Papst Benedikt XVI.:

Zwangs-Sexual„erziehung“

ist Angriff auf die religiöse Freiheit der Familien

 

Der Hl. Vater machte in seiner Ansprache beim Neujahrsempfang des Diplomatischen Corps am 10. Januar 2011 die Religionsfreiheit zum Thema. Dabei hob er auch das grundlegende und vorrangige Erziehungsrecht der Eltern heraus und kritisiert die Zwangs-Schulsexual„erziehung“:

 

„Ich lade alle Regierungen ein, Bildungssysteme zu fördern, die das Urrecht der Familien achten, über die Erziehung ihrer Kinder zu entscheiden, und die sich an dem für die Organisation einer gerechten Gesellschaft grundlegenden Prinzip der Subsidiarität orientieren…

Ich… kann einen anderen Angriff auf die religiöse Freiheit der Familien in einigen europäischen Ländern nicht schweigend übergehen, wo die Teilnahme an Kursen der Sexualerziehung… verpflichtend auferlegt wird, bei denen ein angeblich neutrales Bild des Menschen und des Lebens vermittelt wird, das aber in Wirklichkeit eine dem Glauben und der rechten Vernunft gegensätzliche Anthropologie widerspiegelt.“

 

 Der gegenwärtige Papst bekräftigte damit die beständige Lehre über das Elternrecht und das Recht der jungen Menschen, in Keuschheit aufzuwachsen, wie sie z. B. auch sein Vorgänger Johannes Paul II., der bald seliggesprochen wird, vielfach verteidigte (vgl. auch Enzyklika „Divini illius magistri“ 1929, Erklärung des 2. Vatikanums über die Erziehung „Gravissimum educationis“ 1965, „Charta der Familienrechte“ 1983):

 „Die Erziehung zur Keuschheit ist völlig unverzichtbar. Denn diese Tugend fördert die wahre Reifung der Person.“ - „Eine gewisse Art sexueller Information ist nichts anderes als eine Einführung in die Erfahrung des Vergnügens, ein Anreiz, der den Kindern ihre Unbefangenheit nimmt und den Weg des Lasters öffnet.“

 „Die Familie hat entscheidend als Ort der Erziehung aufzutreten… Der Staat hat eine dienende und ordnende Funktion im Bereich der Schule. Der Elternwille ist entscheidend zu berücksichtigen.“ (Johannes Paul II. 1996 in Deutschland)

 

 

 

 

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