Erfahrungen mit der Schulsexual„erziehung“

 

(aus FMG-INFORMATION 95, November 2008)

 

Im Jahr 2003 gab der „Päpstliche Rat für die Familie“ ein „Familienlexikon“ heraus, dessen deutsche Ausgabe im Jahr 2007 unter dem Titel „Lexikon Familie. Mehrdeutige und umstrittene Begriffe zu Familie, Leben und ethischen Fragen“ mit Geleitworten nicht nur von Kardinal López Trujillo, sondern auch von Karl Kardinal Lehmann und Georg Kardinal Sterzinsky erschien. Darin finden sich folgende bemerkenswerten Sätze:

 

„Der Hl. Stuhl weist warnend darauf hin, dass der Sexualkundeunterricht in den Schulen und die Pornographie in den Medien gegenüber der jungen Generation Formen des Missbrauchs in der Sexualsphäre sind. Sexualkunde und Pornographie verletzten in besonderer Weise Rechte, die von internationalen Übereinkommen garantiert werden, unter anderem das Recht des Kindes auf eine ungestörte Entwicklung und das grundlegende Recht der Eltern, über die erzieherischen Einflüsse auf ihr Kind zu entscheiden und es vor seelischen Schäden zu bewahren.  

Der Sexualkundeunterricht führt das Kind in die Welt liberaler, familienfeindlicher, individualistischer, utilitaristischer und eudämonistischer Werte ein. Eine solche Haltung gegenüber dem Leben und anderen Menschen begünstigt eine krankhafte Entwicklung der menschlichen Psyche und vergrößert zugleich die Zahl derer, die Täter oder Opfer sexuellen Missbrauchs sind.  

Der Sexualkundeunterricht folgt in den meisten Fällen Lehrplänen, die als solche schon sexuell missbräuchlich sind, d. h., sie zeigen Photographien von eindeutig sexuellem Charakter, zwingen Schüler, sich Reden oder Unterhaltungen über sexuelle Themen anzuhören, die indirekt sexuelle Akte stimulieren und die Vorstellung des Kindes erotisieren...“

 

(Zitat aus dem Artikel „Verletzung der Rechte des Kindes, Gewalt und sexuelle Ausbeutung“ von Dorota Kornas-Biela (Professor an der Kath. Universität Lublin und Mitarbeiter in internationalen Gremien), S. 416-429, hier S. 425; Hervorhebung im Original.

 

1. Lehrerin: „Verheerende Auswirkungen der SchulSE“

Bayern, 4. Klasse, Grundschule

In der 4. Klasse war Elternabend zur SchulSE angekündigt (die vorgeschriebenen SE-Inhalte sind in der 4. Klasse besonders umfangreich). Die Mutter erbat sich Informationsmaterial zur SchulSE vom Freundeskreis Maria Goretti e. V., um vor dem Elternabend mit der Lehrerin zu sprechen und ihr das Dokument des Pp. Rates für die Familie „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“ (1995) zu geben. Die Klasslehrerin nahm Rücksprache mit der Rektorin und diese erklärte: Wenn Eltern die SE von der Schule nicht wollen, dann gibt es eine Befreiung. Daher sagte die Lehrerin der Mutter, die Befreiung sei kein Problem; das Kind komme dann in eine andere Klasse. – Die Lehrerin, die mit den Kindern vor dem Unterricht betet, ließ erkennen, dass sie persönlich nicht zur SE stehe, sie aber dennoch durchführen werde.

Dieselbe Mutter berichtet von einer Erfahrung zwei Jahre vorher (in der 2. Klasse), dass eine andere Mutter beim Elternabend sagte: „Wann endlich kommt SE in der Schule?“ Als die berichtende Mutter darauf konterte, die Eltern sollten den Kindern selbst „was sagen“, schwiegen die übrigen anwesenden Eltern, die damalige Lehrkraft aber äußerte, sie wolle die SE in der Schule nicht, das sei Sache der Eltern. Sie habe die Schüler nach dem Sexualunterricht beobachtet und gemerkt, was für verheerende Auswirkungen sich zeigten. Unter vier Augen fügte die Lehrerin hinzu: „Das kann ich auch dem Schulamt gegenüber belegen.“

 

2. „Ben liebt Anna“

Baden-Württemberg, 4. Klasse, Grundschule

Die kinderreichen Eltern, die am Elternabend nicht teilgenommen hatten, erfuhren erst von der SE, als ihre beiden Kinder (die beide dieselbe Klasse besuchen) schon an zwei Stunden teilgenommen hatten. Daraufhin stellten sie mit Berufung auf die Dissensregelung den Antrag auf SE-Befreiung. Die Direktorin, die offensichtlich von dieser Regelung nichts wusste (!), wollte sich erst beim Schulamt erkundigen; danach teilte sie dem Vater mit, die beiden Buben seien von der SE befreit. Während der weiteren SE-Stunden gingen sie in einen anderen Raum. Fast gleichzeitig brachten die Kinder als Deutschlektüre das Buch „Ben liebt Anna“ von Peter Härtling mit nachhause. Der Vater wandte sich nun telefonisch erneut an die Direktorin. Sie fand das Buch „harmlos“, es habe eine Preis bekommen usw. Daraufhin machte der Vater einen brieflichen Vorstoß und legte die FMG-Kritik des Buches bei. Die Eltern erhielten von der Schule keine Antwort; die Buben hatten leider nicht die Kraft, beim Behandeln dieser Lektüre den Unterricht zu verlassen, da dies doch durch die SE-Befreiung eigentlich gegeben war. Der Deutschlehrer verstieg sich sogar zu der diskriminierenden Bemerkung vor der Klasse, die beiden seien „arme Kinder“.

 

Anmerkung: Im jüngst versandten Katalog des Leipziger Benno-Verlages („ein Unternehmen der Kirche“) wird unter „Kinderbüchern“ warm für einen Romanband von P. Härtling geworben, der auch „Ben liebt Anna“ enthält!

Nochmals sei in Kürze unsere Kritik skizziert: Das Buch schildert als erstrebenswert die Beziehung eines Jungen und eines Mädchens der 4. Klasse, mit Küssen und schwüler Stimmung, bei einem Nacktbadeabenteuer mit engem Körperkontakt. Ein Vater, von Beruf Philologe und Linguist, beurteilte dieses Buch, vom christlich-moralischen Urteil abgesehen, auch sprachpädagogisch als „gänzlich ungeeignet“; die Sprache sei „nicht aufsatzfähig“ und auch nicht „gesprächsfähig“, zudem von Fäkaliensprache durchsetzt. Dieses offensichtlich bundesweit in vielen Grundschule den Kindern aufoktroyierte „Kinderbuch“ übergeht und zerstört das natürliche Schamgefühl der Kinder, weckt erotische Emotionen, bietet aber keinerlei Rahmen sittlicher Normen, was massiv die „Zeit der Ruhe und Unbefangenheit“ vor der Pubertät verletzt (vgl. Dokument des Pp. Rates für die Familie!). 

 

3. Klassenbesuch bei „Pro Familia“

Rheinland-Pfalz, 9. Klasse, Realschule

Die Tochter berichtete, dass für ihre Klasse ein Besuch bei „Pro Familia“ angekündigt ist – wie es offenbar an dieser Schule seit Jahren üblich ist. Daraufhin informierte sich die Mutter im Internet über diese Organisation, die, z. T. aggressiv, für Verhütung, Abtreibung und sexuelle Spiele bei Kindern eintritt etc. und selber Abtreibungen durchführt. Beim folgenden Elternabend nannte die Lehrerin den Termin des Besuches bei „Pro Familia“; die Eltern würden vorher brieflich um ihre Zustimmung dazu befragt. (Nicht teilnehmende Schüler haben stattdessen anderen Unterricht.) Die uns berichtende Mutter wies die anderen Anwesenden beim Elternabend auf die Internet-Seite von „Pro Familia“ hin, damit sie sich selber einen Eindruck vom Charakter dieser Organisation verschaffen sollten. Der Lehrerin übergab sie die Kopie eines früheren Beitrages der FMG-Information „Welche Kräfte stehen hinter ‚Pro Familia’?“, ebenso die Zusammenfassung des Dokumentes des Pp. Familienrates u.a. Beim persönlichen Gespräch zeigte sich die Lehrerin uninformiert über „Pro Familia“; sie persönlich – katholisch - habe schon lange Kontakt mit einer „sehr lieben Frau“ dieser Organisation.

Die Mutter: „Wollen Sie die Schüler zu einer Vereinigung bringen, die Abtreibungen durchführt, also Menschenleben auf dem Gewissen hat? Meine Tochter wird nicht daran teilnehmen. Aber es geht nicht nur um die Freistellung meiner Tochter, sondern Sie dürften eine Verbindung der Klasse mit ‚Pro Familia’ gar nicht zulassen!“ Die Mutter will sich bemühen, dass der ganze Klassenbesuch bei „Pro Familia“ abgesagt wird. – Ergänzende Bemerkung: Als in einem früheren Schuljahr ein Besuch der Schülerinnen beim Frauenarzt angesagt war, ergriffen ihre Tochter und Freundinnen selber die Initiative, nicht mitzugehen. Die Tochter erklärte, nie die „Pille“ nehmen zu wollen (obgleich eine Mitschülerin sie für „altmodisch“ erklärte).

 

4. Schüler nahm sein Recht wahr

Hessen, 9. Klasse Gymnasium

Der Lehrer hatte vor Beginn der SchulSE-Einheiten die Eltern nicht davon informiert, wie es vorgeschrieben ist (die Eltern vergewisserten sich darüber über das Internet). Ihr Sohn wollte an den 2 Wochenstunden über sechs Wochen hin nicht teilnehmen. (Die Einstellung des Bio-Lehrers zeigt eine Äußerung von ihm: „Sex ist die schönste Nebensache der Welt“.) Der Junge blieb dem Unterricht fern, was zunächst dem Lehrer nicht auffiel. Später einmal fragte er nach dem Grund seines Fehlens; der Junge wich aber einer Diskussion aus. Die Eltern warten nun auf einen eventuellen Anruf des Lehrers, dem sie gegebenenfalls mit dem GOTTgebenen „Recht des Kindes oder des Jugendlichen, sich von jeglicher Form außerfamiliären sexualkundlichen Unterrichts fernzuhalten“ (Dokument des Pp. Familienrates, Nr. 120) kontern wollen; außerdem würden sie ins Feld führen, dass der Lehrer die vorgeschriebene Information der Eltern versäumt hatte.

 

5. Redet die Kirche ein schlechtes Gewissen ein?

Bayern, 5. Klasse, kirchliche Mädchenrealschule

Die Mutter hatte erfahren, dass Schülerinnen weinend aus dem SE-Unterricht herausgekommen waren, voller Angst vor drohenden Belastungen z. B. bei einer Geburt. Das betraf zwar nicht die Schule ihrer Tochter, doch sie war nun hellwach, als  diese mit der Nachricht von der angekündigten SE nach Hause kam, und besorgte sich SE-Informationen vom FMG. Sie führte ein Gespräch mit der Lehrerin, die sich erstaunt zeigte: Bisher sei noch nie jemand wegen der SchulSE zu ihr gekommen. Sie nahm sich Zeit für das Gespräch, so dass die Mutter alle zusammengetragenen Argumente vorbringen konnte. Die Lehrerin äußerte sich, sie verstehe die Eltern, könne aber diese zu strengen Ansichten nicht nachvollziehen. Die Kirche rede einem ein schlechtes Gewissen ein! (So etwas an einer Ordensschule!)

Durch ihre Tochter ließ die Mutter nun der Lehrerin das Dokument des Pp. Rates für die Familie, Zitate aus der „Charta der Familienrechte“, das Referat von Bischof Danylak über die SchulSE und Informationen über SE-Befreiungsmöglichkeiten, z. B. in Baden-Württemberg, mit farbigen Hervorhebungen übergeben. Die Lehrerin erkundigte sich danach bei der Mutter, ob sie die Unterlagen auch dem Direktor übergeben dürfe, schränkte aber ein, die Mutter könne nicht erwarten, dass die Lehrerin ihre Ansichten teile. Den anklingenden Vorwurf der Verklemmtheit wies die Mutter zurück und verwies auf ein Wort von Sigmund Freud, das die Lehrerin sich sogar notierte.

 

„Der Verlust des Schamgefühls ist das erste Zeichen von Schwachsinn... Kinder, die sexuell stimuliert werden, sind nicht mehr erziehungsfähig; die Zerstörung der Scham bewirkt eine Enthemmung auf allen anderen Gebieten, eine Brutalität und Missachtung der Persönlichkeit des Mitmenschen.“

Sigmund Freud, Gesammelte Werke, Bd. 5

 

6. Wenigstens etwas feinfühlig

Ein Einfahrungsbericht, den eine hessische Mutter im Zusammenhang eines aktuellen SE-Falles, der noch nicht ganz geklärt ist, erzählte: Als unser großer Sohn, damals 9 oder 10 Jahre alt, eine Privatschule besuchte, äußerte sich die Lehrerin: „Wenn ich merke, dass die Schüler noch nicht reif sind, hör ich mit der SchulSE auf.“ Die Mutter: „Als in der Klasse meines Sohnes die Lehrerin mit der SE anfing, begannen einige Kinder zu kichern, woraufhin die Lehrerin den Unterricht ganz abbrach. Damit war das Problem für diese Klasse erledigt.“

 

7. SE-„unlustige“ Lehrerin sucht Ausweg

Bericht einer Lehrerin: „Ich sollte SchulSE geben, verlegte sie auf Ende des Schuljahres, und dann kam ich vor lauter anderem durchzunehmendem Stoff nicht mehr dazu. – Ich bin so froh, dass sich der FMG bezüglich der SchulSE engagiert!“

 

8. Die Koalition der Verhüter

Im Rurtal-Gymnasium Düren wurde nach dem Bericht der Aachener Zeitung (24.07.07) vom Westfälischen Landestheater das Theaterstück „Verhüten & Verfärben“ von Lilly Axster aufgeführt. Eingeladen hatten „die vier Dürener Schwangerenberatungsstellen“, nämlich 1. „Donum vitae/Frauen beraten Frauen“, 2. „Schwangerenberatung im Psycholog. Beratungszentrum der Evang. Gemeinde“, 3. „Schwangerenberatung der kath. Kirche „Rat und Hilfe“ des Sozialdienstes Kath. Frauen“, und 4. „Pro Familia“. Zielgruppe des „Präventionsprojektes“ waren rund 160 Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Klassen. Also die Katholische Kirche (SkF) in holder Eintracht mit Donum Vitae und „Pro Familia“ und den Evangelischen – welche Koalition der Verhüter (und [Früh-]Abtreiber im Jahr 40 nach Humanae vitae!

 

9.. Aktzeichnen im Kunstunterricht

In einem Zeitungsbericht (Bad. Zeitung 11.9.08) ist zu lesen, dass im Kunstunterricht der Oberstufe des Max-Planck-Gym­nasiums Nürtingen ein Kurs für Aktzeichnen stattfindet. Die 43-jährige Frau sei seit 14 Jahren hauptberuflich als Aktmodell tätig; sie habe schon an Schulen im ganzen Land Modell gestanden. „Der schwierigste Moment ist, wenn sei reinkommt und sich auszieht“, wird der Kunstlehrer zitiert, der anfangs bei der Schulleitung „Überzeugungsarbeit“ habe leisten müssen. Doch: „‚Das Stichwort ist lehrplankonform’, grinst er.“ Auch Schulen in Stuttgart zeichneten „am Modell“. „Wir wollen da doch nicht hinterherhinken!“

 

Die sog. Dissensregelung in Baden-Württemberg

„Die Familien- und Geschlechtserziehung ist verpflichtender Unterrichtsinhalt in der Grundschule. Ihre Inhalte sind aus anthropologischer Sicht so formuliert, dass es in der Regel zu keinem Dissens zwischen Elternrecht und Auftrag der Schule kommen wird. Sollte sich jedoch aus religiösen Gründen ein Dissens zwischen Elternhaus und Schule ergeben, muss ein klärendes Gespräch zwischen den betroffenen Eltern, dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin und der Schulleitung geführt werden. Kommt es in einem Gespräch nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, so ist ein Fernbleiben einzelner Kinder von den Unterrichtsstunden bzw. Unterrichtssequenzen, in denen Inhalte der Geschlechtserziehung behandelt werden, seitens der Schule nicht zu ahnden. Mit Blick auf eine eventuell große Diskrepanz zwischen den Auffassungen des Elternhauses und der Schule ist in der Begegnung Elternhaus/Schule eine für das Kind pädagogisch sinnvolle Entscheidung anzustreben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Grundschule nicht die Aufgabe hat, Kinder mit Inhal­ten zu konfrontieren, die erst in den weiterführenden Schularten in den Klassen 5, 7 und 9 bzw. 10 behandelt werden.

Wolfgang Riefler, Referent in der Schulabteilung des Ministeriums für Kultus und Sport.“ (Quelle: „Schulintern“ Nr. 7/1995, Herausgeber: Kultusministerium Baden-Württemberg)

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Herr Riefler auf Anfrage bestätigt hat, dass diese „Dissensregelung“ auch für höhere Klassen und andere Schularten gültig ist (vgl. FMG-INFORMATION 74 S. 4).

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