Erfahrungen mit der Schulsexual„erziehung“

  

Aus: FMG-INFORMATION 118, Mai 2017

 

  

Den Erziehern wird im Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“ (8.12.1995) ans Herz gelegt, „das Recht des Kindes, sich von jeglicher Form außerfamiliären sexualkundlichen Unterrichts fernzuhalten, zu respektieren“ (Nr. 120).

„Diese der Familie vorbehaltene Aufgabe [ihre Kinder mit den Geheimnissen des menschlichen Lebens vertraut zu machen] beinhaltet für die Eltern das Recht, dass ihre Kinder nicht verpflichtet werden können, in der Schule Unterrichtsstunden zu diesem Thema beizuwohnen, wenn sie mit ihren eigenen religiösen und moralischen Überzeugungen nicht übereinstimmen.“ (Nr. 64)

„Es wird den Eltern empfohlen, mit Aufmerksamkeit jede Form der sexuellen Information zu verfolgen, die ihren Kindern außerhalb von zu Hause erteilt wird, und sie davon fernzuhalten, wenn diese ihren eigenen Grundsätzen nicht entspricht. Diese Entscheidung der Eltern darf jedoch kein Anlass zur Zurücksetzung der Kinder sein.“ (Nr. 117)

 

1. Wachsame Eltern

Baden-Württemberg, 11. Klasse, kath. Gymnasium

Eine Schülerin wählte aus dem Unterrichtsangebot den vierstündigen Kurs „Kunst“; da sich aus ihrer Klasse zu wenige Schüler dafür meldeten, wurden die Teilnehmenden einem entsprechenden Kurs einer öffentlichen Schule zugeteilt. Der betreffende Lehrer behandelte intensiv sexuelle Inhalte, z. B. wie man das männliche Geschlechtsorgan malen muss (illustriert mit Bildern aus dem Internet); wie eine lesbische Künstlerin Nacktbilder gemalt hat, usw. Die Mutter äußerte deswegen beim Rektor ihrer Tochter ihre Empörung; seine Reaktion war, er wolle sich um die Angelegenheit kümmern. – Elternkritik löste auch aus, dass in Ersatzstunden (für verhinderte Lehrkräfte) den Jugendlichen Filme gezeigt wurden wie z. B. „Komasaufen“ (ein Fernsehfilm, der vom Alkoholmissbrauch abschrecken will, aber auch sexuelle Passagen hat). Als Eltern darüber in Richtung Ordinariat aktiv wurden und mit dem Wechsel zu einer evangelikalen protestantischen Schule drohten, schien sich die Situation an der Schule doch zu verbessern.

 

2. Eltern berufen sich auf „Verhaltenskodex“ der Diözesen gegen sexuellen Missbrauch

In der FMG-Information 113, S. 12, berichteten wir von der „Diözesanen Verpflichtungserklärung zur Prävention“. Diese Verpflichtung, die so oder ähnlich alle kirchlichen Mitarbeiter deutscher Diözesen und ihrer Einrichtungen unterschreiben müssen, zielt auf den Schutz vor sexueller Gewalt. Ein Vater, der seine Kinder in einer katholischen Schule hat, ist überzeugt, dass die hier gebrauchten Formulierungen Argumente liefern für ihre Befreiung von der SchulSE. Wir empfehlen daher anderen Eltern auch, sich auf diese – von allen kirchlichen Mitarbeitern verpflichtend unterschriebenen - Aussagen zu berufen.

Im „Verhaltenskodex“ der Erzdiözese Freiburg heißt es z. B. (bei anderen Diözesen ähnlich):

(4) „Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen… Dies gilt auch für den Umgang mit Bildern und Medien, insbesondere bei der Nutzung von mobilen Endgeräten und Internet.“

Schon vorher heißt es: (2) „Ich unterstütze ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Hilfe… Ich achte ihre Rechte und ihre Würde.“ und: (4) „Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.“

(Vgl. www ebfr.de/html/content/materialien_zum_download.html,

Anlage 2 final - Verhaltenskodex Allgemeiner Teil.pdf,

Anlage 3 final - Erklärung zum grenzachtenden Umgang-farbig.pdf)

 

Die sog. Dissensregelung in Baden-Württemberg

„Die Familien- und Geschlechtserziehung ist verpflichtender Unterrichtsinhalt in der Grundschule. Ihre Inhalte sind aus anthropologischer Sicht so formuliert, dass es in der Regel zu keinem Dissens zwischen Elternrecht und Auftrag der Schule kommen wird. Sollte sich jedoch aus religiösen Gründen ein Dissens zwischen Elternhaus und Schule ergeben, muss ein klärendes Gespräch zwischen den betroffenen Eltern, dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin und der Schulleitung geführt werden. Kommt es in einem Gespräch nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, so ist ein Fernbleiben einzelner Kinder von den Unterrichtsstunden bzw. Unterrichtssequenzen, in denen Inhalte der Geschlechtserziehung behandelt werden, seitens der Schule nicht zu ahnden. Mit Blick auf eine eventuell große Diskrepanz zwischen den Auffassungen des Elternhauses und der Schule ist in der Begegnung Elternhaus/Schule eine für das Kind pädagogisch sinnvolle Entscheidung anzustreben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Grundschule nicht die Aufgabe hat, Kinder mit Inhalten zu konfrontieren, die erst in den weiterführenden Schularten in den Klassen 5, 7 und 9 bzw. 10 behandelt werden.

Wolfgang Riefler, Referent in der Schulabteilung des Ministeriums für Kultus und Sport.“ (Quelle: „Schulintern“ Nr.7/1995, Hrsg.: Kultusministerium Baden-Württemberg)

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Herr Riefler auf Anfrage bestätigt hat, dass diese „Dissensregelung“ auch für höhere Klassen und andere Schularten gültig ist (vgl. FMG-INFORMATION 74 S. 4).

 

3. Erfolg eines längeren Ringens

In diesem Fall wollen wir vermeiden, Bundesland und Schulart anzudeuten. Die Schilderung soll aber Eltern ermutigen, nicht aufzugeben, wenn ein Nein zu einer Befreiung zunächst definitiv zu sein scheint.

Die Eltern hatten bei anderen Kindern in der Vergangenheit schon eine Befreiung von der SchulSE erreicht. Nun beriefen sich Schulleitung und höhere Behörde bei einem Geschwister auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes von 2008 und 2013.

Die sachlichen Darlegungen der Eltern, ihr Hinweis auf das Dokument des Päpstl. Rates für die Familie „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“ von 1995 (in der Verlautbarungsreihe der DBK Nr. 127) und das Gebet der Eltern und ihrer Kinder haben die Schulleitung letztlich doch bewogen, den Eltern entgegenzukommen und das betroffene Kind während der SE in einem anderen Raum mit Aufgaben zu beschäftigen. Das Kind selber sagte, es wolle entsprechende Informationen nur im Kreis der Familie bekommen.

 

4. Beschwerde an Bayerns Kultusminister Spaenle

Bayern, 4. Klasse, Grundschule

Aus dem Brief eines Vaters an den bayerischen Kultusminister: „Meine Tochter… musste am SchulSE Unterricht teilnehmen. Ich möchte mich ausdrücklich beschweren über die Art und Weise und die Inhalte mit denen diese ‚Erziehung‘ durchgeführt wird. Natürlich hat die Schule einen Informationsabend mit den Eltern organisiert. Der Moderator, ein Beamter der lokalen zuständigen Stelle, hat lang und sehr rhetorisch über die Wunder der Aufklärung, die Freude und das Glück der aufgeklärten Sexualität gesprochen und gleichzeitig mehrere Lügen verbreitet wie ‚ca. 10% der Bevölkerung wüssten nicht, welche sexuelle Orientierung sie haben‘, und natürlich müsste dies respektiert werden. Kuscheln ist gut. Die Kinder müssen eingeladen werden, ihre Sexualität zu entdecken. Alles ist sexuell, Kuscheln, alles was gut ist, hat mit Sexualität zu tun. Wie bitte?

Es ist klar, dass solches Personal entsprechend ‚fortgebildet‘, besser gesagt indoktriniert wird. Das Wort Verantwortung kam nur einmal vor! Und zwar nur um zu sagen, dass vor allem die Mädchen rechtzeitig lernen müssen, wie ein Kondom zu benutzen ist… Bitte erzählen Sie mir nicht, dass die Pornographie gut ist, solange sie freiwillig praktiziert wird. Pornographie macht süchtig. Schauen Sie bitte zuerst, wie es um die Pornosucht bei der Jugend steht… Wenn wir freie Bürger wollen, muss man die Schüler ganz anders ‚erziehen‘, und die Erziehung ist immer noch auch eine Sache der Eltern, auch wenn ganz unfair bestimmte Lobbygruppen über die Politik, die BZgA [„Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“, Fachbehörde des Bundesgesundheitsministeriums!] und dann die Schule anders agieren möchten und dies auch können… Das Recht der Eltern, die eigenen Kinder nach anderen Werten zu erziehen, wird einfach ignoriert… Am Ende der SchulSE hat jedes Kind ein Büchlein der BZgA bekommen…. stark ideologisiert… Zusätzlich haben die Mädchen ein kleines Päckchen mit 2 ‚o.b.‘-Tampons – sozusagen als kleines Werbegeschenk - bekommen… Werbung für eine Tamponmarke für 9Jährige!...“

Im Auftrag des Kultusministers antwortete fast 8 Wochen später eine Ministerialrätin M. Wilhelm. Sie berief sich auf das Bayerische Unterrichtsgesetz (BayEUG), das „Recht und Pflicht des Staates“ zur SchulSE festlege. Laut Richtlinien sei „Familien- und Sexualerziehung“ in der Grundschule „altersgemäße Erziehung zu verantwortlichem geschlechtlichen Verhalten“ mit „Kennenlernen des eigenen Körpers“ sowie „Prävention von sexueller Gewalt“, „verankert im Fachlehrplan Heimat- und Sachunterricht“… „Kommerzielle Werbung an Schulen“ sei grundsätzlich verboten, doch Ausnahmen seien zugelassen „u. a. für die Verteilung von Druckschriften oder für das sog. Schulsponsoring“, über das zu entscheiden in der Eigenverantwortung der Schule liege.

Der Vater kritisierte in seiner Erwiderung, „die Inhalte und die Art und Weise der Durchführung der SchulSE“ und prangerte insbesondere den massiven Einfluss der BZgA an. Sie sei „alles anders als eine Organisation, die die Eltern der Kinder bzw. die Überzeugungen, den Glauben und das Erziehungsrecht der Familie des Kindes berücksichtigt“ Als Beispiel verwies er auf die der BZgA-zugehörige Internetseite „www. schwanger-unter-20.de“, wo man etwa lesen könne: „… Vielleicht war es nur ein One-Night-Stand, vielleicht seid ihr aber auch ein Paar? Wie auch immer deine Beziehung zum Vater deines Kindes ist, er hat auf jeden Fall ein Recht, von der Schwangerschaft zu erfahren. Das gilt natürlich besonders, wenn du dich entscheidest, das Kind zu bekommen. Aber auch wenn du über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenkst, solltest du mit ihm darüber reden. Schließlich ist es auch sein Kind….”

Der Vater erinnert dann an das „Leitmotiv dieser SchulSE, wie immer wieder in der BZgA-Welt erzählt wird“: „Hauptsache, es wurde ein Kondom benutzt!“.

Zwar würden die Eltern zu Informationsabenden eingeladen, doch sie würden „ganz einfach ‚neutralisiert‘ oder in schlimmsten Fall, betrogen werden, wenn sie etwas dagegen haben…“ Es stehe ausdrücklich im Lehrplan, dass keine Ideologisierung im Sexualkundeunterricht stattfinden dürfe, doch genau das geschehe zunehmend in der Schule. Die Politik unterstütze nicht die Familien, sondern die „Ideologie einer Kette: Lobby – WHO – EU – BZgA – Beratungsstelle – Schule“. Die Schule sei die unterste Stufe dieser Indoktrination. Er habe auch – so der Vater – verstanden, dass kommerzielle Werbung an Schulen „grundsätzlich“ verboten sei, doch werde eine Ausnahme gemacht dafür, an 9-10-Jährige Tampons auszuteilen – vielleicht „dann an Achtklässler Kondome“?

 

5. „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“???

Ein Lehrer hat uns auf die Zeitung „Q-rage! Die Zeitung des größten Schulnetzwerks in Deutschland“ aufmerksam gemacht. Auf Seite 12 der Ausgabe 2016/2017 (Erscheinungstag 15. April 2016), Auflage 500.000, beschreiben die jugendlichen Redaktionsmitglieder ihre „Visionen“ für das Jahr 2050. Da heißt es z. B von „Charlotte, 17“: „Stell dir vor, es würde keine Religionen geben, weil du keine übernatürliche Kraft mehr brauchst, die dir eine Moral vorschreibt und dich anschließend bewacht, um zu sehen, ob du jene auch befolgst. Du brauchst auf keinen Messias mehr zu hoffen, da du wieder an dich selbst glauben kannst“. Oder „Jonas, 20“: „…Glaube, Religionen und damit verbundene Konflikte gehören der Vergangenheit an“. „Sarah, 19“: „Ich möchte 2050 in einem Land leben, in dem es völlig normal ist, wenn sich zwei Frauen oder zwei Männer küssen, wenn gleichgeschlechtliche Paare einen Kinderwunsch haben und die Religion unserer Nachbarn keine Rolle mehr spielt. Wir alle haben die Möglichkeit, Deutschland ein wenig besser zu machen.“ Das Feindbild sind also Religionen, oder Rechtspopulisten, oder Donald Trump („Wenn er Präsident wird, bedeutet es, dass viele Menschen seiner Meinung sind.“ S. 3). Unter dem Titel „Mit aller Gewalt gegen Rechts?“ werden u.a. Stimmen Jugendlicher, die gegen Pegida, AfD usw. demonstrieren, zitiert. Eine junge Frau findet „gewisse Arten von Sachbeschädigung okay, solange keine Person davon betroffen ist“, weil es „doch wichtig“ sei, „dass uns mithilfe solcher Provokationen Gehör geschenkt wird“. Ein anderer „möchte das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit für manche gleich ganz abschaffen“. Es werden allerdings auch Stimmen zitiert, die „Gewalt nie“ als „legitimes Mittel“ sehen, und schließlich wird auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit des Grundgesetzes verwiesen und dass der Zweck nicht alle Mittel heilige. – Dann gibt es Artikel „Sexuelle Vielfalt kommt im Unterricht zu selten vor“, „Mein Coming-Out“ und über die Werbung für Organspende im Unterricht etc.

Ein Lehrer hatte aufgrund der Verteilung dieser Zeitung zur kritischen Meinungsbildung einige Kollegen angesprochen: Es sei problematisch, „wenn beim Thema Sexualität nicht in erster Linie von Mann und Frau und von der Hinordnung auf Ehe und Familie gesprochen wird, sondern als dringlichste Aufgabe gesehen wird, Homosexualität und andere sexuellen Formen als angeblich ‚normale‘ Optionen zu vermitteln; wenn Jugendliche zum aktiven ‚Outen‘ ihrer sexuellen Aktivität aufgefordert werden“ Man wehre sich dagegen, „wenn den Jugendlichen Inhalte und Einstellungen vermittelt werden sollen, die Eltern und Erzieher aus Überzeugung und Wertentscheidung heraus nicht gut heißen; wenn damit das natürliche Erziehungsrecht der Eltern missachtet wird; wenn Wertüberzeugungen, die sich auf Tradition/Religion gründen, pauschal und grundsätzlich als problematisch oder gefährlich diffamiert und mit Begriffen wie ‚homophob‘ und ‚diskriminierend‘ verächtlich gemacht werden…“

Wir halten es für wichtig, dass Eltern wissen, welche Einflüsse hier auf ihre Kinder ausgeübt werden. Laut Impressum wird die Zeitung „Q-rage!“, die anscheinend seit über zehn Jahren jährlich erscheint, von der „Bundeskoordination Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage (Trägerverein Aktion Courage e. V.)“ in Berlin herausgegeben, aber finanziert vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, der GEW, und letztlich auch von der Bundeszentrale für politische Bildung und dem Bundesfamilienministerium.

In der FMG-Information 112, S. 5f. hatten wir schon berichtet, wie eine Mutter die Aktionen eines bayerischen Gymnasiums, das sich diesem Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ angeschlossen hat, kritisch beleuchtete (z. B. Großfoto von Lehrern, die sich als sich küssende Schwule darstellten usw.).

 

6. Bayern

Am 15. Dezember 2016 traten die neuen „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“ in Kraft. Sie sollen gegenüber dem im Frühjahr bekanntgewordenen Entwurf, der deutliche Kritik hervorrief (vgl. FMG-Information 116, S. 10-12 und 117, S. 4), abgemildert sein. Die Mitteilung von Hedwig von Beverfoerde, „Demo für alle“, vom 19.12. formuliert, „dass zentrale Punkte aus unserem Forderungskatalog, den wir dem Minister im September überreicht hatten, aufgenommen“ worden seien. So sei der nach dem Winterhoff-Rechtsgutachten (vgl. FMG-Information 117, S. 5f.) „nicht mehr haltbare Begriff ‚Akzeptanz‘ durch ‚Respekt‘ ersetzt“ worden, es gebe einen Hinweis auf den Vorrang der klassischen Ehe und es gebe eine Anwesenheitspflicht der Lehrkraft, wenn extreme LSBTTIQ-Gruppen in die Schulen geholt würden. Darüber schäumte die LSBTTIQ-Lobby vor Wut, obgleich im Vergleich „zu den guten bisherigen Richtlinien von 2002“ (so die von uns schon früher kritisierte Behauptung von H. v. Beverfoerde) „nach wir vor viel ‚sexuelle Vielfalt‘“ in den nun in Kraft gesetzten Richtlinien stecke. In einer früheren Aussendung von „Demo für alle“ wird herausgestellt, dass der im Kultusministerium zuständige Ministerialrat Dr. Wolfgang Ellegast schon 2005 eine Homo-Plakatkampagne in Münchner Schulen öffentlich befürwortete. In einer Rundfunksendung am 20.10.2016 habe er sich von der Gender-Theorie distanziert, aber vehement für ein Umdenken zur Homosexualität ausgesprochen; Homosexualität sei „selbstverständlich auch nach christlichen Maßstäben wertzuschätzen“ und die sexuelle Orientierung sei jedem Menschen „mitgegeben wie die Augenfarbe“ (was Beverfoerde zu Recht als wissenschaftlich unhaltbare Behauptung zurückweist).

Mathias von Gersdorff („Kultur und Medien online“) kommentiert, man könne keineswegs mit den neuen Richtlinien zufrieden sein. Sie „sehen ausdrücklich vor, dass die ‚Vielfalt der Lebensformen‘ abzulehnende Rollenbilder und Geschlechtsidentitäten thematisiert werden, darunter Hetero-, Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität“, und an manchen Stellen „gehen (sie) sogar weiter als der Entwurf. Unterschiedliche Lebensformen und sexuelle Orientierung, die im Entwurf lediglich genannt wurden, werden im Kapitel ‚Geschlechterrolle und Geschlechteridentität‘ ausdrücklich als Unterrichtsziele der einzelnen Jahrgangsstufen erwähnt“. Es lasse sich anhand der Themensetzungen die gesamte Gender-Ideologie in den Unterricht einbauen. - Zwar werde das Erziehungsrecht der Eltern betont, doch haben Eltern im „fächerübergreifenden und verbindlichen“ Unterricht kaum Einflussmöglichkeit (vgl. E-Mail Beverfoerde 16.12., 19.12.2016, „Kultur und Medien online“ 19.12.2016).

 

Ein bayerischer Lehrer schrieb in einer E-Mail von Hedwig von Beverfoerde, ihr Engagement verdiene Anerkennung, doch ihre Aussage vom 19.12.16 („Erfolg in Bayern…“) „hat mich entsetzt. Glauben Sie wirklich, dass es ein großer Erfolg ist, wenn eine Lehrkraft anwesend sein muss, wenn externe LSBT… -Gruppen in die Schulen geholt werden? Ich war lange genug Lehrer, um zu wis­sen, welche Wertvorstellung es in Lehrerkollegien gibt… Allein die Tatsache, dass solche außerschulische Gruppen… in die Schulen geholt werden sollen, ist ein riesiger Skandal. Daran ändert auch die Anwesenheit einer Lehrkraft nicht das Geringste!“

 

Nach einer Meldung der „Tagespost“ (24.12.2016) sei die „Katholische Elternschaft Deutschlands“ zufrieden mit der in Kraft getretenen Fassung [nun ja, die KED war den Eltern auch früher keine Hilfe gegen die bedarfsweckende, schamzerstörende SchulSE!].

In einer Mitteilung vom 19.1.2017 stellt H. von Beverfoerde einen tabellarischen Vergleich einzelner Formulierungen des Richtlinien-Entwurfs, Ihrer Änderungsforderungen und der in Kraft getretenen Fassung vor, aus dem einige leicht gemilderte Begriffe zu ersehen sind [doch wieviel ändern Worthülsen an angezielten Inhalten?]. Weiter wird verwiesen auf die Ankündigung einer Veranstaltung des Pädagogischen Instituts München mit dem Titel „Schule im Diskurs: Let’s Talk About Sex? – Die neuen Richtlinien zur SE an bayerischen Schulen“ mit Ellegast und Pro Familia verwiesen, wo es verräterisch heiße: „Schwerpunkte der Diskussion werden u.a. sein, welche Vorgaben und welche Handlungsspielräume die neuen Richtlinien zulassen im Hinblick auf die Vermittlung von Akzeptanz für Vielfalt…“ Der mühsam korrigierte Begriff ist also weiterhin gegenwärtig!

Man kann es als Erfolg sehen, wenn die LSBT-Lobby aus ihrem totalitärem Anspruch heraus die geringen Korrekturen lautstark beklagt und im Landtag die Grünen (Sprecherin: die jetzt bei den Grünen ausgetretene Abgeordnete Claudia Stamm) und die SPD die Gender-Kritiker als „homophob“ und „menschenfeindlich“ beschimpfen, und man kann es gut finden, wenn der bayerische Kultusminister etwas moderater ist als sein hessischer CDU-Kollege: Die Missachtung des Elternrechts und des Rechts der Schüler auf keusche Erziehung und auf Schutz vor Ideologisierung ist weiterhin und mehr denn je traurige Wirklichkeit! (Vgl. Demo für alle 19.1., 26.1.2017)

 

7. Hessen: Ablehnung und Beschönigung des Gender-Lehrplans

Der Protest gegen die mehr oder minder heimliche Einführung eines Gender-Lehrplans (vgl. FMG-Information 117 S.4f.) setzte sich fort. Das Bistum Fulda erneuerte seine Kritik. Nachdem der Vorstand Fulda des sog. Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) gegen das Grußwort von Bischof Algermissen zur „Demo für alle“ am 30. Oktober in Wiesbaden agitierte (es sei Zeit, „anzuerkennen, dass Menschen vielfältige Lebensformen wählen“), erklärte die Diözese: „Das Bistum Fulda hält den neuen Lehrplan und seine Änderungen für zu weitreichend in das Erziehungsrecht der Eltern hineingreifend“. Insbesondere lasse sich „Akzeptanz“ von Homo-, Bi- und Transsexualität „nicht erzwingen“. Kritisiert wurde der BDKJ-Vorstand: Dieser „hätte besser daran getan, statt einer inhaltlich banalen, dem Zeitgeist hinterherlaufenden Mitteilung an die Presse das Gespräch mit dem Bischof selber zu suchen“.

Die Diözese spricht von „verantwortlicher SE der Kinder“, von „einer wertegebundenen SE, die altersgemäß erfolgen sollte“ von „Behutsamkeit und Zurückhaltung“ – [aber leider wird auch hier die schulische SE nicht grundsätzlich hinterfragt und es wird nicht, wie im Dokument des Päpstl. Rates für die Familie von 1995, z.B. das Recht des Kindes, sich von jeglicher Form außerfamiliären sexualkundlichen Unterrichts fernzuhalten, verteidigt. D.h. immerhin Widerspruch, aber doch nur in halbherziger Weise, weil die Kirche in Deutschland sich schon vor Jahren in die SchulSE einbinden ließ]. Immerhin hat nach Pressemeldungen Bischof Algermissen die Umsetzung des Lehrplans an katholischen Schulen verboten (Vgl. kultur und medien online, 25.11.16, aktion-kig.org 2.12.16, Fuldaer Zeitung 25.11.2016, kath.net 28.11.16, 5.12.16).

Im Kreistag des Landkreises Fulda hatte die AfD-Fraktion am 2. Dezember einen Resolutionsantrag ein­gebracht, der „schwere Bedenken“ gegen den neuen hessischen Lehrplan für Sexualkunde formulierte und sein Zurückziehen forderte; dagegen stimmten, bezeichnenderweise jeweils geschlossen, die CDU und alle linken Parteien, dafür nur AfD.

Während ein CDU-Landtagsabgeordneter, Hans-Jürgen Irmer, bereits am 3.11.2016 im „Wetzlar-Kurier“ der Kritik am neuen Lehrplan zustimmte, verteidigten ihn Kultusminister Lorz (CDU) und der hessische CDU-Generalsekretär Manfred Pentz und lehnten jede Überarbeitung ab. Auf einer Informationsveranstaltung der CDU Fulda am 2.12. versuchte Lorz vor ca. 300 Bürgern, überwiegend Kritikern des neuen Lehrplans, die Wogen zu glätten. Er habe, obgleich der Landeselternbeirat mehrheitlich für den Begriff „Toleranz“ plädierte, sich für „Akzeptanz“ entschieden, das erstes „herablassend“ klinge. Er versuchte „Akzeptanz“ schönzureden, sie bedeute „nicht, dass man es nachahmen oder bejahen“ müsse. Die Sorge, dass über den Lehrplan Gender-Aktivisten Einfluss auf die Schulen bekämen, leugnete er, und auch dass Eltern nicht mitbestimmen könnten, wie es auch bisher schon sei, halte er für problemlos: „Kein Lehrer wird seinen Unterricht gegen den Willen der Eltern gestalten.“

[Die Realität sieht bisher schon anders aus, wie von uns in den vergangenen Jahren dokumentierte Elternberichte zeigen.]

Uns wurde auf diese CDU-Veranstaltung in Fulda hin mindestens ein Parteiaustritt eines langjährigen CDU-Mitglieds bekannt. (Vgl. kath.net 5.12.2016, Demo für alle 9.12.16.)

Der CDU-Fraktionsvorsitzende im hessischen Landtag, Michael Boddenberg, warb in einem Schreiben an seine Parteikollegen für den Gender-Lehrplan, wie Mathias von Gersdorff kommentierte: Wenn Boddenberg z. B. behaupte, das grundgesetzlich geschützte Elternrecht werde nicht verletzt, sei dies „eine Worthülse, wenn nicht eine Verdrehung der Tatsachen“, da Eltern nichts gegen den „verbindlichen“ und „fächerübergreifenden“ SE-Unterricht tun könnten; der Lehrplan formuliere ausdrücklich: „SE ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich und nicht an die Zustimmung der Eltern gebunden.“ Wenn Boddenberg behaupte, Ehe und Familie würden im Lehrplan „ausdrücklich hervorgehoben“, dann stehe das zwar in der Einleitung, aber nicht mehr in den konkreten Vorgaben, wo vor allem die Forderung nach „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ betont werde. Boddenberg: „Es ist von Bedeutung, dass die Vielfalt eben nicht nur ‚erduldet‘ oder ‚ertragen‘ wird, wie es der Begriff ‚Toleranz‘ meint, sondern dass Vielfalt ‚akzeptiert‘ wird in dem Sinn ‚Du bist okay, so wie du bist‘.“ Gersdorff dazu: „Wenn man von den Kindern erwartet, sie sollen sagen ‚Du bist okay, so wie du bist‘, dann wird eine bestimmte Gesinnung verlangt. ‚Du bist okay, so wie du bist‘ ist eine normative Aussage. Es obliegt aber nicht der Schule, eine solche ethische Haltung abzuverlangen. Offensichtlich wird hier eine Grenze überschritten, und zwar das sog. ‚Indoktrinationsverbot‘ in der schulischen Bildung. Dieses Verbot geht auf das Bundesverfassungsgericht zurück.“ (Vgl. aktion-kig.org 28.12.16.)

Prof. Reinhard Sienczka, Professor für ev. Theologie an der Uni Erlangen, wirft nach einem idea-Bericht den Vertretern der Gender-Ideologie vor, „die ‚Befriedigung des Sexualtriebs in beliebiger Form nicht nur orientierend zur Wahl zu stellen, sondern ihn aufzuwecken und sogar auszuprobieren‘. Wenn das in Lehrpläne von Schulen aufgenommen und durchgesetzt werde, dann sei das Kindesmissbrauch, denn auf diese Weise werde die schützende Scham beseitigt und nicht mehr respektiert(zitiert nach M. von Gersdorff, kultur und medien online 6.3.2017).

 

„Frühsexualisierung in der Grundschule“

Die Internet-Plattform kath.net veröffentlichte am 18.3. 2017 einen Gastbeitrag, in dem Gabriele Freudenberger, Wiesbaden, schreibt: „Nach dem Grundschullehrplan der neuen hessischen SE-Richtlinie sollen die Kinder in der Vorpubertät stärker sexualisiert werden.“ Das ergebe sich „aus den drei neuen Sexualthemen für Grundschüler“, die früher „in der folgenden Altersstufe der Frühpubertät“ behandelt worden seien [was auch nicht besser ist, sondern Schamzerstörung und Verführung! FMG]. Eine Zeitungsgruppe in Mittelhessen biete, „derzeit den Grundschulen in ihrem Verbreitungsgebiet Aufklärungs­unterricht durch eine externe Person an.“ Das „Weilburger Tageblatt“ berichtete in mehreren Artikeln davon (7.3., 9.3., 12.3.2017).

Demnach hielt die Wetzlarer Psychologin Regina Edling in vierten Grundschulklassen jeweils eine Doppelstunde. Da werden die 9- bis 10-jährigen Kinder am Beispiel von „Lars und Lisa“ damit konfrontiert, wie der Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau abläuft. Die Psychologin mache „beim Vorlesen der Geschichte von Lars und Lisa“ immer wieder kurze Pausen, „um mit passenden Bildern entlang des Stuhlkreises zu gehen“: Bilder aus dem Buch von Sonja Härdin: „Woher kommst Du?“. Darin werden Lars und Lisa in allen Nacktvariationen gezeigt sowie beim Geschlechtsverkehr, im Detail beschrieben. - Das Buch, das laut Loewe-Verlag für Kinder ab 5 Jahren geeignet sei, ist ein Beispiel für schrankenlose Frühsexualisierung der Kleinen in Kindergarten und Grundschule. - Auch wenn Frau Edling möglicherweise nicht alle Bücher gezeigt hat, wollte sie offensichtlich die intimsten Sexualsituationen „schamfrei“ vor den Kindern ausbreiten. Wenn Kinder beim Überschreiten der Schamgrenzen „immer wieder kichern und unruhig auf ihren Stühlen sitzen“, reagierte die Referentin keineswegs mit „Zurückhaltung“, wie es das Schulgesetz verlangt, sondern sie wies die Kinder „immer wieder darauf hin, dass sie doch schon neun oder zehn Jahre alt seien und keine Kindergartenkinder mehr“. Sie scheint es regelrecht darauf angelegt zu haben, das Scham- und Schutzgefühl der Kinder auszuschalten. Laut Zeitungsberichten betonte Frau Edling mehrmals die Normalität von Sexualität und Nacktheit – auch in intimen Situationen, „um Scham zu vermeiden“. (Vgl. kath.net 18.3.2017, vgl. H. Hecker in: katholisches.info 25.3.2017).

 

8. Sachsen

Das Bundesland Sachsen wird von einer CDU/SPD-Koalition regiert. Im Dezember stellte die CDU-Kultusministerin Brunhild Kurth einen überarbeiteten „Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung an sächsischen Schulen“ vor. Nach einer Meldung von kath.net (14.12.2017) soll nunmehr den Schülern nicht mehr nur das klassische Familienbild von Vater, Mutter, Kind vermittelt werden. Vielmehr meine der Begriff „Familie“ heute „jede Lebensgemeinschaft von einem oder mehreren Erwachsenen mit einem oder mehreren Kindern, für die gesorgt wird“. Lehrer sollten beachten, dass es Schüler geben könne, die sich weder eindeutig als Junge noch als Mädchen fühlten und die „in Zukunft durch Homo- oder Bisexualität, Intersexualität, Transgender oder Transsexualität eine Orientierung jenseits gewohnter heterosexueller Normen leben werden“. Die Pädagogen sollten sich mit „abwertenden Meinungen“, etwa dem Begriff „normal“, zurückhalten.

Alle Parteien außer der AfD begrüßten die neuen Leitlinien, und CDU-Generalsekretär Kretschmer beharrte auf der Missachtung des Elternrechts: „Aufklärung und Sexualkunde gehören in die Schule.“ (Vgl. kath.net 14.12.2017.)

Mathias von Gersdorff setzt sich in „Kultur und Medien online“ (6.12.2017) noch ausführlicher mit den neuen Richtlinien auseinander, die weniger autoritär formuliert seien als in Hessen, aber dennoch problemlos erkennen ließen, „dass die Gender-Ideologie nicht nur namentlich erwähnt, sondern in vollem Umfang enthalten ist“. Die gesellschaftliche Einstellung zum Sexualverhalten habe sich verändert, die „Familien- und Sexualerziehung“ solle beitragen, dass „unterschiedliches selbstbestimmtes Sexualverhalten, das die Würde des Menschen wahrt, keine Bewertung erfährt“. Die Schüler sollten „eigene Wertvorstellungen… entwickeln und selbstbestimmte Entscheidungen fällen“ [d.h. letztlich wird den Eltern verwehrt, die ihrem religiösen Glauben entsprechenden ‚Wertvorstellungen‘ ihren Kindern weiterzuvermitteln]. Auch Gersdorf zeigt auf, dass mehrfach im Text die unbewiesene Behauptung vorkommt, es gäbe „eine Vielfalt an sexuellen Orientierungen oder Identitäten“, die den „traditionellen Kategorien“ von Mann und Frau nicht zuzuordnen seien, was impliziert, dass diese „Kategorien“ nicht von Natur aus gegeben seien, sondern kulturelle oder soziale Produkte: Gender in Reinkultur.

 

9. Sachsen-Anhalt

Eine Information der „Aktion Kinder in Gefahr“ (17.11.2016) berichtet von einer Veranstaltung der Grünen im Landtag Sachsen-Anhalts, bei der der Transvestit Olivia Jones (=Oliver Knöbel) aus seinem Buch „Keine Angst in Andersrum“ vorlas – ein Buch, das laut Focus-Online auf einer Liste des Ministeriums für Gleichstellung von Büchern zur „Geschlechter- und Familienvielfalt“ für Kitas und Grundschulen empfohlen wird. Sachsen-Anhalt wird von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) regiert mit einer Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

 

Wenn man das Verhalten der C-Parteien in Bayern, in Sachsen, in Sachsen-Anhalt usw. und insbesondere in Hessen betrachtet, stellt sich die Frage, ob der vom CDU-Generalsekretär Dr. Peter Tauber im März 2017 angekündigte „Pakt für Familien“ mehr ist als ein Wahl­kampfmanöver im Blick auf die Bundes­tagswahlen. Denn das vorrangige Recht der Eltern auf Erziehung ist längst ausgehöhlt, die Lehrpläne für Sexualerziehung werden gegen den Willen und gegen öffentliche Proteste von Eltern immer mehr auf den Zeitgeist und die Gender-Ideologie ausgerichtet. Dass die Väter des Grundgesetzes einen besonderen Schutz von Ehe und Familie festgelegt haben, scheint wertlos geworden.

„Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Artikel 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erzie­hung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

 

10. Vorarlberg: Elternbeschwerden gegen schulische Aufklärungs-Workshops durch die Diözese

Ende Februar berichtete die österreichische Zeitung „Die Presse“ von Elternprotesten gegen Methoden der Sexu­alerziehung an Volksschulen. Die Kolumnistin Gudula Walterskirchen wies hin auf Proteste in der Steiermark gegen einen Verein namens „Liebeslust“, der Sexualaufklärung an Schulen betreibt und „Sextaschen“ mit Genitalien aus Plüsch bereits an Kindergartenkinder verteilt.

In Vorarlberg sind dem Bericht nach zwei Organisationen mit der Sexualpädagogik in den Schulen beauftragt, die Stiftung love.li (mit Sitz in Liechtenstein) und die Ehe- und Familienberatung der Diözese Feldkirch. Laut dem „Presse“-Bericht kommen immer wieder Kinder nach dem Workshop verstört nach Hause. Kinder sollen in der 4. Klasse animiert worden sein, den Umgang mit Kondomen an Holzpenissen zu üben. Neunjährigen wurden abartige Sexualpraktiken erklärt.

Alarmierte Eltern haben sich dann an den Vorarlberger Bischof Benno Elbs gewandt. Der Bischofssekretär habe in einer Stellungnahme behauptet, bisher habe man „nur positive Rückmeldungen“ bekommen. In einem Gespräch von Eltern mit der Projektleitung hätte diese angeführt, die Kinder könnten ja die Klasse verlassen, wenn es ihnen „zu viel“ würde („Melden sie ihr Kind doch einfach krank, das machen die Moslems auch so“, so im untenstehenden Brief zitiert.)

Die „Presse“-Kolumnistin erinnerte daran, fast überall in Österreich sei das umstrittene Institut für Sexualpädagoik (ISP) in Dortmund unter Führung von Uwe Sielert (einem Kentler-Schüler) tonangebend. Die Journalistin Walterskirchen: „Das Leugnen der Vorfälle und Schönreden hilft den betroffenen Kindern nicht. Es ist fahrlässig, wenn sich sowohl die Trägerorganisationen als auch die Schulbehörde und die Politik aus der Verantwortung nehmen und nicht hinschauen, was in den Klassenzimmern tatsächlich passiert.“ Es habe sich um klare „Grenzüberschreitungen“ gehandelt, die selbst schon an Missbrauch grenzten. „Das Grundübel liegt im Erlass selbst, der sich auf eine verfehlte Pädagogik stützt.“ (Vgl. kath.net 28.2.2017)

Am 17.3.2017 berichtete das katholische Internet-Magazin kath.net, eine Elternsprecherin Kesselstatt habe den Feldkircher Bischof Elbs kritisiert, weil nach wie vor unter seiner Verantwortung umstrittene Sexualworkshops der Diözese in Schulen stattfänden. Schon im Dezember seien in einem Gespräch mit dem Bischof Elternbeschwerden übergeben worden. Elbs habe sich „verständnisvoll“ gezeigt und versprochen: „Wenn sich das wirklich so zugetragen hat, dann muss das sofort aufhören“. Doch geändert habe sich nichts.

Am 20. März veröffentlichte kath.net dann einen offenen Elternbrief eines Ärzte-Ehepaares an die „Verantwortungsträger“. Darin heißt es

„Als meine 9-jährige Tochter vom ministerial verordneten, durch das EFB [?, gemeint vielleicht „Ehe-und Familienzentrum“, EFZ] der katholischen Kirche Vorarlberg ausgeführten Aufklärungsunterricht nach Hause kam, rief sie mir schon von weitem zu: ‚Mama, ich weiß jetzt endlich, wozu man ein Dildo braucht‘. Auf die Frage was sie denn heute noch gelernt hätte erzählt sie mir, dass das Überstreifen von Kondomen an verschiedenen Penisgrößen geübt und alles über sexuellen Missbrauch besprochen worden sei… und sonst sei es ziemlich langweilig gewesen. Treibt Ihnen das jetzt ein ganz klein wenig Schamesröte ins Gesicht? Nein? Vielleicht halten Sie das für das angemessene Destillat oder ‚die gewünschte message‘ aus 6 Stunden, teuer bezahlten und landesgeförderten Unterricht durch ‚Experten‘? Sie finden das amüsant oder herzig oder zumindest altersgerecht mit puppenspielenden 9-10-Jährigen zu besprechen, wie Sperma schmeckt? Dann gehören Sie vielleicht zu den wenigen handverlesenen Eltern die überhaupt je erfahren, was im gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärungsunterricht passiert…“

Die Eltern kritisieren dann vor allem, dass „diese Repräsentanten der kath. Kirche“ gegenüber einer Presse­agentur die „von mehreren Kindern unterschiedlicher Schulen (darunter einer ganzen Schulklasse), deren Lehrern, Schulleitern sowie mehrerer Eltern“ gemachten Aussagen über den stattgefundenen „Unterricht“ als „an den Haaren herbeigezogen“ bezeichneten und behaupteten, „es könne nicht verifiziert werden, ob es tatsächlich zu den beschriebenen Praktiken gekommen sei“. Hier würden Tatsachen verdreht; dass in den „Protokollen“ der Experten „nichts von Dildos, Kondomen, Hurensöhnen und Spermageschmack“ stehe, verwundere bei den standardisierten Vordrucken mit wenigen handschriftlichen Ergänzungen der Workshopleiter nicht.

Im konkreten Fall habe die Schulleitung „unmittelbar im Nachhinein die Verwendung von Holzpenissen und Kondomen gegenüber den Worksshopleitern kritisiert, was von diesen damals als ‚anatomisch erforderliches Lehrmittel‘ beurteilt wurde (und übrigens keineswegs in Abrede gestellt wurde, ein Vorfall, der nun seitens EFB angezweifelt wird.)“. Die Folgen, die dieser „Unterricht“ in den Kinderseelen eingebrannt habe, könnten bestenfalls die Eltern wahrnehmen, aber nicht nachweisen. Die unterschriebene Mutter äußert sich empört über „diese Reaktion in der katholischen Presse, nämlich unsere Kinder und uns als Eltern als glatte Lügner oder zumindest hirngespinstige Übertreiber hinzustellen“; sie sei deshalb aus der Kirche ausgetreten.

 

11. Berlin: Caritas-Kita „Sexuelle Bildung“?

Im Oktober 2016 wurde bekannt, dass der Caritasverband im Erzbistum Berlin einen „Konzeptbaustein“ über „Sexuelle Bildung in der Kita“ veröffentlicht hat, der dem Gender-Mainstreaming folgte. Kinder in Kindertagesstätten sollen sich demnach „mit der Vielfalt von Geschlecht“ beschäftigen, zwischen sozialem und biologischem Geschlecht unterscheiden und „mit sexuellen Begriffen explorieren“ (=erforschen, erkunden, untersuchen) können. Die Begriffe Liebe, Ehe, Familie kommen nicht vor, wohl aber „Puppen oder Bilderbücher mit Geschlechtsmerkmalen“. Kinder sollten sich also ohne Bezug auf ihre natürliche Geschlechtszugehörigkeit „entwickeln“ (vgl. E-Mail-Information „Initiative Familien-Schutz“ 11.11.2016).

Eine grundsätzliche Kritik an diesem Konzept von Prof. Manfred Spieker veröffentlichte kath.net am 8.11.2016:  „Caritas/Berlin-Papier 'Sexuelle Bildung in der Kita' ist ein Skandal!“ Darin heißt es u.a. diese SE, die „typische Sexualpädagogik der Vielfalt“ sei, sei „übergriffig und schädlich“:

Spieker: „1. Überforderungen: Die Kinder in der Kita sollen sich ‚mit der Vielfalt von Geschlecht‘ auseinandersetzen (S. 1), ‚Männer und Frauen und deren Vielfalt‘ kennenlernen (S. 3), ‚über Beziehungsgestaltung‘ reden (S. 3) und zwischen sozialem und biologischem Geschlecht differenzieren (S.4). Welche Vorstellung haben die Autoren von drei- bis fünfjährigen Kindern?

2. Sexuelle Stimulierungen: Sexualität wird auf ein Instrument zur Luststeigerung reduziert. ‚Die kindliche Sexualität dient ausschließlich...zur Herstellung von Wohlbefinden‘. - ‚Im Gegensatz zur erwachsenen Sexualität‘ sei sie ‚nicht auf eine die Genitalien stimulierende Handlung zum Erreichen eines sexuellen Höhepunktes... ausgerichtet‘ (S.2). Was haben die Autoren für eine abwegige reduzierte Vorstellung von der ‚erwachsenen Sexualität‘? Doktorspiele sollen in der Kita ermöglicht werden, aber Mädchen und Jungen ‚streicheln und untersuchen einander nur so viel, wie es für sie selber und die anderen Kinder schön ist‘ und ‚niemand steckt etwas in Körperöffnungen wie Po, Vagina, Penis...‘ (S. 5).

3. Defizite: Dass sexuelle Bildung auch etwas mit Liebe, Hingabe, Weitergabe des Lebens, Rücksichtnahme und Selbstbeherrschung zu tun hat, kommt im Papier nicht vor. Dass sie in erster Linie Recht und Pflicht der Eltern ist, bleibt ebenfalls unerwähnt. Stattdessen wird reichlich arrogant erklärt, man gehe ‚mit elterlichen Haltungen zu Sexualität ... sensibel und respektvoll um‘, lege aber großen Wert auf ‚professionelle Standards‘ (S.5).

Das Papier ist für eine Einrichtung der katholischen Kirche ein Skandal. Da ist es nicht damit getan, dass es in den Kindergärten des Berliner Caritasverbandes keine Anwendung findet. Es muss unabhängig von Vorgaben des Berliner Senats zurückgezogen werden. Der Erzbischof ist auf diesen Skandal hinzuweisen.“

Am 11. November 2016 antwortete die Berliner Caritasdirektorin Prof. Ulrike Kostka, man werde die Entwicklung dieses Textbausteins „jetzt erst einmal stoppen“. Die „vermisste katholische Positionierung zum Menschenbild sowie zu Ehe und Familie“ sei nicht eigens aufgeführt, weil sie zum „katholischen Leitbild“ gehöre, das explizit „Bestandteil des Gesamtkonzepts jeder katholischen Kita im Erzbistum Berlin“ sei. Es gehe nicht darum, „eine offensive Frühsexualisierung zu propagieren oder gar Schamgrenzen zu verletzen“, sondern vielmehr, dass „Pädagogen kindliche Handlungen einordnen und angemessen darauf reagieren können“. Doch offensichtlich seien „Irritationen und Diskussionen“ ausgelöst worden, „die nichts mit unserer Intention gemein haben“. Es sei auch klar geworden, „dass wir nicht ausschnitthafte fachliche Impulse verfassen können, ohne dezidierte theologische Aussagen, zum christlichen Menschenbild und Bezügen zu kirchlichen Aussagen über Sexualität, Familie und Ehe und zu den Elternrechten“.

Sehr beruhigend sind solche Worte nicht, wenn ein solches Konzept überhaupt im Namen der Kirche erstellt werden kann!

 

12. Caritas und Erzdiözese München informieren Flüchtlinge über Kondome

Eine „Wanderausstellung“ zum Thema „sexuelle Gesundheit“ und Aufklärung von Flüchtlingen (Titel: „Only Human. Leben. Lieben. Mensch sein“ schickt der Caritasverband München mit Rückendeckung des Gene­ralvikars der Erzdiözese durch Oberbayern. Das Internet-Magazin kath.net informierte am 21.3.2017 über einen entsprechenden Bericht von mk-online, der Internetausgabe der Münchner Kirchenzeitung. Regina Lange, Leiterin der AIDS-Beratungsstelle der Caritas, wird da wörtlich zitiert: „Zum Beispiel die verschiedenen Kondomgrößen war ein Anliegen aus dem Asylbereich… Es wäre grob fahrlässig, wenn wir darauf nicht hinweisen.“ Generalvikar Peter Beer sagt, man müsse zur Kenntnis nehmen, dass die ins Land kommenden Menschen aus anderen Kulturkreisen, mit anderen Gewohnheiten, kämen und auf eine Kultur großer sexueller Freizügigkeit träfen. „Jetzt geht es darum, aus christlichem Glauben heraus, das Thema Verantwortung und die dafür notwendigen Wissensgrundlagen zu schaffen und zu vermitteln.“ Die Ausstellung behandle, so die Caritas-Beraterin, drei Bereiche: Gesundheit von Mann und Frau im Allgemeinen, sexuell übertragbare Krankheiten und Rollen- und Werteverständnis in Europa. Es werde die Gleichwertigkeit von Mann und Frau betont, und die Unantastbarkeit der Würde jedes Menschen sei zentral. – Ob mit den Bildtafeln, Apps und Videos (weitgehend ohne Texte) der Ausstellung auch vermittelt wird, dass der katholische Glaube, für den der Aussteller steht, keineswegs die „große sexuelle Freizügigkeit“ hierzulande gutheißt? Dass vieles davon GOTTES Gebot und der GOTTgeschenkten Würde des Menschen widerspricht? Das wäre nämlich wahre christliche Caritas!

 

13. „KIKA“-Sexaufklärung

KIKA ist ein öffentlich-rechtlicher Fernsehkanal von ARD und ZDF für Kinder + Jugendliche („zielgruppenorientiertes Programm für drei- bis 13-jährige Zuschauer“). Er verirrte sich in der 60-minütigen Sendung „Kummerkasten“ am Sonntag, 19. Februar in sexuelle Verführung. Titel: „Ohne Dings kein Bums – Was möchtest du über das 1. Mal wissen?“ Zwar wird z. B. erwähnt, dass es ein gesetzliches Mindestalter von 14 Jahren für Sexualverkehr gibt, doch die beiden jugendlichen Moderatoren fanden das merkwürdig. Über zuschauende Kinder wurden hier Erläuterungen zu Sex, Petting, Selbstbefriedigung usw. ausgegossen. Primitiv-schamlose Aufklärung vom Bravo-Niveau des „Dr. Sommer“, finanziert mit den Pflichtgebühren aller Einwohner Deutschlands.

Der Jugendforscher Dr. Martin Voigt (vgl. FMG-Information 113 S. 12 f., 116 S.8) formuliert in einem Artikel (https:// junge freiheit.de/kultur/medien/­2017/sextipps-vom-kinderkanal/, 23.2.2017) die Leitlinie der Sendung: „Das GEZ-Fernsehen bemüht die alte neo-empanzipatorische Leier, wenn es Kinder wie Erwachsene anspricht: Probiert euch aus. Findet heraus, was auch gefällt, was sich gut anfühlt, was Spaß macht. Dann ist auch der richtige Zeitpunkt da.“

Also Warnung an die Eltern zur Wachsamkeit: Kinder kann man keineswegs bedenkenlos und ohne Kontrolle dem Kinderfernsehen überlassen! Und Protest an ARD und ZDF gegen diese verantwortungslose Verführung!

 

 

 „Die ganzheitliche Erziehung der Kinder (ist) eine sehr strenge Pflicht und das erstrangige Recht der Eltern,
ein wesentliches und unersetzliches Recht. Niemand darf den Anspruch erheben,
es ihnen zu nehmen. Die Eltern haben das Recht, die Art der Ausbildung,
die sie ihren Kindern gemäß ihren Überzeugungen geben wollen, frei zu wählen.“

Papst Franziskus, Amoris laetitia 84 

 

                                        

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