(FMG-INFORMATION 106, August 2012)

 

 

Der Kirchenvater,
der mich zum Nachdenken brachte
*

 

von Dr. John Bergsma

 

 

In der Zeitschrift „Lay Witness“ der amerikanischen Vereinigung „Catholics United for the Faith“, Steubenville, Ohio, USA (Nr. May/June 2012, vgl. www. cuf.org) beschreibt der ehemalige protestantische (niederländisch-reformierte) Pastor Dr. John Bergsma seine Konversion zur katholischen Kirche. 2001 wurde er mit seiner Frau in die katholische Kirche aufgenommen. Heute lehrt er als außerordentlicher Professor für Theologie an der Franziskaneruniversität von Steubenville, Ohio. Er hat sich spezialisiert auf das Alte Testament und die Schriftrollen vom Toten Meer, aber auch, wie er auf seiner Homepage (http:// johnbergsma.com) schreibt, „spezialisiert auf die Sorge für seine Frau und seine sieben Kinder“. Er ist Autor des Buches „Bible Basics for Catholics. A new Picture of Salvation History“ (etwa: Bibelgrundlagen für Katholiken. Ein neues Bild der Heilsgeschichte). Er war Gast auf EWTN und ist ein beliebter Lehrer, der seine Schüler durch seine Liebe zur Heiligen Schrift begeistert.

 


 

»Als ich im Herbst 1999 zur Notre-Dame-Universität (Indiana, USA) kam, hatte ich nicht die Absicht, katholisch zu werden. Ich wollte dort nur im Bereich der ökumenischen Theologie meine Doktorarbeit schreiben und dann, im günstigsten Fall, wieder in meine Heimatstadt zurückkehren, um im Seminar meiner Konfession zu unterrichten. GOTT hatte andere Pläne.

Einer der ersten Studenten, denen ich in Notre Dame begeg­nete, besaß drei Qualitäten, die man, so dachte ich, nie in einer einzigen Person antreffen würde: Er war intelligent, war erfüllt vom HL. GEIST und er war ein Katholik. Ich konnte nicht ver­stehen, warum er sich nicht selbst zerstört hatte. Ich war Leu­ten begegnet, die katholisch waren und vom HL. GEIST erfüllt, aber ich dachte, dass sie nicht sehr gescheit seien, weil sie all die Irrtümer ihrer Kirche nicht wahrnehmen konnten. Ich bin Leuten begegnet, die intelligent und katholisch waren, aber die waren dann nicht erfüllt vom HL. GEIST und blieben scheinbar nur aus kulturellen oder aus familiären Gründen in ihrer Kirche. Und ich bin Leuten begegnet, die intelligent waren und erfüllt vom HL. GEIST, aber das waren dann keine Katholiken.

Aber dieser Bursche da: sein Katholizismus konnte weder auf seine Unwissenheit noch auf seine Gleichgültigkeit zurück­geführt werden. Was ging hier vor?

Wie einst Moses vom brennenden Dornbusch angezogen wur­de, unendlich neugierig, warum dieser Dornbusch nicht ab­brannte, genauso wurde ich von diesem Michael angezogen.  Wir hatten mehrere lange Gespräche miteinander und machten dann ab, uns mindestens einmal pro Woche über die Mittags­zeit zu treffen, um miteinander theologische Themen zu disku­tieren.

Wir trafen uns in der Mensa von Notre Dame. Bei ein paar Würstchen und ein paar Becher Wasser (denn wir waren Studenten von der ärmeren Sorte, die Frauen und Kinder hatten) kauten wir immer wieder die Reformation durch. Ich brachte meinen ganzen Vorrat an bibelbegründeter Kritik am Katholizismus an, und er parierte alles, indem er die Heilige Schrift zitierte. Ich war noch nie jemandem begegnet, der den katholischen Glauben von der Bibel her verteidigen konnte.

Ich erinnere mich besonders, dass ich ihn einmal aufforderte, mir biblische Beweise zu liefern für den Titel Mariens als „Königin des Himmels“. Ich dachte, dass eine solche Be­zeichnung praktisch eine Blasphemie war. Aber Michael zeigte mir in aller Ruhe eine Stelle in der Geheimen Offenbarung 12, 1-5 und begann dann, diese Passage mit mir durchzuarbeiten.

„Hier haben wir eine himmlische Königin, mit Sternen gekrönt und mit der Sonne umkleidet, die ‚einen Knaben gebiert, der über alle Völker mit eisernem Zepter herrschen wird’ - ein klarer Hinweis auf JESUS. Da diese himmlische Königin JESUS ge­biert, und weil die einzige andere Frau in der Heiligen Schrift, die JESUS gebiert, Maria ist: Wie können wir dann die Möglich­keit ausschließen, dass diese himmlische Königin Maria ist?“

Ich hielt das für einen guten Punkt. Es war kein mühevoll erarbeitetes oder an den Haaren herbeigezogenes Argument. Ich hatte Interpretationen der Geheimen Offenbarung von Baptisten gehört, die mir viel fremdartiger erschienen. Obwohl ich die Offenbarung selber mehrere Male gelesen hatte, hatte ich dem Kapitel 12 nie größere Aufmerksamkeit gewidmet oder überlegt, was es bedeuten könnte, und noch viel weniger sah ich in diesem Kapitel einen Bezug auf Maria.

Dieses Gespräch war für mich ein Wendepunkt, wo ich mich zu öffnen begann dafür, dass es für die katholischen Lehren auch biblische Begründungen gab, die ich bisher nicht wahrgenom­men hatte. Im Verlauf unserer Gespräche über die Heilige Schrift bemerkte ich, dass diese immer wieder mit einer Patt­situation endeten. Michael konnte für bestimmte Schriftpassa­gen plausible katholische Interpretationen liefern; aber es schien mir, dass die protestantischen Interpretationen gleich­falls plausibel waren. Wie sollte man sich - konfrontiert mit zwei unterschiedlichen, aber gleich plausiblen Interpretatio­nen der Hl. Schrift – entscheiden?

An dieser Stelle kommen nun die Kirchenväter in meine Geschichte. Ich entsinne mich, wie Michael einmal vorschlug, doch einen Blick auf die frühen Kirchenväter zu werfen und sie die „ausschlaggebende Stimme“ sein zu lassen. Weil die frühen Kirchenväter selbst zeitlich viel näher bei den Aposteln waren und ein viel klareres Verständnis als wir Heutigen haben mussten von dem, was uns die Apostel lehren wollten, würden uns die Schriften der Väter helfen, zur richtigen Auslegung des Neuen Testamentes zu kommen.

Dieses Argument scheint mir heute noch genauso plausibel wie damals, als ich noch ein Protestant war. Davor wusste ich nichts darüber, was die frühen Kirchenväter wirklich gesagt hatten, aber ich akzeptierte den Gedanken, dass sie, weil sich ihre Lebenszeit mit der der Apostel überschnitt, ein gutes Verständnis davon haben müssten, was die Apostel in den Evangelien und den Briefen meinten.

Also begann ich die Väter zu erforschen, besonders die frühes­ten, die sogenannten „Apostolischen Väter“.  Ich begann damit, indem ich mir ein Exemplar des Buches „Crossing the Tiber“ („Den Tiber überqueren“) von Stephan Ray** besorgte. Ray behauptet auf der Rückseite des Buches, dass die Kirchen­väter Katholiken waren und ihn überzeugten, „über den Tiber zu schwimmen“. „Das muss ich mir mal anschauen“, dachte ich, denn ich war überzeugt, dass die Kirchenväter Kalvinisten waren.

Ich brachte das Buch eines Abends mit nach Hause und las Rays Bericht über seine eigene Konversion; dann stürzte ich mich hinein in die Serie seiner Zitate der Väter, die die katholische Lehre von der wirklichen Gegenwart JESU in der hl. Eucharistie beweisen sollten. Ray begann damit, das Neue Testament zu zitieren und das eine oder andere frühchristliche Dokument. Ich war davon wenig beeindruckt, weil die Zitate, die er anführte, sowohl symbolisch als auch realistisch verstan­den werden konnten.

Dann traf ich auf ein Zitat, das mich umhaute. Ich las es immer und immer wieder. Dieses Zitat konnte einfach nicht symbo­lisch verstanden werden, und der Kirchenvater, der das sagte, hatte zu früh geschrieben, als dass er von den Irrtümern des Papismus hätte verwirrt oder hinters Licht geführt werden können.

Ich hatte eine schwere Zeit, zu glauben was ich las, und ich dachte mir, dass Ray dieses Zitat aus dem Zusammenhang gerissen oder bei der Übersetzung verändert hätte. Also schaute ich mich nach einer unabhängigen Übersetzung der frühen Kirchenväter um. Ich bekam ein Buch in die Hand, das einmal für einen Kurs konzipiert war und das protes­tantische Übersetzungen von Klemens von Rom und Ignatius von Antiochien enthielt. Ich begann die Briefe des Ignatius von Anfang an zu lesen, um den Zusammenhang zu verstehen. Ignatius hat uns fünf Briefe hinterlassen an die Kirchen von Kleinasien (heute Türkei), die er im Jahr 106 n. Chr. verfasst hatte, als er in Ketten gefesselt war, um in Rom den Löwen zum Fraße vorgeworfen zu werden. Als ich seine Briefe las, wurde ich nervös. Er hielt daran fest, Dinge zu sagen, die so schrecklich katholisch klangen:

„Wenn jemand vom Meister gesandt wird…, dann sind wir verpflichtet, ihm den gleichen… Empfang zu bereiten wie dem, der ihn gesandt hat,… und daher… müssen wir einen Bischof genauso achten wie den HERRN selbst.“

(Ignatius an die Epheser, § 6)

Kein Protestant würde jemals so etwas sagen! Ich erinnerte mich, was mein Professor für Kirchenleitung einmal in einer Unterrichtsstunde im Seminar gesagt hatte: „Das Grundprinzip von kalvinistischer Kirchenleitung ist: Dafür braucht es keine Bischöfe!“

Und weiter:

„Das besagt also, dass wir nicht bloß den Namen Christ tragen, sondern in Wirklichkeit ein Christ sein sollen; nicht wie manche Personen, die einen Mann zwar als Bischof ansprechen, aber ihn tatsächlich gar nicht beachten. Ich kann nicht erkennen, wie solche Leute mit gutem Gewis­sen handeln können, wenn ich sehe, wie die Zusammen­künfte, die sie abhalten, keinerlei gültige Autorität haben.“

(Ignatius an die Magnesier, § 4)

Kein Protestant würde je so etwas sagen! Wir haben nicht einmal das Konzept, dass eine Versammlung „Autorität“ haben sollte. Jedermann könnte zu Versammlungen einladen, aus welchen Gründen auch immer.

Und weiter:

„Auf keinen Fall redet euch ein, dass es gut und richtig sei, eurem eigenen privaten Urteil zu folgen…“

(Ignatius an die Magnesier, § 7)

Auch so etwas würde ein Protestant nie sagen! Denn das private Urteil war immer die letzte Instanz! Aber das war noch nicht das Schlimmste! Das Schlimmste war die Stelle, die Ray in seinem Buch zitiert hatte. Ich habe diese Stelle schließlich in ihrem Zusammenhang geprüft, aber sie ließ sich nicht anders verstehen!

„Aber schauen wir auf die Menschen, die eine solch verkehrte Vorstellung haben von der Gnade JESU CHRIS­TI… Sie bleiben sogar der Eucharistie und den öffentlichen Gebeten fern, weil sie nicht zugeben wollen, dass die Eucharistie der ureigene Leib unserer Retters JESUS CHRISTUS ist, der für unsere Sünden gelitten hat und den der VATER in Seiner Güte danach wieder auferweckt hat.“

(Ignatius an die Smyrnäer, § 6-7)

Kein Protestant würde das sagen! In Wahrheit musste ich, um ein Pastor in meiner früheren Konfession zu sein, bestätigen, dass die katholische Eucharistie „ein verdammungswürdiger Götzendienst“ sei, weil dabei Brot und Wein verehrt werden, als seien sie GOTT! Doch hier bestand Ignatius auf dieser vielleicht zentralsten Lehre des Katholizismus: die Eucharistie ist einfachhin der LEIB CHRISTI.

Plötzlich ging mir ein Licht auf. Wenn Ignatius auf mich schau­en würde, dann würde er mich als einen Häretiker ansehen. Ich betete mit einer kleinen Gruppe, die sich weigerte, die Autorität des örtlichen Bischofs anzuerkennen; ich fällte private Urteile über religiöse Dinge, und ich leugnete, dass die Eucharistie der LEIB JESU war, indem ich sie ein bloßes Symbol nannte. Aus der Perspektive dieses alten heiligen Hirten und Märtyrers, der mindesten einige der Apostel persönlich gekannt und wie sie den Märtyrertod erlitten hatte, war ich ein Häretiker. Es waren nicht die Katholiken, die die Prinzipien der frühen Christenheit verändert hatten, es war ich und waren Leute wie ich, die den  Glauben verändert hatten.

Ich habe kurz mit dem Gedanken gespielt, Ignatius und die übrigen frühen Väter einfach zurückzuweisen. „Die sind eben nicht inspiriert gewesen, und haben daher auch keine Autori­tät!“

Aber ich erkannte, dass es da ein Problem gab. Von apolo­getischen Diskussionen mit Atheisten wusste ich, dass ich sehr wohl wollte, dass das Zeugnis der Kirchenväter verlässlich sei. Denn sie waren der einzige Grund dafür, dass wir wirklich darauf vertrauen konnten, dass Markus Markus und Lukas Lukas usw. verfasst hatte. Sie waren schließlich diejenigen, die unabhängige Zeugnisse bezüglich der Authentizität des Neuen Testaments geliefert haben.

„Woher wissen Sie denn, dass das Evangelium tatsächlich von Johannes geschrieben wurde?“, würden die Skeptiker fragen. „Weil alle Kirchenväter das so sagen!“ würde ich antworten. „Und ihr Zeugnis ist verlässlich. Viele sind für den Glauben gestorben. Sie würden nicht für eine Lüge sterben!“

Und jetzt sagen mir diese Kirchenväter, die ich ja für die Authentizität des Neuen Testaments zu zitieren pflegte, dass meine Interpretation des Neuen Testamentes falsch ist. War ich dabei, sie zu ignorieren?

Ich merkte, dass ich nicht so heuchlerisch sein konnte, zu meinem skeptischen Freund zur Linken zu sagen: „Vertraue auf das Zeugnis der Kirchenväter über die Evangelien!“ und dann, zu meinem katholischen Freund zur Rechten gewandt zu sagen: „Die Kirchenväter besaßen keine Autorität und haben den Glauben nicht verstanden!“

Außerdem war es ja nicht so, als ob die Kirchenväter mir etwas gegen die Heilige Schrift sagten. Wenn Ignatius sagte: „Die Eucharistie ist der ureigene Leib unseres Retters JESUS CHRISTUS“, unterschied sich das irgendwie von dem, was der heilige Paulus sagt: „Das Brot, das wir brechen – ist es nicht Teilnahme am Leib CHRISTI?“ (1 Kor 10,16).

Wenn Ignatius sagte: „Wir müssen den Bischof so betrachten als sei es der HERR selbst“, unterscheidet sich das in irgendeiner Weise von den eigenen Worten des HERRN an die Apostel: „Wer euch aufnimmt, nimmt mich auf.“ (Mt 10,40), oder von Paulus an die Hebräer: „Gehorcht euren Vorstehern und ordnet euch ihnen unter, denn sie wachen über euch und müssen Rechenschaft darüber ablegen“ (Hebr 13,17)?

Ignatius sagte nichts gegen die Lehren der Apostel im Neuen Testament. Er hat sie nur angewendet, sie interpretiert, in einer Weise, wie ich selber es nicht gelehrt bekam. Ich hatte das Gefühl, als ob Ignatius seinen Arm über zweitausend Jahre hinweg zu mir herüberstrecken, mir einen Klaps geben und sagen würde: „Du, John, du bist der Häretiker!“

Als die Sonne am nächsten Morgen aufging, hatte ich den Entschluss gefasst, katholisch zu werden.«

 

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* Der amerikanische Titel des Artikels „The (Church) Father who took me to the Woodshed“ ist schwierig zu übersetzen. „Woodshed“ ist wörtlich der Holzschuppen, aber auch der Ort, wohin man sich zurückzieht, um intensiv zu üben (bes. musikalisch), um für sich zu sein, oder auch um bestraft zu werden. Es könnte gemeint sein: „Der Kirchenvater, der mich zum Nachdenken brachte.“

 

**Stephen K. Ray beschreibt auf seiner Homepage „Defenders of the Catholic Faith“ (www. Catholic-convert.com) wie er als evangelikaler Protes­tant, geprägt von einem Baptisten-Prediger, sich um das kümmerte, was der der HL. GEIST ihm persönlich offenbarte – wie er meinte –, sich aber kaum darum kümmerte, was der HL. GEIST zu anderen, besonders zu jenen in den ersten christlichen Jahrhunderten, von denen einige noch die Apostel gekannt hatten, gesagt hatte. Er sei überzeugt gewesen, die frühen Christen seien in ihrer Theologie und ihrer religiösen Praxis Protestanten gewesen. Erst in späteren Jahrhunderten sei durch den „katholischen Kram“ die Verderbnis gekommen. Doch „je mehr er die frühen Kirchenväter Ignatius von Antiochien, Clemens von Rom (Schüler von Petrus und Paulus), Papias, Irenäus, Polycarp, Justin den Märtyrer und andere studier­te,“ wurde er „davon überzeugt, dass die frühe Kirche katholisch war“. Intellektuelle Ehrlichkeit und geistige Integrität hätten ihn gezwungen, Katholik zu werden. So wie es der alte Grundsatz sage: „Das Wasser ist immer kühler und reiner, je näher du der Quelle kommst.“

Aus einem Zeitungsbericht über die Familie Ray vom Juni 1997 ist zu erfahren, dass sie vier Kinder haben. Steve war Baptist, seine Frau Janet Presbyterianerin. Zur Zeit ihrer Eheschließung, 1976, interessierten sie sich für verschiedene Konfessionen und „nicht konfessionelle Kirchen“, weil sie sich mit der zunehmenden Akzeptanz der Abtreibung in ihrer angestammten Kirche nicht mehr beheimatet fanden und auf der Suche waren. Sie lebten ihren Glauben zuhause mit dem Lesen der Hl. Schrift. Anfang der Neunzigerjahre war Steve vollkommen zufrieden, „JESUS CHRISTUS zu lieben, die Bibel zu studieren, für seine Familie zu sorgen und als Unternehmer eine Firma für Büroreinigung aufzubauen“. Die Kinder unter­richteten sie zuhause (Homeschooling). Seine Frau Janet trug eine Sehn­sucht nach mehr in sich; der Predigt-GOTTESdienst in der baptistischen Kirche schien ihr unzureichend, es fehlte ihr die GOTTESverehrung (worship). Erstmals öffnete ein Bericht über die orthodoxe Kirche den Blick, dass es in der frühen Zeit eine organisierte Kirche und nicht nur eine „unsichtbare“ Kirche gab. Sie kauften jedes Buch, das sie über die alte Kir­che finden konnten und stießen auf die frühen Kirchenväter. Und sie entdeckten, dass diese nicht protestantisch waren – wie man es sie gelehrt hatte –, sondern katholisch. Steve erkannte, dass ihre Meinung, die Bibel sei vor der Kirche gekommen, falsch war. „Es gab die Kirche. JESUS hinterließ uns nicht ein autoritatives Buch. Er hinterließ uns eine autoritative Kirche, und später gab uns die Kirche ein autoritatives Buch, die Bibel. Aber die Kirche war zuerst da.“ Bei der Beschäftigung mit den Kirchen­vätern entdeckten sie, dass die frühe Kirche glaubte, dass CHRISTUS in der Taufe am Werk ist, an die apostolische Sukzession, an den Primat des Bischofs von Rom.

Silvester 1993 wurde zum Wendepunkt. Sie verbrachten den Abend mit Freunden, und er endete in theologischen Diskussionen. Das Ehepaar verbrachte den Neujahrstag 1994 mit dem Lesen und dem Hören von Kon­versionsberichten vom Tonband, und am Abend sagte Steve Ray zu seiner Frau, mit Tränen in den Augen: „Ich bin katholisch“, und es dauerte nicht bis zum nächsten Tag, dass Janet dasselbe sagen konnte. Als sie mit Freunden, die im Jahr vorher konvertiert waren, darüber sprachen, luden diese sie ein, mit ihnen zur hl. Messe zu gehen. Sie selber hatten noch gedacht, sie könnten einfach „in ihren Köpfen katholisch sein“. Janet sagte nachher zu ihrem Mann, sie habe das Evangelium nie klarer verkündet gehört als in der hl. Messe. – Auch wenn die Eltern sich nun für den katho­lischen Glauben entschieden hatten, so war es für ihre beiden größeren Kinder keine einfache Entscheidung. An Pfingsten 1994 wurden die Rays in die Kirche aufgenommen. (Anm. FMG)

 

 

 

In Kürze

 

Warnung vor Mobbing in der Kirche

Augsburg. Auf dem Hintergrund eines Verbots für einen Pfar­rer, als freier Autor in der konservativen Wochenzeitung „Junge Zeit“ zu veröffentlichen, äußerte sich der Philosoph Robert Spaemann mit einer ausdrücklichen Warnung vor Mobbing in der Kirche. Dass der Pfarrer, der „nichts Unrechtes“ getan ha­be, sich an die Weisungen des Bistums halte, würdigte Spae­mann als eine „Haltung, die Pfarrer Oblinger in meinen Augen außerordentlich ehrt, weil nach seiner Ansicht Gehorsam für einen Geistlichen eine wichtige Tugend ist“. Davon könnten sich andere in der Kirche „eine dicke Scheibe“ abschneiden. Doch warnte Spaemann, einer der herausragend­sten Philosophen in Deutschland, gleichzeitig vor einer zuneh­menden Diskriminierung Konservativer in der katholischen Kir­che in Deutschland. Dieser Fall reihe sich in eine Anzahl ein, „bei denen Konservative in der Kirche gemobbt werden. Man muss reagieren, weil sonst die Gefahr besteht, dass das immer weiter Schule macht“, so Spaemann. Wenn ein Kesseltreiben weniger oder von einschlägiger Seite etwa gegen konservative Pfarrer einsetze, hätten diese „meist keine Chance“ mehr, selbst wenn in betroffenen Pfarrgemeinden die Mehrheit hinter dem Pfarrer stehe. Spaemann kritisierte auch, „dass deutsche Bischöfe oftmals eher der nichtchristlichen Öffentlichkeit hörig sind als dem Papst gegenüber treu“ (vgl. DT 28.1.2012).

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Eigene Internetseite

Loitz, Krs. Demmin, Vorpommern. Die aus der heutigen Slowakei stammende Reinheitsmärtyrin Brigitte Irrgang, die 1954 elfjährig in Loitz in der Verteidigung ihrer Reinheit starb (vgl. FMG-INFORMATION 70 S.34ff.; 78 S. 22ff.; 84 S. 26f.; 86 S. 24 und ; 90 S. 22), hat seit einiger Zeit eine eigene Internetseite, auf der ihr Lebenslauf, Literatur, lokale Hinweise, Termine, der Zugang zu einem Freundeskreis und ein geistlicher Impuls angeboten werden. Sie ist erreichbar unter www. brigitte-irrgang.de.

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Katholik opferte Leben für die Verteidigung eines Kindes

China. In der Provinz Hebei starb im Mai letzten Jahres der behinderte Katholik Wu Wen De in der Kleinstadt Gao Cheng (Hebei) bei dem Versuch, ein Mädchen vor einem angreifenden Dieb zu retten. Damit gehört er zu den zehn bedeutendsten Persönlichkeiten, die die chinesischen Medien in der Provinz Hebei, der katholischen Hochburg in China, wegen ihres vor­bildlichen Verhaltens gewürdigt haben. Wu Wen De hatte trotz einer Behinderung, an der er seit seiner Kindheit infolge einer Kinderlähmung litt, auf Hilfeschreie eines Mädchens reagiert, das sich gegen einen Dieb wehrte. Keiner der anwesenden Passanten hatte angehalten, um dem Mädchen zu helfen. Wu Wen De, der in der Nähe den Lastwagen einer Eisenfabrik reinigte, eilte sofort zu Hilfe und versuchte, den Dieb abzu­wehren, der jedoch elfmal mit dem Messer auf ihn einstach. Der behinderte Katholik erlag im Krankenhaus seinen Ver­letzungen. An seinem Begräbnis nahm nicht nur die katholi­sche Glaubensgemeinschaft teil, sondern viele andere Bürger und Behördenvertreter. Er wurde zum „moralischen Vorbild“ und „Helden der Gerechtigkeit und des Mutes“ ernannt. Für Katholiken ist insbesondere sein Glaubenszeugnis wertvoll, da er in der Nachfolge CHRISTI sein Leben für andere hingab (vgl. Zenit 18.1.2012).

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Volksabstimmungen über Homo-„Ehe“ – 32mal Nein

New York. In den USA fanden – nach einer Übersicht des „Family Research Council“ (vgl. www. katholisches.info 2.6.2012) – in bis­her zahlreichen Bundesstaaten insgesamt 32 Volksabstimmun­gen über die Einführung einer Homo-„Ehe“ statt. In allen 32 Re­ferenden wurde die Gleichstellung homosexueller Beziehungen mit der Ehe abgelehnt und die Ehe als Verbindung von Mann und Frau gestärkt. Es waren im Durchschnitt jeweils zwei Drittel der Stimmen. Seit der jüngsten Volksabstimmung im Bundes­staat North Carolina warnen Homo-Verbände und linke Kom­mentatoren, dass dieser Weg eine Sackgasse sei. Wenn das Volk entscheiden dürfe, komme die Homo-„Ehe“ nicht voran. Das bedeute, so kommentierte Lawrence Jacobs, Geschäfts­führer des Weltfamilienkongresses, dass „überall dort, wo die Homo-‚Ehe’ gesetzlich anerkannt wurde, dies nicht geschah, weil die Bürger dafür waren, sondern weil es Politiker oder Richter waren, die von oben bestimmt haben“.

20 US-Bundesstaaten unterbanden durch Gesetze ausdrück­lich die Einführung der Homo-„Ehe“ oder eine andere Form der gesetzlichen Gleichstellung, 10 weitere legten durch Gesetz die Ehe als Verbindung von einem Mann und einer Frau fest. So definieren heute 42 der 50 US-Bundesstaaten die Ehe als Bund zwischen Mann und Frau. 8 Staaten haben die Homo-„Ehe“ zugelassen (in zweien davon wurde diese Gleichstellung aber noch nicht umgesetzt), in keinem fand eine Volksabstim­mung statt. Der bisher jüngste Volksentscheid fand im Mai 2012 in North Carolina statt, wo 61% der Wähler für eine Ver­fassungsänderung stimmten, mit der die Ehe in der Verfassung als Bund zwischen Mann und Frau verankert wurde.

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Erzabt kritisiert Bischöfe von Augsburg und Regensburg

St. Ottilien. In einem von Erzabt Jeremias Schröder verfass­ten Artikel in der Ordenszeitschrift „Missionsblätter“ 1/2012 nahm der Benediktinerabt Stellung zum Auftrittsverbot für den früheren bayerischen Kultusminister (und damit Verantwort­lichen für die Einführung der Schulsexual„erziehung“) und ZdK-Vorsitzenden Hans Maier im Haus St. Ulrich in Augsburg. Wie schon vorher im Bistum Regensburg durch Bischof Gerhard Ludwig Müller, so hatte Bischof Konrad Zdarsa im Februar eine Buchvorstellung Maiers in dem kirchlichen Haus untersagt mit Bezug auf das Engagement Maiers für die Schwangeren­beratungsorganisation „Donum vitae“, die entgegen der Weisung Roms und der Entscheidung der deutschen Bischöfe die sog. Konfliktberatung mit dem für die Abtreibung not­wendigen Beratungsschein fortführt. Der Erzabt von St. Ottilien bezog sich nun in seinem Artikel „Was ist eigentlich kon­servativ?“ auf eine Formulierung der „Süddeutschen Zeitung“ in der Meldung über das Auftrittsverbot für Maier. Er lobt Maier als „führenden Vertreter einer typisch bayerischen katholisch-konservativen Kultur“ und warf faktisch dem Augsburger Bischof eine „freiwillige Selbstbeschränkung des kirchlichen Horizonts“ vor, eine „sehr kleine geistige Welt“, in der sich „eine neue Radikalität breit machen“ könne. Die Diskussion um „Donum vitae“ habe „zu einer tiefgehenden Frustration vieler politisch tätiger Laien geführt“. Dem Regensburger Bischof – dem nunmehr neu ernannten Präfekten der Glaubenskongre­gation“ – attestiert der Erzabt, „es gehe inzwischen vor allem um die Bekräftigung bischöflicher Autorität um ihrer selbst willen“, dies finde man „vor allem im Lehrwirken von Bischof Gerhard Ludwig Müller“. Wer Maier die Tür weise, signalisiere, „dass er diese Menschen nicht braucht, oder jedenfalls nur dann, wenn sie ohne weiteres gehorchen, auch in sehr konkrete persönliche Entscheidungen der Weltverantwortung hinein“. Offenbar ist für den Abt jemand, der „ohne weiteres gehorcht“, fragwürdig und verdächtig (man vergleiche dazu die Ausführungen des Hl. Vaters über den Gehorsam am Grün­donnerstag dieses Jahres!). Um seine Gegenposition deutlich zu machen, erklärt Abt Schröder, „wir in St. Ottilien haben die Katholische Erziehergemeinschaft mit Hans Maier nach St. Ottilien eingeladen“.

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Auf dem Weg zur Seligsprechung

Vatikan. Am 28. Juni 2012 hat Papst Benedikt XVI. in einer Audienz für den Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen, Kardinal Amato, wiederum eine Reihe von Dekreten über ein Wunder, über das Martyrium oder über den heroischen Tugendgrad promulgiert. Darunter befindet sich auch das Dekret über die heroischen Tugenden der jungen Ordensschwester Maria Margit Bogner, die der Hagiograph Wilhelm Schamoni mit kurzer Lebensskizze und Foto in seine Sammlung „Jung und heilig. Wahre Bildnisse“ aufgenom­men hat. Diese Broschüre darf der FMG seit Jahren verbrei­ten. - Ethel (Adelheid) Maria Anna Bogner, am 15. Dezember 1905 in Melenci, Serbien geboren, am 13. Mai 1933 in Érd, Ungarn, verstorben, war die Tochter des Steuernotars Johann Bogner und seiner Frau Ethel, geborene Schiller. Seit der Kindheit hatte sie als Folge einer Hüftknochenerkrankung ein steifes Bein. Nach der Firmung 1923 begann sie ein intensives geistliches Leben und legte 1925 ein privates Vollkommen­heitsgelübde ab; von da an führte sie Tagebuchaufzeichnun­gen über ihren inneren Weg mit GOTT. 1927 wurde sie von der spanischen Grippe angesteckt und erlitt eine Brustfellentzündung mit Schädigung der Lunge. Seit 1925 wollte sie in ein Kloster eintreten, am liebsten zu den Karmelitinnen, da sie die kleine hl. Theresia von Lisieux besonders verehrte. Wegen ihres schwachen Gesundheitszustandes wurde dies abgelehnt; 1927 trat sie daher in den Orden der Heimsuchung Mariens ein, in das Kloster der Heimsuchungsschwestern in Thurnfeld bei Innsbruck, und erhielt den Ordensnamen Maria Margit – der ihre Seelenverwandtschaft mit der hl. Margareta Maria Alacoque ausdrückte. 1928 wurde in Érd bei Budapest ein ungari­sches Heimsuchungskloster gegründet, wo sie bis zum Ende ihres Lebens weilte. Nach ihrer Ewigen Profess 1932 brach ihre Lungenerkrankung wieder voll aus, sie wurde bettlägerig und starb im Mai des folgenden Jahres. Gleich nach ihrem Tod setzte an ihrem Grab die Verehrung als „Kleine Thérèse von Ungarn“ ein. Das Seligsprechungsverfahren wurde bereits 1937 vom Bischof von Stuhlweißenburg eingeleitet (vgl. auch www. franz-sales-verlag.de/fsvwiki/index.php/Lexikon/MariaMargitBogner).

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Irrige moraltheologische Aussagen gerügt

Vatikan-Washington. Die vatikanische Kongregation für die Glaubenslehre rügte moraltheologische Aussagen einer US-amerikanischen Ordensfrau als unvereinbar mit der katholi­schen Lehre. Anlass war das Buch „Just Love. A Framework for Christian Sexual Ethics“ („Nur die Liebe. Ein Rahmen für christliche Sexualethik“, 2006) von Sr. Margaret A. Farley RSM (=„Religious Sisters of Mercy“). Die von Kardinal Levada unter dem 30.3.2012 unterzeichnete „Notifikation“ zu diesem Buch informiert in der Einleitung zunächst über das voraus­gehende Verfahren: Die Glaubenskongregation hatte sich nach einer Vorprüfung des Buches über die Generaloberin an die Autorin gewandt und auf „lehrmäßige Probleme“ hingewiesen. Die Autorin hatte keine zufriedenstellende Antwort gegeben. „Weil die Angelegenheit lehrmäßige Irrtümer betraf und die Veröffentlichung des Buches unter den Gläubigen Verwirrung stiftete“, führte die Kongregation ein „dringliches Lehrprüfungs­verfahren“ durch. Nach einer Prüfung durch eine Kommission von Fachleuten urteilte die „Ordentliche Versammlung“ der Kongregation im Juni 2011, dass das Buch „irrige Auffassun­gen“ beinhaltet, „deren Verbreitung den Gläubigen schweren Schaden zuzufügen droht“. Es folgte die Aufforderung an die Autorin, die enthaltenen „unannehmbaren Thesen zu korrigie­ren“. Deren Antwort und eine Stellungnahme der Ordensoberin brachten keine angemessene Klärung. So wurde die Veröffent­lichung der Notifikation beschlossen (vgl. OR dt. 22.6.2012 S. 11f).

Diese Notifikation kritisiert, dass die Autorin „kein richtiges Ver­ständnis von der Rolle des Lehramts der Kirche“ zeigt, lehr­amtliche Aussagen ignoriert oder als „eine Meinung unter anderen“ behandelt. Insbesondere werden dann „Aussagen über Masturbation, homosexuelle Handlungen, homosexuelle Lebensgemeinschaften, die Unauflöslichkeit der Ehe und das Problem der Scheidung und Wiederverheiratung“ im Einzelnen behandelt. Die „Notifikation“ verweist auf die „lange und gleich­bleibende Überlieferung“ und „das sittliche Empfinden der Gläubigen“, dass Masturbation „eine in sich schwere ord­nungswidrige Handlung“ ist, „weil der frei gewollte Gebrauch der Geschlechtskraft, aus welchem Motiv er auch immer ge­schieht, außerhalb der normalen ehelichen Beziehungen seiner Zielsetzung wesentlich widerspricht“, weil der „volle Sinn ge­genseitiger Hingabe als auch der einer wirklich humanen Zeu­gung in wirklicher Liebe“ fehlt; hinsichtlich der seelsorglichen Behandlung werden aber auch schuldvermindernde Faktoren (affektive Unreife, Macht eingefleischter Gewohnheit, Angst­zustände usw.) erwähnt.

Während die Schwester von homosexuellen Beziehungen oder Handlungen sagt, sie könnten wie heterosexuelle Verhal­tenweisen „gerechtfertigt sein“ und sollten „respektiert werden“, verwirft die Glaubenskongregation dies als „nicht annehmbar“ und verweist auf die entsprechenden Aussagen des Katechis­mus der Katholischen Kirche. Auch das Eintreten der amerika­nischen Autorin für die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften wird zurückgewiesen. Sr. Farley be­hauptet auch, die eheliche Bindung könne „aus denselben ultimativen Gründen wie jede äußerst ernsthafte, nahezu unbedingte, dauerhafte Beziehung aufhören, bindend zu sein. Auch dies wird mit kurzer Begründung als der Lehre der Kirche und der Weisung JESU widersprechend zurückge­wiesen. Die amerikanische Autorin behauptet dann auch, dass das Eingehen einer zweiten Ehe nach einer Scheidung möglich sei. Auch das weist die Glaubenskongregation natürlich als Widerspruch zur katholischen Lehre zurück und schreibt dann – im Hinblick auf die derzeitigen, auch bischöflichen Bestre­bungen zur Sakramentenzulassung sog. wiederverheirateter Geschiedener zitierenswert! –: „Falls Geschiedene zivil wie­derverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze GOTTES objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kom­munion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aus­söhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen ge­währt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu CHRISTUS verletzt zu haben und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben.“ (Vgl. kath.net 4.6.2012, Zenit 5.6.2012)

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Wieder Erzwingungshaft für SE

Dreieich bei Frankfurt/M. Der Verein „Schulunterricht zu Hause e. V.“ (SchuzH) informierte am 29. Juni, dass erneut ein Vater in Nordrhein-Westfalen in Erzwingungshaft genommen wurde, weil er seinen zehnjährigen Sohn nicht an dem in der 4. Klasse vorgesehenen 20-stündigen Sexualkundeunterricht teil­nehmen ließ. Er und seine Frau waren zu einem Bußgeld von 250 € verurteilt worden. Bei der Weigerung, das „Bußgeld“ („Buße“ „für seine wahrgenommene Elternpflicht, seinen Sohn vor staatlichen Eingriffen in dessen Intimsphäre zu schützen“) zu zahlen. Vor ein paar Monaten habe es noch den Anschein gehabt, als vollziehe sich bei den betreibenden Behörden ein Umdenken. Doch „am 29.6.2012 wurde Herr M. nun doch in seinem Haus festgenommen und in die Vollzugsanstalt Atten­dorn verbracht“.

Die Eltern M. hätten sich mit den Unterrichtsmaterialien der 20 Stunden SE in der 4. Klasse befasst: „Diese bestätigten ihre Entscheidung, die sie schon auf Grund der Elterninformation zu dieser Sexualerziehung für sich und ihr Kind getroffen hatten: Ihr Sohn, der sich noch in der Latenzphase befindet, muss vor dieser schamlosen, antichristlichen Sexualerziehung geschützt werden. Die Latenzphase ist die Phase zwischen 6.-12. Le­bensjahr, in der die Kinder viele soziale und seelische Antriebe entwickeln, sexuelle Anstöße jedoch entwicklungsstörend sind. Der Sohn weigerte sich, an diesem Unterricht teilzunehmen. Auch andere Schüler in NRW verweigern die Teilnahme am Sexualkundeunterricht. Wenn Eltern nicht wie die Eheleute M. ihr Kind vor der Zwangssexualisierung der Schule schützen, bleiben die Kinderrechte zunehmend auf der Strecke. Die Eltern M. beantragten Befreiung. Sie legten die Persönlichkeits­rechtsverletzung ihres Sohnes dar (Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG), die eintritt, wenn sie ihn nicht vor den Eingriffen der Sexualerziehung in seine Intimsphäre durch Nichtteilnahme an diesem Unterricht schützen. Sie beriefen sich darauf, dass das Unterrichtsmaterial nicht den Zulassungsvoraussetzungen für den staatlichen Sexualkundeunterricht entspricht (BVerfGE 46,47ff). Nach der genannten Entscheidung des Bundesverfas­sungsgerichtes muss das Unterrichtsmaterial wissenschaftlich geprüft sein, und der Unterricht muss die elterliche Glaubens­überzeugung und das Persönlichkeitsrecht der einzelnen Schüler respektieren. Sie beriefen sich auf ihr grundrechtlich gewährtes Elternrecht (Art. 6 II Satz1 GG i.V.m. Art. 4 I und II GG). Danach können sie ihren Sohn von ideologischen Unterrichtungen fernhalten, die ihrer Glaubensüberzeugung nicht entsprechen und die sie für falsch und schädlich halten (BVerfGE 93,1/17). Sie beriefen sich auch auf Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), nach dem die Glaubensüberzeugung der Eltern im staatlichen Unterricht sicherzustellen ist. Die Eltern M. fassten ihre Beurteilung der schulischen Sexualerziehung am Ende ihres Schreibens an das Amtsgericht Gummersbach wie folgt zusammen (Schreiben vom 23.03.2009, S.2):

‚Die staatliche Sexualerziehung ist einseitig emanzipato­risch-ideologisch ausgerichtet; sie widerspricht unserer christlichen Glaubensüberzeugung, und wir halten sie für falsch, weil sie die Kinder zu einer selbstbestimmten Frühsexualität mit allen negativen Folgen einer solchen verführt (z.B. Erziehungsunfähigkeit – so S. Freud) und die Pädophilie bejaht, wenn das Kind sie will.’

Das Amtsgericht Gummersbach urteilt (Urteil des AG Gummersbach – Az: 85 OWi 66/09 - S.3), ohne sich mit dem vorgelegten Unterrichtsmaterial und den rechtlichen und tat­sächlichen Darlegungen der Eltern auch nur ansatzweise be­fasst zu haben:

‚Ein wichtiger Grund, der eine Befreiung erforderlich ge­macht hätte, war nach Ansicht des Gerichts auch nicht ge­geben. Es ist bereits mehrfach höchstrichterlich entschieden worden, dass die verpflichtende Teilnahme am Sexualkundeunterricht weder eine grundrechtlich geschütz­te Position des Kindes oder seiner Eltern unzumutbar ver­letzt ...’“

So kommentiert SchuzH: „Der konkrete schulische Sexualkun­deunterricht ist damit der gerichtlichen Kontrolle entzogen. Die staatliche Sexualerziehung kann Elternrechte (Art. 6 II Satz1 GG, Art. 4 I und II GG ) und Schülerrechte (Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG) sanktionslos verletzen. Dieses Urteil ist in NRW leider kein Einzelfall einer richterlichen Falschentscheidung. Das OLG Hamm teilt die Ansicht des AG Gummersbach in ständiger Rechtsprechung (OLG Hamm III – 4 RBS 77/12) – und das nicht nur für den Bereich der staatlichen Sexualer­ziehung, sondern für all die Fälle, in denen sich Eltern auf ihr Elternrecht berufen und ihre Kinder aus Glaubens- und Gewis­sensgründen von Schulveranstaltungen fernhalten. Diese Ent­scheidungen missachten die Grundrechtsbindung der Behör­den und Gerichte (Art. 1 III GG) und höhlen damit die Rechte der Eltern und Schüler im Bereich der Schule aus.“

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Keine Dispens von der Schulpflicht

Stuttgart. Ähnlich urteilte das Verwaltungsgericht Stuttgart: Religiöse Gründe würden die Schulpflicht nicht aufheben. Re­formatorisch-baptistische Eltern wollten ihre drei Kinder zu Hause unterrichten. Gegen das Urteil ließ das Gericht Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zu. Zur Durchsetzung der Schulpflicht hatte das Regierungs­präsidium den Eltern ein Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro je Kind für den Fall angedroht, dass die Kinder nicht zum Unterricht kämen. Dagegen hatten die Eltern geklagt. Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts hatte entschieden, die Durchsetzung der Schulpflicht sei rechtmäßig; es stehe den Eltern frei, ihre Kinder auf eine anerkannte christliche Schule zu schicken. – Die Eltern hatten auch kritisiert, dass die Kinder zur Emanzipation erzogen würden und christliche Sexualethik keine Rolle spiele. Die Richter sprachen in ihrem Urteil von einem Interesse der Allgemeinheit, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegen­zuwirken und Minderheiten zu integrieren (vgl. DT 26.4.12, kath.net 25.4.12).

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Gegen Schulsexual„erziehung“ in der Schweiz

Basel. Ein „Überparteiliches Komitee ‚Schutz vor Sexuali­sierung in Kindergarten und Primarschule’“ in Basel melde­te sich in einem „Pressecommuniqué“ zu Wort (vgl. Kath. Wochen­zeitung, 27.4.2012). Darin wird beklagt, dass die Kinder in Kinder­gärten und Primarschulen mit Pornografie und Sexualkunde­unterricht belästigt werden. Deshalb fordere man „Kein Sexualkundeunterricht vor 9 Jahren, ab 9 Jahren freiwilliger Sexualkundeunterricht, ab 12 Jahren obligatorischer Biologie­unterricht“. Sexualerziehung bleibe Sache der Eltern, das „Recht der Kinder auf ein altersgerechtes Grundwissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung“ sowie der Schutz vor sexuellem Missbrauch blieben gewahrt. Das solle in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert werden und dafür sei in Bern eine formelle „Volkinitiative“ lanciert worden (vgl. zur SE in der Schweiz: FMG-INFORMATION 105 S. 31f).

Kommentar: Es ist erfreulich, dass das Anliegen erkannt ist und Bestrebungen dagegen unternommen werden. Den Inhalt halten wir aber leider für einen gänzlich ungenügenden Kom­promiss, denn das Alter von 9 Jahren liegt mitten in den „Jahren der Unschuld“ (vom 5. Lebensjahr bis zum Beginn der Pubertät), die – nach dem Dokument des Päpstl. Rates für die Familie „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“ (Nr. 78) als „Zeit der Unbefangenheit“keinesfalls von einer un­nötigen sexuellen Information getrübt werden“ darf. Das Auf­drängen verfrühter sexueller Information beeinträchtigt die Entwicklung der Gefühlswelt und der Bildung der Kinder. Die Kinder haben ein „Recht auf diese Unschuld“ (Nr. 83). Und die Formulierung, der „obligatorische Biologieunterricht“ ab 12 Ja­hren mit „Unterricht über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung“ ist leider ein Einfallstor für die schamzerstörende Darstellung in Bild und Text in falscher, kollektiver Weise, mit Behandlung des menschlichen Geschlechtsverkehrs, der Ver­hütung usw., die das Recht der Kinder und Jugendliche auf keusches Aufwachsen grob missachtet; eine den Eltern vorbe­haltene davon unterschiedene „Sexualerziehung“ wird hier verunmöglicht.

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100-Jahr-Gedächtnis des seligen Peter To Rot

Rabaul, Papua Neuguinae. Bei der Feier zum 100. Jahrestag der Geburt des sel. Peter To Rot vertrat der emeritierte Bischof von Hongkong, Joseph Zen Ze-kiun, den Hl. Vater als sein außerordentlicher Gesandter. Der Katechist und Märtyrer, dessen Leben die FMG-Broschüre „Treuer Dienst“ schildert, war 1912 in Rakunai geboren. Er war verheiratet und diente den Menschen als Laienkatechist in seinem Dorf. Als 1942 die Japaner Papua-Neuguinea besetzten, wurden die Missionare in Konzentrationslager gesperrt. Peter fuhr unbeirrt fort, Kranke zu pflegen, zu taufen und Religionsunterricht zu geben. Als im Lauf des Krieges die Japaner allmählich zurückgedrängt wur­den, erließen die Besatzer strengere Gesetze und verboten den christlichen Kult ganz. Sie legalisierten die Polygamie, um die Menschen zu ihrer vorchristlichen Lebensweise zurück­zuführen. Allen Drohungen zum Trotz predigte der Selige öf­fentlich dagegen, er wurde verhaftet und starb nach mehreren Monaten im Gefängnis am 7. Juli 1945. 1995 sprach ihn Papst Johannes Paul II. in Papua-Neuguinea selig. Nach einer Zenit-Meldung gehörte zur Delegation, die den chinesischen Kardinal zur Jubiläumsfeier begleitete, auch Bischof Rochus Josef Tatamai von Bereina, ein Großneffe des Seligen.

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Sexuelle Revolution macht Frauen nicht glücklich

Standford, Kalifornien, USA. Mary Tedeschi Eberstadt, eine amerikanische Autorin und wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Einrichtung der Stanford Universität in Kalifornien, ist der Überzeugung, dass die sexuelle Revolution Frauen unglück­licher gemacht hat. Es zeichneten sich nun die Folgen der Befreiungsbewegung der 60er-Jahre in den USA ab. Demnach seien viele Frauen „schlimmer dran als vorher“. Sie verwies auf die Klagen moderner Frauen über hohe Arbeitsbelastung und Schwierigkeiten bei der Partnersuche. Die vermehrte Geburten­kontrolle habe zu mehr Experimenten und zu größerer sexuel­ler Unzufriedenheit geführt. Grund für die Enttäuschung sei das beständige Streben nach immer größerer sexueller Erfüllung (vgl. http:// online.wsj.com: The Saturday Essay, 30.3.2012, vgl. kath.net 14.4.12).

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„Hirntoter“ Junge vor Organentnahme gerettet und gesundet

Leicester, England. Nach Angabe der Zeitung „Daily Mail“ verdankt ein junger Brite sein Leben seinem Vater, der sich weigerte, seinen Sohn zur Organentnahme freizugeben. Der 17jährige Stephen Thorpe war 2008 bei einem Zusammen­stoß seines Autos mit einem freilaufenden Pferd mit Verletzun­gen an Kopf, Gesicht und Arm ins Krankenhaus eingeliefert worden, sein Beifahrer wurde dabei getötet. Zwei Tage später erklärten vier Spezial-Ärzten ihn für hirntot. Thorpe selber er­zählte kürzlich der Zeitung, dass die Ärzte seinen Eltern mit­teilten, sie wollten die lebenserhaltenden Maßnahmen ein­stellen. Sie sollten über Organspende nachdenken. Die Eltern dagegen hatten am Bette des Verunglückten immer noch den Eindruck, dass er lebe und auf manche Worte reagierte. Sie weigerten sich, die Herz-Lungen-Maschine abzustellen und schalteten auf Rat der Hausärztin einen Neurochirurgen ein, der schwache Zeichen von Hirnaktivität fand. Zwei Wochen später erwachte Stephen Thorpe aus seinem Koma. Nun, vier Jahre später, sagte dieser zur Zeitung, er sei sehr glücklich, dass seine Eltern das Urteil der Ärzte nicht akzeptiert hätten. Er halte es für besorgniserregend, dass ihn mehr als ein Spezialist aufgegeben hatte. Thrope kann als Langzeitfolge des Unfalls den linken Arm nicht gebrauchen und hat mehrere gesichts­plastische Operationen hinter sich. Dennoch versteht er sein Überleben als „vollständige Genesung“ (vgl. www. lifesitenews.com 25.4.2012, kath.net 27.4.2012).

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Organempfänger

Köln. In einer WDR-Reportage („Menschen hautnah – Spenderorgan gesucht…“, WDR-Fernsehen 26.4.2012) wurde auch aufmerksam gemacht, dass die Organübertragung kei­neswegs immer erfolgreich verlaufe. Ein 12-jähriger an Leu­kämie erkrankter Junge konnte durch eine Knochenmark­spende seiner Schwester gerettet werden; doch entwickelte sich durch die Spende eine lebensbedrohende Immunkrank­heit, die seine Lunge zerstörte, so dass nun eine neue Lunge gesucht wurde. Die Schwester des Jungen hat Schuldgefühle, weil ihre Zellen nun die seinen zerstörten. Ein Arzt erzählt der Reporterin, dass einige Patienten während oder nach der Operation gestorben seien. Auch habe er Eltern erlebt, die Transplantation, Krankenhaus und Schmerzen für ihr Kind ablehnten, und die Zeit, die ihnen blieb, lieber zu Hause verbringen wollten. Der Arzt und Wissenschaftsjournalist Wer­ner Bartens wird mit der Aussage zitiert, der Hirntod sei erst er­funden worden, als man Organe entnehmen konnte. Es sei zu bedenken, dass Empfänger mit neuen Organen unter Um­ständen nur wenige Jahre leben könnten und dazu lebenslang auf teure Medikamente angewiesen seien, an denen die Pharmaindustrie gut verdiene (vgl. kath.net 26.4.2012).

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New York Times – Kolumnist tritt für katholische Lehre ein

Washington. Ein Mitarbeiter der Zeitung New York Times, Ross Douthat, verteidigte die Lehre der katholischen Kirche in Glaubens- und Sittenfragen. Der Konvertit spricht sich in seinem Buch „Bad Religion: How We became a Nation of Heretics“ („Schlechte Religion: Wie wir eine Nation von Häretikern wurden“) für eine Rückkehr zu authentischen christlichen Lehren aus. Er verteidigt die Lehre der Kirche zu Themen wie Sexualität und Ehe und ruft Kritiker auf, ihre Meinung, die Kirche sei „fundamentalistisch“, zu überdenken. Die Lehre der Kirche zur Sexualität sei „im Ganzen der biblischen Erzählung verwurzelt, von der Schöpfungsgeschich­te der Genesis bis zu JESU Worten im Neuen Testament“. Nüchtern betrachtet er die Folgen der Verhütung: Absinken der Zahl der Eheschließungen, Anstieg der unehelichen Geburten, sinkende Geburtenzahlen und „Millionen über Millionen über Millionen von Abtreibungen“. Die sexuelle Kultur, die die Ver­hütung hervorbrachte, sei ganz allgemein eine Kultur, die das menschliche Leben als etwas betrachte, das gekauft, verkauft, massenweise produziert, Experimenten unterworfen und nöti­genfalls auf Eis gelegt werden könne. Der moderne Liberalis­mus habe seine einleuchtendsten Ideen, wie den historischen Fortschritt und die universalen Menschenrechte, aus dem christlichen Erbe bezogen, jedoch andere Aspekte des Chris­tentums ausgeschlossen, die diese Ziele in einer ausbalan­cierten Perspektive gehalten hätten (vgl. kath.net 28.4.2012).

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Bordellbesuch nach Firmung?

Graz. Es wäre „ein erschütterndes Zeichen für eine spirituelle Verwahrlosung“, sollten Berichte zutreffen, wonach in der Steiermark Paten oder Eltern ihren Firmlingen einen Bordell­besuch ermöglicht haben. Das erklärte der Generalvikar der Diözese Graz-Seckau, Heinrich Schnuderl. Eine Zeitung hatte berichtet, dass nach Auskunft steirischer Polizisten Jugend­liche zur Firmung manchmal mit einem Bordellbesuch be­schenkt würden. Die Polizei sei damit befasst, da dies für unter 19-Jährige illegal ist (vgl. kath.net 16.5.2012).

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Top-Sportlerin wartet bis zur Ehe

Baton Rouge, Louisiana, USA. Ihre Jungfräulichkeit zu bewahren, „das ist das Schwerste, was ich in meinem Leben je getan habe“. Dies sagte Lolo Jones, 29-jährige Hürdenläuferin und Olympiateilnehmerin. „Der Versuch, bis zur Ehe jungfräu­lich zu bleiben, ist schwerer als das Training für die Olympiade, schwerer als der Collegeabschluss. Ich hatte Versuchungen, ich hatte viele Gelegenheiten“, so erzählte die Sportlerin in einem Interview. Bereits 2008 war sie bei den Olympischen Spielen gestartet und hatte sich beim 100-Meter-Hürdenlauf einen siebten Platz erkämpft; im 60-Meter-Hürdenlauf ist sie aktuelle die amerikanische Rekordhalterin. „Ich möchte mit dem Sex warten, bis ich verheiratet bin“, denn dies sei ein Ge­schenk, das sie ihrem Ehemann geben wolle (vgl. kath.net 25.5.12).

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Zeugnis eines ehemaligen Fotomodells

El Cajon, Kalifornien, USA. Leah Darrow, die nach einer Teilnahme bei der Reality-Fernsehshow „America’s Next Top Model“ eine vielversprechende Karriere als Fotomodell vor sich hatte, änderte ihr Leben und tritt jetzt für die katholische Apostolatsinitiative „Catholic Answers“ auf und ermutigt Mäd­chen und Frauen zu einem Leben aus dem Glauben. In einem Interview mit der Internetzeitung „kath.net“ berichtete sie von ihrer katholischen Kindheit. Doch als junge Erwachsene habe sie den Glauben nicht bewusst angenommen, habe – um „dazuzugehören“ – in der High School Kompromisse gemacht und mit 15 Jahren ihre Jungfräulichkeit verloren. Gedanken nach Vergebung und Neuanfang hätten ihre gleichaltrigen Freunde ihr ausgeredet: Sex sei keine große Sache. Als ihre Karriere als Fotomodell begann und sie in einer Reality-Fernsehshow mitwirkte, erlebte sie, wie die Teilnehmer 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche von Kameras gefilmt wur­den. Männer hätten sie gefilmt, während sie geredet, geges­sen, gebadet, sich umgezogen haben. „Es war entwürdigend. Man erwartet, die ganze Zeit gefilmt zu werden, aber wir haben angenommen, sie würden unsere Privatsphäre respektieren, wenn wir uns umziehen oder während wir im Bad sind – aber das haben sie nicht… Die Grundlage jeder Reality-TV-Sendung ist es, die Teilnehmer in jeder Hinsicht zu exponieren. Die Zeit mit den anderen Teilnehmern, die Reise und das neue Abenteuer haben wir gut gefallen, aber es hat mich gestört, für Unterhaltung benützt zu werden.“ Während eines Foto-Shoo­tings für ein internationales Magazin sollte sie sehr kurze Kleidung anziehen, um „sexy“ zu wirken. Ihr war sehr unwohl, aber sie hatte nicht den Mut zu gehen und dachte, das sei ihr Job, sie solle ihn professionell machen. Doch dann erlebte sie sich in einem innerlichen Bild in der Gegenwart GOTTES, nach ihrem Tod, mit leeren Händen vor Ihm. „Dann endeten die Bil­der in meinem Kopf. Ich merkte, dass mich der Fotograf an­schrie. Aber alles, worauf sich mein Herz konzentrieren konnte, war CHRISTUS. Durch eine Gnade habe ich die Gegenwart GOTTES erfahren und Seinen Ruf an mein Herz, mich von der Sünde abzuwenden, Seine Barmherzigkeit anzunehmen und mich zu bekehren.“ Sie habe den Ort der Fotoaufnahmen verlassen, habe zuhause geweint, dann ihren Vater angerufen, er möge sie holen, weil sie sonst ihre Seele verlieren würde. Der sei durch das halbe Land gefahren, um sie abzuholen. Er forderte sie auf, als erstes beichten zu gehen, und stellte sie damit vor eine Entscheidung: „Du hast mich angerufen und gesagt, du musst nach Hause. Ich bin hier um dich nach Hause zu bringen – und die Kirche ist zu Hause…“ – Heute spreche sie als Referentin bei „Catholic Answers“ über Bekehrung und Barmherzigkeit in dem Bemühen, alle zu „ermutigen, einen starken Charakter zu entwickeln und ein tugendhaftes Leben zu führen, großzügig im Geist GOTTES zu leben und dieses Licht mit anderen zu teilen“. Sie zitierte den verstorbenen Weihbischof Fulton Sheen (der seliggesprochen werden soll): „Wenn ein Mann eine Frau liebt, muss er ihrer würdig sein. Je tugendhafter sie ist, je vornehmer ihr Charakter, je mehr sie sich der Wahrheit, Gerechtigkeit und Güte verpflichtet hat, desto mehr muss sich ein Mann bemühen, ihrer würdig zu sein. Die Geschichte der Zivilisation könnte unter dem Aspekt des Niveaus ihrer Frauen geschrieben werden.“ So formuliert Leah Darrow: „Unsere Kultur braucht mutige Frauen, die die Tugend hoch schätzen, um sie kämpfen und die Krone des Sieges erringen.“ (vgl. kath.net 15.6.2012, 17.1.2011).

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Zeugnis eines ehemaligen Homosexuellen

Atlanta, USA. In einem Interview (kath.tube-Video) berichtet ein junger Amerikaner von seiner dramatischen Bekehrung vom homosexuellen Lebensstil. Nach der Zusammenfassung der Internet-Zeitung „kath.net“ wuchs Nathanael Flock in einer christlichen Familie auf. Als Jugendlicher fühlte er sich zu Männern hingezogen, behielt das aber zunächst für sich. Nach der High-School engagierte er sich dann in der Homosexu­ellen-Bewegung. Er wurde ein erfolgreicher Diskjockey und verdiente gut. Das, wonach er sich sehnte, schien ihm der christliche Glaube nicht zu bieten. Das neue Leben erschien ihm aufregend und er fühlte eine Zeitlang, als ob er endlich er selbst sei. Doch er begann, Drogen zu nehmen. Da die Einnahmen als Diskjockey nicht mehr ausreichten, um seinen Drogenkonsum finanzieren zu können, war er bereit, sich anderen Männern gegen Geld zu prostituieren. Doch nach eini­gen Jahren tauchten Zweifel auf, hinter der fröhlichen Fassade eröffnete sich eine Leere. „Jeder versucht, glücklich zu wirken, weil alle in diesem Kreislauf gefangen sind und nicht heraus­können. Deshalb müssen wir so tun, als ob wir glücklich wären, um das zu kompensieren. Ich hatte den Eindruck, dass die meisten Männer sehr unglücklich waren und von Partner zu Partner wechselten, um endlich den Mann zu finden, der sie erfüllen würde“, so sagte Flock im Interview.

Während dieser Zeit spürte er immer wieder, wie GOTT ihn wieder zu sich ziehen wollte, doch sein Lebensstil hatte ihn fest im Griff. Nach einem nächtlichen Alptraum – er sah sich ertrinken, während eine große Schnecke ihn umklammert hielt; als er auf ein Kreuz in der Ferne sah und es ihm gelang, es zu berühren, konnte er beten und war gerettet. Nach diesem Erlebnis begann Flock, sein Leben radikal zu ändern. Er kehrte zu den Eltern zurück, ging wieder in die Kirche und bat GOTT um Verzeihung. Seine homosexuellen Empfindungen blieben allerdings hartnäckig. Erst als er sich durchringen konnte, sich ganz auf den Willen GOTTES einzulassen, konnte er sie ablegen. „Ich möchte, was Du für mich willst. Und wenn es für mich am Besten ist, mit einer Frau zusammen zu sein, dann sage ich Ja dazu.“ Er empfand nun den Wunsch nach einer Frau und Kindern. Inzwischen ist er verheiratet und erwartet mit seiner Frau ein Kind. Der Reporterin antwortete Nathanael Flock auf die Frage, wie sein Leben jetzt sei, ihm fehle nichts. „Der HERR hat mich mit Seiner Liebe fortgerissen und mir gezeigt, dass Er jemand ist, dem ich vertrauen kann, dem ich folgen kann… Er hat auf mich gewartet, bis ich zu ihm zurückkomme. Ich bin Ihm so dankbar für Seine Geduld und Seine Gnade“ (vgl. kath.net 24.6.2012).    

  

 

 

 

Vorwort der FMG-INFORMATION 106

 

 

Liebe Freunde und Mitarbeiter, verehrte Leser und Förderer!

Sehr geehrte Abgeordnete, hochwürdigste Bischöfe!

Am 11. Oktober, dem 50. Jahrestag der Eröffnung des II. Vatika­nischen Konzils, beginnt das von Papst Benedikt XVI. ausgerufene „Jahr des Glaubens“. Das „Konzil“ wird oft beschworen, vor allem sein nebulöser „Geist“, weniger seine tatsächlichen Aussagen. Daher möchten wir einige in Erinnerung rufen. Wie leicht zu erkennen, werden diese Aussagen von Staat und Gesellschaft heute oftmals massiv missachtet und vom kirchlichen „Mainstream“ hierzulande ebenso vernachlässigt (von Schul-SE bis Kita-Abwertung der Eltern, von Abtreibung bis zur faktischen Leugnung der Unauflöslichkeit der Ehe in der „WG“-Debatte und bis zum Ungehorsam gegen Rom):

- „Das Leben ist von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuungs­würdige Verbrechen.“ (Gaudium et spes 51)

- „Die geschlechtliche Anlage des Menschen und seine mensch­liche Zeugungsfähigkeit überragen in wunderbarer Weise all das, was es Entsprechendes auf niedrigeren Stufen des Lebens gibt. Deshalb sind auch die dem ehelichen Leben eigenen Akte, die ent­sprechend der wahren menschlichen Würde gestaltet sind, zu achten und zu ehren.“ (GS 51)

- „Die sittliche Qualität der Handlungsweise hängt… auch von objektiven Kriterien ab, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn ge­genseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren. Das ist nicht möglich ohne aufrichtigen Willen zur Übung der Keuschheit.

Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehr­amt in Auslegung des GÖTTlichen Gesetzes verwirft.“ (GS 51)

- „Dieser religiöse Gehorsam des Willens und Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten.“ (Lumen gentium 25)

- „Die (eheliche) Liebe, die auf gegenseitige Treue gegründet und in besonderer Weise durch CHRISTI Sakrament geheiligt ist, bedeutet unlösliche Treue, die in Glück und Unglück Leib und Seele um­fasst und darum unvereinbar ist mit jedem Ehebruch und jeder Ehescheidung…“ (GS 49)

„Jugendliche sollen über die Würde, die Aufgaben und den Voll­zug der ehelichen Liebe hauptsächlich im Schoß der Familie selbst in geeigneter Weise zum rechten Zeitpunkt unterrichtet werden, da­mit sie, an keusche Zucht gewöhnt, im entsprechenden Alter nach einer sauberen Brautzeit in die Ehe eintreten können.“ (GS 49)

- „Die Eltern… haben das ursprüngliche und unveräußerliche Recht… ihre Kinder zu erziehen.“ (Gravissimum educationis, 6)

- „Die Eltern… müssen als die ersten und bevorzugten Erzieher ihrer Kinder anerkannt werden. Ihr Erziehungswirken ist so entscheidend, dass es dort, wo es fehlt, kaum zu ersetzen ist.“ (Grav. ed. 3)

Die Glaubenskrise ist nicht zu beheben durch weitere „Liberalisierung“ und durch „Lehren, die den Ohren schmeicheln“ (2 Tim 4,3), sondern durch die Wiederentdeckung des Glaubens der Kirche und die Ausrichtung des Lebens „nach der radikalen Neuheit der Auferstehung“ (Benedikt XVI.).

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr FREUNDESKREIS MARIA GORETTI e. V., München

 

 

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