einwilligung gegeben, als „Organspender“ zur Verfügung zu stehen; mit Berufung auf den Katechismus sagt er, Organspende sei erlaubt und könne „wirklich ein Zeichen des Teilens sein“; er sehe „keinen Grund, am Kriterium des Hirntods zu zweifeln“ (vgl. Dolomiten 23.5., 7.6., 9.6.2015). – Es ist schlichtweg unverständlich, dass man von kirchlicher Seite alle Fakten, die den angeblich sicheren „Hirntod“ in Frage stellen, nicht wahrnehmen will.

Dabei geben ja die Vorkämpfer der Organtransplantation, die US-Ärzte Miller und Truog, und andere inzwischen zu, dass bei der Organentnahme Menschen getötet werden und nennen das „justified killing“ (gerechtfertigtes Töten; vgl. Hastings Center Report 38, Nr. 6, 2008). Prof. Dr. Wolfgang Waldstein zitiert in „Medizin + Ideologie“ (01/2015 S. 12f ) den Transplantationsarzt Prof. Robert Truog, der 1968 am Schaffen der Hirntod-Definition beteiligt war und der 1997 einen Schritt in Richtung Wahrheit wagte: „Die schwierigste Herausforderung für diesen Vorschlag würde sein, die Akzeptanz für die Auffassung zu gewinnen, dass Töten manchmal eine zu rechtfertigende Notwendigkeit sein kann, um übertragbare Organe zu beschaffen“ (Hastings Center Report 1997). Und 2008 veröffentlichte Truog zusammen mit Prof. Franklin Miller, National Institutes of Health, einen Artikel „Rethinking the Ethics of Vital Organ Donation“, in dem klar zugegeben wird, dass „die Praktik des Hirntodes in der Tat das Töten des Spender enschließt“ („the practice of brain death in fact involves killing the donor“). Daher müsse die „dead donor rule“ aufgegeben und das Töten des Patienten durch Organentnahme als „justified killing“ angesehen werden („gerechtfertigt“ sei das Töten deshalb, weil die Organtransplantation Leben in großer Zahl retten könne). Doch wenn auch Ärzte heute für das Töten angebliche Rechtfertigungen finden, die kirchliche Lehre – die leider bezüglich des Hirntodkriteriums bisher verschwommen bleibt – beharrt vom Gebot GOTTES her zurecht darauf, dass Organe nur einem Toten entnommen werden dürfen (KKK 2296, Papst Benedikt XVI. 7.11.2008). Dass Vertreter der Kirche hier erwarten, den Verstand auszuschalten und „auf die Kompetenz, das Gewissen und die Ethik der Ärzte“ (Bischof Muser) zu vertrauen, ist unbegreiflich, wenn nicht wenige Ärzte und Wissenschaftler selber das Hirn­todkriterium anzweifeln oder klar sagen, es gehe hier um ein „gerechtfertigtes Töten“.

Eine Aussendung der AOK Bayern (3-2015) informiert immerhin einigermaßen sachlich, dass das religiöse „Gebot zur Hilfeleistung und Solidarität“ „keine religiöse Pflicht zur Organspende“ nach sich ziehe, und erwähnt, dass es (anders als vom obersten Rabbiner Israels) „in Teilen des Judentums Vorbehalte gegen die Organspende“ gebe, „da der Hirntod nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt wird“. Es heißt da aber, dass aus „christlicher Sicht“ „keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Organentnahme“ bestünden. Es wird klargestellt, dass Angehörige den „sinnlich wahrnehmbaren Tod am Sterbebett“ nicht miterleben könnten, weil eine Organentnahme nur möglich sei, wenn intensivmedizinische Maßnahmen das Herz-Kreislauf-System und die Atmung „künstlich aufrechterhalten“ müssten. Allerdings wird von der AOK dann sozusagen selbstverständlich die Todesfeststellung durch Hirntoddiagnose behauptet und sicheren Todeszeichen wie Leichenstarre und Totenflecken gleichgestellt, was einfach nicht zutrifft. Übrigens wird informiert, dass es keine Altersgrenze für Organentnahme gebe, Ausschlusskriterien (wegen großen Risikos für den Empfänger) seien „z. B. HIV-Infektion, nichtbehandelbare schwere Blutvergiftung und unheilbare Krebserkrankungen“.

 

Immer wieder melden sich dankenswerterweise auch Stimmen zu Wort, die die Argumentation der Hirntod-Befürworter widerlegen – leider ist die Reichweite solcher Stimmen den Möglichkeiten der breiten medialen Propaganda der Hirntod-Befürworter keinesfalls gewachsen. In „Kirche heute“ (5/2015) wird ein ausführlicher, sorgfältig argumentierender „Offener Brief an den Deutschen Ethikrat“ abgedruckt, in dem Anton Graf von Wengersky nachdrücklich die klare Aussage einer Minderheit dieses „Ethikrats“ begrüßt, dass der „hirntote“ Patient ein lebender Mensch ist, dessen Sterbevorgang erst durch die Organentnahme beendet werde, aber klar das Festhalten der Mehrheit an der Hirntod-Organspende kritisiert.

 

Die Aussagen des Augsburger Weihbischofs Anton Losinger, Mitglied eben dieses Deutschen Ethikrats, in einem Interview des „Domradio“ vom 24.2.2015 veranlassten Frau Dr. med. Regina Breul, München, die sich in den letzten Jahren intensiv mit dieser Problematik befasst und öffentlich geäußert hat, in einem Offenen Brief an den Weihbischof zu reagieren und falsch oder ungenau vorgetragene Fakten richtigzustellen. Diesen Offenen Brief finden Sie – wie weitere wichtige kritische Stellungnahmen und Videos – auf www. organspende-aufklärung.de/ethik/ („Für lückenlose Aufklärung zum Thema Organspende. Medizin, Wissenschaft und Ethik unter einem Dach“) [bzw. konkret unter www. organspende-aufklärung.de/offener-brief-an-weihbischof-losinger/].

Wir zitieren daraus:

„Seit Jahrtausenden ist es klar, wann ein Mensch tot ist. Er ist dann tot, wenn die sicheren Todeszeichen, Totenstarre, Totenflecke und schließlich Zersetzung vorhanden sind. Sieht man den Menschen um seiner selbst willen, so sind das ganz klare Fakten, die keinen Zweifel aufkommen lassen. Allerdings sind die Organe eines solchen Toten nicht mehr zu Transplantationszwecken zu gebrauchen. Bis zur Einführung der künstlichen Beatmung kannte man daher nur Tote und Menschen, die aufgrund eines schweren Hirnschadens im Wachkoma waren. Die Menschen im Wachkoma konnten noch selbständig atmen.

Mit der Einführung der Beatmung gab es noch eine weitere Gruppe von komatösen Patienten, nämlich diejenigen, die nicht mehr selbständig atmen konnten. Für den Zustand dieser künstlich beatmeten, komatösen Patienten wurde der Begriff ‚Coma dépassé‘ gebildet. Diese Menschen galten nach wie vor als Lebende. Ein eventuelles Abstellen der Beatmung galt als Tötung. Man suchte nach einer Möglichkeit, dies zu umgehen. So wurde u.a. von Prof. Tönnis in Köln der Begriff des cerebralen Todes geprägt. Tönnis hatte seine wissenschaftlichen Erkenntnisse u.a. durch die Fliegerversuche im Dritten Reich gewonnen.

Nachdem Prof. Barnard seine erste Herztransplantation durchgeführt hatte und andere Transplanteure ihm nachfolgten, wurden einige von ihnen vor Gericht gestellt. In Japan wurde ein Transplanteur sogar rechtskräftig verurteilt. Daraufhin trat die Harvard ad hoc Kommission zusammen um das Coma dépassé zum neuen Todeskriterium zu machen. Die Organbeschaffung war ein wesentliches Ziel dieser Bemühungen, wie es im Bericht des Ad-hoc-Ausschusses der Harvard Medical School zur Untersuchung der Definition des Hirntodes ausdrücklich dargelegt ist.

In Ihrem Interview sagen Sie selbst: ‚Nichtsdestotrotz braucht man für die Möglichkeit einer postmortalen Organspende natürlich die Festlegung eines Zeitpunktes ab dem eine Explantation eines lebenswichtigen Organes vorgenommen werden darf.‘

Sie sehen also auch, dass der Hirntod nur wichtig ist, um den Zeitpunkt der Explantation festzulegen…“

Dr. Breul weist dann u.a. darauf hin, dass die Hirntoddiagnostik nicht qualitätsgesichert ist und dass es bei einer Überprüfung von in Kliniken festgestellten Hirntoden, eine Fehlerquote von ca. 30% gab“.

Und sie führt eine Reihe medizinischer Details an, die der Weihbischof in dem Interview ungenau oder falsch dargestellt hat.

Auch weist sie darauf hin, dass „in den meisten großen Krankenhäusern der Transplantationsbeauftrage gleichzeitig der Oberarzt oder Chefarzt der Intensivstation ist“, und dass es dessen Aufgabe sei, jeden Morgen für die „Inhouskoordination“ potentielle Organspender ausfindig zu machen. Was solle man davon halten, dass man als schwerkranker Intensivpatient „sofort vom Transplantationsbeauftragten identifiziert wird“; da könne man kein Vertrauen haben.

Dr. Breul hält dem Weihbischof auch vor, auch über die sog. organprotektiven Maßnahmen nur sehr oberflächlich informiert zu sein. Es geht da nicht nur um Medikamente, die die Organe bis zur Entnahme „in einem entnahmefähigen Zustand halten“, sondern um eine ganze Reihe von Maßnahmen „wie z.B. Herzkatheteruntersuchung, Bronchoskopie u.ä., die meistens schon vor der sog. Feststellung des Hirntodes eingeleitet werden und für den Patienten gefährlich und äußerst belastend sind. Außerdem werden Medikamente verabreicht, die den Patienten schaden können. So werden z.B. blutgerinnungshemmende Medikamente gegeben, die dazu dienen, dass die Organe bei der Explantation gut durchgespült werden können. Stellen Sie sich vor, dass ein Patient, der eine Hirnblutung hat, ein solches Medikament bekommt! Das ist dann in jedem Fall das Ende für diesen Patienten.“

Schließlich kritisiert Dr. Breul noch, dass der Weihbischof anscheinend nichts dabei findet, dass schon Sechzehn­jährige den Organspendeausweis zugeschickt bekommen. Junge Menschen voll Enthusiasmus würden durch unwahre Aussagen dazu gebracht, zur Organspende Ja zu sagen. „In Schulen werden sogar schon 10-jährige Kinder mit der Frage nach Organspende indoktriniert. Kennen Sie den Film ‚Organspende macht Schule‘, der von der BZgA in Zusammenarbeit mit der Technikerkran­kenkasse für den Unterricht in Schulen produziert wurde?“ Sie sehe da einen Missbrauch von Jugendlichen und Kindern.

Wenn der Weihbischof sich selber als „Organspender“ bezeichne, stellt Dr. Breul zunächst richtig, dass man „erst auf dem Operationstisch, bei lebendigem Leib vom Hals bis zur Symphyse eröffnet, nach der Organentnahme“ ein „Organspender“ ist. Vorher habe man höchstens vor, es zu werden, komme aber vielleicht nie in diese Lage, „da bisher der sog. Hirntod im Vergleich zum Herztod sehr viel seltener ist“. Sie merkt an, dass die Bemerkung des Weihbischofs, Organspende sei „eine medizinische Möglichkeit“, „die Menschen in schwerer Not unter Umständen das Leben retten oder in schwerer Krankheit helfen“ könne, den beschworenen Nutzen der Organspende mit dem „unter Umständen“ relativiere. „Inzwischen wissen wir, dass aus pekuniären Gründen in vielen Fälle zu oft und zu früh und ohne wirkliche Indikation zur Organspende geraten wird, dass Menschen schon während der Intensivstationsphase versterben, weil sie an unheilbaren Krankenhausinfektionen erkranken. Immerhin sterben in Deutschland täglich ca. 130 Patienten an Infektionen, die sie sich im Krankenhaus zuziehen. Das wird vor dem Bürger nach Möglichkeit vertuscht. Stattdessen wird uns gebetsmühlenartig vorgeworfen, dass täglich drei Menschen sterben, weil sie kein Organ bekommen. Damit will man uns ein schlechtes Gewissen machen. Diese Menschen sterben nicht, weil keine Organe da sind, sondern, weil sie schwer krank sind. Für die Steigerung der Organspende wird keine Mühe gescheut. Wo bleiben die Bemühungen für eine bessere Krankenhaushygiene?“ Auch die potentiellen Organ-Empfänger würden nicht wahrheitsgemäß unterrichtet, wenn ihnen Heilung vorgegaukelt werde. Die Medikamente gegen Organ-Abstoßung „sind äußerst gefährlich. Sie schädigen alle Organe und ziehen häufig weitere Transplantationen nach sich. Wenn diese Medikamente über lange Zeit genommen werden, verursachen sie häufig bösartige Tumore. Ein Transplantierter ist kein gesunder Mensch. Über mögliche Alternativen zu einer Transplantation wird meist nicht aufgeklärt.“

Schließlich erinnert Dr. Breul an das Recht des Sterbenden, „die letzten Momente in Würde zu leben“, mit Beistand durch Gebet und Sakramente als Vorbereitung auf die Begegnung mit GOTT (vgl. KKK 478).

Im Kompendium des Katechismus der katholischen Kirche heißt es in § 478: „Sterbende haben ein Recht darauf, die letzten Momente ihres irdischen Daseins in Würde zu leben“. Der Tod durch Organentnahme könne da nicht gemeint sein. „Warum machen sich so viele Vertreter der Kirchen zu Steigbügelhaltern der Transplantationsmedizin?“

 

 

In Kürze

 

Warnung vor Schaffung genmanipulierter Menschen

Rom. „Sie wollen genmanipulierte menschliche Organismen schaffen und damit die Zukunft der Menschheit aufs Spiel setzen. Hören wir auf damit!“ Diesen dramatischen Appell richtete der (agnostische) Biologe an der Universität Mailand-Bicocca, Angelo Vescovi, an seine Wissenschaftler-Kollegen und an Politik und Gesellschaft. Er warnte vor Techniken zur DNA-Veränderung an menschlichen Embryonen, die in der jüngsten Zeit veröffentlicht wurden. Damit stimmte er Äußerungen von Fyodor Urnov zu, Professor für Genetik und Genforschung am Institut für Molekular- und Zellbiologie der Universität von Kalifornien in Berkeley, der mit Kollegen der „Alliance for Regenerative Medicine (ARM)“ ein weltweites Moratorium (Aufschub, Pause) für die genetische Veränderung menschlicher Embryonen forderte. Vescovi sagte in einem Interview mit der Zeitschrift „Tempi“, zwar scheine die Veränderung des genetischen Erbes ein Heilungsversuch zu sein, doch werde bei diesen Experimenten ein krankes Individuum gezeugt, das dann durch Veränderung der DNA geheilt werden solle. Man wisse vorher nicht, ob es gelinge; man werde auf jeden Fall Fehler machen, deren Konsequenzen unbekannt sind. Die Veränderungen könnten auch gebraucht werden, um ein vermeintlich „perfektes Kind“ zu schaffen. Es gehe darum, „einen Wahn der Allmächtigkeit zu stoppen, der durch ideologische oder vor allem ökonomische Interessen gefördert“ werde (vgl. katholisches.info 25.3.2015).

Seligsprechungsprozess eines Ehepaars

Rom. Papst Franziskus hat am 5. Mai 2015 eine Reihe von Dekreten für Selig- und Heiligsprechungsverfahren bestätigt, darunter den heroischen Tugendgrad des italienischen Ehepaares Sergio und Domenica Bernardini, die vor rund 50 Jahren gestorben sind. Sergio wurde 1882 in Sassoguidano in der Nähe von Modena geboren. Domenica Bedonni, 1889 in Verica in derselben Gegend geboren, heiratete er 1914. Sie war seine zweite Frau, nachdem er einige Zeit vorher innerhalb weniger Jahre seine Eltern, seinen Bruder, seine Frau und seine drei kleinen Kinder durch den Tod verloren hatte. Danach war er, durch die Krankenpflege- und Beerdigungskosten verschuldet, in die USA ausgewandert und hatte in einem Bergwerk gearbeitet. Nach einem Jahr kehrte er aber schon zurück, weil er fürchtete, dort seinen Glauben zu verlieren. Er vertiefte sein religiöses Leben. Wie Domenica, die er durch einen Onkel kennenlernte, fühlte er sich nicht selber zum GOTTgeweihten Leben berufen; beide aber hatte die Sehnsucht, dass GOTT eines ihrer Kinder berufen würde. Sie führten in liebevoller Eintracht ein karges Bauernleben, das durch die tägliche heilige Messe geheiligt und von Wohltätigkeit geprägt war. Sergio und Domenica hatten zehn Kinder, von denen dann in der Tat vier Töchter Paulus-Schwestern und eine Ursuline (später Franziskanerin) wurden. Die anderen beiden Mädchen heirateten. Die zwei Söhne wurden Kapuziner; einer davon, Germano, wirkte als Missionar und war von 1983 bis 2004 Erzbischof von Izmir (Türkei). Das Ehepaar Bernardini hatte auch noch einen nigerianischen Priester-Studenten gewissermaßen adoptiert; auch dieser wurde Bischof, zuletzt (bis 2013) Erzbischof von Ibadan (Nigeria). Sergio starb in Verica bei Modena am 12. Oktober 1966, seine Frau am 27. Februar 1971, beide im Ruf der Heiligkeit.

PID verhindert nicht Leid, sondern eliminiert Leidende

Chur. Im Vorfeld der Abstimmung in der Schweiz über eine Verfassungsänderung zur Fortpflanzungsmedizin, die dann leider gegen das Leben ausfiel, informierte das Bistum Chur seine Mitarbeiter über die Präimplantationsdiagnostik (PID). Die Schweizer Bischofskonferenz hatte auch eine Stellungnahme „Ja zum Menschen, Nein zur Präimplantationsdiagnostik“ veröffentlicht. In der Churer Handreichung werden zunächst entsprechende lehramtliche Aussagen zitiert (KKK 2376, 2379, Instruktion „Dignitas personae“ 2008, 22) und fassen die Thematik dann in Frage/Antwort zusammen:

„Warum stellt sich die Kirche gegen eine eingeschränkte Anwendung der PID, die es ermöglichen würde, schwere Erbkrankheiten zu verhindern, also viel Leid für Eltern und Kind? Hier geht es nicht um das Verhindern von Leid, sondern um die Eliminierung derer, die leiden. In der Praxis ist die eingeschränkte Anwendung einer solchen Macht nicht durchzuhalten und würde in einem nächsten Schritt ausgedehnt werden. Das lehrt die Geschichte. Die Kirche warnt mit Nachdruck vor der Anmaßung, dass Menschen über das ‚unwürdige Leben‘ anderer Menschen entscheiden und eine vorgeburtliche Selektion vornehmen. Diese Anmaßung ist in sich verwerflich.

Bekämpft die Kirche damit nicht den wissenschaftlichen Fortschritt, eine humanere Medizin? Für die Kirche ist Wissenschaft ein Instrument, das an sich weder gut noch schlecht ist. Fortschritt als positive Kategorie kann es nicht allein schon deshalb geben, weil das Instrument Wissenschaft etwas möglich macht. Man muss immer auch fragen, wie diese Möglichkeit im Licht des Evangeliums aussieht. Der christliche Glaube kennt kein lebensunwertes Leben. Es gibt Dinge, die sind unter Absehung aller Umstände und Folgen immer schlecht, z. B. die Tötung von Unschuldigen.

Aber was macht es für einen Sinn, Schwerkranke auf die Welt kommen zu lassen, wenn man genau weiß, dass sie sowieso nur leiden? Es macht keinen Sinn, wenn man das Dasein vor allem als Recht auf angenehme Empfindungen oder Erfahrungen versteht. Letztlich geht es um die Frage, inwiefern auch schweres Leid zu Menschen gehört. Hier erscheint eine Gesellschaft problematisch, die das Leid derart fürchtet, dass sie den Leidenden lieber tötet, noch vor der Geburt, statt ihn in Nächstenliebe anzunehmen. Vor einer solchen Kultur muss die Kirche warnen.

Ist es nicht gut, dass der Mensch der Willkür der Natur nicht mehr derart ausgeliefert ist wie früher? Warum die­sen Vorteil nicht nutzen? Das Problem ist nicht die Medizin an sich, die oft ein Segen für die Menschheit ist. Das Problem ist der Punkt, an dem die bestmögliche Behandlung menschlichen Lebens zum Versuch einer völligen Beherrschung wird, zu Selektion und Tötung. Die Kirche legt den Finger auf diesen Punkt, damit die Gefahren sichtbar bleiben, die jede Technologie mit sich bringt.“ (Vgl. kath.net 18.5.2015).

Kommunion für „Homo“-Paare in Bischofs-Auftrag?

München. Ein Spotlight auf die Kirchenpresse in Deutschland: In der „Münchner Kirchenzeitung“ (MK), „als Bistumsblatt herausgegeben im Auftrag des Erzbischöflichen Ordinariats“, wie es im Impressum heißt, fanden sich am 7. Juni 2015 drei Leserbriefe, die sich gegen Kritik an der Forderung des sog. „Zentralkomitees der deutschen Katholiken“ nach „Segen für homosexuelle Paare“ wandten – ein Laie, der das ZdK „demokratisch gewählt“ nennt (von wem? Sicher nicht von „den deutschen Katholiken!), eine Frau und ein Dekan. Die Frau wirft den deutschen Bischöfen vor, sie seien inkonsequent, denn „mit Wissen und Zustimmung der entsprechenden Bischöfe finden in vielen deutschen Städten Queergottesdienste statt“. Es handle sich „um Eucharistiefeiern ‚für Lesben, Schwule, Queers und deren Freundinnen und Freunde‘“, und in München sei das jeden zweiten Sonntag in St. Paul, wo „ohne Unterschied den Teilnehmern die Kommunion gerecht“ werde. Warum werde diesen, „denen bischöflicherseits ein so spezielles Angebot gemacht und ausnahmslos die Kommunion gereicht wird, nicht auch der Segen für ihre Bindungen gegeben“? (Im „Kirchenanzeiger“ – MK-Beilage Nr. 24 – findet sich in der Tat unter den Messen in St. Paul: 14.6. „18.45 Queer-Gd“.) Der Dekan von Fürstenfeldbruck Albert Bauernfeind, behauptet, die Kirche dürfe „die um Segen bittenden Menschen um JESU willen niemals zurückweisen“, denn letztlich sei es GOTT, der den Segen gibt (also wird GOTT unterstellt, Er segne, was in der Hl. Schrift als Sünde zurückgewiesen wird!). Doch, so der Dekan, die Kritiker des ZdK seien „selbstgerecht“ und gehörten der „Partei der Pharisäer“ an (wie gut, denkt der Dekan, dass er nicht so ist wie die!). Und mit einer Anleihe bei dem 1995 als Bischof von Evreux abgesetzten Jacques Gaillot formuliert er, eine Kirche, die sich nicht mehr bewege, werde überflüssig.

Würde man nun erwarten, dass die Diözese mindestens zu der Aussage, homosexuell Zusammenlebende würden im bischöflichen Namen zu eigenen Messfeiern und zum Kommunionempfang eingeladen, eine Aussage macht, so geht man fehl. In einer vorausgegangen Nummer der MK war schon ein Plädoyer eines anderen Pfarrers für die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Und die MK bringt auch in den folgenden Ausgaben nur Leserbriefe zum Thema, in denen ein Pfarrer und ein Pastoralreferent und einige Laien für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare eintreten; ein anderer Pfarrer und ein weiterer Leserbriefschreiber verweisen auf die Aussagen der Hl. Schrift. Muss man daraus nicht schließen, dass der Erzbischof von München und Freising die Kommunionspendung an homosexuell Praktizierende gutheißt und gegen eine Befürwortung der Homo-„Ehe“ durch seine Pfarrer keine Einwände hat?

„Lass nicht zu, dass das auch dir passiert“

Genf. Die Schweizer Firma GENOMA ist ein Biotechnologie-Unternehmen, das damit wirbt, mit genetischen Analysen, diagnostischen Test usw. „den Menschen zu helfen“, etwa jungen Eltern, „im Voraus ein bestimmtes Krankheitsrisiko zu erkennen“ und „rechtzeitig die richtigen medizinischen Entscheidungen zu treffen“. So vertreibt diese Firma nach Presseberichten einen neuen Bluttest für den Hausgebrauch, der ermöglicht, Kinder ausfindig zu machen, bei denen ein Verdacht auf das Down-Syndrom besteht. Ziel ist dann nicht etwa ein nicht mögliche Heilung, sondern die Verhinderung der Geburt, die Tötung. Eine kanadische Mutter eines krebskranken kleinen Mädchens mit Down Syndrom wurde nun aufmerksam, dass ein von ihr im Internet ge­zeigtes Foto ihrer Tochter unberechtigter Weise für ein Werbeplakat des Unternehmens in Spanien verwendete mit dem Slogan: „Lass nicht zu, dass das auch dir passiert“. Mit anderen Worten werden also Schwangere aufgefordert, das Genoma-Produkt zu kaufen, um möglicherweise behinderte Kinder auszusondern und dann abzutreiben. Von der Verwerflichkeit dieser Propagierung der Aussonderung von „lebensunwertem Leben“ abgesehen, sind der Diebstahl des Fotos und die Beschriftung besonders abscheulich, umso mehr, als das Kind derzeit gegen den Krebs kämpft: „Meine Tochter wurde in Spanien für Werbeplakate missbraucht, um für den Pränataltest Tranquilly zu werben. Sie wurde als abschreckendes Beispiel eingesetzt… Als ich mit meinen eigenen Augen ihr zartes Gesicht auf dem hässlichen Werbebanner sah, hat es mir das Herz gebrochen. Während meine Tochter sich mutig für das Leben schlägt, behauptet diese Firma, dass ihr Leben gar nicht lebenswert ist. Wie können sie es nur wagen?“, so die Mutter, die die Entfernung des Plakates verlangte. Das Unternehmen reagierte ungerührt mit dem lapidaren Hinweis, seine Vorgehensweise sei völlig legal. In Spanien gab es eine Welle von Protesten von betroffenen Eltern und Behindertenorganisationen. (Vgl. katholisches.info 19.6.2015)

Suizidbeihilfe – Euthanasie: der Druck steigt

Belgien. Im deutschen Bundestag wird derzeit über eine neue gesetzliche Bestimmung zur sogenannten Sterbehilfe verhandelt. Der einzige von der menschlichen und christlichen Ethik her tragbare Gesetzentwurf ist der von Sensburg/Dörflinger, der jegliche Suizidbeihilfe verbietet und konsequent das Leben schützt. Andere stark differierende Gesetzentwürfe gehen vom Verbot nur der „geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid“ (mit Straflosigkeit für „private“, auch ärztliche Hilfe: Brand/Giese u.a.) über Zulassung einer ärztlichen Hilfe zur Selbsttötung (Hintze u.a.) bis zur Zulassung der organisierten oder geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung (nur „gewerbsmäßige“ Förderung der Selbsttötung untersagt: Künast u. a.) und werden Toröffner zu noch weitergehenden Regelungen sein. „Täuschen wir uns nicht: Der Druck auf Menschen, sich töten zu lassen – Menschen, die leben, aber deren Sterben eingesetzt hat -, wird unvermeidlich. In den Niederlanden hat er längst eingesetzt“, so äußerte sich Prof. Robert Spaemann bei einer Fachtagung. Erfreulicherweise haben sich wenigstens der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer und der Passauer Bischof Stefan Oster ganz deutlich hinter den Gesetzentwurf Sensburg/Dörflinger gestellt. Voderholzer: „Wir müssen allen den Rücken stärken, die sich gegen jegliche Form von aktiver Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung, ob gewerblich oder privat, organisiert oder frei, ausspre­chen“ (vgl. kath.net 3.7.3015).

Unterdessen wurden erschreckende Ergebnisse einer belgischen Studie bekannt. Nach einem Bericht des britischen „Daily Mail“ vom 11. Juni 2015 belegt diese akademische Studie, die im „Journal of Medical Ethics“ veröffentlich wurde, dass unter hausärztlicher Versorgung tausende Menschen getötet worden sind, obwohl sie keine vorherige Einwilligung dazu gegeben hatten. Meist wären sie zu einer Einwilligung auch nicht mehr in der Lage gewesen, denn entweder lagen sie im Koma oder sie waren fortgeschritten dement oder die Ärzte hatten sonstwie entschieden, dass es im Patientenin­teresse läge, nicht vorab zu fragen. Sehr häufig informierten Ärzte nicht einmal die Familie über ihr Vorhaben, eine tödliche Injektion zu verabreichen. Vielmehr sahen die Ärzte ihren Entschluss als medizinische Entscheidung an, die sie alleine treffen mussten, berichtete die britische Zeitung. Allgemein erfolgt nach Angaben der Studie bereits bei einem von sechzig Todesfällen die aktive Sterbehilfe ohne vorherige Einwilligung. Die Hälfte der ohne ihre Einwilligung Getöteten war über 80 Jahre alt, zwei Drittel von ihnen war im Krankenhaus und ohne tödliche Krankheit.

Das belgische Sterbehilfegesetz ist bereits 13 Jahre gültig; es wurde von Ärzten so stark akzeptiert, dass inzwi­schen Ärzte sogar Kinder töten. Raphael Cohen-Almagor, Professor der Hull University, stellte dazu besorgt fest: „Die Entscheidung, welches Leben nicht länger lebenswert ist, liegt nicht in der Hand der Patienten, sondern in den Händen der Ärzte.

Auch in den Niederlanden ist Euthanasie inzwischen legal, und es wird deutlich, dass eine erste, eingeschränkte gesetzliche Erlaubnis von Euthanasie bald zu einem Kultur- und Mentalitätswandel führt. Nach Informationen von Lifesitenews würden 52% der niederländischen Ärzte, die auf Euthanasie spezialisiert sind, auch Patienten mit Demenz töten. Das ergab eine Umfrage bei 547 Ärzten, die Mitglieder des sog. „Support Consultation Euthanasia Network Netherlands (SCEN)“ sind. Diese Ärzte werden als eine Art „2. Instanz“ angefragt, wenn der Hausarzt unsicher ist, ob Euthanasie nach dem Gesetz angewandt werden darf. Im Zweifelsfall ist die Mehrzahl bereit, der Euthanasie zuzustimmen. Weitere Fragen zeigen, wie groß die Akzeptanz von Euthanasie bei SCEN-Ärzten ist. So haben 11% eine Euthanasie genehmigt, weil der Patient lebensmüde gewesen sei. 75% befürworten Euthanasie, wenn der Patient jegliche Behandlung ablehnt. (Vgl. kath.net 26.6.2015, kathnews 4.5.2015).

Antibabypillen – Embolie- und Thrombose-Risiko

München. Auch die Medien, die seit Jahren die 68er sexuelle Revolution vertreten, berichten doch immer wieder darüber, dass die sog. „Pille“ mit großen Risiken befrachtet ist. So meldete die „Süddeutsche“, dass mehrere Frauen gegen den Bayer-Konzern wegen von ihm vertriebener Anti-Baby-Pillen klagen, weil sie lebensbedrohliche Lungenembolien etc. erlitten, die sie auf einen Wirkstoff der „Pille“ zurückführen. Der Konzern spricht von Einzelfällen und von „eher auf Emotionen und Glaubenssätzen gründenden“ Forderungen. Doch in den USA hat Bayer bereits 1,9 Millionen Dollar Entschädigungszahlungen geleistet, allerdings ohne eine Schuld einzugestehen. – „Die Welt“ berichtete von einer britischen Studie auf großer Datenbasis, die im „British Medical Journal“ veröffentlicht wurde. Sie zeigt, dass Frauen, die mit der Pille verhüten, ein nachweislich höheres Risiko zu Venenthrombosen aufweisen als jene Frauen, die keine Pille nahmen. Bei Pillen, deren Zusammensetzung bereits länger auf dem Markt ist, ist das Thromboserisiko zweieinhalbmal höher. Pillen der „dritten Generation“ bergen sogar ein viermal höheres Thromboserisiko in sich, dabei wurden sie daraufhin entwickelt, für die Frauen verträglicher zu sein. (Vgl. www. sueddeutsche.de 28.5.2015, kath.net 2.6.2015)

„Mit Abtreibung verdienen wir unser Geld“

Memmingen. Die 34jährige amerikanische Lebensrechtlerin Abby Johnson, die acht Jahre für die Abtreibungs­organisation Planned Parenthood (PP) gearbeitet hatte, hielt im Mai 2015 an verschiedenen Orten in Österreich und Deutschland Vorträge. Sie hatte sich ursprünglich als ehrenamtliche Studentin bei PP anwerben lassen und stieg zur Leiterin einer PP-Einrichtung auf. Johnson war überzeugt, dass Frauen durch Abtreibung geholfen würde. Sie habe sich auch eingeredet, als sie selbst zwei Abtreibungen vornehmen ließ, dass das Ungeborene nichts fühle. Erste Zweifel an der Tätigkeit kamen ihr, als die Abtreibungszahlen ihrer Einrichtung verdoppelt werden sollten, auch bis zum 6. Schwangerschaftsmonat, da sie wusste, dass Kinder ab der 23. Woche überlebensfähig seien. Ihre Vorgesetzte sagte ihr: „Mit Abtreibung verdienen wir unser Geld.“ 2009 wirkte sie bei einer Abtreibung durch einen Aushilfsarzt mit, der die ganze Abtreibung ultraschallgestützt durchführen wollte und sie bat, den Ultraschallkopf zu halten. So wurde sie Zeugin des Todeskampfes eines ungeborenen Kindes. Dieses traumatische Erlebnis veränderte ihre Sichtweise vollkommen. Johnson sagte dazu - nach einem Bericht der „Tagespost“ - bei ihrem Vortrag in Memmingen: Alles, was sie geglaubt, vertreten und den Frauen gesagt habe, sei eine Lüge gewesen. Sie hatte bei 20.000 Abtreibungen mitgeholfen, Frauen falsch beraten, ihnen eine Lösung angeboten, die keine war.

Sie setzte sich mit Lebensrechtlern, die vor der Abtreibungsklinik gebetet hatte, in Verbindung, wurde aufgenommen und wirkt nun für den Lebensschutz, hält zahlreiche Vorträge über die Tätigkeit von PP (etwa 330.000 Abtreibungen werden jährlich in PP-Einrichtungen durchgeführt; auch das Gewebe der abgetriebenen Kinder werde für Forschungszwecke verkauft) und gründete eine Organisation, die Angestellten von Abtreibungskliniken hilft, aus den Fesseln von PP herauszukommen und Heilung zu finden. PP versuchte, Johnson zum Schweigen zu bringen, doch ging sie aus Gerichtsprozessen als Siegerin hervor. „Pro Familia“ ist die deutsche Schwesterorganisation zu PP. (Vgl. DT 19.5.2015, lifetimes 2/2015).

Warschau. Bogdan Chazan, einer der bekanntesten katholischen Gynäkologen und Lebensschützer Polens, war vor einem Jahr als Direktor eines Krankenhauses in Warschau entlassen worden, weil er aus Gewissensgründen die Durchführung einer Abtreibung verweigert hatte (vgl. FMG-Information 112, S. 33f). Chazan hatte gegen die Entlassung Einspruch erhoben und bekam nun der zuständigen Disziplinarkommission Recht. Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen, was seine Entlassung gerechtfertigt hätte. Die Stadtregierung Warschaus weigert sich jedoch, die Entlassung rückgängig zu machen (vgl. katholisches.info 16.6.2015).

Intoleranz gegenüber christlichen Überzeugungen

Wien. Die Juristin und katholische Theologin Gudrun Kugler, die für das „Dokumentationsarchiv der Intoleranz gegen Christen“ tätig ist (www. IntoleranceAgainstChristians.eu), berichtete, dass das Archiv gegenwärtig rund 1.400 individuelle Fälle in Westeuropa dokumentiert, in denen Christen diskriminiert worden seien. So dürften in Frankreich beispielsweise angehende Mediziner nicht zu Ende studieren, wenn sie sich aus Glaubensgründen weigerten, während des Studiums an einer Abtreibung mitzuwirken. Standesbeamte stünden in der Gefahr, verklagt zu werden, wenn sie aus ihrer christlichen Überzeugung heraus ablehnten, gleichgeschlechtliche Paare zu „verpartnern“. Das komme einer „Art von Berufsverbot“ gleich, so Kugler. Auch Elternrechte würden immer stärker eingeschränkt. So sei in Deutschland, Schweden, Tschechien und Kroatien das Unterrichten der eigenen Kinder zuhause verboten. Damit würden vor allem Christen diskriminiert, weil vor allem sie sich für Hausunterricht entschieden.

Auch in anderen Bereichen gebe es Taten gegen Christen, wie Kircheneinbrüche, Vandalismus gegen religiöse Stätten (in Frankreich im Jahr 2012 von rund 700 Vorfällen 583 gegen christliche Einrichtungen). (Vgl. kath.net 31.3.2015)

In Brasilien hat ein Abgeordneter einen Gesetzentwurf vorgelegt, der „Christophobie“ - die Schmähung und Verhöhnung des christlichen Glaubens und seiner Symbole – zu einem Straftatbestand machen soll. Der Abgeordnete R. Rosso reagiert damit auf zahlreiche antichristliche Aktionen bei Homosexuellen-Paraden. Nach Ansicht eines Senators M. Malta säen solche Aktionen auf staatlich geförderten Homo-Paraden „Intoleranz und Respektlosigkeit“; sie seien ein Angriff auf die Religionsfreiheit. Das brasilianische Parlament beschäftigt sich gleichzeitig mit Gesetzesvorhaben, die „Homophobie“ unter Strafen stellen sollen (vgl. kath.net 19.6.2015).

Clinton erklärt der Religion den Krieg

Washington. Die Frau des ehemaligen US-Präsidenten, Hillary Clinton, die sich als Politikerin der Demokratischen Partei um die Präsidentschaft der USA bewerben will, sagte im April 2015 auf einer Konferenz über Feminismus in Manhattan unter tosendem Applaus: „Tiefverwurzelte kulturelle Codes, religiöse Überzeugungen und strukturelle Phobien haben sich zu ändern. Die Regierungen müssen ihre Möglichkeiten zum Zwang nützen, um die überlieferten religiösen Dogmen neu zu definieren.“ Im Fall ihrer Wahl versprach sie eine Politik zugunsten der Anerkennung der Abtreibung als Frauenrecht, forderte die staatliche Finanzierung von Abtreibungsorganisationen wie Planned Parenthood und kritisierte ausdrücklich den Widerstand der katholischen Kirche gegen den Zwang zur Finanzierung von Verhü­tung und Abtreibung in der Gesundheitsreform der Regierung Obama (vgl. katholisches.info 29.4.2015, www. truthand­charityforum.org 28,4,2015).

Im Vorfeld der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA für die sog. „Homo-Ehe“ hatte bei Anhörungen im Frühjahr 2015 der Justiziar der Regierung Obama, Donald Verilli, auf die Frage nach möglichen Konsequenzen einer Legalisierung der Homo-Ehe für Steuerprivilegien religiöser Einrichtungen erklärt, das werde „ein Thema werden“. Daher äußerten die US-Bischöfe und andere Religionsgruppen die Sorge, das Urteil könne benutzt werden zum Zwang, gegen ihre Überzeugungen zu handeln – etwa durch Aberkennung von Steuervorteilen für christliche Schulen und Universi­täten. Die katholischen Bischöfe unterstützen einen Vorstoß der Republikaner im Senat und Repräsentanten­haus, der darauf abzielt, die Freiheit der Gegner der „Homo-Ehe“ aus religiösem Gründen nicht zu beschneiden. „In einem Klima der Intoleranz wird solch ein Schutz gebraucht“, erklärten zuletzt die Erzbischöfe von San Francisco und Baltimore, Salvatore Cordileone und William Lori. Diese Sorge teilt auch die unterlegene Minderheit im Obersten Gerichtshof. Chef-Richter John Roberts schrieb in seiner abweichenden Meinung, die Mehrheit des Gerichts habe eine „soziale Institution verändert, die über Jahrtausende das Fundament menschlicher Gesellschaften gebildet hat“. Dafür gebe es in der Verfassung keine Grundlage. „Wer denken wir, wer wir sind?“ (Vgl. kath.net 26.6.2015)

Der Missbrauch des 2. Vatikanischen Konzils

Das deutsche „Radio Vatikan“ verbreitete am 2.7.2015 eine KAP-Meldung, wonach der P. Martin Lintner, Moraltheologe an der Phil. Theol. Hochschule Brixen und Provinzial der Tiroler Serviten, behauptet, die kirchliche Sexualmoral sei „in Bewegung“. Sexualität werde von Theologie und Lehramt „mehr und mehr in ihrer personalen und ganzheitlichen Dimension“ wahrgenommen, erklärte Lintner in der Wochenzeitung „Die Furche“. Es gebe einen Wandel weg von einer naturrechtlich bestimmten „Aktmoral“, bei der jede einzelne sexuelle Handlung danach beurteilt werde, ob sie der Natur der Sexualität entspreche, hin zu einer angeblich bereits vom 2. Vatikanum vertretenen Sichtweise, wonach „sexuelles Verhalten als leibliche Kommunikation“ zu gelten habe. Dieser angebliche „Wandel zum Positiven“ habe allerdings auf der Ebene der konkreten sexualethischen Normen noch kaum etwas verändert. Das zeige sich, wenn bezüglich der Homosexualität „das Argument der biologischen Zeugungsfunktion weiterhin neben den personalen Urteilskriterien stehe“. Doch zeigten die Diskussionen der außerordentlichen Bischofssynode 2014 und das neue Arbeitspapier für die Synode im Herbst „ein Umdenken“.

 

Lintner veröffentlichte im Jahr 2011 ein Buch „Den Eros entgiften. Plädoyer für eine tragfähige Sexualmoral und Beziehungsethik“. Im Schlusskapitel spricht er – die bisherige Sexualmoral in den Verdacht von „Macht und Kontrolle ausüben“ stellend – davon, dass die Menschen sich „Sinneinsichten selbstverantwortlich aneignen“ müssten, „nicht zuletzt auch durch persönliche Erfahrungen im Bereich der Sexualität, die ihnen zugestanden werden müssen“. Die Reaktion auf die „sexuelle Liberalisierung“ könne nicht eine Rückkehr „zu einer vorwiegend durch Verbote und Prüderie geprägten Sexualmoral sein“. Entsprechend stellt Lintner in Frage, „ob jene Lebensformen, die den Normen der kirchlichen Moral nicht entsprechen, ausschließlich als sündhaft oder defizitär angesehen werden“ dürften „oder ob nicht vielmehr wertschätzend anzuerkennen“, wenn in ihnen auch „Werte verwirklicht werden“ wie „Liebe, Treue, Dauer, gegenseitiger Beistand, Wohl des Partners“.

[Wie man sieht, liegt Lintner ganz auf der Linie mancher deutsch-bischöflicher Äußerungen der letzten Monate. Dass „Werte“ nicht eine dem Gebot GOTTES entgegenstehende Lebensweise zu etwas Gutem machen können, wird verschwiegen (so wenig wie „Treue“ oder „gegenseitiger Beistand“, die auch – zugespitzt formuliert – in einer Verbrecherbande gelebt werden könnten, deren Untaten veredeln können). Und die authentische Sexualmoral der Kirche verneint ja Einsicht und Verantwortung des Einzelnen keineswegs, denn jeder muss sein Verhalten selbst entscheiden und verantworten, aber eben nicht bloß vor sich selber, sondern vor GOTT. Letztlich wird in dieser Anschauung geleugnet, dass es in sich schlechte Handlungen gibt, und es werden nur Situationen, Umstände oder eben „persönliche Erfahrungen“ anerkannt. Darf man auch „selbstverantwortlich“ ausprobieren und „erfahren“, ob in Betrug, Lüge, Ehebruch, Abtreibung usw. „Sinneinsichten“ stecken?]

 

Doch zurück zu Lintners Thesen in der Radio-Vatikan-Meldung: Seine Berufung auf Aussagen des 2. Vatikanum ist völlig unberechtigt und gezielte Irreführung.

Im Folgenden Einige Zitate aus der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“, die auch hinsichtlich der derzeitigen Forderungen nach Geschiedenen-„Barmherzigkeit“ und Anpassung an das verbreitete sexuelle Verhalten zeigen, dass man sich da nicht auf „das Konzil“ berufen kann:

„Polygamie, um sich greifende Ehescheidung, sogenann­te freie Liebe und andere Entartungen entstellen diese Würde. Darüber hinaus wird die eheliche Liebe öfters durch Egoismus, bloße Genusssucht und durch unerlaubte Praktiken gegen die Fruchtbarkeit der Ehe entweiht.“ (47)

„Durch ihre natürliche Eigenart sind die Institutionen der Ehe und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung. Darum gewähren sich Mann und Frau, die im Ehebund nicht mehr zwei sind, sondern ein Fleisch (Mt 19,6), in inniger Verbundenheit der Personen und ihres Tuns gegenseitige Hilfe und gegenseitigen Dienst und erfahren und vollziehen dadurch immer mehr und voller das eigentliche Wesen ihrer Einheit. Diese innige Vereinigung als gegenseitiges Sichschenken zweier Personen wie auch das Wohl der Kinder verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche Einheit.“ (48)

„Mehrfach fordert GOTTES Wort Braut- und Eheleute auf, in keuscher Liebe ihre Brautzeit zu gestalten und in ungeteilter Liebe ihre Ehe durchzuhalten u. zu entfalten.“ (49)

„Die geschlechtliche Anlage des Menschen und seine menschliche Zeugungsfähigkeit überragen in wunderbarer Weise all das, was es Entsprechendes auf niedrigeren Stufen des Lebens gibt. Deshalb sind auch die dem ehelichen Leben eigenen Akte, die entsprechend der wahren menschlichen Würde gestaltet sind, zu achten und zu ehren. Wo es sich um den Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebens handelt, hängt die sittliche Qualität der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive ab, sondern auch von objektiven Kriterien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren. Das ist nicht möglich ohne aufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit. Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft.“ (51)

Also gerade das Gegenteil von Lintners Thesen!

 

Nebenbei: Es ist ein Ärgernis, dass bei der deutschen Abteilung von „Radio Vatikan“ eine offensichtliche Vorliebe für solche Äußerungen und Forderungen zu beobachten ist, die mit der authentischen Lehre der Kirche kollidieren. Es wäre angebracht, wenn das vom Papst neugeschaffene „Sekretariat für Kommunikation“, das u.a. für Pressesaal, Vatikan-Internet, Radio Vatikan, Vatikan-Fernsehen und Osservatore Romano zuständig sein wird, auch auf diese inhaltliche Einseitigkeit und Tendenz sein Augenmerk richten würde! Noch abstoßender ist, dass auf der Homepage von Radio Vatikan, deutsch, diese Lintner-Meldung mit einem anstößigen Foto (zwei sich küssende lesbische Frauen) illustriert wurde. Das scheint dann doch auch im Vatikan Kritik hervorgerufen zu haben: ein paar Tage später wurde dieses Foto (zusammen mit der Meldung) von der Homepage entfernt, dann allerdings wieder veröffentlicht und wieder entfernt. P. Bernd Hagenkord SJ, Direktor der deutschen Abteilung von Radio Vatikan, reagierte auf die öffentliche Kritik an der Bebilderung der rv-Meldung recht aggressiv (vgl. kath.net 6.7., 7.7., 8.7.2015).

Übrigens war ebendieser P. Bernd Hagenkord SJ Moderator jenes römischen „Geheimtreffens“ einiger Bischöfe aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz, einiger Professoren und weniger ausgewählter Journalisten (siehe Seite 26; vgl. kath.net 29.5.2015).

Die Abwege des Europa-Parlaments

Straßburg. Nach dem im Oktober 2013 gescheiterten sog. „Estrela-Bericht“ erreichten anfangs 2014 der „Lunacek-Bericht“, dann im März 2015 der „Tarabella-Bericht“ und nun im Juni 2015 der „Noichl-Bericht“ eine Mehrheit, jeweils benannt nach Parlamentariern. In all diesen „Berichten“, die keine Rechtskraft haben, aber einen politischen Druck aufbauen, geht es – etwas verschieden formuliert – um die Anprangerung von angeblicher „Homophobie“, um die Propagierung von Abtrei­bung als „Recht“, um entsprechenden aggressiven Sexualunterricht usw. Der von der Rosenheimer SPD-Europaabgeordneten Maria Noichl (48 J.) eingebrachte „Bericht“, der angeblich die „Gleichbehandlung von Männern und Frauen“ beleuchten will, fordert, „sichere und legale Abtreibung und Verhütung“, die Verknüpfung von Entwicklungshilfe mit Abtreibungspropaganda, mehr Sexualerziehung in Schulen, den Kampf gegen sog. „stereotype Geschlechterrollen und traditionelle Strukturen“ (also Gender-Ideologie) sowie eine Änderung des Arbeits- und Familienrechts zugunsten von LGBTs. Bei der Abstimmung am 9. Juni 2015 stimmten 341 MdEP dafür und 281 dagegen bei 81 Enthaltungen, nachdem ein alternativer Entwurf von Christdemokraten und Konservativen zuvor mit 358 gegen 291 Stimmen abgelehnt worden war. Unterstützt wurde der Noichl-Bericht von den Sozialisten bzw. Sozialdemokraten, den Liberalen, der Linken und den Grünen im Europaparlament. Von der Europäischen Volkspartei (mit den Christdemokraten) stimmten 138 gegen den Noichl-Bericht, 53 enthielten sich und 19 stimmten sogar dafür (vor allem aus Belgien, Spanien, Portugal und Irland. Unter den deutschen MdEPs enthielten sich ein CDU-Abgeordneter (Sven Schulze) und zwei von der FDP, dagegen stimmten entgegen ihrer Fraktionsempfehlung ein Grüner (Klaus Buchner) und ein Liberaler (Lambsdorff). Der 42 Seiten starke Forderungskatalog verstößt vielfach gegen das Subsidiaritätsprinzip, weil Abtreibung, Familienplanung und Bildung außerhalb der Zuständigkeit der EU liegen. Die Mehrheit des EU-Parlaments missachtet damit die europäischen Verträge und will als europäischen Konsens darstellen, wofür gerade einmal 341 Abgeordnete stimmten. Der Estrela-Bericht seinerzeit war eingebracht worden, um 1,86 Millionen Unterschriften der Petition „One of us“ entgegenzutreten (vgl. DT 11.6.15, katholisches.info 9.6.2015, kath.net 9.6.2015, 10.6.2015).

Biowissenschaftler kritisiert Vormacht von Gender

Frankfurt/M. Eine zunehmende Vorherrschaft der sog. „Gender-Studien“ in Schule und Wissenschaft kritisierte der Professor für Didaktik der Biowissenschaften, Hans Peter Klein, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Die Propagandisten des Gender Mainstreaming hätten die Fachbereiche an Universitäten und Schulfächern fest im Griff. Wer dagegen aufbegehre, werden als „reaktionär“ abgestempelt. Die gender-orientierten Lehrpläne hielten aber wissenschaftlichen Ansprüchen nicht stand. Die Gender-Lehre stehe „in eklatantem Widerspruch zu den Erkenntnissen der Biologie“. Inzwischen seien an den deutschen Universitäten fast 200 Professuren für Gender-Studien eingerichtet worden. Die Gender-Protagonisten „wollen, dass alle Menschen denken wie sie, weil sie sich im Besitz der Wahrheit wähnen, die alle anderen missachten oder nicht zur Kenntnis nehmen wollen“. Dieses Erziehungsprogramm habe keine demo­kratische Legitimation. „Es ist erstaunlich, wie Minoritäten – offenbar mit politischer Unterstützung – der Mehrheit ihre Vorstellungen mit fast religiösem Eifer diktieren können.“ Sie schafften ein Klima, in dem Andersdenkende durch Verdächtigungen und Anschuldigungen eingeschüchtert und verängstigt würden. „Wer dagegen aufbegehrt, muss mit der  Diffamierung und Diskreditierung der eigenen Person oder der Zensur kritischer Beiträge rechnen“, so Klein (vgl. kath.net/idea 22.5.2015).

60 % der HIV-Neuinfektionen betreffen Homosexuelle

Die Zahl neu gemeldeter HIV-Infektionen in Deutschland ist im vergangenen Jahr weiter gestiegen, dabei mehrheitlich bei homosexuellen Männern (HIV-Infektionen Ende 2013: 65.000 Männer, 15.000 Frauen; Infektion bei Geschlechtsverkehr von Männern mit Männern: 53.000, Infektionen durch heterosexuelle Kontakte: 18.000, Infektionen bei intravenösem Drogengebrauch: 7.800). Laut Robert-Koch-Institut stieg die Zahl der HIV-Diagnosen 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 10 % (allerdings können zwischen Infektion und Diagnose längere Zeiträume liegen). Pro Jahr sterben etwa 550 Menschen an den Folgen einer HIV-Infektion (vgl. kultur-und-medien-online.blogspot 8.7.2015).

Ein ähnlich starker Anteil von Neuinfektionen bei homosexuell Lebenden, nämlich über 60 %, wird aus Spanien gemeldet. Die Zahlen belegen, dass die Infektionsgefahr bei Homosexuellen um ein Vielfaches höher ist als bei Heterosexuellen, da Homosexuelle nur eine kleine Minderheit an der Gesamtbevölkerung ausmachen. Die hohe Infektionsrate Homosexueller ist seit 30 Jahren konstant auf höchstem Niveau. Jahrzehntelange vom Staat und der Zivilgesellschaft großzügig geförderte Anti-Aids-Kampagnen änderten offenbar kaum etwas am Verhalten Ho­mosexueller. Sie trieben aber die Homosexualisierung der Gesellschaft voran. In Spanien gestehen nun Organisationen, die in der AIDS-Aufklärung tätig sind („BCN Checkpoint“ und „Asociación contra el Sida“ in Katalonien) überraschend ein, dass die Verwendung des hochgepriesenen Kondoms in Wirklichkeit keinen ausreichenden Schutz gegen eine HIV-Infektion bietet. Damit wird an den Fundamenten der gesamten Sexualaufklärung gerüttelt! „Das Präservativ genügt nicht“, erklärte der Direktor von BCN-Checkpoint, Ferran Pujol, der bei der Vorstellung der jüngsten Statistiken seine „Sorge und Beunruhigung“ über die „konstant hohen Werte“ äußerte. In zehn Jahren werde man die alarmierende Situation haben, dass mehr als 40% der Homosexuellen der Altersgruppe der 40-50-Jährigen HIV haben werden (vgl. katholisches.info 7.7.2015).

UN-Menschenrechtsrat für Stärkung der Familie

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf beschloss mehrheitlich eine Resolution, in der die Mit­gliedsstaaten aufgefordert werden, konkrete Schritte zum Schutz und zur Förderung der Familie zu setzen. Es handelt sich um die zweite derartige Resolution des Menschenrechtsrates in zwei Jahren. Die Mitgliedsstaaten werden darin ermahnt, ihre Rechtssysteme und ihre Politik familienfreundlich zu gestalten. Die Familie sei „das natürliche Umfeld für die Entwicklung und das Wohlergehen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder“. Der Staat sei für den Schutz der Menschenrechte aller Bürger zuständig, „die Familie hat die primäre Verantwortung für die Erziehung und den Schutz der Kinder“; „die Eltern haben das vorrangige Recht, die Art der Erziehung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll…“ heißt es in der Resolution.

Sie wurde von Ägypten eingebracht. Zu den Unterzeichnern gehören eine Reihe von asiatischen, afrikanischen und südamerikanischen Ländern, auch China und Russland. Dagegen stimmten unter anderem Deutschland, Frankreich, Irland, Niederlande, Portugal, England und USA. – Allerdings enthält die Resolution keine Definition der Familie, wurde aber von Staaten kritisiert, die weitgehende „LGBT-Rechte“ anerkennen. (Vgl. FamilyWatch­International.org 6.5.2015, kath.net 15.7.2015.)

 

 

 

Vorwort der FMG-INFORMATION 114

 

Liebe Freunde und Mitarbeiter, verehrte Leser und Förderer!

Hochwürdigste Bischöfe, sehr geehrte Abgeordnete!

 

Das Titelbild – Adam und Eva (17. Jh., Antwerpen) – will erinnern an die Aussage des Buches Genesis, dass GOTT als Vollendung der Schöpfung dem Adam eine Frau schuf als „eine Hilfe, die ihm entspricht“: d. h. nicht einen anderen Mann, nicht mehrere Frauen (und auch nicht umgekehrt, der Eva eine Frau oder mehrere Männer) als „Ergänzung“. „Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch“ (Gen 2,24). „Die Mann-Frau-Gemeinschaft in der Ehe ist die intimste der menschlichen Beziehungen. Weder Homosexualität noch Polygamie aber sind der Plan GOTTES für die Menschheit… Durch die literarischen Mittel zeigt der hl. Autor, dass die Frau sehr gut ist, und dass die folgende Ehe des Mannes mit der Frau eine Art Höhepunkt ist, auf den hin die ganze Schöpfung ausgerichtet ist. Die Schöpfungsgeschichte ist eine Liebesgeschichte, die in einer Ehe endet!“ (J. Bergsma, vgl. FMG-Information 109, S. 22).

 

Eben das bekräftigt JESUS CHRISTUS, die menschgewordene Zweite GÖTTliche Person: „Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber GOTT verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6). Und Er verdeutlicht, dass die Scheidung nichts mit Barmherzigkeit zu tun hat, sondern mit Hartherzigkeit (vgl. Mt 19,8).

 

Die Kirche steht momentan in einer inneren Auseinandersetzung um die Ehe, um die Sexualmoral, um die Sicht homosexuellen Verhaltens. Die Forderungen, die im Raum stehen, vor allem aus dem deutschsprachigen Raum und anderen Ländern der laizistischen westlichen Lebensanschauung, betreffen nicht nur verschiedene Sichtweisen einer Pastoral, sondern können die authentische Lehre der Kirche erschüttern und die Glaubwürdigkeit des päpstlichen Lehramtes untergraben.

Im gesellschaftlich-politischen Bereich ist das christliche Menschenbild hierzulande schon weithin aufgegeben. Die Kirche hat da umso mehr die Aufgabe und Sendung, die Wahrheit CHRISTI zu verkünden als Wort des Lebens und der Heilung. Nur darin liegt die Zukunft der Kirche, nicht darin, dem „modernen Denken“ nachzulaufen.

Zu Recht spricht Weihbischof Athanasius Schneider von „flammenden Gebeten“, die notwendig sind. Deshalb erheben wir unsere kleine Stimme.

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um ein betendes Mittragen

 

Ihr FREUNDESKREIS MARIA GORETTI e. V.

München

 

 

zurück