Erfahrungen mit der Schulsexual„erziehung“

 

(aus FMG-INFORMATION 99, April 2010)

 

„Die Gläubigen (müssen) auch in unserer Zeit, ja heute noch mehr als früher, zu jenen Mitteln greifen, welche die Kirche schon immer empfohlen hat, um ein keusches Leben zu führen:

Zucht der Sinne und des Geistes, Wachsamkeit und Klugheit, um die Gelegenheiten zur Sünde zu meiden, Wahrung des Schamgefühls, Maß im Genuss, gesunde Ablenkungen, eifriges Gebet und häufiger Empfang der Sakramente der Buße und der Eucharistie. Vor allem die Jugend soll die Verehrung der unbefleckt empfangenen GOTTESmutter eifrig pflegen und sich ein Beispiel nehmen am Leben der Heiligen und anderer, besonders junger Glaubensbrüder, die sich durch keusche Reinheit ausgezeichnet haben. Vor allem sollen alle die Tugend der Keuschheit und ihren strahlenden Glanz hochschätzen. Sie erhöht die Würde des Menschen und macht ihn fähig zu wahrer, hochherziger, selbstloser Liebe, die den anderen achtet.“ Diese Wegweisung steht in der „Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zu einigen Fragen der Sexualethik“ (29. 12. 1975). Wie sehr widerspricht die sogenannte Sexual„erziehung“ der Schule dieser – aus der 2000-jährigen authentischen Glaubens- und Morallehre der Kirche und aus der bewährten Pädagogik der Heiligen erwachsenen – christlichen Grundhaltung!

 

Diese Rubrik unserer Zeitschrift dokumentiert den oft sehr mühsamen Kampf einzelner Eltern, ihre Kinder vor einer schulischen Sexual„erziehung“ (SE) zu bewahren, die ihrer christlichen Gewissensüberzeugung widerspricht. Wenn diesmal erfreulicherweise eine Reihe von Befreiungen berichtet wird, so ist doch festzuhalten, dass der Einsatz der Eltern die Voraussetzung war.

 

 

1. DIssensregelung

Baden-Württemberg, 7. Klasse

Die uns berichtende Mutter setzte sich für die Befreiung ihrer Tochter ein und sprach mit dem Rektor, der „nicht begeistert“ war. Die Dissensregelung von Baden-Württemberg kannte er nicht; sie musste ihn erst darauf hinweisen. Als sie erfuhr, dass die Mädchen der Klasse gemeinsam zur Gynäkologin (und die Buben zu Pro Familia) gehen sollten, war die Mutter damit nicht einverstanden. Sie hatte ein Gespräch mit dem Biologielehrer und der Sozialpädagogin: „Das Nötige sage ich selber meiner Tochter.“ Die SE-Stunden im Biologieunterricht verließ das Mädchen jeweils selber und hielt sich im Aufenthaltsraum auf.

 

Die sog. Dissensregelung in Baden-Württemberg

„Die Familien- und Geschlechtserziehung ist verpflichtender Unterrichtsinhalt in der Grundschule. Ihre Inhalte sind aus anthropologischer Sicht so formuliert, dass es in der Regel zu keinem Dissens zwischen Elternrecht und Auftrag der Schule kommen wird. Sollte sich jedoch aus religiösen Gründen ein Dissens zwischen Elternhaus und Schule ergeben, muss ein klärendes Gespräch zwischen den betroffenen Eltern, dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin und der Schulleitung geführt werden. Kommt es in einem Gespräch nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, so ist ein Fernbleiben einzelner Kinder von den Unterrichtsstunden bzw. Unterrichtssequenzen, in denen Inhalte der Geschlechtserziehung behandelt werden, seitens der Schule nicht zu ahnden. Mit Blick auf eine eventuell große Diskrepanz zwischen den Auffassungen des Elternhauses und der Schule ist in der Begegnung Elternhaus/Schule eine für das Kind pädagogisch sinnvolle Entscheidung anzustreben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Grundschule nicht die Aufgabe hat, Kinder mit Inhalten zu konfrontieren, die erst in den weiterführenden Schularten in den Klassen 5, 7 und 9 bzw. 10 behandelt werden.

Wolfgang Riefler, Referent in der Schulabteilung des Ministeriums für Kultus und Sport.“ (Quelle: „Schulintern“ Nr. 7/1995, Herausgeber: Kultusministerium Baden-Württemberg)

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Herr Riefler auf Anfrage bestätigt hat, dass diese „Dissensregelung“ auch für höhere Klassen und andere Schularten gültig ist (vgl. FMG-INFORMATION 74 S. 4).

 

2. Lehrerin kam zur Einsicht

Baden-Württemberg, 7. Klasse, Realschule

Das Thema SE war im Lehrplan vorgesehen, die Lehrerin kündigte beim Elternabend auch die Durchführung an. Später aber kam eine Mitteilung an die Eltern, das Thema SE komme nicht im Unterricht; die Eltern sollten selber mit ihren Kindern darüber sprechen; sie seien verantwortlich.

 

3. „Wenn sie unbedingt wollen…“

Bayern, 4. Klasse, Grundschule

Beim Elternabend wurde SE angekündigt; die Mutter führte daraufhin ein Gespräch mit der Lehrkraft. Diese sagte, sie müsse SE durchführen, es sei wichtig, aber wenn die Mutter unbedingt wolle, gehe das Kind während der SE in eine andere Klasse. Auf die Warnung, die Mutter solle ihr Kind „nicht ausgrenzen“, erwiderte diese, das liege doch bei der Lehrkraft! Zum Kind sagte die Lehrkraft: „Ich hätte dich gerne dabei gehabt, aber die Mama will es nicht.“ – Früher schon hatte sich die Mutter die Religionsbücher angeschaut. Darin sah sie das Bild einer biblischen Szene mit dem erkennbaren männlichen Geschlechtsteil. Das veranlasste sie, ihr Kind vom katholischen Religionsunterricht abzumelden und es an „Ethik“ teilnehmen zu lassen, und selber dem Kind katechetischen Unterricht zu geben.

 

4. Nachhaltig

Baden-Württemberg, 4. Klasse, Grundschule

Im vorausgehenden Schuljahr hatte es nach einigem Kampf die SE-Freistellung (nach Dissensregelung) gegeben. In der folgenden Klasse sagte der Lehrer von sich aus dem Kind als Mitteilung an die Eltern, es könne bei den SE-Stunden in eine andere Klasse gehen.

 

5. Aufgeschlossene Lehrerin

Brandenburg, 5. Klasse, Förderschule

Schon in der 4. Klasse hatten die Eltern mit der Lehrkraft gesprochen und eine Befreiung ihres Kindes erreicht. Damals war auch ein Theaterstück vorgesehen, an dem die Eltern Anstoß nahmen; nach einem Gespräch mit der Lehrkraft wurde es fallengelassen. Nun in der 5. Klasse stellte die Mutter beim Betrachten des Biologiebuches Nacktbilder, Verhütungsanleitung usw. fest. In einem Gespräch zeigte sich die junge Biologielehrerin aufgeschlossen; als die Mutter ihr erklärte: „Wir sprechen selber mit unserem Kind. Wir wollen es christlich und zur Keuschheit erziehen.“ Sie wusste schon um das Problem SE. Das Kind solle während der SE-Stunden in einen anderen Raum gehen und sich mit etwas Anderem beschäftigen.

 

6. „Dann geh ich auch raus!“

Rheinland-Pfalz, 8. Klasse, Hauptschule

Beim Besuch eines muslimischen Mädchens in einer katholischen Familie kam das Gespräch auf die SchulSE und das Mädchen klagte: „Ja, es war sehr, sehr schlimm!“ Als die Tochter der kath. Familie erklärte, sie verlasse den SE-Unterricht jedes Mal, wurde das muslimische Mädchen ermutigt: „Dann geh ich auch raus!“ Als sich später die Mütter der beiden Mädchen begegneten, beklagte sich die islamisch gewordene, aber deutschstämmige Mutter über schamlose Bilder im Unterrichtsmaterial; sie hätten diese übermalt. Darauf die katholische Mutter: „Wir haben die Bilder aus dem Schulbuch entfernt!“

 

7. Kinderreiche Mutter

Baden-Württemberg, 4. Klasse, Grundschule

Die Mutter hatte vorsorglich schon am Ende des letzten Schuljahres mit dem jungen Lehrer bezüglich SE gesprochen. Bei einem neuerlichen Gespräch bekannte der Lehrer, es sei ihm selber unangenehm, SE durchzuführen. Eine Befreiung ihres Kindes sei kein Problem; es könne sich währenddessen im Vorraum aufhalten.

Als ihre Tochter die 4. Klasse besucht hatte, war die Befreiung ebenso – nach einem Gespräch mit dem Rektor – möglich gewesen. Ob SE in der jetzt von der Tochter besuchten 6. Klasse durchgeführt würde, wisse die Lehrkraft noch nicht; sie habe viel Stoff zu erledigen… Falls SE sein werde, könne die Tochter in die Parallelklasse gehen. – Die kinderreiche Mutter weiß, dass das Problem SE wohl noch manchen Einsatz von ihr erfordern werde, sieht dieser ihrer selbstverständlichen Aufgabe aber gelassen entgegen. Sie freut sich, dass es bei allen ihren Kindern bisher gutging – dabei hatte sie zu ihrem Erstaunen festgestellt, dass einer Lehrkraft die Dissensregelung gar nicht bekannt war.

 

8. Literatur für Sechzehnjährige?

Bayern, 10. Klasse, Ordensgymnasium

Aus dem Schreiben von Eltern an den FMG: „Vielen Dank für die Zusendung Ihrer informativen Zeitschrift. Auch wir müssen weitere bittere Erfahrungen machen, die wir Ihnen und Ihren Lesern gerne weitergeben wollen.

In der 10. Klasse unseres Sohnes einer christlichen Schule wurden von Seiten der Schülerinnen und Schüler verschiedene Vorschläge für Literatur gemacht. Die Deutschlehrerin lehnte die Vorschläge als nicht akzeptabel ab und bestand auf ihrem Vorschlag ‚Der Vorleser’ von Bernhard Schlink. Wir Eltern waren schockiert, als wir erst nach geraumer Zeit zufällig den Inhalt näher kennen gelernt hatten: Es beschreibt als zentrale Handlung eine unzüchtige Beziehung einer älteren Frau mit einem 16-jährigen Jungen in einer schamlosen Weise. Das von staatlicher Seite nicht empfohlene Buch [in Bayern nicht auf der Literaturliste, wohl aber in anderen Bundesländern, Anm. FMG] zwingt den Leser zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen das 6. Gebot. In einem christlichen Gymnasium wird zudem Bild der Kirche und Schule verdunkelt.

Eindringliche Gespräche sowohl mit der verantwortlichen Deutschlehrerin als auch mit dem Direktor der Schule ließen weder Einsicht noch den Willen, etwas zu ändern, erkennen. Die Lehrerin hielt es nicht für nötig, die Literatur zurückzuziehen, sondern bestand auf der Verwendung dieses Buches auch für die anstehenden Prüfungsaufgaben. Als ‚Lösung’ des Problems wurde uns lediglich angeboten, dass unser Sohn ausnahmsweise eine von der Lehrerin vorgeschlagene Ersatzlektüre auch für die anstehende Schulaufgabe verwenden darf.

Wir hielten dies für eine christliche Schule nicht tragbare Lösung, so dass wir den Direktor wegen dieses schwerwiegenden Verstoßes gegen das 6. Gebot brieflich dringend baten, Sorge zu tragen, dass das Buch ab sofort nicht mehr verwendet wird und eine Entschuldigung gegenüber den verletzten Schülerinnen und Schülern ausgesprochen wird.“

In dem Brief an den Schulleiter heißt es noch: „Unsere Erfahrung ist, dass mit dem Religionsunterricht zwar versucht wird, zum Leben aus dem Glauben anzuleiten, aber durch das o. g. Beispiel aus dem Deutschunterricht alle Bemühungen wieder zerstört werden, indem durch die schamlose Pflichtlektüre sündhaftes Handeln verharmlost und das Sündenbewusstsein zerstört wird… Ferner: Angebote mit Einkehrtagen… zur geistigen Erneuerung werden durch SE im Biologieunterricht konterkariert, indem das Schamgefühl zerstört und z. B. genaue Anleitung zur Verhütung vermittelt wird…“

Das erwähnte Buch wurde von den Literaturkritikern gelobt, mit Preisen ausgezeichnet, auch in anderen Sprachen viel verkauft und sogar verfilmt, und die Internetsuche nach dem Stichwort lässt auch erkennen, dass manch andere Schüler sich damit beschäftigen mussten. All das ändert aber nichts daran, dass es nicht bloß Zumutung, sondern sexuelle Belästigung ist, sechzehnjährige Jugendliche mit einer derart phantasiebelastenden, schamzerstörenden, die Tugend der Keuschheit verletzenden Beschreibung zu belasten (oder, um das meistgebrauchte Wort dieser Wochen zu verwenden, zu „missbrauchen“!). Wie ernst sind die hehren Worte von „Null-Toleranz“ gemeint, wenn den Verantwortlichen eines Ordensgymnasiums die Einsicht abgeht, dass solche Literatur mit geradezu pornografischen Passagen nicht verwendet werden darf. Die im Elternbrief verlangte „Entschuldigung“ wäre durchaus gerechtfertigt!

 

9. Großbritannien

Journalisten berichteten Ende Februar 2010 aus Großbritannien, dass dort ein Streit über den Sexualkundeunterricht an konfessionellen Schulen ausgebrochen sei. Die britische Regierung will, laut BBC, ab 2011 SE zum Pflichtfach an allen staatlichen Schulen machen. Umstritten ist die Gültigkeit dieser Neuregelung auch für staatlich geförderte konfessionelle Schulen, wo Vorbehalte gegen Themen wie Verhütung und Homosexualität bestehen. Bildungsminister Balls reichte einen Änderungsantrag ein, der vorsieht, dass konfessionelle Schulen den Sexualunterricht mit dem „religiösen Charakter“ ihrer Institutionen in Einklang bringen können. Solche Ausnahmeregelungen werden von anderen Lobby-Gruppen wiederum bekämpft. Der Leiter einer Lebensrechtsorganisation „SPUC“ befürchtet, dass das Gesetz benutzt werden wird, um Pro-Abtreibungs-Propaganda in den Schulen zu verstärken. Allerdings soll die Gesetzesvorlage auch Eltern das Recht zugestehen, Kinder unter 15 Jahren vom Sexualkundeunterricht fernzuhalten (vgl. kath.net 21.2.10, Zenit 23.2.10). (Man möchte von Deutschland aus rufen: Glückliches Großbritannien!)

 

10. Nordrhein-Westfalen

Eine Mutter von acht Kindern aus Ostwestfalen wurde am Aschermittwoch 2010 von der Polizei geholt und musste eine achttägige „Erzwingungshaft“ im Gefängnis absitzen, weil die russlanddeutsche Baptistenfamilie den neunjährigen Sohn nicht am Sexualunterricht der katholischen Liborius-Grundschule (anhand des Aufklärungsbuches „Peter, Ida, Minimum“ – vgl z.B. FMG-INFORMATION 78: Dieses Buch von Fagerström/Hansson, Ravensburger Verlag, beinhaltet eine Reihe schamloser Comic-Zeichnungen, auch des Geschlechtsverkehrs; mit obszöner Sprache, Hinweisen auf Verhütung und einem materialistischen Weltbild) teilnehmen ließ. Schon im Jahr 2006 war der Familie deswegen ein Bußgeld von 250 Euro auferlegt, das sie nicht zahlte (vgl. kath.net/idea 20.2.10; Medrum 19.2.10). Im Dezember war ein Familienvater bereits zum zwei­ten Mal in Erzwingungshaft genommen worden – dort ging es um die verweigerte Teilnahme des Kindes am Sexualprojekt „Mein Körper gehört mir“ (Theaterstück, beruhend auf dem gleichnamigen Buch, 1994 von pro familia herausgegeben, vgl. FMG-INFORMATION 96 S. 4f). (Vgl. www. katholisches.info 4.12.09.) Auch in diesem Fall war die „katholische“ Grundschule im Bistum Paderborn die treibende Kraft.

Und „Medrum“ berichtete am 15.3.10, dass das Amtsgericht Paderborn in zwei Fällen je 40 Tage und in einem Fall 30 Tage Erzwingungshaft gegen drei Familienväter angeordnet hat, weil sie ihre Grundschulkinder vom SE-Unterricht ferngehalten haben – wiederum in der „Liboriusschule in Salzkotten“. Die Väter sind um ihrer Gewissensverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder nach den Maßstäben der christlichen Sexualmoral willen nicht bereit, dem totalitären Druck des Staates nachzugeben.

 

11. USA

Eine deutsche Familie, die ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause unterrichten wollte (evangelikale Christen aus Württemberg) und der dies von den Behörden und gerichtlich in der Bundesrepublik untersagt wurde, ging 2008 mit ihren fünf Kindern in die USA und beantragte dort Asyl. Der zuständige Einwanderungsrichter erkannte bei einer Anhörung in Memphis im Bundesstaat Tennessee die Verletzung der Menschenrechte als Asylgrund an. Menschen, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollten, seien „eine besondere soziale Gruppe, die die deutsche Regierung zu unterdrücken versuche“, so der Richter. Es sei in Deutschland nicht im Interesse der Kinder gehandelt worden. Die Familie habe begründete Furcht vor Verfolgung. – Allerdings kann die US-Regierung noch gegen die Entscheidung Einspruch erheben (vgl. kath.net/KNA 27.1.10). Das deutsche „Netzwerk Bildungsfreiheit“ nennt diese Asyl-Gewährung „eine Warnung an deutsche Behörden“. Die Entscheidung verdeutli­che dem Rest der Welt, dass der deutsche Staat hier außer­halb des für westliche Staaten üblichen Standards agiere. Es heißt, dass zwischen 500 und 1000 Familien in Deutschland ihre Kinder selber unterrichten und teilweise von Zwangsmaßnahmen, von Geld- und Freiheitsstrafen bis hin zu teilweisem Sorgerechtsentzug, bedroht sind (vgl. kath.net/idea 28.1.10).

Der protestantische Theologe und Sozialwissenschaftler Thomas Spiegler, der sich fünf Jahre lang im Rahmen seiner Doktorarbeit mit den sog. „Hausschulen“ befasste, wies in der FAZ aus seinen Forschungsergebnissen darauf hin, dass Homeschooling Kinder keineswegs zu Außenseitern mache. „Wer als Hausschüler später auf eine Schule gewechselt ist, wurde in Sachen Sozialkompetenz von Mitschülern und Lehrern eigentlich durchweg positiv beurteilt“, so Spiegler. Der Wissenschaftler kritisierte, dass in Deutschland zu stark auf die Anwesenheit der Kinder im Schulgebäude geachtet werde, während pädagogische Fragen in den Hintergrund träten (vgl. kath.net/idea 9.3.10).

 

12. Schweiz

In der Schweiz wird SchulSE schon seit langem durchgeführt, allerdings offenbar nach Kantonen oder Schulen in unterschiedlicher Weise. Im Oktober 2009 stellte die „Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen“ (EKKJ) einen 104-seitigen Bericht unter dem Titel „Jugendsexualität im Wandel der Zeit – Veränderungen, Einflüsse, Perspektiven“ vor. Darin werden Forderungen aufgestellt, denen z. B. die Lebensrechtsorganisation HLI Schweiz widerspricht: „Die EKKJ fordert, dass kein Kind von der  Sexualerziehung an der Schule dispensiert werden darf.“„In allen Schulen der Schweiz soll vom Kindergarten an das Thema Freundschaft, Liebe und Sexualität behandelt werden. Alle Jugendlichen nehmen daran teil, es ist für alle obligatorisch! Die Lehrpläne in der ganzen Schweiz werden einander angepasst und gleich gemacht. Was darin steht, gilt wirklich und muss umgesetzt werden. Trauen sich die Lehrpersonen nicht zu, den Sexualunterricht zu unterrichten, bekommen sie Hilfe von ihren Chefs und zwar so lange, bis sie das können.“ – „Sexualpädagogik wird an allen Schulen in der Schweiz und für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch, im Spiralcurriculum unterrichtet. Fixe Unterrichtsblöcke vom Kindergarten bis zur Abschlussklasse sind im Lehrplan und in den Gesetzgebungen verankert.“ (Vgl. HLI-Report 4/2009, S. 12).

 

13. Spanien

Das spanische Parlament beschloss im November 2009 eine Liberalisierung der Abtreibungsgesetzgebung, die der Senat Ende Februar 2009 ebenfalls bestätigte. Es beinhaltet zwar eine Ausnahmeregelung, dass medizinisches Personal die Beteiligung an der Abtreibung aus Gewissensgründen verweigern kann, legt aber fest, dass Abtreibung obligatorischer Bestandteil der Ausbildung von Ärzten und medizinischem Perso­nal werden soll. Ebenso wird festgelegt, dass alle Schulen Sexualkundeunterricht erteilen müssen. (Vgl. DT 19.11.09)

 

14. Südtirol

Aus einer Mitteilung des „Vereins für christliche Erziehung und Schule“ (Bozen) vom 16.3.10:

1. Erfolgte Aufführungen des Musical ‚Wendla’ (welches inhaltlich auf dem Theaterstück ‚Frühlings Erwachen’ von Frank Wedekind aufbaut) durch das ‚Pädagogische Gymnasium’ Bruneck, sowie desselben Theaterstücks ‚Frühlings Erwachen’ durch das ‚Pädagogische Gymnasium’ in Meran: Bei beiden Theaterstücken… wurde von den … Schulverantwortlichen und den Regisseuren als Zielsetzung die im selben Theaterstück enthaltene Ideologie betont und bejaht, wonach alle Normen, die dem freien Ausleben der Sexualität bei Jugendlichen Grenzen setzen, falsch und zu beseitigen sind. Es sollte also jede Sittlichkeit und jede Beherrschung der Geschlechtlichkeit unter der Jugend abgeschafft und den Jugendlichen eine schädliche Freizügigkeit bezüglich eines freien Auslebens der Sexualität beigebracht werden…

4. In dem Stück wird von Frank Wedekind ein 14-jähriges Mädchen dargestellt, das von ihrer Mutter nicht aufgeklärt und wegen dieser mangelnden Aufklärung mit 14 Jahren schwanger wird. Nachdem die Mutter eine illegale Abtreibung durchführen lässt, ist das Mädchen daran gestorben. Damit wird versucht, eventuell mangelnder Sexualaufklärung die Schuld für frühe Schwangerschaften und frühe Abtreibungen zu geben.

5. Dazu ist festzustellen, dass es sich… wie zur Genüge bewiesen, objektiv um eine Unwahrheit handelt. Denn heutzutage wird schon seit Jahrzehnten in den Schulen sogar schon mit 10-11 Jahren, mit Sexualaufklärung begonnen. Somit dürften also junge Mädchen nicht mehr schwanger werden. Tatsache ist aber, dass heutzutage nicht nur 14-Jährige, sondern auch Mädchen unter 14 Jahren schwanger werden, wobei dann häufig die Kinder abgetrieben… werden. So geht aus der vom Landesstatistik-Institut veröffentlichten Statistik für das Jahr 2007 hervor, dass im selben Jahr 6 Abtreibungen bei Mädchen-Kindern unter 14 Jahren stattgefunden haben. Bei Mädchen zwischen 15 und 19 Jahren wurde 56 Mal abgetrieben. Das ist also die Folge dieser sittenlosen und schamzerstörenden frühen Sexualerziehung, besonders auch durch die Schulen.
6. Weiters geht aus einer Befragung des Landesstatistikamts vom Jahr 2006 bei 15-Jährigen hervor, dass mit 15 Jahren bereits 27,7% der Jungen und 34,6% der Mädchen Geschlechtsverkehr hatten. Auf die weitere Frage an dieselben, wie alt sie beim ersten Geschlechtsverkehr waren, haben 2,8% der Jungen und 1,8% der Mädchen geantwortet: mit 11 Jahren… Damit ist erwiesen, dass die in dem Stück geforderte frühe Sexualaufklärung in keiner Weise der Jugend dienlich ist, sondern zu einem allgemeinen Verfall jeder Sittlichkeit schon bei Kindern führt
8. Darüberhinaus wird durch solche Theater bei den jungen Menschen das natürliche Schamgefühl zerstört, soweit es nicht schon durch die sittenwidrige SchulSE zerstört worden ist…“ Es wird auch auf andere fragwürdige Schultheater hingewiesen und die Missachtung von Elternrechten angeprangert „Es ist offensichtlich, dass die Direktionen der einzelnen Schulen den Eltern der Schüler nicht eindeutig mitteilen, welche Skandalstücke da Schüler aufführen bzw. besuchen sollen. Somit wird das Erziehungsrecht der Eltern in massiver Weise verletzt, und zwar besonders jener Eltern, welche den Jugendlichen noch Verantwortungsbewusstsein auf sexuellem Gebiet vermitteln. Abs. 3 des Art. 13 des Landesgesetzes Nr. 12 vom 29.06.2000 (Autonomie der Schulen) bestimmt unter anderem: ‚Der Direktor oder die Direktorin ergreift Maßnahmen zur Sicherung … des primären Erziehungsrechtes der Eltern.’ Durch das beschriebene… Verhalten vieler Schuldirektionen wird dieses primäre Erziehungsrecht der Eltern in grober Weise verletzt.“       

 

                                         

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