(FMG-INFORMATION 107, Dezember 2012)

  

 

„Wenn Zwei Eins werden“

Pastorales Lehrschreiben
über Definition, Zweck und Heiligkeit der Ehe

 

von Erzbischof John J. Myers von Newark, New Jersey/USA, * 1941, vom 14. September 2012

 

„Katholiken, insbesondere katholische Politiker, welche die Lehre der Kirche zur Ehe nicht akzeptieren, sollen ‚in aller Ehrlichkeit und Demut vom Empfang der hl. Kommunion Abstand nehmen’, schreibt John Myers, Erzbischof von Newark… Der Erzbischof unterscheidet zwischen jenen, die manchmal erfolglos gegen die Sünde ankämpfen, aber getreu dem Evangelium leben wollten, und jenen, welche die Lehre der Kirche bewusst ablehnen… Ehe und Familie sind der Schwerpunkt des 16-seitigen Hirtenbriefes, der auch die aktuellen Probleme anspricht. ‚Die verbreitete Verwendung von Verhütungsmitteln in sexuellen Beziehungen macht es für junge Menschen heute schwer, die innere Bedeutung und Be­ziehung zwischen Geschlechtlichkeit und Fortpflanzung zu erfassen, die für das Verständnis von Ehe immer fundamental war’, schreibt Myers.“ So etwa hieß es in einer Meldung der Internet-Zeitung kath.net von Anfang Oktober 2012. Das hat uns neugierig gemacht, und im Internet fanden wir den vollen Text des Hirtenbriefes, den wir in privater Übersetzung, mit Dank an den Erzbischof für seine Zustimmung zum Abdruck, widergeben.

Der Erzbischof antwortet auf die heutigen Bedrohungen der Institution der Ehe, aber auch der Freiheit der Kirche und der einzelnen Gläubigen durch die Bestrebungen in Gesellschaft und Politik mit einer klaren, entschiedenen Verteidigung der Ehe, und er wendet sich auch nicht nur an die katholischen Gläubigen, die er zu einer mutigen Verteidigung in die Öffent­lichkeit hinein aufruft, sondern an alle Menschen „guten Willens“ und begründet die einzigartige Bedeutung der Ehe sehr stark vom Naturrecht her. So macht er deutlich, dass die Legalisierung einer Lebensgemeinschaft von Homosexuellen als „Ehe“ nicht nur der Wahrheit widerspricht, sondern auch einen schweren Schaden für die Gesellschaft bedeutet. Eine überzeugende Argumentation, die auch für den zunehmenden Kampf bei uns gegen die Ehe, für die faktische Gleich­stellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe (bis hin zu den Forderungen nach dem Adoptionsrecht) sehr hilfreich ist. Und der Rückgriff auf das Naturrecht findet ja eine Bekräftigung in der Ansprache von Papst Benedikt im Deutschen Bundestag am 22. September 2011, in der der Hl. Vater gegenüber dem immer mehr vorherrschenden Positivismus (mit vermeintlichen „Mehrheiten“) „Vernunft und Natur in ihrem Zueinander als die für alle gültige Rechtsquelle“ herausstellte.

 

(Quelle: www. rcan.org/archbish/jjm_letters/jjmletters.htm; Hervorhebungen im Text durch Fettdruck durch die FMG-Redaktion. Die Fußnoten des Originals wurden in den Text hineingenommen. Wir danken auch den Helfern bei der Übersetzung herzlich!)

 

 

»Die Ehe ist so alt wie die Menschheit. Von Anfang an schuf GOTT die menschliche Rasse nach Seinem Bild und Gleichnis; als Mann und Frau schuf Er sie (vgl. Gen 1, 27). Die Unterschiedlichkeit und Ergänzungsbedürftigkeit der Geschlechter hat es von Anfang an gegeben als Teil von GOTTES Schöpfungsplan. Gleich an Würde, aber einander ergänzend in ihrem geschlechtlichen Unterschied, sind Männer und Frauen, die zur Ehe berufen sind, darauf ausgerichtet, Einheit-im-Fleisch zu werden: „Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau und sie werden ein Fleisch“ (Gen 2, 24). Darum kann die Ehe als das „Ursakrament“ gesehen werden, das dem Sündenfall vorausging und die Erbsünde überlebte (Sel. Johannes Paul II., Generalaudienz 6.10.1982). Sie bietet für Kinder – Bürger des Staates und des Reiches GOTTES – eine ideale Umgebung, um geformt, ernährt und erzogen zu werden. Sie ist daher das Fundament jeder Gesellschaft und der Kirche, von lebenswichtiger Bedeutung für beide.

 

Diese pastoralen Erwägungen werden den Gläubigen der Erz­diözese Newark angeboten als Hilfe zur Bildung des Gewissens, zur Erkenntnis ihrer Berufung und, für die Verheirateten, zur Erfüllung ihrer Eheversprechen. Sie werden auch anderen Männern und Frauen guten Willens – jedes Glaubens – angeboten, die sich mit uns in der ehrlichen Hoffnung vereinen, das Familienleben im nördlichen New Jersey, in unserem gesamten Bundesstaat und unserer Nation aufblühen zu sehen.

 

Da GOTT uns liebt und sich um uns kümmert, hat Er uns die Natur, die Zwecke und die Bedeutung der Ehe offenbart. Diese Offenbarung ist in der Hl. Schrift und der Tradition festgehalten; sie wird vom Magisterium, dem kirch­lichen Lehramt, geschützt und in Treue weiterentwickelt. Das gibt Katholiken die Sicherheit im Glauben an die bestän­dige Lehre der Kirche über die Natur der Ehe. Aber die Ehe ist auch Teil von GOTTES Schöpferplan und kann von der Vernunft, ohne Unterstützung durch die Offenbarung, er­kannt werden. Die Wahrheit über die Ehe ist, mit anderen Worten, Teil des Naturrechts. Dieser Hirtenbrief wird die Ehe daher sowohl von der Warte der Vernunft als auch von der der Offenbarung aus betrachten.

 

1. Was ist die Ehe?

Die Ehe ist eine natürliche und vorstaatliche Einrichtung. Als solche wird sie nicht durch Gesetz oder den Staat geschaffen, obwohl Regierungen sie rechtmäßigerweise in Gesetzen aner­kennen und schützen und fördern um des Gemeinwohls willen. Die Ehe ist eine menschliche Einrichtung, ohne Zweifel, und die Gatten können in den Bund der Ehe nur eintreten, indem sie sich frei dafür entscheiden. Dennoch ist die Ehe eine Ein­richtung, deren charakteristische Merkmale und Baugesetze nicht dem bloßen menschlichen Belieben unterworfen sind. Wir können die Ehe nicht definieren und umdefinieren, um sie an den persönlichen Geschmack oder die persönlichen Ziele anzupassen. Wir können nicht Formen von Beziehungen oder Verhaltensweisen ehelich machen, indem wir ihnen einfach das Etikett „Ehe“ verpassen. Die charakteristischen Merkmale und Baugesetze der Ehe sind im Schöpfungsplan festgeschrieben und uns durch einen liebenden GOTT offen­bart, der die Ehe zu einem mächtigen Symbol des Geheim­nisses Seiner Liebe zu uns gemacht hat (vgl. Eph 5, 20-33). Weil sie Teil des Schöpfungsplans ist, kann Vieles von der Wahrheit über die Ehe von der Vernunft, ohne Unterstüt­zung durch die Offenbarung, erkannt werden. Aber um uns zu helfen, das Mysterium der ehelichen Liebe besser und genauer zu verstehen, hat uns GOTT Seinen Plan für die Ehe auch offenbart.

 

Das Kanonische Recht und der Katechismus der Katholischen Kirche bieten beide eine einfache Definition der Ehe an: „Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist…“ (CIC 2055,1; KKK 1601, vgl. Gaudium et spes, 48). Daher umfassen die wesentlichen Elemente der Ehe eine Lebensgemeinschaft (Einheit), Dauerhaftigkeit, Treue und eine Hinordnung zur Fruchtbarkeit. Aus dieser Definition wird klar, dass die Kirche alle echten Ehen als gültig und bindend anerkennt, nicht nur die, die zwischen Katholiken oder Christen oder GOTTgläubigen geschlossen wurden. Es ist richtig, dass CHRISTUS den Ehebund zwischen Getauften zur Würde eines Sakraments erhoben hat. Aber als ein natürliches menschliches Gut betrachtet, ist die Ehe in einem tiefen Sinn früher nicht nur als der Staat, sondern auch als die Kirche und der Bund GOTTES mit Abraham, den Christen, Juden und Moslems als Fundament ihres Heilsglaubens anerkennen.

 

Auch in diesem weitesten Sinn ist die Einheit im Ehebund eine Lebens- und Liebesgemeinschaft. Ehemann und Ehefrau schenken sich einander für das ganze Leben. Sie gehen eine Verpflichtung ein, deren Ende noch nicht absehbar ist – einen einigenden Bund für das ganze Leben („in guten und bösen Tagen…, in Gesundheit und Krankheit“), nicht bloß einen Vertrag. Er schließt die Gatten nicht nur für die Durchführung irgendeines bestimmten Projektes zusammen (auch nicht für die so wichtige Aufgabe des Großziehens von Kindern), son­dern ist angelegt darauf, das ganze Leben mit seinen vielfäl­tigen Dimensionen anzudauern („bis der Tod uns scheidet“). Die Gatten versprechen, einander treu zu sein („Ich verspreche dir die Treue...“) und Kinder liebevoll von GOTT anzunehmen (vgl. Paul VI., Humanae vitae,11 und Johannes Paul II, Familiaris consortio, 29).

 

Diese Definition kennen wir aus dem Glauben ebenso wie aus der Vernunft, sie ist Teil der authentischen Lehre der Kirche. Alle Katholiken, so lehrt das 2. Vatikanische Konzil (Lumen gentium, 25), müssen dieser Lehre religiösen Gehorsam des Willens und des Verstandes leisten. Einiges von dieser Leh­re, wie die Auffassung von der Dauerhaftigkeit der Ehe, ist unfehlbar vom ordentlichen allgemeinen Lehramt vorgelegt und von einem Ökumenischen Konzil definiert worden und verlangt daher Glaubensgehorsam. Es ist meine Pflicht als Ihr Erzbischof, Sie daran zu erinnern, dass Katholiken, die die Lehre der Kirche zu Ehe und Familie nicht akzeptieren (vor allem jene, die im privaten oder öffentlichen Leben entgegen der kirchlichen Überlieferung über Ehe und Familie handeln oder lehren), aus eigenem Willensentschluss der Gemein­schaft mit CHRISTUS und Seiner Kirche schwer schaden. Jene, die bezüglich der Lehre über Ehe und Familie (oder über eine andere schwerwiegende Glaubenssache) nicht in Gemein­schaft mit der Kirche stehen, bitte ich eindringlich, dass sie aufrichtig ihr Gewissen nochmals prüfen und GOTT um die Gnade des HL. GEISTES bitten, der uns „in die ganze Wahr­heit führen“ wird (Joh 16, 13). Wenn sie in diesen Angelegen­heiten der Lehre der Kirche weiterhin nicht zustimmen oder nicht nach ihr leben können, müssen sie in aller Ehrlichkeit und Demut auf den Empfang der hl. Kommunion solange verzichten, bis sie das rechtschaffen tun können; weiterhin die hl. Kommunion zu empfangen, wäh­rend sie im Dissens leben, wäre objektiv unehrlich.

 

Alle Christen kämpfen darum, ein rechtschaffenes Leben zu führen. Alle bedürfen der Barmherzigkeit und Vergebung GOTTES. Daher werden alle Katholiken ermutigt, häufig das Sakrament der Versöhnung zu empfangen, wo kein Sünder jenseits von GOTTES liebender Vergebung ist. Aber zwischen dem Bemühen, das ganze Evangelium zu leben, wobei man das Versagen auf dem Weg bereut, und dem Unterlassen eines solchen Bemühens überhaupt, besteht ein Unterschied. Noch schlimmer ist der Versuch mancher, die authentische Lehre der Kirche, die die wahre Lehre CHRISTI ist, zu ändern oder zu verdrehen. Wie der Katechismus lehrt: „Die Gläubigen rufen sich das Wort CHRISTI an die Apostel ins Gedächtnis: ‚Wer euch hört, der hört mich’ (Lk 10, 16) und nehmen die Lehren und Weisungen, die ihnen ihre Hirten in verschiedenen Formen geben, willig an“ (KKK 87). JESUS hatte sehr harte Worte für jene, deren falsche Lehren andere, vor allem junge Leute, in die Irre führten (vgl. Lk 17, 2). GOTT ist ferner vollkom­men gerecht und vollkommen barmherzig. Er ruft uns immer, unsere Treue zu vervollkommnen, aber verschmäht niemals ein zerknirschtes Herz.

 

2. Kann die Wahrheit über die Ehe von der Vernunft allein erkannt werden?

Die kurze Antwort auf diese Frage ist „ja“; der Großteil der Wahrheit über die Ehe kann von der Vernunft allein erfasst werden. Philosophen, sowohl weltliche als auch religiöse, haben seit der Antike die Existenz des „Naturrechts“ aner­kannt: Einen Kern sittlicher Normen, die „ins Herz geschrie­ben“ sind, wie der hl. Paulus sagte, und die als universeller vernünftiger Maßstab des menschlichen Verhaltens dienen. Diese Normen sind uns Menschen über unsere Verstandes­kräfte zugänglich. Sie können durch Ungerechtigkeiten und andere Sünden verdunkelt, aber niemals ausgelöscht werden. Sie bleiben gültig unabhängig davon, ob sie respektiert oder verletzt, anerkannt oder ignoriert werden. Mit anderen Worten, das Naturrecht bleibt wahr, ja zugänglich, auch wenn der Ein­zelne es (noch) nicht akzeptiert hat oder es nicht mehr akzep­tiert (vgl. Jacques Maritain, Natural Law: Reflections on Theory and Practice, ed. William Sweet (South Bend: St. Augustine’s Press, 2001), p. 7).

 

Weder das Naturrecht noch die Tradition seiner philosophischen Betrachtung ist eine Erfindung des Christentums. Tatsächlich reicht seine philosophische Betrachtung zurück zu den vorchristlichen griechischen Philosophen, vor allem Platon und Aristoteles, und den römischen Rechtsgelehrten. Cicero beschrieb sein Naturrechtsverständnis, als er führender Politi­ker im Römischen Reich im 1. Jahrhundert vor Christus war:

„Das wahre Gesetz ist die richtige Vernunft, die mit der Natur in Einklang steht; es ist universell anwendbar, ändert sich nicht und dauert ewig... Diesem Gesetz etwas von seiner Gültigkeit zu nehmen ist Frevel, ebenso ist es unstatthaft zu versuchen, einen Teil davon außer Kraft zu setzen, und es kann ebenso wenig als Ganzes außer Kraft gesetzt werden. Wir können we­der durch den Senat noch durch das Volk von seinen Verpflich­tungen befreit werden, noch bedürfen wir einer anderen Person zu seiner Auslegung oder Erklärung... Und es wird keine ver­schiedenen Gesetze in Rom und Athen geben, oder verschie­dene Gesetze jetzt und in der Zukunft, sondern ein ewiges und unabänderliches Gesetz wird für alle Nationen und Zeiten gültig sein, und es wird einen Lehrer und Herrscher geben, nämlich Gott, über uns allen, denn er ist der Urheber dieses Gesetzes und sein Verkünder, und der Richter, der es durchsetzt. Wer auch immer ihm nicht gehorcht, flieht vor sich selbst und ver­leugnet seine menschliche Natur...“ (Cicero, De Republica, III, 22).

 

Christliche Denker wie der hl. Thomas von Aquin trugen sicher­lich zur Entwicklung des Naturrechtsdenkens bei, und christliche Staatsmänner verließen sich darauf bei der Gründung der modernen Staaten. In den Vereinigten Staaten glaubten un­sere Gründerväter an das, was die Unabhängigkeitserklärung  „die Gesetze der Natur und des Gottes der Natur“ nannte. Unsere Gründer beriefen sich auf universelle Prinzipien und natürliche Rechte, von denen die amerikanischen Siedler glaubten, dass sie von der britischen Herrschaft verletzt wur­den. Sie verstanden, dass es objektive Prinzipien von richtig und falsch, gerecht und ungerecht gibt, die selbst die höchsten menschlichen Autoritäten leiten. Wie Martin Luther King später bemerken sollte, verstanden sie, dass das menschliche Recht am Naturrecht zu messen ist, und dass menschliche Gesetze, die die Maßstäbe der natürlichen Gerechtigkeit nicht erreichen, nicht die Kraft eines gerechten Gesetzes, das im Gewissen bindet, haben.

 

In unseren Zeiten ist es so wichtig für uns, falsche und letztlich zerstörerische Ideologien zu erkennen und zu überwinden, die das leugnen, was Denker von Platon und Aristoteles über Cicero und Thomas von Aquin, zu den amerikanischen Gründervätern bis zu Martin Luther King und Mahatma Gandhi einmütig bekräftigten: dass eine objektive Wahrheit existiert, und dass es unsere Aufgabe ist, sie zu erkennen, uns von ihr prägen zu lassen und als Einzelne wie auch in der Gemeinschaft in Übereinstim­mung mit der Wahrheit zu leben. Menschliche Vervollkomm­nung und die sittlichen Normen, die uns anweisen, sie in allen Aspekten zu fördern und zu schützen, sind nicht willkürliche oder subjektive Vorstellungen, sondern objektive Wahrheiten. Das Leben hat einen Sinn, aber sein Sinn kann von uns nicht nach Belieben bestimmt werden. Wir sollen das Gute er­streben, aber etwas ist nicht bloß deshalb gut, weil wir es erstreben. Wir müssen Herr über unsere Wünsche sein; wir dürfen nicht zulassen, dass diese Herr über uns sind.

 

Die verschiedenen Ideologien, die heute die Liebe zur Wahrheit, ja sogar die Idee einer objektiven Wahrheit an sich bedrohen, stellen nach den Worten Benedikts XVI. eine „Diktatur des Relativismus“ dar. Sie haben vor allem unter den jungen Leuten das Bewusstsein für universell gültige Prinzipien und Normen, für Handlungen, die immer und überall objektiv falsch sind, abgestumpft (es ist wesentlich, die philosophischen und religiösen Konzepte über das Naturrecht zu verstehen. Vgl. KKK 1954-1960). Aber ohne die Wahrheit, insbesondere die sitt­liche Wahrheit, kann es weder Gerechtigkeit noch Freiheit oder Fairness geben; nur unverhüllte Macht, Befehlen und Kon­trollieren.

 

So ist es mit der Ehe. Viele glauben heute, dass es beliebig ist, welche Sicht der Bedeutung und der Zwecke der Ehe politisch oder gerichtlich durchgesetzt wird. Sie kann jetzt das Eine und später etwas Anderes bedeuten. Aber so ist es niemals ge­wesen. Die Kongregation für die Glaubenslehre hat hervorge­hoben:

„Die Lehre der Kirche über die Ehe und die Komplementarität der Geschlechter legt eine Wahrheit vor, die der rechten Vernunft einsichtig ist und als solche von allen großen Kulturen der Welt anerkannt wird. Die Ehe ist nicht eine beliebige Gemeinschaft von menschlichen Personen. Sie wurde vom Schöpfer mit einer eigenen Natur sowie eigenen Wesens­eigenschaften und Zielen begründet. Keine Ideologie kann dem menschlichen Geist die Gewissheit nehmen, dass es eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts gibt, die durch die gegenseitige personale Hingabe, die ihnen eigen und ausschließlich ist, nach der Gemeinschaft ihrer Personen streben. Auf diese Weise vervollkommnen sie sich gegenseitig und wirken mit GOTT an der Zeugung und an der Erziehung neuen Lebens mit. Die natürliche Wahrheit über die Ehe wurde durch die Offenbarung bekräftigt, die in den biblischen Schöpfungsberichten enthalten ist und auch die ursprüngliche menschliche Weisheit zum Ausdruck bringt, in der sich die Stimme der Natur selbst Gehör verschafft.“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen, 2-3, 3. Juni 2003).

 

Unser Verständnis davon, wie man am besten die Bestimmung der Ehe erfüllt, mag sich mit der Zeit weiterentwickelt haben. Aber es ist nicht an uns, die Natur, die Wesenseigenschaften und die Zwecke der Ehe zu ändern.

 

3. Was lehrt die Katholische Kirche über Personen mit homosexuellen Neigungen?

Es gibt 2865 Paragraphen im Katechismus der Katholischen Kirche. Nur drei davon behandeln unmittelbar die Frage der gleichgeschlechtlichen Neigung. In zweien davon (2358, 2359) bekräftigt die Kirche die Würde und den Wert der Personen mit „tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen“ und fordert dazu auf, dass ihnen „mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen“ sei. Sie verurteilt auch jede Art der ungerechten Zurücksetzung sol­cher Personen und anerkennt den Schmerz, den diese mitunter erfahren. Der Katechismus ruft jene mit gleichgeschlechtlicher Neigung, sowie alle Christen, zu Keuschheit und Heiligkeit („christlicher Vollkommenheit“) auf, mit Hilfe einer „selbstlosen Freundschaft“, „Gebet und sakramentaler Gnade“. Die meisten Leute finden diese Paragraphen unauffällig, abgesehen von ihrer pastoralen Sensibilität.

 

So bleibt ein Paragraph übrig, der manches Missverständnis hervorruft. Paragraph 2357 definiert, was Homosexualität ist, erklärt, dass sie in verschiedenen Zeiten und Kulturen in sehr wechselhaften Formen auftritt, und weist hin auf den Mangel an Übereinstimmung unter Psychologen und anderen Sozial­wissenschaftlern über ihre Entstehung. Der Paragraph fährt fort mit der Erklärung, dass die Lehre der Kirche, basierend auf der Hl. Schrift und der Tradition, immer und überall ausgesagt hat, dass homosexuelle Handlungen nicht in Übereinstimmung mit dem Naturrecht stehen. Der Paragraph schließt so: Sie [homosexuelle Handlungen] verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Ge­schlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wah­ren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.“

 

Diese Lehre ist nicht neu, sondern eine Bekräftigung des sittlichen Gebotes, dass der einzig akzeptable Ort für die geschlechtliche Vereinigung in einer gültigen Ehe ist, be­ruhend auf der geschlechtlichen Komplementarität des Paares und der Einheit im Fleisch von Ehemann und Ehe­frau.

 

Aufgrund dieser Lehre erheben manche irrigerweise die Anschuldigung, dass CHRISTUS und Seine Kirche Menschen verurteilen oder nicht lieben, die für Personen des gleichen Geschlechts romantische Empfindung oder sexuelle An­ziehung fühlen. Im Gegenteil: Während sie jeden von uns zum Unterlassen von sündhaftem Verhalten aufrufen, lie­ben CHRISTUS und Seine Kirche ohne alle Missverständ­lichkeit eine jegliche menschliche Person, in jeder Lebens­lage: die Ungeborenen und die Sterbenden; die Gesunden und die Kranken; die Jungen und die Alten; Männer und Frauen, unabhängig von ihren Neigungen (vgl. KKK 2357-2359).

 

Tatsächlich ist es genau dieser Liebe und dieses Respekts vor der Würde jedes Menschen wegen, dass uns CHRISTUS und Seine Kirche aufrufen, die Vervollkommnung anzustreben als Wesen, die nach dem Bild und Gleichnis GOTTES geschaffen wurden, und jede Handlung zu unterlassen, die unseres hohen Ranges unwürdig ist. Dieselbe Gabe der Vernunft, die uns zur „Krone der Schöpfung“ macht, befähigt uns, die sitt­liche Wahrheit über die Sexualität sowohl zu erkennen als auch nach ihr zu leben, ungehindert von bloßen Trieben oder Neigungen.

 

Mit anderen Worten, CHRISTUS und Seine Kirche anerkennen, dass keine Person einfach durch eine „Unfreiheit“ an irgend­eine sexuelle Aktivität gebunden ist; vielmehr hat jeder als Mensch das Vermögen, seine sexuellen Fähigkeiten auf der Basis von vernünftigen Urteilen und sittlichen Werten auszu­üben.

 

Das ist der Grund, warum die Kirche sich „weigert, eine Person ausschließlich als ‚heterosexuell’ oder ‚homosexuell’ einzu­stufen [als ob dies Identitäten oder identitätsbildende Eigen­schaften wären], und darauf besteht, dass jeder Person die­selbe fundamentale Identität zukommt, Geschöpf zu sein und durch die Gnade Kind GOTTES, Erbe des ewigen Lebens“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Über die Seelsorge für homosexuelle Per­sonen, 16, 1. Oktober 1986). Die Kirche spricht stattdessen von Per­sonen mit homosexuellen „Neigungen“ und ruft sie, wie jeden, dazu auf, in Fülle zu leben (Joh 10,10), rechtschaffen, in jedem Bereich, zu Hause und in der Arbeit, in der Kirche und in der Gesellschaft.

 

Tatsächlich sagt die Kirche nicht einmal, dass die homosexuelle Neigung notwendigerweise ein Ehehindernis wäre. Heute und in der Geschichte gibt und gab es Personen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen, sogar starken und beherr­schenden, die auch die Ehe und ihren Wert verstanden und sich daher entschlossen haben, sich mit einer Person des anderen Geschlechts in einer echten Ehe zu verbinden. Viele solche Menschen haben ein gutes, treues und sogar fröhliches Eheleben gelebt. Es ist gelogen zu sagen, dass sie eine Lüge leben oder gelebt haben; und die Kirche hat das nie gesagt und wird es nie tun. Wahrhaftigkeit kann es schließlich nicht not­wendig machen, einer jeden Gefühlsneigung zu folgen oder niemals einer zu widerstehen. Bei jedem sündigen Menschen würde das zu einem gebrochenen, ja ausschweifenden Leben führen. Was die Authentizität erfordert, ist, dass wir gemäß der Wahrheit (einschließlich der sittlichen Wahrheit) unserer Natur und unserer Würde leben. Natürlich ist nicht jeder zum Ehe­stand berufen, und für manche mag es unklug sein zu heiraten: psychologisch zu schwierig oder wahrscheinlich dem Paar schwere Belastungen auferlegend, aus welchen Gründen auch immer. Persönliche Berufungen können nur erkannt werden durch Gebet und Betrachtung, basierend auf allen unseren be­sonderen Umständen, und die Kirche kann uns durch geistliche Führung und das Beispiel der Heiligen dabei helfen. Allen bringt jedoch allein die Keuschheit trotz ihrer Heraus­forderungen die Fülle des Lebens und damit die Gabe einer größeren Heiligkeit (das Verständnis der Kirche von der Gabe der Sexualität und der Rolle der Keuschheit in jeder Art von Beziehung ist dargelegt in KKK 2331-2350).

 

Bei ethischer Betrachtung dieser zutiefst menschlichen Ange­legenheiten ist es wichtig, sowohl Leib als auch Seele ernst zu nehmen, denn beide sind grundlegend für die Identität einer Person und ihre Beziehungen zu anderen. Sowohl Leib als auch Seele sind Teil der einen Person – eine psycho­somatische Einheit, berufen zur Gemeinschaft mit GOTT und zur Teilhabe an Seinem GÖTTlichen Leben. Je ernster wir den Leib nehmen, desto mehr werden wir die persönliche, soziale und sittliche Bedeutung der menschlichen biologischen Wirk­lichkeit erkennen: der Geschlechtskraft; des Mann- oder Frauseins anderer (und unser selbst); der Vaterschaft und der Mutterschaft; des Unterschiedes zwischen Handlungen, die zwei Personen zu einem Leib werden lassen, und solchen, die das nicht tun. Daher wird ein grundlegender Respekt vor dem Leib und der biologischen Wirklichkeit der Person einem Men­schen mit homosexuellen Neigungen helfen, unsittliches Ver­halten zu vermeiden und das Geschenk tiefer, echter Freund­schaften zu suchen und anzunehmen.

 

4. Erfordern nicht ‚Gleichheit’ und ‚Freiheit’, dass der Staat gleichgeschlechtliche Partnerschaften als Ehen anerkennt?

Es ist offenkundig, dass die Katholische Kirche nicht glaubt, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften Ehen sein können. Allerdings ist der Staat nicht die Kirche, und unser Verfas­sungssystem fordert die Gleichbehandlung aller und verbietet die Errichtung einer [Staats-] Religion. Manche vertreten die Meinung, dass Gleichheit und Gerechtigkeit folglich die gesetz­mäßige Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften als Ehen verlangen.

Dieses Argument könnte stärker sein, würde sich die kirchliche Opposition einzig auf Glaubensgrundsätze beziehen und wären gleichgeschlechtliche Partnerschaften in den wichtigen Punk­ten gleichwertig denjenigen Partnerschaften, die historisch mit dem Wort „Ehe“ bezeichnet wurden. Keiner dieser Vorschläge stimmt. Es gibt hervorragende naturrechtliche Argumente für das Verständnis von Ehe als die eheliche Verbindung von Mann und Frau, die keine religiösen Prämissen erfor­dern. Diese Argumente zeigen, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen in keiner sinnvollen Weise als Ehen bezeichnet werden können (vgl. John Finnis, „The Good of Marriage and the Morality of Sexual Relations: some Philosophical and Historical Oberservations“, American Journal of Jurisprudence 42 (1998) 97-134; The Meaning of Marriage: Family, State, Market, and Morals, eds. Robert P. George and Jean Bethke Elshtain (New York: Scepter Publications, 2010).

 

Die Ehe ist ein Bund, in dem sich Mann und Frau einander versprechen – ausschließlich und für das ganze Leben. Durch jene Handlungen, die dieser Verbindung auf einzigartige Weise Gestalt geben und sie erneuern, bilden Mann und Frau ein Fleisch, eine Gemeinschaft, die von Natur aus darauf ange­legt ist, sich durch das Hervorbringen und Aufziehen von Kindern zu vervollkommnen. Diese Einheit des „einen Flei­sches“ erfordert die Komplementarität der Geschlechter. Nur Mann und Frau können sich auf die erste Stufe dieses bio­logischen Prozesses, der neues Leben in die Welt kommen lässt, einlassen. Zwar kann diese erste Stufe des Fortpflan­zungsprozesses [der Geschlechtsakt] entweder zur Zeugung von Kindern führen oder nicht (dies hängt davon ab, inwiefern die [biologischen] Bedingungen für die Fortpflanzung – die nicht vom äußeren Verhalten abhängig sind – gegeben sind), aber der Geschlechtsakt ist einzig den wahren Ehen vorbe­halten und wird in vielen zivilen Rechtssystemen (wie auch im Kirchenrecht) als Vollzug der Ehe angesehen. Denn er vereint Ehegatten, wie gesunde Teile eines einzigen Körpers, im Hin­blick auf ein einziges biologisches Ziel: sie werden „ein Fleisch“. Auch falls keine Kinder kommen, können solche Ver­einigungen zwei Menschen zu „einem Fleisch“ machen im Rahmen eines dauerhaften und exklusiven Bundes. Daher ist auch eine Ehe, die keine weiteren Kinder hervorbringt, möglich und auch in sich gut für die Gatten. Allerdings ist es ihre Hin­ordnung auf das Hervorbringen und Aufziehen von Kindern, die die Ehe zu einer ganz wesentlichen Angelegenheit für den Staat macht. Und der gleiche Blick auf das familiäre Leben kann schließlich dabei helfen, grundsätzliche Kennzeichen der Ehe, wie Dauerhaftigkeit und Exklusivität, zu begründen.

 

Gleichgeschlechtliche Paare können sich nicht zu „einem Fleisch“ verbinden in dem biologischen Prozess der Fort­pflanzung (…). Ihre Beziehung ist weder ausgerichtet auf die organisch-körperliche Vereinigung oder auf eine innewohnende Verbindung, um Kinder zu bekommen und aufzuziehen, noch auf ein dauerhaftes und treues Zusammenleben. Zwei Männer oder zwei Frauen erlangen bestenfalls eine Herzens- oder Geistesvereinigung. Aus diesen und anderen Gründen gibt es für den Staat keinen überzeugenden Grund, solche Bezie­hungen als irgendwie mehr denn als Arten tiefer Freund­schaften oder Beziehungen anzuerkennen.

 

Einen anderen Blick auf dieses Thema schenkt das Schauen auf das Wesen der Ehe insgesamt. Die Ehe vereint die Gatten im Herzen, im Geiste und körperlich. Weil der Mensch ein körperliches Wesen ist, schließt eine wirklich umfassende Ver­bindung von Menschen (die wesentlich ist für die Ehe, wo sich die beiden Gatten einander ganz schenken) die körperliche Vereinigung ein. (Dies hilft uns dabei, zwei wichtige Aspekte zu erläutern: Erstens, wie die Ehe sich prinzipiell unterscheidet von anderen Arten von Beziehungen einschließlich ge­wöhnlicher Freundschaften, egal, wie eng und intensiv sie auch sein mögen; und zweitens, wieso die Ehe nicht nur nebenbei, sondern ihrem Wesen nach eine sexuelle Partner­schaft ist). Allerdings verlangt jede Vereinigung nach einem gemeinsamen Gut, die körperliche Vereinigung nach einem gemeinsamen biologischen Gut. Zwei Männer oder zwei Frauen können nicht in irgendeiner körperlichen Weise zusam­menkommen, die auf ein einziges biologisches Gut aus­gerichtet wäre. Mögen sie auch gegenseitige Lust suchen, aber die Lust ist nur dann etwas Gutes, wenn sie in irgendeinem unabhängigen Gut eingebettet ist.

 

Nebenbei bemerkt: Der selige Papst Johannes Paul II. weist in seinem philosophischen Werk Theologie des Leibes auf diese Wahrheit hin (John Paul II, Man and Woman He Created Them: A Theology of the Body (Boston: Pauline Books and Media, 2006). Dort formuliert und unterstreicht Johannes Paul II. die dem Menschen eigene Ein­heit und die höchste Vereinigung, für die alle Menschen be­stimmt sind. Er lehrt, dass sexuelle Akte – die Vereinigung von Mann und Frau – auf jene endgültige Vereinigung hinweisen; ergänzend dazu, dass sie die Ehe-Verbindung zwischen GOTT und Seinem Volk symbolisiert, wie zwischen CHRISTUS, dem Bräutigam, und der Kirche, Seiner Braut (vgl. Eph 5,20-33, Offb 19,7-9, KKK 1612: Der Ehebund zwischen GOTT und Seinem Volk Israel hatte den neuen, ewigen Bund vorbereitet. In diesem Bund hat sich der SOHN GOTTES in Seiner Menschwerdung und der Hingabe Seines Lebens gewissermaßen mit der ganzen durch Ihn geretteten Menschheit verbunden und dadurch ‚die Hochzeit des Lammes’ vorbereitet.“; KKK 1617: „Das ganze christliche Leben trägt die Hand­schrift der bräutlichen Liebe CHRISTI und der Kirche.“). Auf diesem Werk aufbauend schreibt Professor Livio Melina, gleichgeschlecht­liche Beziehungen seien ein „Kurzschluss“ von dieser gegen­seitigen Ergänzung und daher unfruchtbar:

 

„Zunächst fehlt homosexuellen Handlungen dieser auf Ver­einigung hinzielende Sinn, der ‚ein echtes gegenseitiges Sich-Schenken’ möglich macht… Weil solche Beziehungen nicht auf die gegenseitige Ergänzung angelegt sind, bleibt jeder der beiden Partner für sich verschlossen und erfährt den körper­lichen Kontakt mit dem Anderen eher als eine Möglichkeit für selbstsüchtige Lust… Zweitens ist es offensichtlich, dass dem homosexuellen Akt auch die Offenheit für die lebenschenkende Bedeutung der menschlichen Sexualität fehlt… ohne welche sexuelle Handlungen in die Gefahr geraten, sich letztlich nur auf sich selbst zu beziehen, indem sie sich allein auf die Suche nach dem Vergnügen konzentrieren und sich buchstäblich selbst sterilisieren.“ (Livio Melina, „Moral Criteria for Evaluating Homosexu­ality, L’ Osservatore Romano, English ed., 24 (June 11, 1997): 7, cited in David Bohr, Catholic Moral Tradition, Revised (Eugene, OR: Wipf & Stock, 20067), p. 265).

 

Nur ein Mann und eine Frau können eine wirkliche Einheit des „einen Fleisches“ schaffen, indem sie sich einander schenken und sich körperlich ergänzen (Natürlich ist nicht jeder Geschlechtsakt, durch den ein Mann und eine Frau „ein Fleisch“ werden, ein ehelicher Akt. Akte der Unzucht und des Ehebruchs, zum Beispiel, sind keine ehelichen Akte. Nur Akte der geschlechtlichen Vereinigung, die eheliche Liebe und Bindung ausdrücken und verleiblichen, sind eheliche Akte.)

 

Hier ist ein weiterer Weg, um den entscheidenden Punkt herauszustellen. Es gibt eine Vielzahl körperlicher Tätigkeiten, die Menschen zusammen unternehmen können: ein Mahl ge­nießen, gemeinsamen Sport betreiben, Handarbeit usw. Freun­de, Mannschaftskameraden, Kollegen und andere betätigen sich in diesen und vielen anderen Aktivitäten. Allerdings er­kennt jeder, dass die Ehe eine sexuelle Komponente mitein­schließt, welche den anderen körperlichen Erfahrungen fehlt. Einem Bruder und seiner Schwester oder einem Onkel und seiner Nichte ist es überall verboten zu heiraten, aufgrund der Verbindung von Ehe und sexueller Aktivität und aufgrund der Gesetze über Blutsverwandtschaft. Selbst jene, die radikal da­für eintreten, die Definition der Ehe zu verändern, würden nicht befürworten, es zu erlauben, dass zwei Brüder oder zwei Schwestern oder ein Onkel und sein Neffe „heiraten“ (sagen wir, um Steuern zu sparen und um im Krankenhaus Besuchs­privilege zu erreichen). Wie erklärt sich folglich diese Ver­bindung zwischen der Ehe und dem Geschlechtsakt, die auch von denen, welche die Ehe neu definieren wollen, anerkannt ist?

 

Jedes Individuum ist ein vollständiger Organismus, der alle körperlichen Funktionen ermöglicht, außer einer: der Fortpflanzung. Biologisch verlangt die Fortpflanzung die Ko­ordination von zwei sexuell sich ergänzenden Personen in einer besonderen Weise, um eine echte Einheit zu bilden, deren biologische Funktion die Fortpflanzung ist. Diese Zuord­nung kann zur Empfängnis führen oder nicht, aber nur durch sie fungiert ein Paar biologisch als Einheit; nur solche Akte lassen ein Paar zur Einheit „eines Fleisches“ werden. Eheliche Akte, und nur diese, erfüllen die äußeren Bedingungen für die Fortpflanzung, und gerade darin geschieht der Vollzug einer ehelichen Beziehung. (Entsprechend haben das zivile und das kirchliche Recht jeweils anerkannt, dass durch den Geschlechtsakt, der der erste Schritt des Fortpflanzungspro­zesses ist, die Ehe vollzogen wird; auch wenn dann später weitere Faktoren schließlich zur Empfängnis führen oder nicht.) Seitdem der Leib (einschließlich seiner sexuellen Dimension) als Teil der Persönlichkeit des Menschen gesehen wurde und nicht mehr als ein unpersönliches Instrument, vereint der Ge­schlechtsakt zwei Menschen zu Gatten – indem sie wahrhaft, nicht nur in einem metaphorischen Sinn, „ein Fleisch“ werden –, unabhängig davon, ob sie dadurch das Geschenk eines Kindes erhalten oder nicht.

 

Nach traditioneller Auffassung mussten Paare, die gültig heira­ten wollten, grundsätzlich zum Geschlechtsakt fähig sein. Je­mand, der bereits vor der Heirat völlig unfähig zum Sexualakt war (beispielsweise wegen dauernder Impotenz), konnte weder nach zivilem, noch nach kanonischem Recht heiraten. In vielen Rechtsprechungen, einschließlich in New Jersey, ist Impotenz vor der Eheschließung nach wie vor ein Grund für eine An­nullierung der Ehe.

 

Gerade weil gleichgeschlechtliche Partner nicht ein Fleisch werden können – sie können nicht die für die Fortpflan­zung typischen Akte vollziehen –, können sie nicht heira­ten in einem sinnvollen Verständnis dieses Begriffs. Die Ehe ist mehr als eine romantisch-sexuelle häusliche Bezie­hung. Sie ist von ihrem Wesen her die Vereinigung zu einem Fleisch. Und deshalb, weil ein wesentliches Element der wah­ren Ehe die Fähigkeit ist, die für die Fortpflanzung typischen Akte zu vollziehen, die zu Kindern führen können und es oft tun, hat der Staat ein vitales Interesse daran, Ehen anzuer­kennen und zu fördern.

 

Der Staat regelt unsere gewöhnlichen Freundschaften oder freien Zusammenschlüsse nicht, und er sollte es auch nicht tun, denn – so wichtig sie auch sind – sie betreffen das gesell­schaftliche öffentliche Wohl nicht auf direkte und seinen Aufbau betreffende Weise. Wie dem auch sei, jeder – auch der Staat – hat ein vitales Interesse daran, die bestmögliche Um­gebung für die Zeugung, das Aufwachsen und die Erziehung der Folgegeneration sicherzustellen. Bei den rechten Sozial­wissenschaften setzt sich immer mehr die Erkenntnis darüber durch, was die Katholische Kirche bereits seit zweitausend Jahren lehrt: Dass der beste Ort für eine gesunde Entwicklung der Kinder die Anwesenheit und Beteiligung von zwei biologi­schen Eltern in einer intakten Familie ist. „Child Trends“, ein zwar unabhängiges (aber häufig mit der liberalen politischen Richtung verbundenes) Forschungsinstitut, stellt beispielsweise fest:

„Die Forschungen zeigen deutlich, dass die Familienstruktur bedeutsam für die Kinder ist, und dass es gerade jene Familienstruktur ist, die Kindern am meisten hilft, in der Vater und Mutter friedvoll in einer Ehe zusammenleben. Kinder aus Einelternfamilien, uneheliche Kinder oder Kinder in Stief-Familien oder unverheirateten Lebensgemeinschaften sind höheren Risiken und schlechten Ergebnissen ausgesetzt. Es liegt daher folglich ein Nutzen für die Kinder darin, starke und intakte Ehen zwischen den leiblichen Eltern zu fördern…“ - „Es ist nicht allein das Vorhandensein zweier Eltern…, sondern die Präsenz zweier biologischer Eltern, die die Entwicklung der Kinder zu fördern scheint“ (Kristen Anderson Moore et al., Marriage from a Child’s Perspektive: How does Family Structure Affect Children, and What Can We Do About it?, CHILD TRENDS RESEARCH BRIEF, June 2002, at 1-2, 6, avaiable at http:// www. childtrends.org/files/MarriageRB602.pdf).

 

Dieser Aspekt wurde kürzlich in einer Studie unter der Leitung von Mark Regnerus in der Abteilung für Soziologie und Be­völkerungsforschung an der Universität von Texas in Austin bestätigt. Die Studie, die die sozialen, emotionalen und bezie­hungsmäßigen Lebensbedingungen junger Erwachsener, die in unterschiedlichen familiären Umfeldern aufwuchsen, unter­suchte, kam zu dem Ergebnis, dass es Kindern, die bei ihren verheirateten, leiblichen Eltern aufgewachsen sind, besser ergeht, als jenen, die in anderen Zusammenset­zungen aufgewachsen sind, einschließlich derer, die anga­ben, von jemandem erzogen worden zu sein, der in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung gelebt hat. Die Studie fasst zusammen:

„Brauchen Kinder Mutter und Vater, die verheiratet sind, um gute Erwachsene zu werden? Nein, wenn wir die vielen Geschichten beobachten, die allen Amerikanern vertraut sind. Darüber hinaus gibt es viele Fälle, da in der „New Family Structure“-Studie [NFSS der Universität Texas] Befragte sich trotz zahlreicher Veränderungen durch Tod, Scheidung, zusätzliche oder verschiedene romantische Partner oder Wiederheirat belastbar und durchsetzungsfähig gezeigt haben. Aber die NFSS enthüllt auch klar – und zwar bei vielfachen Befragungen und quer durch unterschiedliche Gebiete –, dass Kinder sich am besten geeignet erweisen, zu erfolgreichen Erwachsenen zu werden, wenn sie ihre ganze Kindheit mit ihren verheirateten Eltern verbringen, und insbesondere, wenn die Eltern bis zur Gegenwart verheiratet sind.

Insoweit der Anteil von intakten, biologischen Mutter/Vater-Familien in den Vereinigten Staaten weiterhin abnimmt, wie bisher, bedeutet das wachsende Herausforderungen innerhalb der Familien, aber auch erhöhte Abhängigkeit von öffentlichen Gesundheitsorganisationen, Sozialhilfe auf Bundes- und Landesebene, psychotherapeutischer Unterstützung… und der Strafjustiz“ (Mark Regnerus, „How different are the adult children of parents who have same-sex relationships? Findings from the New Family Structures Study, Social Science Research“, Volume 41, Issue 4, July 1012, Pages 752-770…, www. Sciencedirect.com/science/article/pii/S0049089X12000610).

 

Natürlich haben soziologische Erhebungen ihre Grenzen, und die Wahrheit von der Natur der Ehe hängt nicht von solchen Studien ab. Doch es gibt ein wachsendes Bewusstsein für den einzigartigen Dienst, den die intakte leibliche Familie, aufgebaut auf dem [Ehe-] Versprechen eines Vaters und einer Mutter, dem Gemeinwohl erweist. Dies festzustellen, soll nicht all jene beleidigen, die in anderen Familientypen le­ben, oder über die Opfer hinwegsehen, die sie für das Wohl ihrer Kinder bringen. Ich anerkenne und lobe die, die sich tapfer mühen, gute und heilige Kinder in anderen Situationen großzuziehen, einschließlich der Alleinerziehenden, Pflege- und Adoptiveltern. Eure oft heroischen Mühen kommen uns allen zu Gute. Doch die Hoffnung für unsere Kinder und Enkel ist, dass die intakte natürliche Familie mehr und mehr zur Norm wird.

 

Wahre Ehen, also die Einheit „im Fleisch“, hingeordnet auf das Familienleben, sind dem Wesen nach verschieden von ande­ren Formen der Beziehung und haben eine besonderen Bezug zum Gemeinwohl. Aus diesem Grund ist das traditionelle Ehe­recht gerecht und ausschlaggebend. Die Ehe umzudefinieren, indem die geschlechtliche Komplementarität bloß fakultativ gemacht wird, würde sowohl der wahren Natur der Ehe wie dem Gemeinwohl Schaden zufügen.

 

5. Sollte das zivile Recht das Naturrecht widerspiegeln?

Das Zivilrecht sollte das Naturrecht so weit spiegeln, wie es die öffentliche Ordnung zulässt. Der Gläubige kann nachvoll­ziehen, dass das Naturrecht „eine Teilhabe des nach dem Bild seines Schöpfers geschaffenen Menschen an der Weisheit und Güte GOTTES ist. Es bringt die Würde der menschlichen Per­son zum Ausdruck und bildet die Grundlage ihrer Grundrechte und –pflichten“ (KKK 1978).

Andere Männer und Frauen guten Willens werden die Not­wendigkeit erkennen, die Wahrheit, die in ihre Herzen ge­schrieben ist, auch im Gesetz auszudrücken. Gleichzeitig muss jedes von Menschen formulierte Gesetz, wie alle Gesetze, „eine Anordnung der Vernunft im Hinblick auf das Gemeinwohl sein, geschaffen und veröffentlicht von einem, der die Sorge für die Gemeinschaft innehat“ (hl. Thomas von Aquin, STh I-II, 90, 4; KKK 1976).

Damit ein solches Gesetz gerecht genannt werden kann, muss es dem Gemeinwohl dienen und darf die rechtmäßige Befugnis seiner menschlichen Verfasser nicht überschreiten. Dem überlieferten Grundsatz, wonach „ein ungerechtes Gesetz überhaupt kein Gesetz ist“ (vgl. hl. Augustinus, On Free Choice of the Will, Book I, § 5), folgend, kann keine menschliche Autorität etwas, das moralisch verwerflich ist, für moralisch gut erklären (z. B. Abtreibung, Euthanasie, homosexuelle Akte).

 

Es ist wahr, dass das Gesetz im Gewissen bindet, „doch das ist so, weil es nur Gesetz ist, wenn es gerecht und von einer rechtmäßigen Instanz veröffentlicht wurde; nicht, weil die Mehrheit des Staates die Normen des Gewissens vorgeben kann“ (Maritain, Natural Law, 76). Ebenso hat der Staat eine Ver­pflichtung, das Gut der Familie zu fördern:

„Der Staat wird ungerecht und tyrannisch…, wenn er versucht, die Rechte der Familien zu verletzten, um sich der Seelen der Menschen zu bemächtigen. So wie der Mensch als Person kon­stituiert ist, für GOTT und für ein überzeitliches Leben geschaf­fen, noch ehe er Teil einer politischen Gemeinschaft wird, so ist er auch als Teil der familiären Gemeinschaft konstituiert, noch ehe er Teil der politischen Gesellschaft ist. Das Ziel, auf das die Familie ausgerichtet ist, ist, Menschen hervorzubringen und großzuziehen und sie dafür zu bereiten, ihre vollständige Be­stimmung zu erfüllen. Und wenn der Staat auch eine Erzie­hungsfunkton hat…, so besteht diese darin, den Familien bei der Erfüllung ihrer Sendung zu helfen und diese Sendung zu vervollständigen…“ (Maritain, Natural Law, 77).

 

Die Ehe hat eine lange Tradition als ein natürliches Phänomen und als eine durch das Recht zu schützende Gegebenheit. Sie umfasst kulturelle, philosophische, psychologische und religiöse Gesichtspunkte, die viel tiefer reichen als die politi­schen. Jedweder Versuch, die Definition der Ehe auf politischer Ebene zu verändern, stellt in der Tat eine Kompetenz­überschreitung der Politiker bzw. des menschlich gesetzten Zivilrechts dar. Auch wenn sich ihre emotionalen oder ökono­mischen Konturen verändert haben, so hat doch die Ehe das Wohlergehen der Gatten und der Kinder gesichert, und zwar in allen Gesellschaften, auf zahlreiche Weisen durch die Jahr­hunderte. Selbst im heidnischen Recht im alten Rom wurde die Ehe als „eine Verbindung von Mann und Frau“ definiert (beispiels­weise sogar in frühen Kodifizierungen des weltlichen Römischen Rechts, vgl. Modestinus D. 23, 2, 1…).

 

Die Ehe, im authentischen Verständnis, ermöglicht die Existenz und den Schutz von Kindern. Es gibt von Seiten der Eltern kein Recht, ein Kind zu haben; doch ein Kind hat das Recht darauf, in modo humano (auf menschliche Weise) auf die Welt zu kommen, das heißt durch den naturgemäßen Ge­schlechtsverkehr zwischen Verheirateten, Mann und Frau, die sich verpflichtet haben, dieses Kind in der Familie großzu­ziehen. Dieses Recht zu achten ist unmöglich in einer homo­sexuellen Verbindung, in der Sexualverkehr in seiner Grund­bedeutung und in seinen symbolischen Folgerungen unmöglich ist.

 

Wie oben dargestellt, bestätigt die soziologische Forschung den besonderen sozialen Wert der traditionellen Ehe. Das Zivilrecht sollte sich zentral darum bemühen, das Gemeinwohl der Gesellschaft zu fördern. Sowohl die Gatten als auch die Kinder blühen in einer gesunden ehelichen Umgebung auf (Linda J. Waite and Maggie Gallagher, The Case for Marriage: Why Married People are Happier, Healthier and Better-Off Financially. (New York: Doubleday, 2000). Unsere Geschichte, als ein Versuch in geordneter Frei­heit, gründet auf unserem Zivilrecht, welches wiederum in der Wahrheit über die menschliche Person, wie wir sie aus dem Naturrecht kennen, verwurzelt ist. Unser Versagen als Volk entstand, als wir die offensichtlichen Wahrheiten der rechten Vernunft ignorierten. So war es beispielsweise, als wir die Sklaverei erlaubten und als wir zögerten, die bürgerlichen Rechte von Frauen oder Minderheiten zu fördern und zu schützen. Es ist mehr als etwas Ironie, dass jene, die für eine radikale Neudefinition der Ehe eintreten, nach den „Bürger­rechten“ rufen, um ihre Ziele zu erreichen, und dabei gerade die fundamentalsten Grundlagen all unserer Bürgerrechte untergraben, ignorieren oder gar leugnen: das Sittengesetz, das auf unserer Natur und Würde beruht: eben das Naturrecht.

 

6. Sollen gläubige Katholiken die traditionelle Lehre über die Ehe in der Öffentlichkeit verteidigen?

Ich schreibe als Erzbischof von Newark mit der Verantwortung, die Wahrheit über den Glauben zu lehren, einschließlich der Wahrheit über die Ehe, „gelegen oder ungelegen“, wie der hl. Paulus Timotheus ermahnt:

„Verkünde das Wort, tritt dafür ein, ob man es hören will oder nicht; weise zurecht, tadle, ermahne, in unermüdlicher und ge­duldiger Belehrung. Denn es wird eine Zeit kommen, in der man die gesunde Lehre nicht erträgt, sondern sich nach eige­nen Wünschen immer neue Lehrer sucht…, und man wird der Wahrheit nicht mehr Gehör schenken, sondern sich Fabeleien zuwenden.“ (2 Tim 4,2-4).

Das ist meine Verantwortung und meine Berufung als Hirte der Ortskirche. Wie der hl. Paulus an anderer Stelle geschrieben hat: „Weh mir, wenn ich das Evangelium nicht verkünde!“ (1 Kor 9,16). Aber ich schreibe auch als Bürger der Vereinig­ten Staaten mit der Verantwortung, das wahre Gemeinwohl für alle fördern zu helfen. Das ist auch Teil der Lehre des Evangeliums, denn es entspringt direkt dem Gebot des HERRN, den Nächsten zu lieben wie sich selbst. Dieses Gebot erhält die konkrete Form in der Soziallehre der Kirche. Zusam­men mit unserer Verpflichtung, das Leben zu verteidigen und den Armen zu dienen, ist der Schutz und die Förderung der Familie das Kernprinzip unserer sozialen Verpflichtung.

 

Neben der Bedeutung, die der Ehe in der Geschichte auch im weltlichen Bereich gegeben wurde, sieht die Kirche – die diese Elemente auch anerkennt – noch einiges mehr in der christlichen Ehe: Sie ist auch ein Sakrament, und darin ein Zeichen der Liebe CHRISTI zu Seiner Kirche (vgl. KKK 1601, wo CIC 1055 zitiert wird; Gaudium et spes, 48. Vgl. KKK 1601-1666 mit einer umfassenden Darstellung der Lehre der Kirche über das Sakrament der Ehe). Christliche Eheleute sind daher ein Zeichen der aufopfernden Liebe GOTTES zu uns. Die Art, wie sie ihr Leben in Liebe und im Dienst einander schenken, gibt Zeugnis davon, wie CHRISTUS jeden von uns gnadenvoll liebt. Indem die Eheleute Gemein­schaften des Lebens und der Liebe bilden, spiegeln sie die DREIEINIGE Liebe GOTTES wider.

Der selige Papst Johannes Paul II. beschrieb das wunderbar in Familiaris consortio (11):

„GOTT hat den Menschen nach Seinem Bild und Gleichnis erschaffen: den Er aus Liebe ins Dasein gerufen hat, berief Er gleichzeitig zur Liebe.

‚GOTT ist Liebe’ und lebt in sich selbst ein Geheimnis persona­ler Liebesgemeinschaft. Indem Er den Menschen nach seinem Bild erschafft und ständig im Dasein erhält, prägt GOTT der Menschennatur des Mannes und der Frau die Berufung und daher auch die Fähigkeit und die Verantwortung zu Liebe und Gemeinschaft ein. Die Liebe ist demnach die grundlegende und naturgemäße Berufung jedes Menschen.

Als Geist im Fleisch, das heißt als Seele, die sich im Leib aus­drückt, und als Leib, der von einem unsterblichen Geist durch­lebt wird, ist der Mensch in dieser geeinten Ganzheit zur Liebe berufen. Die Liebe schließt auch den menschlichen Leib ein, und der Leib nimmt an der geistigen Liebe teil.

Die christliche Offenbarung kennt zwei besondere Weisen, die Berufung der menschlichen Person zur Liebe ganzheitlich zu verwirklichen: die Ehe und die Jungfräulichkeit. Sowohl die eine als auch die andere ist in der ihr eigenen Weise eine konkrete Verwirklichung der tiefsten Wahrheit des Menschen, seines ‚Seins nach dem Bild GOTTES’.

Infolgedessen ist die Sexualität, in welcher sich Mann und Frau durch die den Eheleuten eigenen und vorbehaltenen Akte ein­ander schenken, keineswegs etwas rein Biologisches, sondern betrifft den innersten Kern der menschlichen Person als sol­cher. Auf wahrhaft menschliche Weise wird sie nur vollzogen, wenn sie in jene Liebe integriert ist, mit der Mann und Frau sich bis zum Tod vorbehaltlos einander verpflichten. Die leibliche Ganzhingabe wäre eine Lüge, wenn sie nicht Zeichen und Frucht personaler Ganzhingabe wäre, welche die ganze Person, auch in ihrer zeitlichen Dimension, miteinschließt. Wenn die Person sich etwas vorbehielte, zum Beispiel die Möglichkeit, in Zukunft anders zu entscheiden, so wäre schon dadurch ihre Hingabe nicht umfassend.

Die Ganzheit, wie sie die eheliche Liebe verlangt, entspricht auch den Forderungen, wie sie sich aus einer verantworteten Fruchtbarkeit ergeben. Auf die Zeugung eines Menschen hin­geordnet, überragt diese ihrer Natur nach die rein biologische Sphäre und berührt ein Gefüge von personalen Werten, deren harmonische Einhaltung den dauernden, einträchtigen Beitrag beider Eltern verlangt.

Diese Hingabe ist in ihrer ganzen Wahrheit einzig und allein im ‚Raum’ der Ehe möglich, im Bund ehelicher Liebe, auf dem Boden der bewussten und freien Entscheidung, mit der Mann und Frau die innige, von GOTT gewollte Lebens- und Liebes­gemeinschaft eingehen, die nur in diesem Licht ihren wahren Sinn enthüllt. Die Ehe als Institution ist weder ein ungebühr­liches Eingreifen der Gesellschaft oder der Autorität noch ein von außen kommendes Auferlegen einer Form, sondern eine dem ehelichen Liebesbund innewohnende Notwendigkeit, der sich dadurch der Öffentlichkeit als etwas Einmaliges und Aus­schließliches kundtut, damit so die Treue zum Plan des SchöpferGOTTES voll verwirklicht wird. Eine solche Treue be­einträchtigt keineswegs die Freiheit der Person, sondern schützt sie vielmehr vor jedem Subjektivismus und Relativis­mus und lässt sie an der schöpferischen Weisheit GOTTES teilhaben.“

 

Während die Ehelosigkeit Zeugnis gibt von GOTTES uni­versaler Liebe zu jeder Person, gibt die Ehe Zeugnis von der Gemeinschaft und Liebe, die GOTT ist.

 

Zur Ehrlichkeit gehört aber, dass wir erkennen, dass der aktu­elle Zustand der Ehe in unserer Kirche und in unserer Gesell­schaft oft ein entgegengesetztes Zeichen ist. Das bedeutet, dass heute viele junge Leute nicht diese Beständigkeit und Treue in den familiären Beziehungen in ihrer Umgebung erlebt haben. Und dies erschwert ihre Wertschätzung der Wahrheit über die Ehe und macht es für sie schwierig, eine ernsthafte und dauerhafte Bindung einzugehen, die die Rücksicht auf sich selbst dem Wohl des Anderen und dem Gemeinwohl unterordnet (vgl. Rutgers University, „National Marriage Project“: „Jedes Jahr leben mehr Kinder nicht in Familien, die ihre verheirateten leiblichen Eltern einschließen, was bei allen verfügbaren empirischen Daten die goldene Norm dafür ist, die optimalen Ergebnisse in der Entwicklung der Kinder zu gewährleisten“. Zitiert in „The Call to Marriage is Woven Deeply into the Human Spirit: A Message on Marriage from the Catholic Bishops of New Jersey“, www. rcan.org/famlife/0809ssu.pdf).

Am auffallendsten ist, dass – im Umfeld der Ehe – eine dramatische Zunahme der Zahl und der gesellschaftlichen Akzeptanz der Scheidungen (und in jüngerer Zeit von „schuld­losen“ Scheidungen) eine Generation hervorgebracht hat, die die Ehe nur als einen instabilen Zustand kennt, dazu da, nur dem individuellen Glück beider Eheleute zu dienen, mit geringerer Rücksicht auf ihre Pflichten für ihren Nach­wuchs: Das ist das glatte Gegenteil der dauerhaften und end­losen Bindung, die die Ehe als solche definiert.

 

Im engem Zusammenhang damit ist es der weit verbreitete Gebrauch von Verhütungsmitteln in sexuellen Beziehungen, der es für junge Leute schwierig macht, die wesentliche Bedeutung und Beziehung zwischen sexueller Aktivität und Fortpflanzung zu erfassen, die immer eine der grundle­genden Sinngehalte der Ehe war, auch im weltlichen Bereich. Wenn Paare verhüten wollen, halten sie einen Teil von sich selbst (ihre Fruchtbarkeit) zurück und weigern sich, den Ande­ren in seiner Ganzheit zu akzeptieren. Dies bedroht das Zei­chen der Ganzhingabe, das dem ehelichen Akt innewohnt.

 

Die weite Verbreitung falscher Ideologien über unsere mensch­liche Natur beeinflusst, wie wir über unseren Leib denken. Diese Ideologien haben den Leib abgewertet, indem sie ihn losgelöst von der Identität der Person behandeln. Die Identität [einer menschlichen Person] scheint nur in Geist und Willen zu liegen, und der Leib wird als Teil einer niedrigeren Ordnung der Schöpfung angesehen. Manche verstehen sexu­elle Aktivität nur als Quelle des Vergnügens und der Erholung, oder als eine Weise, einen Appetit zu befriedigen gerade wie Hunger oder Durst. Die tiefere Bedeutung [des Geschlechts­akts] als des Einsseins der Ehepartner „in einem Fleisch“ ist da­bei verloren gegangen, so dass ebenso verdunkelt ist, dass die Natur der sexuellen Aktivität zwischen Personen des gleichen Geschlechts in sich ungeordnet ist.

 

Der Verlust des Sinnes für Treue und Beständigkeit in der Ehe sowie der Verlust der zentralen Bedeutung der Nachkommen in der Ehe (durch Empfängnisverhütung und Abtreibung) zu­gunsten von Lust, hat ebenfalls zu Argumenten für „eine gleichgeschlechtliche Ehe“ beigetragen. Schlimmer noch, er hat das Wohlbefinden vieler Kinder untergraben und zu zahl­reichen sozialen Problemen geführt, die das Gemeinwohl be­einflussen.

 

Einen der besten Dienste, die wir unserer Kirche und unserer Gesellschaft leisten können, ist es, uns (wieder) zu einem treuen und liebevollen Leben in unseren eigenen Bindungen in Ehe oder Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen zu verpflichten. Unsere Kinder und unsere Nation brauchen das Beispiel von vielen, vielen treuen gläubigen Menschen, die freudig und opferbereit ihre Berufung leben. Ganz be­sonders bitte ich alle, ihre Anstrengungen zu erneuern, auf Kinder konzentrierte Familien zu sein, wo das Gut der Kin­der vor der Karriere oder der „Selbstverwirklichung“ kommt. Ich rufe unsere diözesanen Ämter und unsere Pfarreien und Schu­len auf, ihre Anstrengungen zu erneuern, den Familien von Nord-New-Jersey zu dienen.

 

Darüber hinaus fordere ich alle Katholiken – vor allem die katholischen Politiker, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind – sowie die anderen Männer und Frauen guten Willens dazu auf, die Wahrheit über die Ehe zu verteidigen gegen jene, die versuchen, die Ehe umzubauen oder sie radikal in ihrem Sinn zu ändern. Katholische Bürger müssen ihr Recht ausüben, im öffentlichen Raum Gehör zu finden, indem sie die Ehe verteidigen. Wir müssen unser Wahlrecht gebrauchen zur Verteidigung der Ehe und des Lebens. Das ist unsere Pflicht als Bürger und als Gläubige.

 

7. Schlussfolgerung

Ungeachtet der Gesetze, die bezüglich der „gleichgeschlecht­lichen Ehe“ bereits in bestimmten Staaten erlassen wurden oder noch erlassen werden mögen, muss gesagt werden, dass kraft moralischer Definition und in Wirklichkeit solche Ehen nicht existieren; diese Verbindungen sind keine echten Ehen. Die Gleichstellung von „gleichgeschlechtlichen Ehen“ mit der Ehe, wie sie traditionell verstanden wird, schädigt die Institutionen der Ehe und der Familie. Eine gesetzliche Aner­kennung solcher Verbindungen führt zu weiteren vorgeblichen „Rechten“ und Gesetzen, die großen Schaden verursachen werden, ganz besonders Schaden gegenüber den Rechten und Bedürfnissen von Kindern, aber auch für die religiöse Freiheit und für die Rechte des Gewissens.

 

Manche mögen fragen: Wie kann denn eine Anerkennung „gleichgeschlechtlicher Ehen“ anderen Arten von Verbindungen oder dem Gemeinwohl schaden? Nun, zunächst einmal muss ausdrücklich festgehalten werden, dass alle sozialen Prozes­se, die das Naturrecht untergraben, Unwahrheiten über unser Menschsein darstellen, und dass sie auch unser Verständnis von dem, was gut und gerecht ist, verzerren, und somit auch unsere Fähigkeiten, danach zu leben. Das Gesetz lehrt. Die Veränderung der Definition der Ehe lehrt, dass die Ehe im Grund nur eine emotionale und kör­perliche Belohnung für Erwachsene darstellt (die Befrie­digung von Wünschen), nicht das Einswerden „im Fleisch“ und [die Zeugung von] Kindern. Das würde also einen nicht-optimalen Weg, um Kinder großzuziehen, im Gesetz als gleich­bedeutend verankern mit dem Weg, der der beste ist. Es würde auch die Religionsfreiheit und die moralische Wahrheit ernst­haft untergraben.

 

Dieser letzte Punkt bedarf einer weiteren Erläuterung. Wenn unsere Gesellschaft das „bürgerliche“ Recht, jemanden vom gleichen Geschlecht zu „heiraten“, im Gesetz verankert, dann würden diejenigen Personen oder Gruppen, die darüber eine andere Auffassung haben, ernsthaft benachteiligt werden - so­wohl im Gesetz als auch in Wirklichkeit. Wir hören bereits in der Öffentlichkeit von Beamten und auch von Nachrichten­organisationen, die diejenigen unter uns, die eine andere Sicht der Ehe haben, als „Fanatiker“ [bigott] bezeichnen. Staaten wie Illinois und Massachusetts haben es für katholische Wohltätig­keitsorganisationen bereits unmöglich gemacht, ihre Adop­tionsdienste anzubieten. Gegen Hotelmanager, Fotografen, Eigentümer von Empfangshallen etc., die die Ehe als eheliche Partnerschaft ansehen, wurde bereits mit juristischen und zivilen Maßnahmen vorgegangen. Wie lange wird – wenn die homosexuelle Ehe ein bürgerliches Recht wäre – der Staat wohl Kirchen, Schulen oder Eltern noch erlauben, ihre Kinder zu lehren, dass homosexuelles Handeln gegen das Naturrecht verstößt? In Kanada und in anderen demokra­tischen Ländern sind bereits „Hass-Reden“-Gesetze im Gebrauch, um Kleriker, die die biblische Botschaft über die Ehe predigen, zu schikanieren oder sogar zu verhaften.

 

Dies ist hier nicht die Zeit, um Panikmache zu betreiben, aber es ist die Zeit für Klarheit der Gedanken und Richtigkeit des Handelns. Machen wir uns nichts vor: die Freiheit der Kirche als Institution (einschließlich unserer Schulen, unserer Universitäten, unserer Krankenhäuser, unserer Beratungszentren und anderer sozialer Einrichtungen) und die Freiheit der katholischen Gläubigen als Einzelne werden beträcht­lich eingeschränkt durch jegliches Umdefinieren der Ehe, das jenes Verständnis der Ehe verlässt, wie es bereits lange vor der Gründung unserer Nation bestanden hat. Gleichfalls in Gefahr sind auch die Rechte der orthodoxen Christen, der Evangelikalen und anderer Protestanten, der Mormonen, der praktizierenden Juden, der Muslime wie auch anderer gläubiger Menschen.

 

Jeder Mensch muss der Weisung des Gewissen folgen, aber unser Gewissen muss geformt werden. In unserer Welt von heute ist oft eine weltliche Sichtweise verschiedener Themen allgegenwärtig, während die Gläubigen oft nicht ausreichend über die Glaubenslehre unterrichtet sind. Alle Gläubigen sind verpflichtet, sich zu bemühen, die Botschaft JESU CHRISTI und Seinen Erlösungsplan zu verstehen und mit ihren Kindern und mit jenen, die ihrer Sorge anvertraut sind, zu teilen. Dieser Plan wird ausgedrückt in den und durch die einzelnen Handlungen und Entscheidungen unseres persön­lichen moralischen Lebens und durch unser Zusammenleben als Volk GOTTES, das sich heute auf das ewige Leben mit CHRISTUS vorbereitet. Ein Teil dieses Planes ist der Plan GOTTES für Ehe und Familie.

 

Dieses pastorale Lehrschreiben wird den Gläubigen der Kirche von Newark angeboten als eine Wegweisung für die rechte Gewissensbildung und als eine Quelle zur Reflexion für alle Menschen guten Willens (hier verweist die Fußnote auf eine Website der US-Bischofskonferenz USCCB mit zahlreichen Angeboten zur Vertiefung des Wissens über das Wesen der Ehe usw., z.B. www. marriageuniqueforareason.org, www. usccb.org/issues-and-action/marriage-and-family/marriage/promotion-and-defense-of-marriage/church-documents-on-defense-of-marriage.cfm, www. rcan.org /famlife/0809ssu.pdf).

 

Wisst, dass ich mit und für euch alle bete und umgekehrt um eure Gebete bitte. Lasst uns gemeinsam für unsere Familien ein Gebet sprechen, wie es uns der selige Johannes Paul II. übergeben hat:

 

Herr und Gott, von Dir hat jede Familie im Himmel und auf Erden ihren Namen.

Vater, Du bist die Liebe und das Leben.

Durch Deinen SOHN JESUS CHRISTUS, geboren von einer Frau, und durch den HEILIGEN GEIST, den Quell der GÖTTlichen Barmherzigkeit, gewähre uns, dass jede Familie auf Erden für die nachfolgende Generation ein wahrer Schrein des Lebens und der Liebe sei.

Gewähre uns, dass Deine Gnade die Gedanken und Taten von Ehemännern und Ehefrauen leitet, zum Wohle ihrer Familien und aller Familien auf der ganzen Welt.

Gewähre, dass die jungen Menschen in der Familie eine feste Unterstützung für ihre Menschenwürde und für ihr Wachstum in der Wahrheit und in der Liebe finden.

Gewähre, dass die Liebe, gestärkt durch die Gnade des Ehesakramentes, sich mächtiger erweist als alle Schwächen und Versuchungen, die unsere Familien manchmal durch­stehen müssen.

Durch die Fürbitte der heiligen Familie von Nazareth gewähre, dass die Kirche ihre weltweite Mission in und durch die Familie fruchtbar ausübe.

Durch CHRISTUS, unseren HERRN, der der Weg, die Wahrheit und das Leben ist, in alle Ewigkeit. Amen.«

 

(Anmerkung: Als Autor dieses Gebets wird Johannes Paul II. genannt; es ist uns noch nicht gelungen, die Fundstelle bzw. eine offizielle deutsche Übersetzung zu finden.)

 

 

 

 

Meldungen - Meinungen

 

 

Kein Verfügungsrecht über den Tod

Fulda. Auf einen Artikel in der Fuldaer Zeitung „Sollen Ärzte helfen dürfen?“ antwortete Bischof Heinz Josef Algermissen mit einer klaren Stellungnahme (Fuldaer Zeitung 14.9.2012). Er wider­spreche dem Artikel, der „eine Werbung für die ‚Deutsche Ge­sellschaft für Humanes Sterben’“ sei, deutlich. Der dort erwähn­ten Umfrage, derzufolge 77 Prozent aller befragten Bundes­bürger für eine ärztliche Unterstützung des „Freitodes“ seien, begegnet der Bischof mit Skepsis: Man bekomme in der Regel die Antwort, die in der gestellten Frage bereits mitschwinge. „Andererseits kann die Wahrheit nicht von Mehrheitsverhält­nissen abhängig sein, die dem Zeitgeist unter­liegen.“ Für eine begründete, klare Position wolle er „einige gültige Normen zur Sprache bringen“. „Kein Mensch“, so Alger­missen, „hat je Verfügungsgewalt über das Leben, weder über das eigene, noch über das anderer. Es ist in seiner bleibenden Würde unantastbar, selbst wenn es schwach, hinfällig oder pflege­bedürftig geworden ist. Selbst Angehörige dürfen sich nicht an­maßen, über Leben und Tod eines Familienmitgliedes zu ent­scheiden.“ Sterbehilfe könne immer nur heißen, Beistand und Begleitung im Sterben zu leisten, keineswegs „zum Sterben“ im Sinn einer gezielten Herbeiführung des Todes. Die Haltung der Kirche sei „unaufgebbar eindeutig“, schreibt der Bischof mit Zitat von KKK 2324. „Jedwede Abweichung von dieser Norm wird sich zukünftig rächen.“

 „Sogenannte Hirntote“

Fulda. Der Erzbischof von Berlin, Kardinal Rainer Maria Woelki, rief in seiner Predigt bei einer hl. Messe bei der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz zum Schutz des menschlichen Lebens auf, das „zunehmend zu einem Spielball der Technik und unbeherrschbarer Mächte“ werde. Woelki nannte „Test zur Feststellung von Behinderun­gen bei Ungeborenen, erleichterte Möglichkeiten zum Suizid, die Förderung der Präimplantationsdiagnostik, die Diagnostik von sogenannten Hirntoten und den Organspende-Skandal (vgl. DT 27.9.2012).

 „Schritt in Richtung Barbarei“

Lourdes. Frankreichs katholische Bischöfe sprachen sich bei ihrer Vollversammlung erneut gegen die Regierungspläne zur Einführung der Homo-„Ehe“ und  eines Adoptionsrechtes für gleichgeschlechtliche Paare aus. Der Pariser Kardinal André Vingt-Trois, der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, kritisierte die geplante Einführung der Homo-Ehe in Frankreich mehrfach scharf. Der Widerstand gegen die Ausweitung der Ehe auf Personen des gleichen Geschlechts sei kein spezifisches katholisches Thema. „Die soziale Funktion der Ehe hängt nicht von einer Religion ab“. Das geplante neue Ehegesetz sei eine Transformation der Ehe, die jeden betreffe. „Es wäre die Ehe einiger weniger, die allen aufgezwungen wird… Hat jemand die Bürger gefragt, ob sie damit einverstanden sind, nicht mehr Vater und Mutter ihres Kindes zu sein, sondern ein unbestimmtes Elternteil A oder B?“ Die Französische Bischofskonferenz hat  Ende September auch ein Grundlagenpapier zum Thema Ehe und Familie veröffentlicht, in dem auf etwa 10 Seiten erklärt wird, dass die Schwä­chung des klassischen Eheverständnisses negative Auswir­kungen auf die Kinder, auf das Gleichgewicht in den Familien und auf den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft haben werde. „Nur bei der Liebe zwischen Mann und Frau führt die Offenheit auf den anderen zur Geburt neuen Lebens; ein Kind hat, soweit möglich, ein Recht darauf, seine Eltern zu kennen und von ihnen erzogen zu werden.“(Vgl. kath.net 7.11.12, DT 6.11.12, vgl. auch rv 19.9. und 30.9.12)

 

 

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