(FMG-INFORMATION 98, November 2009)

 

 

Zur guten Gewohnheit der hl. Beichte erziehen

 

Erzbischof John C. Nienstedt von St. Paul und Minneapolis / USA zur Erstbeichte vor der Erstkommunion

30. Juli 2009

 

Quelle: http:// thecatholicspirit.com/index.php?option=com_content&task=view&id=2294&Itemid=27, FMG-Übersetzung

 

»Wenn Sie kleine Kinder in Ihrer unmittelbaren Familie oder im weiteren Familienkreis haben, ist es wahrscheinlich, dass Sie in diesem Frühjahr an einer Erstkommunionfeier teilgenommen haben. Und wenn Sie keine Erstkommunionfeier bei einem Familienmitglied miterlebt haben, dann würde ich wetten, dass Sie in einer Pfarrei dieses Fest mitgefeiert haben, da viele Pfar­reien sinnvollerweise die Erstkommunion in der Sonntags­messe begehen.

Die Erstkommunionfeier in dieser Weise zu halten, ist ganz passend, da die Kinder nicht nur erstmals den Leib, das Blut, die Seele und die GOTTheit JESU empfangen, sondern auch ihre Bindung an die Kirche festigen, die eine öffentliche, ge­meinschaftliche Wirklichkeit ist. Aus eben diesem Grund hat die Kirche deutlich gemacht, dass die Feier der Erstkommunion am passendsten am Sonntag, dem „Tag der hl. Eucharistie“, begangen wird.

 

Die Beichte vorher

Die Kirche ist sich noch mehr bewusst, dass die Kinder vor der Erstkommunionfeier ihre erste heilige Beichte feiern sollen. Erst kürzlich wurde diese Weisung in „Redemptionis Sacramentum“ (Nr. 87)[1] wieder bekräftigt.

In unserer Diözese hat schon 1973 mein Vorgänger, Erzbischof Leo Byrne, jeden Priester in dieser Ortskirche an die Überzeu­gung der universellen Kirche erinnert - als Reaktion auf Experi­mente, die die Erstbeichte hinter die Erstkommunion hinaus­schoben. Der Erzbischof hob damals hervor, dass eine solche Verschiebung ganz eindeutig nicht im Sinn der Kirche sei, und er forderte zu Recht, dass man aufhören müsse, Derartiges in dieser Erzdiözese zu praktizieren.

Ein Einwand gegen die klare Lehre der Kirche in dieser An­gelegenheit ist, dass Kinder noch nicht zur schweren Sünde fähig und daher noch nicht verpflichtet seien, vor der ersten heiligen Kommunion zu beichten.

Sieht man einmal ab von der strittigen Behauptung, dass Kin­der nicht imstande seien, schwer zu sündigen, wohingegen es richtig ist, dass die sakramentale Beichte und Lossprechung die ordentliche Weise zur Vergebung von Todsünden ist, dann ist festzuhalten, dass wir das Sakrament der Versöhnung nicht nur feiern, um für solche schweren Sünden Vergebung zu er­langen. Es besteht auch die ständige Notwendigkeit, Verge­bung für die kleinen Fehler und den kleinen Verrat zu erbitten, die unser tägliches Leben kennzeichnen.

Man sagt, dass die selige Mutter Teresa von Kalkutta und Papst Johannes Paul II. das Sakrament der Versöhnung häufig empfangen haben, in der Tat mehrmals im Monat. Es fällt schwer zu glauben, dass der Hl. Vater oder Mutter Teresa oft in Todsünde fielen. Und doch hielten sie es für angebracht, regel­mäßig zur Beichte zu gehen, weil sie wussten, dass wir gerufen sind, vollkommen zu werden wie unser himmlischer VATER vollkommen ist.

Und ganz abgesehen von der Vergebung der begangenen Sünde gibt es auch die machtvolle Gnade des Sakraments – Gnade, die notwendig ist für die Ausdauer in unseren täglichen Kämpfen mit Sünde und Versuchung, Kämpfe, die uns auch langsam in unserer Fähigkeit zur Vermeidung der schweren Sünde schwächen.

Kinder brauchen diese Gnade ebenso sehr wie jeder andere. Wer ernsthaft glaubt, dass Kinder keine falschen Dinge tun, der hat noch nicht viel Zeit mit Kindern verbracht.

 

Gute Gewohnheiten ausbilden

Wenn man Kindern die Möglichkeit gibt, das Sakrament der Versöhnung vor der Erstkommunion zu feiern, hilft das auch, eine Gewohnheit in unseren jungen Menschen auszubilden – eine Gewohnheit, die hoffentlich das ganze Leben lang anhält.

Wenn wir Gäste zum Abendessen haben, ist es ein Akt der Liebe, uns für ihren Besuch vorzubereiten, indem wir das Haus aufräumen und weitere besondere Vorbereitungen treffen. Noch mehr müssen wir uns im geistlichen Leben bemühen, uns gut auf den Besuch des HERRN in unserem Herzen vorzu­bereiten. Wie gut müssen wir alle, jung und alt gleichermaßen, uns an diese Tatsache erinnern!

Das heißt natürlich nicht, dass wir jedesmal beim Besuch der hl. Messe verpflichtet sind, die sakramentale Beichte abzule­gen. Aber wie uns der hl. Paulus im ersten Korintherbrief erin­nert, ist es in der Tat außerordentlich wichtig, unsere Herzen zu prüfen, ehe wir unseren HERRN in der hl. Kommunion empfangen (vgl. 1 Kor 11,27-32).

Wenn wir uns einer schweren Sünde bewusst sind, sind wir verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um uns dem Quell des Erbarmens in der Beichte zu nähern, so dass wir würdig am Mahl des LAMMES teilnehmen können. Die Feier der Erstbeichte vor der heiligen Erstkommunion trägt dazu bei, diese biblische Lehre unseren jungen Menschen zu vermitteln.

Ich dränge uns alle, jung und alt gleichermaßen, uns selbst zu prüfen, bevor wir zum Tisch des HERRN gehen. Haben wir doch den Mut, den HERRN um Vergebung zu bitten, ehe wir Ihn in einer so innigen Weise empfangen wie in der hl. Kom­munion.

Und dann werden wir – mit dem Glauben eines kleinen Kindes – mit reinem Gewissen „Amen“ sagen zu dieser himmlischen Gabe, die der Leib und das Blut JESU ist.

GOTT segne Sie!«

 

 

 

 

Wie Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen?

 

Das eigene Programm von Bischof Robert F. Vasa, Diözese Baker/Oregon, USA

 

Bischof Robert F. Vasa kritisierte die in anderen Diözesen der Vereinigten Staaten verwendeten Programme zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und entwickelte ein eigenes Programm. Vasa verweigerte die Zustimmung zur Verwendung der gängigen Programme in seiner Diözese, da sie „einen ungerechtfertigten Einbruch sowohl in die Unschuld des Kindes als auch in die Integrität der Familie“ darstellten. Schon 2005 segnete die US-Bischofskonferenz eine „Charta zum Schutz der Kinder und Jugendlichen“ ab, aufgrund derer obligatorische „Trainingsprogramme Sicheres Umfeld“ („safe environment programs“) eingeführt wurden.

 

Bischof Robert Vasa hatte damals vor der Einführung dieser Programme auf die Klärung einiger Fragen gedrängt, etwa wie es um die Wirksamkeit und die Angemessenheit für Kinder be­stellt sei. Er äußerte Bedenken, dass die Organisation „Plan­ned Parenthood“ teilweise beteiligt sei, und fragte: „Ist es tatsächlich so, dass andere Organisationen, die eine frühe sexu­elle Aktivität der Kinder fördern, an diesen Programmen in Ver­bindung mit ihren eigenen perversen Themen mitwirken?“ Vasa bezog sich damals auf den „Katechismus der Katholischen Kirche“ und auf das Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie „Menschliche Geschlechtlichkeit: Wahrheit und Bedeu­tung“, die Recht und Pflicht der Eltern unterstreichen, die ers­ten Erzieher ihrer Kinder auf diesem Gebiet zu sein. Zwar kön­ne ein Bischof nicht jeden Teil seiner Diözese bis ins Kleinste lenken, doch „er trägt trotzdem die Verantwortung für jeden Teil seiner Diözese“.

Offensichtlich sind seine Bedenken gegen diese „Trainings­programme Sicheres Umfeld“ nicht ausgeräumt worden, und so entwickelte Vasa ein eigenes Programm mit dem Titel „Ge­sunde Familien – geschützte Kinder“ („Healthy Families: Safe Children“). Es zielt vorrangig darauf, die Unschuld der Kinder zu schützen und sie vor Missbrauch zu bewahren, indem den Eltern wirksame Methoden der Kommunikation vorgestellt werden. „Wir glauben, dass die beste Strategie, um Kinder zu schützen, die ist, den Eltern beizustehen, dass sie die bestmöglichen Eltern für ihre Kinder sein kön­nen, indem wir also starke Familien fördern“, sagte Bischof Vasa in einem Internet-Videoclip. Es handelt sich bei dem Programm um eine sechsteilige Videoserie, die ein Team von Priestern, Psychiatern und einem Kinderarzt zeigt. Zu den Themen gehören der kulturelle Wandel, die Entwicklung des Kindes, die elterliche Autorität, die moralische Entwicklung, die Wahrheit und Bedeutung der menschlichen Geschlechtlichkeit (z. B. Erziehung zu Liebe und Keuschheit, GOTTgegebenes Elternrecht) und die Heilung von Familie, Gemeinschaft und Kultur. Die Videos werden von Informations- und Arbeits­büchern begleitet (vgl. www. securechild.org).

In einer Stellungnahme zur Fertigstellung dieses Programmes „Gesunde Familien – geschützte Kinder“ äußert Bischof Vasa „die Besorgnis, die wir über die Unangemessenheit haben, mit der Kinder einem sexuellen Missbrauchstraining ausgesetzt werden. Das Ausmaß, mit dem unsere Kinder – unter dem Vorwand, sie zu schützen – verstörenden Materialien ausgesetzt werden, sollte uns alle beunruhigen. Ich werde den Kampf weiterführen, wo immer ich eine ungerechte Verletzung der Elternrechte und der Unschuld der Kinder erkenne, und ich hoffe, dass der Erfolg von ‚Gesunde Familien – geschützte Kinder’ eine Plattform sein wird, um den Kampf fortzusetzen.“ (Vgl. „Lay Witness”, July/August 2009, S. 30 und CUF 2006)

 

Kommentar: Es ist ermutigend, wie ein einzelner Bischof, ohne sich vom Gruppendruck einschüchtern zu lassen, im all­gemeinen Strom nicht mitschwimmt, sondern, seiner Hirtenverantwortung folgend, seine Kritik auch in ein konkretes Programm umgesetzt hat, das die Schädigung des Schamge­fühls und die Verletzung der Keuschheit der Kinder nicht hin­nimmt unter dem Vorzeichen, sie vor sexuellem Missbrauch zu schützen, sondern das auf die Unterrichtung und Stärkung der Familie setzt. (Bischof Vasa zählt auch zu den Unterzeichnern des Essays „Hirntod ist nicht Tod!“, das die Überzeugung der unterdrückten Mehrheit der Teilnehmer der Tagung der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften vom Februar 2005 zum Ausdruck brachte.)

Auch bei uns werden sogenannte Präventivprogramme gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Geist der per­missiven, schamzerstörenden Sexualaufklärung durchge­führt, ohne Schamgefühl, Recht auf Keuschheit und Eltern­recht zu achten (vgl. z. B. FMG-Information 96, S.4 „Mein Körper gehört mir“), und selbst „konservative“ Lebens­rechtsorganisationen und Medien lassen hier leider das nötige Feingefühl vermissen.

 

 

Ein Brief an unsere Bischöfe und Antworten

 

Im Juli 2009 richteten wir ein Schreiben an die deutschen Diözesanbischöfe, dem wir die nachfolgend genannten drei Schriften der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ und eine kurze Kritik aus der FMG-INFORMATION 81 beilegten[2].

 

»Wir übersenden Ihnen drei Broschüren der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ (BZgA), die im Set mit dem Titel „Dem Leben auf der Spur“ (zusammen mit einem „Eltern­brief“) an 8-12-jährige Schüler kostenlos verteilt werden. In Tausenden von Exemplaren kommen sie seit mindestens 2003 in die Hände deutscher Kinder. Eltern haben sich gerade wegen dieser Broschüren in letzter Zeit mehrfach an uns gewandt.

Seit Jahren bekommen wir Anrufe von Eltern in großer Not. Sie wollen Ihre Kinder zur Keusch­heit erziehen – als unabdingbare Grundlage für die Entfaltung einer zu Liebe und Opferbereit­schaft fähigen Persönlichkeit – und stoßen sich an dem von der Schule vorgelegten Material (Schulbücher, Arbeitsblätter, Fil­me, Schriften usw.), an welchem deutlich wird, dass die scham­zerstörende verhütungsorientierte Schulsexual„erziehung“ zu ihrer elterlichen Geschlechtserziehung im Gegensatz steht.

Statt das natürliche Schamgefühl normaler Kinder zu achten, wird es ihnen abtrainiert, ja sie werden dazu angehalten, den Sexualtrieb in hedonistischer Weise auszuleben. Die Einfüh­rung sogar schon der Kinder in Verhütungspraktiken soll uner­wünschte Schwangerschaften ausschließen. Das nennt sich dann „verantwortungsbewusstes Verhalten“. Darüberhinaus dient die schulische „Sexualerziehung“ (SE) als Mittel, um die Gender-Ideologie auszubreiten. Das Kreisen um sexuelle The­men ekelt gut erzogene Kinder an, andere probieren ihr gelern­tes Wissen aus.

„Wahrung des Schamgefühls“, „gesunde Ablenkungen“, „Zucht der Sinne und des Geistes“, „Wachsamkeit und Klugheit, um die Gelegenheiten zur Sünde zu meiden“, also Mittel, die die Kirche zur Bewahrung der Keuschheit empfiehlt („Persona humana“ 1975) – und welche erfahrene, wache Eltern auch heute in der Erziehung ihrer Kinder beachten –, sind in den Lehrplänen der Kultusministerien Fremdwörter.

Der fächerübergreifende Sexualunterricht ist eine schwere Phantasiebelastung und Verführung für die Schüler. Eine sexuell enthemmte Jugend, oft eheunwillig, einer lebenslangen Bindung abgeneigt, ist oft die traurige Folge. Aber das ist Ihnen ja bekannt.

Die Erziehung auf diesem Gebiet gehört in die Hand der Eltern, die doch ihr Kind am besten kennen. Leider ist ein Protest regierender deutscher Bischöfe bei der Einführung dieser ideologisch befrachteten „Erziehung“ (68er Sexualrevolution) in die Öffentlichkeit hinein – mit Ausnahme des damaligen Re­gensburger Bischofs Dr. Rudolf Graber – nicht bekannt ge­worden. Lehrer und Schulbehörden berufen sich bis heute immer wieder darauf, dass die Schulsexual„erziehung“ in Ab­stimmung mit den Bischöfen durchgeführt werde.

Heute kämpfen Eltern um ihr dem Staat gegenüber vorrangiges Elternrecht (vgl. „Divini illius magistri“ Nr. 29, „Gravissimum educationis“ Nr. 6), um wenigstens für ihr Kind die Befreiung von diesem Unterricht zu erreichen. In Baden-Württemberg ist eine solche faktische Befreiung aus „religiösen Gründen“ aufgrund der „Dissensregelung“ des Kultusministeriums mög­lich, sonst in keinem anderen Bundesland. Zwar ist dies noch keine Ideallösung – die ganze phantasiebelastende, zu sexuel­ler Praxis stimulierende Schulsexual„erziehung“ soll vollkom­men aus den Schulen verschwinden. Das ist das Gebet von Christen, die sich um das Wohl der Kinder und Jugendlichen sorgen. Solange das nicht der Fall ist, ist eine Befreiung ein guter Schritt in die gesunde Richtung.

Eltern in Gewissensnot wollen die Möglichkeit der Befreiung von der Zwangs-Schulsexual „erziehung“. Es würde auch man­che Lehrer und Schulleiter zum Nachdenken bringen. Wirkliche Pädagogen merken selber, wie verfehlt diese kultusminis­teriellen Vorschriften sind. Auch in ihr Gewissen ist das Gebot GOTTES eingeschrieben: Man muss GOTT mehr gehorchen als den Menschen. Es gibt Beispiele von Lehrern, die die Konsequenz gezogen haben, den SE-Unterricht fallen zu lassen.

Hochwürdigster Herr Bischof, der konkrete Anlass unseres Schreibens sind die anfangs erwähnten Schriften der BZgA. Halten Sie es vom Heilsauftrag der Kirche und von ihrer Moral­lehre her für richtig, wenn unsere Kinder – noch dazu in den Jahren der Erstkommunion – in solcher Weise „erzogen“ wer­den? Können Sie als Hirten dies schweigend hinnehmen? Ver­stehen Sie, dass die Eltern sich von den Bischöfen im Stich gelassen fühlen, wenn die Schule sich auf die „Zustimmung der Kirchen“ zur Schulsexual„erziehung“ beruft? Wir hoffen auf Ihre Antwort.«

 

Im Folgenden zitieren wir nun aus den sieben Antworten,

die wir auf diesen Hilferuf an die 27 Oberhirten unserer deutschen Diözesen erhielten:

 

Köln

Der stellvertretende Generalvikar Radermacher antwortete im Auftrag von Joachim Kardinal Meisner:

Zunächst darf ich Ihnen auch im Namen unseres Herrn Erz­bischofs danken für Ihr hohes Engagement und die Mitsorge um die Vermittlung christlicher Wertvorstellungen in der Er­ziehung unserer Kinder und Jugendlichen. Ich teile Ihre Ein­schätzung über den Inhalt der Broschüren und halte sie ebenso wie Sie für nicht akzeptabel, da so manches, was dort zu lesen ist, nicht der katholischen Glaubens- und Sittenlehre entspricht.“ Unser Hinweis, dass die Schule sich immer wieder auf die Durchführung der SchulSE „in Abstimmung mit den Bischöfen“ berufe, könne „zumindest für den Bereich des Erzbistums Köln“ nicht gelten, denn „mehrfach hat sich unser Erzbischof an die staatlichen Stellen gewandt und seine Bedenken gegen die Bestimmungen und Materialien vehe­ment vorgebracht. Es wird dann auf das Schreiben der Bi­schöfe Nordrhein-Westfalens an die Grundschuleltern und -Schulleitungen vom August 2008 verwiesen, in dem auf deren „besondere Verantwortung für eine kindgerechte Sexual­erziehung“ hingewiesen worden sei, die „im Lichte des katho­lischen Glaubens zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Sexualität befähigen“ solle. Grundlegend für die schulische SE „sei ein umfassendes und ganzheitlich personales Ver­ständnis menschlicher Sexualität, die in allen Phasen des menschlichen Lebens körperlich, geistig-seelisch und sozial wirksam werde“. Die Eltern seien in diesem Brief aufgefordert worden, „ihre Rechte wahrzunehmen, sich über Ziele, Inhalte, Methoden und Medien der SE zu informieren und diese kritisch zu überprüfen“. Das Katholische Büro NRW sei mit dem Minis­terium ständig im Gespräch, doch hätte „der Bischof rechtlich keine Eingriffsmöglichkeiten“ und könne „nur mahnend seine Stimme erheben“. Darum sei der Vorwurf, die Eltern fühlten sich von den Bischöfen im Stich gelassen, für Köln unzutref­fend. Im Abschlusssatz wird der FMG nochmals bestärkt, im „unermüdlichen Engagement… nicht nachzulassen“.

 

München

Im Auftrag des Münchener Erzbischofs Dr. Reinhard Marx antwortete Domkapitular Prälat Pfanzelt. Wir würden, wenn wir „höchste Bedenken gegen die derzeitige schulische SE an­melden, hier offene Türen ein(rennen), denn unsere Bischöfe haben sich wiederholt gegen eine rein biologistische SE ge­wandt, die eine Wertgebundenheit und Orientierung am christ­lichen Moralverständnis vermissen lässt“. [Dann kommt eine Aussage, die uns überrascht und im Widerspruch steht zu einer späteren Formulierung im Brief:]Um dem zu ent­gehen, fordern sie [die bayerischen Bischöfe] vom Eltern­recht her eine Möglichkeit zur Befreiung des Kindes von der schulischen Sexualerziehung. Darüber hat die Freisinger Bischofskonferenz am  24. 04.2009 in Altötting ausführlich ge­sprochen”. Man habe die Situation in Bayern analysiert. Ange­sichts der bayerischen SE-Richtlininien des Kultusministeriums, „die Sexualität auf Ehe und Familie hinordnen und in einen Rahmen von Werthaltungen“ einbänden, lehnen die bayeri­schen Bischöfe eine Forderung an den Staat zur Abmeldung oder gar Abschaffung der SchulSE ab. Es gelte aber, „auf­merksam zu bleiben” und „bei gravierenden Verstößen gegen die … Richtlinien“ zu protestieren.

Was heißt dies nun: Die Bischöfe „fordern vom Elternrecht her“ die Befreiungsmöglichkeit und lehnen zugleich eine Abmeldemöglichkeit ab!? Die Erfahrung der Eltern, wie sie sich auch in unserer Rubrik „Erfahrungen mit der SchulSE“ immer wieder niederschlagen, zeigt, dass For­mulierungen der bayerischen Richtlinien wie die an­geführte „Hinordnung auf Ehe und Familie“ und „Wert­haltungen“ leere Worthülsen sind. Die Lehrer praktizieren im Durchschnitt – im Einklang mit den kultusministeriellen Vorgaben – die schamzerstörende, verhütungsorientierte und kondompropagierende SE. Man denke nur an das LIZA-Projekt („Leben in Zeiten von Aids“), wo in der Unterrichtseinheit „Das erste Mal“ die „Planbarkeit“ des ersten Geschlechtsverkehrs „vermittelt“ wird („…gibt den Schülern Gelegenheit, sich in der Phantasie mit dem 1. Geschlechtsverkehr zu beschäftigen“; „…zweckmäßig, sich mit Schwulen- und Lesbenorganisationen in Ver­bindung zu setzen..“ usw.; vgl. FMG-INFORMATION 89).

Was sollen Eltern nach Meinung des Prälaten nun tun, wenn bei ihren Kindern etwa die BZgA-Broschüren in der Schule gebraucht werden, wenn ihnen – im Widerspruch zur Lehre der Kirche – Verhütungsmittel nahegebracht werden, ja wenn sie der Überzeugung sind, dass die ganze schulische SE in Methode und Inhalten ihrem GOTT­gegebenen Recht, ihre Kinder nach ihrem Glauben zu erziehen, zuwidergeht? 

 

Münster

Aus dem Bischöflichen Generalvikariat Münster, Hauptab­teilung Schule und Erziehung, schrieb P. Kollig sscc im Auftrag von Bischof Dr. Felix Genn: „Unser Bischof hat mich gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass er Ihre Sorge und Ihr Anliegen verstehen kann und unterstützt“. Dann erinnert er, dass nach wie vor die Grundlinien der deutschen Bischöfe von 1979 (in ihrer Erklärung „Zur SE in Elternhaus und Schule“) gelten würden, und verweist auf den Brief der NRW-Bischöfe vom August 2008, der die Optionen unseres Briefes teile, und auf den Aufruf des Fuldaer Bischofs 2007 zum Boykott des BZgA-Theaterstücks „Nase, Bauch und Po“. Dem Münsteraner Bi­schof sei „sehr an einer guten SE zum Wohl der Kinder und Jugendlichen und im Sinne der Kath. Kirche“ gelegen.

Der „Sinn der katholischen Kirche“ spricht z. B. aus dem Dokument des Päpstl. Rates für die Familie „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“ und aus der Erzie­hungsenzyklika „Divini illius magistri“. Doch von Werten wie Keuschheit, Schamhaftigkeit, Opferbereitschaft ist in der SE auch in katholischen Schulen kaum die Rede, und der Zwang auch in katholischen Schulen widerspricht dem vorrangigen Elternrecht.

 

Rottenburg-Stuttgart

Namens des Bischofs Dr. Fürst dankte Domkapitular Prälat Hagmann für unser Schreiben und „die aufrichtige Sorge um das seelische und leibliche Wohl der Kinder und Jugendlichen“. Man teile mit uns (?) „das Anliegen einer altersgerechten ganzheitlichen SE, die das Thema… sorgsam aufbereitet und in der die menschliche Sexualität nicht auf den körperlichen und libidinösen Aspekt reduziert wird“. Die Thematisierung der Sexualität sei „etwas sehr Persönliches“, und insofern gehöre SE „sicherlich primär in die Hand der Eltern“. Weil Eltern überfordert sein könnten, Jugendlichen gern den Rat Dritter suchten und es in einer ganzheitlichen SE auch um die Darstellung biologischer, medizinischer und psychologischer Erkenntnisse gehe, solle die SE durch die Eltern „auch eine flankierende Begleitung und Unterstützung durch die Schule erfahren“. In den BZgA-Schriften werde hingewiesen, dass sie nicht das vertrauensvolle Gespräch mit Erwachsenen ersetzen könnten. Wenn die SchulSE sich auf das unkommentierte Verteilen solcher Aufklärungsbroschüren beschränken würde, wäre sie nicht gutzuheißen. Man habe – aus Rückmeldungen von Religionslehrern - aber „großes Vertrauen in die Lehrer…, dass sie mit solchen Materialien… nicht leichtfertig und ober­flächlich, sondern vielmehr verantwortungsvoll und sensibel umgehen und dadurch die Eltern in deren Erziehungs­bemühungen gut und nachhaltig unterstützen“. Es sei gut zu überlegen, ob die Publikation „solcher durchaus ambivalent zu bewertender Broschüren allein schon hinreichender Grund“ sein dürfe, den Rückzug der SE aus der Schule zu fordern, denn die SchulSE gebe „uns als Kirche die Möglichkeit, unsere christlichen Werte einzubringen“.

Darf man „großes Vertrauen“ in Lehrer setzen, die Material wie die BZgA-Schriften in die Hände ihrer Schüler geben? Macht eine „Kommentierung“ so einfach das Gift der Irreführung und Verführung unschädlich? Verantwortungs­bewusste Eltern würden solche Schriften ihren Kindern erst gar nicht zeigen, um sie nicht Gelegenheiten zur Sünde auszusetzen; sie würden sie „mit Gutem überschüt­ten“ (hl. Don Bosco) und die von der Kirche empfohlenen Mittel zur Bewahrung der Keuschheit einsetzen (vgl. Erklä­rung der Glaubenskongregation „Persona humana“).

 

Würzburg

Schulreferent Domkapitular Msgr. Putz dankte im Auftrag von Bischof Dr. Friedhelm Hofmann, der die Bedenken gegen die zugesandten BZgA-Materialien teile. Die Bischöfe würden „sich sicher einvernehmlich über die Materialien unterhalten und im Blick auf die katholische Morallehre zweifellos einer nur sexu­alen und funktionalen Aufklärungspädagogik entgegentreten“.

Was in die Schule gehört und eine wirkliche Unterstützung guter elterlicher Erziehung auf diesem Gebiet ist, ist eine Sexualmoralerziehung, also das Wissen um die Ordnung GOTTES, das 6. Gebot, die Tugenden und Gnaden, ver­mittelt in einem guten Religionsunterricht.

 

Paderborn

Domkapitular Göbel, Leiter der Hauptabteilung Schule und Erziehung, dankte für Brief und mitgesandte Unterlagen und für unser „tatkräftiges Engagement hinsichtlich des Erziehungs­auftrags, den wir alle für unsere Kinder haben“. Gerade hinsichtlich der SE sei große Aufmerksamkeit und Sensibilität nötig, und diese komme in unserer Zeit immer mehr abhanden. Dann wird die Bischofskonferenz von 1983 zitiert mit der Aussage vom ersten und unveräußerlichen Elternrecht. „Davon ausgehend, dass Eltern dieses Recht sehr eindeutig wahr­nehmen, und dabei auch von Seiten unseres Bistums intensive Unterstützung erfahren, werden die Kinder normalerweise von ihren Eltern in angemessener Weise über die Liebe zwischen Menschen und damit verbundene Sexualität in altersgemäßer Form ‚aufgeklärt’.“ Man halte „für ebenso notwendig“, dass „die Schule auf eine objektive Art und Weise ihre Informationen dazu beiträgt“ und sei sicher, dass dies „wie auch in den Fami­lien, normalerweise angemessen, sensibel und altersgemäß“ geschehe, ohne das Schamgefühl zu verletzen. Man wolle nicht verhehlen, dass das Materialangebot für die Schulen nicht immer angemessen sei, sei aber sicher, dass die Lehrer gerade an den Bekenntnisgrundschulen „sehr umsichtig damit umgehen und nicht alles ungeprüft in die Hände der Kinder übergeben“.

Doch müsse man auch die rechtliche Seite betrachten, und auf eine eingeholte Auskunft des Kath. Büros NRW bezug­nehmend, wird § 33 des SchulG NW zitiert: „(1) Die fächer­übergreifende schulische SE ergänzt die SE durch die Eltern. Ihr Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern alters- und entwick­lungsgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Fragen der Sexualität vertraut zu machen und ihnen zu helfen, ihr Leben bewusst und in freier Entscheidung sowie in Verantwortung sich und Anderen gegenüber zu gestalten. Sie soll junge Menschen unterstützen, in Fragen der Sexualität eigene Wertvorstellungen zu entwickeln und sie zu einem selbst bestimmten und selbstbewussten Umgang mit der eige­nen Sexualität zu befähigen (2) Die Eltern sind über Ziel, Inhalt, Methoden und Medien der SE rechtzeitig zu informieren.“ Das zeige sehr deutlich, dass die Schule „nur ergänzend zum Auf­trag des Elternhauses hinzukommt“.

Also weil der Staat sagt, die Schule „ergänze“ die Eltern, ist das so, Punkt. Was aber, wenn die Schule das in eine ganz andere Richtung tut als die Eltern?

Man achte übrigens auf die Formulierung „eigene Wert­vorstellungen entwickeln“. Steckt dahinter nicht die gängige Auffassung, moralische Verhaltensweisen seien in einer gewissen individuellen Beliebigkeit Sache eines je­den Einzelnen, und die „Wertvorstellungen“ der Kirchen seien da auch nur so etwas wie Angebote zur Auswahl. Gibt die Kirche aber da nicht den Anspruch auf, die ver­bindliche und für das ewige Heil entscheidende Weisung GOTTES zu verkünden?

Der Domkapitular verweist dann auf die „Informationspflicht, die im Rahmen von Elternabenden in den entsprechenden Grund­schulklassen stattfindet“ wo die Eltern die Möglichkeit hätten, „die entsprechenden Unterrichtsmaterialien zu prüfen und gegebenenfalls zu verwerfen, sofern sie der Gewissens­entscheidung der Eltern widersprechen. Dieses Recht haben alle Eltern an allen Schulen; an den katholischen Bekenntnisschulen geht die Einflussmöglichkeit der Eltern weiter, denn nach Art. 12 Abs. 6, Satz 2 der Landesverfas­sung Nordrhein-Westfalens und § 26 Abs. 3 des Schulgesetzes müssen Kinder ‚nach den Grundsätzen des… Be­kenntnisses unterrichtet und erzogen’ werden. Insofern muss von diesen Schulen erwartet werden, dass bei der SE der Kinder nur Inhalte vermittelt werden, die mit den Grundsätzen der kath. Kirche übereinstimmen.“

Das ist eine bemerkenswerte Aussage, der die Realität in den uns berichteten Fällen bislang nur teilweise entspricht. Man sollte sich künftig auf diese Aussage des Erzbistums Paderborn berufen!

Dann wird geschrieben, eine Entfernung der SE aus der Schule sei sicher auch nicht erstrebenswert“, weil nicht alle Eltern in der Lage seien, ihren Kindern die notwendigen Informationen zu geben. Und man solle „die positiven Effekte des gemein­samen Lernens von Schülerinnen und Schülern nicht schmä­lern“. Betont nicht die Lehre der Kirche gerade das Recht auf individuelle Erziehung in der Familie in diesem Bereich?

Der Antwortbrief aus dem Generalvikariat Paderborn, Haupt­abteilung Schule und Erziehung, verweist dann auf „die rechtli­chen Gegebenheiten“, an die man sich halten müsse, und zitiert ein Schreiben von Staatssekretär Winands vom 30.4. 2007 an das Kath. Büro NW, wonach die Schule zur SE ver­pflichtet sei, die Lehrer aber „zur besonderen Rücksicht und Sensibiltät gegenüber den unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen und verschiedenen Wert­vorstellungen von Eltern zu Fragen menschlicher Sexualität verpflichtet“ seien und dass „Bedenken von Erziehungsberech­tigten aus kulturellen und religiösen Gründen im Kontext schuli­scher SE … deshalb besonders ernst zu nehmen“ seien, „weil ein Anspruch auf Befreiung von diesem Unterricht nicht be­steht“. So könne man, so schließt Domkapitular Göbel, „nur… die Eltern ermutigen, das Gespräch mit der jeweiligen Schule zu suchen und vom Recht auf Einflussnahme Gebrauch zu machen“.

Es macht traurig, dass die kirchlichen Stellen diesen staat­lichen Zwang unwidersprochen hinnehmen und sich sogar zu dessen Sprecher machen. Tatsächlich verweigert NRW zwar das „Recht“ auf Befreiung, die Schulen könnten aber dennoch auf die Möglichkeit zur „Befreiung aus wichtigem Grund“ (nach § 43 Abs. 3 SchulG) zurückgreifen, und die kirchlichen Stellen sollten das fördern und fordern (vgl. FMG-INFORMATION 97 S. 5).

 

Bonn

Im Auftrag des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, antwortete Dr. Andreas Verhülsdonk vom Sekretariat der DBK, Bereich Glaube und Bildung.

Er schreibt zur SchulSE, dass uns „die Gesetzes- und Erlasslage bekannt sein“ dürfte, und dass sie „den Eltern in der Regel ein weitgehendes Mitspracherecht auch in Bezug auf die Auswahl der Materialien ermöglicht“. Im kath. Religionsunter­richt finde SE „selbstverständlich auf der Grundlage der kirch­lichen Sexualethik statt“.

Selbstverständlich! Und was heißt wiederum „weitgehen­des Mitspracherecht“, wenn Eltern das Vorgehen und die Materialien der Schule vom gläubigen Gewissen her nicht gutheißen und sich gegen eloquente, aufklärungsbeflis­sene, auf die Befehle von oben verweisende Lehrkräfte nicht durchsetzen können?

Dr. Verhülsdonk schreibt auch, es gebe eine Fülle unter­schiedlicher SE-Materialien, „die nur zum Teil der kirchlichen Sexualethik entsprechen“. „Um Eltern und Lehrern eine Orientierung in diesem Bereich zu geben, haben mehrere kirchliche Stellen eigene Projekte und Materialien entwickelt, die in Schulen, aber auch in der Familie verwendet werden können.“ Dazu gehöre das Projekt „Mädchen. Frauen. Meine Tage“ (MFM), das von mehreren Diözesen gefördert werde.

Der Verweis auf die entsprechenden Internetseiten fördert zutage, dass die Projektleitung dieses MFM-Projekts Dr. Raith-Paula, promovierte Medizinerin im Fachbereich Ehe und Familie der Erzdiözese München, hat und dass die Bis­tümer München, Eichstätt, Augsburg, Regensburg, Passau, Würzburg, Bamberg, Berlin, Köln, Stuttgart, Freiburg, Mainz, Dresden-Meißen und andere Stellen beteiligt sind. Übrigens gehört zu den Veranstaltern des MFM-Projekts in München eine Pro-Familia-Stelle! Zum MFM-Projekt („Zyklusshow – Dem Geheimcode meines Körpers auf der Spur“, wo die 10-13-Jährigen selber „Hormon“ und „Östro­genfreundin“ von Eierstock bis Gebärmutter spielen) haben wir in der FMG-INFORMATION 94 (S. 7) bereits kritisch berichtet. Nach einer Pressemeldung hat das MFM-Projekt seit 1999 bundesweit 180.000 Kinder und Eltern erreicht.

 

Rom

Auch einigen wenigen Stellen im Vatikan haben wir diesen Brief mit den Beilagen gesandt; aus der Glaubenskongregation  antwortete der Sekretär, Erzbischof Luis F. Ladaria SJ: „Für Ihren Brief und für den kirchlichen und gesellschaft­lichen Einsatz Ihres Freundeskreises möchte ich Ihnen auf­richtig danken. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Kongregation nicht auf die von Ihnen formulierten Fragen ein­gehen kann. Die Klärung solcher Fragen fällt in die Kompetenz der zuständigen kirchlichen Instanzen in Deutschland.“ Und der deutsche Kardinal Cordes vom Päpstl. Rat Cor Unum dankte für den Brief „und Ihrer aller Engagement in dieser wichtigen und dramatischen Angelegenheit. Aufrichtig wünsche ich Ihnen eine nachhaltige Resonanz in den deutschen Kirchen.“

 

Nachhaltige Resonanz? Alles in allem: Es ist bedrückend, dass die Kirche in Deutschland im Grund die staatliche Linie der SchulSE akzeptiert und verteidigt (wenn auch mit Berufung auf „Werte“ und „christliches Menschenbild“), wie es auch aus diesen Antworten sichtbar wird. Ein Wi­derstand gegen diesen weitgehenden staatlichen Zugriff auf die Kinder wäre in den 70er Jahren, bei der gesetzli­chen Einführung der SchulSE, notwendig und leichter möglich gewesen als im heutigen politischen Mainstream. Man möchte offenbar auf keinen Fall solchen Totschlag­argumenten wie „Parallelgesellschaft“ und „Fundamen­talismus“ einen Anhaltspunkt bieten, wie sie gegenüber Eltern protestantischer Gruppen, die ihre Kinder von SchulSE und anderem fernhalten, vorgebracht werden.

Im „Kulturkampf“ des 19. Jahrhunderts haben Bischöfe den Staat in die Schranken gewiesen bis zur Bereitschaft, ins Gefängnis geworfen zu werden, und haben so den Bis­marck-Staat letztendlich zum Einlenken gebracht. Auch in der Nazi-Zeit mit seiner Verfolgung haben Bischöfe die ungerechte Gewalt des Staates öffentlich benannt (etwa Kar­dinal von Galen). Katholische Eltern heute würden sich wünschen, dass wenigstens Kritik an der Scham­zerstörung und Verhütungsorientierung der SchulSE auch deutlich öffentlich geäußert und ihr Elternrecht öffentlich deutlich eingefordert und so ihr Davidskampf gegen den Goliath Staat und Schule unterstützt würde.

 

 

 

Meldungen – Meinungen

 

Sozialdienst „katholischer“ Frauen

Fulda. In der FMG-INFORMATION 97 (S. 23 f) zitierten wir aus den Antworten, die zwei Mitarbeiterinnen des „Sozialdienstes katholischer Frauen“ in einem Chatraum des Fuldaer Wo­chenblattes „Marktkorb am Sonntag“ (verteilte Auflage über 115.000!) auf Fragen gegeben hatten und die in der gedruck­ten Zeitung wie auf der Internetseite dieses Wochenblattes zu lesen waren, d. h. also eine noch viel größere Leserzahl er­reichten. „Chatraum” heißt nun, dass die Fragen und Antworten nicht mündlich gegeben wurden, sondern über den Computer eingetippt und folglich gespeichert wurden. Wir konnten nicht anders, als diese Aussagen der SkF-Mitarbeiterinnen zum „ersten Mal“, zur Verhütung, zum Übernachten der Freundin des Sohnes und zur SchulSE als „in keiner Weise katholisch“ zu bewerten.

Die Persönliche Referentin des Bischofs von Fulda antwortete auf einen Brief an den Bischof in dieser Sache: „Leider haben wir erfahren müssen, dass die Äußerungen der Mitarbeite­rinnen des SkF verkürzt dargestellt und dadurch sinnentstel­lend sind. Diese Tatsache haben wir sehr bedauert und sie wird für die künftige Öffentlichkeitsarbeit des SkF nicht ohne Folgen bleiben“. Dass die Chat-Antworten der SkF-Berater „sinnentstellend“ wiedergegeben worden sein sollen, scheint angesichts der Chat-Methode zweifelhaft. Offensichtlich ist jedoch, dass der SkF nicht für eine Richtigstellung im „Markt­korb am Sonntag“ gesorgt hat. Im Internet sind diese SkF-Ratschläge immer noch zu lesen!

Im Brief der Bischofs-Referentin heißt es weiter, auch für den SkF sei die Ehe „der eigentliche Ort der praktizierten Sexua­lität“. Da man um das „deutlich andere“ Sexualverhalten von Jugendlichen wisse, suche der SkF „intensiv das Gespräch“. Es gehe dem SkF eben nicht darum, Jugendliche zum Ge­schlechtsverkehr und zur Verhütung hinzuführen. Das Urteil im Brief an den Bischof sei „durchaus verletzend“. – Also wie? Die Antwort der SkF-Beraterin an die Mutter eines 15-jährigen Mädchens, es sei „sinnvoll, wenn Sie Ihre Tochter vorsichtig auf das Thema Verhütung ansprechen“, führt also nicht zur Verhütung? Wozu dann?

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Der Fall Fisichella

Vatikan. Am 11. Juli veröffentlichte der „Osservatore Romano“ eine „Klarstellung zur Lehre der Kirche über die Abtreibung“. In der Einleitung heißt es: „In jüngster Zeit sind beim Hl. Stuhl auch seitens hoch stehender politischer und kirchlicher Persönlichkeiten verschiedene Briefe eingegangen, die über die Unsicherheit informieren, zu der es in verschie­denen Ländern – vor allem in Lateinamerika – infolge der Mani­pulierung und Instrumentalisierung eines Artikels von Erz­bischof Rino Fisichella, dem Präsidenten der Päpstlichen Aka­demie für das Leben, über den traurigen Vorfall des ‚brasili­anischen Mädchens’ gekommen ist. In diesem Artikel, der am 15. März 2009 im L’Osservatore Romano erschienen war, wurde die Lehre der Kirche dargelegt, wobei die dramatische Situation des erwähnten Mädchens berücksichtigt wurde, das – wie man später feststellen konnte – vor allem vom damaligen Erzbischof von Olinda und Recife, José Cardoso Sobrinho, mit aller pastoralen Feinfühligkeit begleitet worden war. Diesbe­züglich bekräftigt die Kongregation für die Glaubenslehre er­neut, dass sich die Lehre der Kirche über die Abtreibung nicht geändert hat und sich nicht ändern kann.“

Dann werden die betreffenden Nummern 2270 bis 2273 des „Katechismus der Katholischen Kirche“ zitiert sowie Ab­schnitt 62, 58 und 89 aus der Enzyklika „Evangelium vitae“ und die Ausführungen von Papst Pius XII. zur Problematik bestimmter medizinischer Maßnahmen zur Bewahrung der Gesundheit der Mutter: ein Eingriff, der den Tod des Fötus direkt herbeiführt, sei niemals erlaubt; unterschieden davon ein Eingriff, der nicht die Abtreibung bezweckt, jedoch als Neben­effekt den Tod des Kindes zur Folge haben kann: wenn „ein hohes Gut, wie es das Leben ist, auf dem Spiele steht“, wenn der Eingriff „nicht bis nach der Geburt des Kindes verschoben werden kann und kein anderer wirksamer Ausweg gangbar ist“, könne dann eine Operation erlaubt sein.

Das ist also der Versuch, den Skandal des öffentlichen Tadels von Erzbischof Fisichella an dem brasilianischen Erzbischof Sobrinho, bei dem Fisichella sich nicht richtig informiert zeigte und so äußerte, dass man dies nur als Gutheißung der Ab­treibung „im Einzelfall“ (bei Gefahr für das Leben der Mutter) verstehen konnte, aufzuarbeiten (vgl. FMG-INFORMATION 96, Seite 26-28, 97 S. 18f; vgl. DT 9.7.09, Zenit 13.7.09).

Guido Horst kommentierte: „Der Fall hinterlässt nur Be­schädigte: Erzbischof Cardoso Sobrinho ist mit der jüngsten Er­klärung des Vatikans nicht vollständig rehabilitiert, Erzbischof Fisichella steht als jemand da, der, ohne genügend Hinter­grundinformationen eingeholt zu haben, in einer so wichtigen Frage wie der Abtreibung für Verunsicherungen gesorgt hat, und die Päpstliche Akademie für das Leben ist knapp an einem inneren Zerwürfnis vorbeigekommen. Und über den großen Un­genannten, das vatikanische Staatssekretariat, auf dessen Anweisung hin Fisichella nach eigenem Bekunden jenen Artikel geschrieben hat, wird sich mancher seine eigenen Gedanken machen“ (DT 14.7.09).

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Abtreibungspolitiker und Kommunion

Vatikan. Kardinal Antonio Canizares Llovera, Präfekt der Kongregation für GOTTESdienst- und Sakramentenordnung, bekräftigte erneut, dass Politiker, die sich für die legale Abtreibung einsetzen, nicht die hl. Kommunion empfangen dürfen. Da diese Menschen mit ihrer Handlung eine schwere Sünde begehen, sei es ein Akt der Liebe seitens des Bischofs oder Priesters, die Kommunion zu verweigern und den Politiker vor einem blasphemischen Empfang der Eucharistie zu bewahren. Angesichts der Warnung des hl. Paulus (1 Kor 11,27ff) gehe es dabei um die geistliche Rettung des Politikers, der sich so auch der Schwere der Tat bewusst werde, wenn er sich für die Legalisierung von Abtreibung oder Euthanasie einsetze. Es gehöre zu den Aufgaben eines Bi­schofs, „bei der richtigen Gewissensbildung zu helfen und die Gewissen so zu bilden, dass die Menschen in Übereinstim­mung mit der Wahrheit handeln“. (Vgl. kath.net/LifeSiteNews.com 28.9.09)

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Katholische Schule?

Bonn. Die Deutsche Bischofskonferenz hat ein Dokument veröffentlicht über die katholischen Schulen: „Qualitäts­kriterien für Katholische Schulen – Ein Orientierungs­rahmen“ (datiert vom 31. Mai 2009, Schriftenreihe „Die deutschen Bischöfe“ Nr. 90). Was diese Erklärung bietet, mag deutlich werden z. B. an dem Punkt „1.1.3 Religiöse Erziehung und Bildung: - Grundlage für das Erziehungskonzept der Schule ist die christliche Sicht von Mensch und Welt, wie sie im Evangelium zum Ausdruck kommt. - Die Schule ist ein Ort der Erfahrung von Kirche. Sie bietet den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten, den Glauben an GOTT kennen, ver­tiefen, leben und feiern zu lernen. - Der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach ist Bestandteil eines umfassenden Konzepts religiöser Bildung und Erziehung an der Schule. - Die Schule macht die Eltern mit ihren Erziehungsprinzipien be­kannt, die in einem christlichen Menschen- und Weltver­ständnis wurzeln.“

Oder Punkt „1.1.4 Werteerziehung: - Die Schule versteht es als ihre Aufgabe, zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten, Normen und Einstellungen anzuregen. - Die Lehrerinnen und Lehrer unterstützen die Schülerinnen und Schüler, das eigene Tun zu reflektieren. - Die Schule befähigt die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Handeln im Sinne der Ehrfurcht vor GOTT sowie der Achtung vor der Würde eines je­den Menschen, vor allem Leben und vor der gesamten Schöp­fung. - Die Schule unterstützt die Schülerinnen und Schüler da­rin, Verantwortung für sich selbst sowie für andere in Familie, Kirche und Gesellschaft zu übernehmen.“ Offensichtlich ein recht dürrer, nicht gerade vom katholischen Glauben sprühender Text.

In einem Interview der „Tagespost“ (29.8.09) fand deshalb eine langjährige Schulleiterin Elfriede Schmitz-Keil nicht gerade lobende Worte für dieses Dokument: Es tauge nicht dazu, das christliche Profil der Schulen zu stärken, da der Text sehr allgemein formuliert sei und kaum Begründungen enthalte: „Immer wieder fällt auf, dass das Wort ‚katholisch’ umgangen und der Text durch das Wort ‚christlich’ geglättet wird, das weniger Ecken und Kanten besitzt… Alles, was eigentlich das katholische Profil einer Schule ausmachen sollte, wird zu wenig präzisiert.“ Von Verkündigung, von den Sakramenten, von der hl. Eucharistie werde wenig oder gar nicht gesprochen. Nir­gends werde gesagt, dass eine Kapelle Zentrum einer katho­lischen Schule sein müsse. An Werten sei praktisch nicht mehr genannt, als was für alle guten Schulen zutreffen sollte. Die Interviewte kritisiert auch, dass nur davon die Rede ist, im Unterricht „den jeweiligen fachdidaktischen Diskussionsstand“ zu berücksichtigen, statt, eine kritische Auseinandersetzung mit den fachdidaktischen Vorgaben zu fordern, und führt als Beispiele Literatur in den Fächern Englisch und Deutsch an, die höchst problematisch sind (z. B. Robert Musil, „Die Ver­wirrungen des Zöglings Törleß“). Katholische Schulen müssten, so Frau Schmitz-Keil, „es leisten, fachdidaktisch kritisch mit Vorgaben, die gerade die jeweiligen Trends oder Moden von Erziehungswissenschaftlern widerspiegeln, umzugehen“ und zu „begründen, warum sie bestimmte Modetorheiten nicht mitmachen“.

Eine Auseinandersetzung mit der gängigen Schulsexual„erziehung“ mit ihrem entschamenden, verhütungsorientierten, be­darfsweckenden Charakter und ihrem methodischen Wider­spruch zur Lehre der Kirche sucht man auch vergebens. Es heißt nur und allerdings: „Die Schule bietet bei Bedarf auch außerunterrichtliche Veranstaltungen zu einer ganzheitlichen, an der kirchlichen Lehre orientierten Sexualerziehung an“ (1.3.3). Die Erfahrungen von Eltern gerade in katholischen Schulen mit der SchulSE beweisen, dass die kirchliche Moral­lehre und die pädagogischen Richtlinien (wie in der Erziehungsenzyklika „Divini illius magistri“ und im Dokument des Päpstl. Rates für die Familie: „Menschliche Sexualität: Wahr­heit und Bedeutung“) häufig nicht gekannt oder bewusst ver­neint werden.

Regina Einig kommentiert daher zu Recht in der „Tagespost“ (29.8.09): „Eltern, die ihre Kinder bewusst im katholischen Glau­ben erziehen, werden den Text mit Fragezeichen versehen. Klagen über gravierende Defizite im Religionsunterricht sowie das Gefühl, durch Konsumstress oder Sexualkundeunterricht in der Erziehung eher behindert als unterstützt zu werden, werden meist nur hinter vorgehaltener Hand geäußert… Die konse­quente Ausrichtung des Faches Religion und des gesamten Erziehungskonzeptes am kirchlichen Lehramt ist für eine katholische Schule… eine Identitätsfrage.“

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Bischofskritik an Schulsexualerziehung

La Plata, Argentinien. Erzbischof Héctor Rubén Aguer von La Plata übte scharfe Kritik an den staatlichen Vorgaben für den schulischen Sexualunterricht. Erzbischof Aguer, der der Vorsitzende der Kommission der Bischofskonferenz für das katholische Bildungswesen ist, legte Ende Juli 2009 eine umfangreiche Stellungnahme mit dem Titel „Die offiziellen Richtlinien zur Sexualerziehung“ vor, die sich mit dem über 300-seitigen Handbuch des Ministeriums für Erziehung und Gesundheit auseinandersetzt, das „für die Ausbildung der Ausbilder in Sexualerziehung und für HIV/AIDS-Prävention“ be­stimmt ist und sich auf Programme der UN-AIDS und anderer internationaler Organisationen stützt. Darin seien, so der Erzbischof, zwar unterschiedliche Texte gesammelt, die aber „durch eine eindeutige ideologische Ausrichtung“ gekennzeich­net seien, die keine Rücksicht auf die verschiedenen Ein­stellungen der Menschen nähmen. Aguer prangert den staatlichen Totalitarismus an, der angesichts der besonderen Sensibilität des Themas die Gewissensfreiheit der Schüler wie ihrer Eltern missachte, die von der Verfassung des Landes und von den Erziehungsgesetzen garantiert würden. Es werde die Gender-Ideologie rigoros durchgesetzt und unter dem Vorwand der Sorge für die öffentliche Gesundheit, der Vorbeugung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten ein Instrument zur Veränderung der Bewertungen und Verhaltensweisen nach einer reduktionistischen Sicht gegeben. In einer Art Besessenheit propagiere die staatliche Politik die Verwendung von Kondomen. Eine tiefgreifende Auflösung der Bedeutung der Geschlechtlichkeit von der Natur­ordnung und der christlichen Tradition her werde beabsichtigt.

Die Gender-Perspektive, nach der Männlichkeit und Weiblich­keit nicht auf dem biologischen Unterschied, sondern auf der kulturellen Entwicklung beruhten und daher wandelbar seien, spalte die Realität der menschlichen Person. So werde auch nie von Liebe gesprochen. Sexualität, so scheine es, habe nichts mit Liebe zu tun. Die reichen philosophischen Fragen, die historischen und kulturellen Überlegungen zur Beziehung zwischen Eros und Agape, zwischen Begierde und Hingabe hätten in diesem reduktionistischen Konzept keinen Platz. Sexualmoral werde disqualifiziert, jedenfalls würden mo­ralische und spirituelle Werte den Machtverhältnissen untergeordnet. Die der Frau eigene mütterliche Berufung werde geleugnet, indem die Frau auf „reproduktive Rechte“ reduziert werde; die Familie werde diskriminiert. Den Kindern und Jugendlichen werde das „Recht auf Sex“ wie ein Menschenrecht zuge­sprochen und Sexualerziehung auf das Vermeiden uner­wünschter Folgen ausgerichtet. Ausdrücklich werde eine Erzie­hung zu Tugend, Wertschätzung und Achtung grundlegender Werte, die zum menschlichen Personsein gehören, ausge­schlossen. Zusammengefasst solle Sexualerziehung laut einem der Beträge des regierungsamtlichen Programmes, ver­mitteln: „Ein Recht zur Unzucht so früh wie möglich, dabei das Kondom nicht zu vergessen“. Die Kondome würden als einzige Mittel für einen wirksamen Schutz beim Geschlechtsverkehr und gegen HIV dargestellt. „Wäre es nicht wirkungsvoller und sicherer, sich von verfrühtem und verantwortungslosem Sex zu enthalten?“, so der Erzbischof. „Die Ausrichtung dieses ‚Erzie­hungs’programms mit der Behauptung der sexuellen ‚Rechte’ von Kindern und Jugendlichen führt dazu, die Autorität der Eltern und die Rechte und Pflichten der Eltern, die sich aus dem Elternrecht ergeben und die durch Verfassung, Gesetze und internationale Konventionen, die Argentinien unterzeichnet hat, geschützt sind, auszuschließen.“

Das sei „eine wahrhaftige Untergrabung der rechtlichen Ord­nung“. Es gebe eine „gefährliche Vorherrschaft des Totalitaris­mus über die Gewissensfreiheit und die Freiheit des Lehrens und Lernens auch bei Schulen in privater Trägerschaft“, die gezwungen würden, Inhalte zu akzeptieren, „die unvereinbar sind mit den Ideen der jeweiligen Einrichtung“. Aber auch jene, die an staatlichen Schulen lehrten und lernten, müssten sich in offenkundiger Ungerechtigkeit einem ihren Überzeugungen widersprechendem Menschenbild unterwerfen. „Die gerühmte religiöse Neutralität des Staates im Erziehungsbereich, der ge­feierte schulische Laizismus, ist nicht vereinbar mit der Einfüh­rung eines konstruktivistischen und dogmatischen Atheismus, der eine Art säkulare Religion ist, die außerhalb der nationalen Tradition und der tiefen christlichen Überzeugung der Mehrheit unseres Volkes liegt. (Vgl. www. aica.org/index2.php?pag=aguer090727).

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Wirkungen der Verhütung

Washington D.C., USA. Eine neue Broschüre des Pro-Life-Sekretariats der US-Bischofskonferenz informiert über die Risiken der Empfängnisverhütung. Sie ist Teil einer größer angelegten Initiative zur Förderung der Achtung vor dem menschlichen Leben, mit der die Öffentlichkeit für Lebens­rechtsfragen sensibilisiert werden soll. Die Broschüre zeigt auf, dass die Verhütungsmittel viele Menschen ermutigten zu untreuen, selbstsüchtigen und kurzfristigen Beziehungen, die unfruchtbar blieben. Dabei wird auf einen Bericht des Guttmacher-Instituts aus dem Jahr 2006 verwiesen, in dem der Zusammenhang zwischen Zugang zu Verhütungsmitteln und der Abtreibungsrate beleuchtet wurde. 17,4% aller Frauen, die Kondome verwenden, seien demnach innerhalb eines Jahres schwanger, bei Jugendlichen sogar 23,2%. Teen­ager, die in nicht-ehelicher Gemeinschaft leben und sexuell aktiver sind, werden mit der Wahrscheinlichkeit von 71,7% innerhalb eines Jahres schwanger. Noch weniger könne das Kondom laut offiziellen Zahlen vor der Übertragung von Krankheiten schützen: jährlich gebe es 19 Millionen neue Fälle in den USA. „Jene, die fälschlicherweise meinen, Kondome würden vor Schwangerschaft und Infektionen schützen, sind eher geneigt, schon in jungen Jahren aktiv zu werden“. Die Sorge um die jungen Menschen, die gesund und ohne vermeidbare, womöglich lebenslange Krankheiten aufwachsen sollten, verlange, den auf Verhütungsmittel gestützten Ansatz zur Reduktion von ungewollten Schwangerschaften und Abtrei­bungen zurückzuweisen und eine Erziehung zur Enthaltsamkeit zu unterstützen. (Vgl. Zenit 25.8.09)

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Kommunionempfang

Lima, Peru. Juan Luis Kardinal Cipriani, Erzbischof von Lima, empfahl in einer Predigt, die hl. Kommunion kniend und in den Mund zu empfangen. Außerdem solle eine Kommunionpatene verwendet werden. Wörtlich sagte der Kardinal: „Lasst uns die Kommunionpatene verwenden. Falls ein kleiner Teil der Eucharistie herunterfallen sollte, wird dieser nicht den Boden berühren. Es muss hier eine Erziehung geben, die bei den Kindern beginnt und bis zu den Ältesten geht… Der richtige Weg, JESUS in der Eucharistie zu empfangen, verlangt auch, dass man im Stand der Gnade ist. Als sichtbares Zeichen des Respekts ist ein Senken des Hauptes oder noch viel mehr der kniende Empfang zu empfehlen. (Vgl. kath.net 3.9.09)

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Zelebrationsrichtung

Tulsa, Oklahoma/USA. Der Bischof von Tulsa, Edward James Slattery, kehrte in seiner Kathedrale zur Zelebrations­richtung  ‑ versus orientem - zurück. In der Kirchenzeitung schrieb er dazu, wenn man die ältesten liturgischen Praktiken der Kirche studiere, entdecke man, dass Priester und Gläubige in dieselbe Richtung schauten, nach Osten, in der Erwartung des wiederkommenden HERRN. Nach achtzehn Jahrhunderten dieser liturgischen Norm habe man vor 40 Jahren diese Orientierung verloren. Dies sei nach dem Konzil eingeführt wor­den, teilweise um dem Volk zu helfen, die liturgische Handlung zu verstehen, teilweise in Anpassung an die gegenwärtige Kultur. Doch das habe eine Reihe unvorhergesehener und meist negativer Folgen gehabt – einen ernsten Bruch mit der Tradition der Kirche; den Anschein, der Priester und das Volk stünden in einem Gespräch über GOTT und weniger in einem GOTTESdienst, und eine übermäßige Heraushebung der Person des Priesters. (Vgl. kath.net 7.9.09)

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Andersein kein Grund zu Bedauern

Bologna. Giacomo Kardinal Biffi schrieb vor Jahren in seinem Buch „Pinocchio oder die Frage nach GOTT“ (Augsburg 2000) Gedanken, die die Fremdheit des gläubigen Christen in einer anders ausgerichteten Umwelt erklären: „Der Christ wird in der Welt immer fremd und unpassend sein. Er kann nicht vorgeben zu glauben und so einzigartige Dinge zu verkünden wie die im Credo enthaltenen, und dann meinen, ruhig unter den anderen Menschen herumlaufen zu können. Wer seine Gewissheit be­kennt, dass JESUS CHRISTUS, ein vor 2000 Jahren verstor­bener Mensch, heute im wahrsten und buchstäblichsten Sinn des Wortes lebt; wer davon überzeugt ist, dass ein hauch­dünnes Brot der Leib des HERRN in der Eucharistie ist; wer herumgeht und erzählt, dass er durch das Gnadenleben im Herzen die Anwesenheit der geheimnisvollen und leben­spendenden DREIFALTIGKEIT besitzt, darf sich nicht wundern, wenn ihn die anderen dann ein wenig meiden, wie wir es gewöhnlich mit einem ‚Freigeist’ tun. Er steht als ‚Tor um CHRISTI willen’ da, und er darf sich nicht wundern und nicht beklagen, dass er ‚zum Schauspiel geworden (ist) für die Welt, für Engel und Menschen’ (1 Kor 4,9-10). Sein ‚Ghetto’ umfasst das Himmelreich, seine ‚Verschiedenheit’ ist offen für die grenzenlose Weite der unsichtbaren und ewigen Wirklichkeit; seine Isolierung ist Gemeinschaft mit den drei GÖTTlichen Personen. Es ist also angebracht, unsere Tränen nicht für den, der ‚anders’ bleibt, zu vergießen, sondern für den, der sich um jeden Preis mit der Menge vermischen will.“

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Abtreibungspolitiker - Kommunion

Warschau. Die polnischen Bischöfe haben katholische Politiker gewarnt, dass sie ihre Exkommunikation riskierten, wenn sie Abtreibung aktiv unterstützen oder diese explizit akzeptieren. Das geht aus einem 100-seitigen Schreiben mit dem Titel „Der Wahrheit über Ehe und Familie dienen“ hervor, das die Familienkommission der polnischen Bischofskonferenz herausgegeben hat. In Bezug auf katholische Politiker heißt es, es sei „absolut nicht wahr“, dass ein Politiker „gegen sein Ge­wissen handeln muss oder kann“. Andrzej Rebacz, Vor­sitzender der Familienkommission, verwies auf Johannes Paul II., der vor „sehr starken, organisierten Angriffen auf Ehe und Familie“ gewarnt hatte, die den „christlichen Geist“ Europas zerstören könnten. Daran habe auch die Sexualerziehung in den Schule Anteil. Diese Form der Erziehung sei von dem „kommunistischen Ideologen“ György Lukács, einem Ungarn, entwickelt worden, der überzeugt war, dass Promiskuität die beste Methode ist, um die Einrichtung der Ehe und um das Christentum zu bekämpfen. (Vgl. kath.net 9.9.09)

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Sexual„erziehung“

St. Pölten. Am Schutzengelfest sprach Bischof Klaus Küng vor dem „Katholischen Familienverband Österreichs“ davon, dass die Überzeugung von der Existenz und sorgenden Be­gleitung der Engel zum festen Bestandteil des Glaubens und der kirchlichen Lehre gehöre. In seiner Ansprache rief er den Familienverband auf, zur Erziehung zu ermutigen. Wörtlich sagte Küng: „Nicht jede Familie will die Ganztagsschule; nicht jede Familie will eine brutale Sexualaufklärung, die gewis­sermaßen ‚wertfrei’ allen aufgenötigt wird.“ (Vgl. kath.net 7.10.09)

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Die Hand des Staates auf die Kinder

Bad Gandersheim. Beim „Dritten Ökumenischen Bekennt­niskongress“ am 11. Oktober 2009, an dem rund 100 Vertreter verschiedener Konfessionen teilnahmen, rief der Salzburger Weihbischof Andreas Laun zur Wachsamkeit der Christen auf. Die gegenwärtige „Angriffswelle des Bösen“ richte sich vor allem gegen die Schöpfungsordnung GOTTES. Beispiele dafür seien die Homosexuellen-Bewegung und die Ideologie des Gender Mainstreaming. Laun warnte ferner vor einem zu­nehmenden staatlichen Einfluss auf die Kindererziehung, etwa durch Kindergärten und Sexualkundeunterricht. Hier er­liege der Staat der Versuchung der Kompetenzüberschreitung und wolle die Kinder „in die Hand kriegen, um sie nach seinem Bild zu formen“. Im Blick auf die Antidiskriminierungsgesetze sagte der Weihbischof, hier bahne sich möglicherweise „die nächste physische Verfolgung“ an. Allerdings enthalte das Neue Testament die Zusage, dass „die Mächte der Unterwelt“ die Kirche JESU nicht überwältigen könnten. Laun rief die Christen auf, standhaft im Glauben zu bleiben, unaufhörlich zu beten und wachsam zu beobachten, „wo die Kolonnen der Mächte der Unterwelt sich im Angriff befinden“. Als eine „ty­pische Versuchung der Bischöfe“ bezeichnete er das Schwei­gen zu bedrohlichen Entwicklungen. (Vgl. kath.net/idea 13.10.09)

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Zölibat

Würzburg. In einem Interview nahm der Würzburger Bischof Friedhelm Hofmann zum priesterlichen Zölibat Stellung. Hintergrund sind die hohen Wellen, die die Bekanntgabe des Hammelburger Pfarrers Sell ausgelöst hat, der sich - in Fotopose mit Kinderwagen - für ein im September geborenes Kind und dessen Mutter entschied und daraufhin suspendiert wurde. Der Bischof unterstrich, dass der Priester „bei seiner Weihe freiwillig und im vollen Bewusstsein dieses ehelose Leben bejaht“ habe. Dieses Versprechen sei genauso bindend wie das lebenslange Treueversprechen der Eheleute. Das jetzige Verhalten des Priesters lasse sich nicht als Entschei­dung zwischen Pflicht und Liebe bezeichnen, da auch die Ehelosigkeit Liebe sei, Liebe zu GOTT. Vor zwei Jahren habe der Pfarrer dem Bischof in einem Gespräch eine entspre­chende Frage verneint, und er habe ihm vertraut. Der Priester­mangel sei „nicht allein durch den Zölibat bedingt, sondern durch ein Abflauen des Glaubens“. Die evangelische Kirche habe ebenso einen Nachwuchsmangel, obgleich es keinen Zölibat gebe. Eine Abschaffung des Zölibats würde keine Lösung bringen. „Die Ehe ist in der Bevölkerung noch ein Grundgut, ein großer Wert. Aber wie viele Ehen scheitern?“ Man könne nicht aufgrund dessen die Ehe abschaffen. Die Ehelosigkeit der Priester sei „wie ein Stachel im Fleisch dieser Gesellschaft, die so sexualisiert ist“. Hofmann wies Pauschal­verdächtigungen zurück, man dürfe nicht plötzlich alle Priester unter Generalverdacht stellen. Die Diözese versuche, Pries­tern, die ihr Amt aufgeben, Brücken zu bauen und gebe eine Starthilfe für einen beruflichen Neuanfang. Zu den immer wieder verbreiteten Gerüchten, die Kirche würde – von Kirchensteuermitteln – für Kinder von Priestern Alimente zahlen, sagte der Bischof, solche Kassen gebe es nicht. Er wisse nicht, wie solche Märchen entstehen. Wenn ein Priester, der Vater wurde, sich weiter für den Priesterberuf entschieden habe, müsse er selbstverständlich für seine Verpflichtungen für das Kind aufkommen, doch das sei seine Angelegenheit. – Der Würzburger Diözesanrat appellierte bei der Herbstvollversam­mlung an die Bischöfe, „in den Ortskirchen und auch auf Ebene der Weltkirche ernsthaft über die Verknüpfung eines ehelosen Lebens mit der Zulassung zum Priesteramt“ ‚nachzudenken’ [als ob das beim Konzil und anderen Weltbischofsversamm­lungen nicht immer wieder geschehen und pro Zölibat ent­schieden worden wäre!]. Hofmann sicherte den Delegierten zu, darüber in der Deutschen Bischofskonferenz zu sprechen. Er widersprach auch unwahren Behauptungen, die Suspendierung sei aufgrund anonymer Denunziation erfolgt; solche Anzeigen würden vernichtet. Die „Stammtischparole“, bis zu drei Pries­terkinder würden aus Kirchensteuermitteln alimentiert, sofern sie nur verschwiegen blieben, nannte Hofmann „unverschämt und unwahr“. (Vgl. Mainpost 21.10.09, rv 27.10.09)

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Abtreibung im Unterricht abgelehnt

Bogota/Kolumbien. „Die katholischen Schulen können nicht gezwungen werden, Unterrichtsstunden über die Abtreibung zu halten oder darüber zu lehren“, so kommentierte der General­sekretär der kolumbianischen Bischofskonferenz, Mgr. Juan Vicente Córdoba Villota, in einer Stellungnahme zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts. Die kolumbianische Kirche lehne dieses Urteil absolut ab, und diese Auffassung werde von allen Christen und von den Juden geteilt. „Ich bin den christlichen Hirten und den Rabbinern sehr ver­bunden und spreche in diesem Moment in ihrem Namen, um nachdrücklich abzulehnen, dass in den Schulen gelehrt werde, dass die Abtreibung ein Recht sei“. Diese Position sei kein Ungehorsam gegen das Verfassungsgericht, sondern verteidige das Leben und das Recht auf Gewissensfreiheit, die in der Verfassung erklärt würden. – Ein Urteil aus dem Jahr 2006 hatte eine Abtreibung bei Vergewaltigung, Missbildung und Lebensgefahr für die Mutter für zulässig erklärt; im Jahr 2009 hatte das Verfassungsgericht hinzugefügt, die Regierung habe die Pflicht, die Kenntnis der Abtreibung in den Erziehungsein­richtungen zu verbreiten. (Vgl. Fidesdienst 24.10.09)

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Gewissensentscheidung

Rom. Apotheker können nicht gezwungen werden, gegen ihr Gewissen Mittel oder Medikamente herauszugeben, mit denen sie zu einer Abtreibung oder zur Euthanasie beitragen. Auch Apotheker müssen sich in solchen Fällen auf ihr Gewissen berufen können, forderte der Generalsekretär der italienischen Bischofskonferenz, Mariano Crociata, auf einem Apothekerkongress. In Italien gibt es eine Verweigerung aus Gewissens­gründen normalerweise nur beim Wehrdienst und bei der Be­teiligung an einer Abtreibung. (Vgl. rv 23.10.09)

 

[1] In der Instruktion der Kongregation für den GOTTESdienst und die Sakramentenordnung: ‑ Redemptionis sacramentum - über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind“, vom 25. März 2004, heißt es unter Nr. 87. Der Erstkommunion der Kinder muss immer eine sakramentale Beichte und Lossprechung vorausgehen. Außerdem soll die Erstkommunion immer von einem Priester gereicht werden, und zwar nie außerhalb der Messfeier. Von Ausnahmefällen abgesehen, ist es wenig passend, die Erstkommunion bei der Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstag zu spenden. Man soll vielmehr einen anderen Tag wählen, wie etwa den 2. - 6. Sonntag in der Osterzeit oder das Hochfest des Leibes und Blutes Christi oder einen Sonntag im Jahreskreis, denn der Sonntag wird mit Recht als Tag der Eucharistie betrachtet. Zum Empfang der heiligen Eucharistie sollen keine Kinder hinzutreten, «die den Vernunftgebrauch noch nicht erlangt haben» oder nach dem Urteil des Pfarrers «nicht ausreichend darauf vorbereitet sind». Wenn es aber vorkommt, dass ein Kind in einer Aus­nahmesituation bezüglich seines Alters für den Empfang des Sakramentes als reif erachtet wird, soll ihm die Erstkommunion nicht verwehrt werden, wenn es nur hinreichend vorbereitet ist.“ (Anm. FMG)

[2] Achtjährige über Sex und Verhütung „informieren“: „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ (BZgA)

Im Juni 2003 kam von der BZgA – mit den so knappen Steuergeldern bzw. aus den Schulden, die die Bundesregierung macht! – unter dem Titel „Dem Leben auf der Spur“ ein aufwendig aufgemachtes Päckchen (Aufklapp-Karton etc.) mit drei Broschüren „Das kleine Körper-ABC“, „Mona, Lisa und Herr Hahnentritt“ und „Das kleine 9x2. Ein Leporello für Kinder“. Ein Begleitbrief erklärt, dass die Schule diese Broschüren „in den Klassenstufen 4 bis 7“ einsetzen könne, hebt aber mehrfach hervor, dass sie von Kindern schon „vorab begutachtet“ worden seien und „sowohl von den 8-Jährigen als auch von den 12-Jährigen gerne gelesen wurden“, besonders von „Mädchen im Grundschulalter“.   -   In der Tat ist uns ein Beispiel bekannt, wo bei einem Elternabend für die 4. Klasse diese Päckchen der BZgA von der Lehrkraft verteilt wurden, und für nicht anwesende Eltern bekamen deren Kinder die Päckchen noch mit heim. (Die betreffende Klassenlehrerin gibt auch katholischen Religionsunterricht!)

Und was wird in diesen verlockend und spannend gestalteten kleinen Broschüren vermittelt? Wir bitten um Entschuldigung, wenn wir mit den folgenden Zitaten aufzeigen, was im Namen unseres Staates – unter völliger Missachtung der „Phase der Unschuld“ [Dokument des Pp. Rates f. d. Familie], schamzerstörend und verführend – hier Grundschulkindern nahegebracht wird. Neben comic-artigen, aber durchaus realistischen (und darum aufreizenden) Zeichnungen etwa des männlichen Geschlechtsteils mit Kondom oder von zwei nackten Personen beim Geschlechtsverkehr wird – schon Achtjährigen! – vermittelt: dass es normal ist, wenn ein Kind keinen Vater hat bzw. dieser „woanders eine neue Familie“ hat (Mona, Lisa, Hahnentritt [MLH] Seite 10), dass der Mensch sich vom Urknall her aus dem Affen entwickelt hat (MLH 18f.), wie der Geschlechtsverkehr verläuft (MLH 43-47), dass „viele Männer und Frauen Sex miteinander (haben), auch wenn sie noch kein Kind bekommen wollen“ und wie sie verhüten können: „Gerade für Jugendliche ist es besonders wichtig, sich ein Verhütungsmittel auszusuchen, das besonders sicher ist“ (MLH 73f). Mehrfach wird zu sexuellen Kontakten verlockt, weil dies „schön ist und Lust macht“ (MLH 74, 85, 88: Körper-ABC 6f. [bezüglich des Gesäßes!], 12, 18, 24, 39, 44, 50, 52, 53, 66). Auch in der Broschüre „Körper-ABC“ wird mehrfach die Verhütung behandelt (13, 15: hier wird verschwiegen, dass das Diaphragma einen schon entstandenen Menschen im Frühstadium an der Einnistung hindert; 27: „wenn du ein verschreibungspflichtiges Verhütungsmittel oder Informationen für Verhütung brauchst“ [an schon 8-Jährige gerichtet!]; 48: „Natürliche Verhütungsmethoden“ [!!] sind „für junge Mädchen noch nicht geeignet“; 55f.:Pille „sehr sicher“, Pille danach „verhindert eine Schwangerschaft“ [mit Ignorierung, dass hier ein empfangener Mensch getötet werden kann!], 73). Im „Körper-ABC“ wird Homosexualität als „etwas ganz Normales“ hingestellt (42: „Lesbisch sein... dass eine Frau eine andere Frau liebt und mit ihr Sex hat. Das ist für manche Menschen ungewohnt, aber es ist etwas ganz Normales“; 66: „Es ist ganz normal, schwul zu sein“) und für Selbstbefriedigung geworben (66f.: „Um sich selbst schöne Gefühle und auch mal einen Orgasmus zu machen, braucht es manchmal nur einen Menschen: sich selbst... Und es ist weder ungesund noch schädlich, sondern ganz o. k.)   -   Unsere Kinder sind offensichtlich vollkommen der Sexualisierung ausgeliefert, die keine Scham kennt, für die Lust alles ist, und die darum die Verhütung in den Mittelpunkt stellt. Schon Kinder von 8 oder 10 Jahren werden auf Verhütung und Lustgewinn – auf welche Weise auch immer – hingetrimmt!

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