Erfahrungen mit der Schulsexual„erziehung“

  

Aus: FMG-INFORMATION 120, Dezember 2017

 

Auf der letzten Seite dieser FMG-INFORMATION* werden einige Aussagen der Erklärung „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“ des von Papst Johannes Paul II. eingerichteten „Päpstlichen Rates für die Familie“ (8.12.1995) in Erinnerung gerufen.                                                (* hier am Ende eingefügt!)

Sie legt – in Übereinstimmung mit der Erziehungsenzyklika „Divini illius magistri“ von Papst Pius XI. und anderen Aussagen des kirchlichen Lehramtes – Leitlinien zur Geschlechtserziehung der Kinder und Jugendlichen vor: Die wesentlichen Aussagen:

n Die Geschlechtlichkeit ist eine von GOTT gegebene Anlage zur Weitergabe des Lebens und zum Ausdruck der liebenden Einheit der Eheleute. Infolge der erbsündlichen Belastung des Menschen muss sie mit Hilfe der Gnade und durch eigenes Mühen (Selbstbeherrschung) geordnet sein.

n Geschlechtserziehung im christlichen Sinn muss Erziehung zur Keuschheit sein. Dazu gehören Schamhaf­tigkeit und Opferbereitschaft. Sie muss also vor allem eine Haltungserziehung sein (ohne unnötige sexuelle Details).

n Sie muss ganz individuell geschehen, der einzigartigen Person des Kindes entsprechend, unter strikter Be­achtung der Latenzphase in der Kindheit (bis zur Pubertät) als „Raum der Unschuld“.

n Darum: Geschlechtserziehung ist Aufgabe und Recht der Familie; die Eltern sind allein maßgebend, denn das Elternrecht hat nach der Schöpfungsordnung Vorrang.

n Wo - z. B. in der Schule - gegen das grundlegende Recht des Kindes, in Keuschheit erzogen zu werden, ver­stoßen wird, ist sein Recht, einem solchen Unterricht fernzubleiben, ohne Diskriminierung zu respektieren.

Die folgende Dokumentation zeigt den oft schweren Kampf einzelner Eltern, ihre Kinder vor einer schulischen Sexual„erziehung“ (SE) zu bewahren, die ihrer christlichen Gewissensüberzeugung widerspricht.

 

1. „… wo wir heute stehen!“

Baden-Württemberg, 6. Klasse, kirchliche Realschule

Beim Elternabend wurde die SchulSE thematisiert (die dreimal in der Woche bis zu vier Wochen lang im Fach Biologie durchgeführt wird, inclusive Verhütung) und insbesondere das zusätzliche MFM-Projekt „Mädchen-Frauen-Meine Tage“ vorgestellt (vgl. FMG-Information 116, S. 6f). Dabei werden die Mädchen durch eine von auswärts kommende Referentin – von der Diözese gefördert! – in einem sechsstündigen Workshop in kollektivem Unterricht intensiv und detailliert zur Beschäftigung mit den weiblichen und männlichen Geschlechtsorganen und den körperlichen Vorgängen angeleitet, u. a. anhand einer „Plüschriesenvagina“ (wie eine Mutter uns schilderte). Die uns berichtende Mutter war entsetzt, dass sie mit ihren Einwänden dagegen bei den Miteltern keine Unterstützung fand, und war ganz niedergeschlagen: „Ich hab nun gesehen, wo wir heute stehen!“. Da die Eltern auch bei der Schule keine Bereitschaft fanden, das Projekt fallenzulassen, sahen sie sich gezwungen, ihr Kind von dieser Schule zu nehmen und zu einer Privatschule zu wechseln. – Die Mutter sah sich bestärkt durch die Beurteilung der SchulSE durch den bedeutenden Philosophen Dietrich von Hildebrand, der sie schon bei ihrer Einführung vor einigen Jahrzehnten durchschaut hatte (vgl.  www.freundeskreis-maria-goretti.de, Menüpunkt: Sexualerziehung, dort: Wichtige Texte zur SE).

 

Dietrich von Hildebrand

Kritik auch an der bloß „biologischen“ Aufklärung

„Ein anderes grauenvolles totalitäres Vorgehen aber ist auch die Einführung der Sexualerziehung in die Schulen. Hierbei wird das Recht der Eltern in der Er­ziehung ihrer Kinder mit Füßen getreten - und das ist ein unerhörter totalitärer Eingriff. Aber noch viel schmählicher ist der Eingriff in die Seele des Kindes, dem man ein Gebiet, das zur spezifischen Intimsphäre des menschlichen Lebens gehört, in einer neutralisierten Form in der Öffentlichkeit der Klasse darbietet. Eine Sphäre, die für jeden sein Geheimnis darstellt, zu deren Wesen es gehört, dass man sie nicht objektivieren und wie andere Gebiete: Sprachen, Naturwissenschaften, Mathematik lehren kann. Jeder einzelne Mensch hat diese Sphäre in seiner besonderen Weise zu entdecken. Es muss ein gewisser Schleier über dieser Sphäre gebreitet bleiben, bevor das Kind die Reife erreicht, verstehen zu können, dass diese Sphäre in besonderer Weise der ehelichen Liebe zugeordnet ist, der einzigartigen gegenseitigen Selbstschenkung. Die ‚wissenschaftliche‘ Belehrung, die schon Kindern vom sechsten Jahr erteilt wird und die sexuelle Sphäre selbst als eine rein biologische Angelegenheit und in einer nüchternen Weise behandelt, verfälscht diese Sphäre und das richtige Verhältnis zu ihr.

Der Schaden ist nicht nur groß vom moralischen Standpunkt aus, sondern auch verhängnisvoll vom rein menschlichen. Diese Neutralisierung des sexuellen Gebietes, die schon in der Publizität des Schulzimmers liegt – und erst recht dadurch, dass es als ein Lehrstoff behandelt wird – ist eine Entmenschlichung, ein unerhörter totalitärer Eingriff des Staates.

Eine der bedauerlichsten Folgen dieser Entmenschlichung ist auch das Ersterben des Schamgefühls… Die wahre echte Scham dem sexuellen Gebiet gegenüber, die auch die Heiden kannten..., ist ein klassi­scher menschlicher Zug, eine adäquate Antwort auf die geheimnisvolle Intimität dieses Gebietes. Ein Blick auf die heutige Zeit genügt, um die unerhörte Schamlosigkeit in Film, Theater, Fernsehen, Presse, Annoncen der pornographischen Literatur… zu konstatieren…“

Dietrich von Hildebrand (1889-1977),

„Der verwüstete Weinberg“, Regensburg 1973, S.40f.

 

2. Eine andere Reaktion der Miteltern!

Baden-Württemberg, 4. Klasse, Grundschule

Die berichtende Mutter wies von sich aus beim Eltern­abend zur bevorstehenden SE auf die Dissensregelung hin, die eine Befreiung ermögliche. Es kam kein Widerstand von der Lehrkraft oder von anderen Eltern, im Gegenteil: die Elternbeirätin bedankte sich für diesen Beitrag. Dann wurde geklärt, dass nach vorheriger Absprache mit der Lehrkraft das Kind während dieses Unterrichts in eine andere Klasse käme. (Für ein Kind der gleichen Familie in der 7. Klasse versprach der Biologielehrer rechtzeitige Information der Mutter; man werde dann eine Lösung suchen.)

 

Die sog. Dissensregelung in Baden-Württemberg

„Die Familien- und Geschlechtserziehung ist verpflichtender Unterrichtsinhalt in der Grundschule. Ihre Inhalte sind aus anthropologischer Sicht so formuliert, dass es in der Regel zu keinem Dissens zwischen Elternrecht und Auftrag der Schule kommen wird. Sollte sich jedoch aus religiösen Gründen ein Dissens zwischen Elternhaus und Schule ergeben, muss ein klärendes Gespräch zwischen den betroffenen Eltern, dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin und der Schulleitung geführt werden. Kommt es in einem Gespräch nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, so ist ein Fernbleiben einzelner Kinder von den Unterrichtsstunden bzw. Unterrichtssequenzen, in denen Inhalte der Geschlechtserziehung behandelt werden, seitens der Schule nicht zu ahnden. Mit Blick auf eine eventuell große Diskrepanz zwischen den Auffassungen des Elternhauses und der Schule ist in der Begegnung Elternhaus/Schule eine für das Kind pädagogisch sinnvolle Entscheidung anzustreben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Grundschule nicht die Aufgabe hat, Kinder mit Inhalten zu konfrontieren, die erst in den weiterführenden Schularten in den Klassen 5, 7 und 9 bzw. 10 behandelt werden.

Wolfgang Riefler, Referent in der Schulabteilung des Ministeriums für Kultus und Sport.“ (Quelle: „Schulintern“ Nr.7/1995, Hrsg.: Kultusministerium Baden-Württemberg)

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Herr Riefler auf Anfrage bestätigt hat, dass diese „Dissensregelung“ auch für höhere Klassen und andere Schularten gültig ist (vgl. FMG-INFORMATION 74 S. 4).

 

3. „Mama, Kinder können auch schon Sex machen!“

Thüringen, Grundschule

In einem thüringischen Ort waren Mitarbeiter der Abtreibungsorganisation „Pro Familia“ in allen 4. Klassen tätig; kurz darauf kamen sie - ohne die Eltern zu informieren - auch in eine 3. Klasse. Nach uns zugegangenen Informationen kam darauf ein gerade neun Jahre alt gewordenes Mädchen mit folgenden Sätzen nach Hause – wir entschuldigen uns für die Ausdrucksweise: „Ein Kind kam mit zwei Geschlechtern auf die Welt, konnte sich entscheiden, ob es ein Junge oder Mädchen sein wollte, hat durch eine Tablette den Penis bekommen. Später hatte seine Freundin Krebs und konnte kein Kind bekommen. Sie wünschten sich so sehr ein Kind, dass sich der Mann eine befruchtete Eizelle in den Bauch machen ließ. Das Baby kam mit einem großen Schnitt aus dem Bauch heraus. – Mama, Kinder können auch schon Sex machen, sie brauchen nur eine Tablette zu nehmen. Kann ich in der Pubertät entscheiden, ob ich ein Junge oder ein Mädchen sein will?“ Hier zeigt sich das Resultat einer unqualifizierten „Information“ in der Schule, die Kinder verwirrt und manipuliert. Ein gleichaltriges Kind einer anderen Schule sagte nach dem Pro-Familia-Unterricht: „Ich will nie ein Kind, will nie heiraten, nie das nochmal hören, was wir in der Schule hatten.“

Übrigens wird von angehenden Lehrern erzählt, sie würden im Studium angehalten, Eltern nicht zu informieren, wenn Pro Familia eingeladen werde, sonst ständen sie vor leeren Klassen.

 

4. Katholisch?

Berlin, katholisches Gymnasium

Eltern informierten uns, dass im sog. „Aufklärungsunterricht“ unter anderem ein großer Bogen mit Darstellung der einzelnen Verhütungsmethoden und ihrer „Sicherheit“ verwendet wurde. Die Eltern schrieben daraufhin an die Lehrkraft (ohne eine Antwort zu erhalten), dass ihnen „eine Einseitigkeit und Unvollständigkeit“ aufgefallen sei, „die vom Herausgeber sicher nicht ungewollt ist und mit der wir überhaupt nicht einverstanden sind“, weil z. B. die schweren Nebenwirkungen der „Pille“ und besonders deren möglicherweise frühabtreibende Wirkung über­haupt nicht erwähnt sind. „Warum weder die Nebenwirkungen noch die Tatsache, dass entstandenes menschliches Leben getötet wird, erwähnt werden und eine derartige Einseitigkeit in der Beurteilung der Verhütungsmethoden vorherrscht, wurde mir klar, als mein Blick auf die kleingedruckte Quelle des Bogens fiel: Pro Familia. Sicherlich ist Ihnen nicht bekannt, was sich hinter Pro Familia verbirgt, die ein Zweig einer international tätigen Abtreibungsorganisation ist und die schon durch den Zynismus ihrer Namensgebung (‚Für‘ die Familie) wie durch ihre Selbstdarstellung die Öffentlichkeit blendet und bei ihren lebensverachtenden Aktivitäten zu täuschen versucht…“

 

5. Erzbistum Berlin in Kritik

Im Oktober 2017 kam deutliche Kritik auf, ausgedrückt durch eine Online-Petition, weil auf der von der Erzdiözese Berlin betriebenen Webseite katholisches-netzwerk-kinderschutz.de eine Broschüre über „Sexualpädagogik“ zu lesen war, die „Praxistipps für den Einsatz von Methoden in der sexualpädagogischen Arbeit mit Jugendgruppen“ enthält einschließlich des „Tipps“ für eine ungewollt schwanger gewordene Fünfzehnjährige, „Milena“: „Was kann sie tun? Antwort Situation 6: Auch Mädchen unter 18 Jahren haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine ungewollte Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen straffrei abbrechen zu können… Wenn Milena sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, hat sie das Recht auf umfassende Beratung, angemessene ärztliche Versorgung und respektvolle Behandlung.“ - Das Dokument entstand bei einer Fachtagung für katholische Sexualpädagogen im Februar 2016 und ist mit einem persönlichen Grußwort von Erzbischof Heiner Koch versehen, u.a.: „Wir müssen die Unterschiedlichkeit von Vorstellungen über Sexualität in unserer Gesellschaft zur Kenntnis nehmen. In der Begleitung junger Menschen müssen wir aber auch in der Lage sein, profiliert zu begründen, dass der christliche Glaube und sein Menschenbild zur Selbstverwirklichung, zu wahrer Beziehung und Intimität freimachen können. Eine Kirche, die den Menschen heutzutage versucht, ihre Meinung aufzuzwingen, ist verrückt. Wir müssen die Unterschiedlichkeit von Vorstellungen über Sexualität in unserer Gesellschaft zur Kenntnis nehmen. Es ist unser Auftrag, jungen Menschen dem Suchen und Fragen nach der eigenen Persönlichkeit und Körperlichkeit Ausdruck zu geben und ihnen dabei zur Seite zu stehen. Hierzu wünsche ich Ihnen gutes Gelingen, wertvolle Impulse und GOTTES Segen!“

Ist es schon recht fragwürdig, die Verkündigung der Gebote GOTTES, wie es Aufgabe der Kirche wäre, als „Aufzwingen ihrer Meinung“ zu diffamieren und zu bagatellisieren, so muss überhaupt das Fehlen einer klaren Darstellung der Lehre der Kirche und der Fakten zu Homosexualität, Ehe, vorehelichem Verhalten, Abtreibung und ihren Folgen, gesundheitliche Risiken und frühabtreibender Wirkung der „Pille“ bemängelt werden. Die Darlegung der rechtlichen Situation in den „Praxistipps“ beinhaltet übrigens auch Sex Minderjähriger, ärztliche Schweigepflicht bei Verschreibung von Verhütungsmitteln an Minderjährige usw. – auch das steht unkommentiert da. Dass insbesondere die Darlegung der rechtlichen Situation zur Abtreibung des Falls einer Fünfzehnjährigen unkommentiert als Empfehlung der Abtreibung verstanden werden muss und die berechtigte Kritik erzeugte, führte zu einer Stellungnahme des Pressesprechers des Ordinariats Berlin, in der es heißt, es sei „nachvollziehbar, dass die von Ihnen zitierten ‚Praxistipps‘ missverständlich sind und falsche Schlüsse nahelegen…“ Doch „bei der Fachtagung selbst… als auch generell im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit“ würden Rechtsfragen nie isoliert, „sondern immer auf der Grundlage christlicher Wertvorstellungen diskutiert“, wo „die Frage nach dem Schutz des Lebens von Anfang an nicht zur Disposition“ stehe [steht „die Frage“ oder der Lebensschutz nicht zur Disposition?]. Das Papier sei „von den Verfassern präzisiert und entsprechend ergänzt“ worden. Diese Ergänzung lautet, dass niemand das Mädchen zu einem ‚Abbruch der Schwangerschaft‘ (!) zwingen dürfe und dass – weil es „schwierig“ sei, „die rechtliche Aufklärung völlig losgelöst von moralischen Fragen zu führen“, es sich „gerade im kirchlichen Kontext“ anbiete, das Lebensschutz-Thema „in der weiteren pädagogischen Arbeit zu thematisieren“. [Es „bietet sich an“, besonders wichtig oder notwendig scheint es aber nicht!?] - Die Initiatoren der Petition an das Erzbistum bewerten dies zu Recht als „nur halbherzige Beschwichtigungsversuche…, nicht aber als echtes Bekenntnis zu einer Kultur des Lebens“.

(Vgl. PatriotPetition.org 31.10., 2.11.17, kath.net 2.11.20, DT 4.11.17.)

 

6. „Große Freiheit – liebe.lust.leben“

Die steuerfinanzierte „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ (BZgA) schickt seit 2015 eine neue „Erlebnis-Ausstellung“ auf Deutschlandtour. Vorwand der „frechen und bunten“ Sexualisierungsveranstaltung („die schönste Nebensache der Welt“) ist die Prävention vor Geschlechtskrankheiten (STI – sexuell übertragbare Infektionen). Im März 2015 hatte laut Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit die Parlamentari­sche Staatssekretärin Ingrid Fischbach erklärt, die Ausstellung vermittle „Wissen auf unterhaltsame und lockere Art“, und die BZgA-Leiterin Thaiss betonte, wer über STI aufklären wolle, müsse „offen und unverkrampft unterschiedliche Liebes- und Lebensstile thematisieren“. Die Ausstellung soll zeigen, wie man sich vor STI schützen „und trotzdem Spass an der Sexualität haben kann“, mittels sechs bunten Seecontainern und einem aufblasbaren Zelt und z. B. mit einer „Kondomschule“. „Für Schulklassen werden Führungen angeboten“. An den einzelnen Orten unterstützen „Fachstellen“ das Ausstellungsteam, darunter Diakonisches Werk, Caritas, Aidshilfe, Pro Familia, Donum Vitae. Orte der Ausstellung 2015 waren laut Internetangaben Bonn, Trier, Göppingen, Zwickau, Gera, Rostock, Bremen und Braunschweig; danach gehörte u.a. Thüringen dazu; und – als 8. Station dieses Jahr - im Oktober 2017 Würzburg (mit Unterstützung z.B. von Landratsamt, Aids-Beratung Unterfranken der Caritas, Diakonie Würzburg, Kath. Bera­tungsstelle für Schwangerschaftsfragen im SkF, Pro Familia). Die Internetseite der „Mainpost“ warb dafür und beschrieb z. B. eine fiktive Person „Carolin“, die als Studentin in Würzburg eine Beziehung zu ihrer Freundin genieße und dann sich zu einem Studenten hingezogen fühle. Schulklassen und Gruppen sollten sich frühzeitig anmelden… Es wird auch angegeben, dass seit Mai 2016 die BZgA ihre Präventionsmaßnahmen zu HIV und STI unter der neuen Dachmarke „Liebesleben“ bündle. Laut Bayer. Rundfunk wende sich die Ausstellung „vor allem an jüngere Menschen ab 14 Jahren“. – In Weimar wurden 60 Schulklassen durch die Ausstellung geführt; nach einer Aussage erfuhren die Kinder dort: „Wenn ihr meint, ihr habt euch angesteckt, braucht ihr nur in die Uniklinik zu fahren. Dort lasst ihr euch eine Chemotherapie verpassen, dann sind die Aids-Viren minimiert. Ihr könnt auch mit Aids ein sexerfülltes Leben haben.“

 

7. „Schlau NRW“

CitizenGO hat im November 2017 zu einer Internet-Petition aufgerufen, die sich dagegen wendet, dass Kindern im Rahmen der Schulpflicht dem Einfluss von Lobbygruppen ausgesetzt werden. Konkret geht es dabei um den Verein „Schwules Netzwerk NRW e. V.“, der mit dem Projekt „Schlau NRW“ bereits in 20 NRW-Städten, von Aachen durch das Ruhrgebiet bis nach Ostwestfalen, auf Minderjährige offiziell Einfluss nehmen darf. „Schlau NRW“ schickt „… lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Teamer_innen“ mit Workshops in Schulen, Vereine und andere Jugendeinrichtungen. – Die Petition richtet sich an die NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP); das Land wird seit Juni 2017 von einer CDU-FDP-Koalition unter Armin Laschet (CDU) regiert.

 

8. Wahrer „Sexismus-Skandal“: Kinder-Sexualisierung

Mathias von Gersdorff von der Aktion „Kinder in Gefahr“ setzt sich in hervorragender Weise gegen die Gender-Lehrpläne in den verschiedenen Bundesländern ein. In „kultur-und-medien-online“ (28.10.2017) nimmt er die aktuelle Thematisierung von Sexismus- und Missbrauchsvorfällen in der Filmindustrie von Hollywood zum Anlass zu fragen, warum die „linken oder feministisch Empörten“ sich nicht aufregen, dass Kinder in jeder Tankstelle, im Fernsehen, im Internet Erotikdarstellungen ausgesetzt werden. Mit dem Zitat „Lustvolle Entdeckung des eigenen Körpers und der eigenen Genitalien, Zärt­lichkeit und körperliche Nähe“ als Themenbereich für die Klassen 5 bis 7 aus den „Richtlinien zur Sexualerziehung für die Schulen des Saarlandes prangert von Gersdorff an, dass die öffentliche Sexismus-Debatte verlogen ist, weil sie die wichtigsten Opfer der Sexualisierung in der Öffentlichkeit, die Kinder, ignoriert, ebenso „die übergriffigen und gender-gesättigten Sexualkunde-Lehrpläne“ für die Schulen Deutschlands. – Die CDU Niedersachsens etwa hat z.B. beim Abschluss einer rot-schwarzen Koalition mit der SPD die noch vor ein paar Jahren zu Recht attackierte Lerneinheit „Sexuelle Vielfalt“ geschluckt (aktion-kig.org 17.11.2017). 

  


*Nach wie vor aktuelle und gültige Aussagen

aus der Erklärung des „Päpstlichen Rates für die Familie“ (8.12.1995) „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“

 

Die wahre Liebe setzt die Keuschheit voraus, weil das Wachsen der hingebenden Liebe die Zügelung der Leidenschaften und Gefühle voraussetzt. „Niemand kann etwas geben, was er nicht besitzt: wenn der Mensch nicht Herr seiner selbst ist, dann gehört er nicht sich selbst und kann sich mithin auch nicht verschenken“ (16).

 

Keuschheit wird daher keineswegs negativ als Unter­drückung und Verlust gesehen, wie das landläufige Vorurteil die Keuschheit missversteht, sondern positiv als Befreiung: „Die Keuschheit ist jene geistige Kraft, die die Liebe gegen die Gefahren von Egoismus und Aggressivität zu schützen und zu ihrer vollen Entfaltung zu führen versteht“ (4, vgl. 16). „Die Keuschheit ist das frohe Bekenntnis dessen, der die Selbsthingabe frei von jeder Knechtschaft des Egoismus zu leben vermag“ (17).

 

Keuschheit und Selbstbeherrschung gehören darum zu­sammen. „Jeder weiß aus Erfahrung, dass die Keuschheit es erforderlich macht, gewisse sündhafte Gedanken, Worte und Werke von sich zu weisen.“ „Diese Selbstbeherrschung besteht darin, dass man entweder die Gelegenheiten meidet, die zur Sünde herausfordern und verleiten, oder dass man die triebhaften Regungen der eigenen Natur zu beherrschen vermag“ (18).

 

Die Keuschheit muss also bewahrt oder errungen werden, und sei es im harten, ja heroischen Kampf - nach außen, wenn man in einem Umfeld lebt, in dem „die Keuschheit beleidigt und beschimpft wird“, aber überhaupt, für jeden, denn „jeder wird einmal in irgendeiner Weise für kurze oder längere Zeit in eine Situation geraten, in der heroische Akte der Tugend unumgänglich sind“. Aber es wird ermutigt: „Mit der Gnade GOTTES können alle keusch leben, auch wenn sie sich in einer dafür wenig günstigen Lage befinden“ (19).

Darum ist Erziehung zur Keuschheit notwendig. Diese christliche Geschlechtserziehung soll bewirken,

a) „in der Familie ein positives Klima der Liebe, der Tugend und der Ehrfurcht zu bewahren“,

b) „den Kindern schrittweise den Wert der Geschlechtskraft und der Keuschheit begreiflich zu machen“ - durch Unterweisung, Vorbild und Gebet,

c) den jungen Menschen „zu helfen, ihre eigene Berufung zur Ehe oder zur GOTTgeweihten Jungfräulichkeit zu entdecken“ (22).

 

Als Grundlage der Frage, wer die geschlechtliche Erziehung als Erziehung zur Keuschheit wie durchführen soll und darf, wird sehr nachdrücklich die kirchliche Lehre zum Elternrecht bekräftigt: --- Erziehung überhaupt ist zuerst und hauptsächlich Aufgabe der Eltern, die „grundlegend zuständig“ sind, einfach deshalb, „weil sie Eltern sind“ (23)! Sie haben dazu einen besonderen Gnadenbeistand (37, 38); eine ähnliche Standesgnade gilt Alleinerziehenden oder Adoptiveltern usw. Das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung sind „unabgeleitet, ursprünglich, unersetzlich und unveräußerlich“ (41). (D.h.: Kein Staat, kein Lehrer und keine Elternversammlung darf den einzelnen Eltern ihr Recht streitig machen oder sich als gleichberechtigt daneben stellen!)

 

Die Eltern werden ermahnt und ermutigt, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen (ihren Kindern eine „angemessene Erziehung zur Keuschheit zuteilwerden zu lassen“ (44), auch einem Staat und einer Schule gegenüber, die dazu neigen, insbesondere dieses Gebiet des geschlechtlichen Unterrichtes an sich zu reißen: „Die Eltern würden sich schuldig machen, wenn sie es zuließen, dass ihre Kinder außerhalb ihres Zuhauses eine unsittliche oder unangemessene Erziehung erhalten“ (44).


                                        

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