(FMG-INFORMATION 111, April 2014)

 

        

 

„GENDER“

 

 

Eine Reihe von Bischöfen oder Bischofskonferenzen bezog in den letzten Monaten Stellung zur Gendertheorie.

Am 14. November 2013 verabschiedete die Portugiesische Bischofskonferenz ein gemeinsames Hirtenwort „Die Absicht der Gender-Ideologie“. Leider liegt uns keine deutsche Übersetzung des portugiesischen Textes vor.

Die Bischöfe sprechen von einer anthropologischen Revolution, die durch die Gender-Ideologie drohe. Die sexuelle Dimension, Männlichkeit oder Weiblichkeit, sei konstitutiv für die Person und das Wesen der Person, sie sei nicht einfach ein bloßes Attribut. Darin komme die gegenseitige Offenheit von Mann und Frau füreinander und ihre Komplementarität zum Ausdruck, die bereichernd und fruchtbar sei. Der Versuch, die Geschlechtlichkeit der Person zu dekonstruieren, sei abzulehnen. Die Ideologie des Gender stehe in einem scharfen Gegensatz zu den erworbenen Errungenschaften der Zivilisation. Die beste Antwort auf die Ansprüche und Verbreitung der Gender-Ideologie sei mit der Verkündigung des Evangeliums die Botschaft über das gute Leben zu verbreiten, über die menschliche Liebe und Ehe und Familie, die den tiefen und authentischen Bedürfnissen der ganzen Person entsprächen (vgl. http: //kreidfeuer.wordpress.com/2014/01/08/auch-bischofskonferenzen-in-polen-portugal-und-der-slowakei-warnen-vor-genderseuche/).

Zum 1. Dezember 2013 erschien das Hirtenwort der Bischofskonferenz der Slowakei,

zum 10. Dezember 2013 der einzige deutschsprachige Text, der Hirtenbrief des Churer Bischofs Huonder;

zum 29. Dezember 2013 (Fest der Hl. Familie) äußerten sich die polnischen Bischöfe,

zum italienischen „Tag des Lebens“ am 2. Februar 2014 die Bischöfe der oberitalienischen Kirchenregion Triveneto und kurz darauf auch die Bischofskonferenz der Toskana.

 

Wir veröffentlichen im Folgenden dankbar insbesondere das Wort der slowakischen und der polnischen Bischöfe und den Hirtenbrief von Bischof Huonder.

 

 

Die gefährliche Gender-Ideologie

 

Hirtenbrief der slowakischen Bischofskonferenz zum ersten Adventssonntag 2013

 

Sehr deutliche Worte fanden die Bischöfe der Slowakischen Republik am 1. Advent. Schon vorher hatten sich die slowakischen Bischöfe unerschrocken zu Wort gemeldet. Am 22. September 1993 kamen in Košice (Kaschau) gut 80.000 Menschen zum ersten nationalen „Marsch für das Leben“ zusammen, der von der Bischofskonferenz zusammen mit dem slowakischen „Lebensforum“ initiiert wurde. 16 slowakische Bischöfe konzelebrierten bei der hl. Messe; es war die größte Demonstration in der Slowakei seit dem Ende des Kommunismus. - Kaschau in der Ostslowakei ist die zweitgrößte Stadt des Landes. Im Blick auf diesen Marsch für das Leben hatten die Bischöfe im Juni 2013 eine Erklärung für die Ehe als Verbindung von Mann und Frau und gegen homosexuelle Partnerschaften veröffentlicht und in einem Hirtenwort am 1. September zur Teilnahme an der Lebensrechtsveranstaltung aufgerufen. Daher wird im folgenden Hirtenbrief auch darauf Bezug genommen. – Der Adventshirtenbrief rief natürlich wiederum heftige öffentliche Kontroversen hervor. Ein Sprecher der slo­wakischen Regierung sprach von der Verbreitung falscher Gerüchte; Medien schrieben, die Kirche drohe den Menschen mit der Strafe GOTTES und schürte Polarisierung. Der Vorsitzende der christdemokratischen Partei und frühere slowakische EU-Kommissar Ján Figel lobte die Bischöfe für ihre Wachsamkeit. Er hat im Februar 2014 die Initiative ergriffen, um eine Mehrheit der Abgeordneten im slowakischen Parlament dafür zu gewinnen, dass in die Verfassung die Definition der Ehe als Verbindung von Mann und Frau aufgenommen wird. – Zwei Drittel der 5,4 Millionen Slowaken sind katholisch (vgl. dazu kath.net 5.9.13, 19.9.13, 20.2.14, DT 4.12.13). Text-Quelle: www. kbs.sk/obsah/sekcia/h/dokumenty-a-vyhlasenia/p/pastierske-listy-konferencie-biskupov-slovenska/c/pastiersky-list-na-prvu-adventnu-nedelu-2013; aus dem Slowakischen übersetzt von Valeria Horvátová und Mariana Wittstadt (vgl. auch eine andere Übersetzung in „Theologisches“ 01/02 2014, Sp. 11-16, nach http:// charismatismus.wordpress.com/tag/slowakei/).

 

»Liebe Brüder und Schwestern !

Die Adventszeit, die heute beginnt, ist die Zeit der Vorbereitung auf Weihnachten. Dieses Fest erinnert uns an das Kommen des Sohnes GOTTES in diese Welt. Wie Er selbst sagt, ist Er gekommen, „damit wir das Leben haben und es in Fülle haben“ (vgl. Joh 10, 10). Das Wertvollste, was GOTT der Welt und dem Menschen schenkte, ist gerade das Leben. Dafür hat Er hier auf der Erde Bedingungen geschaffen und Gesetze festgelegt. Wenn wir sie einhalten, wird das Leben aufblühen. Wenn sich der Mensch gegen die GÖTTliche Ordnung stellt, schafft er eine Kultur des Todes.

 

GOTT sorgt sich außerordentlich um den Menschen. Bevor Er ihn erschuf, bereitete Er ihm eine wunderschöne und fruchtbare Natur, damit sie ihm eine Quelle seiner leiblichen Kräfte sei. Um ihn glücklich zu machen, schenkte Er dem Menschen außer der Natur die Familie. GOTT will, dass jeder Mensch in eine liebevolle und geordnete Familiengemeinschaft hineingeboren wird. Wenn dem nicht so ist, liegt dem entweder ein Unglück oder menschliches Versagen zugrunde. Im Laufe des ganzen Lebens soll jeder Mensch in der Familie viele Formen des menschlichen Glücks erleben. Am Anfang ist es das Glück des Kindes, das sich in den Armen von Mutter und Vater sicher, geborgen und sorglos fühlt. Es wächst und reift heran, wird erwachsen, sein Glück verändert sich in das des verliebten Ehemannes oder der verliebten Ehefrau und später wandelt es sich in das Glück des fürsorgenden Vaters oder der Mutter. Schließlich ist es das Glück als Großeltern, wenn es ihnen geschenkt ist, dass sie sich an ihren gut erzogenen Nachkommen erfreuen können, und diese die Verantwortung für ihr Leben über­nehmen. Jede Etappe des menschlichen Glücks sichert eine geordnete Familie.

 

Die Familie ist eine GÖTTliche Einrichtung. Deswegen steht es nicht in der Macht des Menschen sie auszulöschen. Die Kirche betet über den Neuvermählten: „GOTT, Du hast die Frau neben den Mann gestellt und diese Gemeinschaft schon bei der Erschaffung der Welt gesegnet, so dass sie weder durch die Erbsünde noch durch die Sintflut vernichtet werden konnte.“ Dieses Gebet drückt den Glauben der Kirche an die Familie als eine GÖTTliche Einrichtung aus, die in der Welt überlebt. Sie muss aber nicht in Europa überleben. Auch wenn die Familie von Menschen nicht zerstört werden kann, kann sie von ihm verstümmelt werden und dies geschieht in der heutigen Welt. Aufgrund der Zerrüttung der Familien wird das menschliche Glück, das gerade dort seine irdische Vollkommenheit erlangt, entwertet. Das Leben wird bedroht und eine Kultur des Todes entsteht. Die Akteu­re der Kultur des Todes bedienen sich sehr ausgeklügelter Methoden, um sie durchzusetzen. Sie belegen edle Begriffe mit einem ganz neuen und gegensätzlichen, d. h. abwertenden Sinn. Sie sprechen von „Menschenrechten“ und „Kinderrechten“, aber im Rahmen dieser „Rechte“ möchten sie Dinge durchsetzen, die den Menschen und Kindern Schaden zufügen. Unter dem Deckmantel der Kinderrechte, die sie versuchen durchzusetzen, verlieren Mutter und Vater die Möglichkeit, ihre Kinder verantwortungsvoll zu erziehen. Dabei hat das Kind ein von GOTT gegebenes natürliches Recht auf Erziehung.

 

Die Anhänger der Kultur des Todes kommen mit der neuen „Gender-Ideologie“. In ihrem Namen möchten sie die sog. „Geschlechtergleichheit“ durchsetzen. Wenn man diesen Begriff das erste Mal hört, glaubt man, es handle sich darum, dass dem Mann und der Frau die gleichen Rechte und die gleiche Würde zuerkannt werden. Aber diese Gruppen verfolgen mit der sog. „Geschlechtergleichheit“ etwas ganz anderes. Sie wollen uns überzeugen, dass keiner von uns von Natur aus als Mann oder Frau existiert, sie wollen also dem Mann das Recht auf die männliche Identität und der Frau das Recht auf die weibliche Identität nehmen und ebenso der Familie das Recht auf die Identität als Familie absprechen. Der Mann soll sich nicht mehr als Mann, die Frau nicht mehr als Frau fühlen, und die Ehe soll nicht mehr als die von GOTT gesegnete alleinige Gemeinschaft zwischen Mann und Frau verstanden werden, sondern der Ehe soll auch die Gemeinschaft von zwei Männern bzw. Frauen gleichgestellt werden. So entsteht eine Art sodomitischer Verwirrung, die dem Willen Gottes widerspricht und die Strafe GOTTES vorbereitet.

 

Mit edlen Parolen will man die Zerrüttung des Familienlebens innerhalb der Gesellschaft durchsetzen, obwohl dieses unantastbar sein sollte. Dies ist eine gotteslästerliche Revolte des Menschen gegenüber dem Schöpfer. Er schuf uns nach Seinem Bild. Der Mann bekam vom Schöpfer die Würde des Mannes, die Frau die Würde der Frau und die Familie die Würde der Familie. Davon wird auch die Würde einer Nation abgeleitet. Und das wollen die Akteure der Kultur des Todes und die Vertreter der Gender-Ideologie mittels edler Parolen zerstören. Der Begriff Mann, Ehemann, Vater, Ritter, Gentleman ist für sie inakzeptabel. Das gleiche gilt für die Begriffe Frau, Ehefrau, Mutter. Das Volk, bei dem ihnen dies gelingt, wird seine Würde vor GOTT und vor der Welt verlieren.

 

Die Vertreter vieler Länder kriechen aus unverständlichen Gründen, sich selbst erniedrigend, vor den Akteuren der Kultur des Todes; und durch die Gesetzgebung, die manchmal dem gesunden Menschenverstand widerspricht, kommen sie ihnen sogar entgegen. Solche Vertreter haben keine moralische Würde und sie berauben ihr Volk nicht nur seiner Würde, sondern sie liefern es mit Hilfe von Gesetzen dem Untergang aus. Es geht um den Verlust des grundlegenden Lebenssinnes – den Verlust des Überlebenssinnes. Die ersten Gefahren tauchen bereits auch bei uns auf.

 

Wir wollen unsere große Wertschätzung und unseren Dank gegenüber denjenigen Institutionen und einzelnen Personen ausdrücken, die sich dieser nahenden Gefahr bewusst sind und für den Schutz der Familie und der Kultur des Lebens den „Marsch für das Leben“ in Košice [Kaschau] organisiert haben. Wir wollen unsere Wertschätzung und unseren Dank auch all denjenigen bekunden, die diesen „Marsch für das Leben“ unterstützt und so zum Ausdruck gebracht haben, dass ihnen die Rettung der Institution der Familie am Herzen liegt.

 

Der Marsch für das Leben sollte ein Aufruf, eine Ermutigung und moralische Unterstützung für unsere Politiker sein, damit sie keine Angst haben, die Würde und die Lebensfähigkeit unserer Nation zu schützen. Tatsächlich haben sie diesen Aufruf außer Acht gelassen, was darauf hindeutet, dass sie sich die Kultur des Todes bereits angeeignet haben, denn sie gewähren den Akteuren weiterhin einen großen Spielraum und eine beachtliche Unterstützung. Die Aktivisten der „Geschlechtergleichheit“ geben nicht nach, sondern sie warten auf eine passende Gelegenheit, um durch die Gesetzgebung die Erziehung und Bildung zu beherrschen und diese „sodomitische Ideologie“ den Kindern im Schul- und sogar im Kindergartenalter aufzwingen zu können. Es würde sich somit um einen Erziehungsprozess handeln, der das Kind nicht nur seiner Würde beraubt, sondern es auch moralisch und psychisch zum Krüppel macht. Dem Kind würde damit die Möglichkeit genommen, in jeder Hinsicht eine reife Frau oder ein reifer Mann zu werden. Und für diese Verwüstung soll der Lehrerberuf missbraucht werden. Früher wurde der Lehrer benutzt, damit er gegen den Willen der Eltern den Kindern den Atheismus aufzwingt, heute droht ihm noch Schlimmeres. Die Akteure der Kultur des Todes werden auch von den Medien stark unterstützt. Lassen wir uns von ihnen nicht in die Irre führen, lassen wir uns von ihnen nicht beeinflussen.

 

Die Kultur des Todes bedroht wirklich die Existenz einer Nation. Frühere Generationen haben bei einer solchen Bedrohung nicht gezögert, für den Schutz der Heimat ihr Leben hinzugeben. Von uns wird solch ein großes Opfer noch nicht verlangt, aber es wird verlangt, dass wir wachsam bleiben. Wir rufen alle Politiker, die Eltern, die Schulverwaltungen und alle Menschen guten Willens zur Wachsamkeit auf, damit sie bereits die ersten Anzeichen der Kultur des Todes ablehnen. Bei einer Wahl kann unsere Stimme nur derjenige Kandidat bekommen, der die Kultur des Todes ablehnt. Mit einer anderen Einstellung würden wir unsere Vorfahren, die für das Wohl der Heimat ihr Leben geopfert haben, ihrer Ehre berauben.

 

In dieser Advents- und Weihnachtszeit zeigt uns GOTT deutlich, wie wichtig in seinen Augen die Familie ist. Als Er Seinen SOHN auf die Erde schickte, sorgte Er sich nicht darum, dass Sein SOHN in einem prächtigen Palast zur Welt kommt, dass Er auserlesene Speisen bekommt, sondern Er sorgte dafür, dass Sein SOHN auf die Welt kommt und in einer geordneten Familie aufwachsen kann. Der Blick auf die Familie von Nazareth möge uns aufrütteln, dass wir für die Erhaltung der Familie alles in unseren Kräften Stehende tun. So wie die Familie von Nazareth durch die Flucht nach Ägypten das Kind geschützt hat, so sind auch wir verpflichtet, um jeden Preis die gesunde Entwicklung der Kinder vor der gefährlichen „Gender-Ideologie“ zu schützen.

 

In der festen Hoffnung, dass Sie zu diesen ernsten Fragen des Lebens und der Familie die richtige Stellung einnehmen, erteilen wir Ihnen unseren Segen.

Die slowakischen Bischöfe«


 

 

 

 

Die tiefe Unwahrheit einer Theorie

 

Wort zum Tag der Menschenrechte, 10. Dezember 2013

von Bischof Dr. Vitus Huonder, Chur, Schweiz

 

Zur Fastenzeit 2011 und nochmals 2012 hatte der Bischof von Chur bereits Ehe-Hirtenbriefe veröffentlicht („Als Mann und Frau schuf Er sie“, vgl. FMG-Information 102; „Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden“; vgl. FMG-Information 105). Bischof Huonders klare Verkündigung der Lehre der Kirche zur Unauflöslichkeit der Ehe hatte öffentliche Anfeindung hervorgerufen. Wiederum wurden die Aussagen des Churer Bischofs heftig attackiert. Er provoziere, trete die Würde von homosexuellen, bi- und transsexuellen Menschen mit Füßen usw.

In einem Zeitungsinterview („SonntagsBlick“, vgl. kath.net 17.12.2013) sprach der Bischof von weitgehend positiven Zuschriften. Es geht ihm nicht um einen Angriff, sondern um die Verteidigung des christlichen Menschenbildes. Wenn die Kirche es wage, gesellschaftliche Phänomene vom christlichen Glauben her zu beleuchten, werde sie heute sogleich mit der Diskriminierungskeule geschlagen. Die Gender-Ideologie leugne letztlich, dass der Mensch Geschöpf ist. „Der Manipulation der Natur, die wir heute für unsere Umwelt beklagen, wird durch den Genderismus auch der Mensch unterzogen.“ Das „Umerziehungsprogramm, das den Kindern einredet, sie seien von Natur aus weder Mädchen noch Buben, sondern sozusagen neutrale Wesen“ und könnten ihre sexuelle Ausrichtung selbst wählen, wobei Heterosexualität „nur eine mögliche freie Entscheidung unter vielen sei“, „ist für mich ein Angriff auf die naturgegebene Würde des Kindes“. – Offenbar steht Bischof Huonder unter den Schweizer Bischöfen allein; der Vorsitzende der Schweizer Bischofskonferenz, Markus Büchel, Bischof von St. Gallen, warf ihm in Radio Vatikan (6.3.2014) vor, Bischof Huonder habe das Thema „aus einer sehr ideologischen Sichtweise“ behandelt; „wir Bischöfe sind seit längerem daran, ein Dokument zu diesem Thema zu verfassen; wir möchten das Thema sehr breit angehen, aber es ist schade, dass das Thema bereits jetzt schon so eng behandelt wurde.“ Modernistische Kreise, so der „Schweizerisch Kath. Frauenbund“ und die „Pfarrerinitiative“, fordern Huonders Absetzung. Büchel wird einen entsprechenden Brief entgegennehmen, ihn als Bischofskonferenz „dann beurteilen“ und, soweit in ihrer „Kompetenz“, „die weiteren Schritte bestimmen“!!.

 

»Brüder und Schwestern im HERRN,

in meinem letztjährigen Wort zum Tag der Menschenrechte habe ich daran erinnert, dass die Menschenrechte ihren Grund in der Menschenwürde haben. Diese wiederum hängt mit der Schöpfungsordnung zusammen und ist GOTTgegeben. In diesem Jahr möchte ich diese Überlegungen konkretisieren und mich zur Ideologie des Genderismus, kurz Gender, äußern. Ich tue dies nicht zuletzt auch deshalb, weil sich immer wieder Gläubige in dieser Sache an mich wenden. Sie sind beunruhigt durch die staatliche Vereinnahmung ihrer Kinder zugunsten des Genderismus und durch die politische Infragestellung von Ehe und Familie.

 

Was bedeutet der Begriff Gender?

Der Begriff Gender leitet sich vom lateinischen Wort Genus ab, ein Begriff, der vor allem für das grammatische Geschlecht verwendet wird. Während der Begriff der Sexualität das biologische, von der Natur gegebene Geschlecht meint, soll der Begriff Gender das sogenannte soziale Geschlecht bezeichnen.

Dieses sei vom biologischen Geschlecht unabhängig und bedeute, dass jeder Mensch sein Geschlecht und seine sexuelle Orientierung frei wählen könne, ob er Mann oder Frau sein wolle, ob er hetero-, homo-, bi- oder trans­sexuell leben wolle.

 

Was ist das Ziel der Ideologie des Genderismus?

Das Ziel des Genderismus ist, dass jede „sexuelle Identität“ als gleichwertig akzeptiert wird. In diesem Sinn geschieht die konkrete gesellschaftliche Durchsetzung dieser Ideologie unter anderem durch das vermeintliche Recht gleichgeschlechtlicher Paare, zu heiraten und Kinder zu adoptieren, oder durch die (Homo-)Sexualisierung der Kinder in Kindergarten und Schule.

 

Wie ist der Genderismus zu beurteilen?

Vordergründig geht es im Genderismus um die Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Die Unterdrückung der Frau zum Beispiel, wie sie in manchen Gesellschaften und Kulturen noch immer vorherrscht, wird zu Recht beklagt. Sie entspricht nicht der Ebenbürtigkeit von Mann und Frau, die in der Schöpfungsordnung grundgelegt ist und in der Heilsordnung entfaltet wird. Insofern hat der Genderismus etwas Bestechendes an sich. Tatsächlich handelt es sich bei dieser Ideologie aber um einen Angriff auf Ehe und Familie als die tragenden Strukturen unserer Gesellschaft. Ungerechtigkeit im Verhältnis der Geschlechter kann durch die Leugnung der Geschlechterpolarität nicht behoben werden. Deshalb lehnt die Kirche die Ideologie des Genderismus ab. Dazu die folgenden Punkte:

 

Der Genderismus leugnet die Schöpfungsordnung

Die Erschaffung des Menschen als Mann und Frau ist eine Vorgabe des Schöpfers. Darüber kann und darf der Mensch nicht verfügen. Der Schöpfungsbericht sagt, dass Gott den Menschen in seiner Bipolarität erschaffen hat: „Als Mann und Frau schuf er sie“ (Gen 1,27). Er schließt mit der Feststellung, dass alles, das ganze Schöpfungswerk, sehr gut war, somit auch die Erschaffung des Menschen als Mann und Frau (vgl. Gen 1,31).

 

Der Genderismus leugnet die Vorgabe der Natur

Der Mensch existiert, so die Schöpfungsordnung, als Mann oder Frau. Die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse sagen uns: Jede seiner Körperzellen ist entweder männlich oder weiblich. Dies ist eine klare Vorgabe seiner Existenz. Die unterschiedliche kulturelle Prägung als Mann oder Frau hebt diese Polarität nicht auf.

 

Der Genderismus ist wissenschaftlich unhaltbar

Obwohl sich der Genderismus wissenschaftlich gibt, halten seine Grundlagen der Wissenschaft nicht stand. Viele ausgewiesene Forscher widersprechen den Ergebnissen der „Gender-Studies“. Dass es psychische und physische Störungen der Geschlechtsidentität gibt, hebt die grundsätzliche Verschiedenheit von Mann und Frau nicht auf.

 

Der Genderismus zerstört Ehe und Familie

Darauf wurde bereits hingewiesen. Die Ehe beruht auf der gegenseitigen Ergänzung von Mann und Frau. Ehe und Familie sind die Grundeinheit der Gesellschaft (vgl. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948). Sie sind die Bedingung für den Erhalt der Gesellschaft und ihre kulturelle Entfaltung.

Sie setzen die verbindliche und dauerhafte Einheit von Mann und Frau voraus. Der Genderismus betrachtet jede sexuelle Praxis (lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell) als gleichwertig mit der Heterosexualität. Alle Lebensformen sollen zur „Ehe“ und damit zu künstlichen Reproduktionsmethoden und zur Kinderadoption berechtigen. Dem Menschen wird auf diese Weise die moralische Orien­tierung für den rechten Gebrauch seiner Freiheit genommen, der ihn zur Elternschaft befähigt, zur Aufgabe einer Mutter oder eines Vaters.

 

Der Genderismus schadet der Frau

Wie bereits angedeutet, kann die Geringachtung der Frau nicht durch das Verwischen der natürlichen Unterschiede zwischen Mann und Frau überwunden werden, auch nicht durch ein Streben der Frau nach Gleichheit mit dem Mann. Die Frau muss besonders auch in ihrer lebenserhaltenden Aufgabe der Mutterschaft von der Gesellschaft geachtet werden. Ihre Leistung darf nicht nur an ihrem beruflichen Einsatz gemessen werden. Sie muss vielmehr für ihr Muttersein anerkannt werden, zum Beispiel im Steuer- und Rentenrecht.

 

Der Genderismus schadet dem Mann

Im Machtkampf gegen den Mann stigmatisiert der feministische Genderismus den Mann als „Täter“ und verklärt die Frau als „Opfer“. Dieser klischeehafte Dualismus entspricht nicht der Realität und beschädigt die Identität des Mannes sowie dessen Selbst- und Fremdwahrnehmung.

 

Der Genderismus schadet dem Kind

Das Kind muss sich in der stabilen Ehe seiner (biologischen) Eltern entfalten können. Die Zerstörung von Ehe und Familie durch den Genderismus führt bei Kindern und Jugendlichen immer häufiger zu psychischen Störungen. Man schafft staatliche Ersatzstrukturen, die Kindern und Jugendlichen aber niemals die gleiche Liebe und Geborgenheit geben können, wie dies in der Familie der Fall ist. Die Auslieferung von Kindern an gleichgeschlechtliche Paare beraubt sie der Grundlage einer gesunden psychischen Entwicklung. Eine unmora­lische sexuelle Aufklärung zerstört in den Heran­wachsenden jedes Feingefühl.

 

Der Genderismus nimmt totalitäre Züge an

Mit großer Sorge sieht die Kirche, dass in öffentlichen Diskussionen und in den Medien mehr und mehr nur noch die Argumente des Genderismus toleriert werden. Wer anders denkt, wird gesellschaftlich ausgegrenzt und muss mit juristischen Sanktionen rechnen. Auf diese Weise werden die Grundrechte des Menschen bezüglich Religion und freier Meinungsäußerung zunehmend beschnitten.

Der Genderismus verdunkelt den GÖTTlichen Sinn der Liebe zwischen Mann und Frau. Das Verhältnis Gottes zum Menschen, von JESUS CHRISTUS zur Kirche, wird in der Heiligen Schrift in der Sprache der ehelichen Liebe beschrieben. GOTT liebt Sein Volk wie der Bräutigam seine Braut. JESUS CHRISTUS ist Seiner Braut, der Kirche, in treuer Liebe hingegeben bis zum Tod am Kreuz. Die Braut erwartet voll Sehnsucht ihren Bräutigam. In der lebendigen Beziehung zu CHRISTUS und der Kirche können die Rivalität, die Feindschaft und die Gewalt, welche die Beziehung von Mann und Frau belasten und entstellen, überwunden werden. Diese Sicht des Glaubens wird durch den Genderismus verdunkelt.

 

Die Quintessenz

Papst Benedikt XVI. sagte in seiner Ansprache vor dem Kardinalskollegium und der Kurie am 21. Dezember 2012 zum Genderismus:

„Die tiefe Unwahrheit dieser Theorie und der in ihr liegenden anthropologischen Revolution ist offenkundig ... Wo die Freiheit des Machens zur Freiheit des Sich-selbst-Machens wird, wird notwendigerweise der Schöpfer selbst geleugnet und damit am Ende auch der Mensch als GÖTTliche Schöpfung, als Ebenbild GOTTES im Eigentlichen seines Seins entwürdigt. Im Kampf um die Familie geht es um den Menschen selbst. Und es wird sichtbar, dass dort, wo GOTT geleugnet wird, auch die Würde des Menschen sich auflöst. Wer GOTT verteidigt, verteidigt den Menschen.“

Ich ermutige alle Gläubigen, ihre gesellschaftlichen und politischen Rechte und Pflichten wahrzunehmen, damit die in der Schöpfungs- und Erlösungsordnung grundgelegte Würde des Menschen auch in der rechtlichen Ordnung unseres Gemeinwesens weiterhin und umfassend zum Ausdruck kommt.

Für jeden diesbezüglichen Einsatz danke ich herzlich. Ich empfehle alle und alles der Mater divinae gratiae, der Mutter der GÖTTlichen Gnade, und erteile allen meinen bischöflichen Segen.

+ Vitus, Bischof von Chur«


 

 

 

 

Bedrohungen der Familie

 

durch die Gender-Ideologie

 

Hirtenbrief der Bischofskonferenz Polens
zum Sonntag der Heiligen Familie, 29. Dezember 2013

Voller Text

 

Die Bischöfe Polens warnten ebenfalls, mit scharfen Worten, vor dem zerstörerischen Einfluss der Gender-Ideologie auf die Gesellschaft. Das Schreiben erschien in einer ausführlicheren Fassung für die Priester und Religionslehrer (hier übersetzt) und in einer kürzeren Fassung zum Verlesen in den Sonntagsmessen des ganzen Landes. Im südpolnischen Zakopane verlas Kardinal Stanislaw Dziwisz den Brief persönlich in der dortigen Stadtkirche. Es habe Versuche gegeben, zu verhindern, dass dieser Brief von den Priestern verlesen werde, deshalb habe er sich entschieden, ihn hier persönlich zu verlesen. In den Medien gab es sogleich, teilweise schon im Vorfeld, eine gewaltige Offensive gegen diese Stellungnahme der Bischöfe. – Schon früher hatte z. B. der Erzbischof von Lodz, Marek Jedraszewski, bei einer Begegnung mit Jugendlichen die Gender-Ideologie als „direkten Weg zur Selbstvernichtung unserer Zivilisation“ gebrandmarkt. Wenn sie sich durchsetze, könne es sein, dass „die Wenigen, die im Jahr 2050 weiterhin daran festhalten, dass Mann und Frau zwar als Menschen gleich und von völlig gleicher Würde sind, aber ein unterschiedliches Geschlecht haben und dass das gut so ist, wie Indianer in Reservaten gezeigt werden“. Seine Rede hatte zu wüsten kirchenfeindlichen Angriffen geführt. Auch der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Joźef Michalik von Przemyśl, steht seit Monaten „im maximalen Negativ-Fokus der Medien“ (S. Meetschen, DT) und war wegen einer Oktober-Predigt angezeigt worden, in der er den aus seiner Sicht existierenden Zusammenhang von Feminismus, Gender-Ideologie und Pädophilie ansprach (vgl. DT 31.12.2013, Kath. Wochenzeitung 48/2013, DT 25.1.2014). - Quelle: http:// episkopat.pl/dokumenty /5545.1,List_pasterski_na_ Niedziele_Swietej_Rodziny_2013_roku.html; Übersetzung: P. Pawel Leks SCJ (vgl. andere Übersetzung in „Theologisches“ 01/02 2014, Sp. 15-20).

 

»Ihr Geliebten in CHRISTUS dem HERRN! Schwestern und Brüder!

Jedes Jahr erleben wir in der Oktav der Geburt des HERRN den Sonntag der Heiligen Familie. Unsere Ge­danken richten wir auf unsere Familien und greifen die Reflexion über das Thema der Lage der modernen Familie auf. Das heutige Evangelium zeigt, wie die Familie von Nazareth den Willen GOTTES unter schwierigen Situationen abzulesen und ihn zu erfüllen bemüht war. Diese Haltung wurde für sie zum Quell neuer Kräfte. Dies ist für uns ein wichtiger Hinweis, dass der Gehorsam GOTT und Seinem Willen gegenüber auch heute Unterpfand für das Glück der Familie darstellt.

Der selige Johannes Paul II., auf dessen Heiligsprechung wir uns vorbereiten, erinnert uns daran, dass die Wahrheit über die Ehe „über den Willen der Einzelnen, über die Willkürlichkeit der einzelnen Ehepaare, über die Entscheidungen der gesellschaftlichen und politischen Organismen” steht. Diese Wahrheit soll bei GOTT gesucht werden, weil „GOTT selbst Urheber der Ehe ist” (GS 48; HV 8). GOTT ist es, der den Menschen als Mann und Frau erschaffen hat, indem Er sie zu einer unersetzbaren Gabe füreinander befähigte. Die Familie hat Er auf das Fundament der Ehe gegründet, die für das ganze Leben mit untrennbarer und exklusiver Liebe verbunden ist. Er hat bestimmt, dass gerade eine solche Familie das richti­ge Milieu für die Entwicklung der Kinder sein soll, denen sie das Leben übermitteln und ihnen die materielle und geistige Entfaltung sichern wird.

Die christliche Sicht offenbart den tiefsten, inneren Sinn der Ehe und Familie. Die Zurückweisung einer solchen Sicht führt unausweichlich zur Zersetzung der Familie und zur Niederlage des Menschen. Die Geschichte beweist, dass die Missachtung des Schöpfers immer bedrohlich ist und die glückliche Zukunft des Menschen und der Welt gefährdet. Die Missachtung des Willens GOTTES in der Familie zieht die Schwächung der Beziehungen ihrer Glieder nach sich, fördert die Bildung verschiedener Pathologien im Zuhause, trägt zur Plage der Scheidungen bei, führt zur Bildung sogenannter „loser” oder „freier” Verbindungen, die schon ab der Jugendzeit praktiziert werden, des Öfteren mit zustimmender oder schweigender Akzeptanz der Eltern. Dies wird auch zum Grund, dass sich die Eheleute für die Gabe des Lebens nicht offen sind, was sich in negativen demographischen Folgen auswirkt. Mit Besorgnis beobachten wir eine immer größer werdende gesellschaftliche Akzeptanz dieser Erscheinungen.

So ist es verständlich, dass uns die Versuche einer Veränderung des Begriffs der Ehe und Familie in höchste Unruhe versetzen. Sie werden gegenwärtig vor allem von Anhängern der Gender-Ideologie auferlegt und von den Massenmedien lautstark vertreten. Angesichts der zunehmenden Angriffe, die gegen verschiedene Bereiche des Lebens in Familie und Gesellschaft gerichtet sind, sehen wir uns gedrängt, einerseits entschieden und eindeutig für die Verteidigung der Ehe und Familie und ihrer grundlegenden Werte zu sprechen und anderseits vor Bedrohungen zu warnen, die aus der Förderung dieser neuen Sicht erwachsen.

Wir begegnen verschiedenen Haltungen gegenüber den Tätigkeiten der Anhänger der Gender-Ideologie. Die große Mehrheit ist sich nicht einmal bewusst, was diese Ideologie ist, so dass sie auch keine Gefahr bemerkt. Ein kleiner Kreis von Personen – zumal die Lehrer, Eltern und Erzieher, darunter auch Katecheten und Seelsorger – sucht nach konstruktiven Wegen von Gegenmaßnahmen. Es gibt schließlich auch solche, die – indem sie die Absurdität dieser Ideologie sehen – mei­nen, dass die Polen von selbst die ihnen angebotenen utopischen Sichten zurückweisen werden. Indessen wird die Gender-Ideologie ohne Wissen und Zustimmung der polnischen Gesellschaft seit vielen Monaten in die verschiedenen Strukturen des sozialen Lebens eingeführt: die Erziehung, das Gesundheitswesen, die Tätigkeit der Kultur- und Bildungszentren, wie auch in nicht von der Regierung verwaltete Organisationen. Ihre Übermittlung von Seiten der Massenmedien konzentriert sich hauptsächlich auf die Förderung der Gleichstellung und auf Maßnahmen gegen Gewalttätigkeit – bei gleichzeitig damit einhergehender Verheimlichung der gefährlichen, weit auslaufenden Auswirkungen dieser Ideologie.

 

1. Was ist die Gender-Ideologie und warum ist sie so bedrohlich?

Die Ideologie des Gender ist Auswirkung der jahrzehntelangen ideologisch-kulturellen Veränderungen, die im Marxismus und Neo-Marxismus fest verankert sind, und die durch die sich immer mehr radikalisierenden feministischen Bewegungen wie auch durch die 1968 begonnene Sex-Revolution gefördert werden. Gender fördert Prinzipien, die im völligen Widerspruch zur Wirklichkeit und zum traditionellen Verständnis der Menschennatur stehen. Es wird behauptet, dem biologischen Geschlecht komme nur eine kulturelle Beschaffenheit zu, und man könne es sich im Lauf der Zeit selbst wählen, wobei die traditionelle Familie ein Überbleibsel und eine gesellschaftliche Belastung darstelle. Nach Gender ist die Homosexualität angeboren, und den Schwulen und Lesben stehe das Recht zu, Verbindungen einzugehen, die die Grundlage eines neuen Familien-Typus bildeten, mit dem Recht auf Adoption und Erziehung der Kinder. Die Befürworter dieser Ideologie argumentieren, dass jedem Menschen sogenannte reproduktive Rechte zuständen, darunter der Rechte auf Änderung des Geschlechts, auf ‚In-Vitro’-Fertilisation, Verhütung und selbst Abtreibung.

In der radikalsten Form betrachtet Gender das biologische Geschlecht als Vergewaltigung der menschlichen Natur. Der Mensch ist nach ihm „in das Geschlecht verwickelt” und muss sich davon befreien. Indem der Mensch das biologische Geschlecht verneine, gewinne er die „wahre, durch nichts gefesselte Freiheit” und könne ein sogenanntes kulturelles Geschlecht wählen, das ausschließlich in äußeren Verhaltensweisen ersichtlich werde. Dem Menschen stehe außerdem das Recht zu, eine spontane Änderung der in diesem Bereich schon getroffenen Wahl zu treffen im Bereich der zur Verfügung stehenden fünf Geschlechter: schwul, lesbisch, bisexuell, transsexuell und heterosexuell.

Die Gefahr der Gender-Ideologie ergibt sich im Grunde aus der zutiefst destruktiven Beschaffenheit sowohl gegen die Person wie auch gegen die zwischenmenschlichen Beziehungen, also gegen das gesamte soziale Leben. Der Mensch, seiner festen geschlechtlichen Identität beraubt, verliert nämlich auch den Sinn seines Daseins und ist nicht imstande, die vor ihm stehenden Aufgaben in seiner persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Entwicklung, wie auch im Bereich der Fortpflanzung zu entdecken und sie zu erfüllen.

 

2. In welche Bereiche wird die Gender-Ideologie eingeführt?

Die Gender-Ideologie wird in Polen in verschiedene Ebenen des sozialen Lebens eingeführt. In erster Reihe geschieht das durch die Gesetzgebung. Es werden Dokumente geschaffen, die scheinbar dem Schutz, der Sicherheit und dem Wohl der Bürger dienen, sich allerdings durch ausgeprägt destruktive Elemente auszeichnen. Als Beispiel sei genannt die Konvention des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen die Frauen, die – auch wenn sie der wesentlichen Frage der Gewaltanwendung gegen Frauen gewidmet ist – zugleich sogenannte „nicht stereotypische Geschlechterrollen” propagiert und tief in das Erziehungssystem eingreift, indem sie unter anderem die Pflicht zu einer entsprechenden Erziehung und Förderung der Homosexualität und des Transsexualismus auferlegt. Im letzten Halbjahr entstand sogar der Entwurf des sogenannten „Gleichheitsgesetzes”, das den Katalog der Diskriminierungsverbote ausweitet u. a. mit Bezug auf die „sexuelle Identität und ihren Ausdruck”. Die Annahme dieses Entwurfs beschränkt folgerichtig die Freiheit des Wortes und die Möglichkeit, die eigenen religiösen Auffassungen zu äußern. Sollte jemand in Zukunft wagen, die homosexuelle Propaganda zu beanstanden, wird er sich strafbar machen. Das bedeutet auch die Bedrohung für das Wirken der katholischen Medien und legt eigentlich die Notwendigkeit auf, eine Selbstzensur einzuführen.

Im April 2013 wurden Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Bezug auf Sexualerziehung veröffentlicht, die zu einer tiefen Verkommenheit von Kindern und Jugendlichen führen. Sie fördern unter anderem die Masturbation bei Kindern im Vorschulalter, indem sie auf diese Weise Freude und Lust durch die Berührung sowohl des eigenen Leibes wie des Leibes der Gleichaltrigen entdecken. Elemente dieser sog. Standards werden derzeit umgesetzt – wir wiederholen: meistens ohne Wissen und Zustimmung der Eltern – z. B. im Projekt „Gleichstellungskindergarten”, das von der Europäischen Union mitfinanziert wird. Die Autorinnen des „Gleichstellungskindergartens” schlagen unter anderen vor, dass sich Knaben im Rahmen des Spieles als Mädchen verkleiden sollen und die Mädchen als Buben, wobei die übrigen Kinder erraten sollen, wer sie sind und erklären, warum sie es so beurteilen. Dieses Projekt enthält mehrere andere ähnlich umstrittene Vorschläge.

Solche Standards werden auch in den Schulungen gefördert, bei Workshops für Lehrer und Erzieher, bei Projekten, die in Schulen, Bildungseinrichtungen und Hochschulen umgesetzt werden. An vielen Universitäten Polens entstanden plötzlich Studiengänge über Gender (Gender Studies). Es werden dort neue Propagandisten dieser Ideologie ausgebildet, wobei verkündet wird, dass die Familie schon einen Anachronismus darstelle und es keine Bedeutung mehr habe, ob das Kind von zwei Schwulen oder Lesben erzogen werde, weil es in solchen Strukturen ebenso glücklich sei und sich ebenso gut entwickle wie Kinder, die in einer traditionellen Familie erzogen werden. Es werden dabei Untersuchungen ver­schwiegen, deren Ergebnisse negative oder sogar tragische Folgen im Leben der Menschen beweisen, die in Milieus solcher Art heranwachsen: Selbstmordneigung, Störungen im Empfinden der eigenen Identität, Depressionen, sexueller Missbrauch oder sexuelle Belästigung.

Gender dringt auch in den Bereich der Kultur ein. Gemäß der Voraussetzungen ihrer Ideologen sollen auch in die Inhalte von Filmen, populären Serien, Theaterstücken, Fernsehprogrammen oder Ausstellungen – durch die Anwendung neuester Manipulationstechniken – Gestalten und Bilder eingeschoben werden, die der Veränderung des gesellschaftlichen Bewusstseins in Richtung Annahme der Gender-Ideologie dienen sollen.

Im Bereich des Gesundheitswesens haben wir mit Aktivitäten zu tun, die das Recht auf Abtreibung, Verhütung, „In-Vitro“-Befruchtung, chirurgische oder hormonale Geschlechtsumwandlung fördern, und auch eine allmähliche Einführung des „Rechts“ auf Euthanasie oder Eugenik, das heißt der Möglichkeit, kranke, schwa­che, behinderte Personen zu beseitigen, die – nach Ansicht der Gender-Ideologen – „nicht vollwertige Individuen” darstellen. Daraus geht hervor, dass der Mensch überhaupt nicht mehr zählt. Der verheimlichte Beweggrund dafür offenbart sich letztlich als der ökonomische Vorteil.

Ganz hinterlistig wird dabei die Tatsache umgangen, dass das Endziel der Gender-Erziehung im Grund genommen die Sexualisierung der Kinder und Jugend ist. Das sexuelle Aufwecken schon ab dem allerjüngsten Alter führt zu Abhängigkeiten in der sexuellen Sphäre und in späteren Lebensphasen zur Versklavung (Abhängigkeit) des Menschen. Die Kultur des „Ausnutzens“ der anderen Person, um die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, führt zur Erniedrigung des Menschen, der Ehe, der Familie – und folgerichtig des sozialen Lebens. Infolge solcher Erziehung, durchgeführt durch die Jugend-Sexualpädagogik, wird der junge Mensch zum Kunden von Pharma-, Erotik-, Pornografie-, Pädophilie- und Abtreibungskonzernen. Außerdem geht die sexuelle Versklavung des Öfteren mit anderen Abhängigkeiten einher (Alkohol-, Rauschgift- und Spielsucht), wie auch mit Schädigung, die man sich selbst und anderen antut (Pädophilie, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung). Eine solche Erziehung stellt nichts anderes dar als die Zerstörung der Familie. Die Entartung der Tätigkeit von Sexualpädagogen, die sich der Manipulation bedient, ist möglich, weil die Mehrheit der Eltern, Erzieher und Lehrer nichts über die Tätigkeit dieser Gruppen gehört hat beziehungsweise über die von ihnen verwendeten Unterrichtsmaterialien nicht Bescheid weiß.

 

3. Was soll angesichts der Gender-Ideologie unternommen werden?

Im Hinblick auf die Gender-Ideologie ist es eine ungemein wichtige Aufgabe, hinsichtlich der Bedrohungen aufzuklären, die sich aus ihr ergeben, wie auch die Erinnerung an die grundlegenden und unveräußerlichen Rechte der Familie wachzuhalten, die unter anderem vor 30 Jahren vom Apostolischen Stuhl in der Charta der Familienrechte festgehalten worden sind. Es ist notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um Ehe und Familie ihre rechtmäßige Stellung wiederzugeben und um den Eltern zu ermöglichen, ihr Recht auf Erziehung der Kinder im Einklang mit ihren eigenen Überzeugungen und Werten auszuüben, die es sicherstellen, dass die Kinder sich zu Hause und in der Schule auf integrale Weise entwickeln können. Und so den Vertretern der Wissenschaft zu erlauben, frei von ideologischem Druck zuverlässige Untersuchungen durchzuführen und frei zu veröffentlichen.

Der Kirche, die über das Wohl eines jedes Menschen wacht, hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, für das natürliche Recht GOTTES im sozialen Leben einzutreten. Sie kann also nicht schweigen, wenn Versuche unternommen werden, eine Ideologie einzuführen, die die christliche Anthropologie zerstört und sie mit zutiefst destruktiven Utopien ersetzt, die nicht nur den einzelnen Menschen zugrunde richten, sondern auch die ganze Gesellschaft. Die Christen, die in der Politik engagiert sind, können hier auch nicht tatenlos bleiben.

So wenden wir uns mit einem dringenden Appell an die Vertreter religiöser Bewegungen und kirchlicher Verbände, mutig tätig zu werden, um der Verbreitung der Wahrheit über Ehe und Familie zu dienen. Mehr denn je ist heute eine entsprechende Formung des Erziehungsmilieus notwendig. Man muss unbedingt den Eltern und Lehrern und den für die Prägung der polnischen Schule Verantwortlichen zum Bewusstsein bringen, wie groß die Bedrohung ist, die mit der Gender-Ideologie einhergeht. Dies muss umso mehr getan werden, weil den Eltern oft nicht direkt gesagt wird, dass diese Ideologie in die betreffende Bildungseinrichtung eingeführt wird, während aber die damit zusammenhängenden Inhalte in scheinbar harmlose und interessante Methoden und Formen „verkleidet“ werden, als handle es sich nur um Spielerei.

Wir appellieren auch an Institutionen, die für die polnische Bildung verantwortlich sind, dass sie dem Druck nicht erliegen, den die wenigen, aber sehr lauten und über nicht geringe finanzielle Mittel verfügenden Gruppierungen (Lobbys) ausüben, die der modernen Erziehung wegen mit den Kindern und Jugendlichen experimentieren. Wir rufen die Bildungsinstitutionen auf, sich in die Förderung einer integralen Sicht des Menschen einzusetzen.

Alle Gläubigen bitten wir um das inbrünstige Gebet in den Anliegen der Ehen und Familien und der von ihnen zu erziehenden Kinder. Wir bitten den HEILIGEN GEIST, dass Er uns allezeit das Licht verleihe, um die Gefahren und Bedrohungen zu verstehen und wahrzunehmen, denen die Familie heute ausgesetzt ist. Beten wir auch um den Mut, Menschen des Glaubens und mutige Verteidiger der Wahrheit zu sein. Möge uns bei dieser Bemühung die Heilige Familie von Nazareth, in der der SOHN GOTTES, JESUS CHRISTUS, erzogen wurde, Vorbild zum Nachahmen und geistige Hilfe sein.

In diesem Geist erteilen wir allen den Hirtensegen.

Die Hirten der katholischen Kirche in Polen«


 

 

 

 

Gender-Ideologie führt

 

zur Verwirrung des Rechts

 

Stellungnahme der Bischöfe der italienischen Kirchenregion Triveneto, 2.2.2014

 

Das Hirtenwort der fünfzehn Bischöfe des östlichen Oberitalien (Triveneto; es umfasst die Kirchenprovinz Görz mit Triest, die Kirchenprovinz Trient mit Bozen-Brixen, die Kirchenprovinz Udine und die Kirchenprovinz Venedig mit einigen Suffraganbistümern, wie Padua, Verona u.a.) trägt den Titel „Die Aufgabe der Erziehung ist eine wichtige Mission!“ (Obgleich auch das Südtiroler Bistum zur Kirchenregion Triveneto gehört, findet sich auf der Internetseite der Diözese kein Hinweis auf dieses Hirtenwort.) Als Anlass wurde der 36. „Tag des Lebens“ der Kirche in Italien gewählt. Der Text ist sehr viel zurückhaltender als die Hirtenworte der slowakischen oder polnischen Bischöfe formuliert (vgl. DT 8.2.14, Quelle: z. B. www. diocesiverona.it/new_diocesi_verona/archvio_news/00024305_Vescovi_ del_Triveneto__una_Nota_pastorale_su_importanti _questioni_educative_come_contributo_al_bene_comune.html).

 

Die Bischöfe sagen, sie sehen sich täglich konfrontiert mit »Besorgnis erregenden Nachrichten und Problematiken, die das menschliche Leben in all seinen Phasen« betreffen, und sie wollen »seine unantastbare Würde« bekräftigen.

Einleitend werden soziale Nöte, anhaltende Wirtschaftskrise, Fehlen einer angemessenen Familienpolitik usw. angesprochen. Dann kommen die Bischöfe auf Fragen aus den Bereich der Erziehung zu sprechen, die »grundlegende und äußerst schwierige Aspekte des Menschen betreffen, zahlreiche und beunruhigende Folgen auf die Kultur, Bildung und Erziehung und somit auch auf die Politik haben und das Leben der Menschen, der Familie und der Schulen unmittelbar betreffen und beeinflussen…

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Diskussion zum Thema ‚Geschlechterstereotypen‘ und das mögliche Einführen der Gender-Ideologie in die Erziehungs- und Bildungsprogramme in Schulen und in der Lehrerausbildung, auf einige problematische Aspekte der Bekämpfung der Homophobie auf gesetzlicher Ebene, auf einige nicht nur fragwürdige, sondern irreführende Richtlinien zur sexuellen Erziehung der Kinder schon im sehr frühen Alter, um Forderungen, die Begriffe ‚Vater‘ und ‚Mutter‘ zu ersetzen durch andere, als weniger ‚diskriminierend‘ betrachtete zu ersetzen, und um die potenzielle und manchmal leider schon herrschende Verzerrung des Wertes und sogar des Begriffs der natürlichen Familie, die auf der Ehe eines Mannes mit einer Frau gegründet ist...

 

Wir anerkennen den unersetzlichen Reichtum der Unterschiedlichkeit - vor allem den grundlegenden zwischen „männlich“ und „weiblich“ - und die absolute Besonderheit der Familie als „dauerhafte Verbindung von Mann und Frau in der Ehe. Sie entsteht aus ihrer Liebe…, und aus der Anerkennung und Annahme des Gutes der geschlechtlichen Verschiedenheit, durch welche die Ehegatten ein Fleisch werden können und fähig sind, neues Leben zu zeugen“ (Lumen fidei, 52); sie ist in der Tat „‚die grundlegende Zelle der Gesellschaft, der Ort, wo man lernt, in der Verschiedenheit zusammenzu­leben und anderen zu gehören“ (Evangelii gaudium, 66)…

Uns ist deutlich bewusst, dass der Unterschied der Geschlechter ein wesentliches Element für das Sein eines jedes Menschen und Ausdruck seines Seins in „Beziehung“ ist; ohne den gemeinsamen Schutz der „großen Unterschiede“ besteht eine große und konkrete Gefährdung für die Verwirklichung einer wahren und vollständigen Entfaltung des Lebens der Menschen und der Gesellschaft.

Daher bekräftigen wir… die Ablehnung der Ideologie des Gender, die die Tatsache der objektiven Grundlage der Differenz und Komplementarität der Geschlechter leugnet und zur Quelle der Verwirrung auf der rechtlichen Ebene führt.

Wir laden daher ein, ohne Angst und falsche Scheu oder Zurückhaltung auch weiterhin und auch im öffentlichen Kontext die Worte… „Vater“, „Mutter“, „Ehemann“, „Ehefrau“, „Familie“ (auf der Grundlage der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau) zu verwenden. «

Verteidigt wird dann das Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder. Die Institutionen werden aufgefordert, sie darin zu unterstützen. Zurückgewiesen wird »jeder ideologische Versuch, der darauf gerichtet ist, alles und alle gleich zu machen durch eine Form irreführenden und entwürdigenden „Einheitsdenkens“ das durch Initiativen öffentlicher Institutionen immer öfter vorangetrieben wird.

Wir unterstützen und ermutigen den Einsatz und die Bemühungen derer, die auf verschiedenen Ebenen und in mehreren Bereichen tagtäglich, auch im öffentlichen Kontext und im Rahmen einer wahren und positiven „Laizität“, all die sehr wichtigen anthropologischen und erzieherischen Belange unserer Zeit in Angriff nehmen: die Verteidigung des Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Ende, die Familie, die Ehe und den Unterschied der Geschlechter, die Religions- und Erziehungsfreiheit…«


 

 

Kurz darauf befasste sich auch die Bischofskonferenz der Toskana (Florenz und Umgebung) am 3./4. Februar 2013 mit dem Thema und äußerte Besorgnis über die Versuche, aus ideologischen Gründen die Gender-Theorie in die Schulen einzuführen. Sie sei weit entfernt vom der schöpfungsgemäßen Auffassung der Familie (vgl. www. toscanaoggi.it/Documenti/Vescovi-toscani/Frane-e-alluvioni-dai-Vescovi-un-appello-alla-cura-del-territorio).

 

 

 

Deutsche Bischöfe – vorrangiges Elternrecht

 

Statt Worten wären Taten dringend nötig

 

 

Der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker, „Schulbischof“ der DBK, erklärte im Dezember in Berlin beim 7. Bundeskongress „Katholische Schulen“ der Bischofskonferenz, die Bildungsreformer müssten auf das vorrangige Erziehungsrecht der Eltern Rücksicht nehmen. Das Elternrecht sei „in den bildungspolitischen Debatten der letzten Jahre tendenziell in den Hintergrund getreten“. Der Ruf nach einer umfassenderen institutionellen Bildung – „möglichst ganztags und vom ersten Lebensjahr an“ – werde immer lauter, erklärte Becker. Dies sei „verbunden mit der Hoffnung, die Kinder so weit wie möglich vom Einflussbereich der Eltern fernzuhalten, die doch nur soziale Ungleichheit reproduzieren“. Nach Überzeugung der Kirche habe jede schulische oder sonstige institutionelle Bildung gegenüber dem Erziehungsrecht der Eltern dagegen nur einen unterstützenden Charakter. „Unser institutionelles Bildungssystem muss so gestaltet sein, dass zuerst die Eltern die Möglichkeit haben, ihre Erziehungsverantwortung so umfassend wie möglich wahrzunehmen“, sagte der Paderborner Erzbischof (vgl. DT 14.12.2013).

 

Richtige Worte des Schulbischofs – doch wer hat sie wahrgenommen? Eine kleine Meldung der KNA, mehr nicht. Angesichts dieser bedrohlichen totalitären Machtergreifung des Staates (und der Gender-Propagandisten) über die Kinder müssten die Bischöfe gemeinsam, aufsehenerregend aufstehen und den Eltern Unterstützung zuteil werden lassen, um die Kinder zu schützen. Doch nichts davon.

 

Viele andere Themen werden in die Öffentlichkeit getragen, die „Sorge um eine zu geringe Wahlbeteiligung an der Europawahl“ etwa treibt den DBK-Vorsitzenden Zollitsch um (vgl. DT 26.2.14). Oder von einer gemeinsamen Erklärung der EKD und der DBK „für eine gerechte Gesellschaft“ wird viel Aufhebens ge­macht (vgl. rv 23.2.2014; Alexander Kissler spricht scharf von 60 Sei­ten langweilenden politischen Plattitüden der Kirche“: vgl. www. cicero. de /salon/oekumenische-sozialinitiative-kirche-als-binsenproduzent-und-schwafelladen/57153).

 

Die Verteidigung des vorrangigen Elternrechts hat Erzbischof Becker dankenswerterweise immerhin mal ins Wort gebracht. Aber war‘s das? Wo prangern Bischöfe an, dass Eltern, insbesondere in NRW, ins Gefängnis kommen, weil sie ihre Kinder selber erziehen wollen und nicht „politisch korrekt“ verführen lassen wollen?

Wenn in Köln eine Initiative „Besorgte Eltern NRW“ am 18. Januar 2014 über 1000 Menschen auf die Straße bringt mit dem Protest gegen „Sexualkundezwang an Grundschulen“ (leider wurde nur die „Grundschule“ genannt), dann distanziert sich der Sprecher der Erzdiözese: „Für uns ist klar, Sexualunterricht gehört an die Schule, auch an Grundschulen!“ (DT 22.1.2014): Ein skandalöser Anschlag des Diö­zesansprechers gegen das Elternrecht und das Recht der Kinder auf keusche Erziehung, und eine grobe Missachtung der authentischen Lehre der Kirche!

Was sind die Worte des Schulbischofs wirklich wert?

 

„Die Familie hat unmittelbar vom Schöpfer den Auftrag und daher auch das Recht, ihre Nachkommenschaft zu erziehen, ein unveräußerliches Recht, weil unzertrennlich verbunden mit der strengen Verpflichtung. Es geht jedwedem Recht der Volksgemeinschaft und des Staates voraus, und darum ist es keiner Macht auf Erden erlaubt, es zu verletzen.“

Pius XI., Enzyklika „Divini illius magistri“

 

„Die Eltern haben das ursprüngliche und unveräußerliche… Recht, ihre Kinder zu erziehen.“

Vatikanum II, Erklärung über die christliche Erziehung Grav. ed., 6)

 

„Weil sie ihren Kindern das Leben geschenkt haben, besitzen die Eltern das ursprüngliche, erste und unveräußerliche Recht, sie zu erziehen; darum müssen sie als die ersten und vorrangigen Erzieher ihrer Kinder anerkannt werden. Sie haben das Recht, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen… Sie haben das Recht auf Gewähr, dass ihre Kinder nicht gezwungen werden, Schulklassen zu besuchen, die nicht in Übereinstimmung stehen mit ihren moralischen und religiösen Überzeugungen. Insbesondere die Geschlechtserziehung – die ein Grundrecht der Eltern darstellt – muss immer unter ihrer aufmerksa­men Führung geschehen…“

„Vatikanische Charta der Familienrechte“, 1983, Art. 5

 

Ein entschiedener bischöflicher Protest wäre umso mehr dringend notwendig, wenn man die ungeheuerliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 11. September 2013 (der höchsten Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit) betrachtet, das die Eltern nur noch auf den privaten Bereich reduzieren will. Es entschied (BVerwGE 6 C 12.12, S. 11):

„Mit ihr (der Schulpflicht) haben die Eltern hinzunehmen, dass der Staat als Bildungs- und Erziehungsträger im Umfang des schulischen Wirkungsfeldes an ihre Stelle tritt, womit ihre Möglichkeit, unmittelbar in eigener Person pädagogisch auf ihre Kinder einzu­wirken, auf den außerschulischen Bereich beschränkt wird.“

 

Der Verein „Schulunterricht zu Hause e. V.“, 63303 Dreieich (Armin Eckermann) kommentierte (8.11.2013):

»Damit löst das BVerwG das Grundrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (Grundgesetz) auf. Dort heißt es:

„Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

Weiter löst das BVerwG das Grundrecht des Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG (Grundgesetz) auf. Dort heißt es:

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Das Bundesverwaltungsgericht widersetzt sich damit der bindenden ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum elterlichen Erziehungsrecht. Diese lautet (BVerfGE 93,1/17):

„Im Verein mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht garantiert, umfasst Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht. Es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten. Dem entspricht das Recht, sie von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch und schädlich erscheinen.“

Des Weiteren verstößt die Entscheidung des BVerwG gegen Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Dort heißt es:

„Der Staat hat bei der Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.“

Mit dieser Entscheidung des BVerwG – wenn sie nicht durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder Menschengerichtshöfe aufgehoben werden sollte – gehören die Kinder letztlich dem Staat und sind diesem rechtlos ausgeliefert. Der Staat bestimmt, wann die Kinder schulpflichtig werden – Tendenz immer früher. Der Staat bestimmt, wie lange die Kinder täglich die Schule besuchen müssen – Tendenz Ganztagsschule. Der Staat bestimmt Unterrichtsinhalte und Erziehungsziele.

Erziehungsziel der staatlichen Schule ist: Durchsetzung der Gender-Ideologie. Der Beschluss der Bundesregierung dazu lautet:

„Mit Kabinettsbeschluss vom 23. Juni 1999 hat die Bundesregierung auf der Grundlage des in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG festgelegten Staatsziels die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip ihres Handelns anerkannt und beschlossen, diese Aufgabe mittels der Strategie des Gender-Mainstreamings zu fördern.“

Hier könnte der Eindruck entstehen, es ginge um mehr Gleichberechtigung und Gleichstellung von Mann und Frau. In Wirklichkeit aber unterschiebt Gender-Mainstreaming dem Gleichheitsartikel unseres Grundgesetzes eine völlig neue Bedeutung. Es geht nicht um die Chancen und Rechtsgleichheit von Mann und Frau, sondern um die Durchsetzung der Ideologie, nach der jeder Mensch seine soziale geschlechtliche Identität (gender) unabhängig von der biologischen geschlechtlichen Identität (sexus) selbst bestimmen kann und somit jede sexuelle Orientierung als gleichwertig zu betrachten ist. Das bestätigt die Gender-Ideologin Nina Degele, Professorin für Soziologie und Genderstudien an der Universität Freiburg im Breisgau. „… (Es geht) bei der Gender-Ideologie um die Entnaturalisierung von Geschlecht.“ Dann weist sie darauf hin, dass es die Aufgabe von Gender-Mainstreaming ist, diese Sicht programmatisch umzusetzen: „Ein solches … Unterminieren ist radikal. Denn was verunsichert uns mehr, als den Menschen uns gegenüber nicht eindeutig als Frau oder Mann klassifizieren zu können.“ (Zitiert aus Michael Kotsch, Hg.: „Abschied von den Geschlechtern.“ S. 65).

Die Gender-Mainstreaming-Erziehung wurde zur Aufgabe der Schulen gemacht, zum Beispiel im Schulgesetz von Rheinland/Pfalz festgelegt (§1 Abs. 4). Vor diesem ideologischen Hintergrund ist die Gender-Ideologie die folgerichtige Weiterentwicklung der 68er Emanzipation von Autoritäten und Normen. Nur noch das eigene Fühlen und Wollen des Menschen ist entscheidend über sein Geschlecht (Gender – das soziale Geschlecht; Dekonstruktion von Mann und Frau und Selbstkonstruktion des Gender-Menschen). Zur Durchsetzung dieser Gender-Ideologie ist die staatliche, fächerübergreifende Sexualerziehung in den staatlichen Schulen zwingend. Mittels dieser Sexualerziehung werden die Zweigeschlechtlichkeit, die Ehe und die Familie als Grundlage unserer Gesellschaft abgeschafft.

Zur Durchsetzung dieser Gender-Revolution hat sich der Staat im Kinder- und Jugendhilfegesetz das Recht geschaffen, jedes Kind von Geburt an, das nicht „gemeinschaftsfähig“ von seinen Eltern erzogen wird (also im Sinne der Gender-Ideologie), in die Tagespflege zu nehmen (§ 24 Kinder- u. Jugendhilfegesetz = SGB VIII).«

Warum, so stellt sich uns die Frage, stehen hier unsere deutschen Bischöfe nicht auf – wie zum Beispiel die Oberhirten Polens oder der Slowakei? Gibt es eine zu enge Verflechtung mit der Politik und dem Staat?

 

 

 

 

„Verbotsmoral“, „nicht zeitgemäß“, „nicht haltbar“

Zu den Aussagen des Trierer Bischofs Ackermann

 

Trier. In einem „Gespräch“ mit der „Mainzer Allgemeinen“ (6.2.2014) stellte der Trierer Bischof Stephan Ackermann eine Reihe von moralischen Fixpunkten der katholischen Ehe- und Sexualmoral in Frage.

Die Aussagen des Bischofs beruhen nicht auf einer, vielleicht verfälschenden, Pressemeldung: Die Homepage des Bistums Trier (http:// cms.bistum-trier.de/bistum-trier/Integrale? SID=5F722B153A5CD9B0520E129766918D96&MODULE= Frontend&ACTION=ViewPageView&PageView.PK=7&Document.PK=119286) gibt sie wieder, ohne dass vom Bischof irgendeine Korrektur vorgenommen würde.

Seine Aussagen zu „wiederverheirateten“ Geschiedenen:

Die Resultate der Vatikan-Umfrage in Deutschland besagten, »dass die Morallehre der Katholischen Kirche von den Gläubigen überwiegend als „Verbotsmoral“ und „lebensfern“ angesehen wird. „Wir müssen das Verantwortungsbewusstsein der Menschen stärken, ihre Gewissensentscheidung dann aber auch respektieren“, so Ackermann. So sei nicht mehr zeitgemäß, eine neue Ehe nach einer Scheidung als dauernde Todsünde anzusehen und Wiederverheirateten keine Möglichkeit zu eröffnen, jemals wieder zu den Sakramenten zugelassen zu werden«.

Ganz offen widersetzt sich der 51jährige Trierer Bischof dem Wort CHRISTI, dass eine „Wiederheirat“ Ehebruch ist (vgl. Mt 19,9; 5,32; Mk 10,11f; Lk 16,18; 1 Kor 7,10f) oder dass fortdauernder Ehebruch schwere Sünde ist (denn CHRISTUS sagt doch nicht, der Ehebrecher könne, wenn er die erste Tat bereut hat, seine auf Ehebruch beruhende Lebensform fortsetzen).

Schlicht unwahr ist seine Behauptung, die Betroffenen hätten „keine Möglichkeit, jemals wieder zu den Sakramenten zugelassen zu werden“. Die Lehre der Kirche, wie auch von Johannes Paul II. in „Familiaris consortio“ dargelegt, ist, dass „die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet“, denen möglich ist, die „die Verletzung des Zeichens des Bundes mit CHRISTUS und der Treue zu Ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht“, konkret, „dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben…“ (FC 84)

Der von den Verkündern einer neuen Ehe-Pastoral ständig gebrauchte Hinweis auf die „Gewissensentscheidung“, die von der Kirche respektiert werden müsse, verkehrt das Wesen des Gewissens. Seine Aufgabe ist es, „die allgemeine Erkenntnis des Guten auf eine bestimmte Situation anzuwenden und so ein Urteil über das richtige zu wählende Verhalten zu fällen“ (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis Splendor 32; dort wird die individualistische Ethik ausführlich zurückgewiesen), nicht aber, für sich eine Ausnahme von der Grundwahrheit von Gut und Böse (in diesem Fall des Ehebruchs) zu erklären. Und wenn dem Gewissensurteil auch zu folgen ist, selbst wenn es irrt, gilt das erst, wenn ein wirkliches Bemühen, die Wahrheit zu erkennen, vorausgegangen ist. Die authentische Lehre der Kirche ist klar und verbindlich. Und die Pastoral hat die Aufgabe, zur Erkenntnis der objektiven Wahrheit zu führen, nicht ein falsches Urteil zu bestätigen.

Vor der Ehe: »Auch sei es nicht haltbar, jede Art von vorehelichem Sex als schwere Sünde zu bewerten. „Wir können die katholische Lehre nicht völlig ver­ändern, aber Kriterien erarbeiten, anhand derer wir sagen: in diesem und diesem konkreten Fall ist es verantwortbar. Es geht nicht an, dass es nur das Ideal auf der einen und die Verurteilung auf der anderen Seite gibt.“«

Die authentische Lehre der Kirche ist, „dass jede geschlechtliche Hingabe des Menschen nur innerhalb der Ehe erfolgen darf“ (Persona humana 7). „Die leibliche Vereinigung ist nur dann moralisch zu rechtfertigen, wenn zwischen dem Mann und der Frau eine endgültige Lebensgemeinschaft gegründet worden ist. Die menschliche Liebe lässt den bloßen ‚Versuch‘ nicht zu. Sie verlangt eine endgültige und ganze gegenseitige Hingabe der beiden Partner“ (KKK 2391). Johannes Paul II. hat es in „Familiaris consortio“ (Nr. 80) ausdrücklich zurückgewiesen, wenn heute „viele“ einer vorehelichen sexuellen Beziehung „einen gewissen Wert beimessen“ möchten, und er führt neben Gründen der Vernunft und der personalen Würde Glaubensmotive an: dass die leibliche Hingabe „Realsymbol für die Hingabe der ganzen Person“ ist und dies wiederum, bei zwei Getauften, „Realsymbol für die Einheit zwischen CHRISTUS und Kirche“, und er verweist ausdrücklich auf die dazu notwendige Gnade CHRISTI. Ackermann fällt allen in den Rücken, die sich um eine voreheliche Keuschheit mühen bzw. diese jungen Menschen nahebringen möchten. Menschen in den Jahrhunderten der Kirche, denen ein reiner Weg zu Ehe wichtig war, die sich mit der Gnade CHRISTI darum bemühten, sind nunmehr Trottel, die sich von der Kirche haben in die Irre führen lassen mit einem unrealistischen „Ideal“, weil es ja nun „neue Kriterien“ gibt! Das Wort Ackermanns von der „Verurteilung“ als Alternative zum „Ideal“ ist auch schlimm: „Verurteilung“ klingt endgültig und verkennt, dass die Kirche die erbarmende Vergebung für bereute Schuld immer schon verkündet und im Namen CHRISTI schenkt. Aber wo die Beurteilung als Sünde „diskriminierend“ gesehen wird und das Bußsakrament nicht mehr wirklich als große Geschenk ein Schwerpunkt der Pastoral ist, wird die Sünde eben „verantwortbar“ erklärt.

Die Erklärung der Glaubenskongregation „Persona humana“ von 1975 weist übrigens auch die Auffassung zurück, dass „nicht eine einzige dieser Handlungen“ (besprochen werden vorher u.a. vorehelicher Geschlechtsverkehr, homosexuelle Handlungen und Masturbation) „ausreichen könnte, um eine schwere Sünde zu begehen. Nach der Lehre der Kirche besteht die schwere Sünde als Auflehnung gegen GOTT nicht nur in der formalen und direkten Ablehnung des Gebotes der Liebe. Sie besteht gleichermaßen auch in jenem Widerspruch zur echten Liebe, der in jeder freigewollten Überschreitung eines jeden sittlichen Gesetzes in einer wichtigen Sache miteingeschlossen ist.“ (PH 10)

Verhütung: »Zum Thema Familienplanung und Verhütung erklärte der Bischof: „Die Unterscheidung nach natürlicher und künstlicher Verhütung ist auch irgendwie künstlich. Ich fürchte, das versteht niemand mehr.“«

Hier stellt sich der Bischof selber ein Armutszeugnis aus. Erklärt er nicht unter anderem Paul VI. und Johannes Paul II., der in seiner „Theologie des Leibes“ und in seiner Lehrverkündigung die Ehelehre von „Humanae vitae“ vertreten und energisch eingefordert hat, zu Ignoranten? Deutet er nicht an, dass er sich als Priester und Bischof nie bemüht hat, „Humanae vitae“ zu verstehen und zu verkünden? Und diskriminiert er nicht viele gläubige Menschen, die sehr wohl erkannt haben, dass die Lehre von „Humanae vitae“ zwar fordernd, aber auch einsichtig, lebbar und hilfreich ist. Wir haben schon vor Jahren in unserer Broschüre „Liebe die aufs Ganze geht“ unter anderem Zeugnisse von Eheleuten veröffentlicht, die erfahren haben, wie eine Umkehr von der Verhütungshaltung eine zerbrechende Ehe heilte. Wir durften die „Erfahrungen eines jungen Ehepaares“ veröffentlichen (FMG-Information 94, Juli 2008, und Sonderdruck), das bezeugt: „Nicht nur das Denken über die eheliche Sexualität hat sich seither geändert, auch das Erleben derselben ist ein anderes geworden. Es ist eine unsagbare Aufwertung der ehelichen Begegnung… Auch ist eine viel intensivere und innigere Nähe unter den Ehegatten erfahrbar – eine Nähe, die weit in den ehelichen Alltag hinein ausstrahlt.“

Warum will Ackermann nicht wahrhaben, wie die Warnungen Pauls VI. eingetreten sind, dass die Verhütung eine Zunahme der ehelichen Untreue, eine Banalisierung der Geschlechtlichkeit, eine Entwürdigung besonders der Frau, eine Ausweitung staatlicher Eingriffe usw. nach sich ziehen werde.

Homosexualität: »Wie bei allen Fragen der Sexualmo­ral müsse die Kirche auch beim Thema Homosexualität an das Verantwortungsbewusstsein des Einzelnen appellieren. „Das christliche Menschenbild geht von der Polarität der Geschlechter aus, aber wir dürfen nicht einfach sagen, Homosexualität sei widernatürlich“. Homosexualität dürfe aber nicht in Promiskuität und Triebbefriedigung ausgelebt werden.

An der Einzigartigkeit der Ehe zwischen Mann und Frau halte die Katholische Kirche fest: wenn aber durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft Treue und Verantwortung gestützt würden, „dann können wir dieses Verantwortungsbewusstsein nicht ignorieren“, so Ackermann. Eine Segnung homosexueller Paare wie in der Evangelischen Kirche „ist aber nicht unsere Lösung“.

Der Zölibat sei zwar kirchenrechtlich „kein Dogma“, aber Priester zu sein beinhalte in jedem Fall das Bekenntnis zu dieser Lebensform. Wie sich dies in weiterer Zukunft entwickle, könne er nicht voraussagen, so der Trierer Bischof.«

„Widernatürlich“ nennt die Kirche nicht die Homosexualität, wie Ackermann sagt. Sie spricht im Unterschied zum einfachen gleichgeschlechtlich Sich-Hingezogen-Fühlen (dessen angebliche Veranlagung keineswegs bewiesen ist, vielmehr sprechen viele Aussagen für Fehlentwicklungen in der Kindheit) davon, dass „homosexuelle Handlungen in sich nicht in Ordnung sind“, von der Hl. Schrift „als schlimme Abirrung bezeichnet“ werden und „in keinem Fall zu billigen sind“ (KKK 2357) und dass Menschen mit dieser „objektiv ungeordneten“ Neigung, die nicht diskriminiert werden dürfen, zu einem Leben in Keuschheit gerufen sind wie Menschen mit heterosexuellem Empfinden auch. - Übrigens spricht auch der hl. Paulus im Römerbrief davon, dass homosexuelles Verhalten „widernatürlich“ ist: „Darum lieferte GOTT sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer trieben mit Männern Unzucht und erhielten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung“ (Röm 1,26f.).

Wenn man natürlich sexuelle Handlungen nicht mehr als Akt der Hingabe in der Ehe versteht, wie es Bischof Ackermann bei Verbindungen von staatlich Geschiedenen oder von Unverheirateten akzeptieren will, dann sind folgerichtig auch homosexuelle Handlungen möglich und man kann sie, wie er es tut, mit der Formulierung von „Verantwortungsbewusstsein“ in einer Kasuistik für akzeptabel erklären.

Bemerkenswert zuletzt, dass Bischof Ackermann zum Schluss von den Priestern „in jedem Fall“ das „Bekenntnis zu dieser Lebensform“ einfordert. Dabei scheinen ja die in den anderen angesprochenen Punkten eingeführten Ausnahme-„Kriterien“ doch auch hier eine angebliche „Gewissensentscheidung“ zu ermöglichen, wie leider manche Fälle von Priestern, die den Zölibat offen nicht einhalten, immer wieder zeigen.

 

Einige Stimmen zu Bischof Ackermanns Aussagen:

Bistumssprecher von Regensburg: „Alle Fragen, die die grundsätzliche Lehre der Kirche betreffen, können weder auf diözesaner noch auf nationaler Ebene entschieden werden. Sie müssen weltweit von der ganzen Kirche geklärt werden. Sie stehen zum Beispiel auf der Tagesordnung der Bischofssynode im Herbst…“

Erzbischof Werner Thissen, Hamburg: Die Kirche werde zwar nicht ihre Moraltheologie verändern. Das könne sie auch nicht, da diese auf der Heiligen Schrift beruhe. „Aber wie das in unserer Situation heute auszulegen ist, darüber werden wir diskutieren.“

Erzbischof Ludwig Schick, Bamberg: „Derzeit wird die Kirche ständig aufgefordert, mit der Zeit zu gehen. Sie muss aber mit Jesus gehen und im Evangelium stehen! Gegen den Zeitgeist!“

Sprecher von Bischof Gregor Maria Hanke, Eichstätt:

Die Äußerungen von Bischof Ackermann hätten für „Überraschung und Verwunderung“ gesorgt. „Grundlegende Fragen der kirchlichen Lehre sind nicht Sache eines einzelnen Bischofs und sollten auf der Ebene der Weltkirche und damit der für Herbst einberufenen weltweiten Bischofssynode besprochen werden. Deshalb war die Fragebogenaktion ja auch als Vorbereitung zur Synode und nicht als Sprungbrett für Interviews mit jeweils individuellen Interpretationen konzipiert." Bischof Gregor Maria Hanke halte eine Politisierung der im Herbst in Rom zu besprechenden wichtigen pastoralen Fragen für wenig hilfreich.

Bischof Konrad Zdarsa, Augsburg, verwies auf den Katechismus der katholischen Kirche. Dort seien „wesentlichen Inhalte der katholischen Glaubens- und Sittenlehre“ zusammengefasst; „er wurde von Johannes Paul II. in großem weltkirchlichem Konsens verabschiedet. Dies gilt auch für das Thema ‚Ehe und Familie‘, das vor allem im Abschnitt über die Zehn Gebote behandelt wird." Zdarsa verwies darauf, dass der Katechismus die Lehrmeinung der Katholischen Kirche wiedergebe und dabei neben päpstlichen Enzykliken, Zitaten aus der Heiligen Schrift sowie der apostolischen Überlieferung auch Texte aus den Konzilien der Kirche aufgreife. „Insofern gilt er als Richtschnur dessen, was in der Weltkirche Geltung hat. Ich sehe keine Veranlassung, mich als Diözesanbischof gegen diesen weltkirchlichen Konsens zu stellen. Bislang hätte ich allerdings nie gedacht, dass ich einmal so fundiert zur Meinung eines bischöflichen Mitbruders Stellung nehmen muss.“

Bischof Heinz Josef Algermissen, Fulda: „Das Ergebnis der Umfrage aus den deutschen Bistümern zur Sondersynode eignet sich nicht zu bischöflichen Einzelaktionen. Singuläre Botschaften an die Öffentlichkeit sind da kontraproduktiv.“ Zur Frage, ob die Sexualethik geändert und den faktischen Lebensgepflogenheiten angepasst werden sollte: „Ich halte nichts von der normativen Kraft des Faktischen. Wahrheit ist keine Sache einer Anpassung. Allerdings haben wir als Bischöfe offenbar ein Problem, weil uns die Vermittlung des positiven Menschenbildes der katholischen Sexualethik nicht gelingt.“ Die Entscheidung über solche Fragen der Lehre sei Sache der Weltkirche.

Bischof Wolfgang Ipolt, Görlitz: „Ob ein Mensch im Stande der Gnade ist (sei er geschieden und wiederverheiratet oder auch nicht), das kann niemand über einen anderen sagen. Bei Scheidung und Wiederverheiratung geht es aber um einen objektiven Widerspruch zum Gebot des HERRN – nicht so sehr darum, wie er sich persönlich vor GOTT fühlt.“ Es könne „auch in Zukunft nicht darum gehen, sich Lebensgepflogenheiten anzupassen – die heute so und morgen anders sind; wir müssen vielmehr als Getaufte uns am Evangelium messen“. Dabei habe er allerdings „den Eindruck, dass wir uns als Kirche heute im Bereich der Sexualethik schwer verständlich machen können.“ Dies spräche aber nicht „gegen die Spielregeln, die wir verkünden“, doch es lege „uns die Aufgabe ans Herz, mit größerer Sensibilität und mit einer guten Sprache von dem zu sprechen, was sich hinter unserer Ethik verbirgt und sie einladend vorzuleben“.

Grundsätzlich stufe er „die katholische Sexualethik als besser als ihr Ruf“ ein. Es geht hier letztlich darum, „die Sexualität zu humanisieren und zu kultivieren – für den Einzelnen und für alle, die davon betroffen sind… Es ist dies eine bleibende Lebensaufgabe für jeden Menschen.“

Bischof Ipolt sprach die Vermutung aus, die Äußerungen Bischof Ackermanns seien aus dem Zusammenhang herausgenommen worden. [Nur, wie anfangs erwähnt, Ackermann hat sie auf der Homepage seiner Diözese nicht korrigiert, wozu er andernfalls verpflichtet gewesen wäre! Anmerkung FMG]

Ipolt halte die Äußerungen Ackermanns „allein für sich gesprochen für ein wenig undifferenziert, denn viele Menschen könnten dadurch irritiert sein“. Natürlich gelte, „unsere Sexualethik kann man nur auf dem Hintergrund des Glaubens und unseres christlichen Menschenbildes verstehen und deuten“. Doch grundsätzlich gehe es in der kirchlichen Verkündigung auch darum, den gläubigen Menschen daran zu erinnern, dass dieser Bereich seines Lebens etwas mit seiner Taufe zu tun habe. Ipolt erinner­te an die Mahnung des Paulus an die Gemeinde von Korinth (1 Kor 6, 19): „Wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des HL. GEISTES ist, der in euch wohnt…? Ihr gehört nicht euch selbst!“ Es gebe also „seit unserer Taufe nichts mehr, was nicht dem HERRN ‚gehört‘. Das haben leider viele Katholiken vergessen. Darum empfinden sie es als Einmischung der Kirche, wenn sie sich zu solchen Fragen äußert.“ Die kommende Bischofssynode werde sich mit diesen Fragen beschäftigen, denn „in der katholischen Kirche werden solche Fragen selbstverständlich immer gemeinsam geregelt und lehramtlich formuliert, was nicht hindert, dass ein Bischof seine Meinung sagen kann.“ - „Wir sind als Kirche die Gemeinschaft der Jüngerinnen und Jünger des HERRN und haben auf Ihn zu hören und herauszufinden, was Er uns heute sagen will – auch in diesem sensiblen Bereich. Wir sollten darum beten, dass die Kirche – und das sind die Bischöfe mit dem Papst, aber auch alle Gläubigen – in den Fragen von Ehe und Familie und insbesondere in der Sexualethik einen verantwortungsvollen Weg in die Zukunft geht. Ich bin sicher, dass wir auch anderen Menschen, die nicht zu unserer Kirche gehören oder GOTT nicht einmal kennen, eine Hilfe und Stütze sein können in ihrem Bemühen um den rechten Weg in ihrem Leben – denn dazu sind wir gesandt.“

Kardinal Walter Brandmüller, Rom: „Die Morallehre der Kirche kann nur geändert werden, wenn sich die Natur des Menschen ändert“. Allerdings hätten „weder die Natur des Menschen noch die Gebote GOTTES und das Evangelium ein Verfallsdatum. - Wer dennoch die genannten Forderungen nach Änderung der katholischen Sittenlehre erhebt, begibt sich in Widerspruch zum Wort GOTTES“.

Bischof Gerhard Feige, Magdeburg, trat dem Trierer Bischof an die Seite und kritisierte, es sei „unangebracht, wenn Bischöfe sich über die Medien vorführen und gegeneinander aufbringen lassen“. Es sei „endlich an der Zeit, sich offen der ungeschminkten Wirklichkeit zu stel­len und im Geiste JESU CHRISTI sensibel und fair um verantwortbare und lebensdienliche Lösungen zu ringen.“ Es helfe nichts, „immer nur Verbote zu erneuern oder Bedenken vorzutragen“. [Tut Bischof Feige nicht selber, was er an anderen kritisiert? Und behauptet er nicht im Grunde, die authentische Ehelehre der Kirche, wie sie seit Jahrhunderten Menschen hörten und mit der Gnade GOTTES zu leben suchten, sei nicht „lebensdienlich“.]

Erzbischof Georg Gänswein, Rom: „Es gibt um die 4000 Diözesanbischöfe in der Welt“, da dürfe man die Stimme eines einzelnen nicht überbewerten. Der Gerech­tigkeit halber müsse gesagt werden, „dass es auch deutsche Bischöfe gibt, die ihrem Mitbruder in dieser Frage mutig und überzeugend widersprochen haben.“

(Vgl. kath.net 6., 9., 10., 11., 12., 13.2.14; DT 8.2.; 13.2.; 15.2., 8.3.14)

 Teilweise recht behutsame Distanzierungen. Sehr viel schärfer sieht es ein „Gastkommentar“ von Dr. phil. Michael Schäfer auf kath.net (7.2.14), der die Aussagen des Trierer Bischofs auf dem Hintergrund der Präsentation der gesammelten Antworten auf den vatikanischen Fragebogen zur Vorbereitung der Bischofssynode deutet. Einige Sätze daraus: „Die Anzeichen haben sich seit einiger Zeit verdichtet, nun wird es offensichtlich: zumindest Teile des deutschen Episkopats haben keine Lust mehr, mit dem Glauben der Kirche gegen den Strom der Welt zu schwimmen.“ Wenn Bischof Ackermann einiges für „nicht mehr zeitgemäß“ halte, müsse man ihm „freilich zugutehalten: er scheint realisiert zu haben, dass die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten nicht machbar ist, ohne die katholische Ehelehre und damit die Sexualmoral in toto aus den Angeln zu heben.“ Das sei immerhin „ehrlicher als die theologisch hilflosen Beteuerungen vieler seiner Amtsbrüder“, die Zulassung zu den Sakramenten ginge mit dem Festhalten an der Unauflöslichkeit der Ehe zusammen. Ein Kirchenrechtler habe bereits „freudig festgestellt“, dass durch die „Freiburger Handreichung“ „erstmals sexuelle Beziehungen außerhalb einer gültigen Ehe moralisch legitimiert würden.“

Die Präsentation der deutschen Antworten auf den vatikanischen Fragebogen beschreibe „schonungslos“ den Ist-Zustand, lasse aber jegliche Selbstkritik vermissen und beschwöre die normative Kraft des Faktischen. „Gleichzeitig wird verschwiegen, dass es – gerade auch unter Jugendlichen – Gruppen und Bewegungen gibt, die die katholische Ehelehre und die sich daraus ergebende Sexualmoral sehr wohl ernstnehmen.“ Allerdings könne man sich mit der diesbezüglichen Zahl nicht mehr als Volkskirche darstellen, wolle das aber nicht eingestehen und sage sich deshalb: „Wir können die katholische Lehre nicht völlig ändern, aber Kriterien erarbeiten, anhand derer wir sagen: In diesem und diesem konkreten Fall ist es verantwortbar.“ An diesem Satz Ackermanns sei alles falsch: „Die Sicht auf die kirchliche Lehre als etwas, was man (jeder hört das ‚leider‘) nicht völlig ändern kann – als sei diese Lehre nach der übereinstimmenden Meinung des 2. Vatikanischen Konzils und des nachkonziliaren Lehramtes nicht ein Schatz. Ebenso aber auch die Vorstellung, mit einer neuen Art von Kasuistik könne das Grundproblem beseitigt werden“. Dieses bestehe aber aus Sicht der Welt bestehe, dass man, von ein paar noch bestehenden Tabus abgesehen, „nicht mehr bereit ist, die Sexualität überhaupt als einen Ort möglicher Sünde zu sehen.“ So laufe auch „Ackermanns Grundprämisse – ‚wir müssen das Verantwortungsbewusstsein der Menschen stärken, ihre Gewissensentscheidungen dann aber auch respektieren‘ – ins Leere. ‚Die Menschen‘ lehnen es im Bereich der Sexualität weitgehend ab, eine Instanz zu akzeptieren, vor der sie ihre konkreten Handlungsweisen und die daraus resultierenden Lebenssituationen rechtfertigen müssen.“ Der Kommentator würde schließlich „für die Worthülsen ‚Verantwortungsbewusstsein‘ und ‚Gewissensentscheidung‘ gerne einmal Fundstellen im Neuen Testament genannt“ bekommen: „Die Sprache JESU ist das offensichtlich nicht. Der HERR ist barmherzig und klar zugleich: ‚Geh hin und sündige nicht mehr‘.“

Ergänzend sei nur erinnert, dass die Aussagen Bischof Ackermanns aufnehmen, was das sogenannte „Zentralkomitee der deutschen Katholiken“ und der Bundesvorsitzende des BDKJ, Dirk Tänzler, im Dezember verlangten: Die Kirche müsse ihre Sexuallehre ändern (vgl. DT 17.12.; 19.12. 2013).

 

 

 

Meldungen - Meinungen

 

 

Kirchlicher Boykott von am Bau einer Abtreibungsklinik beteiligten Firmen

New Orleans, USA. In dieser Stadt im US-Südstaat Louisiana will „Planned Parenthood“ ein großes Abtreibungszentrum errichten (mindestens 30 Abtreibungen täglich). „Planned Parenthood“ ist das größte Abtreibungsunternehmen in den USA mit mehr als 300.000 Ab­treibungen jährlich, das ist etwa ein Drittel der Abtreibungen in den USA. Erzbischof Gregory Michael Armond (64) von New Orleans hat nun, durch Anfragen von Katholiken veranlasst, erklärt, dass die Erzdiözese und alle zugehörenden Pfarrgemeinden, Schulen, Alten- und Pflegeheime etc. zukünftig keine Geschäftsbeziehungen zu Personen oder Unternehmen knüpfen werden, die durch ihre Tätigkeit wesentlich am der Errichtung der Abtreibungsklinik beteiligt sind. Der Bau eines solchen Abtreibungszentrums sei ein schwerwiegendes Übel, und jeder, der daran beteiligt sei, würde sich durch die geschäftliche Kooperation mit diesem Bösen behaften, werde mitschuldig an den Abtreibungen und gefährde sein Seelenheil. - Der Erzbischof setzt damit ein Zeichen, weil die Zustimmung zu wirtschaftlichen Kontakten mit einer Firma, die direkt die Sünde der Abtreibung ermöglicht, ein großer Skandal wäre und als Minderung von deren Verantwortung für die Beteiligung am Übel gedeutet werden könnte. Die Erzdiözese müsse in ihren Geschäftsbeziehungen eine ganz klare katholische Identität zeigen.

Im Bericht über diese Stellungnahme (HLI-Newsletter 21.2.14, vgl. www. truthandcharityforum.org/avoiding-scandal-and-product-boycotts/) wird gesagt, dass der Erzbischof an einzelne Katholiken nicht dieselbe strikte moralische Forderung richtet, weil bei ihnen die Gefahr eines Ärgernisse viel gerin­ger sei, dass aber auch Einzelne die moralischen Implikationen bedenken sollten, wenn sie wissentlich mit solchen Firmen, die in den Bau des Abtreibungszentrums involviert sind, geschäftliche Beziehungen haben. In einem Gebiet mit starkem katholischem Bevölkerungsanteil wie New Orleans - rund 31% der 4,5 Millionen Einwohner Louisianas sind katholisch - sollten auch Firmen gut bedenken, ob sie mit dem Erbauer einer Abtreibungseinrichtung kooperierten und so durch einen Boykott wirtschaftliche Nachteile in Kauf nähmen. - Die Verfasserin der HLI-Meldung, Dr. Denise Jackson Hunnell, schreibt, man solle auch das pädagogisch-katechetische Potential eines Boykotts von Firmen oder Produkten nicht unterschätzen. Sie verweist auf ähnliche Initiativen in den USA, etwa dass eine Boykott-Drohung gegen „Girl Scout Cookies“ die Pfadfinderinnen-Organisation veranlasst habe, umgehend eine Verbindung zu Planned Parenthood oder zu abtreibungsbefürwortenden politischen Kandidaten zu dementieren. Und vor Jahren habe es einen ähnlichen Appell gegen die Unterstützung von „Planned Parenthood“ durch den Lebensmittelkonzern „General Mills“ gegeben. Dabei machte sie die Erfahrung mit ihren eigenen vier Kindern, die ein bestimmtes Getreideprodukt von „General Mills“ geliebt haben. Den schmerzlichen Verzicht darauf abzuwägen gegen das Übel der Abtreibung hatte zwar wohl kaum Einfluss auf den Konzern, wohl aber auf ihre Kinder. „Diese Übung lehrte sie, dass unsere Ablehnung der Abtreibung nicht verhandelbar ist und solche Grundsätze häufig Opfer verlangen.“ So handle nun Erzbischof Aymond als guter Hirte, der seine Herde leite wie gute Eltern ihre Kinder.

Kirche in Deutschland in schwerer Krise

Fulda. In seinem Fastenhirtenbrief zum 9.3.2014 behandelte Bischof Heinz Josef Algermissen „Mysterium und Sendung der Kirche“ im Hinblick auf den 50. Jahrestag der Konzilskonstitution „Lumen gentium“ über die Kirche. Er sprach davon, dass Reformen der Kirche kein Selbstzweck seien, sondern der Verkündigung des Evangeliums dienten. Algermissen stellte auch fest: „Die katholische Kirche in Deutschland durchlebt gegenwärtig eine ihrer schwersten Krisen. Die innerkirchlichen Richtungskämpfe nehmen zu, und es zeigen sich Struktur- und Kommunikationsdefizite.“ Der Missbrauchsskandal sei noch nicht aufgearbeitet, und neu sei die Debatte um die Transparenz der kirchlichen Finanzen. Die Glaubwürdigkeit der Kirche habe „schwer gelitten“. Doch „die Krise geht viel tiefer. Die Kirche ist mit einer dramatischen Glaubenskrise konfrontiert: Die Teilnahme am Gottesdienst der Kirche ist seit Jahrzehnten stark rückläufig. Die Feste des Kirchenjahres sind vielen Menschen weithin unbekannt. Nur noch wenige sind mit der christlichen Glaubenslehre vertraut.“ Die Kirche brauche eine missionarische Pastoral, müsse „stärker evangelisierend tätig sein“. Wenn sie sich nur mit sich selbst beschäftige, entfalte sie keine Strahlkraft mehr (vgl. kath.net 10.3.2014).

Gewissensentscheidung? Ewiges Scheitern?

München. Der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx, neuerdings nun Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, wählte als Thema seines Fastenhirtenbrief zum 9.3.2014 „ein Leben in Freiheit und Verantwortung“. Marx sprach davon, dass der Druck, einer bestimmten Kultur, Religion, Familientradition folgen zu müssen, schwächer werde. Die Freiheit als Gabe und Aufgabe entspreche dem christlichen Menschenbild. Manche würden sich „die Zeit der Übersichtlichkeit und Klarheit zurückwünschen“, doch „die Freiheit, in der wir leben, wird sicher nicht wieder zurück genommen werden“. Es gehe darum, „in einer pluralen und vielfältigen Wirklichkeit aus dem christlichen Glauben heraus einen klaren Kopf zu bekommen“. Marx bezog sich nun auf den von der DBK veröffentlichten Text zur Umfrage im Blick auf die Bischofssynode, der „in guter Weise die vielfältigen Meinungen im Volk GOTTES zu Sexualität, Ehe und Familien“ zusammenfasse. Von der „kaum zu überbrückenden Diskrepanz“ zwischen Lehramt und „der Meinung der gläubigen Christen“ zu sprechen, sei oberflächlich. Viele lehnten nach seinem Eindruck „nicht die grundsätzlichen lehramtlichen Äußerungen“ ab, seien „nicht generell gegen die Unauflöslichkeit der Ehe oder dagegen, dass die sexuelle Begegnung in eine Beziehung hineingehört, die auf lebenslange Treue und Verlässlichkeit ausgerichtet ist“. Die Spannung liege woanders, in der Frage, was geschehe, „wenn mein Leben nicht ganz so verläuft…, wenn es von den eigentlich auch von mir akzeptierten Grundsätzen abweicht“. „Wird meine Gewissensentscheidung für einen neuen Anfang dann respektiert?“ Die Grundfrage sei also nicht, die Lehre der Kirche „zu grundsätzlichen Fragen…“ zu verändern, sondern wie man „mit der Vielfalt des Lebens“ umgehe. Man müsse den Menschen helfen, „verantwortlich auf der Grundlage des Evangeliums und des gemeinsamen Lebens in der Kirche eine Gewissensentscheidung zu fällen“, und wie gehe die Kirche dann mit dieser Entscheidung um. Ihn berühre, „wie die Schöpfungsgeschichte nach dem Sündenfall von der Treue GOTTES erzählt“, wenn Menschen einen falschen Weg gegangen seien und GOTT trotzdem treu bleibe. Er lasse niemals vom Menschen.

Kommentar: Bei diesem Loblied auf diese Freiheit, die sicher nicht mehr zurückgenommen werde: Nimmt der Erzbischof nicht wahr, wie die mächtige Abtreibungs- und LSBTTI-Lobby längste die Freiheit des Einzelnen unter Beschuss hat? Und wenn nicht die gegenwärtige Spaltung in der Kirche mit Händen zu greifen wäre (wo Kardinal Marx sich auch mehrfach gegen die von Kardinal Müller, dem Präfekten der Glaubenskongregation, verteidigte beständige Lehre bezüglich des Sakramentenempfang der sog. „wiederverheirateten Geschiedenen“ wandte), könnte man die Worte im Hirtenbrief unbefangen annehmen. So aber lässt es sich nicht vermeiden, zum einen so etwas wie einen Hieb gegen jene herauszuhören, die die Klarheit der Lehre der Kirche „zurückwünschen“, und jenen fragwürdigen Gewissensbegriff wahrzunehmen, der bei einer „generellen“ Zustimmung zur Lehre der Kirche für „meinen Einzelfall“ eben diese Lehre zurückweist?

Und klingt nicht aus der Aussage, dass GOTT auch vom Menschen auf „falschem Weg“ „niemals“ lasse, eine Ablehnung der Wirklichkeit des ewigen Scheiterns, der Hölle, heraus? Was ist mit den Zeitgenossen Noachs bei der Sintflut – wenn GOTT „nie von ihnen abgelassen“ habe, wie erklärt sich dann die Aussage im Buch Genesis? („Der HERR sah, dass auf der Erde die Schlechtigkeit des Menschen zunahm und dass alles Sinnen… seines Herzens immer nur böse war. Da reute es den HERRN, auf der Erde den Menschen gemacht zu haben… Nur Noach fand Gnade in den Augen des HERRN.“ Gen 6,5-8)

Am 11.11.13 lautete eine Presseschlagzeile von einem „Glaubensgespräch“ des Münchner Kardinals: „Kirche muss Buße für Hölle tun“. Sie habe „mit Bildern wie dem des Fegfeuers und der Hölle Angst vor dem Tod gemacht, ‚und dafür müssen wir Buße tun‘“, doch GOTT sage zu, dass er den Menschen mit Seiner Hilfe verwandeln und in die Vollendung führen werde, „aber ohne erhobenen Zeigefinger und ohne eine Hölle mit Folter, Gefängnis und Siedeofen“. - Wer hat in den vergangenen 50 Jahren je eine Predigt über „Hölle mit Folter, Gefängnis und Siedeofen“ gehört? Und hat nicht Papst Benedikt XVI. in seiner Enzyklika „Spe salvi“ wunderbare Sätze über das Fegefeuer als tröstliche Botschaft der Hoffnung geschrieben? Gelten nach Marx die Aussagen des Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1033-1037, 1056f.) nicht mehr? „In Todsünde sterben, ohne diese bereut zu haben und ohne die barmherzige Liebe GOTTES anzunehmen, bedeutet, durch eigenen freien Entschluss für immer von Ihm getrennt zu bleiben. Diesen Zustand der endgültigen Selbstausschließung aus der Gemeinschaft mit GOTT und den Seligen nennt man ‚Hölle‘.“ (1033). Muss sich die Kirche nach Marx auch für JESUS entschuldigen? Er spricht vom „unauslöschlichen Feuer“ (Mk 9,43; vgl. Mt 5,22.29f; 10,28; 13,42; 18,9; 23,33; Lk 12,5), nicht um „Angst vor dem Tod“ zu machen, sondern um zur Entscheidung für das Leben, zur Umkehr, zu mahnen.

(Vgl. Ebersberger Zeitung 11.11.2013; www. erzbistum-muenchen.de/ Page002419.aspx?submit=1&begriff =H%C3%B6lle&start=01.11.2013&end=30.11.2013&kat=-1&page=1&newsID=26103.)

„Wir würden den katholischen Glauben verraten“

Rom. Der amerikanische Kurienkardinal Raymond Leo Burke äußerte in einem Interview im November 2013, dass die „erste, mindeste und wesentliche Zutat“ einer liebevollen Pastoral „die Gerechtigkeit der Wahrheit“ sei. „In Bezug auf die geschiedenen Personen in neuen Verbindungen muss die Kirche barmherzig sein, sie aufnehmen und ihnen helfen, am Leben der Kirche so weit wie nur möglich teilzunehmen, aber sie kann nicht gegen die Wahrheit fehlen und behaupten, dass die neue Verbindung in Ordnung ist“. Solange keine Nichtigkeitserklärung „von dem, was man für eine Ehe hielt“, erfolgt sei, bestehe das Eheband. „Die Unauflöslichkeit des Ehebandes ist im Matthäusevangelium, seit der Gründung der Kirche, klar anerkannt, weshalb die Kirche die Wahrheit über die Ehe auf jede nur erdenkliche Weise respektieren und fördern muss, als die unauflösliche und für das Leben offene Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau“. „Was in einigen Kreisen in Deutschland überlegt wird, ist meinem Urteil nach irrig.“ Die Kultur in Europa oder den USA habe sich weit vom Christentum entfernt, „aber unsere Antwort auf diese Kultur kann nicht die sein, uns ihr anzupassen. Wir würden den katholischen Glauben verraten. (Vgl. kath.net 11.12.2013.)

Kardinal Kaspers Sympathie

Würzburg. Zum Vortrag, den Kardinal Walter Kasper auf Wunsch des Papstes vor dem Kardinalskonsistorium gehalten hat, erhebt das Ehepaar Renate und Norbert Martin, Mitglieder des Päpstlichen Rates für die Familie, in einem Artikel „Der Tagespost“ (11.3.2013) Einwände: Kardinal Kasper stelle nicht, wie behauptet, „nur Fragen; seine Sympathie für zum Teil weitgehende neue Lösun­gen wird... überall deutlich“. Hoffentlich werde nach der momentanen Polarisierung mit einer Entscheidung der Synode und des Papstes Beruhigung eintrete. „Wie will die Kirche es schaffen, dass bei der institutionellen Umsetzung neuer Lösungen nicht wieder ähnliches passiert wie bei Humanae vitae 1968: dass dialektische Interpretationen (siehe ‚Königsteiner Erklärung‘) und ein ‚vorauslaufender Gehorsam‘ ein Türchen für angebliche Einzelfälle öffnet, durch die sich dann in Folge die Mehrheit der Herde davonmacht?“ Umgekehrt wie Kasper es vorschlage, müsse man fragen, „ob nicht die Wahrheit das hermeneutische Prinzip für die Barmherzigkeit darstellt. Denn Wahrheit gibt es nur im Singular… Müsste ein verlassener Ehepartner, der sich treu und redlich an die Weisungen der Kirche gehalten und nicht wieder geheiratet hat, sich nicht wie ein Dummkopf vorkommen, wenn er sähe, wie sein wiederverheirateter Partner von der Kirche vom Ehebruch faktisch freigesprochen wird?“

Und wenn Kasper von einer Lösung für „eine kleine Zahl“ spreche – was würden „die riesige Anzahl der anderen Geschiedenen“ und die Medien angesichts dieser „Privilegierten“ sagen?

Die Autoren sprechen auch die „tieferliegenden Ursache der Scheidungen“ an – Zusammenhänge mit Verhütung und Abtreibung: „Müsste die Synode nicht auch diese Aspekte, die oft auf dem Weg zur Scheidung eine Rolle spielen, in den Blick nehmen?“ Mit Sorge wird gefragt, was bei einem die Menge enttäuschenden Ergebnis geschehen wird, da doch „überall die Erwartung einer generellen Lösung geschürt“ werde. „Schließlich: was würde de facto von der Unauflöslichkeit der Ehe bleiben?“

 

„Bei 1978 stehengeblieben“

Würzburg. Der spanische Moraltheologe am römischen „Päpstl. Institut Joh. Paul II.“, Prof. Juan José Pérez-Soba, bemängelte an der Familienrede Kardinal Kaspers (Interview DT 12.3.14), dass Kasper weder die Enzyklika „Familiaris consortio“ (1981) noch das Schreiben der Glaubenskongregation zum Thema (1994) berücksichtigte [zu ergänzen: Auch nicht die erneute offizielle Veröffentlichung dieser Ratzinger-Darlegung im Nov. 2011, die eigentlich die jetzigen Behauptungen Kaspers schon widerlegt, vgl. FMG-Information 105 S. 17f]. Er übergehe auch die von anerkannten Patrologen erwiesene Unhaltbarkeit der Thesen von Cereti über eine angebliche altkirchliche Praxis der Sakramentenspendung an Geschiedene, deren Gatte noch lebte, nach einer „Bußzeit“, auf die Kasper sich berufe. Nach Pérez-Soba ist Kasper praktisch auf dem Forschungsstand von 1978 stehen geblieben. Was der Kardinal vorschlage, wäre nicht nur mit der Pastoraltheologie von „Familiaris consortio“ unvereinbar, „sondern auch mit der Tradition und der jahrhundertealten Lehre der Kirche“. Es wäre eine Neuheit nicht nur der Pastoral, sondern der Lehre. Kard. Kasper befürworte „eine andere Weise, das Eheband zu verstehen, die dieses in Wahrheit seines Inhaltes entleert“.

„Den Vätern ging es um die Witwen“

Vatikan. Die von Kard. Kasper in seiner Rede vor den Kardinälen am 20. Februar) behaupteten altkirchlichen Beispiele widerlegte der Kirchengeschichtler Kard. Walter Brandmüller in einem Beitrag der „Tagespost“ (27.2.14), ohne dabei Kasper direkt zu erwähnen. Er wies auf, dass die Studie von Giov. Cereti, 1977 erschienen und 2013 neu herausgegeben („offenbar zur Beeinflussung der vatikanischen Bischofssynode“), fälschlicherweise Aussagen von Kirchenvätern auf wiederverheiratete Geschiedene bezieht. Tatsächlich betreffen sie aber Witwen, deren sukzessive Zweitehe (Wiederverheiratung nach dem Tod des ersten Ehegatten) in der alten Kirche nur nach einer Bußzeit akzeptiert wurde.

Warnung vor „Segnung der Scheidung“

Bologna. Der Erzbischof von Bologna, Kardinal Carlo Caffarra, warnte energisch davor, die Unauflöslichkeit der katholischen Ehe anzutasten, indem man Geschiedene zur Eucharistie zulasse. Entscheidungen von Fall zu Fall dürfe es nicht geben, da sie einer Segnung der Scheidung gleichkämen („Il Foglio“ 15.3.14, vgl. rv 16.3.14)

 

                

  

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