(FMG-INFORMATION 119, August 2017)

 

 

„Ruft den euch Anvertrauten ins Bewusstsein, dass
das Gewissen ein hohes Tribunal ist, dessen Urteil
im Licht der moralischen Normen,
die von GOTT geoffenbart und von der Kirche unter dem Beistand
des HL. GEISTES authentisch vorgelegt werden,
ständiger Schärfung bedarf.

Hl. Johannes Paul II. an die deutschen Bischöfe 1999

 

 

 

 

 

Gegen eine „Diktatur des Lärms“

 

„Ein geistiges Erdbeben versucht, die Grundlagen des Lehramts der Kirche
 
und ihre jahrhundertealte Morallehre zu zerstören“

 

Robert Kardinal Sarah ist 1945 im westafrikanischen Guinea geboren. 1979 ernannte ihn der hl. Johannes Paul II. zum Erzbischof von Conakry in Guinea; 2001 rief er ihn als Sekretär der Kongregation für die Evangelisierung der Völker nach Rom. Benedikt XVI. machte ihn 2010 zum Präsidenten des Päpstlichen Rates „Cor Unum“ und erhob ihn zum Kardinal. 2014 ernannte ihn Papst Franziskus zum Kardinalpräfekten der Kongregation für den GOTTESdienst und die Sakramentenordnung. 2015 erregte der afrikanische Kardinal mit dem autobiografischen Gesprächsbuch „GOTT oder nichts“ mit Nicolas Diat großes Aufsehen durch seine freimütigen und bewegen­den Aussagen. Im vergangenen Jahr erschien nun in französischer Sprache und im Frühjahr 2017 in Deutsch ein weiteres Gesprächsbuch mit Nicolas Diat: „Kraft der Stille. Gegen eine Diktatur des Lärms“.

 

Für die deutsche Ausgabe hat der emeritierte Papst Benedikt XVI. ein Geleitwort geschrieben, in dem es unter anderem heißt: „Sarah lehrt uns das Schweigen – das Mit-Schweigen mit JESUS, die wahre innere Stille, und gerade so hilft er uns, auch das Wort des HERRN neu zu begreifen… In diesen Zeilen wird die Quelle sichtbar, von welcher der Kardinal lebt und die seinem Wort die innere Tiefe gibt… Kardinal Sarah ist ein geistlicher Lehrer, der aus der Tiefe des Schweigens mit dem HERRN, aus der inneren Einheit mit Ihm spricht und so einem jeden von uns wirklich etwas zu sagen hat. Papst Franziskus müssen wir dankbar sein, dass er einen solchen geistlichen Lehrer an die Spitze der Kongregation gesetzt hat, die für die Feier der Liturgie in der Kirche zuständig ist… Bei Sarah, einem Meister der Stille und des inneren Betens, ist die Liturgie in guten Händen.“ (Diese Stellungnahme des emeritierten Papstes hat Aufsehen erregt und heftige Kritik bestimmter Kreise hervorgerufen, stützt Papst Ratzinger hier doch einen Kardinal, von dem man sagt, dass er in seiner eigentlichen Aufgabe entmachtet und marginalisiert sei.)

 

In der Themenstellung der FMG-INFORMATION wollen wir nun weniger die tiefen Worte von Kardinal Sarah zur geistlichen Stille zitieren, sondern ein paar klarsichtige und deutliche Aussagen zur aktuellen Lage.

„Ich werde niemals aufhören, den guten und heiligmäßigen Priestern zu danken, die ihr ganzes Leben großherzig für das Reich GOTTES hingegeben haben. Doch ich werde unermüdlich jene Priester anprangern, die den Versprechen ihrer Weihe untreu sind. Um sich bekannt zu machen und um ihre eigenen Vorstellungen durchzu­setzen, sowohl in theologischer als auch in pastoraler Hinsicht, plappern sie unaufhörlich… die Medien hören ihnen gerne zu, um ihre Dummheiten weiterzuverbreiten, besonders wenn sie den posthumanistischen Ideologien im Bereich der Sexualität, der Familie und der Ehe zustimmen. Diese Priester tun GOTTES Plan mit dem Eheleben als ‚Utopie der Evangelien‘ ab. Die Ehe wird nicht mehr als Auftrag und Wille GOTTES verkündet, sie erscheint nicht mehr als Abbild der Vereinigung CHRISTI mit Seiner Kirche. Einige Theologen gehen in ihrer Anmaßung und Arroganz so weit, dass sie behaupten, die persönlichen Ansichten seien schwer vereinbar mit der Offenbarung, der Tradition, der jahrhundertealten Autorität der Kirche und der Lehre CHRIS­TI. Verstärkt durch den Lärm der Medien widersprechen sie dem Willen GOTTES.

Es haben sich die prophetischen Worte Pauls VI. bewahrheitet, die Jean Guitton in seinem Buch ‚Paul VI secret‘ zitiert: ‚In diesem Moment herrscht in der Welt und in der Kirche eine große Verwirrung und was infrage gestellt wird, ist der Glaube. […] Was mich betroffen macht, wenn ich über die katholische Welt nachdenke, ist, dass im Innern des Katholizismus manchmal ein nichtkatholisches Denken zu überwiegen scheint, und es kann sein, dass dieses nichtkatholische Denken im Innern des Katholizismus schon morgen die Oberhand gewinnt. Aber es wird nie das Denken der Kirche darstellen. Eine kleine Herde, wie klein auch immer, muss bestehen bleiben.‘“ Sarah zitiert dann Paulus (2 Kor 4,1-2) und den hl. Ignatius von Antiochien und fügt hinzu: „Es ist eine große Verantwortung für jeden Bischof, Stellvertreter CHRISTI zu sein und Seinen Willen zu repräsentieren. Die Bischöfe, welche die Herde in die Irre führen, die JESUS ihnen anvertraut hat, werden von GOTT streng und schonungslos gerichtet werden.“ (31, S. 50-52)

„Auch heute noch sind unsere pastoralen Bemühungen ohne Disziplin, ohne Aufruf zur Bekehrung, ohne radikale Umkehr zu GOTT – Wege, die ins Nichts führen...“ (34) „Die Beter sind die gewaltigste Kraft der Evangelisierung und Mission, das wichtigste und wertvollste Organ, welches das Leben weitergibt, den ganzen Körper mit der notwendigen Energie versorgt…“ (37, S. 55)

„Seit einigen Jahren wird der Mensch ständig von Bildern, Lichtern und Farben überflutet, die ihn blind machen. Seine innere Wohnung wird zerstört durch gefährliche und provozierende Bilder von Pornografie, bestialischer Gewalt und allen Anzüglichkeiten der Gesellschaft, die durch das Tor des Blickes eindringen und so die Reinheit des Herzens angreifen… Die Menschheit hat weitgehend das Bewusstsein der Schwere der Sünde und der Unordnung verloren, die durch die Gegenwart der Sünde im persönlichen, kirch­lichen und sozialen Leben entsteht…“ (43, S. 56f)

„Wenn wir wachsen und von der Liebe GOTTES erfüllt sein wollen, müssen wir unser Leben auf drei große Wahrheiten gründen – das Kreuz, die Hostie und die Jungfrau: crux, hostia et virgo… GOTT hat diese drei Geheimnisse der Welt geschenkt, um unser inneres Le­ben zu ordnen, zu vertiefen und zu heiligen und uns so zu JESUS zu führen. Drei Geheimnisse, die in der Stille betrachtet werden müssen.“ (57, S. 63)

„Heute behandeln einige Priester die Eucharistie mit völliger Verachtung. Sie betrachten die heilige Messe als ein geselliges Festmahl, bei dem die Gläubigen, die der Lehre CHRISTI folgen, ebenso wie die wiederverheirateten Geschiedenen, die Männer und Frauen im Ehebruch, sowie die nicht getauften Touristen, die in einer großen anonymen Menge an der Eucharistiefeier teilnehmen, ohne Unterschied den Leib und das Blut CHRISTI empfangen können. Die Kirche muss dringend die kirchliche und pastorale Zweckmäßigkeit dieser riesigen Eucharistiefeiern überprüfen, an denen Tausende und Abertausende Menschen teilnehmen. Es besteht die große Gefahr, dass die Eucharistie, das ‚Geheimnis des Glaubens‘, zu einem Volksfest umgewandelt und der Heilige Leib und das Kostbare Blut CHRISTI entehrt werden… Diejenigen, die in der Kirche Autorität aus­üben, machen sich durch freiwilliges Einverständnis mit­schuldig, indem sie das Sakrileg und die Entweihung des Leibes CHRISTI in diesen gigantischen und lächerlichen Feiern voll Selbstgerechtigkeit zulassen, bei denen so wenige erkennen, dass wir eigentlich ‚den Tod des HERRN [verkünden], bis Er kommt‘ (1 Kor 11,26).“ (205, S. 137f)

„Ich bin traurig, wie sehr wir den HEILIGEN GEIST missbrauchen. Die Menschen schaffen in ihrer Fantasie und unter Missachtung des Wunsches, dass wir eins seien, auf eigene Initiative ihre eigenen Gemeinden, ihre eigenen Theologien, ihre eigenen Konfessionen, die im Grunde nur noch kleine subjektive Meinungen sind. Der HEILIGE GEIST hat keine Meinungen. Er lässt uns nur wiederholen, was CHRISTUS uns gelehrt hat, um uns zur vollkommenen Wahrheit zu führen...“ (213, S. 145f)

„Ohne den GEIST droht die Kirche zu einem neuen Turm von Babel zu werden… Verwirrung, Relativismus und Chaos weisen auf das Unheil hin, das am Horizont aufzieht.“ (215, S. 146)

„Die stille Apostasie, von welcher der heilige Johannes Paul II. sprach, hat sich in eine militante Apostasie verwandelt. In unseren relativistischen Gesellschaften bekennt sich keiner mehr als Sünder… Die Menschen wollen sich nur noch als empfindsame und verletzte Personen sehen. Man schafft den Eindruck, dass die Sünde nicht mehr existiert; Ehebruch, Scheidung, wilde Ehe werden nicht mehr als schwere Sünden betrachtet… Warum will die posthumanistische Welt die Sünde nicht anerkennen? Die Sünde ist keine abstrakte Realität oder ein Fleck auf einem Kleidungsstück. Sie ist die Ablehnung des Gesetzes GOTTES, ein Widerstand gegen GOTT. Sie ist ein Bündnisbruch, der Verlust unserer persönlichen Beziehung zur GOTT. Die Sünde ist Selbstzerstörung, die mit dem Zustand einer Person verglichen werden kann, die ein Gift oder eine Droge nimmt und sich damit selbst schädigt. GOTT will jedoch nicht, dass wir etwas Wichtiges in uns selbst oder in anderen zerstören; die Sünde missfällt Ihm und verletzt Ihn schmerzlich. GOTT lädt zur Umkehr und zur radikalen Ablehnung der Sünde ein…“ (S. 264f)

„Zahlreich sind heute jene, die ein unblutiges Martyrium erleiden, wenn sie versuchen, ihren Glauben in einer zunehmend atheistischen, hedonistischen, GOTT gegenüber gleichgültig oder gar feindlich gesinnten Welt zu leben. Wir dürfen vor dem Widerstand der Welt keine Angst haben… Je mehr der christliche Glaube verfolgt wird, desto stärker wird er.“ (S. 277)

„Die Kirche erleidet heute unvergleichliche äußere und innere Prüfungen. Ein geistiges Erdbeben versucht, die Grundlagen ihres Lehramts und ihre jahrhunder­tealte Morallehre zu zerstören.“ (S. 284)

Wenn man in deiner Gegenwart eine unangebrachte und frevlerische Sprache verwendet, dann verlasse wenn möglich diese Umgebung. Wenn dich die Umstände zum Bleiben zwingen, dann schlage die Augen nieder und verbleibe in Stille oder versuche, das Gespräch auf ein anderes Thema zu lenken. Auf diese Weise wird dein Schweigen ein Protest gegen das Geschwätz… Es ist an der Zeit, uns wider die Diktatur des Lärms aufzulehnen, die unsere Herzen und unseren Verstand verderben will…“ (Nachwort von Kard. Sarah, S. 305)

 

 

 

 

Realität oder Mythos: Der Teufel

 

Der Erzbischof von Philadelphia, Charles Chaput, veröffentlicht regelmäßig eine Kolumne. Am 5. Juni 2017 legte er Gedanken über die Realität des Teufels vor, unter dem überraschenden Titel „Sympathie für den Teufel“ (http:// catholicphilly.com/2017/06/think-tank/archbishop-chaput-column/sympathy-for-the-devil/).

 

Erzbischof Chaput erinnert an den polnischen marxistischen Philosophen Leszek Kolakowski, der vor dem Stalinismus in den Westen emigriert war und später „ein Fan von Johannes Paul II. und einer der großen Gelehrten des letzten Jahrhunderts“ wurde. Vor genau dreißig Jahren habe er an der Harvard-Universität eine Vorlesung gehalten mit dem Titel „Der Teufel in der Geschichte“. Schon bald habe sich im Raum eine Unruhe breit gemacht. Viele der Zuhörer hätten wohl um den Sinn Kolakowskis für Ironie gewusst, aber doch seine Ausführungen nicht recht einordnen können. Ein Zuhörer flüsterte seinem Nebenmann, wie er Historiker, nach wenigen Minuten ungläubig zu: „Er spricht tatsächlich über den Teufel“. Einem weltmännischen Intellektuellen, der fünf Sprachen fließend konnte, traute man nicht zu, an solch „religiösen Unsinn“ wie den Teufel und die Ursünde zu glauben, doch genau das tat Kolakowski. Chaput führt dazu ein paar Zitate des Philosophen an: „Der Teufel ist Teil unserer Erfahrung. Unsere Generation hat genug davon gesehen, um diese Botschaft extrem ernst zu nehmen.“ – „Das Böse ist durchweg da in der menschlichen Erfahrung. Entscheidend ist nicht, wie man sich dagegen immunisiert, sondern unter welchen Bedingungen man den Teufel identifizieren und hindern kann.“ – „Wenn eine Kultur den Sinn für das Heilige verliert, verliert sie alle Sinne.“ Kolakowski habe erkannt, dass wir unsere Kultur nicht vollständig verstehen könnten, wenn wir den Teufel nicht ernst nehmen. Der Teufel und das Böse seien beständig am Werk in der menschlichen Geschichte und in den Kämpfen jeder menschlichen Seele. Kolakowski habe „– anders als einige unserer katholischen Führer, die es besser wissen müssten – das Wort ‚Teufel‘ nicht verwendet als Symbol für das Dunkle in unseren eigenen Herzen oder als Metapher für die schlimmen Dinge, die in der Welt geschehen. Er sprach über das geistige Wesen, das JESUS ‚den Bösen‘ und ‚den Vater der Lüge‘ nannte, den gefallenen Engel, der unermüdlich arbeitet, um den Plan GOTTES und das Erlösungswerk CHRISTI zu vereiteln.“ Daher, so Erzbischof Chaput, sei die Evangelisierung der Kultur immer in einem gewissen Sinn der Ruf zu einer geistigen Kriegführung. Wir sind in einem Kampf um Seelen. Unser Gegner ist der Teufel. Und obgleich der Satan nicht GOTT gleich ist und zur endgültigen Niederlage verurteilt ist, kann er in menschlichen Angelegenheiten schweren Schaden anrichten.“ Beinahe jede Seite des Neuen Testaments zeige, dass die ersten Christen sich dessen bewusst waren.

Der modernen Welt dagegen falle es schwer, an den Teufel zu glauben, aber sie behandle JESUS genauso. Die mittelalterlichen Theologen hätten gewusst: „Nullus diabolus, nullus redemptor – kein Teufel, kein Erlöser.“ Ohne den Teufel sei es schwer zu erklären, warum JESUS in die Welt kommen musste, um zu leiden und für uns zu sterben – zu erlösen wovon? Der Teufel schätze diese Ironie, dass wir die Sendung JESUS ohne den Glauben an seine Existenz nicht vollständig verstehen könnten, und nutze dies zu seinem Vorteil: „Er weiß, wenn wir ihn als Mythos bezeichnen, setzen wir die glei­che Behandlung GOTTES in Bewegung.“ Chaput hat seine Kolumne mit einem Wort Baudelaires begonnen: „Die klügste List des Teufels ist es, uns zu überreden, dass er nicht existiert.“

Als Kernaussage seiner Kolumne hob der Erzbischof dann heraus, dass der „faustische“ Charakter das populärste Thema in der modernen Kultur sei. Faust sei der Mensch, der seine Seele dem Teufel verkauft, weil er ihm verspricht, ihm alle Geheimnisse des Universums zu zeigen. Faust sei der Typ einer gewissen Art des modernen Menschen, eine Art Künstler, Wissenschaftler und Philosoph; er begegne der Schöpfung GOTTES nicht als jemand, der Wahrheit, Schönheit und Sinn sucht, sondern sei ungeduldig nach Wissen, um besser kontrollieren und beherrschen zu können. Und er betrüge sich selber, wenn er meine, solches Wissen sei sein Geburtsrecht. Er sei ein Gefangener der eigenen Leere. „Faust würde lieber seine Seele verkaufen als sich vor GOTT beugen. Das ist die Lektion von Faust für unser Leben und unsere Kultur. Ohne Glauben können gibt es kein Verstehen, kein Wissen, keine Weisheit. Wir brauchen Glauben UND Vernunft, um in die Geheimnisse der Schöpfung und die unseres eigenen Lebens einzudringen“, so Chaput. Das gelte für den Einzelnen und für die Nationen. Wo nur Verstand und die Nebenprodukte Wissenschaft und Technologie beständen, aber der Glaube fehle, sei ein Handel mit dem – sehr realen – Teufel, der nur zu Verzweiflung und Selbstzerstörung führen könne. Eine solche Kultur führe zu einer Welt mit Reichtum, Macht und materiellem Erfolg, aber sie verliere ihre Seele.

 

Anmerkung: Der Erzbischof von Philadelphia spricht von „christlichen Führern, die es besser wissen müssten“. Hat ihn vielleicht zu dieser Bemerkung eine Aussage des Generaloberen des Jesuitenordens, P. Arturo Sosa Abascal SJ, veranlasst? Während Papst Franziskus oft vom Teufel spricht, sagte P. Sosa, der seit Oktober 2016 im Amt ist, in einem Interview mit der Zeitschrift Papel der spanischen Tageszeitung El Mundo auf die Frage, ob er glaube, dass das Böse ein Prozess in der menschlichen Psyche sei oder von einem höheren Wesen komme: „Mein Standpunkt ist: Das Böse ist ein Teil des Geheimnisses der Freiheit… Wir haben uns symbolische Figuren wie den Teufel geschaffen, um das Böse ausdrücken zu können.

P. Sosa SJ ist eine schillernde Figur. 1989 hatte er eine Lobeshymne auf den kommunistischen Diktator Fidel Castro unterzeichnet. In dem Papel-Interview prophezeite er auf die Frage nach dem Zugang der Frau zum Priestertum eine „Kirche der Zukunft“, die „eine andere Hierarchie“ haben müsse; der Papst habe mit der Schaffung einer Kommission bereits die Tür des Diakonats geöffnet. Anfangs dieses Jahres hatte P. Sosa in einem erschütternden Interview mit dem Schweizer Journalisten Giuseppe Rusconi auf die Frage nach dem Verbot der Ehescheidung durch JESUS gar gesagt: „Zunächst müsste man eine schöne Überlegung darüber beginnen, was JESUS wirklich gesagt hat. Zu jener Zeit hatte niemand ein Aufnahmegerät, um die Worte festzuhalten.“ Sie seien „in einer bestimmten Sprache, in einem bestimmten Umfeld“ gesagt worden. In den letzten hundert Jahren seien viele Studien gemacht worden um zu verstehen, was JESUS sagen wollte. „Das ist nicht Relativismus, aber belegt, dass das Wort relativ ist, das Evangelium ist von Menschen geschrieben, es ist von der Kirche anerkannt, die aus Menschen gemacht ist… Daher ist es wahr, dass niemand das Wort JESU ändern kann, aber man muss wissen, welches eines ist!“ Als der Journalist versucht, ihn bezüglich Mt 19,2-6 festzunageln, verschanzt sich Sosa hinter dem Papst: „Man stellt nicht in Zweifel, man unterscheidet.“ Und „die Unterscheidung wählt nicht unter verschiedenen Hypothesen, sondern ist bereit, auf den HL. GEIST zu hören“. Die Unterscheidung führe zu einer Entscheidung, und da habe „die Kirche immer den Vorrang des persönlichen Gewissens bekräftigt“. Konkret nach dem Kommunionempfang gefragt, „auch wenn die Norm es nicht vorsieht“, erwiderte P. Sosa, die Kirche sei „kein Block aus Stahlbeton“, sie habe „gelernt, sich entwickelt“. „Doktrin ist ein Wort, das ich nicht besonders mag, es vermittelt den Eindruck einer Härte von Steinen. Die menschliche Wirklichkeit hat viel mehr Schattie­rungen, sie ist nie weiß oder schwarz, sie befindet sich in einer ständigen Entwicklung.“ – Der neue Präfekt der Glau­benskongregation, Kurienerzbischof Luis Francisco Ladaria Ferrer, ist Jesuit. Ob er die mehr als schwammigen Aussagen seines Ordensgenerals, die letztlich jedes Wort JESU in Frage stellen, korrigieren wird? (Vgl. katholisches.info 22.2.2017 und 1.6.2017.) – Übrigens, Mitte Juli 2017 erregte ein Bild im Internet Anstoß, auf dem zu sehen ist, wie der Jesuitengeneral P. Arturo Sosa eine buddhistische Veranstaltung besucht und dort allem Anschein nach zu Buddha betet. Dies war offenbar bei einer Begegnung mit buddhistischen Mönchen in Kambodscha, bei der Sosa von „Brücken bauen“ und einer „Kultur der Gastfreundschaft“ sprach. Jesuiten in Asien sollen das Bild des Ordensgenerals beim Gebet im buddhistischen Tempel in spanischer Sprache mit dem Bildtext versehen haben: „Pater Sosa ist offiziell der erste Jesuitengeneral, der sich selbst zum Buddhisten taufte“ (vgl. kath.net 22.7.2017, katholisches.info 21.7.2017).

 

 

Erzbischof Chaput verteidigt „Humanae vitae“

 

1998, zur dreißigjährigen Veröffentlichung der Eheenzyklika des seligen Papstes Paul VI., hatte der damalige Erzbischof von Denver einen mitreißenden Hirtenbrief an seine Gläubigen gerichtet, den der FMG seither in deutscher Übersetzung zusammen mit Zeugnissen von Eheleuten und Auszügen aus der Enzyklika in der Bro­schüre „Liebe die aufs Ganze geht“ verbreiten darf. Johannes Paul II., von Franziskus im Jahr 2014 heiligge­sprochen, hat dieses „Dokument von so hohem Wert“ häufig bekräftigt, besonders auch zum 25-jährigen und 30-jährigen Erscheinungsjahr von „Humanae vitae“ (im Folgenden abgekürzt: HV) [Z. B.: HV tritt „im Licht der Enzyklika Veritatis splendor“ „in ihrem Wert hervor als neues pädagogisches Angebot auf der Linie einer vollen Mensch­lichkeit, in der die eheliche Liebe als ganzheitliche, treue und fruchtbare Hingabe verstanden wird“ (26.11.1993)].

Zwar hebt Papst Franziskus in „Amoris laetitia“ (Nr. 68, 80, 82, 222) die Bedeutung von „Humanae vitae“ heraus, doch gibt es Gerüchte, er habe nun eine „Geheimkommission“ zur „Neuinterpretierung“ von HV eingesetzt, die auf den Bericht der von Paul VI. seinerzeit berufenen Kommission zurückgreifen solle. Kurienerzbischof Paglia dementierte am 16.6.17 gegenüber CNA einen solchen Auftrag einer „päpstlichen Kommission“ mit der gleich­zeitigen (und daher doppeldeutigen) Aussage, man solle solche Initiativen positiv sehen. Irritierend ist auch, dass der Papst am 24.10.2106 vor der Versammlung aller Jesuitenoberen den deutschen Moraltheologen Bernhard Häring, einen der heftigsten Kritiker von HV, überaus lobend als Vordenker neuer Wege der Moraltheologie heraushob (vgl. katholisches.info 15.5.17, 19.6.17, 26.11.16, kath.net 21.6.17, 5.12.16). So ist bei den Verteidigern des Lebens­rechts und der kirchlichen Ehelehre ernste Besorgnis entstanden.

Die deutschen Bischöfe (und ähnlich andere) hatten 1968 mit der „Königsteiner Erklärung“ die Lehre von HV faktisch ausgehebelt durch die Betonung der sog. „persönlichen Gewissensentscheidung“, die nun auch bei den Befürwortern des Sakramentenempfangs von wiederverheirateten Geschiedenen, die sich auf „Amoris laetitia“ berufen, fröhliche Urständ feiert.

Daher berichten wir hier gerne von der Verteidigung von „Humanae vitae“ in der Kolumne von Erzbischof Charles Chaput vom 20. Juni 2017 (http:// catholicphilly.com/2017/06/think-tank/archbishop-chaput-column/the-importance-of-humanae-vitae/).

 

Erzbischof Chaput leitet seine Gedanken ein mit dem Hinweis auf seine Freude, dass er bei einer der vielen öffentlichen Veranstaltungen, die er in seinem Amt zu besuchen hat, ein Ehepaar wieder getroffen hatte, mit dem er seit langen Jahren befreundet ist: Martha und Bill Beckman, mit drei Kindern, von denen die beiden Söhne sich auf das Priestertum vorbereiten. Bill Beckman sei bei seinem Dienst als Erzbischof von Denver sein Mitarbeiter gewesen und habe ihm besonders bei seinem HV-Hirtenbrief von 1998 geholfen. Nun, im Juli 2017, jähre sich die Herausgabe von HV wieder. „Wenige katholische Dokumente der jüngeren Zeit sind so geschmäht worden, sind aber auch so scharfsinnig, wichtig und genau in ihren Warnungen wie die große Enzyklika von Paul VI. Die Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI. haben beide in ihrer Lehre HV nachdrücklich bestätigt.“

Es bleibe „ein kraftvolles Gegenzeugnis“ gegen die heutige Umfunktionierung der Sexualität. Als in anderen christlichen Gemeinschaften und sogar bei manchen Katholiken die Verteidigung der gesunden Ordnung der Geschlechtlichkeit zusammenbrach, sei HV „ein Zeugnis der Wahrheit“ geblieben, so schreibt Chaput.

Der Erzbischof erzählt, dass der erwähnte Bill Beckman ihm kürzlich Überlegungen zu HV aus seiner Sicht als Ehemann, Vater und Mann des Glaubens zugesandt habe. Sie wurden im vergangenen Jahr erstmals veröffentlich in dem Organ „The Catholic Voice“ der Diözese Omaha und seien es wert, weitergegeben zu werden. Beckman nennt HV das vielleicht umstrittenste Kirchendokument seit der Reformation, und die Kernaussage die am meisten bekämpfte bis heute. Papst Paul VI. habe bestätigt, was immer Lehre der Kirche war, nämlich dass Ehepaare in jedem Akt des ehelichen Verkehrs offen sein müssen für das Leben, und dass jede andere Handlung oder Unterlassung, die die Empfängnis verhindern soll, moralisch falsch ist. „Das ist so, weil der eheliche Akt von seiner Natur her die Fähigkeit für die innige Vereinigung der Gatten und für die Zeugung neuen menschlichen Lebens in sich trägt. Diese beiden Aspekte sollten niemals willentlich getrennt werden, wenn die Gabe der ehelichen Liebe respektvoll und verantwortlich gelebt wird.“ Paul VI. habe diese Lehre zugleich mitfühlend und realistisch hinsichtlich der Schwierigkeiten, denen sich Ehepaare gegenüber sehen, vorgestellt. Und er habe die langfristigen Folgen der absichtlichen Trennung der einigenden und prokreativen Wahrheit der Ehe pessimistisch beurteilt. Seine Vorhersagen, dass die moralischen Standards sinken, Untreue und Illegitimität anwachsen würden, dass die Frauen zu Objekten des Vergnügens reduziert würden und dass die Regierungen immer mehr Zwang einsetzen würden zugunsten der Bevölkerungskontrolle, hätten sich alle als wahr erwiesen. Und weitere schädliche Folgen könnten leicht aufgezeigt werden.

Doch das habe wenige berührt. HV sei von einem regelrechten Sturm bekämpft worden. Die anglikanische Kirche habe die Verhütung bereits über 30 Jahre vorher zugelassen, und die 1960er Jahre seien von einem selbstsüchtigen Individualismus geprägt worden, der von der Erfindung der Anti-Baby-Pille, der Propagierung der „freien Liebe“ und der Liberalisierung des Scheidungsrechts gekrönt wurde. „Vielleicht am schädlichsten war die Tatsache, dass die vom Papst zum Studium dieses Themas eingesetzte Kommission für die Erlaubnis der Geburtenkontrolle gestimmt hat. Der Bericht der Kommission sickerte durch [wurde „geleakt“!] und wurde zu einem Sammelpunkt derer, die die klare Lehre des Papstes bekämpften. Zu diesen Gegner gehörte eine nicht geringe Zahl einflussreicher Kleriker und Akademiker, die ihre Ablehnung öffentlich kundtaten durch Protestanzei­gen in großen Zeitungen, und die Dissidenten schlossen bald eine beträchtliche Mehrheit der gewöhnlichen Katholiken ein. Die Kirche wurde gespalten und ernsthaft verwundet in einer Angelegenheit von höchster Wichtigkeit: der Wahrheit und Bedeutung der Ehe und der Heiligkeit des Lebens.

Heute bestehen der Riss und die Wunden weiter, und nur der HL. GEIST kann Heilung und Ganzheit bringen. An­gesichts der fast 50 Jahre von Selbstsucht und Ungehorsam bete ich dafür, dass die Kirche die Wahrheit und Schönheit dieser Enzyklika mit Eifer lehren wird, dass sie zur Buße für die offenkundigen Sünden gegen die Heiligkeit der Ehe und das Leben anspornen und die Gläubigen aufrufen wird zur vollständigen Offenheit für den umfassenden Segen, der vom HERRN und Lebensspender zu uns fließt.“

Diese Worte des erwähnten Familienvaters und Freun­des macht sich Erzbischof Chaput offensichtlich vollständig zu eigen, ohne sich von der in der heutigen Kirche herrschenden Verwirrung einschüchtern zu lassen, wenn er als Schlusssatz anfügt: „Die beste Antwort, die ich geben kann, ist: Amen.“

(Vgl. dazu LSN 23.6.2017; katholisches.info 26.11.16, 15.5.17, 14.6.17, 19.6.17)

 

Ergänzung: Father Shenan J. Boquet, der Präsident von „Human Life International“, dieser großartigen Gründung von P. Paul Marx OSB (den der hl. Johannes Paul II. 1991 mit der Bezeichnung „Apostel des Lebens“ rühmte), schrieb in der HLI-Aussendung vom 24.6.2017, die Gerüchte von einer Kommission, die HV „studieren und vertiefen“ solle, seien anscheinend wahr. Er fragt, „welches Studium“ über dieses „prophetische und klare Dokument“ in den vergangenen 50 Jahren noch nicht durchgeführt worden sei. Seine Besorgnis gründe insbesondere darin, wenn dazu der Bericht der damaligen Kommission erforscht werden solle, die ja für die moralische Erlaubnis der Verhütung eingetreten sei. Es sei das ewige Verdienst des sel. Paul VI., dass er diese „Empfehlung“ abgelehnt und die unveränderliche Lehre der Kirche bekräftigt habe. „Wir wissen, was dann passiert ist, wir haben klare empirische Daten und Trends aus diesen 50 Jahren: Wo HV abgelehnt wurde, in den meisten Teilen der ‚entwickelten Länder‘, wandten sich die Menschen der Verhütung zu, die unmittelbar zur Legalisierung der Abtreibung, zur weiten Verbreitung der Scheidung, zu einem Zusammenbruch von Moral und Fruchtbarkeit und zu einem Zusammenbruch des Glaubens und der Kirchenmitgliedschaft führte. In den wenigen Orten, wo die Lehre der Kirche bekräftigt wurde, wie in einzelnen Gebieten des Mittleren Wes­tens Amerikas und in vielen Gebieten Afrikas, ist die Kirche stark geblieben, ebenso die Familien…“ Er hoffe, dass diese Entwicklungen beim angekündigten „Studium“ von HV berücksichtigt würden. Bis dahin gebe es Arbeit, die mit dem Gebet beginnen und sich in der Erziehung und der Verteidigung der Wahrheit fortsetzen müsse!

Ein Schlaglicht dazu: Wie der HLI-Präsident Father Shenan J. Boquet am 22. Juli 2017 in einem weiteren, HV vertei­digenden Artikel erwähnt, äußerte Melinda Gates, die Frau von Microsoft-Gründer und 72-fachem Milliardär Bill Gates, kürzlich in einem BBC-Interview, sie sei „optimistisch“, dass Papst Franziskus die Lehre der Kirche gegen die künstliche Empfängnisverhütung revidieren werde. Dazu muss man wissen, dass die „Bill and Melinda Gates Foundation“ ein führender Propagandist von Empfängnisverhütung und Abtreibung in den Entwicklungsländern ist. Schon vor drei Jahren hatten Bill und Melinda Gates angekündigt, bis 2018 einen subkutanen Verhütungs-Chip auf den Markt zu bringen, der mit Fernbedienung (d.h. auch Fremdsteuerung?) und zu geringen Preisen, die Verhütungsideologie nach Afrika, Asien und Lateinamerika tragen soll. Die Gates hatten 2012 bekanntgegeben, 450 Millionen Dollar in die Entwicklung neuer Verhütungstechniken zu investieren. Bill ist der Sohn eines Fanatikers der Reduzierung der Weltbevölkerung und „Planned Parenthood“-Präsidenten; seine Frau ist katholisch, dennoch Verhütungsideologin, beide besuchen angeblich regelmäßig die hl. Messe; eine Audienz von Bill Gates bei Papst Franziskus konnte nach einer Intervention von afrikanischen Kardinälen verhindert werden (vgl. www. hli.org/2017/07/humanae-vitae-prophetic-right/, katholisches.info 14.7.2014, DT 29.12.2016).

 

 

Ein Vermächtnis von Kardinal Meisner

 

Am 5. Juli 2017 verstarb der emeritierte Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner im Alter von 83 Jahren. Nicht einmal drei Wochen vorher, am 17. Juni, unmittelbar nach Fronleichnam, veröffentlichte die „Tagespost“ als „Kommentar: Zum Mysterium der Eucharistie“ eine Kritik des Kardinals an der Forderung von Kardinal Walter Kasper, Nichtkatholiken, die in einer Mischehe leben, sollten die Kommunion empfangen dürfen. Meisner bezieht sich auf eine Aussage von Kasper in Wittenberg.

Ähnlich äußerte sich Kasper nach einer DT/KNA-Meldung vom 21.6.2017 – also unberührt und unbeeindruckt vom Einspruch des Mitkardinals! – bei einem Ökumenischen Medienkongress in Würzburg, wonach dieses Jahr (Luther!) nicht zu Ende gehen dürfe „mit ein paar schönen Worten“, sondern dass es die Zulassung von Ehe­partnern unterschiedlicher Konfessionen zu Abendmahl/Eucharistie bringen müsse. „Die Kirchen“, zumindest Katholiken und Lutheraner, seien sich „sehr nahe gekommen“ und es gehe darum, einen „Austausch der Gaben“ zu pflegen.

Abgesehen davon, dass dieses „Sehr-Nahe-Gekommen“ sich in der Zustimmung der EKD-Verantwortlichen zur „Ehe für alle“ wieder einmal als Illusion gezeigt hat, scheint die Forderung dieses katholischen Kardinals, der früher Präsident des vatikanischen Einheitsrates war, auch nahezulegen, dass der Empfang des protestantischen „Abendmahls“ durch katholische Ehepartner gleichwertig und unbedenklich sei. Also kein Unterschied, ob ein geweihter Priester das hl. Messopfer vollzieht und dass in der hl. Wandlung Brot und Wein wirklich, wahrhaftig und wesentlich CHRISTUS mit Fleisch und Blut, mit GOTTheit und Menschheit gegenwärtig wird (und bleibt), oder ob ein protestantischer Pastor ohne das – ja nicht geglaubte – Sakrament der Priesterweihe Brot und Wein (oder Traubensaft) austeilt, wobei gläubige Lutheraner überzeugt sind, dass sie im Augenblick des Empfangs zusammen mit dem Brot CHRISTUS empfangen. „Austausch der Gaben“?

Die andere Seite, um die es ja wohl vor allem geht, ist, dass Nichtkatholiken zur hl. Kommunion hinzutreten dürfen sollen, mit oder ohne entsprechenden Glauben, jedenfalls ohne das öffentliche Ja zur katholischen Kirche in einer Konversion. Kardinal Meisner hat diese Widersprüchlichkeit in seiner Erwiderung an Kardinal Kasper benannt und zurückgewiesen:

 

 „Der von Kardinal Kasper bei einem Vortrag in Wittenberg geäußerte Wunsch, als Ergebnis der ökumenischen Arbeit möge Eheleuten, die in einer sogenannten Mischehe leben, auch beim GOTTESdienst immer die Zulassung zur heiligen Kommunion geschenkt werden, bedeutet, dass also nichtkatholische Christen in einer katholisch geschlossenen Ehe zur heiligen Kommunion gehen können. Die Kirche wird aber durch die heilige Eucharistie konstituiert. Sie ist der Leib CHRISTI, und darum muss ich zu dieser Kirche, das heißt zur katholischen Kirche auch gehören und ihren ganzen Glauben bekennen. Dazu gehört unter anderem alles, was die Kirche im Messkanon betet: Die heilige Messe als Opfer in Verbindung zum Papst- und Bischofsamt, die Heiligenverehrung, insbesondere der Mutter GOTTES, das Gebet für die Verstorbenen, um dort die heilige Kommunion empfangen zu können.

Das ist gerade die – oft übersehene – Belastung einer konfessionsverschiedenen Ehe, dass die Einbeziehung des ehelichen ‚Ein-Fleisch‘-Seins in die eucharistische Vereinigung nicht möglich ist. Denn jeder Sakramentenempfang setzt voraus, dass der Empfänger das glaubt, was die Kirche lehrt, deren Glied er sein muss! Diese Voraussetzung ist bei einem Verheirateten nicht anders als bei jedem, auch alleinstehenden Christen! Wie könnte denn eine eucharistische Gemeinschaft entstehen, wenn die Empfänger – in diesem Fall Mann und Frau – ein unterschiedliches, zuweilen sogar entgegengesetztes Verständnis von diesem Sakrament haben!

Von der Alt-Lutherischen Gemeinde in Berlin wird mir berichtet, dass im Vestibül des Kirchenraumes ein Hinweis steht, der die Besucher herzlich willkommen heißt, aber hinzufügt: ‚Wenn jemand das heilige Abendmahl bei dem GOTTESdienst empfängt, gehört er für immer unkündbar zu dieser Gemeinde, und darum verpflichtet er sich, mit dem Kommunionempfang, mehrere Gemeindeabende zu besuchen, um die Kirche näher kennenzulernen.‘ Das ist gut katholisch!

Die Kirche ist der Leib CHRISTI. Und sie wird konstituiert durch den Leib CHRISTI. Kirche und Eucharistie dürfen nicht auseinandergerissen werden. Die heilige Eucha­ristie konstituiert die Kirche und erhält die Kirche. Sie verlangt die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und sie begründet sie zugleich. Diese Eucharistielehre und Eucharistiepraxis wird auch von den orthodoxen Kirchen so gesehen und praktiziert.

Das Fronleichnamsfest lädt uns ein, über das Mysterium der heiligen Eucharistie nachzudenken, damit sie nicht als Mittel zum Zweck missbraucht wird.“

 

Was Kardinal Meisner nicht ausdrücklich anspricht, aber sicher voraussetzt, ist auch derselbe Glaube an die Realität der eucharistischen Speise: dass es wirklich der Leib und das Blut CHRISTI aufgrund der hl. Wandlung durch das Wort des geweihten Priesters im Opfer der hl. Messe ist (vgl. KKK 1411 „nur gültig geweihte Priester“, 1413 „Transsubstantiation“, 1414 „Opfer“, 1415 „Wer CHRISTUS in der eucharistischen Kommunion empfangen will, muss im Stande der Gnade sein. Falls jemand sich bewusst ist, dass er eine Todsünde begangen hat, darf er die Eucharistie nicht empfangen, ohne vorher im Bußsakrament die Lossprechung empfangen zu haben.“).

Leider etwas undeutlich ist durch das Zitat des Hinweises aus der Alt-Lutherischen Gemeinde Berlin, dass die Zu­gehörigkeit zur katholischen Kirche nicht einfach durch persönlichen Glauben und Kommunionempfang geschieht, sondern durch einen öffentlichen Akt der Konversion.

 

 

Diese ernsten Worte des verstorbenen Kölner Kardinals, nicht nur an die Adresse von Kardinal Walter Kasper, sind ein wichtiges Vermächtnis! Kardinal Meisner gehört zu den vier Kardinälen, die Papst Franziskus die „Dubia“ vorgelegt haben, ohne einen Antwort oder auch nur eine Audienz zu bekommen. „…Wir leben in einer Zeit der Verwirrung, und zwar nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der Kirche. Der Hirt ist von CHRISTUS bestellt, die Herde vor Irrtum und vor Verwirrung zu bewahren“, so schrieb Joachim Meisner Ende 2016, wie Michael Hesemann in einem Nachruf erwähnt (kath.net 7.7.2017).

Auf dem Internetportal „katholisch.de“ wurde am 6. Juli 2017 ein Interview mit Pater Anselm Grün und dem früheren EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider veröffentlicht. Der Bestsellerautor sagte dabei: „Wenn ich im Gästehaus unserer Abtei in Münsterschwarzach Kurse gebe, lade ich immer alle ausdrücklich ein, zur Kommunion zu gehen, weil manche evangelische Christen sich nicht trauen. Aber wenn ich sie einlade, kommen sie gern. Dass der katholische Pfarrer die Eucharistie etwas anders feiert als der evangelische, entspricht der Vorstellung der jeweiligen Konfession. Wichtig ist der Glaube, dass JESUS in der Hostie präsent ist. Dazu gehören die Einsetzungsworte ‚Das ist mein Leib‘ und ‚Das ist mein Blut‘. Ist dies gegeben, spricht nichts gegen ein gemeinsames Abendmahl.“ „Katholisch.de“ nennt sich selber „das Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland“, die Redaktion „kooperiert mit den 27 Diözesen“. – Für den Benediktiner Anselm Grün, bis vor kurzem „Cellerar“ (Ökonom) seiner Abtei, ist offensichtlich die Priester­weihe belanglos für die Feier der „Eucharistie“ und der wesentliche Unterschied zwischen dem Messopfer und einer Abendmahlsfeier nur ein konfessionelle minimale Differenz. Der Glaube, dass „JESUS in der Hostie präsent“ sei, deckt keineswegs das katholische Dogma der Realpräsenz und der Transsubstantiation JESU ab. – Sind schon die Aussagen des vielgepriesenen katholischen Spiritualitätsautors – der auf katholisch.de häufig zu Wort kommt – skandalös, so ebenso die Tatsache, dass das (vielleicht selbsternannte, aber jedenfalls von den Diözesen finanzierte) „Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland“ dies unkommentiert verbreitet.

 

 

Menschen in gleichgeschlechtlichen „Ehen“:

 

US-Bischof: kein Kommunionempfang, kein kirchliches Begräbnis

 

Springfield, Illinois, USA. Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Verbindungen leben, können nicht die hl. Kommunion empfangen und können bei ihrem Tod auch keine katholische Beerdigung erhalten, wenn sie ohne Anzeichen von Reue gestorben sind. Diese Regelung gab Thomas John Joseph Paprocki, der Bischof des Bis­tums Springfield in seiner Diözese bekannt. Bischof Paprocki ist für seine Verteidigung des Glaubens und der Morallehre der Kirche bei den Lebensrechts- und Familienbewegungen geschätzt. Am 12. Juni 2017 unterzeich­nete er ein an die Priester gerichtetes „Dekret bezüglich gleichgeschlechtlicher ‚Ehen‘ und verwandter pastora­ler Fragen“. – Angesicht der Bundestagsentscheidung der „Ehe für alle“ stellt sich die Frage, welche Weisungen die deutschen Bischöfe den Seelsorgern für solche Fälle geben!

 

„Die Kirche hat nicht nur die Autorität, sondern die ernste Verpflichtung, ihre authentische Lehre über die Ehe zu bekräftigen und den heiligen Wert des Ehestandes zu bewahren und zu fördern“, so betont Paprocki, nachdem er die „klare und beständige Lehre“ der Kirche seit CHRISTUS in Erinnerung gerufen hat. Als Diözesanbischof sei ihm anvertraut, das Volk GOTTES mit Liebe und ohne Abstriche an der Wahrheit zu leiten. Paprocki, der an der Gregoriana in Kirchenrecht promovierte, aber auch im Zivilrecht bewandert ist (als Pfarrer hatte er eine Einrichtung mitgegründet, die Armen und Benachteiligten juristische Dienste anbietet), legt in seinem Dekret fest, dass keine diözesanen Einrichtungen, Pfarreien oder Schulen „für die Feier oder Segnung von gleichgeschlechtlichen Ehen oder für Empfänge dieser Ereignisse zur Verfügung gestellt werden“ dürfen; Priester und diözesane Angestellte dürfen bei Homo-„Ehen“ nicht mitwirken, anderenfalls ziehen sie sich „gerechte Strafe“ zu. Mit Bezug auf die Canones 915 und 916 des CIC (wonach „offenkundig in schwerer Sünde Verharrende nicht zur hl. Kommunion zugelassen werden“ dürfen etc.) schreibt der Bischof: „Angesichts der objektiv unmoralischen Natur der Beziehungen, die durch gleichgeschlechtliche Ehen geschaffen wurden, sollen Personen in solchen Verbindungen nicht zur hl. Kommunion gehen und nicht zur hl. Kommunion zugelassen werden“. Die Priester sollten Menschen in solchen Situationen nicht öffentlich ansprechen und zur Umkehr aufrufen. Ein Kommunionempfang sei erst nach einer Beichte möglich. Im Fall von Todesgefahr könne die hl. Kommunion als Wegzehrung gereicht werden, wenn Reue über die Sünden ausgedrückt worden sei.

Die Richtlinien des Bischofs legen auch fest, wie mit dem Sakramentenempfang von Kindern zu verfahren ist, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte in gleichgeschlechtlichen Verbindungen leben. Wenn es begründete Hoffnung gebe, dass die Kinder im katholischen Glauben erzogen würden, sie die Taufe in Ordnung; allerdings sollten die Pfarrer dabei diskret handeln. Kinder, die bei gleichgeschlechtlichen Paaren lebten, könnten die hl. Kommunion und die Firmung empfangen, wenn sie ansonsten qualifiziert und gut disponiert sind. Ihnen werde nicht die Aufnahme in katholische Schule oder Katechetische Programme verweigert, sie würden dort aber auch entsprechend der katholischen Lehre über Ehe und Geschlechtlichkeit unterrichtet. „Eltern oder Personen, die legal deren Stelle einnehmen“, müssten sich dessen bewusst sein, wenn sie ihre Kinder in Diözesanschulen anmeldeten und müssten den entsprechenden Schulvereinbarungen zustimmen. Wer öffentlich gleichgeschlechtliche Verbindungen eingegangen ist, dürfe nicht Tauf- oder Firmpate sein. Sie können selber nicht die Firmung empfangen, es sei denn, sie haben sich aus der objektiv unmoralischen Verbindung gelöst. Sie sollen auch keine liturgischen Dienste wie die des Lektors oder außerordentlichen Kommunionspenders übernehmen.

Das Dekret erklärt – mit Verweis auf can. 1184 CIC, wo u.a. von „öffentlichen Sündern“ gesprochen wird - auch, dass keine kirchliche Beerdigung von Verstorbenen möglich ist, „wenn sie vor ihrem Tod kein Anzeichen von Reue gegeben haben“. Im Zweifelsfall hat der Pfarrer das zuständige Ordinariat zu konsultieren, dessen Entscheidung zu befolgen ist.

Insbesondere diese Bestimmung zog die Aufmerksamkeit der liberalen Presse auf sich und führt zu heftigen und unsachlichen Angriffen auf den Bischof. Dabei wurde nicht beachtet, dass das Dekret des Bischofs sich nicht gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen (Schwule, Lesben, LGBT usw.) richtet, diese nicht einmal nennt, sondern gegen ein öffentliches Verhalten, das einen zivilrechtlichen Status schafft und daher auch öffentliche Konsequenzen hat. Übrigens wurde eine Sekretärin von Bischof Paprocki im Jahr 2013 von einem Homo-Aktivisten ermordet, als sie ihm vorschlug, seinen Le­bensstil zu ändern.

Die Erzdiözese Philadelphia hat, so erwähnt LifeSiteNews, im vergangenen Jahr ähnliche Richtlinien erlassen hat. „Zwei Personen in einer aktiven, öffentlichen gleichgeschlechtlichen Beziehung, geben ein ernsthaftes Gegen-Zeugnis gegen den katholischen Glauben, der in der Gemeinschaft nur moralische Verwirrung hervorrufen kann“, schrieb Erzbischof Charles Chaput von Philadelphia. Eine solche Beziehung könne nicht in das Leben der Pfarrei aufgenommen werden, „ohne den Glauben der Gemeinschaft zu untergraben, vor allem der Kinder“. Auch Erzbischof Chaput verneint für Personen, die offenkundig einen gleichgeschlechtlichen Lebensstil pflegen, verantwortliche Positionen in der Pfarrei oder liturgische Funktionen. Chaput weist die Priester auch an, dass Menschen, die offen den Ehebruch leben, nicht die hl. Kommunion empfangen dürfen.

(Vgl. www. lifesitenews.com/news/bishop-paprocki-no-communion-fune-rals-for-people-in-same-sex-marriages, 23.6.17; www. lifesitenews. com/ news/bishop-under-fire-for-denying-funerals-for-people-in-same-sex-marriages-ref, 30.6.17; www. lifesitenews.com/news/bishop-tells-hostile-crowd-at-gay-marriage-debate-my-secretary-was-killed-b, 5.6.13, kath. net 27.6.2017.)

 

 

Die dem gültigen Kirchenrecht folgenden Richtlinien von Bischof Paprocki haben einen gegnerischen Sturm entfacht, aber auch viel Dank und Zustimmung. Eine besondere Reaktion kam vom Bischof von San Jose, Kalifornien, – der schon mehrfach durch LGBT-Nähe von sich reden machte (so rühmt sich die Diözesan-Website mit einem „Catholic LGBT Ministry“, also einer „LGBT-Seelsorge“, die eine „monatliche Alle-sind-willkommen-Messe für LGBT-Katholiken, ihre Familien, Freunde und alle Brüder und Schwestern in CHRISTUS“ anbietet). Der Bischof von San Jose, Patrick McGrath, erließ an seine Priester die Richtlinie, die „pastorale Antwort der Diözese San Jose“ bleibe „mitfühlend und pastoral“: „Wir werden die Sakramente oder das christliche Begräb­nis keinem verweigern, der danach in gutem Glauben verlangt“ [„in good Faith“]; der Bischof beruft sich auf Papst Franziskus: „Die Eucharistie ist nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen“ (vgl. Fußnote 351 von „Amoris laetitia“). Eine Pfarrei in San Jose bejubelte den Bischof als „den besten“, weil er diese Seelsorgedienste „für ALLE Menschen, ungeachtet ihrer sexuellen Orientation“ anbietet (vgl. LSN 4.7.2017). Bischof McGrath folgt offensichtlich der Linie der Bischöfe von Malta, die den Kommunionempfang zulassen für alle sog. wiederverheirateten Geschiedenen, „die glauben, im Frieden mit GOTT zu sein“, und wendet das auf praktizierende Homosexuelle an: „die im guten Glauben da­nach verlangen“! Dass der „gute Glaube“, d.h. das Gewissen, verpflichtet ist, sich an der Wahrheit auszurich­ten, wie sie in der Offenbarung GOTTES und der Lehre der Kirche vorliegt, wird nicht mehr beachtet.

 

 

 

Was gilt seit „Amoris laetitia“?

 

 

Wir haben in den vergangenen Ausgaben der FMG-INFORMATION eine große Zahl von Aussagen zum Nachsynodalen Schreiben „Amoris laetita“ (AL, „Die Freude der Liebe“) von Papst Franziskus vom 19. März 2016 dokumentiert. Durch dieses Schreiben ist offensichtlich eine große Verwirrung in die Kirche gekommen. Kardinal Carlo Caffarra: „Es ist ein Faktum – das nur ein Blinder leugnen kann – dass in der Kirche eine große Verwirrung, Ungewissheit und Unsicherheit herrscht, verursacht durch einige Paragraphen von Amoris laetitia“ (14.1.2017). Wir haben bereits in drei Ausgaben der FMG-Information versucht, diese Situation darzustellen und zu einer Klarheit im Sinn der beständigen Lehre der Kirche zu helfen.

 

Ein Überblick

 

In FMG-Information 116 (August 2016) dokumentierten wir unter anderem eine ausführliche Stellungnahme von Weihbischof Athanasius Schneider vom April 2016, die Deutung von Kardinal Raymond Burke (dass AL nach einer Aussage des Papstes in AL 3 „kein Akt des Lehramtes“ sei - 13.4.2016), kommentierende Worte von Kardinal Gerhard Müller vom 4. Mai 2016 („wenn über die Auslegung eines Dokuments Zweifel bestehen, ist nach katholischer Hermeneutik einzig die Lesart möglich, die dem folgt, was das vorangegangene Lehramt gelehrt hat“) und die Beurteilung von Kardinal Carlo Caffarra, dass zwischen AL und dem vorausgehenden Lehramt ein Gegensatz zu erkennen sei; aber auch Aussagen des von Papst Franziskus selbst herausgestellten Wiener Kardinals Christoph Schönborn, alle früheren lehramtlichen Aussagen müssten nun im Licht von AL gelesen werden und die Fußnote 351 in AL über den Sakramentenempfang in bestimmten Fällen betreffe genau die sog. wiederverheirateten Geschiedenen.

 

l Im September 2016 wurde gemeldet, dass der Papst die AL-Interpretation der Bischöfe der Region von Buenos Aires, Argentinien, als „einzig mögliche“ bezeichnet habe – allerdings in einem Brief, der kein lehramtliches Dokument darstellt. Diese brasilianischen Bischöfe sagen, die Enthaltsamkeit stelle nicht immer eine praktikable Lösung dar, und AL eröffne die Möglichkeit des Sakramentenzugangs (FMG-Information 117, S. 14).

l Der von Papst Franziskus neu zum Kardinal ernannte Erzbischof Blase Cupich von Chicago sagte im Oktober 2016 in einem Interview in verwinkelter Ausdrucksweise, seine Position sei die des Papstes, der auf Kardinal Schönborn verwiesen habe und zur Interpretation „der“ Bischöfe Argentiniens gesagt habe, es brauche keine weiteren Interpretationen mehr (FMG-Information 117, S. 15).

l Kardinal Walter Kasper, der mit einem Referat vor dem Kardinalskonsistorium am 20. Februar 2014 – danach von Papst Franziskus überschwänglich gelobt – mit der Forderung nach Zulassung zivilrechtlich wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion die beiden Bischofssynode im Herbst 2014 und Herbst 2015 gewissermaßen vorbereitet hatte, behauptete in der November-Nummer 2016 von „Stimmen der Zeit“, AL „ändert „kein Jota an der traditionellen Lehre der Kirche und ändert doch alles“ durch einen „Paradigmenwechsel“, so dass „im begründeten Einzelfall eine veränderte pastorale Praxis“, sprich: Sakramentenempfang, erlaubt sei (FMG-Information 117, S. 15).

l Im Januar 2017 wurden die „Richtlinien“ der beiden Bischöfe von Malta, Erzbischof Charles J. Sciciuna und Bischof Mario Grech, bekannt, die die Zulassung zur Beichte und zur hl. Kommunion faktisch der rein subjektiven Einschätzung der betreffenden Person überlassen, wenn diese glaubt „in Frieden mit GOTT zu sein“ (FMG-Information 118, S. 25f).

l Ähnlich verhält es sich offensichtlich mit der „Einzelfallzulassung“ durch Richtlinien des Kardinalvikars Agostino Vallini der Diözese Rom (FMG-Information 118, 26).

l In Deutschland hat sich ja seit längerer Zeit schon vielfach die von den Bischöfen geduldete (oder z. B. in der Erzdiözese Freiburg durch Erzbischof Zollitsch offiziell formulierte) Praxis eingebürgert, dass der Kommunionempfang dem Einzelnen überlassen ist, ohne dass eine Weisung zur Gewissensbildung gegeben wird.

Am 23. Januar 2017 verabschiedete der Ständige Rat der DBK ein „Wort“: „Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche. Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von AMORIS LAETITIA“ (vgl. DBK_11104.pdf). Darin ist von einer „Intensivierung der Ehevorbereitungspastoral“ die Rede, von der „Pflicht, die Bemühungen um die Ehebegleitung zu verstärken“ und davon, „die Familie als Lernort des Glaubens zu stärken“. Zum Kernpunkt im Kapitel „Umgang mit Zerbrechlichkeit: begleiten – unterscheiden – eingliedern“ heißt es dann, AL kenne „keinen Automatismus in Richtung einer generellen Zulassung aller zivilrechtlich wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten“. AL übersehe „weder die schwere Schuld, die viele Menschen in solchen Situationen des Zerbrechens und Scheiterns ehelicher Beziehungen auf sich laden, noch die Problematik, dass eine zivilrechtliche Wiederheirat dem sichtbaren Zeichen des Ehesakraments widerspricht, selbst wenn die betroffene Person schuldlos verlassen wurde“. Doch AL bleibe „nicht beim kategorischen und irreversiblen Ausschluss von den Sak­ramenten stehen“ [Frage: Wo gibt es in der beständigen Lehre der Kirche ein „Irreversibel“ bei der Umkehr von der Sünde?], sondern es gebe die Möglichkeit des Sakramentenempfangs. „Nicht alle“ wiederverheirateten Geschiedenen könnten „ohne Unterscheidung“ die Sakramente empfangen; es ist von „Entscheidungsfindung“ in Begleitung eines Seelsorgers die Rede, von „Gewissensentscheidung“, auch von Ge­wissensbildung [Papst Johannes Paul II. erklärt in der Enzyklika „Veritatis splendor“ (59-61) deutlich, dass das Gewissen nicht (willkür­liche) „Entscheidungen“ treffen kann, sondern „Urteile“ fällt, die „die Wahrheit über das Gute widerspiegeln“; im Gewissensakt erkennt der Mensch in Anwendung der objektiven Norm das Gute, das „ihm hier und jetzt aufgegeben ist“.]

Am Ende eines solchen Prozesses stehe „nicht in jedem Fall der Empfang der Sakramente von Buße und Eucha­ristie“ usw. Doch das Fazit dieser gewundenen Aussagen ist: „Aber auch eine Entscheidung für den Sakramen­tenempfang gilt es zu respektieren.“ Das heißt: Letztlich entscheidet der Einzelne!

l Am 24. Mai 2017 veröffentlichten die Bischöfe Belgiens in niederländischer und französischer Sprache einen Hirtenbrief, in dem sie laut der offiziellen Kirchen-Webseite „Cathobel“ „wiederverheirateten Geschiedenen den Kommunionempfang erlauben, wenn diese sich vor ihrem Gewissen dafür entscheiden“. Die Bischöfe folgten mit „Begleitung, Unterscheidung und Integration“ „nahtlos“ dem Papst, „denn sie sind sich bewusst, dass jede Situation ihre Besonderheit hat“. Man könne nicht per Dekret sagen, dass „alle wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion gehen können“. Das könne niemand. Es sei ein „Weg“ notwendig und eine „Unterscheidung“ und eine „pastorale Gewissensentscheidung“. Die Geschiedenen seien Teil der Kirche, und die Bischöfe hätten sich auf den Weg gemacht, Wunden zu heilen. Zwischen Laxheit und Rigorismus sei der Weg der persönlichen Unterscheidung gewählt (vgl. katholisches.info 26.5.2017).

l Am 20. Juni 2017 wurde bekannt, dass die sizilianischen Bischöfe in einer jetzt veröffentlichten Handrei­chung zu AL wiederverheirateten Geschiedenen „in Einzelfällen“ neben dem Kommunionempfang auch die formelle Vergebung im Bußsakrament ermöglichen. Die Bischöfe Siziliens gehen hier noch weiter als manche andere Bischöfe. Es solle nach Prüfung durch den Beichtvater und „mit Rücksicht auf das Wohl der Beichtenden“ möglich sein, einer wiederverheirateten geschiedenen Person die Absolution zu spenden und sie zur Eucharistie zuzulassen, „auch wenn der Beichtvater weiß, dass es sich für die Kirche um eine objektiv ungeordnete Situation handelt“. Der Betreffende habe „menschlich und geistlich einen neuen Weg einzuschlagen“, aber er brauche, so heißt es sinngemäß, nicht eine „abstrakte Perfektion“ erreichen (vgl. DT 20.6.2017).

 

Ein Zwischenkommentar:

Kann es Lossprechung ohne wirklichen Vorsatz, die Sünde des Ehebruchs zu meiden, geben? Kann et­was in einem Land, in einer Diözese, Sünde sein, im anderen Land keine Sünde?

Was gilt? Der amerikanische Theologe George Weigel stellte in einem KNA-Interview am 26. April 2017 fest, es „zerbreche die Einheit der Kirche“. Guido Horst schrieb in der „Tagespost“ am 10. Juni 2017 nach der Meldung, dass die polnischen Bischöfe weiterhin der Linie von „Familiaris consortio“ folgen: „Das ‚faktische Schisma‘ verfestigt sich“. Zugleich wird da im Untertitel behauptet: „Kirche in Deutschland folgt ‚Amoris laetitia‘“.

Der (damals noch nicht entlassene) Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, vertritt seit Anfang an die Auffassung, dass AL nicht im Gegensatz zur beständigen Lehre der Kirche gelesen werden könne. In einem EWTN-Interview vom 25. Mai 2017 sagte er: „Die Ehe zwischen getauften Personen ist ein Sakrament. Es ist absolut unmöglich, dass der Papst als Nachfolger des Petrus und Stellvertreter CHRISTI für die Weltkirche eine Lehre vertritt, die eindeutig gegen die Worte JESU CHRISTI ist“. - „Es ist nicht gut, wenn die Bischofskonferenzen offizielle Interpretationen des Papstes vornehmen, das ist nicht katholisch. Wir haben dieses Dokument des Papstes und es ist im Kontext der vollständigen katholischen Tradition zu lesen“. Kardinal Müller sagte in diesem Interview auch: „2 + 2 kann nie 5 ergeben“. Er erwiderte damit auf eine Aussage von P. Antonio Spadaro SJ, ohne diesen namentlich zu nennen. Spadaro, Schriftleiter der römischen Jesuitenzeitschrift „La Civiltà Cattolica“, auch Mitglied des Redaktionskomitees von AL, hatte am 6.1.2017 im Zusammenhang mit der von ihm unterstützten Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion geschrieben: „Theologie ist nicht Mathematik. 2 + 2 kann in der Theologie 5 ergeben. Weil sie mit GOTT und dem wirklichen Leben der Menschen zu tun hat.“

 

 

„Wenn sie [die Kirche] die Sakramente der Buße und der Eucharistie anbieten würde, nur um das Gefühl des Dazugehörens nicht zu stören, ohne auf die Überwindung des objektiven Hindernisses des Sakramenten­empfangs aufmerksam zu machen, würde sie den Menschen in einer falschen Heilssicherheit wiegen. Nur GOTT allein schaut in die Herzen; und Ihm steht das letzte Urteil über jeden einzelnen Menschen zu. Aber die Kirche muss sich an den Weg der sakramentalen Heilsvermittlung halten. Das Bußsakrament ist nicht dazu da, um dem Menschen das Sündenbewusstsein auszureden, sondern um in ihm Reue zu erwecken und den Vorsatz, sein Leben zu bessern, damit durch die Absolution die Schuld wirklich ausgelöscht wird. Die Abso­lution ist eine wirkliche Sündenvergebung und nicht nur eine Erklärung, dass GOTT über sie hinwegsieht.“

Gerhard Kardinal Müller in seinem Buch „Der Papst. Sendung und Auftrag“, Freiburg 2017, S. 105

 

Keineswegs alle Bischöfe waren und sind auf der Linie der maltesischen, sizilianischen, belgischen, deutschen Bischöfe.

l Zu nennen ist hier in erster Linie das Schreiben der vier Kardinäle Walter Kardinal Brandmüller, Raymond L. Kar­dinal Burke, Carlo Kardinal Caffarra und Joachim Kardinal Meisner.

 

Im September 2016 richteten sie einen Brief mit vier präzis formulierten Fragen („Dubia“ = „Zweifel“ nach kirchlicher Tradition und Rechtsordnung) an den Hl. Vater. Nachdem sie nach längerem Warten keine Antwort erhielten, sahen sie sich in seelsorglicher Verantwortung genötigt und berechtigt, diese Dubia im November 2017 zu veröffentlichen. Die zum Teil heftigen Attacken, denen sie deshalb ausgesetzt sind, übersehen, dass es nicht um private Fragen der vier Kardinäle geht, sondern um die kirchliche Lehre und Disziplin betreffende Fragen, die viele Priester und Gläubige bedrängen.

Am 21. April 2017 richtete Kardinal Carlo Caffarra im Auftrag der drei weiteren Unterzeichner der „Dubia“ einen Brief an den Hl. Vater mit dem Ersuchen um eine Audienz (wie es hieß, diesem persönlich übergeben am 6. Mai). Auch dieses Schreiben blieb ohne Antwort. So wurde auch dieser Brief der katholischen Öffentlichkeit vorgelegt am 20. Juni 2017.

 

„Unser Gewissen drängt uns…“

„Heiliger Vater,

mit einem gewissen Bangen wende ich mich in diesen Tagen der Osterzeit an Eure Heiligkeit. Ich tue es im Namen der Herren Kardinäle Walter Brandmüller, Raymond L. Burke, Joachim Meisner und in meinem eigenen.

Wir möchten zu allererst unsere absolute Hingabe und unsere vorbehaltlose Liebe dem Hl. Stuhl und Ihrer Person gegenüber bekunden. In Ihnen erkennen wir den Nachfolger Petri und den Stellvertreter CHRISTI, den ‚süßen CHRISTUS auf Erden‘, wie die hl. Katharina von Siena gerne sagte. Wir stimmen in keiner Weise mit jenen überein, die den Stuhl Petri für vakant halten, noch mit denen, die auch anderen die doch unteilbare Verantwortung des Petrusamtes zusprechen wollen. Wir sind nur durch das Wissen um unsere schwere Verantwortung als Kardinäle gedrängt, Berater des Nachfolgers Petri in seinem erhabenen Dienst zu sein. Wozu uns auch das Sakrament der Bischofsweihe, als Hirten für die Kirche GOTTES sorgen lässt, die er sich durch das Blut Seines eigenen SOHNES erworben hat (vgl. Apg 20,28).

Am 19. September 2016 haben wir Eurer Heiligkeit und der Glaubenskongregation fünf ‚dubia‘ vorgelegt und Sie gebeten, Unsicherheiten auszuräumen und Klarheit in einigen Punkten des nachsynodalen Schreibens ‚Amoris Laetitia‘ zu schaffen.

Nachdem wir von Eurer Heiligkeit keine Antwort erhalten haben, haben wir uns entschlossen, Sie um eine Audienz zu bitten, wenn es Eurer Heiligkeit beliebt, für uns gemeinsam. Wir fügen, wie es Praxis ist ein Foglio d’Udienza bei, in dem wir die beiden Punkte darlegen, die wir mit Ihnen erörtern möchten.

 

Heiliger Vater,

es ist ein Jahr seit der Veröffentlichung von ‚Amoris Laetitia‘ vergangen. In dieser Zeit sind Interpretationen einiger sachlich doppeldeutiger Abschnitte des nachsynodalen Schreibens öffentlich abgegeben worden, die vom ständigen Lehramt der Kirche nicht nur abweichen, sondern ihm widersprechen. Obwohl der Präfekt der Glaubenskongregation mehrmals erklärt hat, dass die Lehre der Kirche sich nicht geändert habe, sind zahlreiche Erklärungen von einzelnen Bischöfen, Kardinälen und sogar von Bischofskonferenzen erschienen, die das approbieren, was das Lehramt der Kirche nie approbiert hat. Es handelt sich nicht nur um den Zugang zur Hl. Eucharistie derer, die objektiv und öffentlich in einer Situation schwerer Schuld leben und in ihr bleiben wollen, sondern auch um ein Verständnis des Gewissens, das der Tradition der Kirche entgegensteht. Und so geschieht es – und wie schmerzhaft ist es, dies zu sehen – , dass das was in Polen Sünde ist, in Deutschland gut ist, dass das was in der Erzdiözese Philadelphia verboten ist, auf Malta erlaubt ist, usw. Uns kommt die bittere Feststellung B. Pascals in den Sinn: Gerechtigkeit auf dieser Seite der Pyrenäen, Ungerechtigkeit auf der anderen Seite: Gerechtigkeit auf der linken Seite des Flusses, Ungerechtigkeit auf der rechten Seite.

Zahlreiche kompetente Laien, die die Kirche sehr lieben und dem Apostolischen Stuhl treu verbunden sind, haben sich an ihre Hirten gewandt und auch an Eure Heiligkeit, um in der heiligen Lehre über die drei Sakramente der Ehe, der Beichte und der Eucharistie bestärkt zu werden. Und gerade in diesen Tagen haben sechs Laien aus jedem Kontinent ein zahlreich besuchtes Seminar veranstaltet, das den bezeichnenden Titel: ‚Klarheit schaffen‘ (‚Fare chiarezza‘) trug.

Vor dieser schweren Situation, in der es Spaltungen in vielen christlichen Gemeinden gibt, fühlen wir das Gewicht unserer Verantwortung, und unser Gewissen drängt uns, in aller gebotenen Ehrfurcht um eine Audienz zu bitten.

Wir bitten Eure Heiligkeit, unser in Ihren Gebeten zu gedenken, so wie wir Sie der unseren versichern. Und wir bitten Sie um Ihren Apostolischen Segen.

Carlo Card. Caffarra

Rom, den 25. April 2017

Fest des hl. Evangelisten Markus

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FOGLIO D'UDIENZA

1. Bitte um Klärung der fünf Punkte, die in den ‚dubia‘ aufgezeigt sind; die Begründung für diese Bitte.

2. Situation der Verwirrung und Orientierungslosigkeit, vor allem bei den Seelenhirten, in erster Linie den Pfarrern.

(Quelle: http:// magister.blogautore.espresso.repubblica.it/2017/06/20/ unser-gewissen-drangt-uns%e2%80%a6/)

 

 

Neben einer Vielzahl von Bischöfen und anderen Persönlichkeiten, die sich besorgt über die Auslegung von AL äußerten und sich vielfach hinter die vier „Dubia-Kardinäle“ stellten (vgl. FMG-Information 116, S. 20, 22-23. 25-28; FMG-Information 117, S. 14, 20-33, FMG-Information 118, S. 21-25, 28), konnten und können wir auf Interpretationen von AL in klarer Treue zur beständigen Lehre der Kirche verweisen:

 

l Schon im Juli 2016 veröffentlichte Erzbischof Charles J. Chaput von Philadelphia, USA, einen „Leitfaden zur Umsetzung von AL“, in dem er u. a. bekräftigt, dass sog. wiederverheiratete Geschiedene enthaltsam leben müssen, um beichten und die hl. Kommunion empfangen zu können (FMG-Information 116, S. 24).

l Unmittelbar darauf verteidigte Bischof Thomas Paprocki von Springfield, Illinois, die Leitlinien von Erzbischof Chaput gegen Angriffe und erklärte, diese würden auch in seiner Diözese Geltung haben: Wenn wiederverheiratete Geschiedene „an sexuellen Aktivitäten außerhalb der gültigen Ehe festhalten, haben sie sich des Empfangs der hl. Kommunion zu enthalten“ oder anderseits, „wenn sie den Empfang der hl. Kommunion wünschen, haben sie sich sexueller Aktivitäten außerhalb der gültigen Ehe zu enthalten.“ (FMG-Information 117, S.13 und 118, S. 26).

l Am 14. September 2016 erließen sechs kanadische Bischöfe (von Alberta und den Nordwest-Territorien)Richtlinien für die pastorale Begleitung von an CHRIS­TUS Glaubenden, die geschieden und wiederverheiratet sind ohne kirchenrechtliche Annullierung“, in denen deutlich festgestellt wird: „Dieses GÖTTliche Gebot ist die Grundlage für die Lehre der Kirche, dass jeder Katholik - vor dem Empfang der hl. Kommunion - alle schweren Sünden, deren er sich bewusst ist, sakramental bekennen muss“ (mit fester Entschlossenheit, sein Leben zu ändern). Ferner wird gesagt, dass bei wiederverheiratet Geschiedenen, wenn diese sich um der Sorge für Kinder willen nicht trennen können, nur der feste Vorsatz „von sexueller Intimität Abstand (zu) nehmen und als Bruder und Schwester in Keuschheit (zu) leben, … die Möglichkeit zur Feier des Bußsakramentes“ öffne („das wiederum zum Empfang der Kommunion in der hl. Messe führen kann“) (FMG-Information 117, 16-17).

l Bischof Thomas J. Olmstedt, Phoenix, Arizona, berief sich im September 2016 in einem Artikel auf „Familia­ris consortio“ (84), wonach in Kontinuität zu Paul VI., Johannes Paul II. und Benedikt XVI. der Kommunionempfang für geschiedene Wiederverheiratete in AL „nicht eingeschlossen“ sei; Papst Franziskus spreche davon, „die Gnade der Bekehrung zu suchen“ (FMG-Information 117, 14).

l Drei Bischöfe von Kasachstan wandten sich am 18. Januar 2017 in einem Gebetsaufruf an das gläubige Volk, dem klar ihre Linie zu entnehmen ist: „Das Zusammenleben more uxorio mit einer Person, die nicht der rechtmäßige Ehegatte ist, stellt eine Beleidigung des Heilsbundes dar, dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist, und ebenfalls eine Beleidigung des bräutlichen Charakters des eucharistischen Geheimnisses“. Die von mehreren Teilkirchen erlassenen Richtlinien, die unter gewissen Umständen die Zulassung zu den Sakramenten erlaubten, „widersprechen der universalen Tradition der katholischen Kirche“. Die Sakramentenzulassung „stellt in der Praxis eine implizite Entbindung von der Befolgung des Sechsten Gebots dar“ (FMG-Information 118, S. 15-18).

l Mit Datum vom 2. Februar 2017 erklärte Erzbischof Terrence SJ von Ottawa, Kanada, dass er sich für sein Bistum den Richtlinien der Diözesen Alberta und der NW-Territorien Kanadas vom September 2016 anschließt; sie forderten mit großem „Mitgefühl“ zur Begleitung der betroffenen Familien auf und bewahrten „die unveränderliche Lehre der Kirche über die Sakramente der Ehe und der Eucharistie“. Diese Richtlinien erinnern daran, dass jeder Katholik vor dem Kommunionempfang alle schweren Sünden beichten muss, aus echter Reue, die notwendigerweise den Vorsatz, nicht mehr zu sündigen, umfasse. Es wird vor der irrigen Ansicht gewarnt, dass es wiederverheirateten Geschiedenen jetzt erlaubt sei, die Kommunion zu empfangen, wenn sie ein Gespräch mit einem Priester geführt hätten (vgl. katholisches.info 2.3.2017, Kath. Wochenzeitung CH 15/2017).

l Ohne auf diese Diskussion in der weltweiten Kirche Bezug zu nehmen, legte der Bischof der Diözese Chur, Vitus Huonder, am 2. Februar 2017 seinen Priestern ein Wort zu AL vor, in dem er sagt, dass der Kommunionempfang von zivil wiederverheirateten Geschiedenen „nicht dem subjektiven Entscheid überlassen werden (darf)“, sondern dass „die Regelung nach wie vor“ gelte, dass die Bereitschaft, „wie Bruder und Schwester zu leben“, falls aus ernsthaften Gründen der Verpflichtung zur Trennung nicht nachgekommen werden könne, gefordert sei (FMG-Information 118, S. 18-20).

l Am 11. Februar 2017 nahm der Erzbischof von Liechtenstein, Wolfgang Haas, in einem Hirtenbrief mit einer umfassenderen Thematik klar Stellung: „Wenn der Ehebruch nicht mehr in jedem Fall als schwere Sünde gelten soll, dann ist ein solches Bestreben direkt gegen GOTTES Heilswillen gerichtet“. Er führt dazu vollständig die Weisung von Papst Johannes Paul II. in „Familiaris consortio“ (Nr. 84) an (FMG-Information118, S. 20-21).

l Am 20. März 2017 legte der spanische Bischof Juan Antonio Reig Pla der Diözese Alcalà de Henares (im Großraum Madrid) „Kriterien und Bestimmung für die Begleitung von wiederverheirateten Geschiedenen“ vor. Darin heißt es: „„Die objektiven, vom Lehramt der Kirche verlangten Voraussetzungen, um zum Empfang der Sakramente zugelassen zu sein, bleiben in Geltung. Diese objektiven Bedingungen wurden vom Papst, dem heiligen Johannes Paul II., im Schreiben Familiaris consortio, Nr. 84 dargelegt, von Benedikt XVI. in Sacramentum caritatis, Nr. 29 ratifiziert und sind im Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1650 enthalten. Zudem hat der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte die Erklärung über die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Hl. Kommunion (24. Juni 2000) veröffentlicht.“ Die Aussage in „Familiaris consortio“ Nr. 84 (Sakramentenempfang nur bei Leben wie Bruder und Schwester) „ist die objektive Voraussetzung, die keine Ausnahmen erlaubt und deren Erfüllung Gegenstand einer aufmerksamen Unterscheidung im Forum internum sein muss. Kein Priester besitzt die Autorität von dieser Notwendigkeit zu dispensieren.“ (vgl. FMG-Information 118, S. 26-27).

l Zum Abschluss der Vollversammlung der polnischen Bischofskonferenz in Zakopane am 7. Juni 2017 erklärte ein Sprecher, Pawel Rytel-Andrianik, die Lehre der Kirche habe sich im Fall der hl. Kommunion für Menschen, die in nicht-sakramentalen Beziehung leben, „nicht geändert“. Katholiken in solchen Beziehungen sollten zur „wahren Bekehrung und zur Versöhnung mit ihren Ehepartnern und den Kindern aus dieser Beziehung“ geführt werden. Die Bischöfe erinnern an „Familiaris consortio“ von 1981. Bei der Herbstvollversammlung sollen Leitlinien für die Seelsorge von Eheleuten und Familien beraten werden. Bereits anfangs Mai hatte nach dem Treffen des Ständigen Rates der Bischofkonferenz in Jasna Gora dessen Vorsitzender, Bischof Jan Watroba von Rzeszów, erklärt, die ganze pastorale Praxis müsse neu organisiert werden, um die betroffenen Personen besser zu begleiten; in Bezug auf den Kommunionempfang habe sich „die Lehre der Kirche nicht geändert“. Watroba hatte schon im November 2017 geäußert, es sei „eine wahre Sünde, dass es keine einheitliche Interpretation und keine klare Botschaft im Dokument [AL] gibt und dass man einem apostolischen Dokument Interpretationen hinzufügen muss.“ Er hätte Dokumente wie von Johannes Paul II. vorgezogen, wo keine Interpretationen bezüglich der Lehre Petri nötig wären. Und der Lubliner Weih­bischof Jozef Wrobel hatte im vergangenen Jahr ausdrücklich seine Unterstützung der „Dubia“ der vier Kardinäle ausgedrückt, sie seien nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht. (Vgl. RV 8.6.2017, kath.net 9.7.2017, katholisches.info 4.5.2017, http: beiboot-petri.blogspot.de/2017/06…).

l Ferner haben 2016 drei Dozenten des (noch unveränderten) „Päpstlichen Instituts Johannes Paul II. für Studien zu Ehe und Familie“, J. Granados, S. Kampowski, J.-J. Pérez-Soba, einen „Leitfaden für eine neue Familienpastoral nach Amoris Laetitia“ unter dem Titel „Begleiten, unterscheiden, eingliedern“ herausgegeben, der 2017 in Deutsch erschien, auf das schon Bischof Huonder in seinem Hirtenbrief verweist und das offenbar der Lehre von Familiaris consortio treu ist (vgl. FMG-Information 118, S. 27).

l In dieser FMG-Information können wir nun zwei weitere verbindliche Aussagen von Diözesanbischöfen dokumentieren: den anfangs 2017 veröffentlichten sehr klaren Hirtenbrief von Bischof Steven J. Lopes vom amerikanischen Personalordinariat der katholisch gewordenen Anglikaner

l und den Hirtenbrief „A True and Living Icon“ (7.10.16) sowie die daraus erwachsenen sehr umfassenden Richtlinien von Erzbischof Alexander K. Sample von Portland, Oregon. Es ist sehr ermutigend, dass hier besonders die Kraft der Gnade GOTTES in Erinnerung gerufen wird.

 

 

Kommunionempfang bei Enthaltsamkeit

 

Aus einem Hirtenbrief von Bischof Steven J. Lopes, Bischof des Personalordinariats „Kathedra Petri“, Houston, Texas

 

Schon anfangs des Jahres veröffentlichte Bischof Steven J. Lopes für die Katholiken, die unter seiner Jurisdiktion stehen, ein Hirtenschreiben, in dem er in Reaktion auf die Adhortation „Amoris laetitia“ („Die Freude der Liebe“) von Papst Franziskus deutlich darlegte, dass sog. wiederverheiratete Geschiedene, um zu den Sakramenten gehen zu können, enthaltsam leben müssen – wie es der Lehre des hl. Johannes Paul II. in „Familiaris consortio“ entspricht.

Bischof Lopes wurde im November 2015 von Papst Franziskus zum ersten Bischof für die katholischen Ex-Anglikaner in den USA ernannt; der heute 42-jährige Bischof, der aus Kalifornien stammt, war vorher Mitarbeiter der vatikanischen Glaubenskongregation gewesen. Das Ordinariat „The Chair of Saint Peter“ zählte bei seiner Ernennung rund 6000 Gläubige, die in 25 Pastoralzentren betreut werden. Weitere Personalordinariate waren auf der Grundlage der Apostolischen Konstitution „Anglicanorum coetibus“ vom 2009 in Großbritannien und in Australien für konvertierte anglikanische Priester und Laien gegründet worden (vgl. kath.net 24.11.2015, 19.1.2017).

Der Titel des Hirtenworts „A pledged troth“ (etwa: „Ein gegebenes Versprechen“) bezieht sich auf den Wortlaut der Trauungsformel. Quelle: https:// ordinariate.net/letters-and-statements, eigene Übersetzung.

 

Das Hirtenwort beschreibt nach einer Einführung die Natur der Ehe, die Ehe als Sakrament und die Erfahrung des katholischen Personalordinariats in der anglikanischen Tradition mit der Ehe. Dann greift Bischof Steven unter dem Titel „Begleiten und Willkommenheißen“ Gedanken aus dem Papstschreiben „Amoris laetitia“ auf. Er zitiert zunächst aus dem „Katechismus der Katholischen Kirche“, dass die Kirche „eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann“, falls die („erste“) Eheschließung gültig war, und dass zivil wiederverheiratete Geschiedene „sich in einer Situation befinden, die dem Gesetz GOTTES objektiv widerspricht“ und daher „solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen dürfen“ (KKK 1650). Allerdings sollte den Betroffenen vermittelt werden, dass sie von GOTT geliebt werden und geschätzte Mitglieder der Kirche sind und sie sollen zur Prüfung der Erst-Ehe hinsichtlich einer eventuellen Annullierung unterstützt werden. Falls die „Unterscheidung“ zum Ergebnis führt, dass die erste Ehe gültig war, wird eingeladen, das Wort GOTTES zu hören, die hl. Messe zu besuchen, im Gebet zu stehen, an Werken der Nächstenliebe usw. mitzuwirken, wie es schon Johannes Paul II. im Apostolischen Schreiben „Familiaris consortio“ (84) anführt. Ihre Kinder würden in das volle sakramentale und gemeinschaftliche Leben der Kirche aufgenommen. Mit einer ganze Reihe von Verweisen auf „Amoris laetitia (293, 300, 303, 307, 308, 310) wird dargelegt, dass es keinen Widerspruch gebe zwischen der festen Entschlossenheit der Kirche, die volle Morallehre zu künden, ohne „Lauheit“ oder „Relativismus“, und der Haltung der Barmherzigkeit für alle, auch für jene in schwierigen Situationen.

 

Ein bedeutsames Kapitel des Hirtenbriefs ist dann „Formung des Gewissens“ überschrieben. Aus „Amoris laetitia“ (AL) wird übernommen, dass die Kirche als Mutter geschiedenen Wiederverheirateten helfen wolle, ein korrektes Urteil über die persönliche Situation zu finden und Schritte der volleren Teilnahme zu gehen in einem „pastoralen Dialog…, der zu einer größeren Offenheit gegenüber dem Evangelium der Ehe in seiner Fülle führen“ könne (AL 293), auch mit Berücksichtigung, dass „ein negatives Urteil über eine objektive Situation nicht ein Urteil über die subjektive Anrechenbarkeit“ (AL 302) bedeute. Auch sei die Fehldeutung zu vermeiden, dass jeder Priester „schnell Ausnahmen gewähren“ könne (AL 300).

 

»Beim Verbot des Ehebruchs gibt es keine Ausnahmen, und die Unterscheidung mit Rücksicht auf die individuelle Schuldhaftigkeit und das Wachstum erlaubt uns nicht, „das Gesetz als ein reines Ideal aufzufassen, das es in Zukunft einmal zu erreichen gelte, sondern (wir) müssen es betrachten als ein Gebot CHRISTI, die Schwierigkeiten mit aller Kraft zu überwinden“ (Familiaris consortio, 34)«. Es gebe nicht „verschiedene Grade und Arten von Gebot im GÖTTlichen Gesetz, je nach Menschen und Situationen verschieden“ (Familiaris consortio, 34). Pastorale Begleitung bedeute, das Gewissen zu bilden, nicht es zu ersetzen, und die Bildung des Gewissen könne „niemals von den Erfordernissen der Wahrheit und der Liebe des Evangeliums, die die Kirche vorlegt, absehen“ (AL 34, 300).

»Das Gewissen ist kein Gesetz in sich selbst noch kann das Gewissen das heilige Gesetz GOTTES aufheben, denn das Gewissen „bezeugt die Autorität der Wahrheit“, aber es schafft nicht die Wahrheit (KKK 1776, 1777). Das Gewissen muss „geformt und das sittliche Urteil erhellt werden“, und die lebenslange Aufgabe der Gewissenserziehung „ist für uns Menschen, die wir schlechten Einflüssen unterworfen und versucht sind, dem eigenen Urteil den Vorzug zu geben und die Lehren der kirchlichen Autorität zurückzuweisen, unerlässlich“ (KKK 1783). Das Wort GOTTES und die maßgebende Lehre der Kirche sorgen dauerhaft für die Wahrheit zur Erziehung des Gewissens; um richtig zu urteilen, ist es „stets von großer Bedeutung, einen richtigen Begriff von der sittlichen Ordnung, von ihren Werten und Normen zu haben. Diese Bedeutung wächst, je zahlreicher und größer die Schwierigkeiten werden, sie zu beachten“ (Familiaris consortio 34).

Daher lässt die pastorale Unterscheidung keine Ausnahme vom moralischen Gesetz zu noch ersetzt sie das Moralgesetz durch private Urteile des Gewissens. Stattdessen ruft die – im Licht der Wahrheit behutsam und barmherzig geleistete – Begleitung die Men­schen dazu auf, „im Bereich ihres sittlichen Lebens, getragen vom aufrichtig suchenden Verlangen, die Werte, die das GÖTTliche Gesetz schützt und fördert, immer besser zu erkennen, sowie vom ehrlichen und bereiten Willen, diese in ihren konkreten Entscheidungen zu verwirklichen… Dieser gemeinsame Weg erfordert Besinnung, Information, geeignete Erziehung…, (um) den Eheleuten auf ihrem menschlichen und geistlichen Weg (zu) helfen, der das Wissen um die Sünde, das ehrliche Bemühen um die Beobachtung des Sittengesetzes und den Dienst der Versöhnung einschließt“ (Familiaris consortio, 34). Die Kirche begleitet sie als Lehrerin und Mutter, in der Zuversicht, dass das Gewissen mit der Gnade und der Hilfe GOTTES „immer offen bleiben muss für neue Phasen des Wachstums und für neue Entscheidungen, die erlauben, das Ideal auf vollkommenere Weise zu verwirklichen“ (AL 303).

Die Bildung des Gewissens „kann die Hilfe der Sakramente einschließen", einschließlich des Sakraments der Versöhnung, und – ‚unter gewissen Bedingungen‘ – der Eucharistie (AL, Anm. 351 vgl. 336). Wie die Kirche lehrt und wie sie immer und sicher festgehalten hat, weil der Empfang der Eucharistie der Empfang CHRISTI selber ist, „muss jeder, der sich einer schweren Sünde bewusst ist, das Sakrament der Buße empfangen, bevor er die Kommunion empfängt(KKK 1385). Der hl. Paulus warnte, dass „jeder, der unwürdig davon isst und trinkt, ohne den Leib des HERRN zu unterscheiden, sich das Gericht isst und trinkt“ (1 Kor 11,29), wie der hl. Papst Johannes Paul II bekräftigte, dass in der Kirche die Norm gilt und immer gelten wird, mit der das Konzil von Trient die ernste Mahnung des Apostels Paulus (vgl. 1 Kor 11,29) konkretisiert hat, indem es bestimmte, dass dem würdigen Empfang der Eucharistie ‚die Beichte vorausgehen muss, wenn einer sich einer Todsünde bewusst ist‘(Papst Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de Eucharistia, 36).

Unter der Leitung ihres Pfarrers, bei Vermeidung eines Anlasses für Verwirrung oder Ärgernis, können geschiedene und zivil wiederverheiratete Personen die Eucharistie empfangen unter der Bedingung, dass: „wenn aus ernsthaften Gründen, zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder, ein Mann und eine Frau der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind“ (Johannes Paul II., Familiaris consortio, 84, zitierend die Homilie zum Abschluss der VI. Bischofssynode (25. 10. 1980).

Ein zivil wiederverheiratetes Paar, wenn es vollkommene Enthaltsamkeit verspricht, könnte die Eucharistie empfangen, nach geeigneter Beurteilung mit ihrem Pfarrer und Rückgriff auf das Sakrament der Buße. Ein solches Paar kann die Enthaltsamkeit als schwer empfinden, und sie können manchmal versagen, und müssen – wie jeder Christ – in diesem Fall bereuen, ihre Sünde beichten und den Neuanfang erbitten.

Versöhnung erfordert Zerknirschung, das ist „der Seelenschmerz und der Abscheu über die begangene Sünde, verbunden mit dem Vorsatz, fortan nicht zu sündigen“ (KKK 1451, das Konzil von Trient zitierend, DS 1676). Ein zivil wiederverheiratetes Paar, das sich fest zur vollkommenen Enthaltsamkeit entschließt, beschließt so, fasst so den Entschluss, nicht wieder zu sündigen; und das unterscheidet wesentlich von einem zivil wiederverheirateten Paar, das nicht die feste Absicht hat, keusch zu leben, wenn es auch das Versagen der ersten Ehe noch so sehr bedauert. In dieser Situation anerkennen sie entweder nicht an, dass ihre Unkeuschheit – die Ehebruch ist –, schwerwiegend falsch ist, oder sie beabsichtigen nicht fest, die Sünde zu meiden. In beiden Fällen ist die für die Versöhnung erforderliche Disposition ungenügend, und sie würden die Eucharistie in einem Zustand der schweren Sünde empfangen. Sofern nicht und bis nicht das zivil wiederverheiratete Paar ehrlich beabsichtigt, sich ganz von sexuellen Beziehungen zu enthalten, erlaubt die sakramentale Ordnung ihnen nicht den Empfang der Eucharistie.

Die feste Absicht für ein keusches Leben ist schwer, aber Keuschheit ist möglich, und sie „kann mit der Kraft der Gnade gelebt werden“ (AL 295). Jeder Mensch ist zur Keuschheit berufen, ob verheiratet oder nicht, und der Beistand der Gnade und die Sensibilität der Barmherzigkeit ist für alle erreichbar.

Ferner ist das Gesetz uns von einem freundlichen und liebenden GOTT gegeben: „Gerade weil die sittliche Ordnung den Plan GOTTES, des Schöpfers, offenbart und zum Auftrag macht, kann sie nicht etwas den Menschen Demütigendes und Unpersönliches sein. Im Gegenteil, sie entspricht den tiefsten Bedürfnissen des von GOTT geschaffenen Menschen und dient somit der vollen Entfaltung seines Menschsein, in jener einfühlenden und bindenden Liebe, mit der GOTT selbst jedes Geschöpf beseelt, hält und zu seiner Seligkeit führt.“ (Familiaris consortio, 34).

GOTT gibt uns Weisung zu unserem Glück und Wohlbefinden, Er befiehlt nur, was für uns gut ist, und Er verlässt uns nie in unserer Schwachheit und Not.«

 

 

Barmherzigkeit in klarer Treue zur überlieferten Lehre und Praxis der Kirche

 

Pastoralrichtlinien 2017 für die Umsetzung von „Amoris laetitia“
in der Erzdiözese von Portland, Oregon, USA,
von Erzbischof Alexander K. Sample

 

Eine Meldung, dass der Erzbischof von Oregon in Richtlinien zu „Amoris laetitia“ klargelegt habe, es gelte im Hinblick auf wiederverheiratete Geschiedene und praktizierende Homosexuelle weiterhin, dass ein Kommunion­empfang die vorherige Beichte aller schweren Sünden mit dem festen Entschluss, sich zu ändern, voraussetze, hat uns nach dem Originaltext dieser Richtlinien suchen lassen. Dabei sind wir zunächst auf den Hirtenbrief gestoßen, den Erzbischof Sample schon am 7. Oktober 2016, dem Rosenkranzfest, an seine Diözese gerichtet hat. Darin legt er die Grundlagen für angekündigte Richtlinien vor, die am 1. Juli 2017 veröffentlicht wurden.

Erzbischof Alexander King Sample, 1960 im Staat Montana geboren, war im Jahr 2000 vom hl. Johannes Paul II. zum Bischof von Marquette, Michigan, ernannt und im Januar 2013 von Benedikt XVI. zum Erzbischof der Erz­diözese Portland (ca. 200.000 Katholiken) in Oregon im Nordwesten der USA berufen worden.

Quellen: Hirtenbrief: www. archdpdx.org/documents/2017/5/PASTORAL%20LETTER%20A%20True%20and%20Living%20Icon%20FINAL%20-%20 Updated%20101016.pdf; Richtlinien: https: //archdpdx.org/documents/2017/5/050417%20AL%20Guidelines%20 with%20Letter.pdf; Artikel des Erz­bischofs in der Diözesanzeitung vom 23.10.2016:  http:// catholicsentinel.org/main.asp?SectionID=4&SubSectionID=253&ArticleID=32291&TM=6671 3.91, und Artikel vom 5.7.2017:     catholicsentinel.org/main.asp?Search=1&ArticleID=33786&SectionID=4&SubSectionID=29&S=1.

 

1. Der Hirtenbrief „A true and living Icon“ vom 7. Oktober 2016

 

In einem Artikel in der Diözesanzeitung „Catholics Sentinel“ vom 23.10.2016 fasste der Erzbischof selber sein Hirtenwort zusammen. Angelehnt an diesen Text, erweitert mit wörtlichen Zitaten aus dem Hirtenbrief, hier ein Überblick:

Der Titel „Ein wahres und lebendiges Bildnis“ ist ein Zitat aus „Amoris laetitia“ 11, das die Ehe und die Familie als lebendigen Abglanz der Gemeinschaft der Liebe im DREIEINEN GOTT deutet. Der unauflösliche Ehebund spiegelt das innere Leben der Hlst. DREIFALTIGKEIT und den Bund GOTTES mit uns in Seinem SOHN. Schon im Mai 2016 habe der Erzbischof hervorgehoben, dass „Amoris Laetitia“ (AL) nur im Kontext der gesamten Lehre und Praxis der Kirche gelesen werden könne. Ein neues kirchliches Dokument sei häufig in Gefahr, isoliert verstanden zu werden. „AL muss, wie jedes kirchliche Dokument, in der Breite der Lehre gelesen werden, die die Kirche in 2000 Jahren entwickelt hat und die auf die Worte JESU selber zurückgeht“, AL besonders mit Bezug auf „die tiefe Lehre von Johannes Paul II. über Ehe, Familie und Geschlechtlichkeit.“ Sein Hirtenbrief, so Sample, komme aus der Sorge, die er mit vielen anderen Bischöfen teile, dass AL von einigen in einer Weise „missbraucht“ werde, „die nicht mit dem breiten Kontext der katholischen Lehre und Moral und der sakramentalen Praxis übereinstimmt“.

Der Erzbischof legt mit Zitaten aus dem Konzilsdokument „DEI Verbum“ und vom hl. Vinzenz von Lérins und sel. John Henry Newman dar, was die authentische Entwicklung der kirchlichen Lehre bedeutet: eine Erweiterung, eine Entwicklung der Formulierung, besonders als Antwort auf neue Umstände, ohne dass die zentrale Wahrheit verändert wird. Die Kirche lehre immer in Kontinuität und niemals im Bruch mit dem Vorherigen, und das unter der Führung des HL. GEISTES. Die Unauflöslichkeit der Ehe sei Teil dieser immerwährenden Lehre der Kirche und gehe auf die Worte JESU selbst zurück.

Der Erzbischof zeigt dann einen „dreifachen Missbrauch“ von AL auf. Diese drei Fehlinterpretationen seien eine Verletzung des Grundsatzes, dass die Kirche immer in Kontinuität lehrt und ihre Praxis ausübt. Dass manche einige Elemente von AL benützten, um mit der kirchlichen Lehre nicht vereinbare Positionen zu stützen, habe Verwirrung und Bestürzung unter den Gläubigen geschaffen.

 

1.1 Missbrauch Eins: das Gewissen legitimiere Handlungen, die das GÖTTliche Gebot verletzen

Der Erzbischof bezieht sich auf den Katechismus der Katholischen Kirche, auf „Gaudium et Spes“ und auch auf AL (303), wenn er das Wesen des Gewissens be­schreibt. Dieses könne nicht ein objektives moralisches Gesetz ersetzen, und auch wenn Unwissenheit, Bindung durch Leidenschaften, falsches Verständnis der moralischen Autonomie oder Fehlen der Tugend die subjektive Schuld eines Menschen reduzieren könnten, wenn sie aufrichtig auf ein fehlerhaftes Gewissen hindeuteten, so könne dadurch „in keiner Weise das objektiv Böse verkleinert oder negiert“ werden. Papst Johannes Paul II. lehnt in „Veritatis splendor“ (56) ausdrücklich die Möglichkeit ab, dass private Gewissensurteile sogenannte pastorale Lösungen, die im Gegensatz zur Lehre des Lehramtes stehen, legitimieren könnten. Der Erzbischof legt klar, dass die Menschen sich in ihrem Gewissen entwickeln und reifen können, was bedeutet, dass „nie­mand in einem dauerhaft falschen Gewissen gefangen“ ist. Ein Mensch müsse seinem Gewissen gehorchen, doch es müsse – weil es irren könne – richtig gebildet werden. Sample unterstreicht „die schwere Verpflichtung“ zur Gewissensbildung und sagt ganz deutlich: „Das Ermutigen oder stillschweigende Akzeptieren eines falschen Gewissensurteils ist weder Barmherzigkeit noch Nächstenliebe. Die Verkündigung der Frohbotschaft, einschließlich der moralischen Forderungen, die mit der Natur der Ehe verbunden sind, ist ein Werk der Barmherzigkeit, und alle Eltern, Schulen, katholischen Einrichtungen, Lehrer, Theologen, Pfarrer, Ordensleute und Bischöfe haben ‚die schwerwiegende Verpflichtung, persönlich darüber zu wachen, dass die ‚gesunde Lehre‘ (1 Tim 1,10) des Glaubens und der Moral gelehrt wird‘ (Veritatis splendor, 116).“

 

1.2 Missbrauch Zwei: Das GÖTTliche Verbot erlaube unter gewissen Umständen Ausnahmen

Die Aussage, dass es abschwächende Faktoren gebe, durch die ein negatives Urteil über eine objektive Situation nicht ein Urteil über die Zurechenbarkeit oder Schuldhaftigkeit der betreffenden Person bedeute (vgl. AL 302), sei von manchen unangemessen gebraucht worden, um zu behaupten, dass Ausnahmen von absoluten Verboten möglich seien, besonders wenn Willensschwäche oder die Komplexität einer Situation das Halten der Regel sehr erschweren würden. Doch „das ist falsch“. Es sei zwar richtig, dass das bloße Festhalten am objektiven Gesetz noch nicht die Treue zu GOTT belege, und dass moralische Gesetze nicht Leerformeln seien, an denen man festhält, auch wenn die Absichten und der Charakter der Person gegenüber den Zielen gleichgültig oder ablehnend sind. Der hl. Paulus erinnere uns daran, dass die christliche Vollkommenheit nicht bloß ein Festhalten an Regeln, sondern die Fülle der Tugenden ist (vgl. 1 Kor 13,1.3). Und Thomas von Aquin habe erklärt, das richtige äußere Verhalten bedeute nicht zwangsläufig, dass die Person die gute Tat um ihrer selbst willen oder aufgrund einer festen Tugenddisposition verrichte, geschweige denn, dass sie das Gesetz mit der Vollkommenheit der Liebe erfülle. „Doch es bleibt der Fall, dass gewisse Handlungen absolut verboten sind, denn es ist in keinem Fall möglich, sie mit gutem Willen zu wählen.“

Der hl. Johannes Paul II. erklärte, dass – im Unterschied zu positiven Geboten, die unveränderlich und universal gültig seine, aber eine gewissen Flexibilität und Bandbreite der Verwirklichung zuließen –, negative Gebote (Verbote), die ebenfalls unveränderlich und universal gültig sind, keine Ausnahmen zulassen, sie verpflichten alle und jeden einzelnen allezeit und unter allen Umständen (vgl. Veritatis splendor 52). Auch bei einer sogenannten „grundsätzlichen Option“ für das Gute sei die bewusste Verletzung von ausnahmslos gültigen moralischen Verboten nicht erlaubt. Die Kirche biete nach dem Vorbild JESU (z. B. Joh 4,10 gegenüber der Samariterin) Barmherzigkeit an im Begleiten der Schwachen, doch als Mutter und Lehrerin werde sie „niemals müde, die moralische Norm zu verkünden, die die verantwortliche Wei­tergabe des Lebens bestimmen muss“ (Familiaris consortio, 33). Ihre pastorale Führung müsse stets mit ihrer Lehre verbunden bleiben (FC, 33). Die Kirche wisse, dass der Mensch die Fähigkeit hat, das sittlich Gute in einem stufenweisen Wachsen zu kennen, zu lieben und zu vollbringen, aber es gebe keine Stufung der Gebote im GÖTTlichen Gesetz (Familiaris consortio 34). „Das, was verboten ist, ist für alle unter allen Umständen verboten.“

 

1.3 Missbrauch Drei: Menschliche Schwäche stelle vom GÖTTlichen Gebot frei

Mit Bezug auf die Ermahnung des Papstes, dass die Barmherzigkeit GOTTES verkündet werden müsse, schreibt der Erzbischof, die authentische Seelsorge begleite immer die Menschen in ihrem Leiden und ihrer Schwäche. Einige aber hätten das Insistieren von AL auf der Logik der Barmherzigkeit missbraucht zu behaupten, dass „objektiv falsche Handlungen akzeptiert werden können, ja vielleicht sogar geheiligt sind, wenn jemand urteilt, dass er nicht anders handeln kann. Da werden nicht nur mildernde Umstände für die subjektive Verantwortlichkeit bei der Bestimmung des objektiv Richtigen falsch angewandt, sondern es wird das Kreuz seiner Kraft entleert. Zu behaupten, dass einzelne Menschen ihr Verhalten nicht ändern können, ist gleichbedeutend mit der Leugnung der Wirksamkeit und Kraft der Gnade, mit dem Nein dazu, dass GOTT tun kann, was er versprochen hat“.

Das Moralgesetz sei aber kein Feind des Wohlbefindens und der Fähigkeiten des Menschen, sondern es sei uns eingeschrieben und könne – so Johannes Paul II (FC 34) – nicht demütigen, sondern entspreche dem tiefsten menschlichen Bedürfnis von der Schöpfung her. Familien- und Eheleben würden zudem nicht nur von der Natur, sondern von der Gnade unterstützt. Als Sakrament der Getauften bringe die Ehe sakramentale und Standesgnaden mit sich, um diese Berufung leben zu können. GOTT gebe keine Befehle aus der Ferne, sondern Er begleite uns und biete Hilfe an. Wenn Menschen sich nicht mit Hilfe der Gnade bessern könnten, wären sie in die Sünde gestoßen ohne Freiheit zur Bekehrung. Wesen, die nur aus Instinkt oder natürlichem Zwang handelten, bedürften auch nicht der erlösenden Barmherzigkeit. Wenn es keine Umkehr gäbe, wäre die Gnade wirkungslos, unnötig und belanglos. Wie AL (306, 307) aussage, wären Lauheit, Relativismus oder übertriebene Zurückhaltung beim Vorlegen des Ideals ein Mangel an Treue zum Evangelium und an Liebe zu den betreffenden Personen.

 

1.4 In der Schlussfolgerung aus den dargelegten Gedanken sagt Erzbischof Sample dann, im Medienaufruhr um die Synoden 2014 und 2015 und um AL sei die Morallehre der Kirche zu Ehe, Familie und Sexualität zu oft in der Sprache von Politik und Vorschriften beschrieben worden, doch verkünde die Kirche letztlich immer die Botschaft des Heils in CHRISTUS. Wenn man AL missbrauche, um irrige Forderungen zu stützen, verletze man nicht nur Vernunft, Naturgesetz, Hl. Schrift und beständige Lehre der Kirche, sondern verzichte auf das Evangelium.

 

2. Die Pastoralen Richtlinien zur Umsetzung von „Amoris laetitia“
in der Erzdiözese von Portland in Oregon

 

Den Richtlinien vorausgestellt ist ein Schreiben des Erzbischofs (datiert vom 4. Mai 2017), in dem er erinnert, dass er im Hirtenbrief die Vorlage von spezifischen und praktischen Richtlinien angekündigt und dann vor dem Priesterrat im Januar bekräftigt habe. Leider habe sich das nun etwas verzögert, weil er die endgültige Bearbeitung eines „so wichtigen und sensiblen Dokuments“ nicht habe überstürzen wollen. Erzbischof Sample dankt ferner den Mitarbeitern an den Richtlinien. Als Herausgeber der „Richtlinien“ wird in den einleitenden Absätzen das „Amt für Ehe und Familie der Erzdiözese Portland“ (Office of Marriage and Family Life oft the Archdiocese of Portland) benannt, das sie nach längerer Bearbeitung des Materials am 1. Juli 2016 herausgebe.

 

Der Text selber beginnt mit einer Charakterisierung der Apostolischen Exhoration „Amoris laetita“ (AL). Der Papst rufe darin die Kirche erneut auf, die christliche missionarische Verkündigung der Barmherzigkeit GOTTES zu intensivieren, indem sie ihre Lehre über das Wesen der Familie und des Ehesakraments überzeugender darstelle. Er hoffe damit, die Familien zu stärken und jene zu erreichen, deren Ehen gescheitert seien, einschließlich derer, die sich dem Leben der Kirche entfremdet hätten. AL fordere daher eine empfindsame Begleitung der Menschen mit einem unvollkommenen Verständnis der christlichen Lehre von der Ehe und vom Familienleben, die nicht in Einklang mit dem katholischen Glauben lebten und wünschten, besser integriert zu werden, einschließlich des Bußsakraments und der hl. Eucharistie. Die Absicht der vorgelegten Richtlinien sei die Bereitstellung der notwendigen pastoralen Anleitung zur Begleitung.

Die Synoden von 2014 und 2015 hätten die verwundeten Ehen und Familien besprochen, doch AL enthalte eine Fülle schöner Lehren und praktischer Anleitungen zur Stärkung von Ehe und Familie. Es wird angedeutet, dass man hinsichtlich Ehevorbereitung und Familien mit Kindern usw. weiter daraus schöpfen wolle.

In seinem Hirtenbrief „A True and Living Icon“ habe der Erzbischof die Moralgrundlage für die Richtlinien sorgfältig dargelegt. Die Aussagen des Papstes in AL bauten auf dem klassischen Verständnis der Moraltheologie auf, etwa dass das subjektive Gewissen des Einzelnen niemals gegen die objektive moralische Wahrheit gestellt werden dürfe. Mit Bezug auf den hl. Johannes Paul II. wird nochmals das Wesen des Gewissens beschrieben. Doch da auch wohlmeinende Menschen – gerade in einer Kultur, die über die vielschichtigen Aspekte von Ehe und Familie bereits in einer tiefen Verwirrung stehe – im Gewissen irren könnten, sollten die Seelsorger sensibel und geduldig vorgehen, in treuer Zuversicht auf die rettende Wahrheit des Evangeliums und auf die verwandelnde Kraft der Gnade. Sie sollten sowohl einen Subjektivismus, der die Wahrheit ignoriert, meiden, als auch einen rigoristischen Ansatz ohne Barmherzigkeit.

Wie alle lehramtlichen Dokumente müsse AL in der Tradition von Lehre und Leben der Kirche gelesen und verstanden werden. Auch der Hl. Vater habe festgestellt, dass sich weder die kirchliche Lehre noch die kanonische Disziplin bezüglich der Ehe geändert habe. Daher müsse AL „in Kontinuität mit dem großen Schatz der Weisheit der Kirchenväter und Kirchenlehrer, mit der Weisheit des Lebens der Heiligen, mit der Lehre der Konzilien, des Katechismus der Katholischen Kirche und der früheren lehramtlichen Dokumente gelesen“ werden.

Wie AL feststelle, müssten die Bischöfe für die Begleitung von entfremdeten und verletzten Menschen Leitlinien aufstellen, die den katholischen Glauben treu widerspiegeln. Dementsprechend seien die Richtlinien für die Priester, Diakone, Seminaristen und in der entsprechenden Seelsorge tätigen Laien bestimmt.

 

2.1 Es folgt ein Abschnitt „für katholische verheiratete Paare“, der knapp das Wesen der dauerhaften, monogamen und für das Leben offenen christlichen Ehe benennt. Der sexuelle Ausdruck der Liebe in einer wahrhaft christlichen Ehe sei von GOTT gesegnet als kraftvolles Band von Schönheit und Freude zwischen einem Mann und einer Frau. JESUS habe sie zu einer neuen Würde erhoben, so dass jede gültige Ehe zwischen zwei Getauften durch das Ehesakrament Zugang zur Gnade und zum Leben in CHRISTUS hat, besonders durch das Privileg, Kindern das Leben zu schenken und sie in der Liebe zu GOTT aufzuziehen. Neben Freude gebe es dabei aber auch Stress und Leiden, echte Opfer und Disziplin seien verlangt. Die Seelsorge sollte darum besonders die sakramentale Gnade erschließen und gemeinsames Gebet, Schriftlesung, häufigen Sakramentenempfang und gegenseitige Unterstützung katholischer Freunde und Familien betonen. Jede Familie sei eine „Hauskirche“, könne aber ohne Ermutigung durch andere gläubige Familien nicht unbegrenzt überleben.

 

2.2 Der nächste Abschnitt spricht von „Katholiken und Christen, die getrennt oder geschieden und nicht wiederverheiratet sind“. Es wird erwähnt, dass eine solche Situation große Leiden mit sich bringen kann; die Pfarrer sollten diesen Menschen Freundschaft, Verständnis und Hilfe anbieten, „damit sie ihre Treue auch unter Druck aufrechterhalten können“. Wer im Bewusstsein der Unauflöslichkeit der Ehe keine neue Beziehung eingehe, habe kein Hindernis hinsichtlich des Sakramentenempfangs. Sie sollten sie häufig empfangen und „verdienen die herzliche Unterstützung der christlichen Gemeinschaft, da sie eine außerordentliche Treue zu JESUS CHRISTUS zeigen. GOTT ist ihnen treu, auch wenn ihre Ehegatten es nicht sind – eine Wahrheit, die katholische Freunde betonen sollen.“

 

2.3 Ein wesentlich umfangreicherer Abschnitt ist dann überschrieben: „Für Katholiken und Christen, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind“.

Diese sollten in den Gemeinden willkommen geheißen werden und sollten als Getaufte am Leben der Gemeinden teilnehmen. Ihre Kinder – ob aus der ursprünglichen Ehe oder der gegenwärtigen Beziehung – sollten im Glauben erzogen werden als integraler Teil des Lebens der katholischen Gemeinschaft.

Die Begleitung der Geschiedenen und Wiederverheirateten bedeute, ihnen zu helfen, ihre Situation nach der Lehre der Kirche zu verstehen – hier wird AL 300 ausführlich zitiert. „Die Priester müssen (ihnen) helfen, ihr Gewissen nach der Wahrheit zu bilden. Das ist ein wirkliches Werk der Barmherzigkeit. Es sollte unternommen werden mit Geduld, Mitgefühl und einem echten Verlangen nach dem Guten für alle Betroffenen, feinfühlig für die Wunden einer jeden Person, und einem sanften Führen zum HERRN“ – und mit dem Ziel der vollen Versöhnung mit GOTT und dem Mitmenschen, nicht der Verurteilung.

„Die Seelsorger müssen in der Tat immer die katholische Lehre getreu allen vermitteln, einschließlich der wiederverheirateten Geschiedenen, ob im Beichtstuhl oder in der Öffentlichkeit. Sie sollten dies mit großem Vertrauen auf die Macht der Gnade GOTTES tun, im Bewusstsein, dass die Wahrheit – wenn sie mit Liebe gesagt wird – heilt, aufbaut und frei macht (vgl. Joh 8,32).“

Dann wird darauf hingewiesen, dass „in manchen Fällen vernünftigerweise“ zu prüfen ist, ob die ursprüngliche Ehe gültig ist oder ob es Gründe für eine Ehe-Annullierung gibt. Wenn dies der Fall ist, sollten die Menschen ermutigt werden, das kirchliche Ehegericht anzurufen. Doch gehe es dabei immer um die Wahrheit der Situation – ob es von Anfang an eine gültige Ehe gab oder nicht. Nichtigkeitsdekrete seien keine automatische Abhilfe oder ein Anspruch, sie könnten nicht formlos oder privat von einzelnen Priestern gewährt werden…

Dann wird gefragt: „Können geschiedene und zivil wiederverheiratete Personen die Sakramente empfangen?“, und dies, wenn es keine Nichtigkeitserklärung früherer Ehen gab und die Zivilehe nicht kirchlich gültig gemacht wurde. Grundsätzlich seien die getauften Mitglieder der Kirche immer zu den Sakramenten eingeladen. „Die Türen des Beichtstuhls sind immer offen für jene, die GOTT mit einem zerknirschten Herzen suchen.“ Für die hl. Kommunion gelte: „Jeder Katholik, einschließlich der geschiedenen und zivil wiederverheirateten, muss alle schweren Sünden beichten, mit dem festen Vorsatz sich zu bessern, ehe er die heilige Eucharistie empfängt.“ Die subjektive Verantwortung einer Person für eine vergangene Handlung könne in manchen Fällen vermindert sein, doch „diese Person muss sie noch bereuen und der Sünde widersagen, mit dem festen Vorsatz, ihr Leben zu ändern“.

Wiederverheiratete Personen, die dies wollen (d. h. bereuen und ihr Leben ändern), hätten im Wesentlichen zwei Wege, um zum Sakramentenempfang zurückzukehren. Die Kirche lade sie liebevoll ein, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um in ein Leben der Gnade zurückzukehren und, wenn möglich, ihre eheliche Situation zu bereinigen. Der erste Weg der „Regulierung“ könne im genannten Annullierungsverfahren bestehen; wenn die Nichtigkeit der früheren Verbindung festgestellt werde, sei die Person frei sakramental zu heiraten und zu den Sakramenten zurückzukehren.

Der zweite Weg zum Sakramentenempfang: „Von geschiedenen und zivil wiederverheirateten Personen verlangt die Lehre der Kirche, dass sie sich sexueller Intimitäten enthalten. Dies gilt dann, wenn sie – wegen der Betreuung ihrer Kinder – weiterhin unter einem Dach leben. Die Verpflichtung, wie Bruder und Schwester zu leben, ist notwendig, damit zivil wiederverheiratete Geschiedene die Versöhnung im Sakrament der Buße empfangen können, die ihnen dann den Weg zum Kommunionempfang öffnet. Solche Personen werden ermutigt, regelmäßig zu beichten und auf die große Barmherzigkeit GOTTES in diesem Sakrament zurückzugreifen, fall sie in der Keuschheit scheitern.“

Weil auch solche Paare, die der Kinder wegen unter einem Dach leben, aber Enthaltsamkeit versprochen und die Lossprechung erhalten haben, in ihrem öffentlichen Lebensstand im Widerspruch zum Scheidungsverbot JESU leben, soll der Kommunionempfang so geschehen, dass nicht der Eindruck entsteht, die Lehre CHRISTI werde beiseitegelegt werden. Deswegen sollten solche Personen auch nicht liturgische Dienste oder verantwortliche Positionen in der Pfarrgemeinde ausüben.

„Dies kann eine harte Lehre für einige sein, aber es entspricht unserem Glauben vom Wesen der hl. Eucharistie, der Ehe und der Kirche.“

Dann wird noch auf eine Sondersituation eingegangen von Menschen, die sich auf die Taufe oder Konversion vorbereiten; bei ihnen sei außerordentlich wichtig, die Ehesituation von vornherein zu klären, weil eine Aufnahme in die Kirche nicht möglich wäre, ehe nicht ein irregulärer Ehestatus bereinigt wäre. Auch hier wäre die Verpflichtung, wie Bruder und Schwester zu leben, möglich, die allerdings dauerhaft sei, falls eine Annullierung nicht möglich sein werde.

„Die Gnade JESU CHRISTI ist ein wirklicher und mächtiger Samen der Umkehr in ein gläubiges Herz. Das Leben vieler Heiligen bezeugt, dass die Gnade große Sünder nehmen und durch die Kraft der inneren Erneuerung zur Heiligkeit des Lebens erneuern kann.“ Alle in der Seelsorge Tätigen sollten unermüdlich die Hoffnung auf dieses rettende Mysterium fördern.

 

2.4 Ein eigener Absatz gibt dann Hinweise zur Seelsorge „für unverheiratete Paare, die zusammenleben.“

Es sei heute üblich, unverheiratet zusammenzuleben – aus Bequemlichkeit, aus finanziellen Gründen oder in Einwanderungssituationen, aus Angst vor einer endgültigen Bindung oder mit dem Wunsch, „auszuprobieren“. Aus solchen Beziehungen würden auch viele Kinder kommen. Unter Erwachsenen, die den Zugang zur Taufe suchen oder zur Kirche zurückkehren wollen, treffe man häufig auf solche Paare und auf Paare, die Empfängnisverhütung anwenden. Wenn diese bereits Kinder haben, bestehe eine natürliche Verpflichtung für Eltern, sich um ihre Kinder zu kümmern, und diese hätten ein natürliches Recht, bei beiden Eltern aufzuwachsen. Wenn in solchen Fällen eine eheliche Bindung lebensfähig erscheine, sollten bestehende Verbindungen gestärkt werden. Es gebe aber bei zusammenlebenden Paaren oft auch keine genügende Reife oder andere Hindernisse für eine dauerhafte Bindung. Hier sei mit Klugheit vorzugehen. Wenn auf der einen oder anderen Seite der Wille oder die Fähigkeit zur dauerhaften Ehe fehle, solle der Pfarrer auf Trennung drängen. Wenn das Paar aber für die Ehe disponiert sei, sollte es ermutigt werden, bis zur sakramentalen oder kanonischen Eheschließung die keusche Enthaltsamkeit zu leben. Es sei eine Herausforderung, doch mit Hilfe der Gnade sei Selbstbeherrschung möglich. „Dieses Fasten von sexueller Intimität ist ein starkes Element der geistlichen Bereitung für ein dauerhaftes gemeinsames Leben.“ Natürlich seien diese Personen auch zur Wahrnehmung ihrer Situation vor GOTT zu führen, damit sie vor der Hochzeit eine gute Beichte ablegen und so ihr eheliches Leben im Stand der Gnade und mit der Freude im HERRN beginnen könnten. Wenn keine Kinder vorhanden sein, sollten solche Paare zu einer Zeit der häuslichen Trennung bereit sein; wenn sie Kinder haben, könne deren Wohl das gemeinsame Leben verlangen, aber in Keuschheit und Enthaltsamkeit.

 

2.5. „Für Personen, die gleichgeschlechtliche Anziehung erfahren“

„Derselbe Aufruf zur Keuschheit und Heiligkeit des Lebens gilt für alle Menschen, ob sie sich vom gleichen oder vom anderen Geschlecht angezogen fühlen.“ Die Seelsorge für Menschen mit gleichgeschlechtlicher Anziehung solle von derselben Liebe und Rücksicht geprägt sein, die die Kirche allen erweise, und die Seelsorger sollten hervorheben, dass sie von GOTT geliebt und zur GOTTESkindschaft berufen sind, was – wie bei jedem Christen – durch das Geschenk der Gnade möglich gemacht werde. Mitarbeiter im pastoralen Dienst begegneten oft Menschen mit verschiedenen Formen gleichgeschlechtlicher Anziehung – solchen, die ungeachtet einer gewissen gleichgeschlechtlichen Neigung in einer christlichen Ehe mit Kindern leben; anderen, die damit Schwierigkeiten haben und darunter leiden – weil eine Ehe mit Kindern ein großes Gut ist. Wieder andere fänden es schwer, keusch zu leben. „Die Seelsorge dieser Menschen darf ihre individuelle Berufung zur Heiligkeit nie aus den Augen verlieren. Die Macht der Gnade GOTTES kann die Vereinigung mit JESUS CHRISTUS zu einer wirklichen Möglichkeit für ihr Leben machen.“

Der katholische Glaube behalte – als wahre und unveränderliche Lehre – aufgrund der Hl. Schrift, der hl. Tradition und des Naturgesetzes jeden Ausdruck sexueller Intimität Mann und Frau in einer gültigen Ehe vor. Menschen mit vorherrschender gleichgeschlechtlicher Neigung seien daher aufgerufen, keusch zu leben, und bräuchten Unterstützung, Freundschaft und Verständnis, auch wenn sie scheiterten. Ihnen sollte, wie allen anderen, der häufige Empfang des Bußsakramentes empfohlen werden. Es gebe „in der Tat mehr als nur ein paar solcher Menschen, die mit Hilfe der Gnade und der Sakramente ein beispielhaftes und sogar heroisches christ­liches Leben führen.“

 

2.6. „Die pastorale Situation gleichgeschlechtlicher Paare“

Wenn in einer Pfarrei ein offenkundig gleichgeschlechtlich zusammenlebendes Paar sei (einschließlich derer, die sich zivilrechtlich verbunden haben), müssten die Seelsorger umsichtig beurteilen, wie sie die Situation ansprechen könnten, sowohl um des wirklich geistlichen Wohls der Betreffenden als auch um des Gemeinwohls der Gemeinde willen. Es sei wichtig, darauf hinzuweisen, dass es gleichgeschlechtliche Paare gebe, die in keuscher Freundschaft, ohne sexuelle Kontakte, lebten; manche Pfarrer hätten Erfahrung in der Beratung solcher Paare. Die Kirche heiße alle Männer und Frauen willkommen, die ehrlich dem HERRN zu begegnen suchen. „Doch zwei Personen in einer aktiven öffentlichen gleichgeschlechtlichen Beziehung, egal wie aufrichtig, geben ein ernstliches Gegen-Zeugnis gegen den katholischen Glauben, das nur moralische Verwirrung in der Gemeinde hervorrufen kann. Eine solche Beziehung kann im Leben der Pfarrei nicht akzeptiert werden, ohne dass der Glaube der Gemeinde, insbesondere der Kin­der, untergraben wird.“

 

2.7 Die Richtlinien enden mit der „abschließenden Ermahnung, dass die Heiligkeit der Ehe und der GÖTTliche Plan für eine mit Freude erfüllte Ehe von allen im pastoralen Dienst Tätigen die „gewaltige Verantwortung“ abverlangt, volle Treue zur katholischen Lehre mit Barmherzigkeit und Mitgefühl zu verbinden. So seien die vorgelegten Richtlinien für die Erzdiözese Portland normativ und sorgfältig und getreu zu beachten.

 

 

„Der Katechismus der Katholischen Kirche hält mit Recht fest: ‚Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, muss das Sakrament der Buße empfangen, bevor er die Kommunion empfängt.‘ (KKK 1385, vgl. CIC can. 916). Ich möchte deshalb bekräftigen, dass in der Kirche die Norm gilt und immer gelten wird, mit der das Konzil von Trient die ernste Mahnung des Apostels Paulus (vgl. 1 Kor 11,28) konkretisiert hat, indem es bestimmte, dass dem würdigen Empfang der Eucharistie ‚die Beichte vorausgehen muss, wenn einer sich einer Todsünde bewusst ist‘“.

Hl. Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de Eucharistia, 36

 

 

 

 

Meldungen - Meinungen

 

Firmalter nach oben?

Feldkirch. Die Diözese Feldkirch will das Firmalter von bisher mindestens zwölf auf 17 Jahre anheben; dies soll im Lauf von zehn Jahren diözesanweit umgesetzt werden. Mit älteren Jugendlichen sei eine „reifere Auseinandersetzung mit dem Glauben auf Augenhöhe und freie Meinungsbildung möglich“ (vgl. kath.net 6.7.2017).

Das Firmsakrament als Bestätigung einer „freien Meinungsbildung“ (im Sinn eines menschlichen Machbarkeitsglaubens) oder als machtvolle Gnadengabe, die das ganze Heranwachsen der Kinder und Jugendlichem im Glauben stärkt und schützt: Das sind offenbar die beiden Sichtweisen in der heutigen Kirche. Der Katechismus der Kath. Kirche sagt dazu ausdrücklich: „Wenn zuweilen von der Firmung als dem ‚Sakrament der christlichen Mündigkeit‘ die Rede ist, sollte man das Alter des Erwachsenseins im Glauben nicht dem Alter des natürlichen Erwachsenseins gleichsetzen“, da schon die Taufgnade „ungeschuldete und unverdiente Erwählungsgnade“ ist, die keiner „Bestätigung“ bedarf. Der KKK zitiert dabei den hl. Thomas von Aquin, dass „das leibliche Alter nicht maßgebend (ist) für das der Seele; darum kann der Mensch auch in Kindesalter das geistige Vollalter erlangen… Daher kommt es, dass viele im Kindesalter wegen der empfangenen Kraft des HL. GEISTES tapfer bis aufs Blut für CHRISTUS gekämpft haben“. – Die neuere Zeit stellt uns dabei nicht nur junge Märtyrer, sondern auch andere Heilige und Selige im kindlichen Alter vor.

Die FMG-Information hat schon mehrfach – zuletzt in Nr. 118 S. 32f. – informiert, dass manche Diözesen der Welt zu einem früheren Firm-Alter zurückkehrten. So wurde Mitte Juni 2017 gemeldet, dass die US-Diözese Manchester, New Hampshire, in Zukunft die Firmung bereits im Alter von 8 oder 9 Jahren vor der Erstkommunion erteilen will. Nach einem CWNews-Bericht ist dies bereits die zehnte Diözese in den USA, die die Firmung vor der Erstkommunion erteilt, wie es der Reihenfolge der frühen Kirche und auch der Ostkirche entspricht. Bischof Peter Anthony Libasci erklärte in einem Brief, dass die jungen Menschen die Gnade der Firmung bereits früher ermögliche, im Glauben zu wachsen (vgl. kath.net 17.7.2017).

Der Codex des Kirchenrechts definiert das Firmsakrament so: „Das Sakrament der Firmung, das ein Prägemal eindrückt, beschenkt die Getauften, die auf dem Weg der christlichen Initiation voranschreiten, mit der Gabe des HL. GEISTES und verbindet sie vollkommener mit der Kirche; es stärkt sie und verpflichtet sie noch mehr dazu, sich in Wort und Tat als Zeugen CHRISTI zu erweisen sowie den Glauben auszubreiten und zu verteidigen.“ (can. 879). Die Aufgabe der Glaubensverteidigung bezieht sich, wie der hl. Thomas sagte, nicht unbedingt auf ein höheres Lebensalter, doch ist auch dafür ein Wachsen im Glauben Voraussetzung, und so sagt can. 890, dass „die Gläubigen [!] verpflichtet“ sind, „dieses Sakrament rechtzeitig zu empfangen“. Eltern und Seelsorger, vor allem die Pfarrer, hätten dafür zu sorgen, „dass die Gläubigen für seinen Empfang gebührend unterrichtet werden und zur rechten Zeit darauf zugehen“ (can. 890). Und als „rechte Zeit“ wird dann („nach dem lateinischen Brauch“ KKK 1307) „das Unterscheidungsalter“ genannt (can. 891; allerdings räumt der Codex den Bischofskonferenzen eine andere Altersfestsetzung ein). Sehr bedeu­tungsvoll ist, dass die Kirche in Todesgefahr die Spen­dung der hl. Firmung auch für kleine Kinder vor dem „Unterscheidungsalter“ verlangt (KKK 1307, CIC cann. 530 n. 2, 889 § 2) und jedem Priester dafür von Rechts wegen die Vollmacht gibt (can. 883 n. 3). Hintergrund ist, dass die Firmung mit Taufe und hl. Eucharistie zusam­men die Sakramente der christlichen Initiation bilden, „deren Einheit bewahrt werden muss“ (KKK 1285).

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Bitte um knienden Mundkommunionempfang

Madison, Wisconsin, USA. Bischof Robert Morlino hat alle Angehörigen seines Bistums Madison ersucht, die Kommunion kniend in den Mund zu empfangen. Damit soll die Ehrfurcht vor der realen Gegenwart CHRISTI in der hl. Eucharistie verstärkt zum Ausdruck gebracht werden, sagte der Bischof in der Chrisam-Messe. Die äußere Haltung des Kniens unterstütze die innere Haltung der Demut gegenüber GOTT, ergänzte ein Mitarbeiter. Die Bitte des Bischofs sei keine strikte Vorgabe; es werde niemandem die Kommunion verweigert, der sie in die Hand empfangen wolle. Ab Herbst solle man beginnen, die Schüler zu unterrichten, die hl. Kommunion auf die Zunge zu empfangen. Der Bischof bedauerte, es habe sich in die Liturgie eine „Geschäftigkeit“ eingeschlichen, die ein Missverständnis der „actuosa participatio“ des 2. Vatikanums sei. Es gehe nicht um Aktivität, sondern um die innere Teilnahme am Geheimnis der hl. Messe. Leider seien aber viele Teilnehmer zu beschäftigt, um sich auf die Gegenwart GOTTES in der hl. Eucharistie zu konzentrieren, die Ehrfurcht und Staunen hervorrufen solle. Bischof Morlino hatte schon im September 2015 die Weisung erteilt, das die Tabernakel in den Pfarrkirchen wieder ins Zentrum des Presbyteriums zurückgeführt werden sollten, um damit den Blick wieder auf Jenen zu lenken, der das Haupt der Kirche und im Allerheiligsten unter uns gegenwärtig ist (vgl. LSN 13.4.2017, kath.net 24.4.2017, katholisches.info 30.5.2017).

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Scheidungsrituale?

Das „Portal zur katholischen Geisteswelt“ (kath-info.de) berichtet am 18.7.2017 unter dem Titel „Nur sechs von siebenundzwanzig?“, dass Hubert Gindert im FELS (Juli 2017) mitgeteilt habe, eine Leserin habe auf ihr Schreiben an alle deutschen Diözesanbischöfe nur 6 eindeutige Antworten erhalten; 8 hätten mit „mehr oder weniger höflichen Floskeln und Ausflüchten“ geantwortet, der Rest gar nicht. Hintergrund der Anfrage war ein Werben für Scheidungsrituale in der Nummer 2/2017 der Zeitschrift „Gottesdienst“, die von den Liturgischen Instituten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz im Herder-Verlag herausgegeben wird. Dr. Francois Reckinger hatte im „Fels“ vom März 2017 die Zeitschrift mit den Worten kritisiert: „Mit dem Leitartikel unter dem oben genannten Titel ‚Scheidungsrituale‘ ist nun allerdings ein Grad des Widerspruchs gegenüber der geltenden kirchlichen Lehre erreicht, den wir als gläubige und gewissenhafte Christen – Laien und Amtsträger – nicht hinnehmen können und dürfen.“

 

    

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